Neulich im Umweltausschuss: Tagesordnungspunkt 23 „Überarbeitung des Euratom-Vertrages“

Vor einigen Wochen hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss das Bundesumweltministerium (BMU) um Informationen gegeben, wie es denn mit den Reformen für die Atom-Förder-Institution EURATOM weiter gehen soll. Die EU Kommission hat eine „Reform bis 2025“ angekündigt und auch die große Koalition will laut Koalitionsvertrag „die Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft“ anpassen… Vor ein paar Tagen antwortete der zuständige parlamentarische Staatssekretär auf noch offene Fragen der Abgeordneten Zdebel und Scheer (SPD) vor….

Berlin, 28.11.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
in der 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 25. September 2019 wurden zum Tagesordnungspunkt 23 „Überarbeitung des Euratom-Vertrages“ von Herrn MdB Zdebel und Frau MdB Scheer Nachfragen gestellt. Diese beantworte ich wie folgt:

Frage von MdB Zdebel:

Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahme, „eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland“ umzusetzen?

Antwort:

Das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einer Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019 mitgeteilt, dass am 20. September 2019 auf Beschluss des Anlageausschusses bei den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ diejenigen von den genannten Sondervermögen gehaltenen Einzelaktien veräußert wurden, deren Unternehmen Atomkraftwerke im Ausland betreiben, und dass damit die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt worden ist. In einem nächsten Schritt soll unter Ausschluss von Atominvestments zeitnah ein Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt werden, das zeitgemäßen Marktstandards bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Für den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) war die Vorgabe des Koalitionsvertrages bereits zuvor umgesetzt worden. Darüber hinaus integriert der KENFO renditeorientiert unter Ausschluss von Atominvestments bereits von Anfang an Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentansatz.

Frage von MdB Scheer:

Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich bestehender Transparenzvorschriften und einer möglichen Erweiterung dieser vor dem Hintergrund der Verquickung zwischen Atomenergie und Forschungsförderung?

Antwort:

In ihrer Mitteilung vom 10. April 2019 „Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU“ schlägt die EU Kommission im „Euratom“-Teil die Einrichtung einer Hochrangigen Sachverständigengruppe vor (3. Kapitel „Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags“, letzter Absatz), die eine Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Transparenz prüfen soll. Nähere Einzelheiten hierzu liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung wird sich einer Hochrangigen Expertengruppe nicht verschließen und konkretisierende Vorschläge der EU Kommission prüfen.

Die Bundesregierung setzt sich bereits für gestärkte Transparenz ein. So macht sich die Bundesregierung in Fällen des Euratom-Sekundärrechts, in denen eine Beteiligung des Europäischen Parlaments (EP) formell nicht vorgeschrieben ist, dafür stark, dass das EP um Stellungnahme gebeten wird.

Soweit der Forschungsbereich angesprochen ist, erörtert der Rat derzeit mögliche Synergien zwischen dem EU Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ (EUV-basiert) und der Euratom-Forschungsverordnung (Rechtsgrundlage Euratom-Vertrag). Wo unter Beachtung der unterschiedlichen Primärrechtsgrundlagen Gemeinsamkeiten identifiziert werden können, zum Beispiel im Projektmanagement oder beim Umgang mit Forschungsergebnissen, soll der europäische Forschungs- und Innovationsrahmen in jenen Bereichen gestärkt und mit den Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten koordiniert werden, was zu mehr Transparenz führen kann und zugleich der Optimierung der Verwendung öffentlicher Mittel dient.

Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Informationen hilfreich sind und wäre
Ihnen dankbar, wenn Sie diese Antwort an die Mitglieder des Ausschusses
weitergeben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold
Parlamentarischer Staatssekretär
Mitglied des Deutschen Bundestages

Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Der Vorsitzende der Entsorgungskommission, Michael Sailer, ist zurückgetreten. Die Kommission berät die Bundesregierung in Sachen Umgang mit Atommüll. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hatte vor einigen Wochen die Tätigkeit von Sailer parlamentarisch durch seine Anfragen an die Bundesregierung zum Thema gemacht und kritisiert. Sailer hatte im Zusammenhang mit der neu angelaufen Endlagersuche sowohl für das Bundesumweltminsterium (BMU) als auch für vom BMU zu kontrollierende Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH gearbeitet.

