Stopp Atompoker: Keine Laufzeitverlängerung für belgische Alt-Reaktoren Doel 1 und 2

Im belgischen DOEL soll der Betrieb von Uralt-Reaktoren verlängert werden. Die Laufzeitverlängerung im ersten Anlauf war illegal, weil die belgische Regierung die nach EU-Recht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung „übersehen“ hat. Dass soll nun nachgeholt werden. Folgt diesen Anweisungen und tragt dazu bei, dass der atomare Poker in den belgischen Uralt-Atomreaktoren beendet wird. Die Laufzeitverlängerung, die die belgischen Behörden anstreben, ist ein Spiel mit dem Super-GAU. Hier und schnell handeln – auch nach der Frist Einsprüche erheben und politisch Druck machen.

Dokumentation: Until 15 June 2021: Participation in the Environmental Impact Assessment (EIA) on NPP Doel 1&2/Belgium life-time extension

NPP Doel 1&2 were put into operation in 1975, it is located on the left bank of the River Schelde approximately 3 km from the Dutch border.
Doel 1&2 should have been shut-down after 40 years of operation already in 2015. But with the so-called nuclear phase-out law a 10-year life-time extension was decided in 2015 without conducting an EIA. In 2016, NGOs filed a suit against this law with the Belgium Constitutional Court which asked the European Court of Justice (ECJ) for a preliminary ruling. On 5 March 2020, the amended 2015 nuclear phase-out law was annulled by the Belgium Constitutional Court on the basis of the ECJ ruling. However, the Constitutional Court decided to maintain the law’s effect until a new law will be in force to ensure supply security. For this reason the necessary EIA needs to be completed until 31 December, 2022.
Joint Project has prepared a statement for the EIA.

Here you can submit your statement until June 15, 2021:
in Dutch
in French
in German
There is no English version of this website available, but you can send your comments in English.
If you are from another country than Belgium, you will be forwarded to your country’s participation website.
If your country is not participating in the trans-boundary EIA, you can send your comment by post to the Belgium responsible authority (the address can be found at the above websites).

Teilgebietekonferenz Atommüll-Endlagersuche: Technische Pannen, Schacht Konrad und Forderungen nach mehr Beteiligung

Die Atommüllbehörde BaSE muss ran. Die zweite Endlager-Teilgebietekonferenz, erster Schritt einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle, hat umfangreiche Nachbesserungen am bestehenden Verfahren gefordert. Für das weitere Auswahl-Verfahren, bei dem die möglichen Endlagerregionen, die jetzt rund die Hälfte der Republik ausmachen, auf einen kleinen Kreis von vermutlich unter zehn Standorten für eine intensive zunächst oberirdische Erkundung ausgewählt werden, müsse ein erweitertes Beteiligungsformat für die Öffentlichkeit eingerichtet werden. Innerhalb der nächsten vier Wochen soll das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Entsorgung (BaSE) dafür endlich ein Konzept vorlegen. (Siehe dazu die Stellungnahme des BUND zur 2. Fachkonferenz unten). Auch andere Punkte zum bisherigen Vorgehen wurden kritisiert. Massive technische Probleme (Serverausfälle am FreitagvSeite von BASEormittag) führten dazu, dass nur Teile des Programms durchgeführt werden konnten und nachgeholt werden müssen. Die dritte und nach Standortauswahlgesetz letzte Teilgebietekonferenz ist im August vorgesehen und soll in Darmstadt stattfinden.

Mehr und bessere Beteiligung

Für BaSE dürfte die Beschlusslage der Konferenz für ein Mehr an Beteiligung zu einer Herausforderung werden. Deren Sprecherin, Ina Stelljes, hatte in ihrem Eingangsstatement (auf der Seite von BaSE dokumentiert, siehe auch unten!) erst die geplante Statuskonferenz ihrer Behörde im November als Ort und Termin für Erklärungen zur weiteren Vorgehensweise genannt. Mit der jetzigen Beschlusslage will die Teilgebietekonferenz aber vor ihrem dritten Termin Klarheit haben, wie es weitergeht – nicht erst Ende des Jahres, wenn die Konferenz längst aufgelöst ist. Es ist nun Sache der Behörde, die längst überfällige Klarheit und konkrete Angebote auf Basis der Beschlüsse herzustellen. Rechtlich ist das im Rahmen des StandAG kein Problem, stellt auch die Anwältin Joy Hensel fest (siehe oben). Wird das BaSE nicht selbst tätig, müsste sonst das Bundesumweltministerium eingreifen.

