Linke im Bundestag fragt nach: Sicherheitsabbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad?

Kommt es zu einer Absenkung der Sicherheitsstandards bei dem immer noch im Bau befindlichen Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall im Schacht Konrad? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Victor Perlin, Mitglied der Linken-Gruppe, die Bundesregierung befragt, nachdem die Entsorgungskommission in einem Papier verschiedene „Anpassungen“ vorgeschlagen hatte. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet. Bislang könnte in Konrad kein Atommüll eingelagert werden, selbst wenn das alte Eisenbergwerk nach immer neuen Verzögerungen in Betrieb gehen würde. Der Grund: Die radioaktiven Behälter können die Anforderungen der sogenannten „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE)“ bisher nicht erfüllen. Die GwE ist Bestandteil der Genehmigung für das geplante Endlager in Salzgitter, dem Planfeststellungsbeschluss.

Die Serie von Problemen um den Ausbau und die Sicherheit des in einem alten Eisenbergwerk laufenden Arbeiten für ein unterirdisches Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abälle in Salzgitter reißen nicht ab. Erst vor wenigen Tagen hatten Umweltverbände gemeinsam mit Kommunen, Gewerkschaften und anderen Organisationen die Klage gegen die Inbetriebnahme von Konrad auf den Weg gebracht, weil schon bislang massive Bedenken vorliegen, dass die Sicherheit in Konrad nicht ausreichend ist.

Zwar sind die Probleme mit der GwE schon länger bekannt, aber erst jetzt wird mit der Stellungnahme des Beratungsgremiums des Bundesumweltministeriums, der Entsorgungskommission deutlich, wie grundsätzlich das Problem ist: Derzeit könnte kein einziges Atommüllfass eingelagert werden, weil die strahlenden Behälter die Anforderungen nicht erfüllen können. Daher schlägt die ESK Anpassungen vor.

Der linke Bundestagsabgeordnete Victor Perli, der aus dem Atomerbe-Eck ASSE/Konrad stammt hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage mitzuteilen, „welche Position bezieht sie (die Bundesregierung) insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards“ bezieht. umweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die Frage des Abgeordneten und die Antwort von Dr. Jan-Niclas Gesenhues, dem Parlamentarischer Staatssekretär (Mitglied des Deutschen Bundestages) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Zweifel daran, dass ausreichend Konservativitäten hinsichtlich der Sicherheitspuffer und Raum für andere „Anpassungen“ vorhanden sind, hat die AG Schacht Konrad bereits formuliert (siehe oben). Erhöhte Schutzanforderungen, die im Laufe der Jahre zum Thema Wasser eingeführt wurden, würden nun die Einlagerung blockieren. Daher müsste Korrekturen in den Berechnungsmodellen kommen, heißt es von Seiten der ESK und der Bundesregierung:

Frage 12/456
„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Entsorgungskommission (ESK), wonach sämtliche für das geplante Endlager Schacht Konrad vorgesehenen Atommüll-Abfallgebinde die rechtlichen Anforderungen aus Endlagerungsbedingungen und wasserrechtlichen
Regelwerken nicht erfüllen und damit nicht eingelagert werden können bzw. „mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Stellungnahme_BEKO_ESK118_24102024.pdf, S. 7), und welche Position bezieht sie insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards (vgl. ebd. S. 8 und 12 sowie www.ag-schacht-konrad.de/news/newsuebersicht/schacht-konradentsorgungskommission-fordert-missachtung-von-grund-und-trinkwasserschutz-1)?“

Antwort Dr. Jan-Niclas Gesenhues

„Der im Jahr 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GwE) zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen.

Diese GwE beschreibt neben dem radioaktiven Inventar auch die zulässigen nichtradioaktiven Stoffe und deren Massen entsprechend der Grundwasserverordnung bzw. des Niedersächsischen Wassergesetzes. Zur Umsetzung der Anforderungen der GwE wurde eine grundsätzliche Vorgehensweise ausgearbeitet und in einem Projektbericht festgehalten. Die wasserrechtliche Aufsicht hat dieser Vorgehensweise am 15. März 2011 zugestimmt. In dem Projektbericht ist u. a. festgehalten, dass bei Änderungen relevanter Grenz-
werte (wie z. B. in der Grundwasserverordnung oder Trinkwasserverordnung) diese Änderungen unmittelbar berücksichtigt werden müssen.

