Abwägungskriterium 11 – Warum Gorleben zurecht aus der Endlagersuche geflogen ist

Für viele überraschend ist Gorleben im neuen Verfahren zur Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle im Oktober letzten Jahres nach Untersuchungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als ungeeignet ausgeschlossen. Still und leise wurde damit nach dem Atomausstieg ein weiterer, über 40 Jahre andauernder gesellschaftlicher Großkonflikt beendet. Beinahe jedenfalls. Denn nun sind in der gesamten Republik ziemlich viele abgenervt. Hatten doch viele zwar einen Neustart der Endlagersuche unterstützt, aber im Grunde unterstellt, dass nach der Investition von über 1,6 Mrd. Euro in das ehemalige Erkundungsbergwerk Gorleben kein Zweifel besteht, dass auch das neue Verfahren den Standort bestätigt. Das hat sich nun erledigt. Daher wird von verschiedenen Seiten nun die BGE kritisiert. Jürgen Voges, der schon zum Jahreswechsel mit sehr detaillierter Kritik im Auftrag des BUND den BGE-Zwischenbericht bewertet hatte und inzwischen Mitglied der Vorbereitungsgruppe für die zweite Teilgebietekonferenz im Juni ist, hat jetzt eine weitere Stellungnahme zum Abwägungskriterium 11 vorgelegt, auf die die Kritik am Vorgehen der BGE zum Ausschluss von Gorleben abhebt.

Das Nationale Begleitgremium debattiert am kommenden Freitag, 16. April 2021 im Rahmen einer Online-Veranstaltung die Frage: „Wie bewerten die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) den Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und welche Fragen haben Bürger*innen dazu?“ Dazu sind Vertreter*innen der SGD und der BGE zum Gespräch eingeladen. Infos und Anmeldung ist hier.

Siehe auch:

BUND-Klage zur Stilllegung des AKW Isar 1: Abgewiesen – Teilweise erfolgreich – Sicherheitstechnisch nicht nachvollziehbar

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gegen den BUND Bayern in Sachen Atomrechtsklage zur Stilllegung des AKW Isar 1 geurteilt. Eines der Hauptthemen hatte sich bereits aufgrund der langen Fristen vor den Gerichten erledigt, nachdem der Betreiber PreussenElektra sämtliche hochradioaktiven Kernbrennstoffe aus dem Reaktor und Nasslager entfernt hatte, bevor mit Rückbaumaßnahmen begonnen wurde. Das war atomrechtlich nicht als Auflage von der Bayerischen Staatsregierung festgelegt, aber vom Betreiber umgesetzt worden. In den weiteren Klagepunkten aber fuhr der BUND Bayern eine Niederlage ein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist hier als PDF direkt online. Der BUND hatte sich zuletzt so vor der Klage öffentlich geäußert. Die Süddeutsche hatte vor dem Urteil so berichtet. Über das Urteil berichtete der BR in dieser Weise. Allein: Die Leitsätze des Urteils sind aus Sicht von Wolfgang Neumann, der als Sachverständiger an der Klage des BUND in Bayern, vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit, beteiligt war, „aus sicherheitstechnischer Sicht nicht nachvollziehbar.“

UmweltFAIRaendern dokumentiert im Folgenden die Stellungnahme des Sachverständigen Wolfgang Neumann und ergänzt weiter unten im Text weitere sicherheitsrelevante Themen im Zusammenhang mit den AKWs bei Landshut und den hochradioaktiven Atomabfällen.

Dokumentation, hier ist der Text als PDF:

Wolfgang Neumann, Sachverständiger: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Stilllegung von Isar 1

Bereits die beiden Leitsätze des Urteils sind aus sicherheitstechnischer Sicht nicht
nachvollziehbar:

1. Durch den Genehmigungsvorbehalt für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage in § 7 Abs. 3 Satz 1AtG wird nicht der gesamte bei der Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlage angefallene Prüfungsaufwand erneut ausgelöst und die bestandskräftige Betriebsgenehmigung insgesamt in Frage gestellt.

2. Das Szenario „gezielter Flugzeugabsturz“ kann für zur vorübergehenden Lagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Material dienende Pufferlagerflächen eines stillgelegten Kernkraftwerks dem Restrisiko zugeordnet werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 – 7 C 1.11 – BVerwGE 142, 159).

