Aktionstag gegen Atommüll-Castor-Transporte ins Zwischenlager Biblis

Erstmals nach vielen Jahren sollen wieder CASTOR-Transporte mit radioaktivem Atommüll aus den Plutoniumfabriken in Sellafield (England) und La Hague (Frankreich) nach Deutschland rollen. Ziel dieser Transporte ist aber nicht wie früher Gorleben. Den Auftakt sollen jetzt zunächst sechs Castor-Transporte in das hessische Zwischenlager in Biblis sein. Weitere 20 Atommüll-Castor-Behälter sollen anschließend in die Zwischenlager Philippsburg, Isar und Brokdorf transportiert werden. Anti-Atom-Initiativen planen für den 2. Februar einen Aktionstag zu den gefährlichen Atommüll-Transporte.

Trotz erheblicher Sicherheitsbedenken seitens AtomkraftgegnerInnen und Umweltverbänden wie dem BUND, hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, ehemals BfE) kurz vor Weihnachten die Einlagerung der in Glaskokillen verpackten Abfälle genehmigt.

  • Die Genehmigung selbst ist noch nicht veröffentlicht, so dass Einzelheiten zu den Sicherheitsanforderungen bislang ungeklärt sind.

Erstmals wird in den Standortzwischenlagern nun dieser besondere WAA-Atommüll genehmigt, ohne dass es z.B. eine Reparatureinrichtung im Falle von Defekten vor Ort vorhanden ist.

Der BUND Hessen kritisierte die Planungen: „Ohne eine solche Reparatur dürfen die Castoren aber nicht mehr transportiert werden, wenn es zu Undichtigkeiten kommt. Diese Castoren könnten also eine Einlagerungsgenehmigung erhalten, obwohl ungeklärt ist, ob sie das Lager auch wieder verlassen können.“

Auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte die Nachrüstung einer sogenannten Heiße Zelle gefordert, damit im Falle von undichten Castor-Behältern eine sichere Reparaturmöglichkeit vor Ort besteht.

Auf der Homepage Castor-Stoppen heißt es: „Nach aktuellen Informationen soll der erste dieser Transporte bereits im Frühjahr 2020 stattfinden. In Sellafield werden schon die CASTOREN mit dem hochradioaktiven Atommüll für den Transport nach Biblis beladen!“ Einen Probelauf für den anstehenden Atomtransport hat es bereits am 9. Oktober 2019 gegeben. Dabei ist der Ablauf getestet worden.

1. Februar 2020: MdB Zdebel bei der Ökosozialistischen Konferenz in NRW

Am 1. Februar findet in Dortmund die nächste Ökosozialistische Konferenz zur Klimakrise statt. Was sind die Ursachen und wie kann es gelingen, die Folgen dieser Krise sozial und klimagerecht zu gestalten. Wie sieht der notwendige System-Change aus? Gemeinsam mit vielen anderen Referent*innen und Mitstreiter*innen ist auch der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel bei der Konferenz am Start.

„DIE LINKE sieht den sozial-ökologischen Umbau in Deutschland und Europa als eines ihrer entscheidenden Ziele und als wesentliche Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen an. Jeder Mensch hat ein universell gleiches Recht auf einen Anteil an dem, was die Erde bietet, und eine universell gleiche Pflicht, seine Lebensgrundlage zu schützen. Die Gleichheit der Nutzungsrechte und die Gleichheit der Schutzpflichten müssen zum Leitbild des globalen Handelns werden.“  (Programm der Partei DIE LINKE, „Erfurter Programm“, Seite 60)

Atommüll: Wo entsteht das neue Eingangslager für Schacht Konrad?

Mehr als nur ausweichend antwortet die Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) nach dem Standort für das neue zentrale Atommüll-Bereitstellungslager für das immer noch im Bau befindliche geplante Endlager im Schacht Konrad. „Zeitnah“ solle die Prüfung von möglichen Standorten abgeschlossen werden, heißt es nunmehr. Vorgesehen ist ein Standort im Umkreis von bis zu 200 Kilometern vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt. Zuletzt hatte die Bundesregierung eine Standortentscheidung noch in diesem Jahr angekündigt.

Zu den anhaltenden Gerüchten, dass das neue Eingangslager für Konrad möglicherweise auch als Zwischenlager für die aus dem havarierten Atommülllager ASSE zurückgeholten radioaktiven Abfällen dienen könnte, schweigt die Bundesregierung und verweist lediglich auf das rechtlich unverbindliche Nationale Entsorgungsprogramm.

Zdebel: „Wieder einmal ist von den sogenannten Planungen der Bundesregierung in Sachen Atommülllagerung nichts wie geplant: Die Inbetriebnahme des für die Endlagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle vorgesehenen Schacht Konrads verzögert sich immer mehr, derzeit wird 2027 angestrebt. Weil sich Konrad immer mehr verzögert, braucht es nun nach den neuen Planungen der Bundesregierung ein neues „zentrales Bereitstellungslager“. Das aber kann nicht dort gebaut werden, wo man es eigentlich benötigt: Am Schacht Konrad in Salzgitter. Denn würde es dort gebaut, müsste der bestehende Planfeststellungsbeschluss für den Schacht wieder geöffnet werden. Dann aber wäre wieder Klagen zulässig, die möglicherweise zu dem endgültigen Aus für den Schacht Konrad führen könnten. Also plant die Bundesregierung das neue Lager in bis zu 200 Kilometer Entfernung. Ende 2019 sollte der Standort festgelegt sein, hatte die Regierung im Frühjahr auf meine Nachfrage erklärt. Daraus wird nun offenbar auch wieder nichts. Das Durchwursteln im Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist einfach unerträglich. Wie beim Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen wäre auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen ein Neustart dringend erforderlich.“

