Haushaltsentwurf Bundesumweltministerium – Mehr als die Hälfte für Atommüllkosten

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Der neue SPD-Umweltminister Carsten Schneider hat den Entwurf gestern im Plenum vorgestellt. Dabei betonte er neben der hohen Bedeutung des „Klimawandel als größte soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ die enorm hohen Kosten aus dem nuklearen Erbe der Atomenergienutzung. Von einem Gesamt-Etat in Höhe von rund 2,69 Milliarden Euro würden insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle benötigt. Das ist der größte Posten im Etat des Bundesumweltministeriums.

Das sogenannte Grünbuch zum Haushaltsentwurf des Umweltministeriums für 2025 gibt es auf den Seiten des Bundestags oder direkt auch hier als PDF.

Schneider betonte, dass der Atomausstieg auch deshalb richtige Weg war. In der anschließenden Debatte sprachen Mareike Hermeier (Linksfraktion, NRW) die geplanten unnötigen Atomtransporte von Jülich (und Garching) nach Ahaus an und Julia Verlinden (Grüne, NDS) die drohende Genehmigung einer russischen Beteiligung bei der Uranfabrik in Lingen.

Wichtig zu wissen ist: Weitere Kosten für den Umgang mit dem atomaren Erbe sind außerdem beim Bundesforschungsministerium und beim Finanzministerium angesiedelt.

Das Forschungsministerium ist für sämtliche Nuklear-Anlagen und Abfälle aus der staatlichen Atomforschung vergangener Jahrzehnte verantwortlich. Auch hierfür sind hohe Milliarden-Beträge bereitzustellen.

Das Finanzministerium ist aufgrund der Einigungsverträge zuständig für die Atomanlagen der DDR. Dazu gehört z.B. auch der Rückbau und die Atommülllagerung des ehemaligen AKWs Greifswald. Erst vor wenigen Tagen hat es hier neue Hiobsbotschaften über die explodierenden Kosten gegeben. Siehe hier und hier. Inzwischen werden die Kosten auf 10 Mrd. Euro oder höher veranschlagt.

  • Die Kosten der Atomenergie im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland 2022
  • Ein Teil der Kosten für die Atommülllagerung übernimmt der sogenannte Kenfo. Ein Fonds, der aus Mitteln der Atomkonzerne unter staatlicher Obhut versucht, die Kosten zu finanzieren. Die von vielen als zu geringe bezeichneten Einlagen der Atomkonzerne in diesen Fonds, haben den Unternehmen die Pflicht zur Nachzahlung abgenommen. Grüne, SPD und CDU (und FDP?) hatten 2017 diesen Fonds etabliert und für die einmalige Einlage von rund 24 Mrd. Euro die Konzerne von weiterer Haftung befreit. Kenfo auf umweltFAIRaendern.

Auf der Homepage des Bundestags ist unter anderem zu lesen: „Angesichts der Aussicht auf das vierte Dürrejahr seit 2018 hat sich Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zur Bekämpfung des Klimawandels bekannt. „Der Klimawandel ist die größte soziale Frage des 21. Jahrhunderts“, sagte der Minister in der Debatte über den Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, mit dem sich der Bundestag am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Beratung gut eineinhalb Stunden lang befasst hat.

Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) enthält Ausgaben von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro im Vorjahr. Schneider plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro im Jahr 2024. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen aller Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Minister: Stehe für konsequente, soziale Klimaschutzpolitik

Schneider erklärte, er stehe deshalb für eine „konsequente, soziale Klimaschutzpolitik“. Bis 2045 wolle Deutschland klimaneutral sein. Die Bundesregierung bleibe bei ihren, wie auch den europäischen Klimazielen, betonte der SPD-Politiker. Noch in diesem Jahr werde er ein neues Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen vorlegen. Mit Geldern aus dem Budget seines Hauses unterstütze er Klimaschutz und Klimaanpassung – etwa in Form der Begrünung von Hausdächern und -fassaden oder durch Entsiegelung. Seit 2020 seien mehr als 500 Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ mit mehr als 73 Millionen Euro gefördert worden.

