Bundestag: Linksfraktion setzt Atomtransporte von Jülich nach Ahaus auf die Tagesordnung

Die geplanten Risiko-Transporte mit hoch radioaktivem Atommüll quer durch NRW von Jülich nach Ahaus werden in der kommenden Woche auf Antrag der Linksfraktion den Bundestag und den Umweltausschuss befassen. Am Donnerstag, so die vorläufige TO des Bundestags, soll der Antrag im Rahmen einer Debatte von der Linksfraktion eingebracht und auch Thema im Umweltausschuss werden.

Der Antrag der Linksfraktion stammt von der aus Steinfurt/Kr. Borken stammenden Mareike Hermeier in NRW, unweit von Ahaus. Hubertus Zdebel, Vorstandsmitglied und atompolitischer Sprecher der Linken in NRW: „Es geht bei den Transporten mit den hoch radioaktiven Abfälle um enorme Risiken“. Insgesamt bis zu 152 gefährliche, teure und unnötige Transporte von hochangereichertem Atommüll sollen per LKW von Jülich quer durch NRW in das Zwischenlager Ahaus. Deswegen hat „unsere Bundestagsfraktion in Absprache mit dem Landesvorstand der Linken in NRW einen Antrag mit konkreten Forderungen an die Bundesregierung auf den Weg gebracht“.

Seit Jahren laufen hinter den Kulissen massive Kontroversen um den Umgang mit dem brisanten Atommüll. Die schwarz grüne Landesregierung in NRW hatte vereinbart, dass „unnötige Atomtransporte“ vermieden werden sollten und sich damit für den Verbleibt des Atommülls in Jülich ausgesprochen. Die Ampel-Bundesregierung hatte als Reaktion darauf, mit dem Votum der Grünen im Bundesumweltministerium und im Haushaltsausschuss, darauf erklärt, dass NRW dann die Kosten für ein neues Zwischenlager vollständig allein bezahlen müsste. Nun wächst der Druck, dass angesichts der enormen Gefahren und der vermutlich unmittelbar bevorstehenden Genehmigung für die Atomtransporte durch das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ doch in Jülich bleiben könnte.

Auf der Homepage des Bundestags ist mit Blick auf die kommende Sitzungswoche zu lesen: „Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit Atomtransporten. Konkret soll den Parlamentariern ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ zur Beratung vorgelegt werden. Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur Federführung an den Ausschuss für nukleare Sicherheit überwiesen werden. (eis/20.06.2025)“

Auch das Grüne geführte Wirtschaftsministerium in NRW hat zuletzt als Reaktion auf den wachsenden Druck von Linken und Anti-Atom-Gruppen noch mal reagiert und versucht die Atomtransporte im Rahmen von Gesprächen mit der Bundesregierung zu verhindern. Ziel ist es, in Jülich selbst ein neues Zwischenlager zu errichten, um die Sicherheitsanforderungen zu vor Ort zu verbessern. Der Neubau eines Lagers könnte teurer kommen, würde aber enormen Sicherheitsrisiken in Verbindungen mit den Atomtransporten vermeiden. Dazu soll ebenfalls schon in den nächsten Tagen ein Gespräch beim Forschungsministerium stattfinden.

  • Siehe dazu auch die PM von „Westcastor“ und Sofa, die unten dokumentiert ist.

Auch die Polizei selbst sprach zuletzt von einer „unverhältnismäßigen“ Entscheidungen der Politik, diese Transporte einfach durchzusetzen:

Dokumentation: Westcastor und auch hier bei SOFA Münster

Neue Castor-Gespräche zwischen Bund und NRW geplant

Aachener Zeitung / Bundesforschungsministerium: Neue Castor-Gespräche zwischen Bund und NRW geplant

Anti-Atom-Organisationen: „Zwischenlager-Neubau in Jülich ist die sicherste Option“

In den Streit um die Zukunft der 152 Jülicher Castor-Behälter mit rund 300 000 hochradioaktiven Brennelementekugeln kommt anscheinend Bewegung. Die Aachener Zeitung berichtet unter Berufung auf das Bundesforschungsministerium, dass neue Gespräche zwischen den beteiligten Bundesministerien und dem Land NRW geplant seien. Ende Mai hatte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) im Landtag bekanntgegeben, dass sie zusammen mit dem Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), die Bundesregierung um solche Gespräche gebeten habe.