Noch mehr und anderer Atommüll

Relevant dürfte für das weitere Endlagersuchverfahren auch werden, dass zahlreiche Organisationen und Kommunen jüngst einen Neustart auch bei der Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle gefordert haben. Trotz immer neuer Probleme und erheblicher Mängel hält die Bundesregierung an dem im Ausbau befindlichen Schacht Konrad in Salzgitter fest. Ende Mai hatten Verbände und Kommunen, darunter der BUND und der NABU, den niedersächsischen Umweltminister aufgefordert, den Planungsfeststellungsbeschluss aufzuheben. Erfolgt das nicht, würde Klage erhoben. Schon seit Jahren hatten nicht nur Anti-Atom-Verbände verlangt, dass wie in Gorleben auch für den Schacht Konrad ein vergleichendes Suchverfahren durchgeführt werden müsste.

Für die jetzt laufende Endlagersuche müsste dann nicht nur ein Standort für die hochradioaktiven Abfälle gefunden werden, sondern eines für alle radioaktiven Abfälle. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, die dafür zuständig ist, wäre also gut beraten, schon jetzt beide Optionen im Suchverfahren zu berücksichtigen. Für einige nicht-hochradioaktiven Abfälle, die auch in Konrad nicht eingelagert werden dürften, ist das bereits teilweise im Standortauswahlgesetz vorgesehen. Diese Ansätze müssten erweitert werden.

Nationales Begleitgremium und Bundesstag

Das Nationale Begleitgremium (NBG), welches laut StandAG die Durchführung des Sucherverfahrens unabhängig überwachen soll, bietet am Montag eine Veranstaltung an, um Feedback einzuholen, wie die Teilnehmer:innen der zweiten Teilgebietekonferenz mit Form und Inhalt zufrieden waren. Vor allem bei den Bürger:innen gab es viel Unmut, dass die Veranstaltung aufgrund des Drucks der Kommunen in der Woche – und nicht am Wochenende – stattfand, es immer wieder technische Mängel gab, eigenwillige Entscheidungen von Moderator:innen getroffen wurden etc….

Auch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich noch vor der Sommerpause in einer öffentlichen Anhörung mit der Endlagersuche. Am 23. Juni, in der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen, wird das NBG zum Bericht und zur Aussprache Rede und Antwort stehen. Anzunehmen ist, dass die Forderungen der zweiten Teilgebietekonferenz dort von den Bundestagsabgeordneten aufgegriffen werden.

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DOKUMENTATIONEN

BUND-Kommentar vom 12. Juni 2021 

Fachkonferenz bekräftigt Beteiligungsanspruch – Behörden müssen liefern

Nach dem zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Atommülllagersuche erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Fachkonferenz Teilgebiete hat ihre Forderung nach kontinuierlicher, formalisierter und wirkmächtiger Beteiligung bekräftigt. Nun sind das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am Zug. Noch vor dem letzten Beratungstermin Anfang August muss ein entsprechender Transparenz- und Beteiligungsplan her. Anders kann der Wille der Fachkonferenz nicht umgesetzt werden, auch im nächsten Schritt des Verfahrens aktiv beteiligt zu sein. Dann wird es um die Eingrenzung auf wenige Standorte gehen.

Der dritte Sitzungstermin sollte günstig für Arbeitnehmende liegen, um auch ehrenamtliches Engagement weiter zu ermöglichen. Das wurde leider anders entschieden. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger laut Standortauswahlgesetz eine eindeutige, mitgestaltende Rolle im Auswahlprozess. Statt sich in dieser Sitzung auf Augenhöhe zu verständigen, wurden Konflikte wegmoderiert. Zudem beeinflusste die Konferenzleitung durch eigene Empfehlungen Entscheidungen der Konferenz.