Schneider unterstrich die Bedeutung der Energiewende – und den Ausstieg aus der Atomenergie. Wie richtig dieser gewesen sei, zeige allein ein Blick in den Haushalt seines Ressorts: 1,4 Milliarden Euro flössen in die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, das sei der größte Posten des Einzelplans. Akzente für Klimaschutz- und Naturschutz setze sein Haus insbesondere mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das die schwarz-rote Bundesregierung fortsetzen und damit unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, den Umbau von Wäldern sowie die Pflanzung von Stadtbäumen mit insgesamt 580 Millionen Euro im laufenden Jahr fördern wolle. “

Natürlich finden sich auf der genannten Seite des Bundestags auch die Videos der Debatte zur Einbringung des Umwelt-Etats in den Bundestag sowie einige weitere Zusammenfassungen zu den Reden der Fraktionen.

Zum Haushaltsentwurf insgesamt heißt es auf der Seite:

„Umweltschutz und Klimawandel

Für Investitionen sollen knapp 1,65 Milliarden Euro bereitstehen; 2024 waren 1,37 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2046, die im Haushalt 2025 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,3 Milliarden Euro. Obwohl Carsten Schneider, anders als seine Vorgängerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), als Umweltminister zwar wieder zuständig ist für den Klimaschutz und nicht mehr für den Verbraucherschutz, spiegelt der Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs 2025 diesen veränderten Ressortzuschnitt noch nicht wider. Ausgewiesen wird hier nicht das Budget für Klimaschutz, sondern das für den Verbraucherschutz.

Für den Umweltschutz sollen 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant (2024: 41,07 Millionen Euro). Damit stellt die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einen Schwerpunkt dar. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten sind im Rahmen des nationalen Meeresschutzes 24 Millionen Euro eingeplant, neun Millionen Euro weniger als 2024. Allerdings steht noch ein Großteil der Gelder (29,65 Millionen Euro) als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung.

Für den internationalen Umweltschutz, den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere, sollen wie schon im Vorjahr 20 Millionen Euro eingesetzt werden können. Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro).

Radioaktive Abfälle und nukleare Sicherheit

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro). In Höhe von rund 80,35 Millionen stehen restliche Gelder aus dem Jahr 2024 zur Verfügung.

Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro). Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums 131,47 Millionen Euro im laufenden Jahr vorgesehen – etwas weniger als 2024, als 137,95 Millionen zur Verfügung standen.

Naturschutz und Verbraucherschutz

Der Naturschutz soll 2025 insgesamt 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Vorjahr. Schwerpunkt hier sind die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den in diesem Jahr 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. (2024: 108 Millionen). Sechs Millionen Euro stehen als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung.

Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente gemäß des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Darin ist vorgeschrieben, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden sollen.

Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik sollen sich 2025 auf 41,06 Millionen belaufen (2024: 40,38 Millionen). Größter Posten hier sind die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 26,4 Millionen Euro (2024: 26,37 Millionen).

Nachgeordnete Behörden

Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (sas/hau/08.07.2025)“

Iran – Angriffe Israel USA – Völkerrecht? Bundestag WD 2 – Angriffe Titel: Angriffe auf Atomanlagen im Lichte des Völkerrechts

UPDATE: Hier nun von der Seite des Bundestags die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes in der vollständigen Fassung: „Die israelische Militäroperation Rising Lion und die US-Angriffe Midnight Hammer gegen iranische Atomanlagen im Lichte des Völkerrechts“ (PDF und direkt auch noch mal hier (PDF)

Umweltinstitut München und .ausgestrahlt warnen: Waffentauglicher Atommüll aus Garching soll quer durch Deutschland rollen

Im Vergleich zu Abfall aus kommerziellen Atomkraftwerken ist der Müll aus dem Forschungsreaktor Garching besonders problematisch: Er enthält zu über 87 Prozent hoch angereichertes Uran – ein Stoff, der für Atomwaffen missbraucht werden könnte. Der Transport über 700 Kilometer birgt daher enorme Gefahren; sicherere Lösungen ignoriert die Politik seit Jahrzehnten.