Die Aachener Zeitung berichtet ferner, dass wichtige Streitpunkte der geplante Ankauf von zwei Grundstücken zum Bau eines neuen, zeitgemäßen Zwischenlagers in Jülich sowie die bereits 2014 erlassene Räumungsanordnung für das bisherige Zwischenlager in Jülich seien. Der Bund und NRW hatten sich in den letzten Wochen und Monaten gegenseitig die Verantwortung für die ungelöste Atommüllfrage in Jülich zugeschoben. Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern seit langem den Neubau eines zeitgemäßen Zwischenlagers in Jülich, um Atommülltransporte quer durch NRW zu vermeiden.

Dass nun anscheinend erstmal eine politische Pause-Taste im Castor-Verfahren gedrückt wurde, bestätigt indirekt auch ein aktuelles Schreiben des Bundesumweltministeriums an die Initiative SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster. Darin heißt es unter anderem, dass das für die Transportgenehmigung zuständige Bundesamt BASE vor einer Entscheidung zunächst das Bundesumweltministerium „beteiligen“ werde. Ein Alleingang des BASE scheint damit ausgeschlossen.

„Wir begrüßen, dass es nun endlich zu Gesprächen zwischen dem Bund und NRW kommen soll. Genau das fordern wir schon seit Jahren und wir erwarten, dass die beteiligten Ministerien nun konstruktiv und zielorientiert verhandeln. Für uns ist klar: Der Atommüll wurde in staatlicher Verantwortung hier in Jülich produziert und sollte deshalb auch hier solange gelagert werden, bis es in einigen Jahrzehnten ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gibt. Alle beteiligten Ministerien müssen die sicherste Option wählen – und das ist eindeutig der Neubau eines Zwischenlagers hier vor Ort“, erklärte Marita Boslar vom Jülicher Aktionsbündnis „Stop Westcastor“.

„In der jetzigen Sicherheitslage wäre es unverantwortlich, mit großem Polizeiaufwand dutzende Male hochradioaktiven Atommüll wie auf dem Präsentierteller über die Autobahnen von NRW zum Zwischenlager Ahaus zu fahren. Auch in Ahaus läuft die Lagergenehmigung für hochradioaktiven Atommüll bereits in wenigen Jahren aus. Das Grundproblem ist doch, dass es für Atommüll weiterhin keine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit gibt. Deshalb bringen aufwendige Castor-Transporte zwar viele Risiken und Sicherheitsgefahren, aber keine Lösung in der entscheidenden Entsorgungsfrage. Ziel der Gespräche zwischen Bund und Land muss es sein, die gefährlichen und sinnlosen Atommülltransporte quer durch NRW zu verhindern“, ergänzte Burkhard Helling von der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“.

 

 

Atommülllager ASSE: Absaufen lassen statt zurück holen?

Wird die Rückholung des Atommülls in der ASSE gestoppt? Der dortige Salzstock droht abzusaufen. Da die Folgen für Mensch und Umwelt durch eine unterirdische Ausbreitung der Radioaktivität als zu riskant beurteilt worden war, sollte die Rückholung laut einem Bundesgesetz vorangetrieben werden. Nun hat die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aber angekündigt, die Rückholung zu beenden. Der Landkreis Wolfenbüttel verlangt jetzt Antworten.

Die AG Schacht Konrad im benachbarten Salzgitter hat per PM auf die Problematik hingewiesen:

ASSE Betreiber muss sich dem Landkreis stellen

20-06-2025: Presseinformation: Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nimmt Stellung zu offenen Fragen zur Rückholung des Atommülls

Auf einer Veranstaltung am 8. Mai hat die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder in Schöppenstedt – für alle Zuhörerinnen und Zuhörer überraschend – die faktische Abkehr von der möglichst schnellen Umsetzung der Rückholung des Atommülls aus dem maroden Salzbergwerk ASSE verkündet.