Die Schwächen der Onlineveranstaltung wurden durch einen stundenlangen Serverausfall am Freitag mehr als deutlich. Es braucht mindestens Veranstaltungsformate, die eine Teilnahme virtuell und in Präsenz erlauben. Außerdem benötigen beteiligte unabhängige, kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Ressourcen. Nur so kann man dem komplexen Auswahlprozess gerecht werden. Den Behörden BASE und BGE muss klar sein: Jetzt zeigt sich, ob sie die Teilnehmenden und die Beteiligung der Öffentlichkeit ernst nehmen.

Der BUND pocht zudem darauf, bei der Betrachtung der Abfälle auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in den Blick zu nehmen. Schließlich sieht das Gesetz dies explizit vor. Nach dem Widerspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss durch den BUND Niedersachsen und des NABU Niedersachsen mit dem Salzgitteraner Klagebündnis steht der ungeeignete Standort Schacht Konrad wieder auf dem Prüfstand.“

Hintergrund:
Statt informeller Workshops und Konsultationsideen braucht es nach der Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete mindestens ein gleichwertiges Fachforum. Darin müssen die Zwischenschritte der BGE und aktualisierte Karten mit den Betroffenen geteilt und diskutieren werden. Stellungnahmen und Kritik müssen gehört und der Umgang damit dokumentiert werden. Dass das Standortauswahlgesetz dies hergibt, belegt ein juristisches Gutachten im Auftrag des BUND.

Weitere Informationen: 
Atommülllager-Suche: Behörden dürfen Beteiligung nicht verhindern: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/atommuelllager-suche-behoerden-duerfen-beteiligung-nicht-verhindern-fachkonferenz-teilgebiete-geht-weiter/ 

Dokumentation: Eingangsstatement von Ina Stelljes, Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsbeteiligung beim BASE, zum 2. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete am 10. Juni 2021

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachkonferenz,
sehr geehrte Mitglieder der Konferenzleitung und
der Arbeitsgruppe Vorbereitung,

diese Veranstaltung, die Sie besuchen oder auch sogar organisiert haben, ist etwas Besonderes. So etwas hat es noch nicht gegeben. Eine bundesweite Konferenz mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit unterschiedlichsten Interessen, die sich zusammenfinden, um über Zwischenergebnisse zu einem konfliktreichen Thema zu diskutieren – der Endlagersuche – und das in Eigenregie.

Mein Name ist Ina Stelljes und meine Verantwortung als Abteilungsleiterin für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist es, dass dieses Beteiligungsforum ermöglicht, gestartet und gestützt wird.

Dank an die Gestalter:innen der Fachkonferenz

Ich stütze und starte dieses Format, aber das, was Sie heute und in den kommenden beiden Tagen erleben und sehen werden – das Programm, die Struktur und die Regeln der Zusammenarbeit – ist vor allem Ihr Verdienst, insbesondere der Mitglieder der Arbeitsgruppe. Sie haben an vielen Abenden und Wochenenden sich darum gekümmert, wie die Schwerpunkte ihrer Diskussionen aussehen sollen und wie sie die Konferenz gestalten wollen.
Vielen Dank und mein Respekt dafür! Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Fachkonferenz, die das BASE Ihnen zur Unterstützung Ihrer Arbeit zur Seite gestellt hat. Und: mein Dank gilt ebenfalls dem Moderationsteam von IKU.

Aufgabe und Mandat der Fachkonferenz

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist eines der Beteiligungsformate, für die das Gesetz Selbstorganisation vorsieht. Sie wirken eigenverantwortlich mit, welche Schwerpunkte Sie bei der Beratung der ersten Zwischenergebnisse zur Endlagersuche setzen wollen.
Die Fachkonferenz ist dafür geschaffen worden, damit Sie nachvollziehen und kritisch einordnen können, zu welchen ersten Ergebnissen die Bundesgesellschaft für Endlagerung bei der Endlagersuche gekommen ist, wie sie dazu gekommen ist, dass zum aktuellen Stand 50 Prozent der Gebiete in Deutschland aus dem Verfahren ausgeschlossen werden konnten.