Dass die betreffenden Abfallgebinde derzeit noch nicht die Einlagerungsvoraussetzungen erfüllen, liegt darin begründet, dass der Großteil der zur stofflichen Beschreibung der Abfallgebinde nach dem Projektbericht erforderlichen Stofflisteneinträge infolge von Änderungen in der Trinkwasserverordnung derzeit gesperrt ist. Die Arbeiten zur (Wieder-)Freigabe der Stofflisteneinträge dauern an. Neben den Arbeiten an den einzelnen Stofflisteneinträgen prüft die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch weitergehende Verbesserungsmöglichkeiten in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anforderungen aus den Endlagerungsbedingungen oder wasserrechtlichen Regelwerken nicht erfüllt werden.

Die Entsorgungskommission (ESK) hat aufgrund einer Eigenbefassung eine Stellungnahme zu „fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinden für das Endlager Konrad“ erarbeitet. Sie empfiehlt in der in Bezug genommenen Stellungnahme, das aus Sicht der ESK stark vereinfachende Modell, welches dem eingangs genannten Projektbericht zugrunde liegt, unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und bestehende Konservativitäten zu quantifizieren und zu bewerten. Weiterhin empfiehlt die ESK in ebendieser Stellungnahme, Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Zustimmung der wasserrechtlichen Aufsicht auf ihre Anwendbarkeit auf das Endlager Konrad zu überprüfen. Sofern diese Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte angewendet werden müssen, sind sie nach Auffassung der ESK dahingehend zu überprüfen, ob sie durch die quantifizierten Konservativitäten sicher abgedeckt sind.

Eine Forderung nach einer Absenkung sicherheitsrelevanter und wasserrechtlicher Standards vermag die Bundesregierung in dieser Empfehlung nicht zu erkennen.“

Dokumenation der PM der AG Schacht Konrad:

Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz

(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“

Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123

Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen

Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten!

(Presseerklärung 09.01.2025) Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht KONRAD als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.

Dazu erklären die Klägerinnen, Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftrage des NABU-Landesverbandes Niedersachsen: „Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich. Für alle anderen potenziellen Endlagerstätten für radioaktive Abfälle gelten die 2020 verabschiedeten Endlager-Sicherheitsanforderungen und die werden – wie vom Umweltministerium Niedersachsen in seinem Bescheid bestätigt – von Schacht KONRAD nicht eingehalten. Deshalb klagen wir auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses.“

Rechtsanwältin Dr. Michéle John erklärt dazu aus juristischer Sicht: „Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vor, denn es sind nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die diesen rechtfertigen. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten oder zu bewerten haben. Dazu gehört ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik beispielsweise bei der systematischen Szenarienanalyse, den neuen Dosiskoeffizienten und dem notwendigen einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG). Es bleibt auch dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen ist.“

Für das Bündnis gegen Schacht KONRAD, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird, erklärt Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Die Anforderungen an die Sicherheit und den Langzeitsicherheitsnachweis müssen für alle schwach und mittelradioaktiven Abfälle gleich sein, ob sie nun in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen oder an einem anderen Standort. Die derzeitige Ungleichbehandlung führt zu deutlich weniger Sicherheit am Standort KONRAD. Das kann nicht richtig sein. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Deshalb muss die Genehmigung aufgehoben werden.“

Klagebegründung im Wortlaut (Server AG SK)  und direkt auch ier als PDF.

Atomforschungsreaktor Garching: Fast 13 Millionen Euro für Entwicklung neuer Uranbrennelemente

Seit rund fünf Jahre liegt der angeblich so unverzichtbare Atomforschungsreaktor in München Garching, betrieben von der TU, still. Nach einem Störfall und Corona und vor allem, weil ein zentral bedeutsames Bauteil defekt ist und Neubeschaffung und Einbau immer wieder zu erheblichen Verzögerungen sorgten. Möglicherweise noch in diesem Jahr will die TU den FRM II wieder in Betrieb nehmen. Umstritten ist der Reaktor auch, weil er immer noch mit atomwaffenfähigem Uran mit einer Anreicherung von über 90 Prozent betrieben wird. Der Brennstoff wird bislang in einer russisch-französischen Kooperation hergestellt. Der BUND in Bayern klagt gegen diesen Brennstoff und fordert die Stilllegung. Für die Entwicklungen eines neuen Uranbrennstoffs unterhalb der Atomwaffen-Fähigkeits-Schwelle, der aber frühestens Anfang der 2030er Jahre einsatzfähig sein könnte, gibt es jetzt neue Forschungsgelder, teilt der Betreiber mit: Die EU, das Bundesforschungsministerium und das Land Bayern sorgen mit zusammen 12,8 Millionen Euro dafür, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten fortgesetzt werden können. Unter anderem sollen demnächst Bestrahlungsversuche in Belgien stattfinden.

