Russisch-französische Atomkooperation – Deutschland ist dabei/eingeladen

Das Bundeskartellamt befasst sich mit einer Unternehmenskooperation der radioaktiven Art, die politisch erheblichen Sprengstoff birgt: Der angeschlagene französische Atomgigant Framatome will sich mit dem russischen Atom-Megakonzern Rosatom gemein machen und die Uran-Brennelemente-Fabrik im niedersächsischen Lingen künftig gemeinsam betreiben. Die Bundesregierung blockt Fragen von Linken und Grünen im Bundestag dazu ab, verweist auf Geheimschutz. Nicht einmal im ohnehin nicht öffentlichen Umweltausschuss mochte das Bundeswirtschaftsministerium die geplante Zusammenarbeit beraten lassen. Das Handelsblatt berichtet über einen Brief der Grünen, die das Thema angemeldet hatten, – nachdem die Linken dazu per Schriftlicher Frage das Thema aufgerufen hatten. Die Zusammenarbeit zwischen Framatome und Rosatom geht auf Abkommen zurück, die Macron und Putin persönlich auf den Weg gebracht hatten, wie World Nuclear News berichtete. (Foto: Rosatom, siehe auch hier)

Pikant ist dieser geplante Atomdeal aber auch, weil zumindest die SPD mit ihrer Umweltministerin jüngst angekündigt hatte, die deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau stilllegen zu wollen, um den Atomausstieg voranzubringen. Weder Framatome noch Rosatom scheint das zu erschrecken. Sie planen die Kooperation, die offenbar zwischen Frankreich und Russland schon vor einigen Jahren auf den Weg gebracht worden ist. Eine Zusammenarbeit, die z.B. auch für Herstellung der mit atomwaffenfähigem Uran hergestellten Brennelemente für den Münchener Forschungsreaktor in Garching seit Jahren betrieben wird. Russland liefert das weit über 80 Prozent angereicherte Uran235. Frankreich baut daraus die Brennelemente, die in München eingesetzt werden.

Und die SPD-Fraktion hat ihrer aus Münster (NRW) stammenden Ministerin umgehend im Landtag von NRW die Rote Karte für irgendwelche Stilllegungspläne der in ihrem Bundesland befindlichen Urananreicherung in Gronau gezeigt: Einen Antrag zur Stilllegung der Uranfabrik lehnte die SPD im Landtag unmittelbar nach dem 12 Punkte Statement (siehe unten) ohne Wenn und Aber ab, wie der WDR und Sofa Münster berichten! Der Landtag in NRW debattierte die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau auf Antrag der Grünen (PDF), die zuvor in ihrer Zeit als Regierungsbeteiligte mit der SPD den Ausbau der Uranfabrik genehmigt und keinerlei Aktivitäten zur Stilllegung unternommen hatten. Anträge der Linken und der Grünen im Bundestag, die Uranfabriken in Lingen und Gronau per Atomgesetz abzuschalten, hatten die SPD zuletzt gemeinsam mit der CDU in Frühjahr 2019 abglehnt. Alles nicht so einfach.

Als wäre das nicht genug: Wiederum das Handelsblatt ermöglicht Nikolai Spassky, dem Vizegeneraldirektor des russischen Staatskonzerns Rosatom und dort für die internationale Zusammenarbeit zuständig, einen Gastkommentar, in dem dieser fordert: „Russland und Deutschland sollten beim Atommüll kooperieren„.

Dabei schlägt Spassky unter anderem vor, bei den hochradioaktiven Abfällen zusammenzuarbeiten und diese nicht endzulagern, sondern sie in neuen Atomanlagen einzusetzen. Ein Verfahren, dass auch die AfD im Deutschen Bundestag immer wieder fordert. Dass diese Verfahren – wenn sie denn überhaupt jemals funktionieren werden – sowohl die Atomgefahren schwerer Unfälle als auch vor allem dem militärischen Missbrauch Tür und Tor öffnen – verschweigt der Atomwaffenkonzern Rosatom ebenso wie die AfD.