Das, was Sie hier an kritischen Punkten sehen, fassen Sie zu Ergebnissen zusammen und übergeben diese der BGE. Die BGE muss dann Ihre Ergebnisse bei der weiteren Arbeit berücksichtigen.

Selbstorganisation funktioniert

Es macht Freude zu sehen, dass das, bei dem viele anfangs skeptisch waren, funktioniert. Ich kann mich noch gut an die kritischen Fragen erinnern: Ist es möglich, dass sich hunderte Menschen aus unterschiedlichsten Interessen selbst organisieren? Kommt man da, und dann in einem begrenzten Zeitrahmen, wie es gesetzlich bei der Fachkonferenz vorgesehen ist, überhaupt zu Beratungsergebnissen? Wir als BASE haben uns dafür eingesetzt, genau diese neue Form der Beteiligung, wie sie das Gesetz vorsieht, zu ermöglichen.

Was bei der Fachkonferenz und künftig wichtig ist

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle erläutern, was mir bei der Fachkonferenz und auch künftig wichtig ist:

  • Auch bei einem offenen Format wie der Fachkonferenz Teilgebiete dürfen keine Stimmen verloren gehen. Weder von denjenigen, die sich in öffentlichen Veranstaltungen nicht zu Wort melden wollen, noch von denjenigen, die keine Zeit für die Konferenztermine haben oder es aus technischen Gründen nicht einrichten können. Dafür haben wir im BASE eine Online-Konsultationsplattform aufgebaut. Hier können Sie zusätzlich ihre Kommentare und Hinweise eingeben. Das BASE sorgt dafür, dass diese dann der BGE zur Verfügung gestellt werden.
  • Worauf ich auch achten werde im weiteren Verfahren, ist, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung, also die Vorhabenträgerin, der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar darlegt, wie die Ergebnisse der Fachkonferenz berücksichtigt werden. Die Bundesgesellschaft hat dies auch zugesagt.
    Für die kommende Statuskonferenz Endlagerung ist daher ein Programmpunkt eingeplant, wo die BGE darlegen soll, wie sie mit den Ergebnissen umgehen wird.
  • Wichtig ist mit außerdem, dass es nach der Fachkonferenz einen klaren Rahmen geben muss, wo die BGE der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar erläutert, wie sie zu weiteren Eingrenzungen im Verfahren kommt.
  • Die möglichen Formate hierzu orientieren sich maßgeblich daran, welche Arbeitsschritte die BGE plant und welchen Zeitrahmen sie vorsieht.
  • Wichtig ist mir dabei außerdem, dass für die betroffenen Regionen und Kommunen zeitlich eine Klarheit hergestellt wird, wann die Eingrenzung auf Standortregionen abgeschlossen ist und so klar ist, wer weiter im Verfahren bleibt und wo ich dort die regionale Beteiligung organisieren kann.

Das Ziel ist dauerhafte Sicherheit

Im Zentrum der Beteiligung steht für mich dabei immer ein Ziel: am Ende geht es darum, dauerhaft Sicherheit zu schaffen vor den hochgefährlichen Hinterlassenschaften aus der Atomenergienutzung.

