Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Das unmittelbar an der Grenze zu Deutschland am Rhein gelegene AKW Leibstadt soll nach dem Willen des Schweizer Umweltdepartments über eine Laufzeit von 40 Jahren hinaus in Betrieb bleiben. Ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität hätte vor allem in Baden-Württemberg erhebliche Auswirkungen für Mensch und Umelt. An für eine solch lange Betriebsdauer vorgesehene internationale Rechtsstandards wollen sich die Schweizer Behörden aber nicht halten. Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Internationales Recht (Espoo und Aarhus Konvention) fordert in Fällen von AKW-Betriebszeiten über 40 Jahre hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem bereits Anfang 2024 anwohnende Bürger:innen auf beiden Seiten der Grenze die Einhaltung dieser Rechtsstandards mit anwaltlicher und Unterstützung  der Schweizer Energiestiftung, Greenpeace und dem Trinationalen-Atom-Schutzverband wurde heute eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (Foto: Wladyslaw Sojka – www.sojka.photo)

Die Anwohnenden und ihre Unterstützenden haben heute auf einer Pressekonferenz umfangreich zu den Hintergründen informiert und die Klage begründet. Dazu haben Sie eine eigene Internetseite eingerichtet, in der der Ablauf der bisherigen Schritte gegenüber der zuständigen Atombehörde mitsamt den Dokumenten veröffentlicht sind. Seit dem Sommer 2024 prüft man auch im Bundesumweltministerium, dass die Schweiz die entsprechenden Anforderungen der internationalen Abkommen nach Espoo etc. einhält und hat dies auch gegenüber dem zuständigen Umwelt-Departement mitgeteilt. Auch das Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte sich dahingehend geäußert, ein Verfahren nach Espoo durchführen zu wollen. Dafür allerdings muss die Schweiz ein solches Verfahren eröffnen. Weil das aber bislang unterblieben ist, wird nun das Schweizer Umwelt-Departement verklagt.

  • Einen Überblick gibt es in dieser Praesentation_Prozess_Leibstadt (PDF), die bei der Pressekonferenz gezeigt wurde. Beachte dazu die weiteren Links unten!! Die anonymisierte Klageschrift ist hier als PDF online.
  • Eva Stegen hat hier einen interessanten Artikel veröffentlicht: „Kernige Wahl-Versprechen: Das glauben sie selbst nicht!“ Der Text ist beim Kulturjoker online.

Dokumentation:

«Prozess Leibstadt»: Anwohnende ziehen AKW vor Gericht

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, des Trinationalen Atomschutzverbands TRAS und von Greenpeace Schweiz

Fünfzehn Personen haben eine Beschwerde gegen das AKW Leibstadt und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie sie heute an einer Medienkonferenz bekannt gegeben haben. Für den Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt, der Mitte Dezember 2024 Tatsache geworden ist, verlangen sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und demokratische Mitsprache. Dazu verweisen sie auf internationale Abkommen, die die Schweiz zu einer grenzüberschreitenden UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichten.

Das AKW Leibstadt ging nach 40 Jahren Betriebszeit am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Beschwerdeführenden wohnen alle in der näheren Umgebung des AKW Leibstadt, einzelne davon auch auf der deutschen Seite des Rheins.

Vorgehen gegen Verzögerung und Ablehnung des Gesuchs

Im Februar 2024 wendeten sie sich mit einem Gesuch ans UVEK. Sie legten dar, warum das AKW Leibstadt nach internationalem Recht eine grenzüberschreitende UVP, unter Mitsprache der betroffenen Bevölkerung, durchführen muss, bevor es den Langzeitbetrieb aufnimmt (Espoo- und Aarhus-Konventionen). Als Anfang Dezember 2024 weder eine UVP noch ein Entscheid zum Gesuch vorlag, klagten die Anwohnenden wegen Rechtsverzögerung. Unterdessen hat das UVEK das Gesuch geprüft und abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Anwohnenden und machen dem AKW Leibstadt und dem UVEK den Prozess. Sie haben ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Mehr Transparenz und Klarheit gefordert

«Das AKW sei sicher, wird behauptet. Aber wieso bekommen wir dann diese Jodtabletten für den Fall eines Super-GAUs?», fragt sich Anwohnerin Katleen De Beukeleer. Sie weiss nicht, wie sie diese Wiedersprüche ihrer Tochter erklären soll. Dass sich das AKW keiner UVP unterziehen will, kommt nicht nur ihr verdächtig vor. Die Anwohnenden bestehen daher auf einer ehrlichen, transparenten und öffentlichen Untersuchung, die aufzeigt, welche Folgen der Weiterbetrieb dieser alternden Hochrisiko-Technologie für Mensch und Umwelt hat.