Zu 1.
Mit der Pauschalität der Feststellung wird ein erhebliches Sicherheitsrisiko provoziert. Es ist unstrittig, dass nicht der gesamte Prüfungsaufwand für die Erteilung der Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerkes auch für die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erneut erforderlich ist. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es aber erforderlich alle Belange neu zu prüfen, für die sich die Randbedingungen durch Maßnahmen der Stilllegung oder des Abbaus verändern. Darüber hinaus muss für während Stilllegung und Abbau weiter in Betrieb befindliche Anlagenteile erneuter Prüfaufwand ausgelöst werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik bzgl. Betriebssicherheit bzw. Störfall wesentlich geändert hat.

Letzteres muss für Isar 1 bspw. nicht bedeuten, dass die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen für den Betrieb des Reaktorlagerbeckens durch Nachrüstung auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden muss. Bei Nichteinhaltung ist es aber notwendig, zumindest zumutbare Nachrüstungen zur Einhaltung zu verlangen und alle stilllegungs- und abbaubedingten Tätigkeiten (z.B. Zeitpunkt, Reihenfolge) nur risikominimierend bzgl. potenzieller Strahlenbelastungen und bestimmter Störfälle zu genehmigen.

Anders als vom Bundesverwaltungsgericht ausgeführt ist es z.B. ein Unterschied, ob das Reaktorlagerbecken während des Betriebes eines Reaktors oder während des im Abbau befindlichen Reaktordruckbehälters geleert wird. Auch kann die Sicherheitsbetrachtung für ein Gebäude, in dem nach einer neuen Genehmigung (hier Abbaugenehmigung) nachhaltige bauliche Veränderungen vorgenommen werden, nicht durch eine alte Sicherheitsbetrachtung abgedeckt sein, in der der alte Bestand des Gebäudes betrachtet wurde.

Zu 2.
Der Leitsatz ist sicherheitstechnisch in der Form unhaltbar. Wenn die Auswirkungen des Flugzeugabsturzes ausschließlich durch die auf Pufferlagerflächen befindlichen radioaktiven Reststoffe verursacht würden, könnte wegen des im Vergleich zu anderen Anlagenorten relativ geringen Radioaktivitätsinventars über den Leitsatz diskutiert werden. Der Absturz eines Großraumflugzeuges wird aber niemals nur die Pufferflächen betreffen, sondern auch an anderer Stelle befindliche Radioaktivitätsinventare. Freisetzungen können damit umfangreicher sein als die für die Einordnung als Restrisiko berücksichtigte Radioaktivität.

Die gerichtliche Interpretation des geringen Symbolwertes von Pufferlagern für einen gezielten Flugzeugabsturz verkennt die nicht rationale Handlungsweise von Terroristen. Auch kann ein gezielter Absturz zwar die Atomanlage als solche genau treffen, ob aber das Maschinenhaus mit Pufferlagerflächen oder das Reaktorgebäude (in dem sich übrigens auch Pufferlagerflächen befinden) getroffen wird, ist nicht zwingend bestimmbar.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt im Urteil sogar ausdrücklich fest, dass der gezielte Absturz auf das Reaktorgebäude nicht dem Restrisiko zuzuordnen sei. Die Widersprüchlichkeit im Urteil lässt sich nur durch mangelndes Verständnis des Gerichtes bzgl. der sicherheitstechnischen Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes erklären.

Fazit

1. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet eine verminderte gerichtliche Überprüfbarkeit der Gewährleistung der nach Atomgesetz erforderlichen Vorsorge.

2. Der dynamische Grundrechtsschutz wird durch mangelnde Würdigung des Standes von Wissenschaft und Technik ausgehebelt.

3. Die vom Gericht vorgenommene Einordnung der Stilllegungs- als quasi Änderungsgenehmigung der Betriebsgenehmigung ist genehmigungstechnisch und aus sicherheitstechnischer Sicht nicht  nachvollziehbar.

