Atommülllager-Suche: Auf der Suche nach geologischen Daten

Wie geht es bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktiven Abfall voran? Mit den neuen im Aufbau befindlichen staatlichen Institutionen sowie dem unabhängigen Nationalen Begleitgremium fand dazu am Mittwoch im Umweltausschuss ein öffentliches Fachgespräch statt. Thema dabei auch: Das Endlager Morsleben. Das Video des Fachgesprächs ist unten zu finden.

Die per Standortauswahlgesetz neu gestartete Suche nach einem Atommüll-Endlager befindet sich noch in der Startphase. Im Zentrum der ersten Phase steht jetzt vor allem, die geologischen Daten der gesamten Republik zu sammeln und zu prüfen, um auf dieser Basis eine Auswahl der in Frage kommenden Gebiete für ein solches Endlager zu ermitteln. (Siehe dazu unten mehr)

Sowohl beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als auch der neuen staatlichen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) muss noch erforderliches Personal aufgebaut werden. Dennoch: Grund für kritische Anmerkungen gibt es schon jetzt. So verwies der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) erneut darauf, dass es nicht angehen kann, dass der Leiter der Zentralabteilung im BMUB als Kontrolleur gleichzeitig auch Geschäftsführer bei der BGE ist. Es geht beim Aufbau der neuen Institutionen darum, dass Vertrauen neu aufgebaut werden müsse, das in Gorleben über Jahrzehnte verspielt wurde, so Zdebel. Dafür brauche es klare Aufgabentrennungen. Genau diese werde durch die Doppelbesetzung beim BMUB und der BGE massiv in Frage gestellt.

Auch das Verfahren zur Stilllegung des Endlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben war Thema des Fachgespräch. Seit Jahren gelingt des dem Betreiber nicht, die Nachweise zu erbringen, dass die geplanten technischen Einbaumaßnahmen funktionieren können. Der Langzeitsicherheitsnachweis ist bislang nicht möglich. Zuständig für die Genehmigung ist bislang das Land Sachsen-Anhalt. Sollte es zu einem neuen Antragsverfahren kommen, würde nach dem neuen StandAG das BfE künftig als Genehmigungsbehörde auftreten. Dann würde Wolfram König, der jetzt Präsident des BfE ist, diese Aufgabe als Genehmigungsbehörde übernehmen, nachdem er bislang als Präsident des BfE Antragsteller war. Darüber informiert auch der Endlagerdialog aus seiner Homepage in den Texten hier und hier.

Auf der Homepage des Bundestages ist zum Fachgespräch zu lesen: „Für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland ist die verfügbare Datenbasis bisher unzureichend. Dies machte die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser, am Mittwoch, 28. Juni 2017, in einem Fachgespräch des Umweltausschusses unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, an dem auch der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sowie der Vorsitzende des mit der Endlagersuche befassten Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, teilnahmen. Der Bundestag hat im vergangenen März ein neues Standortauswahlgesetz beschlossen, demzufolge die Suche nach einem geologisch geeigneten Endlager bis 2031 abgeschlossen sein soll. Es könnte 2050 in Betrieb gehen.

„Quantität und Qualität der Daten sehr unterschiedlich“

Heinen-Esser berichtete, die BGE habe in diesen Tagen alle Geologischen Landesämter angeschrieben, um Angaben über die Beschaffenheit des Untergrundes abzurufen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass „Quantität und Qualität“ der in den Ländern vorhandenen Daten sehr unterschiedlich seien. Es gebe „exzellent“ ausgestattete Landesämter, aber auch andere, „die nicht über solche Daten verfügen“.

Zusätzliche Informationen seien aber möglicherweise auch von Privatunternehmen zu erhalten, die über Erkenntnisse aus geologischen Bohrungen verfügten. Auch Töpfer betonte die Notwendigkeit einer „Qualifizierung der Daten mit Blick auf das Auswahlverfahren“. Es gehe nicht nur darum, welche Informationen vorhanden sind. Die Frage sei auch: Welche müssten da sein? Wie sehr ihnen die Brisanz ihres Themas bewusst sei, betonten alle drei Teilnehmer der Anhörung. BfE-Präsident König plädierte für „transparente, nachvollziehbare Verfahren“ bei der Endlagersuche. Auch Heinen-Esser hob die Bedeutung der „Transparenz“ hervor, „damit Vertrauen erst einmal entstehen kann“.

„Noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“

Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber die Funktionen der beteiligten Behörden strikt getrennt. So ist die BGE ausschließlich für das Verfahren der Endlagersuche zuständig. Das BfA führt die Rechts- und Fachaufsicht; ihm obliegt die Genehmigung von Atommülltransporten und Zwischenlagern. Es hat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zu organisieren.

Der frühere Umweltminister Töpfer wies auf die lange Geschichte der Konflikte um ein atomares Endlager hin, die noch immer nachwirke. Vielfach sei die „Atmosphäre des Gegeneinander“ nicht aufgelöst, es gebe „noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“.

„Wir wollen Mitwirkung haben“

Auch das von ihm geführte Nationale Begleitgremium, dessen gesetzlicher Auftrag lautet, dem Verfahren „vermittelnd und unabhängig“ zur Seite zu stehen, sehe sich dem Verdacht ausgesetzt, nur ein „Feigenblatt“ zu sein, das für „Akzeptanz“ zu sorgen habe. „Wir wollen nicht Akzeptanz haben, sondern Mitwirkung“, sagte Töpfer. Nur durch die weitestgehende Beteiligung der Betroffenen könne Vertrauen entstehen.

Deutlich wurde in der Anhörung, dass die für die Endlagersuche zuständigen Behörden sich mitten in der Aufbauphase befinden. Das BfE hat nach den Worten seines Präsidenten König zu Jahresbeginn Fachpersonal aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen und schreibt derzeit Stellen auch extern aus. Die Personalgewinnung sei allerdings schwierig, weil die Zahl qualifizierter Bewerber außerordentlich gering und die Konkurrenz auf diesem Segment des Arbeitsmarktes heftig sei. Immerhin hätten König und Heinen-Esser einnander versprochen, gegenseitig kein Personal abzuwerben.

Mehrphasige Standortsuche

Am 23. März 2017 hatte der Bundestag den von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (18/11398) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/11647) angenommen. Die Linke hatte dagegen gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das ältere Standortauswahlgesetz novelliert. Hintergrund sind Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr (18/9100), die der Bundestag einstimmig zur Kenntnis nahm. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen.

Im Standortauswahlgesetz wurden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Darüber hinaus sollen Normen sicherstellen, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als „lernendes Verfahren“ angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein. (wid/vom/19.06.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Wolfram König, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
  • Ursula Heinen-Esser, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Prof. Dr. Klaus Töpfer, Nationales Begleitgremium (NBG)

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