Ich wünsche Ihnen für die nächsten Stunden und Tage kontroverse, faire und anregende Diskussionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Endlagersuche abgestürzt – Technisches Versagen

Endlagersuche abgestürzt. Aufgrund erheblicher technischer Probleme ist das Endlagersuchverfahren heute morgen abgestürzt. Die für 9.30 Uhr angesetzte zweite Teilgebiete-Konferenz musste heute morgen wegen Serverproblemen vorerst abgesetzt werden. Ein Neustart soll ab 14 Uhr versucht werden. Zweifel an der nuklearen Sicherheit bestünden aber offenbar nicht, hieß es in gut unterrichteten Kreisen. Die weiteren Verzögerungen bei der Atomendlagersuche könnten überbrückt werden, – z.B. https://umweltfairaendern.de/

Atomtransporte aus Frankreich nach Deutschland – Entsorgungsfondsgesetz zahlt für weniger Atommüll – Konzerne sparen erneut

Die Bundesregierung sorgt mit einer im Eiltempo von den Mehrheitsfraktionen im Bundestag durchgezogenen Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes für eine Reduzierung der Atomtransporte mit radioaktiven Abfällen aus der Plutoniumfabrik in Frankreich. Ziel dieser Rücktransporte war das Zwischenlager Ahaus. Die Hintergründe der Vereinbarung sind jedoch noch weitgehend unklar. Nicht einmal die Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestages war über die Hintergründe eines kurzfristigen Änderungsantrages der Regierungsfraktionen informiert, sonst würde sie nicht mehr Transparenz einfordern. So vorteilhaft es mit Blick auf Sicherheitsfragen ist, dass die Anzahl der Atomtransporte reduziert wird: Klar aber ist, dass der staatliche Entsorgungsfonds (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, KENFO) finanziell mit der Gesetzänderung in diesen Deal zwischen deutschen und französischen Atomkonzernen und den beiden Regierungen einbezogen wird. Die Neuregelung ermöglicht, dass der KENFO auch dann finanziell aktiv werden kann, wenn es sich nicht um direkte Entsorgungs-Aufgaben handelt, sondern Maßnahmen dazu führen, den Entsorgungsaufwand zu reduzieren. In jedem Fall führt das dazu, dass auch die Atomkonzerne noch einmal Kosten sparen und damit ebenfalls entlastet werden. Zuletzt hatten die Konzerne eine deutlich erhöhte Entschädigung für den Atomausstieg durchgesetzt. Offen ist auch, für welche weiteren Maßnahmen die neue gesetzliche Grundlage künftig eingesetzt werden könnte.

Beschlossen hat der Bundestag heute – nach den gestrigen Beratungen in den Ausschüssen – die 17. und 18. Atomgesetzänderung und die Änderung zum Entsorgungsfondsgesetz. Mit der 17. AtG-Novelle wird jetzt die staatliche Autorität der Genehmigungsbehörden in Sachen Terrorschutz von Atomanlagen bei Klagen vor Gericht deutlich und einseitig verstärkt. Die 18. Novelle regelt die Zahlung von Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg nach Fukushima. Vattenfall hatte mit seiner Investitionsschutzklage nach der Energie-Charta die Zahlung von rund 2,5 Mrd. Euro durchgesetzt. Ehemals war ein Betrag von maximal unter einer Milliarde Euro erwartet worden.

Dokumentation: Das Bundesumweltministerium meldet hier:

09.06.2021- Neue Lösung für Rücknahme radioaktiver Abfälle aus Frankreich

11.03.2021 | Nukleare Sicherheit

Deutschlands Einsatz für den Atomausstieg geht weiter

Bundesumweltministerin legt 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs vor – Deutschlands Einsatz für den Atomausstieg geht weiter

Deutschland arbeitet an einer neuen Lösung für die Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich, die zu weniger Transporten und geringeren Kosten führen wird.