Auf der einen Seite wird offensichtlich nicht mehr nach Möglichkeiten gesucht, wie die Umsetzung der Rückholung beschleunigt werden könnte, sondern im Gegenteil: Mit dem Abteufen eines neuen, notwendigen 2. Schachtes soll laut Graffunder erst begonnen werden, wenn alle Genehmigungen bis hin zur eigentlichen Rückholung erteilt sind. Demzufolge wird der für Ende d.J. angekündigte neue Zeitplan einen Starttermin für die Rückholung beinhalten, der deutlich später als bisher – für 2033 prognostiziert – liegen wird.

Auf der anderen Seite wurde auf derselben Veranstaltung eine Konsequenzenanalyse vorgestellt, deren Ergebnis ist, dass bei einem Verbleib des Atommülls im Bergwerk und bei einer Umsetzung der Notfallvorsorgemaßnahmen die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung der umliegenden Bevölkerung angeblich nicht nur eingehalten werden können, sondern sogar unter den Werten bei dem Szenario Rückholung liegen.

Beide Aussagen werfen eine Reihe von Fragen  zum gesetzlichen Auftrag gemäß „Lex Asse“ auf.

Vertreterinnen und Vertreter der BGE haben jetzt zugesagt, im Rahmen der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 23.06.2025 Stellung zu mehreren Fragen zu nehmen, die der Landkreis mit Unterstützung von Herrn Dr. Gellermann (Nuclear Control Consulting GmbH) vorab an die BGE gesandt hat.

Die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Wolfenbüttel beginnt am Montag, 23.06.25 um 18.30 h im Gr. Sitzungssaal, Bahnhofstraße 11, Wolfenbüttel

Tagesordnung: kreistag.lk-wf.de/bi/si0057.asp?__ksinr=3074

Grüner Antrag im Bundestag gegen Atomkooperation mit russischem Konzern in Lingen – Westinghouse beliefert AKW Temelin

Gegen die geplante Erweiterung der Produktionspalette der Uranfabrik in Lingen hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Antrag auf den Weg gebracht. Damit wollen sie verhindern, dass künftig bei der geplanten neuen Fertigungslinie von Uran-Brennelementen osteuropäische Atomkraftwerke der russische Atomkonzern Rosatom beteiligt wird. „Sicherheit stärken – Russische Atomgeschäfte in der Brennelementfabrik Lingen unterbinden“ ist der Antrag überschrieben.

Im Zentrum stehen in dem Antrag die Befürchtungen, dass Russland über die geplante Kooperation Zugriff auf sicherheitsrelevante Infrastruktur erhalten könnte und diese für Sabotagezwecke nutzen könnte. Auch die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Uran-Kooperation zugunsten Russlands sollen wegen des Angriffs auf die Ukraine unterbunden werden. Dazu soll einerseits die atomrechtliche Genehmigung für den geplanten Erweiterungsausbau der ANF Lingen nicht erteilt werden. Andererseits soll die Bundesregierung in der EU dafür sorgen, dass auch die Uranverbindungen mit Russland sanktioniert werden. (Was den Grünen in der Ampel nicht wirklich gelungen ist.) In Punkt 4. des Antrags verlangen die Grünen auch „ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette zu vollenden.“

Die Uranfabrik in Lingen produziert bislang Brennelementen für westliche Reaktoren. Die Anlage in Lingen ist – wie auch eine benachbarte Uranfabrik in Gronau – vom Atomausstieg ausgenommen: Beide verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Die Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen gehört dem französischen Atomkonzern Framatome. Gemeinsam mit Rosatom wollen die Betreiber nun auch Brennstäbe für die osteuropäischen Reaktoren russischer Bauweise herstellen. Dazu soll Rosatom mit Maschinen und Lizenzen helfen.

Das Umweltministerium in Niedersachsen untersteht als Atombehörde dem Bundesumweltministerium und kann in letzter Konsequenz vom Bund zu einer Entscheidung gezwungen werden, weil Atomrecht Bundessache ist und die Länder nur in Auftragsverwaltung für den Bund zuständig sind.

Der Atomgenehmigungsbehörde in Niedersachsen liegt ein entsprechender Antrag der ANF Lingen vor. Dagegen hatte es Proteste und viele Tausende Einwendungen gegeben. ANF wartet dringlich auf die Erteilung der Genehmigung, denn Framatome hat bereits Verträge für die Lieferung der neuartigen Brennelemente abgeschlossen.