Berlin, 5.04.2021
Wolfgang Neumann

Noch mehr hochradioaktiver Atommüll

Zusätzlich zu den am AKW Isar 1 und 2 erzeugten radioaktiven Abfällen sollen künftig auch weitere Atommüllbehälter aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus dem Ausland in der Zwischenlager am Standort in der Nähe von Landshut zurücktransport werden. Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung dieser besonderen in Glas eingeschweißten radioaktiven plutoniumhaltigen Abfälle ist noch nicht abgeschlossen. Ein erster Transport solcher Abfälle, die früher in das Zwischenlager nach Gorleben verschoben wurden und im Rahmen eines Kompromisses bei der Endlagersuche gestoppt wurden, war Ende 2020 von Sellafield in England nach Biblis durchgeführt worden. Weitere Atommülltransporte Sellafield und auch aus La Hague in Frankreich sollen noch nach Brokdorf und nach Philippsburg transportiert werden. Gegen die Einlagerungsgenehmigung dieser speziellen und im Vergleich zu den bislang in Castoren eingelagerten Brennelementen andersartigen Abfälle hat der BUND in Hessen klage erhoben. Zu diesen Themen hat umweltFAIRaendern vielen Informationen online, einfach die Stichwortsuche z.B. mit „Castor“ oder „Atomtransporte“ oder den jeweiligen Standorten nutzen.

Alles zum Thema AKW Isar auf umweltfairandern.de

Dokumentation: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des BUND Naturschutz gegen die Abrissgenehmigung des AKW Isar 1

Der BUND Naturschutz (BN) ist prinzipiell dafür, dass das Atomkraftwerk Isar 1 in Ohu bei Landshut stillgelegt wird. Nicht einverstanden aber ist der BN mit den niedrigen Sicherheitsstandards aus den 70er Jahren, die bei dem Abbau gelten. Der BN hofft auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Abbau von Atomkraftwerken nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat.

21.01.2021

Schon 2016 hat der BUND Naturschutz gegen die Stilllegungsgenehmigung des AKW Isar 1 Klage eingelegt, um abzuwenden, dass die Abbrucharbeiten schon erfolgen, solange in dem AKW noch die Brennstäbe im nicht durch eine dicke Betondecke geschützten Abklingbeckenbecken gelagert sind. Das AKW liegt dabei in einer Einflugschneise des Großflughafens München. Die KLage wurde Ende 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Hiergegen hatte der BN Revision eingelegt, die zugelassen wurde und über die Ende Januar in Leipzig verhandelt wurde.

Der AKW-Betreiber berief sich auf den Bestandsschutz der aus den 70er Jahren stammenden Altgenehmigungen. Das Gericht muss nun drüber entscheiden, ob diese Altgenehmigungen so auszulegen sind, dass ein stärkerer Schutz der Bürger nicht gegeben ist.

Eine positive Auswirkung hatte die BN-Klage aber bereits: Unter dem Druck des Verfahrens sind die Brennstäbe inzwischen aus dem Kraftwerk herausgenommen worden und liegen nunmehr sicherer in der Zwischenlagerung in Castoren.

Jetzt hofft der BN, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Sicherheitsstandards beim Abbau der Kernkraftwerke erhöht. Der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner, äußerte hierzu: „Wir hoffen, dass das Gericht ein Zeichen setzt, dass der Abbau der Kernkraftwerke nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat und nicht nach Regelungen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts.“ Eine Entscheidung des Gerichtes wird am 22.02.2021 erwartet.

Für Rückfragen

Peter Rottner
Landesgeschäftsführer
Tel. 09 41 / 2 97 20 12

Wie Gorleben jetzt Schacht Konrad: Neustart bei Endlagersuche auch für leicht- und mittelaktiven Atommüll gefordert

Vor wenigen Tagen hatten die Stadt Salzgitter, weitere Kommunen und regionale Verbände mit neuen Gutachten unterstrichen, dass der Ausbau des geplanten Atommüllendlagers im Schacht Konrad aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss. Wie auch in Gorleben hat es keinen vernünftigen Vergleich mit klaren Sicherheitskriterien und unterschiedlicher Standorten gegeben. Inzwischen wird nicht einmal mehr der Stand von Wissenschaft und Technik beim Ausbau des Schacht eingehalten, so die Kritik. Jetzt gibt es Unterstützung auch bundesweit: Über 70 Anti-Atom-Gruppen, Umweltverbände und andere Organisationen fordern in einer gemeinsamen Erklärung: Neustart der Endlagersuche auch für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle. So wie es für die hochradioaktiven Abfälle einen solche Neustart gegeben hat, bei dem Gorleben inzwischen aus dem Verfahren ist, muss ein wissensbasierter, beteiligungsorientierter und Alternativen vergleichender Neustart kommen.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert:

Breite Unterstützung für die Aufgabe des Atommüllprojekts Schacht KONRAD

77 Anti-Atom-Initiativen aus ganz Deutschland sowie Umweltverbände unterstützen die Forderung, nach Gorleben auch Schacht KONRAD aufzugeben.