Gefahr über die Grenze hinaus

«Das AKW Leibstadt steht gleich an der Grenze. Die schwerwiegenden Folgen eines Störfalls würden den Süddeutschen Raum bis weit nach Norden betreffen», verdeutlicht Anwohner Hans Eugen Tritschler, der auf der deutschen Seite des Rheins wohnt. «Wegen solchen Gefahren für Mensch und Umwelt existieren diese internationalen Vereinbarungen, an die sich auch die Schweiz halten muss. Sie verpflichten das AKW Leibstadt zur UVP, und zwar auch dann, wenn das einen gewissen Aufwand darstellt und die Ergebnisse vielleicht nicht die sind, die sich die Betreiber wünschen», betont Tritschler.

Weitere Informationen:

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Ziggy Stardust – All The Yound Dudes …

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Atommüll und Öffentlichkeitsbeteiligung – wie geht das?

Endlagersuche ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das funktioniert nicht und führt vor allem zu Protest und Widerstand. (Gorleben etc.) Natürlich ist es schwer genug, einen dauerhaft möglichst sicheren Ort für den tödlichen Atomabfall zu finden. Umso gründlicher und intensiver sollte geklärt werden, wie eine erfolgreiche Endlagersuche aussieht, die in der Bevölkerung angenommen werden kann und die Probleme vernünftig behandelt, statt neue aufzubauen. UmweltFAIRaendern veröffentlicht immer wieder sozialwissenschaftliche Texte, die sich mit dem Atommüll, staatlichem Handeln und wirtschaftlich interessierten Akteuren und auch den vor allem sicherheitsorientierten Initiativen und Verbänden in diesem Handlungsfeld befassen. Achim Brunnengräber befasst sich nun mit der Frage, ob eine Beschleunigung der Endlagersuche für hochaktiven Atommüll durch oder auf Kosten der Beteiligung funktioniert.

Hintergrund ist, dass die Endlagersuche auch nach ihrem Neustart erneut aus dem Planungsrahmen läuft. Nachdem Gorleben gescheitert ist, scheitert nun auch die vom Bundestag anvisierte Frist, mit der ein Standort für ein solches Endlager für hochaktive Abfälle Anfang der 2030er Jahre gefunden und Anfang der 2050er Jahre in Betrieb gehen soll. Vermutlich erst um das Jahr 2080 herum könnte es nach neuen Erkenntnissen zur Inbetriebnahme eines Lagers kommen, für welches mit einer Einlagerungsdauer von rund 50 Jahren gerechnet wird.

Solange bleibt das gefährliche Zeug in oberirdischen Lagern, die ehemals nur für 40 Jahre geplant waren. Seit Jahren fordern Anti-Atom-Kreise daher, alle Arten von Atommülllagerung in die öffentliche Debatte einzubeziehen, wenn es um einen möglichst sicheren Umgang geht. Das wurde von Behörden bzw. Bundesregierung meist abgeblockt. Auch die Grünen im Umweltministerium, wo nicht nur der Atommüll staatlich verwaltet wird und ja sogar „Umwelt- und Verbraucherschutz“ drauf steht, hat kaum etwas vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) sucht derzeit nach Wegen, wie das anders laufen könnte.

 

Transport von hochaktivem Atommüll ins Zwischenlager Brokdorf 2026 # Rückbau des AKW Brokdorf: Läuft

Update: (Eigentlich war zuletzt die Rede, dass die für das Zwischenlager Brokdorf bestimmten hochaktiven Atomabfälle aus der Plutoniumfabrik im britischen Sellafield im Jahr 2025 auf die strahlende Reise gehen sollten. Das hat sich offenbar inzwischen erneut verschoben.*) Die sieben Castor-Behälter mit verglasten hoch radioaktiven Abfällen werden nach Aussagen der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) – nach aktuellem Stand – 2026 erfolgen. Das teilte die BGZ in einer Presseerklärung im Dezember mit. Was den Rückbau des benachbarten stillgelegten AKW Brokdorf angeht, teilt Betreiber E.on / PreussenElektra mit, dass nun mächtig rückgebaut wird. Was – nebenbei – der E.on Chef zum Thema AKW auch noch sagte: Kein privates Unternehmen würde in Kernkraftwerke investieren(Handelsblatt, ähnlich hat auch der RWE-Vorstand sich jüngst geäußert.)