Über den Rücktritt von Michael Sailer berichtet die Taz hier. Zuvor hatte Zdebel noch gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt:

„Auf der einen Seite das BMU bei der Endlagersuche als Verordnungsgeber beraten – auf der anderen unter Vertrag sein bei der Endlager-GmbH, die diese Verordnungen anwenden muss. Das hat in jedem Fall ein Geschmäckle und da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Vor allem nicht mit dem Hinweis, es gäbe zu wenig Experten, wie es die BGE jüngst erklärt hatte. Es ist richtig, wenn das BfE als Aufsicht sich mit einfachen Antworten nicht zufrieden gibt. Immerhin steht das Vertrauen der neuen Endlagersuche auf dem Spiel und Gorleben hat gezeigt, wie Tricks und Betrügereien wirken. Ich habe deshalb auch das Nationale Begleitgremium – das gesetzlich das Verfahren zur Endlagersuche überwacht – informiert und bin gespannt auf die noch ausstehenden Antwort. Ebenfalls werde ich die Bundesregierung nochmals zur Sache befragen.“

Illegal? Uran-Müll-Exporte von URENCO stoppen!

Zu den möglicherweise rechtswidrigen Uran-Müll-Exporten der teilweise deutschen URENCO von Gronau nach Russland, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE im Folgenden Stellung. Zdebel hatte mit seinen Fragen an die Bundesregierung und noch gestern im Umweltausschuss des Bundestages diese Uran-Müll-Exporte scharf kritisiert:

„Was der Urankonzern URENCO als Wiederanreicherung und Wirtschaftsgut bezeichnet, ist Billig-Entsorgung von Atommüll nach Russland. Auch das BMU sagt in einem von mir angeforderten Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages: „Der weiter abgereicherte Anteil an Uran verbleibt gemäß internationaler Praxis beim Anreicherer.“ Von aktuell 12.000 Tonnen Uran werden vermutlich nur 2.000 Tonnen zurück nach Deutschland kommen, der Rest wird dauerhaft in Russland abgelagert, unter Bedingungen, die vollkommen unklar sind.

Der Zweck dieses Russland-Deals von URENCO ist ganz offenkundig der Export von Atommüll und nicht irgendein wirtschaftlicher Nutzen. Damit umgeht URENCO das Verbot, Atommüll zu exportieren. Ich nenne das dreckige Abfallentsorgung und es ist einfach nur skandalös, was URENCO da macht. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesumweltminsterin eingreift, diese Exporte umgehend stoppt und mit der Stilllegung der Uranfabriken endlich der Atomausstieg in Deutschland komplett gemacht wird.“

 

Bundestag: Atommüll-Endlagersuche – Nationales Begleitgremium übergibt Tätigkeitsbericht

Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven.

Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).

Alle Abgeordneten betonten die große Bedeutung des „Experiments“ Nationales Begleitgremium im laufenden Suchverfahren um die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen und Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.

Zdebel sagte, es sei eine „bessere Entscheidung“ der damaligen Endlager-Kommission gewesen, dass Nationale Begleitgremium zu installieren und bedankte sich bei den Mitgliedern des Gremiums für gute geleistete Arbeit und dafür, „Stachel im Fleisch“ des Suchverfahrens zu sein. Zdebel mahnte mit Blick auf die Bundesregierung an, dass nun endlich das längst überfällige Geodatengesetz vorgelegt werden müsse, damit die Grundlage für notwendige Transparenz geschaffen wird. Möhring kündigte an, dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Bundeskabinet beschlossen und dann hoffentlich im Januar in den Bundestag kommen kann.

Das Nationale Begleitgremium befindet sich aktuell in schwierigem Umfeld. Noch immer ist unklar, ob es im Dezember zur lange überfälligen Erweiterung und für einigen nach drei Jahren Amtszeit inzwischen auch schon wieder anstehenden Neuwahl von Mitgliedern kommen wird. Neben den Mitgliedern, die von Bundestag und Bundesrat ausgewählt werden (insgesamt 12)  sind auch sechs Bürger*innen in dem Gremium, die in einem Zufallsverfahren aus der Bevölkerung ausgewählt und vom Bundesumweltministerium ernannt wurden. Unklar ist, welche Auswirkungen es hätte, wenn Bundestag und Bundesrat nicht fristgerecht die Neuwahl im Dezember vollziehen.