Das geplante Atommülllager KONRAD, ein Eisenerzbergwerk in Salzgitter, das nachgenutzt werden soll und das ebenfalls aus den 1970er Jahren stammt und für das es ebenfalls kein Standortauswahlverfahren gegeben hat, wäre nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr genehmigungsfähig.

Die Organisationen fordern die sofortige Aufgabe des Projektes Schacht KONRAD! Für alle Arten radioaktiver Abfälle müsse ein vergleichendes und transparentes Standortauswahlverfahren umgesetzt werden, heißt es in der Resolution, die im Rahmen der Atommüllkonferenz beschlossen wurde.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Nach der Havarie der Atommülldeponien Morsleben und Asse II – dort wurden Salzbergwerke für die Atommülllagerung nachgenutzt – würde heute niemals mehr ein ausgedientes Bergwerk als Atommülldeponie Bestand haben. Die Kosten für die „Sanierung“ zahlen nicht die einstigen Profiteure aus der Energiewirtschaft, sondern die Steuerzahler*innen. Je früher der Verzicht auf den Schacht KONRAD, desto kostengünstiger fällt die Suche nach einer Lagerung aller Arten von Atommüll aus.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Wir freuen uns, dass so viele Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet die Forderung nach sofortiger Aufgabe des Projektes KONRAD erheben. Dies macht einmal mehr deutlich, dass es eindeutig objektive Gründe gibt, nicht länger wider besseres Wissen an Schacht KONRAD festzuhalten und die Gefährdung von Mensch und Umwelt billigend in Kauf zu nehmen. Gerade die Standortinitiativen wissen genau um die Gefährlichkeit der zurzeit bei ihnen lagernden radioaktiven Abfälle. Sie wissen aber auch: der Atommüll muss nicht „irgendwo hin“, sondern dahin, wo er am sichersten lagern kann und das ist nicht das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD. Deshalb streiten wir gemeinsam dafür, für alle Arten radioaktiver Abfälle ein vergleichendes und transparentes Standortauswahlverfahren durchzuführen.“

Kontakt:

Ludwig Wasmus, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: 05341 63123

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, 0170 510 56 06

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2021/04/12/breite-unterstuetzung-fuer-die-aufgabe-des-atommuellprojekts-schacht-konrad/

siehe auch:

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2021/04/06/erst-gorleben-dann-schacht-konrad/

Atomtransporte aus Berlin: Fast atomwaffenfähiges Uran soll nach Frankreich

Insgesamt 15 ungenutzte Brennelemente mit fast atomwaffenfähig angereichertem Uran235 sollen vom stillgelegten Atomforschungsreaktor am Berliner Wannsee nach Frankreich in eine Anlage von Framatome SAS nach Romans-sur-Isere transportiert werden. Eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Jedes Brennelement aus dem Berliner Forschungsreaktor ist mit bis zu 19,75 Prozent spaltbarem Uran235 angereichert, welches noch als LEU (Low Enriched Uranium) gilt. Ab 20 Prozent Anreicherung wird von atomwaffenfähigem HEU gesprochen. Eine Transportgenehmigung liegt laut dem zuständigen Bundesamt BaSE noch nicht vor. (Foto: HZB, Reaktorkern)

In einem Brennelement befinden sich laut Angaben des Berliner Helmholtz-Zentrums, Betreiber der Anlage, 322 Gramm Uran235.  (Siehe auch Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die ältere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Hier als PDF))

Die Ausfuhrgenehmigung ist seit dem 19. Februar 2021 für die Dauer von einem Jahr erteilt. Das Bundesumweltministerium veröffentlicht die gültigen Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte Kernbrennstoffe auf seiner Homepage. Die heute gültige Liste ist hier direkt als PDF zum download.