Dokumentation: PM der TU, Betreiber des FRM II:

Grünes Licht für weitere Forschungsprojekte an niedrig angereicherten Uran-Kernbrennstoffen: Europa, der Bund und der Freistaat Bayern finanzieren zwei entsprechende wissenschaftliche Programme an der Forschungs-Neutronenquelle FRM II der Technischen Universität München (TUM). Das bayerische Wissenschaftsministerium und das Bundesforschungsministerium teilen sich eine Fördersumme von 5,2 Millionen Euro. Und die EU gibt 7,6 Millionen Euro, wovon eine Million Euro direkt an die TUM als europäische Konsortialführerin fließen.

Prof. Christian Pfleiderer, Wissenschaftlicher Direktor des FRM II, betont: „Diese Finanzierungszusagen sind enorm wichtige Signale aus der Politik an die Forschung. Damit können wir die führende Position Bayerns, Deutschlands und Europas in der Kerntechnik nachhaltig stärken und die wichtige Forschung mit Neutronen in die Zukunft führen.“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Forschungsstärke und Technologieoffenheit ohne ideologische Scheuklappen sind Voraussetzung für eine gute und sichere Zukunft. Wir wollen Deutschlands leistungsfähigsten Forschungsreaktor zukünftig mit dem innovativen niedrig angereicherten Brennstoff betreiben – und zwar bei gleicher wissenschaftlicher Leistung wie bisher. Dass Forschung und Entwicklung für die Umrüstung im EU-weiten Projekt maßgeblich am TUM Center for Nuclear Safety and Innovations stattfinden, zeigt: Die bayerische Expertise in diesem Bereich hat Weltformat. Der Freistaat hat traditionell eine Vorreiterrolle bei der Kernforschung – und das gilt auch in Zukunft.“

Programm EU-CONVERSION

Wie der FRM II haben sich auch andere Forschungsreaktoren in Europa zur Umrüstung ihrer Brennelemente von hoch auf niedrig angereichertes Uran verpflichtet. Institute und Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Belgien und Tschechien haben sich daher im Projekt EU-CONVERSION zusammengeschlossen. Langfristiges Ziel der Kooperation und Grundlage für die Beteiligung der EU über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist die sichere Versorgung Europas mit medizinischen Radioisotopen.

„Die TUM wird sich in diesem Forschungsverbund auf die Entwicklung von Simulationen und Experimenten zur Qualifizierung der neuen Brennelemente konzentrieren“, erläutert Dr. Bruno Baumeister, Projektleiter der FRM II-Umrüstung und Koordinator von EU-CONVERSION. Hinzu kommt ein internationales Masterprogramm mit führenden europäischen und internationalen Universitäten mit dem Ziel die Ausbildung in kerntechnischen Themen signifikant zu verbessern.

Passender Brennstoff für den FRM II

Im Rahmen des von Bund und Land bis Mitte 2027 geförderten Projekts FRM2427 sollen Forschende am FRM II unter anderem einen optimierten Entwurf für ein Brennelement mit niedrig angereichertem Uran entwickeln und wichtige Validierungsexperimente durchführen. Damit setzen sie ihre langjährige gemeinsame Förderung der Umrüstung fort. „Wir wollen für den FRM II das bestmögliche Brennelement zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Christian Reiter, Leiter des TUM Center for Nuclear Safety and Innovation. „Schließlich geht es hier um eine Großforschungsanlage von Weltrang, die unter anderem für Medizin, Materialwissenschaften und Grundlagenforschung von enormer Bedeutung ist.“

Weitere Informationen und Links

Beteiligte des EU-Projekts:

  • Technische Universität München (Deutschland)
  • Framatome (Frankreich)
  • Institut Laue-Langevin (Frankreich)
  • Studiecentrum voor Kernenergie (Belgien)
  • Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives (Frankreich)
  • Université Grenoble Alpes (Frankreich)
  • Centrum Vyzkumu Rez (Tschechien)
  • Statni Ustav Radiacni Ochrany (Tschechien)
  • Societé technique pour l’énergie atomique Technicatome (Frankreich)

Technische Universität München

Corporate Communications Center

  • Ulrich Meyer

Kontakte zum Artikel:

Prof. Dr. Christian Pfleiderer
Wissenschaftlicher Direktor des FRM II
Technische Universität München
Tel. +49 89 289-14965
Christian.Pfleiderer@frm2.tum.de

 

AKW Leibstadt Schweiz: Anwohnende gehen gegen „Rechtsverweigerung“ der Behörde wegen Langzeitbetrieb vor

Die schweizerische Energie-Stiftung SES, Greenpeace Schweiz und der trinationale Atomschutzverbands TRAS haben mitgeteilt, dass Anwohnende gegen die Untätigkeit der Schweizer Atombehörde vorgehen. Noch im Dezember hatten „Anwohnende des AKW Leibstadt … beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.“ Darüber hatte auch umweltFAIRaendern im Zusammenhang von Aktivitäten der IPPNW Deutschland und Schweiz berichtet. Ebenfalls im Dezember hatten die beiden Verbände einen offenen Brief von über 500 Medizinerinnen aus der Grenzregion veröffentlicht, in der sie vor den Risiken eines weiteren Betriebs des Uralt-Reaktors in Leibstadt warnen. Das AKW Leibstadt soll wie auch die AKWs Gösgen und Beznau über 40 Jahre hinaus in Betrieb bleiben und damit länger, also die technische Auslegung ehemals vorgesehen hat. Eine international verbindliche und grenzüberschreitende Minimalanforderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wie die Aarhus- und Espoo-Konventionen es vorschreiben, will die Schweiz nicht durchführen.

Dokumentation der PM von SES, GP und TRAS:

Umweltverträglichkeitsprüfung für Langzeitbetrieb AKW Leibstadt – Beschwerde gegen BFE wegen Rechtsverweigerung

Anwohnende des AKW Leibstadt haben am 5. Dezember 2024 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.

Das auf 40 Betriebsjahre ausgelegte AKW Leibstadt geht am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Schweiz betreibt den ältesten AKW-Park der Welt. Dieser stellt ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial dar.

UVEK verletzt Abkommen und missachtet Mitspracherechte der Anwohnenden

Fünfzehn Anwohnerinnen und Anwohner aus der näheren Umgebung des AKW Leibstadt beidseits der Rheingrenze haben bereits am 26. Februar 2024 ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim UVEK eingereicht. Als direktbetroffene Anwohnende fordern sie ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein, das Bestandteil einer UVP ist. Das UVEK hat das Gesuch bisher nicht geprüft, geschweige denn eine UVP an die Hand genommen. Es schafft damit Fakten, verletzt internationale Abkommen und übergeht die Betroffenen. Weil der Bund nicht zeitgerecht auf das Gesuch eingetreten ist, haben die Anwohnenden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das BFE wegen Rechtsverweigerung erhoben.

Bund verhält sich widersprüchlich

Die Weigerung, auf das Gesuch der Anwohnenden einzugehen, steht im Kontrast zur Art, mit welcher Bundesrat Albert Rösti versucht, die Atomkraft in der Schweiz wiederzubeleben. Mit grossem Tempo strengt er demokratische Prozesse an, um das AKW-Neubauverbot zu streichen. Hingegen werden beim Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt internationale Abkommen, kritische Stimmen und demokratische Rechte von Betroffenen ignoriert.

Rechtzeitige UVP ist verbindlich

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Teil einer UVP ist die Konsultation der betroffenen Bevölkerung. Dazu hat sich die Schweiz unter den Aarhus- und Espoo-Konventionen verpflichtet, worauf sich die Beschwerdeführenden berufen. Da das AKW Leibstadt in wenigen Tagen in den Langzeitbetrieb übergeht, hätte das UVEK also schon längst eine UVP veranlassen müssen.