Doch nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen schlägt Russland eine Zusammenarbeit vor. Im Falle von schwachradioaktivem Atommüll der Uranfabrik in Gronau wird das bereits praktiziert. Das nennt sich allerdings laut Atomgesetz Verwertung von radioaktiven Reststoffen. Etwa im Verhältnis eins zu fünf fällt bei der Anreicherung von spaltbarem Uran235 abgereichertes Uran an – also pro Tonne Brennstoff, fünf Tonnen Reststoff. Weil aber in diesem Reststoff immer noch ein geringer Teil Uran235 enthalten ist, gilt das als Wertstoff. Würden die Gronau-Betreiber diesen als Atommüll nach deutschem Recht behandeln, wäre das teuer. Schickt man ihn nach Russland ist das deutlich billiger. Und was hat das BMU in den letzten Jahren gegen diese Deals gemacht? Genau: Nichts. Die Grünen im Bundestag hatten per Gutachten versucht Druck aufzubauen, in dem sie darauf hinwiesen, dass angesichts der EU-Sanktionen gegen Russland die Atomgeschäfte eingefroren werden müssten. Vor allem aber sei letztlich nicht ausgeschlossen, dass das aus Gronau nach Russland gelieferte abgereicherte Uran z.B. für panzerbrechende Waffen verwendet würde.

Dokumentation:

Bundesumweltministerin legt 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs vor

Das Strategiepapier ist hier als PDF direkt. Hier die PM aus dem BMU:

Zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze „12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs“ vorgelegt. Das Papier beschreibt, welche weiteren Schritte auch nach dem Abschalten der letzten deutschen Atomkraftwerke Ende 2022 nötig sind, um die nuklearen Risiken für Deutschland zu minimieren. Enthalten sind Maßnahmen und Positionierungen in Deutschland, auf EU-Ebene und international. Diskutiert wird die Position des BMU heute bei der BMU-Konferenz „Atomkraft 10 Jahre nach Fukushima“, an der neben Ministerin Schulze auch ihre Amtskolleginnen Tinne van der Straeten aus Belgien und Leonore Gewessler aus Österreich teilnehmen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Mit dem Abschalten der letzten deutschen Atomkraftwerke erreichen wir nächstes Jahr ein historisches Ziel. Es ist damit gelungen, einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu befrieden und die Atomrisiken für Deutschland schrittweise deutlich zu reduzieren. Das ist auch vielen tausend Menschen zu verdanken, die sich immer wieder für Atomausstieg und Energiewende stark gemacht haben. Doch es bleiben nukleare Risiken, die weitere konsequente Schritte erfordern: in Deutschland, in Europa und weltweit. Unsere Arbeit ist mit dem deutschen Atomausstieg Ende 2022 nicht beendet. Im Gegenteil: Mein Ministerium und ich arbeiten mit voller Kraft weiter, um den Atomausstieg in Deutschland konsequent zu vollenden, Atomrisiken in Europa zu reduzieren und die nukleare Sicherheit weltweit zu erhöhen.“

Zur Vollendung des deutschen Atomausstiegs gehört nach Ansicht von Ministerin Schulze auch die Schließung der hiesigen Atomfabriken in Gronau und Lingen. Ein entsprechender Vorstoß des BMU fand in dieser Legislaturperiode nicht die nötige Unterstützung in der Bundesregierung. Ein reines Exportverbot in grenznahe Alt-AKW ist nicht rechtssicher möglich. „Unser Atomausstieg ist nicht mit der Produktion von Brennstoff und Brennelementen für Atomanlagen im Ausland vereinbar. Die Schließung wurde damals beim Ausstiegsbeschluss versäumt. Sie jetzt nachzuholen ist der rechtssichere und richtige Weg, um diesen Zustand zu beenden“, so Schulze.