Für einen Abtransport bedarf es außerdem einer Transportgenehmigung, die vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BaSE) zu erteilen wäre. BaSE teilt auf Nachfragen mit, dass eine solche Genehmigung noch nicht erteilt ist. Sobald ein Atomtransport im Rahmen einer solchen Genehmigung durchgeführt wurde, werden diese hier von BaSE veröffentlicht.

Bestrahlte Brennelemente aus dem Forschungsreaktor in Berlin sind zuletzt 2017 über Nordenham in die USA exportiert worden, siehe hierzu das BMU. Weitere bestrahlte Brennelemente lagern noch in Berlin. Im Rahmen des stattfindenden Dialogprozesses und gegenüber der Presse hatten die Betreiber jüngst darauf hingewiesen, dass diese hochradioaktiven Brennelemente nicht mehr im Reaktorbecken lagern. Nach einer Abklingzeit sollen diese zur weiteren Zwischenlagerung nach Ahaus transportiert werden, so die bisherigen Planungen. Im Dialogprozess soll auch über Alternativen gesprochen werden. Zum Rückbau der Forschungsanlage siehe auch hier bei BER.

Über den Dialogprozess zwischen dem Betreiber mit einer Begleitgruppe sowie einer unabhängigen Gutachterin und einer externen Moderation siehe hier.

Während der Atomforschungsreaktor in Berlin oder auch eine entsprechende Anlage in Geesthacht zuletzt mit Brennelementen von unter 20 Prozent – also unterhalb der als atomwaffenfähig geltenden  – Urananreicherung betrieben wurden (siehe hier für BER), wird in München-Garching der dortige Forschungsreaktor trotz internationaler Kritik immer noch mit über 80 Prozent angereichertem Uran235 betrieben.

Derzeit ist der Reaktor in München nach einem Störfall angeblich wegen der Corona-Pandemie weiterhin abgeschaltet. Allerdings könnten auch Entsorgungsprobleme dafür verantwortlich sein, denn das Abklingbecken ist randvoll und ein Abtransport der hochradioaktiven waffenfähigen Brennelemente aufgrund der fehlenden gepanzerten Spezialfahrzeuge derzeit gar nicht möglich. Seitdem die Terrorschutzanforderungen erhöht wurden, gibt es für Straßentransporte bislang keine ausreichend gesicherten Fahrzeuge. Dazu ausführlich auf der Homepage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel: Linke scheitert mit Antrag Planungen für Exporte von Atommüll aus Jülich in die USA zu beenden. Die Fahrzeuge, um die es in dem Bericht geht, sind auch für Atomtransporte aus Garching relevant.

Das hochangereicherte Uran für Garching stammt aus Russland und wird in Frankreich von Framatome in Romans-sur-Isere zu Brennelementen verarbeitet, die dann von dort aus nach München geliefert werden.

Neue Studie: Risiken der oberirdischen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle für verdammt lange Zeit!

Während Großindustrielle, die AfD, Atomvereine wie Nuklearia und sonstige Spalter die (manchmal gar nicht stattfindende) Klimakatastrophe mit von ihren wirtschaftlichen oder politischen Interessen verbundener neuer Atomenergie zum absoluten Super-Deal erklären, häufen sich weltweit hochgefährliche Atommüllberge. Realität trifft Propaganda. Allein für die rund 2000 bundesdeutschen Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll gibt es bis heute keine Lösung, wie damit dauerhaft sicher verfahren werden kann. Die Suche nach einem vermeintlichen Endlager hat gerade erst nach 50 Jahren Atomenergienutzung per Neustart begonnen. Die Folge: Die sogenannte Zwischenlagerung dieser hochradioaktiven Abfälle in den Castor-Behältern wird nicht wie ehemals behauptet 40 Jahre dauern, sondern vermutlich so um die 100 Jahre. Bereits Mitte der 2030er und Mitte der 2040er Jahre werden die Genehmigungen für die Behälter und für die Zwischenlager auslaufen. Alles muss erneut auf den Prüfstand und die Sicherheit muss dann sogar der Bundestag neu bestätigen. Doch was passiert mit den Brennelementen in den Behältern? Wie verhalten sich die Einbauten und die Deckelsicherungen, wenn sie erheblich länger halten müssen, hoher Strahlung, Wärme und Druck ausgesetzt sind? Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit sucht per Simulation nach Wegen, das Verhalten vorherzusagen. Eine neue Studie dazu liegt seit geraumer Zeit vor. Doch reichen Simulationen und Berechnungen? Oder braucht es reale Untersuchungen an ausgewählten Behältern? (Foto: GNS, Hersteller von Castor-Behältern) Die neue Studie der GRS wird unten dokumentiert und verlinkt. Das Gutachten ist auch hier direkt als PDF online.

