Unnötige Atomtransporte durch NRW: Bundestagsabgeordneter fordert Moratorium

Selbst die Gewerkschaft der Polizei in NRW hatte zuletzt den Sinn der über 150 geplanten gepanzerten Hochrisiko-LKW-Transporte mit Atommüll von Jülich nach Ahaus kritisiert und die staatlichen Planungen als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Eigentlich hatten die Grünen in NRW im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart: keine unnötigen Atomtransporte mehr! Jetzt fordert der aus Aachen stammende Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Linksfraktion) in einem Schreiben von dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt BASE ein „Moratorium“. Kathrin Vogler, ehemalige Bundestagsabgeordnete und jetzt Sprecherin des Landesverbandes NRW hatte zuvor der schwarz-grünen Landesregierung „Wortbruch“ vorgeworfen. (Foto: aus einem Internet-Vortrag der JEN-Geschäftsfüherin, siehe auch unten.) In NRW wächst der Protest gegen diese unsinnigen „atomaren Wanderzirkus“, wie es der MdB Fahl nennt.

Der neue Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Linksfraktion) aus Aachen hat sich jetzt an die zuständige Atom-Genehmigungsbehörde BASE gewandt. In einem Brief an BASE-Präsident Christian Kühn fordert er ein Moratorium gegen die Durchführung der gefährlichen Atomtransporte. „Die ursprünglich angeführte Begründung – mangelnde Erdbebensicherheit in Jülich – ist längst widerlegt, auch durch das zuständige Bundesamt BASE. Stattdessen wird weiter auf veraltete Argumente gesetzt und werden 152 gefährliche Transporte quer durch NRW angestrebt, ohne wissenschaftliche Notwendigkeit und ohne den Einbezug der Öffentlichkeit“, so Fahl in der PM zur Begründung. (Siehe unten als Dokumentation). Außerdem hat Fahl eine schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, teilt er in der PM mit.

Seit über einem Jahrzehnt ist das hochgefährliche radioaktive Erbe der Atomenergie in Jülich Streitthema.  Ehemals bestehende Bedenken wegen möglicher Mängel beim Erdbebenschutz konnten zuletzt ausgeräumt werden. Dennoch hält das grün geführte Wirtschaftsministerium in NRW an einer vor rund zehn Jahren verfügten Räumungsanordnung fest und blockiert sich im Grunde selbst.

Die Grünen in NRW hatten ehemals klar angesagt: Für den Atommüll aus dem ehemaligen Forschungsreaktor AVR in Jülich darf es nur noch eine Reise geben, nämlich die in ein Endlager.

Im Koalitionsvertrag mit der CDU ist daher auch geregelt: Es soll keine unnötigen Atomtransporte mehr durch NRW geben. Die PM von Kathrin Vogler zitiert aus dem NRW-Koalitionsvertrag: ,Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.‘

Auf diese Aussagen stützen sich im vorliegenden Fall auch zahlreiche Anti-Atom-Organisationen. Der Umweltlandesverband BUND NRW hat Klage angekündigt, sollte das zuständige Bundesamt in Berlin eine Transportgenehmigung erteilen.

Von allen beteiligten Seiten wird der Abtransport der brisanten Atomfracht jedoch weiter vorbereitet.  Das Transport-Unternehmen Orano aus Hanau, von der JEN als Betreiber beauftragt, will sogar jetzt für die noch ausstehende Transportgenehmigung einen Sofort-Vollzug von BASE für diesen jahrzehntealten Streit haben (dadurch sollen Klagen – wie vom BUND angekündigt – deutlich erschwert werden).

Gegen die Planungen in NRW hatte ausgerechnet der Haushaltsausschuss des Bundestags (siehe oben im Foto und gleich unten der Link) hatte – ohne jemals irgendwelche Fakten auf den Tisch zu legen – die Transporte von Jülich nach Ahaus als die kostengünstigere Variante erklärt und ihr den Vorzug gegeben, wenn keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen. Aber weder zu den Kosten noch zu den Sicherheitsbetrachtungen gibt es bislang irgendwelche Gutachten und Informationen. Darauf verweist auch der Linken-Abgeordnete Fahl in seiner PM (s.u.).

Wohl auch deshalb hatte die Polizeigewerkschaft den Mammut-Aufwand heftig kritisiert und von einer unverhältnismäßigen Maßnahme gesprochen.