Auch Uran bezieht die Anlage in Lingen weiterhin. Zuletzt kam im März eine Lieferung von Uranbrennstoff aus Russland in Lingen an. Trotz des Krieges in der Ukraine ist Frankreich an vielen Stellen in Kooperation mit Rosatom. Die EU bezieht trotz zahlreicher Sanktionen im Energiebereich weiterhin Uran in großen Mengen aus Russland.

Während Framatome mit der Kooperation mit Rosatom in das Geschäft mit den osteuropäischen AKWs russischer Bauweise einsteigen will, hat der Westinghouse Konzern mit seine Fabriken in Schweden längst begonnen, AKWs in der Ukraine und anders mit den sogenannten VVER-Brennelementen zur beliefern. Die Brennelemente unterscheiden sich in der Bauweise deutlich von den westlichen Modellen.

Zu diesen VVER/WWER Brennelementen auf umweltFAIRaendern.

 

 

 

Bundestag Kurzmeldung über Castortransporte von Jülich ins Zwischenlager Ahaus

Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Überraschende Aussage in den Kurznachrichten HIB am 27. Mai 2025 auf der Homepage des Deutschen Bundestags: „Allerdings, so schreibt die Bundesregierung, bedürfe es nun noch einer Beförderungsgenehmigung, um die 152 Castor-Behälter nach Ahaus zu transportieren. Einen Antrag dafür habe die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) noch nicht gestellt.“ So ist es dort zu lesen. Gemeint ist aber wohl: Dem Antrag der JEN hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) noch nicht erteilt. umweltFAIRaendern hat nachgefragt. UPDATE: HIB-Redaktion bestätigt auf Anfrage, dass die Aussage nicht korrekt ist. Stattdessen ist richtig, dass die Genehmigung von BASE in einem „fortgeschrittenen Stadium“ sei und der Antrag von JEN also gestellt ist. Eine entsprechende Korrektur soll erfolgen.
Dokumentation Bundestags Homepage (kontrolliert 030625 – 13.20 Uhr): 

Berlin: (hib/SAS) Mit rund 450 Millionen Euro beziffert die Bundesregierung die Ersparnis der sogenannten „Ahaus-Option“ gegenüber der Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/148) auf eine Kleine Anfrage (21/55) der Fraktion Die Linke zu Castor-Transporten aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus hervor.

Als „Ahaus-Option“ bezeichnet die Bundesregierung darin den Transport von rund 300.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des stillgelegten Atomversuchsreaktors im nordrhein-westfälischen Jülich, die bisher am Standort des Forschungszentrums Jülich in 152 Castor-Behältern zwischengelagert sind. Die Genehmigung dafür ist bereits 2013 ausgelaufen. Weil Nachweise zur Erdbebensicherheit des Standorts damals kurzfristig nicht erbracht werden konnte, schreibt die Bundesregierung, habe die Landesregierung Nordrhein-Westfalens 2014 angeordnet, die Brennelemente unverzüglich zu entfernen. Diese atomrechtliche Anordnung sei bis heute nicht umgesetzt. Der Transport der Brennelemente in das etwa 170 Kilometer entfernte Zwischenlager Ahaus, für deren Verbleib dort bereits seit 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung bestehe, habe sich durch Klagen verzögert, heißt es zur Erklärung in der Antwort der Bundesregierung. Inzwischen sei jedoch ein Urteil des Oberlandesgerichts vom 24. Dezember 2024 rechtskräftig, wonach die Jülicher Brennelemente in Ahaus zwischengelagert werden können. Allerdings, so schreibt die Bundesregierung, bedürfe es nun noch einer Beförderungsgenehmigung, um die 152 Castor-Behälter nach Ahaus zu transportieren. ** Einen Antrag dafür habe die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) noch nicht gestellt.**

**Diese Darstellung dürfte nicht zutreffen. Eine Anfrage bei der Pressestelle des Bundestags ist gestellt.**

Diese Castor-Transporte sind seit Jahren umstritten. In ihrer Anfrage hatte sich die Linksfraktion unter anderem erkundigt, warum die Bundesregierung die Option eines Neubaus für ein Zwischenlager in Jülich nicht weiterverfolgt habe. 2022 sei bekannt geworden, dass selbst extreme Erdbeben keine Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit am Standort Jülich hätten, so die Abgeordneten. Es bestehe deshalb also kein Grund, die 300.000 Brennelemente nach Ahaus zu bringen. Zudem hätten sich auch CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2022 bis 2027 darauf festgelegt, Atomtransporte zu minimieren und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich voranzutreiben.