Dass mit Rechenmodellen versucht wird, Vorhersagen über das Verhalten von hochradioaktivem Atommüll in Form von Uran- und Plutionumbrennelementen zu machen, ist sicherlich sinnvoll und hilfreich. Aber müssen nicht auch reale Untersuchungen erfolgen, also Behälter geöffnet und alle Bauteile und die Brennelemente untersucht werden? Dafür würde es sogenannte Heiße Zellen brauchen, die es aber in der Bundesrepublik nicht gibt. Die USA haben eine solche Untersuchung vor einiger Zeit vorgenommen und vermutlich werden weitere folgen, denn nur so kann wirklich geprüft werden, ob die Berechnungen die Wirklichkeit im Inneren der Behälter widerspiegeln. Und was ist mit dem Atommüll, der die in Glas eingeschmolzene radioaktive Suppe aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente aus Frankreich und England enthält und derzeit vor allem in Gorleben lagert? Weiß man grad nicht so genau.

Nicht nur die Behälter und ihr Inventar sind jedoch bei deutlich verlängerten Zwischenlagerzeiten ein Risiko. Angesichts wachsender Terrorrisiken und auch Alterungsprozessen an den Gebäuden selbst, stellt sich die Frage, ob es bei Lagerzeiten von bis zu 100 Jahren nicht unerlässlich ist, über neue Sicherheitskonzepte nachzudenken. Vor einigen Jahren war das mal kurz Thema, als Atomminister auch in den Bundesländern darüber nachdachten, von heute 15 hochradioaktiven Atommülllagern vielleicht auf 3 – 6 verbunkerte Lager zu reduzieren. Von einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ war in sehr kryptischer Weise die Rede.

Doch niemand will diese dringend notwendige Debatte derzeit führen. Einerseits weil befürchtet wird, dass es sonst bei der Endlagersuche keine wirklichen Fortschritte gibt. Anderseits, weil es eine gewaltige Sicherheitsdebatte um das gefährliche Atomerbe gäbe und die Frage, wie die Öffentlichkeit damit umgehen würde. Denn immerhin sind es auch wachsende Terrorrisiken, die in den letzten Jahren zu immer neuen Abwehr- und Schutzmaßnahmen geführt haben, die allesamt unter strikter Geheimhaltung erfolgen und deren unabhängige Überprüfung selbst vor Gerichten kaum noch möglich ist. Derzeit soll sogar eine neue Atomgesetzänderung die Möglichkeiten für die Gerichte weiter einschränken und durch den sogenannten Funktionsvorbehalt die Rolle der Behörden einseitig noch weiter gestärkt werden. Für eine demokratische Gesellschaft ist das höchst alarmierend. Der Terrorschutz für nukleare Anlagen nennt sich auch „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD). Für das Atommüllzwischenlager am AKW Brunsbüttel führten mangelnde Nachweise der ausreichenden Sicherheit gegen Terroranschläge wie Beschuss und Flugzeugabsturz dazu, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig nach Zustimmung auch des Bundesverwaltungsgerichts die Genehmigung aufhob. Per Anordnung eines grünen Ministers – Robert Habeck – erlaubt die Atomaufsicht als Reaktion dann auch ohne atomrechtliche Sicherheit die weitere Aufbewahrung als sogenannte Bereitstellungslagerung. In Lubmin bei Greifswald jedenfalls entsteht derzeit ein neues Zwischenlager, weil das bisherige den Terrorschutz nicht mehr sicherstellen und auch nicht nachgerüstet werden kann. Ein Problem? Ja, ein sehr großes. Und es ist absurd, dort nun einfach ein neues Lager zu planen, ohne ein grundsätzlich neues Sicherheitskonzept zu diskutieren und zu entwickeln.

Die GRS betrachtet in der neuen Studie nur die Behälter und die Brennelemente selbst, nicht aber die weiteren Probleme einer verlängerten Zwischenlagerung. Dazu will angeblich die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) aber weitere Untersuchungen anstellen. Am 23. April will sie darüber in einer Online-Veranstaltung informieren und vielleicht auch diskutieren. Bereits im Mai 2020 hatte die BGZ bei einer Veranstaltung zu den Sicherheitsanforderungen für eine verlängerte Zwischenlagerung debattiert.