Hochradioaktiver Atommüll in der Bundesrepublik. Siehe auch: Deutscher Bundestag Drucksache 20/11911 – 20. Wahlperiode 20.06.2024 – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung für die achte Überprüfungskonferenz im März 2025 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Dokumentation:

Dr. Fabian Fahl, Bundestagsabgeordneter Fraktion DIE LINKE:

Keine Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus – Moratorium jetzt!

Dr. Fabian Fahl, Bundestagsabgeordneter der Linken aus Aachen, warnt vor den geplanten Atommülltransporten von Jülich nach Ahaus und fordert ein sofortiges Moratorium.

„Die geplanten Castor-Transporte sind unnötig und riskant“, erklärt Fahl. „Es ist nicht zu spät, den Atommüll in Jülich zu belassen und ein neues, sicheres Zwischenlager vor Ort zu errichten.“

„Die ursprünglich angeführte Begründung – mangelnde Erdbebensicherheit in Jülich – ist längst widerlegt, auch durch das zuständige Bundesamt BASE. Stattdessen wird weiter auf veraltete Argumente gesetzt und werden 152 gefährliche Transporte quer durch NRW angestrebt, ohne wissenschaftliche Notwendigkeit und ohne den Einbezug der Öffentlichkeit“, so Fahl.

Fahl informiert: „Ich habe eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt und mich zudem direkt an den Präsidenten des BASE gewandt. Ich will wissen, ob ein Verbleib des Mülls in Jülich ernsthaft geprüft wurde – oder ob hier ohne Not vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.“

Fahl abschließend: „Wir brauchen keinen atomaren Wanderzirkus. Die Probleme müssen dort gelöst werden, wo sie entstehen. Das gebietet nicht nur die Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort – sondern auch gegenüber kommenden Generationen.“

LINKE NRW

Castor Transporte Jülich-Ahaus: Linke wirft Wüst und Neubaur „Wortbruch“ vor

Die für die Atomaufsicht in NRW zuständige Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur hat auf einen an Sie adressierten Brief der Linken in NRW zu den drohenden Castortransporten von Jülich nach Ahaus geantwortet. Dazu erklärt Linken Landessprecherin Kathrin Vogler: „Ich bedanke mich bei der Ministerin für ihre Antwort auf unser Schreiben, auch wenn ich mit dem Inhalt ihrer Antwort außerordentlich unzufrieden bin.

In ihrem Antwortschreiben geht sie mit keinem Wort auf die von uns Linken vorgebrachten Argumente gegen die unnötigen Castortransporte ein, weder auf die inzwischen gegebene  Erdbebensicherheit am Standort Jülich noch auf die mit einer Einlagerung der Jülicher Brennelemente in Ahaus verbundenen Probleme, Risiken und Gefahren.

Unter Verweis darauf, dass ‚unverändert für das bestehende AVR-Behälterlager in Jülich keine Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vorliegt, noch bisher die Erteilung zu irgendeinem Zeithorizont seitens des BASE avisiert wurde‘, stellt sie die Räumung ds Jülicher Zwischenlagers als alternativlos dar: „Somit bleibt mein Haus in seiner Zuständigkeit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde weiterhin verpflichtet, einzuschreiten, um den seit 2013 bestehenden genehmigungslosen Zustand zu regeln. Da dieser Zustand weiterhin andauert, ist insofern auch die Anordnung in der bestehenden Form zwingend aufrecht zu erhalten.“

Damit ignoriert Frau Neubaur in unseren Augen Handlungsoptionen, die sie als NRW-Atomaufsicht durchaus hat. So war der renommierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Ulrich Wollenteit in einem Kurzgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass sie als Leiterin der Landes-Atomaufsicht die Räumungsverfügung für das Jülicher Atommülllager rechtssicher aussetzen kann .

Bleibt es bei dieser Positionierung, wird die Schwarz-Grüne Landesregierung in NRW der bereits im Entwurf vorliegenden Transportgenehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)  für die Jülicher Brennelemente nach Ahaus nichts Nennenswertes entgegenzusetzen haben. Dieses Nichtstun steht im klaren Widerspruch zu der Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN in NRW für die Jahre 2022-2027. Darin heißt es wörtlich: ,Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.‘

Wir Linken werden der Landesregierung diesen Wortbruch nicht durchgehen lassen und weiterhin parlamentarisch und außerparlamentarisch alles tun, um diesen Irrsinn mit 152 Schwerlasttransportern mit bestrahlten Brennelementen auf den Straßen Nordrhein-Westfalens noch zu stoppen. Wir werden uns an Protesten gegen die drohenden Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus beteiligen bzw. wenn möglich mit der Anti-AKW Bewegung und anderen Organisationen vor Ort Aktionen dagegen organisieren.“