Weitere Informationen

„Falsch und irreführend“ – Betreiber dementiert (BI-)Meldungen zu Atommülllager Ahaus: Hallendach hängt durch, Wände mit Stahlseilen zusammengehalten, Wasseransammlungen

Während hochumstrittene Planungen laufen, über 150 Atommüll-Behälter mit hochradioaktivem Abfällen per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus zu transportieren, gibt es nun neue Alarmmeldungen. (UPDATE:) Gestern meldeten Bürgerinitiativen sindgemäß: `Das Hallendach des Atommüll-Zwischenlagers hängt offenbar durch und muss mit Stahlseilen stabilisiert werden, um die Statik aufrechtzuerhalten. So habe ein Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde im zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Lage in Ahaus gegenüber Bürgerinitiativen auf Nachfrage bestätigt.´ Die BI Ahaus und die Initiative SOFA aus Münster hatten gestern eine entsprechende Pressemeldung veröffentlicht. Dazu gehört auch ein Brief an die Atomaufsicht im Land NRW, in dem sich Ahaus befindet. Zuständig ist die grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. UPDATE 8.1. 13.40 Uhr. Der Betreiber widerspricht den Meldungen der BIs. „Irreführend und Quatsch„heißt es bei der Münsterländer Zeitung (hinter einer Paywall). ** Weiteren hoch radioaktiven Atommüll jetzt nach Ahaus zu transportieren sei unverantwortlich, argumentieren die Umweltgruppen. Die Genehmigung für den Transport des Atommülls ist bislang nicht erfolgt. Vor den Bundestagswahlen, soviel ist seit Wochen klar, werden die Atomtransporte ohnehin nicht rollen. Initiativen und Umweltverbände fordern seit längerem eine umfassende Nachrüstung für die oberirdischen Zwischenlager, weil Alterungsprozesse, Unsicherheiten bei der Behälterlagerung und auch mangelhafte Auslegung der Gebäude gegenüber den alten und neuen Risiken verbesserte Sicherheits- und Sicherungskonzepte erfordern.

** In der Münsterland-Zeitung widerspricht die BGZ „ausdrücklich. „Es gibt keine Mängel“, betonte er auf Anfrage unserer Redaktion. Die Behauptung „Im Deckenbereich hat sich eine Mulde gebildet, in der sich Wasser ansammelt“ sei falsch und irreführend. Es gebe dort keine Mulde und keine Ansammlung von Wasser. Es habe ab dem Jahr 2018 Baumaßnahmen am Dach gegeben. Diese Maßnahmen seien Bestandteil der „Härtung“. Dabei sei auch eine Schutzwand um das Zwischenlager errichtet worden. Sie soll den Atommüll vor Terrorangriffen schützen.
Für eine „Stützenkopfverspannung“ würden dauerhaft Stahlseile eingesetzt, um die Deckenkonstruktion zu verstärken. Die Bauarbeiten seien erfolgreich abgeschlossen worden.“

UPDATE: Eine entsprechende Pressemeldung der BGZ ist bislang nicht online (stand heute 13.53 Uhr) auf deren Seite! Eine Anfrage von umweltFAIRaendern liegt der Pressestelle im BASE zu diesem Thema seit grad eben vor. Die Antwort ist grad eingegangen und lautet: „Ein Vertreter der BI Ahaus informierte in einem Anruf vom 16.12. über die Vermutung, dass es aktuell statische Probleme beim Lagergebäude des BZA gebe. Herr Dr. Bunzmann verwies darauf, dass für solche Fragen die atomrechtliche Aufsicht über das BZA, das MWIKE, verantwortlich ist. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass dem BASE bekannt ist, dass das MWIKE bereits vor einigen Jahren Fragen zur Statik des Lagergebäudes bearbeitet habe. Zum aktuelle Stand zu diesem Sachverhalt kann nur das MWIKE als atomrechtliche Aufsicht Auskunft geben.“ Diese Auskunft habe BASE auch an die Münsterländer Zeitung erteilt. Die Angaben, auf die sich BASE bezieht, sind unten in der PM und dem Brief der Initiativen zu lesen….

Die BGZ teilt auf ihrer Homepage zu Ahaus mit Blick auf die dort gelagerten hochaktiven Abfälle mit:

„Aktuelle Belegung des Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus (BZA)

Im BZA werden seit März 1998 sechs CASTOR-V-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken gelagert. Die ebenso hier lagernden, deutlich kleineren 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter sind mit bestrahlten Brennelementen aus dem stillgelegten Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm-Uentrop beladen. Der Abtransport dieser Brennelemente in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus war eine unverzichtbare Voraussetzung für die Stilllegung dieses Kraftwerkes. Darüber hinaus lagern hier seit 2005 18 Behälter vom Typ CASTOR MTR 2 mit Brennelementen aus dem Forschungsreaktor in Dresden-Rossendorf.“

Hintergrund zum Thema:

Dokumentation: BI Ahaus zu den Zuständen des Zwischenlagers für Atommüll.