Auf europäischer Ebene will das Bundesumweltministerium künftig verstärkt den Schulterschluss mit anderen atomkritischen Staaten suchen. Angesichts der anstehenden Laufzeitverlängerungen in mehreren europäischen Ländern kündigte Schulze eine klare internationale Positionierung und eine stärkere Unterstützung der Bundesländer in Grenzregionen an. „Ich respektiere den Grundsatz nationaler Energiesouveränität. Aber mir bereitet die zunehmende Überalterung der europäischen Atomkraftwerke große Sorge. Gegen AKW-Alterung lässt sich nur punktuell etwas machen, nicht umfassend. Darum lehnt die Bundesregierung Laufzeitverlängerungen von AKW ab“, sagte Schulze. Die Bundesregierung könne sie letztlich nicht verhindern, werde sich aber wo immer möglich dafür einsetzen, dass Transparenz hergestellt und Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Staaten und deren Bevölkerung gewahrt würden.

Im Dezember war es unter deutscher Beteiligung gelungen, im Rahmen der Espoo-Konvention einen verbindlichen Leitfaden zu verabschieden, der festlegt, unter welchen Bedingungen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei AKW-Laufzeitverlängerungen durchgeführt werden müssen. Zuständig für eine Beteiligung an derartigen ausländischen UVP-Verfahren sind in Deutschland die Landesbehörden. Das BMU will künftig diese Behörden fachlich stärker unterstützen, wenn sie sich an diesen Prüfungen beteiligen.

Auf internationaler Ebene wird sich das BMU auch nach Abschaltung der letzten deutschen AKW für höchste Sicherheitsstandards einsetzen. Ähnliches gilt für die Atomhaftung, wo in vielen Ländern – anders als in Deutschland – noch kein Prinzip der unbegrenzten Betreiberhaftung gilt. Wichtige Voraussetzung für ein wirksames Eintreten für höchste Standards ist der Kompetenzerhalt in Deutschland. „Deutschland soll sich auch ohne eigene AKW weiterhin engagiert in den internationalen Atom-Diskurs einbringen können. Es kursieren viele Mythen zur Atomkraft, denen wir mit validen Fakten auf dem neuesten Stand begegnen wollen“, so Schulze.

Eine klare Absage erteilte Schulze Forderungen, für den Klimaschutz auf Atomkraft zu setzen. „Das wäre ein fataler Irrtum. Keine Klimaschützerin, kein Klimaschützer sollte sich auf Atomkraft als Lösung für den Klimaschutz verlassen.“ Wenn man Folgekosten und Risiken einrechne, sei sie die teuerste Option zur Stromgewinnung. Neubauprojekte seien nicht nur zu teuer, sondern dauerten auch viel länger als man sich angesichts der Klimakrise erlauben könnte. Zudem produzierten sie Müll für 30.000 Generationen. „Das ist alles andere als nachhaltig – zumal es mit den erneuerbaren Energien wesentlich günstigere, sichere und nachhaltige Energietechnologien gibt.“