Der nach den Sternen griff – Die andere Rechnung von Giordano Bruno

Alles wird Zahl. Die Erfindung dessen, was andere Renaissance nannten. Was für Umbrüche, Kämpfe, Naturgewalten. Sozialgewalten. Wissenschaften. Atomphysik. Die Spaltung der Welt. Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen. Und die Hexen. Das Bürgerlied Chords by Hannes Wader. „Der Seufzer der bedrängten Kreatur“. Was für eine Kraft. Die Aufklärung. Für alle! „Warum für Karl Marx die „Kritik der Religion“ die „Voraussetzung aller Kritik“ war“, darüber schreibt die Giordano-Bruno-Stiftung. Und Volker Reinhard schreibt über die Emanzipation. Irgendwie Proletenpassion und Schmetterlinge.

Unwirtschaftlich und nur per Zaubertrick: CDU/CSU will Atomenergie auf Teufel komm raus. Bundesamt sieht keine Umsetzbarkeit.

Mit allen Mitteln will die CDU/CSU – ganz im Sinne von AfD und FDP – in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD durchsetzen, dass der Atomausstieg und die Stilllegung der Atomreaktoren rückgängig gemacht wird. KOSTE es, was es wolle. Wirtschaftlich wäre das Zurückholen der Atomenergie in keinem Fall und klar ist, dass dieses politische Interesse nur mit staatlichen Finanzen und daher enormen Kosten zu Lasten von Steuerzahler:innen umgesetzt werden könnte. Denn die Stromkonzerne wollen aufgrund der enormen Kostenlast die nukleare Last abwerfen. Wind und Sonne und Batterien sind einfach billiger. Auch die bis heute angefallenen Atommüllberge wollen Christdemokraten wegzaubern, auf Staatskosten natürlich. Transmutation heißt das, was mit neuen Atomanlagen und mit der Erzeugung von Atomwaffen-Material verbunden, über viele riskante nukleare Produktionsschritte einen eher kleinen Teil der Atomabfälle reduzieren soll. Da schwärmt der Atomphysiker:in. Wenn denn die dazu erforderlichen Techniken jemals funktionieren sollten und die Materialien für die Anlagen den extremen Anforderungen jemals standhalten. Selbst dann würde es nicht reichen. Atommüll-Endlager bräuchte er weiterhin. Das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ called Base mischt sich aktuell ein: „BASE Stellungnahme zum Potenzial von Trans­mutations­forschung“.

Dokumentation: Die Meldung mitsamt den Hinweisen zu einer neuen Bewertung zum Thema Transmutation:  Das BASE begrüßt innovative, ergebnisoffene Forschung und beobachtet die nationalen sowie internationalen Entwicklungen aufmerksam: „Die Ideen in der sogenannten Umsetzungsstudie von Transmutex im Auftrag der Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) sind grundsätzlich nicht neu und klingen zunächst verlockend: Hochradioaktive Abfälle so umwandeln, dass ein tiefengeologisches Endlager überflüssig würde.

BASE sieht keine Umsetzbarkeit

Eine Umsetzbarkeit dieser Behauptung sieht das BASE nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen jedoch nicht.

Die Anlage sieht gleich drei Komponenten vor – einen Teilchenbeschleuniger, eine nukleare Wiederaufarbeitungsanlage und einen neuartigen Kernreaktor – von denen keine heutzutage existiert. Die für eine erfolgreiche Realisierung notwendigen technologischen Entwicklungen befinden sich auf dem Niveau von Papier- oder maximal Laborstudien.

Studien im Auftrag des BASE haben zudem gezeigt, dass selbst im hypothetischen Erfolgsfall ein tiefengeologisches Endlager mit Transmutationstechnologien nicht überflüssig werden würde.