Dokumentation 1: Der folgende Texte ist von Bildern und Anmerkungen befreit. Das Original ist hier bei der GRS mit den entsprechenden Bildern online.

Wie verhalten sich Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung?

07.04.2021
Brennelemente enthalten den Kernbrennstoff, der in einem Kernkraftwerk (KKW) kontrolliert gespalten wird. Nach einiger Zeit sind die Brennelemente „abgebrannt“ und sie werden durch neue ersetzt. Die abgebrannten Brennelemente sind hochradioaktiver Abfall und sollen in Deutschland in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Bis ein solches Endlager gefunden ist, werden die Brennelemente in speziellen Transport- und Lagerbehältern (TLB) in sogenannten Zwischenlagern verwahrt.

Auch wenn die Suche nach einem Endlager mittlerweile angelaufen ist, so wird es wohl noch Jahrzehnte dauern, bis die BE dorthin verbracht werden können. Die Genehmigungen für die Zwischenlager und die TLB laufen allerdings je nach Standort zwischen 2034 und 2047 aus – eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wird also nötig. Dafür sind belastbare, technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse unabdingbar, die nachweisen, dass sämtliche sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt werden, auch wenn die abgebrannten Brennelemente deutlich länger zwischengelagert werden, als es die bestehenden Genehmigungen vorsehen. Zudem sind die TLB bisher nicht für die Endlagerung vorgesehen, die Brennelemente müssen also aus den TBL in spezielle Endlagerbehälter umgeladen werden. Dazu müssen sie mechanisch gehändelt werden und auch noch ausreichend stabil sein.

Wissenschaftler der GRS haben sich mit dieser Problemstellung in dem Forschungsprojekt „Langzeitverhalten zwischengelagerter Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung“ auseinandergesetzt, wobei neben den Behältern auch das Brennelement-Verhalten untersucht wurde. So sind zum Beispiel die Brennstabhüllrohre während der gesamten Zeit der trockenen Zwischenlagerung Belastungen ausgesetzt. Sie stehen unter hohem Innendruck, unterliegen radioaktiver Strahlung und kühlen bedingt durch die Nachzerfallswärme nur langsam ab. Unter diesen Randbedingungen stellt sich die Frage, ob sich die Materialeigenschaften verschlechtern (zum Beispiel verspröden) können.

Forscherteam geht dreischrittig vor

Die Wissenschaftler haben daher ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich offene Fragen zum Zustand und Verhalten von Brennelementen bei längerfristiger trockener Zwischenlagerung beantworten lassen. Neben eigenen Berechnungen entwickelten sie Rechenmodelle, die sie in bereits existierende Software-Programme wie KENORESTTESPA-ROD oder die Freeware COBRA-SFS implementierten. Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, waren drei aufeinanderfolgende Schritte nötig, und zwar
  • die Ermittlung des aktuellen Zustands des Kernbrennstoffs,
  • die Berechnung der Temperaturentwicklung in den Behältern sowie
  • die Bestimmung des Brennstabverhaltens.
Im ersten Schritt mussten die in Deutschland gängigen UO2- und Mischoxid-Brennstäbe charakterisiert werden. Dazu zählen unter anderem die Berechnung des Abbrands und der daraus resultierenden Nachzerfallswärmeleistung.

In  einem zweiten Schritt wurden geeignete Behältermodelle für die Rechenprogramme entwickelt. Die in Schritt 1 ermittelten Werte sowie die daraus resultierenden Temperaturfelder wurden über die Zeit der Zwischenlagerung analysiert. Im dritten Schritt entwickelte und implementierte das Forscherteam Modelle, mit denen sich das Brennstabverhalten abbilden lässt. Hierbei sind vor allem die chemischen, thermischen und mechanischen Wechselwirkungen zwischen Brennstoff und Hüllrohr wichtig.

Die für die Lösung der Einzelschritte erforderlichen Anwendungen und Rechenprogramme zur Abbrand- und Zerfallsberechnung, zu Wärmeentwicklung und -ausbreitung sowie zum Hüllrohrverhalten sind zu einer Art händischen Rechenkette gekoppelt. Zukünftiges Ziel ist eine Rechenkette, die von einem einzelnen Programm/einer Oberfläche aus bedient werden kann.