  • * Die BGZ hatte offenbar bereits 2023 angegeben, dass der Brokdorfer Rücktransport 2026 erfolgen würde. Damit wäre es falsch aktuell von „verschoben“ zu sprechen. Eine andere Quelle für das Datum 2025 (von dem ich ausgegangen war) kann ich grad selbst nicht nachrecherchieren. Daher ist diese „Einleitung“ für diesen Text möglicherweise nicht zutreffend (und die Hinweise auf 2025 auf früheren Texten). Nach Hinweisen heißt es in einer PM der BGZ von Juni 2023: „Mit der eigentlichen Rückführung, für die das Energieversorgungsunternehmen verantwortlich ist, rechnen wir nicht vor 2026“, so BGZ-Hauptabteilungsleiter Sandro Ringel.“

Die Einlagerungsgenehmigung für diese brisanten Abfälle in Brokdorf ist bereits Anfang 2024 vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt worden. Eine Transportgenehmigung liegt noch nicht vor. Im Rahmen der Rücktransporte von Atommüll deutscher Herkunft im Ausland stehen ab April 2025 vergleichbare Castor-Transporte aus Sellafield nach Niederaichbach bei Landshut (Isar) in Bayern an. Zuvor waren Atomtransporte aus Sellafield nach Biblis ins dortige Zwischenlager gebracht worden und zuletzt vergleichbare Abfälle aus der französischen Plutoniumfabrik in LaHague nach Philippsburg.

Der Atommüll ist bei der Wiederaufarbeitung der Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken im Ausland entstanden. Der Betreiber des stillgelegten AKW Brokdorf teilte derweil mit, dass der Rückbau nun in die heiße Phase startet.  (Foto: Kalthandhabung Castorbehälter in Brokdorf. BGZ)

Gleich um die Ecke des Zwischenlagers in Brokdorf läuft nun die erste intensive Phase des Rückbaus des abgeschalteten Atomreaktors an. Im letzten Jahr hatte die Atombehörde in Kiel die Stilllegung des Reaktors genehmigt. Damit ist die Betriebsgenehmigung endgültig erloschen. Dennoch gibt es im deutschen „Medien“Wald immer wieder absurde Meldungen, z.B. dass dänische Politiker das AKW Brofdorf kaufen wollten, um es vor dem Abriss zu retten. Ein Faktencheck ist bei diesen Meldungen meistens nicht enthalten.

Der NDR schreibt zum Thema weitgehend aus einer Pressererklärung des Betreibers Preussen Elektra (E.on) ab. Daher hier die Meldung im Original als Dokumentation:

18. Dezember 2024 – Rückbau des Kernkraftwerks Brokdorf beginnt

Seit Ende letzter Woche befindet sich das Kernkraftwerk Brokdorf nun offiziell im Rückbau. Nach Erfüllung aller dafür notwendigen Auflagen konnte die 1.  Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durch die PreussenElektra GmbH in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Bescheid war bereits am 23. Oktober 2024 vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein erteilt worden.

Am Freitag, dem 13. Dezember 2024, waren mit der Inkraftsetzung der letzten zustimmungspflichtigen Unterlagen alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Genehmigung erfüllt. Noch am selben Tag zeigte PreussenElektra die Nutzung der Genehmigung bei der Behörde an. Damit ist die Phase des Nachbetriebs beendet.

Das Kernkraftwerk Brokdorf war das letzte Kernkraftwerk in Deutschland, das sich bislang nicht im Rückbau befand. Tammo Kammrath, Leiter der Anlage und Programmleiter Rückbau, sagt zu diesem bedeutenden Schritt: „Wir erwarten, dass wir nun zügig die erste Stillsetzung eines Systems im Kraftwerk umsetzen können und damit den Rückbau noch in diesem Jahr auch physisch beginnen können.“

Als erste Maßnahme soll die Stillsetzung von Bestandteilen der nuklearen Zwischenkühlung erfolgen. Während des Leistungsbetriebs diente das System der Versorgung von Wärmetauschern nuklearer Hilfs- und Nebenanlagen sowie als Barriere gegen die Abgabe von Radioaktivität an die Umgebung.

Der Rückbauprozess wird unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben durchgeführt. Nach Ende aller Rückbauarbeiten soll eine sinnvolle und nachhaltige Nachnutzung des Standorts erfolgen.

Gemeinsam mit E.ON-Konzerngesellschaften beabsichtigt PreussenElektra, auf dem Gelände des abgeschalteten Kernkraftwerks den bislang größten Batteriespeicher in der EU zu errichten. Der Speicher soll nach den Plänen des Unternehmens in mehreren Stufen und abhängig vom Rückbaufortschritt auf bis zu 800 Megawatt Leistung und einer Speicherkapazität von bis zu 1.600 Megawattstunden ausgebaut werden.

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