Gutachten zu Partitionierung und Transmutation

Fukushima radioaktiv: Atommüllkonferenz fordert Atomwaffenverbot und Ausstieg

„Atomwaffenverbot und Atomausstieg gehören zusammen“. Das stellte die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen in einer gemeinsamen Erklärung fest. Die AMK war am letzten Wochenende zu Beratungen über wichtige Probleme und Risiken der Atomenergie und ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften zusammengekommen. Die Konferenz mahnte mit Blick auf den Jahrestag der mehrfachen Atomkatastrophe in Fukushima am 11. März 2011. Dieser Ratschlag und Fachaustausch von Aktiven und Engagierten aus Initiativen und Verbänden findet zwei mal jährlich und verabschiedet regelmäßig auch gemeinsame Stellungnahmen zu sicherheitsrelevanten Problemfeldern. Auf Initiative der internationale Arzt*innen gegen den Atomkrieg – IPPNW – beschloss die Konferenz eine gemeinsame Erklärung: „80 Jahre Hiroshima und Nagasaki, 14 Jahre Fukushima“. Die mit Nobelpreis ausgezeichnete Internationale „Campagne“ für ein Atomwaffenverbot“ (ICAN) hat maßgeblich beigetragen, dass die UN und damit sehr viele Staaten der Welt den entsprechenden Verbotsvertrag auf den Weg gebracht und umgesetzt haben. Die IPPNW wie auch der BUND, beide aktiv auf der AMK, gehören zu den deutschen Partnerorganisationen von ICAN.

Bundesweit International Presse Atommüllkonferenz

Atommüllkonferenz fordert Atomwaffenverbot

(PM 11.03.2025) Anlässlich des heutigen Fukushima-Jahrestags erklärt die Atommüllkonferenz, die am vergangenen Samstag zum 26. Mal stattfand, in einer aktuellen Resolution:

„Ein internationales Atomwaffenverbot und der Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Atomenergie gehören zusammen.“

2025 jähren sich die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zum 80. Mal. Gleichzeitig liegt die Atomkatastrophe von Fukushima 14 Jahre zurück. Die Atommüllkonferenz fordert deshalb:

  • Deutschland muss den Atomwaffenverbotsvertrag endlich unterzeichnen.
  • Die Brennelementfabrik in Lingen und die Urananreicherungsanlage in Gronau müssen geschlossen und so der Atomausstieg endlich vollzogen werden.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie eine nachhaltige Umwelt- und Industriepolitik muss im Zentrum der deutschen Regierungsarbeit stehen.
  • Keine Verklappung des kontaminierten Fukushima-Kühlwassers in den Pazifik.

Die etwa 40 Teilnehmer*innen der Atommüllkonferenz diskutierten am Wochenende darüber hinaus über die Probleme bei der Zwischenlagerung, die Kritik an der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle, die aktuellen Entwicklungen bei dem veralteten Projekt Schacht KONRAD und die unkontrollierte Freigabe radioaktiver Abfälle.

Weiterhin wurde über Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms beraten, die eigentlich schon hätte begonnen sein sollen. Die Atommüllkonferenz formulierte dazu die Erwartung, dass die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen im neuen Entsorgungsprogramm nicht mehr wie bisher völlig ausgeblendet werden und eine Abwägung verschiedener Konzepte und Alternativen beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen durchgeführt wird.

Rückfragen an den Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. unter: 05341 / 63123

Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium (NBG) nimmt „Nationales Entsorgungsprogramm“ des Umweltministeriums unter die Lupe

Die Lagerung für alle Arten von radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung ist nicht nur ein hohes Risiko für Mensch und Umwelt. Die sogenannte „Entsorgung“ läuft weitgehend jenseits aller Planungen bzw. Versprechungen oder Ankündigungen. Sogenannte Endlagerung verschieben sich immer wieder und immer weiter in die Zukunft. Die vermeintliche „Zwischenlagerung“ dauert oberirdisch immer länger und überall entstehen neue Lagerhallen. Vor allem aber: Mit Blick auf die Gefahren ist absolut gar nichts gelöst. Die EU fordert seit Jahren von den Mitgliedsstaaten die Vorlage eines „Nationalen Entsorgungsprogramms (NAPRO), in dem über Umgang und Pläne für die weitere oberirdische Aufbewahrung und die angestrebte unterirdische Dauerlagerung berichtet werden soll. Auch die Kosten sind dabei ein Thema. Jetzt hat das für die Endlager-Suche zuständige „Nationale Begleitgremium“ (NBG) ein Gutachten vorgelegt, in dem die bisher vorliegen Entwürfe aus dem Hause des noch grünen Umweltministeriums unter die Lupe genommen werden.