In der Antwort verweist die Bundesregierung auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags aus dem November 2022, in dem dieser die Bundesregierung aufgefordert habe, die „kostengünstigere Ahaus-Option“ zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten des Neubaus in Jülich nicht tragen wolle. Der JEN zufolge könne die „Ahaus-Option“ mehrere Jahre vor der „Neubau-Option“ beendet werden. Für ein neues Zwischenlager gebe es bisher keinen Antrag auf Genehmigung.

Auch der Kostenvergleich der beiden „Räumungsoptionen“ falle eindeutig zugunsten der ersteren Variante aus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Die Betriebskosten der Einlagerung in Ahaus seien deutlich günstiger – dort sei mit jährlich nur einer Million Euro zu rechnen. Durch die Einlagerung der Jülicher Brennstäbe ändere sich für die JEN an den Kosten nichts. Die prognostizierten Betriebskosten eines neuen Zwischenlagers würden im Gegensatz dazu mit zehn Millionen Euro zu Buche schlagen, schreibt die Bundesregierung. Gerechnet auf rund 50 Jahre, bis ein Endlager zur Verfügung stehe, ließen sich mit der Ahaus-Option jährlich neun Millionen Euro an Betriebskosten einsparen, heißt es in der Antwort. Insgesamt also 450 Millionen Euro.

Die Kosten der Castor-Transporte veranschlage die JEN auf 40 Millionen Euro (ohne die Kosten der Polizei). Weitere 50 Millionen Euro müssten für die Entwicklung und den Bau des Transportequipments ausgegeben werden, so die Bundesregierung

Kurswechsel: Statt Rückholung – Atommüll in der ASSE lieber kontrolliert absaufen lassen?

Die Hinweise, dass die eigentlich geplante Rückholung des Atommülls aus dem havarierten Salzstock in der ASSE II aufgegeben wird, verdichten sich. Darauf verweist nun die AG Schacht Konrad in einem Bericht im letzten Newsletter. Die AG reagiert auf eine Veranstaltung der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlager (BGE). Die geplante Räumung basiert auf einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Damals war die Räumung als einzige Möglichkeit festgestellt worden, um den langfristigen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Allerdings ist eine solche Maßnahme weltweit einzigartig und birgt vielfältige Strahlenschutzrisiken. Zuletzt hatte es immer wieder Verzögerungen bei den Rückholungsplänen gegeben.

Der Salzstock ASSE droht abzusaufen, also mit Wasser vollzulaufen. Das Salz würde sich auflösen und zu einer sich ausbreitenden unterirdischen Verteilung der ehemals zu Forschungszwecken eingelagerten Atommüllmengen führen und schließlich irgendwann auch an die Oberfläche treten. Darunter auch Plutonium und andere extreme Gifte. Um das zu verzögern, sind auch sogenannte Notfallmaßnahmen in den letzten Jahren geplant und eingebaut worden, die die unterirdische Verteilung der radioaktiven Brühe verzögern sollen. Diese Maßnahmen sind im Gegensatz zu Rückholungsbauten relativ weit forgeschritten.

Die Kurskorrektur wird auch mit der neuen BGE-Geschäftsführerin Frau Dr. Grafunder in Verbindung gebracht, die vorher u. a. für Stilllegung und Rückbau in Karlsruhe und Greifswald zuständig war.