Hauke Doerk vom Umweltinstitut München erklärt: „Schon in einem der Garchinger Castorbehälter des Typs MTR-3 befindet sich mehr waffenfähiges Uran als für den Bau einer Atombombe gebraucht würde. Zwar liegt das hochangereicherte Uran in einer Brennstoffmatrix gebunden vor, doch die größte technische Barriere auf dem Weg zur Bombe ist die Anreicherung, und die ist bereits durchbrochen. Atomtransporte bieten eine unnötige Angriffsfläche und erhöhen die Gefahr eines möglichen Missbrauchs des Urans. Seit über 20 Jahren fordern wir, dass statt Transporten über viele hundert Kilometer quer durch Deutschland der gefährliche Stoff vor Ort verdünnt und damit entschärft werden muss.“

Helge Bauer von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ergänzt: „Die bayerische Landesregierung will wieder einmal die Verantwortung für ihren unliebsamen Atommüll auf andere Bundesländer abwälzen. Doch das zur Aufnahme auserwählte Zwischenlager in Ahaus ist auch für diesen besonders gefährlichen Atommüll nicht ausreichend sicher, wie eine kürzlich erschienene Studie im Auftrag von .ausgestrahlt zeigt. Die sicherste Lösung wäre es, den Atommüll dort einzulagern wo er entstanden ist und dann nur noch einmal die Risiken eines Transportes auf sich zu nehmen, nämlich zu einem sogenannten Endlager. Dazu braucht es den Neubau eines Zwischenlagers auf dem aktuellen Stand von Sicherheit und Technik am Standort Garching.“

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen zum Forschungsreaktor FRM 2/ Garching

Gutachten zur Sicherheit von Zwischenlagern (exemplarisch an den Lagern Ahaus und Brokdorf)

Gutachten zu Gefahren bei Castortransporten (exemplarisch an drohenden 152 Transporten Jülich-Ahaus)

Das ist eine gemeinsame Presseinformation von Umweltinstitut München und .ausgestrahlt.

Linke Abgeordnete fragt nach: Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus

Die einen sagen so, die anderen so. In jedem Fall. Die Grünen, bis neulich Bundesregierung und BMU, und immer noch in NRW in der Landesregierung atompolitisch verantwortlich. Die müssten nun wirklich mal erklären, warum möglicherweise trotzdem ab Oktober Atomtransporte mit hochgefährlicher Strahlenfracht per LKW quer durch NRW rollen sollen, obwohl sie eigentlich „unnötig“ wären, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Die erstarkte Linksfraktion im Bundestag jedenfalls will es wissen: Ein Antrag, der die Atomtransporte verhindern will, ist gerade im Bundestag eingebracht und überwiesen worden. Mareike Hermeier, atompolitische Sprecherin der Linksfraktion, will außerdem per Kleiner Anfrage jetzt von der Bundesregierung wissen: „Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus“ (BT-Drucksache 21/736) Klar ist: Die Sache liegt beim BMU und der Bundestag könnte versuchen, einen Kompromiss zu finden, nachdem der Atommüll fast ein Jahrzehnt in Jülich so „rumliegt“. Das ist jetzt also Sache der SPD. (Foto: KI)

Am Mittwoch fand im Landtag in Düsseldorf (NRW) in geheimer Sitzung in einem Ausschuss statt, was die Öffentlichkeit über Atomrisiken eigentlich wissen sollte. Über das Ergebnis dieser Sitzung gab es aus dem Parlament im Anschluss keine Information. Aber zu lesen ist jetzt hinter eine Pay-Wall! (Oder habe ich was übersehen? Gern mailen!)