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium vom 20.12.2019: (Hier online Frage 191, Seite 131: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„An welchem Standort soll nach Kenntnis der Bundesregierung das nach Atomgesetz vorgesehene neue Eingangs- bzw. Bereitstellungslager für die spätere Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atommüll für den Schacht Konrad entstehen, und welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass dieses Eingangslager künftig auch für eine temporäre Aufbewahrung der zurückgeholten Atomabfalle aus der ASSE II genutzt werden soll (Plenarprotokoll 19182, S. 9619, Frage
57)?“

Antwort:

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) wurde mit der Standortsuche, Planung und Errichtung des im Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehenen zentralen Bereitstellungslagers beauftragt. Die Prüfung möglicher Standorte soll zeitnah zum Abschluss gebracht werden.

Das zentrale Bereitstellungslager dient als Eingangslager für solche radioaktiven Abfälle, die für das Endlager Konrad bestimmt sind. Die aus der Schachtanlage Asse II  zurückzuholenden Abfälle sollen gemäß Nationalem Entsorgungsprogramm hingegen bei der Standortsuche für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden. Das Nationale Entsorgungsprogramm sieht vor, dass die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II vor Ort konditioniert und bis zu ihrer Endlagerung in ein neu zu errichtendes Zwischenlager eingelagert werden sollen.

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal

Im laufenden Genehmigungsverfahren für das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel muss Vattenfall aufzeigen, dass es auch den sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“ standhalten könnte. Gemeint ist damit der geplante Flüssig-Gas-Terminal in der direkten Nähe des bereits vorhandenen Atommüll-Zwischenlagers. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

„Unabhängig von vielen anderen Problemen im Zusammenhang mit den Planungen eines Flüssig-Gas-Terminals: Einen solchen Umschlagsterminal mit seinen enormen Explosionsrisiken ausgerechnet jetzt wie im Fall Brunsbüttel neben ein altes Atomkraftwerk und einem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu bauen, ist aus Sicherheitsgründen ein völlig unnötiges zusätzliches Risiko und damit großer Blödsinn. Der hochaktive Atommüll in der Castor-Halle in Brunsbüttel wird  mindestens noch bis in die 2050er Jahre vor Ort in Brunsbüttel bleiben. Das ist absolut kein guter Standort für den neuen LNG-Terminal“, kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die Antwort der Bundesregierung.

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) vom 20.12.2019: (Hier online Frage 192, Seite 132: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„Welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachweise hat nach Kenntnis der Bundesregierung Vattenfall im Rahmen des beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) laufenden Verfahrens zur Genehmigung eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle am AKW Brunsbüttel im Zusammenhang mit den Planungen für den Bau einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) in Brunsbüttel inzwischen vorgelegt, nachdem das BfE die „Antragstellerin im atomrechtlichen Verfahren mit Schreiben vom 14.12.2018 aufgefordert (hatte) entsprechende Nachweise vorzulegen“, und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bzw. Auswirkungen könnten sich nach derzeitiger Lage für das zu genehmigende Zwischenlager aus der möglichen Nähe zu einem LNG-Terminal ergeben (https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html)?“

Hinwies: (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE seit dem 1. Januar 2020 geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar)

Antwort:

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG hat zwischenzeitlich einen technischen Bericht vorgelegt, der zurzeit vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft wird.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die nach § 6 Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) zu erfüllen sind, sind in allen entsprechenden Genehmigungsverfahren grundsätzlich gleich. Die Auswirkungen, die sich durch ein LNG-Terminal ergeben können, fallen unter die sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“, die im Rahmen der Prüfungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 AtG geprüft werden.

Eine Genehmigung nach § 6 AtG wird nur dann erteilt, wenn insbesondere auch für die o.g. Einwirkungen die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gegeben ist.

AKW Philippsburg wird abgeschaltet – Atommüll bleibt – Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe

Spätestens an Silvester wird der zweite Reaktorblock des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg endgültig abgeschaltet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Es ist gut und längst überfällig, dass in Philippsburg nun endlich Schluss ist mit der unverantwortlichen Atomstromerzeugung. Damit aber ist der atomare Wahnsinn nicht vorbei: Es bleiben große Mengen Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung bis heute ungeklärt ist. Die Super-GAU-Risiken und die Atommüllberge sind auch der Grund, warum die Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe sein kann.

Noch besser wäre es, jetzt auch in Brokdorf, Grohnde und Lingen, im Landkreis Landshut (Ohu/Isar) und Gundremmingen sowie in Neckarwestheim das Super-GAU-Risiko abzuschalten. In jedem der noch in Betrieb befindlichen AKWs könnte es zu schwersten Nuklearkatastrophen kommen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass nicht nur eine Verkettung von technischen Fehlern in jedem bundesdeutschen AKW zum Super-GAU führen könnte. Auch gegen Terrorangriffe wie z.B. mit Passagierflugzeugen vom Typ A380 ist keines der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke ausreichend gesichert.“

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