Bauliche Mängel am Ahauser Atommüll-Lager

Hallendach hängt durch – Bürgerinitiativen wenden sich an die Atomaufsicht

An den Seitenwänden und der Decke der Ahauser Lagerhalle für Atommüll haben sich jetzt gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Als Folge davon hat sich im Deckenbereich eine 2 – 3 cm tiefe Pfütze gebildet, da das Hallendach offenkundig durchhängt. Damit dieser Prozess sich nicht fortsetzt, wurden nun Drahtseile von einer Wand zur anderen gespannt.

Mit diesem Sachverhalt, über den die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ kürzlich unterrichtet worden war, haben mehrere Bürgerinitiativen jetzt in einem Brief die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur konfrontiert, die zugleich Chefin der NRW-Atomaufsicht ist. Die Initiativen wollen wissen, ob diese gravierenden Vorgänge am Atommüll-Lager in Ahaus der NRW-Atomaufsicht bekannt sind, wie sie sie bewertet und welche Maßnahmen ggf. vorgesehen oder schon ergriffen worden sind.

„Dass das Ahauser Lager mit seinen Wand- und Deckenstärken von nur 20 – 30 cm im oberen Hallenbereich heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht, haben wir schon seit vielen Jahren immer wieder kritisiert. Alle später errichteten Zwischenlager weisen erheblich dickeres Mauerwerk auf, das zuletzt in Bau befindliche in Lubmin sogar bis zum 180 cm“, so BI-Sprecher Felix Ruwe, „wir fordern deshalb insbesondere im Hinblick auf die drohende Langzeitlagerung von Atommüll in Ahaus den Neubau eines erheblich robusteren Gebäudes.“

„Unter den gegebenen Umständen ist jeglicher weitere Antransport von hochradioaktivem Atommüll, wie er aus Jülich und Garching geplant ist, unverantwortlich“, so Matthias Eickhoff (SOFA Münster). „Ministerin Neubaur muss sich ernsthaft fragen, ob unter den gegebenen Umständen nicht eine Räumungsverfügung für das Ahauser Lager angeordnet werden muss, wie sie für das Atommüll-Lager in Jülich bereits seit 10 Jahren besteht!“


Brief an die NRW-Wirtschaftsministerin und Chefin der NRW-Atomaufsicht Mona Neubaur

BI „Kein Atommüll in Ahaus“ e. V.
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

An die
Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Mona Neubaur
40190 Düsseldorf

Ahaus, den 06.01.2025

Betr: Atommülllager Ahaus: Akute Sicherheitsmängel der Lagerhalle

Sehr geehrte Frau Ministerin Neubaur,

einer unserer wesentlichsten Kritikpunkte an der gegenwärtigen Form der Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist seit vielen Jahren die Struktur der hiesigen Lagerhalle: Deren Wände und Decke weisen im Vergleich zu allen später entwickelten Zwischenlager-Generationen eine viel zu geringe Wand- und Deckenstärke auf. Dies ist erst recht im Hinblick auf die geplante Langzeit-Zwischenlagerung inakzeptabel. Zuletzt hatten wir das in unserer „Stellungnahme zur geplanten Langzeitlagerung von hochradioaktiven Brennelementen in Ahaus“ im August 2024 formuliert, die auch Ihnen vorliegt.

Nun zeigen jüngste Ereignisse, dass unsere Bedenken viel früher als von uns erwartet traurige Realität wurden: Nach uns jetzt zugegangenen Informationen haben sich an den Seitenwänden und der Decke der Ahauser Lagerhalle gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Die Folge davon ist, dass sich im Deckenbereich eine Mulde gebildet hat, in der sich Wasser ansammelt. Um ein weiteres Auseinanderdriften zu vermeiden, sind die Außenwände nun provisorisch durch starke Drahtseile miteinander verbunden worden. Dies zeigt ganz deutlich, dass das Gebäude schon gegenwärtig nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an ein genehmigungsfähiges Zwischenlager gestellt werden müssten.
Dass es im oberen Hallenbereich des Ahauser Lagers Probleme gibt, ist übrigens auch dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bekannt. Dies bestätigte der Leiter der Abteilung Genehmigungsverfahren des BASE, Dr. C. Bunzmann, bei einer telefonischen Nachfrage unsererseits am 16.12.2024.