Verändertes Vorgehen führt zu weniger Transporten und geringeren Kosten

Deutschland arbeitet an einer neuen Lösung für die Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich, die zu weniger Transporten und geringeren Kosten führen wird. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages haben heute eine dafür nötige gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht, die morgen im Plenum beschlossen werden soll. Damit wird im Interesse von Rechtssicherheit und Transparenz die gesetzliche Voraussetzung geschaffen für eine Lösung, die die mehrjährigen Verhandlungen zwischen der deutschen und der französischen Seite nun zu einem guten Ende bringen kann. Geplant ist unter anderem, dass statt bis zu 17 Transporten nur noch ein Atom-Transport aus Frankreich nach Deutschland gebracht wird. Die Rückführung könnte damit bis im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Die deutschen Atomkraftwerksbetreiber sind verpflichtet, radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückzunehmen, die dort bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken entstanden sind. Völkerrechtlich ist die Rückführungsverpflichtung durch einen deutsch/französischen Notenwechsel flankiert. Die ursprüngliche vertragliche Verpflichtung und Planung sah so aus: Fünf Castor-Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen sollten bis 2024 aus Frankreich ins Zwischenlager an den Standort Philippsburg gebracht werden. 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten der aufgearbeiteten Brennelemente sollten zudem bis 2024 aus Frankreich zurückgenommen und im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27 gelang es dem von den Unternehmen beauftragten deutsch-französischen Konsortium nicht, zeitgerecht zugelassene Behälter dieser Art für die Rückführung zur Verfügung zu stellen. Nach letztem Stand wäre es zu einer Verzögerung bis in die 2040er Jahre gekommen. Diese Verzögerung war insbesondere für die französische Seite nicht akzeptabel und sie forderte schon länger eine Lösung.

Die nun entwickelte Lösung sieht Folgendes vor: Die 152 Behälter mit Metallresten kommen nicht nach Deutschland. Statt fünf Castor-Behältern mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen sollen drei bis fünf Castor-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen an den Standort Philippsburg gebracht und aufbewahrt werden. Das dortige Zwischenlager ist für 152 Behälter-Stellplätze genehmigt. Mit der neuen Lösung reduziert sich die Anzahl der Transporte radioaktiver Abfälle aus Frankreich: Statt voraussichtlich bis zu 17 Transporten mit mittelradioaktiven Abfällen findet nur ein Transport mit hochradioaktiven Abfällen statt. Außerdem werden 30 leere, ausgediente Brennelemente-Transportbehälter nach Ahaus gebracht. Damit wird Philippsburg genauso behandelt wie die anderen Zwischenlager-Standorte Biblis, Isar und Brokdorf, die im Zuge des Gesamtkonzepts für die Rückführung von Wiederaufarbeitungsabfällen von 2015 ebenfalls verglaste hochradioaktive Abfälle (aus dem Vereinigten Königreich) aufgenommen haben beziehungsweise noch aufnehmen werden.

Deutschland nimmt in der Summe die gleiche Radioaktivität aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart. Allerdings sind das Abfallvolumen und daher auch die Zahl der Transporte geringer. Die französische Seite wiederum hat einen Mehraufwand für die Endlagerung in Folge eines größeren Abfallvolumens und erhält dafür einen Ausgleich durch die deutschen Energieversorgungsunternehmen. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) soll sich mit einer finanziellen Leistung beteiligen, da sich auch die vom KENFO zu tragenden Kosten für die Entsorgung der Wiederaufarbeitungsabfälle in Deutschland reduzieren. Der KENFO trägt die langfristige Kostenverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der deutschen Atomkraftwerke angefallen sind. Die Energieversorgungsunternehmen haben dafür in den KENFO über 24 Milliarden Euro eingezahlt. Im Interesse von Rechtssicherheit und Transparenz hat die Bundesregierung dafür eine gesetzliche Ergänzung vorgeschlagen, die dem Bundestag morgen zur Abstimmung vorliegt.

Die Bundesregierung kann dieser Lösung einschließlich einer KENFO-Beteiligung im Wesentlichen aus drei Gründen zustimmen: Erstens kommt es sowohl in finanzieller und als auch sicherheitstechnischer Sicht insgesamt zu einer Entlastung für Deutschland. Zweitens war es gegenüber Frankreich völkerrechtlich notwendig, unseren außenpolitischen Verpflichtungen durch eine einvernehmliche Lösung nachzukommen, nachdem die ursprünglichen Vereinbarungen auf deutscher Seite nicht eingehalten werden konnten. Und drittens ist es innenpolitisch ein großer Gewinn, dass nicht noch über viele Jahre immer wieder Transporte durchgeführt werden müssen.

Hinweis: Dies ist eine gemeinsame Information von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium.

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