17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solchen Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solche Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Auf der Homepage von Zdebel sind weitere Informationen:

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht. (Alle Links führen auf die Seite des Bundestagsabgeordneten.)

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

  • Alles zum Thema HALEU auf der Seite von Hubertus Zdebel.
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