Wir möchten Sie deshalb in Ihrer Eigenschaft als Leiterin der Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen fragen:

  • Waren Ihnen die geschilderten Vorgänge bereits bekannt? Und wenn ja, seit wann?
  • Wie bewerten Sie diese Vorkommnisse?
  • Welche Maßnahmen der Atomaufsicht halten Sie in dem Zusammenhang für geboten? Welche Maßnahmen haben Sie ggf. schon veranlasst?
  • Wäre unter den gegebenen Umständen nicht eine Räumungsverfügung für das Ahauser Lager geboten, wie sie bereits seit mehr als 10 Jahren für das Zwischenlager in Jülich besteht?
  • Teilen Sie unsere Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen auf keinen Fall neuer radioaktiver Atommüll (z.B. Brennelemente aus dem AVR Jülich und dem FRM II Garching) nach Ahaus gebracht werden darf?

Sehr geehrte Frau Neubaur, wir bitten baldmöglichst um eine Antwort auf unsere Fragen, noch mehr aber darum, dass angesichts der Misere um das Ahauser Atommüll-Lager die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.:
Hartmut Liebermann, BI Ahaus
Felix Ruwe, BI Ahaus
Matthias Eickhoff, SOFA Münster
Jens Dütting, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Bauliche Mängel am Ahauser Atommüll-Lager: Hallendach hängt durch. Gorleben-BI: Neubau bei verlängerter Zwischenlagerung „von krachender Aktualität“

Schaut man sich das Forschungsprogramm der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) an, dann spielt der Zustand der Lagergebäude nur eine Nebenrolle – für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ und die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hingegen hat der eine große Bedeutung, weil die geringen Wand- und Deckenstärken der Zwischenlagerhallen in Ahaus und Gorleben aus ihrer Sicht keinen hinreichenden Schutz gegen Terrorangriffe oder Flugzeugabsturz bieten.

An den Seitenwänden und der Decke Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus (BZA) haben sich jetzt gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Als Folge davon hat sich im Deckenbereich eine 2 – 3 cm tiefe Pfütze gebildet, da das 38 Meter breite Hallendach offenkundig durchhängt. Damit dieser Prozess sich nicht fortsetzt, wurden nun Drahtseile von einer Wand zur anderen gespannt.

Felix Ruwe, der Sprecher der Ahaus-BI: „Damit werden die Mängel aber nicht behoben, sondern nur vorübergehend gebremst. Nach unserer Einschätzung handelt es sich um ein meldepflichtiges Ereignis und schränkt die Nutzungsdauer des BZA-Gebäudes stark ein, wir haben die Atomaufsicht informiert. Soviel zu den BGZ-Aussagen bezüglich der „noch lange Zeit sicheren Halle“.“

In einem Brief an NRW-Ministerin Mona Neubaur fordern sie jetzt Klarheit und Konsequenzen: u.a. einen Transportstopp, denn aus dem Forschungszentrum Jülich sollen 125 Castoren in das BZA transportiert werden.

Die Castorhallen in Ahaus und Gorleben sind baugleich, deshalb ruft dieses Ereignis natürlich die Gorleben-BI zugleich mit auf den Plan. Deren Sprecher Wolfgang Ehmke kommentiert: „Es geht in Gorleben bereits jetzt um die verlängerte Zwischenlagerung über das Jahr 2034 hinaus, bereits Ende Januar 2025 will die BGZ über die anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung auf einer öffentlichen Veranstaltung informieren, die dem neuen Genehmigungsverfahren vorangestellt wird. Durch das Ereignis in Ahaus bekommt unser wiederholt gestellter Hinweis auf die dünnen Wand- und Deckenstärken und die Forderung nach einem robusten Neubau der Lagerhalle eine krachende Aktualität.“

Wolfgang Ehmke, BI-Pressesprecher, 0170 510 56 06

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2024/12/10/behaelterzulassungen-im-brennelemente-zwischenlager-gorleben-laufen-aus-hersteller-huellen-sich-in-schweigen/

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