Auf seiner Sitzung am 6. März hatte sich das NBG mit dem Thema befasst: TOP 7 Präsentation NBG-Gutachten zum Nationalen Entsorgungsprogramm. Dort ist dieser Vortrag als PDF zu finden: „Empfehlungen zum Prüfungsumfang der Strategischen Umweltprüfung zum Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) Prof. Dr. Gesa Geißler, Prof. Dr. Johann Köppel, unter Mitarbeit von cand B.Sc. Julia Neugebauer Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 06.03.2025“  (95. NBG-Sitzung (6.3.2025/Berlin-Online)). Unter „Gutachten“ findet sich im weiteren die Studie mitsamt einer Kurzfassung beim NBG hier. Bereits am 28. Februar hatte das NBG gemeldet: „Gut­ach­ten nimmt das Na­tio­na­le Ent­sor­gungs­pro­gramm in den Fo­kus

Alles zum Thema „Nationales Entsorgungsprogramm“ auf umweltFAIRaendern.de

Das NAPRO betrachtet nicht nur die Lagerung hoch radioaktiver (wärmeentwickelnder) Abfälle, sondern alle Arten von Strahlenmüll, die im Zusammenhang mit der Atomenergienutzung entstanden sind. Das sich dann auch die nicht-wärmeentwickelnde Abfälle, die auch als leicht- und mittelradioaktive Abfälle bezeichnet werden. Während für einen Teil dieser leicht- und mittelaktiven Abfälle in Salzgitter der Schacht Konrad für ein unterirdisches Lager ausgebaut wird, wird für die hochaktiven Abfälle noch ein Standort gesucht. Das dafür geschaffene Standortauswahlgesetz enthält aber auch eine Anforderung, die sich auch die leicht- und mittelaktiven Abfälle bezieht: Denn im Schacht Konrad könnten, wenn er denn je in Betrieb geht, nur rund die Hälfte der erwarteten leicht- und mittelaktiven Abfälle eingelagert werden. Für rund 300.000 Kubikmeter solcher Abfälle soll daher im Rahmen des Standortauswahlgesetzes nachrangig auch geprüft werden, ob diese mit den hochaktiven Atommüll am gleichen Ort gelagert werden könnten. Daher ist das Nationale Begleitgremium sowohl bei der (Zwischen)-Lagerung der hochaktiven Abfälle „betroffen“ – und eigentlich auch für die Lagerung anderer Abfälle, wenn diese in Bezug zum Standortauswahlgesetz stehen.

Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung ihre Berichte zum Nationalen Entsorgungsprogramm an die EU-Kommission übermitteln. Viel hat das BMUV dazu bislang nicht auf die Reihe bekommen, jedenfalls wenn man den Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet. Seit Jahren sind die zuständigen staatlichen Stellen eher damit befasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Blick auf die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle einzugrenzen oder auszuschließen. Nachdem das Standortauswahlgesetz noch die hohe Priorität von Transparenz und Partizipation im Umgang mit hochaktiven Abfälle betonte, ist seit dem eher festzustellen, dass ein Rollback in alte Umgangsweisen erfolgt. Ob das als „Beharrungsvermögen“ oder „Strukturkonservatismus“ von Behörden und Ministerien zu bewerten ist oder gezieltes Interesse, die Öffentlichkeit angesichts der enormen Risiken zu „schonen“ sei dahingestellt.

Dokumentation:

NBG: Gut­ach­ten nimmt das Na­tio­na­le Ent­sor­gungs­pro­gramm in den Fo­kus

Gutachten | 28.02.2025

Wie können bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle in Deutschland sicher und verantwortungsvoll entsorgt werden? Die Strategie der Bundesregierung dazu wird im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) festgehalten. Es wurde im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen und ist regelmäßig, mindestens aber alle zehn Jahre, zu überprüfen. Die nächste Aktualisierung steht 2025 an. Grund genug für das NBG, das Vorhaben in einem eigenen Gutachten zu beleuchten.

Federführend für die Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms ist das Bundesumweltministerium (BMUV). Es führt hierzu eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Einer der ersten Schritte dieser SUP war ein Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (sog. Scoping-Termin) im Oktober 2024. Dazu wurden u. a. zivilgesellschaftliche Organisationen und einige Behörden eingeladen – auch das NBG. Dabei wurde von den Teilnehmenden Kritik an der geplanten Durchführung der Strategischen Umweltprüfung geäußert – insbesondere an der Prüfung möglicher Alternativen und Szenarien.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Nationale Begleitgremium ein Gutachten, das untersuchen sollte, ob der geplante Prüfungsumfang den Anforderungen einer SUP nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entspricht und inwieweit es möglich und erforderlich ist, im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung verschiedene Szenarien und Alternativen auf dem Weg zu einer sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle zu prüfen.

Das komplette Gutachten von Gesa Geißler und Johann Köppel finden Sie hier.

 

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