Weitere Untersuchungen erforderlich

Neben einer Vielzahl an Erkenntnissen warfen die Arbeiten auch neue Detailfragen auf, beispielsweise wie groß der Einfluss einer langsamen Temperaturabnahme im Hüllrohr auf die Wasserstoffdynamik im Hüllrohr ist. Wasserstoff ist durch Oxidationsprozesse in jedem Hüllrohr vorhanden und bildet bei Konzentrationen oberhalb der Löslichkeitsgrenze feine Hydride, die das umgebende Metallgitter stören und zur Versprödung führen.

Außerdem muss die Belastbarkeit der Ergebnisse einer Rechenkette zur Vorhersage des bestrahlten Materialverhaltens für lange Zeiträume (über 40 Jahre) weiter verbessert werden. Das liegt zum einen daran, dass es kaum direkte Validierungsmöglichkeit für das Brennstabverhalten über diese Zeiträume gibt, da bereits befüllte Behälter geöffnet und deren Inhalt materialwissenschaftlichen Tests unterzogen werden müsste. Zum anderen handelt es sich um multiphysikalische Simulationen mit skalenübergreifenden Modellen von einer mikroskopisch-atomistischen Betrachtungsebene bis hin zur makroskopischen Ebene des gesamten Behälters. Eine detaillierte Unsicherheits- und Sensitivitätsanalyse der Ergebnisse ist daher für eine bessere Einschätzung und Belastbarkeit der Ergebnisse erforderlich.

Der Abschlussbericht zu diesem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsvorhaben wurde vor Kurzem in der Publikationsdatenbank der GRS veröffentlicht.
Dokumentation 2:

(GRS 554) Langzeitverhalten zwischengelagerter Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung

Autor:  M. Stuke, J. Arndt, F. Boldt, V. Hannstein, P. Kaufholz, M. Péridis, J. Sievers, F. Sommer
Jahr: 2020

Durch das Standortauswahlgesetz ist ein neues Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Endlagerstandortes eingeführt worden, mit der Konsequenz einer wesentlich späteren Inbetriebnahme eines Endlagers und der Notwendigkeit einer Verlängerung der Zwischenlagerzeiten über die bisher genehmigten Zeiten hinaus. Dabei deuten Prognosen deutlich längere Zeiträume von mehreren zusätzlichen Dekaden an. Die in Deutschland für die Zwischenlagerung nach § 6 AtG erteilten Aufbewahrungsgenehmigungen für bestrahlte Kernbrennstoffe laufen jedoch ab Ende 2034 aus, so dass eine Verlängerung der Zwischenlagerdauer für die Transport- und Lagerbehälter mit voriger Befassung des deutschen Bundestags um teilweise mehrere Jahrzehnte erforderlich werden wird. Für die Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigungen, also der Lagerdauern, sind rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die aus belastbaren, technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Nachweis der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Wesentlich für den Aufbau der nötigen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ist das Wissen über Eigenschaften und Zustand sowohl der Behälter als auch ihrer nicht direkt zugänglichen Inventare, insbesondere der Brennelemente unter den Bedingungen verlängerter Lagerzeiten.

In diesem Forschungsvorhaben wurde ein Werkzeug zur Unterstützung bei Fragen zur Integrität und Handhabbarkeit von Brennelementen nach der trockenen Zwischenlagerung entwickelt. Der Anwendungszweck dieses Werkzeuges ist die Identifikation und Analyse von interessierenden Zeitskalen, Brennstäben und -elementen sowie der Behälterbeladungen. Zur umfänglichen Berücksichtigung der möglichst gesamten Phänomenologie des Hüllrohrverhaltens während der Lagerphase, bestehend aus der Nasslagerung und Zwangskühlung nach der Bestrahlung, dem anschließenden Trocknungsprozess sowie dem langsamen Abkühlen während der Lagerphase in trockener Inert-Umgebung, soll das zu schaffende Werkzeug umfassend und konsistent die relevanten Größen wie Abbrände, Hüllrohrmaterialien, Behälterbeladungen, Zeitdauern, Temperaturen Drücke und Spannungen berücksichtigen.

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