Gesetze im Bundestag: Atommüll-Finanzierung, ein atomares Eingangslager für den Schacht Konrad und etwas mit Öko-Audit

Zahlreiche Gesetze, darunter auch das Atomgesetz, wurden gestern im Bundestag verabschiedet. Dazu gehört, dass weitere Atomkonzerne mit der Einführung öffentlich-rechtlicher Verträge künftig zusätzlich von der finanziellen Haftung für die langfristige Atommülllagerung gegen eine einmalige Pauschalzahlung befreit werden können. Im Umweltausschuss hatten die Regierungsfraktionen ihre Zustimmung klar gemacht, die Opposition ihrer Ablehnung. Die Beschlussempfehlung sieht so aus (PDF). In seiner Rede im Plenum des Bundestags begründete Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE die Ablehnung der Gesetzesvorlagen:

Die Rede von MdB Zdebel als Video ( zum Nachlesen unterhalb des Videos)

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten

Entwurf eines Gesetzes

– ich lese es mal eben vor –

zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen.

Der Titel, der auf der Anzeigetafel steht, ist eigentlich prägnant: „Entsorgung radioaktiver Abfälle“. Darum geht es eigentlich im Wesentlichen. Aber darauf komme ich gleich noch einmal zurück.

Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung eine unzulässige Vermengung mehrerer wesensfremder Gesetze vor, zwischen denen kein Sachzusammenhang besteht.

(Beifall bei der LINKEN)

Alles wird in einem Artikelgesetz geregelt. Wir sind der Meinung, dass jede einzelne Regelung gesonderter parlamentarischer Behandlung bedurft hätte. Das ist hier nachweislich nicht der Fall. Das finden wir schlecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu den Details:

Zum Umweltauditgesetz hat Frau Skudelny gerade schon einiges ausgeführt. In dem jetzt vorliegenden Artikelgesetz wird der Eindruck vermittelt, dass es um eine inhaltsgleiche Anpassung an EU-Normen geht. Das behauptet die Bundesregierung, das ist aber definitiv nicht der Fall. Es geht weit darüber hinaus. Das betrifft die freien Mitarbeiter von Gutachterunternehmen, die zukünftig nicht mehr gutachterlich tätig werden können. Damit greift die Bundesregierung offenbar in einen Rechtsstreit ein. Es wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, dass sie das tut. Auch das ist meines Erachtens sehr stark zu kritisieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Kommen wir jetzt zu den Änderungen im Atomgesetz. Die angestrebte Änderung im Atomgesetz sieht die Einführung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Regelung der Entsorgungsfinanzierung vor. Bereits 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss die enormen Kostenrisiken für die langfristige Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung abgenommen und auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen. Jetzt will die Bundesregierung weiteren Atommüllkonzernen, wie zum Beispiel Siemens, ebenfalls ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Natürlich lehnen wir Linken das weiterhin ab. Die Konzerne müssen in der Haftung bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ferner will die Bundesregierung das Atommülldesaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nun neu regeln. Als Ablieferungsort für den Schacht Konrad in Salzgitter soll neben dem Endlager auch ein sogenanntes zentrales Bereitstellungslager atomrechtlich festgelegt werden. Dabei hat sich der Ausbau der Schachtanlage Konrad zur Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den vergangenen Jahren immer weiter verzögert, was zu weiteren Kostenrisiken geführt hat. Wir Linken lehnen das zentrale Bereitstellungslager ab, weil die Schachtanlage Konrad nicht als Endlager geeignet ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei dem Ort, wo die Fässer in der Asse vor sich hinrosten, handelt es sich um ein Bergwerk. Auch bei Schacht Konrad handelt es sich um ein ehemaliges Bergwerk. Es gibt erhebliche Zweifel am Langzeitsicherungsnachweis.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Zdebel, kommen Sie bitte zum Schluss.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Nach unserer Auffassung wäre die Anlage aus heutiger Sicht auch nicht mehr genehmigungsfähig. Deswegen fordern wir statt des Schachtes Konrad einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Setzen Sie bitte den Punkt.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Ich komme zum Schluss. – Letzter Satz: Aus den genannten Gründen lehnen wir Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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