Das marode Atommülllager in der ASSE II gehört zu einem der größten Skandale der Atomenergienutzung in (West)Deutschland. Die Bundesrepublik hatte dort ein Forschungs-Atommülllager etabliert, wo sogar die „versuchsweise nicht rückholbare Atommülllagerung“ erforscht wurde. Schon damals war klar, dass der Salzstock unterhalb des Höhenzugs ASSE bei Wolfenbüttel einsturzgefährdet war. Aber alle Warnungen wurden von Politik und abhängiger Wissenschaft in Bund und Land ignoriert. Die Atomkonzerne durften sogar große Atommüllberge kostenlos anliefern und einlagern lassen, sodass die staatliche Endlagerforschung „Rohstoffe“ hatte. Himmelschreiender Unsinn. Als sich schließlich zeigte, dass unkontrolliert Wasser in das Salzbergwerk eindrang, kam es zu einer interfraktionellen Initiative im Bundestag, die das sogenannte Lex Asse zur Räumung beschloss.

Zuletzt hat es auch von Seiten vermeintlich atomkritischer Stimmen aus der Umgebung der ASSE immer wieder Initiativen gegeben, die sich gegen notwendige Anlagen richteten, die im Zusammenhang mit einer Räumung sinnvollerweise oberhalb der ASSE errichtet werden müssten. Stimmen, die ein kontrolliertes absaufen-lassen des Atommülllagers als sinnvoller ansahen, gab es von Anfang an. Ein Argument waren die möglichen Strahlenbelastungen für die Beschäftigten, die Untertage die Rückholung vorbereiten und durchführen müssten.

(CS/ 24.05.2025) Der 2009 durchgeführte „Optionenvergleich“ kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die einzig verantwortbare Option – wie man mit dem Desaster der Einlagerung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten ehemaligen Salzbergwerk umgehen kann – ist die Rückholung der Abfälle. Dies wurde im gleichen Jahr noch durch eine Änderung im Atomgesetz im § 57b verankert.

Der von der BGE 2020 aufgestellte Zeitplan sah den Beginn der Rückholung 2033 vor. Die AG Schacht Konrad und andere haben immer wieder auf eine Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten für die Rückholung gedrängt. Ende letzten Jahres hat der Landkreis in einem einstimmigen Votum die BGE aufgefordert, in einer öffentlichen Veranstaltung die Hindernisse für eine Beschleunigung konkret darzulegen.

Diese fand jetzt am 8. Mai in Schöppenstedt statt. Dort mussten die Besucher*innen eine erstaunliche Wendung zur Kenntnis nehmen: Herr Dr. Kindlein stellte seine aktuelle Konsequenzenanalyse vor, die auf der Annahme gründet, dass alle Notfallvorsorgemaßnahmen umgesetzt sind. Ergebnis: Die Belastung für die Anwohner*innen liege deutlich unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Auf Nachfrage erklärte die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Frau Dr. Grafunder, dass damit noch nicht klar sei, dass ein notwendiger Langzeitsicherheitsnachweis gelingen würde.

Ein entsprechender Antrag auf die Schließung der ASSE ohne Rückholung müsste letztendlich vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) geprüft und beschieden werden. Bis dahin fahre man zweigleisig, so Grafunder.

Noch stutziger wurden die Besucher*innen bei der Vorstellung aktueller Berechnungen, welche radiologischen Belastungen für das Personal und für die Anwohner*innen bei einer Rückholung entstehen würden.

Sie lägen zwar auch unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten; seien aber deutlich höher als bei einem Verbleib der Abfälle. Aus Sicht der AG Schacht Konrad sollte jetzt möglichst schnell von unabhängiger fachlicher Seite geprüft werden, was sich seit dem Optionenvergleich derart grundlegend geändert haben soll.

Unsere ursprüngliche Intention für diese Veranstaltung ergab das Gegenteil: Statt Beschleunigung kündigte Frau Dr. Grafunder für das 2. Halbjahr einen aktualisierten Zeitplan an, der einen noch späteren Beginn der Rückholung beinhalten wird. Ein Indiz, dass die BGE auf die Karte „Verbleib der Abfälle“ setzt, ist, dass sie keinen Plan B hat, wenn sie das Grundstück für den Bau der für die Rückholung notwendigen oberirdischen Anlagen (Zwischenlager und Konditionierungsanlage) nicht bekommt.

Der Landkreis hat jüngst ausdrücklich einen Verkauf der Kreisstraße 513 abgelehnt.

 

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