Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

Atommüll-Endlagersuche: Bundesregierung beschließt überfälligen Entwurf für Geodatengesetz

Die Bundesregierung hat am 18. Dezember 2019 im Kabinett endlich den längst überfälligen Entwurf für ein Geodatengesetz beschlossen. Der ist auch für die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll von Bedeutung. Bei der Standortsuche ist den Bürger*innen maximale Transparenz versprochen worden. Dazu gehört auch, dass alle geologischen Daten, die für eine Standortentscheidung Bedeutung haben, öffentlich überprüft werden können. Bislang ist das aufgrund der oft privaten Eigentumsrechte an den Geo-Daten nicht möglich.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) kündigte an, den jetzt vorliegenden Entwurf gründlich zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass es Anfang nächsten Jahres zu einer umfassenden Behandlung sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltausschuss des Bundestages kommen wird. Wichtig ist, dass das neue Gesetz die Veröffentlichung relevanter Geodaten deutlich gegenüber bisherigen Vorschläge erleichtere, so der Abgeordnete in einer ersten Reaktion zum 85 Seiten umfassenden Entwurf. Siehe auch hier Tagesspiegel.

Trotz Zusagen: Rückhol-Konzept für radioaktive ASSE-Abfälle lässt weiter auf sich warten

Es war für dieses Jahr versprochen, es liegt immer noch nicht vor: Das Konzept für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager ASSE II. Dort könnte es jederzeit zu unkontrollierten Wassereinbrüchen kommen, der Salzstock könnte einstürzen. Auch der Bundesrechnungshof mahnte jüngst, dass es bei der Rückholung nicht wirklich voran geht. Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) sollte das zuständige Bundesumweltministerium (BMU) nun im Umweltausschuss des Bundestages erklären, warum das Konzept immer noch nicht vorliegt. Die Antworten befriedigen nicht.

Zdebel ist verärgert: „Es gibt nur vage und ausweichende Antworten und immer wieder Verzögerungen. Kein Wunder, wenn die Menschen in der Region sich verschaukelt fühlen und den zuständigen Stellen immer weniger Vertrauen entgegen bringen. Das BMU hält es schon seit längerer Zeit nicht mal mehr für nötig, in der Region an den Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen.“

„Das alles macht nicht den Eindruck, als würde die Rückholung der radioaktiven ASSE-Abfälle mit hoher Priorität vorangetrieben. Damit die BGE endlich die notwendigen Konzepte auf den Tisch legt, wird das Unternehmen demnächst im Umweltausschuss Rede und Antwort stehen müssen“, teilte Zdebel als Ergebnis der Sitzung mit.

Im Jahr 2013 wurde vom Deutschen Bundestag per Gesetz der Auftrag erteilt, den Atommüll aus der ASSE II wegen der drohenden Möglichkeit eines Einsturzes des Salzbergwerkes zu bergen. Doch bis heute gibt es noch nicht einmal ein notwendiges Gesamtkonzept. Nach vielen Verzögerungen hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zugesagt, dass Konzept noch in diesem Jahr vorzulegen.

Auf Drängen von Zdebel erklärte das BMU jetzt lediglich: „Die BGE hat in der Sitzung der Asse II–Begleitgruppe am 22. November 2019 erstmals konkret und im Zusammenhang vorgetragen, wie das Rückholungsbergwerk aussehen und der Schacht Asse 5 gebaut werden sollen. Dies sind wesentliche Bausteine der Gesamtplanung zur Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II.

Wie die BGE versichert hat, ist die Konzeptplanung der Abfallrückholung weitgehend fertiggestellt. Allerdings hat sich herausgestellt,dass noch nicht alle notwendigen technischen Prüfungen vollständig abgeschlossen werden konnten. Das Bundesumweltministerium möchte der BGE in dem komplexen Projekt der Abfallrückholung die dafür erforderliche Zeit einräumen.“

Wann das sein wird, wollte Zdebel wissen. Die Antwort des BMU: „Sobald die Betreiberin der Schachtanlage Asse II, die BGE, alle notwendigen technischen Prüfungen vollständig abgeschlossen hat, wird die Rückholungsskizze vorgelegt werden.“

Außerdem räumte das BMU ein: „In den genannten Sitzungen war das BMU nicht vertreten.“

Atomenergie und radioaktive Abfälle: Das waren die LINKEN Haushaltsanträge 2020

Der Haushalt der Bundesregierung für das Jahr 2020 ist beschlossen. Im unmittelbaren Bereich des Bundesministeriums für Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) sind die Ausgaben in hohem Maße durch das atomare Erbe geprägt. Mehr als die Hälfte des Etats hat mit Ausgaben und Kosten für den in den Atomreaktoren erzeugten Atommüll zu tun. Weitere hohe finanzielle Nuklear-Lasten sind um Etat des Bundesforschungsministeriums angesiedelt. Hier handelt es sich zu einem hohen Anteil um die Finanzierung vor allem der Stilllegung und des Rückbaus der ehemaligen staatlichen Atomforschungsanlagen von Karlsruhe über Jülich nach Geesthacht und Berlin – und anderen Orten.