Was bisher von der Genehmigungsbehörde BASE in der Sache berichtet wurde, hat umweltFAIRandern nach einem Hintergrundgespräch hier notiert:

Bundesamt hat Prüfung für Atomtransporte aus Jülich und Garching nach Ahaus abgeschlossen – BMU muss entscheiden – Bundestag berät Antrag

AKW Rückbau Hamm Uentrop – RWE, E.on und Co müssen zahlen

Eine (erstmal) gute Nachricht gilt es nachzutragen: Die Kosten für Stilllegung und Rückbau des Atommeilers in Hamm-Uentrop müssen die Betreiber RWE, die E.on Tochter Preussen Elektra und andere hatte von Gericht versucht, die Kosten dem Land NRW und damit den Steuerzahler:innen aufzuhalsen. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat das per Urteil unterbunden. Der Reaktor mit waffenfähigem Uran sollte ein deutscher Exportschlager werden und scheitere aufgrund zahlreicher technischer Pannen. Kaum in Betrieb musste der Schrottreaktor als komplette Fehlinvestition abgeschaltet werden. (Allerdings hat das Gericht Revision zugelassen.)

„Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm-Uentrop, dessen Bau zum größten Teil der Bund finanziert hatte, wurde 1987 in Betrieb genommen und schon 1989 wieder stillgelegt. Seit 1997 ist er für die Abklingphase im „sicheren Einschluss“. Die immensen Kosten für die restliche Abwicklung und den Rückbau sollten nach Ansicht der Betreiberin, die die Kosten nicht decken kann, der Bund und das Land NRW zahlen. Sie beriefen sich dafür auf einen Vertrag von 1989″, so berichtet Beck-Aktuell über Anlass und Hintergrund der Klage.

Die ganze Entwicklung dieser sogenannten Thorium-Hochtemperatur-Reaktoren ist ein Desaster. Auch der AVR Forschungsreaktor in Jülich, dessen Atommüll gerade die Öffentlichkeit, Betreiber, Behörden und Polizei beschäftigt, gehört in diesen Irrweg. Der soll nun sogar wiederbelebt werden, wenn über sogenannte SMR-Reaktoren und ihre Entwicklungsmöglichkeiten spekuliert wird.

Bei IWR ist zu lesen: „Die Baugeschichte des THTR-Reaktors ist wie nahezu bei allen Atomkraftwerken von Zeit- und Kostenüberschreitungen geprägt. Die geplanten Baukosten lagen ursprünglich im Jahr 1968 bei 300 – 350 Mio. DM (150 – 175 Mio. Euro). Die Bauzeit wurde mit 5 Jahren veranschlagt. Gründe für die Kostenexplosion und zeitlichen Verzögerungen waren u.a. technische Probleme, geänderte Sicherheitsanforderungen und komplexe Neuentwicklungen. Der Bund und das Land NRW subventionierten große Teile des Projekts. Tatsächlich dauerte der Bau dann 15 statt 5 Jahre und die endgültigen Baukosten beliefen sich auf rd. 2 Mrd. Euro.“

Über die Betreibergesellschaft berichtet „energiefirmen„:  „RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen – Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt vn der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).

Die finanzielle Verantwortung der HKG – etwa für Rückstellungen und Nachsorgekosten – verteilt sich anteilig auf diese Gesellschafter.“

Bei Beck wird auf die Quellen hingewiesen, die zum Urteil führen: „Wie zuvor schon beim LG Düsseldorf ist die Betreiberin nun auch beim OLG Düsseldorf gescheitert, das ihre Berufung zurückgewiesen hat (Urteil vom 05.06.2025 – I-16 U 363/24). Bei der Auslegung des Vertrags müssten neben dem Wortlaut und der Stellung der Klausel im Vertrag insbesondere auch die Interessenlage der Vertragsparteien und die Begleitumstände des Vertragsabschlusses berücksichtigen werden.“

Danach solle mit der Klausel lediglich klargestellt werden, dass die Betreiberin weder von ihren Gesellschaftern noch von Bund und Land nach der Herstellung des sicheren Einschlusses und der Abklingphase noch Mittel für weitere Maßnahmen verlangen könne. Vielmehr müssten dann im Fall einer Unterkapitalisierung der Betreiberin Bund und Land im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Verantwortung für die Kernenergie entscheiden, wie sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit verfahren. Der Senat hat die Revision zugelassen.

 

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