Wir geben hier noch mal einen Überblick zu den Anträgen von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu den Atomthemen im Bundeshaushalt für 2020:

Atom-Kosten im Bereich des Bundesumweltministerium

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten ihre Atom-Kritik in den Beratungen und bei der abschließenden Behandlung des Haushaltsentwurfs 2020 auf zwei Anträge konzentriert. Ein hoher Anteil der Kosten ist heute weitgehend Fix, denn der angefallene Atommüll muss natürlich möglichst sicher gelagert werden.

Ein Teil der Kosten wird über den sogenannten Entsorgungsfonds gegen finanziert. Ende 2016 hatten CDU/CSU, SPD und Grünen die Finanzierung der Atommüll-Entsorgung verstaatlicht. Gegen eine Einmalzahlung wurden die Atomkonzerne von ihrer Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung befreit.

Im Bereich der beim BMU angesiedelten Atomenergie/Atommüll-Projekte forderten die Fraktion DIE LINKE das Ende für die Ausbauarbeiten im geplanten „Endlager“ für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter.

Atom-Kosten im Bereich des Bundesforschungsministeriums

Einen wachsenden Finanzierungsbedarf gibt es bei der Stilllegung und dem Rückbau der ehemals staatlichen Atomforschung. Diese sind im Bundeshaushalt in der sogenannten Titelgruppe 80 beim Einzelplan 30 beim Bundesforschungsministerium (PDF) angesiedelt. Im Jahr 2020 werden die Gesamtkosten für alle diese Projekte auf fast 9 Mrd. Euro geschätzt. In den Haushaltsberatungen ist darauf hingewiesen worden, dass es enorme Risiken für weitere Kostensteigerungen gibt.

Bei den zahlreichen Projekten in Sachen Stilllegung und Rückbau nuklearer Forschungsanlagen im Etat des Bundesforschungsministerium forderte die Fraktion DIE LINKE vor allem, dass endlich alle Aktivitäten gestoppt werden müssen, die einen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem in Jülich angesiedelten ehemaligen AVR-Versuchsreaktor in die USA vorsehen.

Weitere Atom-Kosten im Bundeshalt und die Kernfusion

Neben den genannten atomaren Haushaltstiteln gibt es im Haushalt der Bundesregierung weitere milliarden-schwere Nuklear-Projekte:

Die ehemaligen Atomanlagen der DDR in Greifswald sind mit ihren Rückbaukosten beim Finanzministerium angesiedelt. Forschungsarbeiten zu Reaktorsicherheitsfragen und Atommüll sind beim Wirtschaftsministerium ebenso wie im Forschungsministerium enthalten.

Weitere Atomenergie-Kosten trägt die Bundesrepublik über ihren Finanzierungsbeitrag zur Europäischen Union, zu der euch die Atomgemeinschaft EURATOM gehört, die Milliarden-Beträge für die Entwicklung der Kernfusion zahlt, nicht nur dem ITER in Frankreich, sondern auf für das damit im Zusammenhang stehende Wendelstein-Projekt in Greifswald.

 

 

Nachgefragt: Was ist mit neuem Atommülllager für Schacht Konrad – und ASSE?

Die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle läuft immer mehr aus dem Ruder. In der ASSE droht Atommüll abzusaufen und muss geborgen werden; das im Schacht Konrad geplante „Endlager“ für diese Abfälle verzögert sich wegen immer neuer Probleme. Statt Konrad endlich aufzugeben, soll nach dem Willen der Bundesregierung ein neues Atommülllager das wachsende Problem beseitigen. Noch in diesem Jahr sollte ein Standort für dieses sogenannte Eingangslager benannt werden. Da aber die bestehende Genehmigung für den Schacht Konrad nicht gefährdet werden soll, soll dieses neue Zwischenlager in einem Umkreis von 200 Kilometern vom Schacht entstehen. Mit einer Schriftlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) nun von der Bundesregierung wissen, wohin dieses Lager denn nun kommen soll und ob möglicherweise auch der zu bergende Atommüll aus der ASSE dort auch eingelagert werden soll.

Wortlaut der schriftlichen Frage von MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

An welchem Standort soll nach Kenntnis der Bundesregierung das nach Atomgesetz vorgesehene neue Eingangs- bzw. Bereitstellungslager für die spätere Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atommüll für den Schacht Konrad entstehen, und welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass dieses Eingangslager künftig auch für eine temporäre Aufbewahrung der zurückgeholten Atomabfälle aus der ASSE II genutzt werden soll (Plenarprotokoll 19/82, S. 9619, Frage 57, https://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19082.pdf)?

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