11.03.2021 | Pressemitteilung Nr. 041/21 | Nukleare Sicherheit

Nach Gorleben: Neustart statt ungeeignetes Atommülllager im Schacht Konrad

Niemand käme heute mehr auf den Gedanken, Atommüll in einem Schacht Konrad in Salzgitter endlagern zu wollen. Es fehlt bis heute ein vernünftiges Auswahlverfahren. Ein Bergwerk für Atommüll, in dem zuvor bereits Rohstoffe abgebaut wurden, geht nach heutigen Kriterien eigentlich gar nicht. ASSE und Morsleben lassen grüßen. Kritik gibt es obendrein an einem nicht wirklich erbrachten Langzeitsicherheitsnachweis und nun machen Bürgerinitiativen, Verbände und auch Kommunen und Städte klar: Der sich immer weiter verzögernde Ausbau entspricht längst nicht mehr den Anforderungen von Wissenschaft und Forschung, ist in wichtigen Sicherheitsfragen veraltet und muss sofort eingestellt werden. Neuerlich untermauert wird das mit zwei Studien von Wolfgang Neumann und Jürgen Kreusch, in denen die Mängel wissenschaftlich dargestellt werden. Auch die 18. Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte jüngst auf der letzten coronabedingten Videokonferenz einen Neustart für die Suche nach einem Atommülllager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gefordert – so wie das nach jahrzehntelangen Versäumnissen für den ehemaligen Standort Gorleben bezogen auf hochradioaktiven Atommüll erfolgt ist. (Foto: Hoffnung der Bundesregierung und der Behörden)

Im Schacht Konrad soll ein Atommüllendlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle entstehen. Immer wieder ist es beim laufenden Ausbau zu Verzögerungen gekommen, weil die Anforderungen größer als geplant waren oder sich Schwachstellen zeigten, die nicht erwartet wurden. Wegen der Verzögerungen und dem inzwischen angelaufenen Atomausstieg entstehen an allen AKW-Standorten inzwischen neue Zwischenlager. Auch das Einlagerungskonzept für den Schacht Konrad wurde inzwischen grundlegend geändert. Deshalb soll weit entfernt vom Schacht Konrad ein bundesweites sogenanntes Bereitstellungslager bei Würgassen entstehen. Grund für die Entscheidung, ein von Konrad entferntes Lager zu suchen ist der Umstand, dass für den Schacht eine bestandskräftige Genehmigung vorliegt. Müsste der Planfeststellungsbeschluss noch einmal z.B. für ein solches Zwischenlager geöffnet werden, wären erneut Klagen möglich. Das würde dann nach Einschätzung auch der zuständigen Behörden das Aus für ein Atommülllager in Salzgitter bedeuten. Behörden und beteiligte Unternehmen bestreiten diesen Zusammenhang zwar immer wieder, aber sachlich wäre nicht nachzuvollziehen, warum das Eingangs- und Bereitstellungslager nicht direkt an den Schachtanlagen entstehen sollte.

Klagen gegen die Genehmigung von Konrad sind in den 2000er Jahren abgewickelt worden. Dabei hatte das zuständige Gericht den Betroffenen ein Klagerecht in Sachen Langzeitsicherheit und Generationenschutz abgesprochen. Jahrzehntelang dauern die Auseinandersetzungen um das Atommülllager im Schacht Konrad an, weil ebenso wie in Gorleben nicht ein Auswahlverfahren und wissenschaftliche Kriterien für die Standortwahl verantwortlich waren, sondern politische Belange prägend waren.

Dokumentation:

Bündnis fordert sofortigen Baustopp bei Schacht KONRAD

(Pressemitteilung 30.03.2021) Das Bündnis Salzgitter gegen KONRAD fordert einen sofortigen Baustopp des Atommüllprojektes Schacht KONRAD.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Solange nicht bewiesen ist, dass Schacht KONRAD den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen und keine weiteren Gelder in der Tiefe versenkt werden.“

Der erhebliche Druck aus der Region und der lange Zeitraum zwischen den Nachweisführungen und der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers haben den Betreiber veranlasst, die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“ vorzunehmen. Das Bündnis gegen Schacht KONRAD beauftragte die beiden Experten, den Geologen Jürgen Kreusch und den Physiker Wolfgang Neumann, die 2020 veröffentlichten Ergebnisse der Phase 1 der ÜsiKo zu bewerten.

Wolfgang Neumann: Das Atomgesetz schreibt die Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik vor und das Bundesverfassungsgericht hat definiert, was der Stand von Wissenschaft und Technik ist. Dazu gehören die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Veröffentlichungen, auch wenn sie noch nicht in Gesetze oder Verordnungen gegossen sind, sowie ein breites Spektrum vertretbarer wissenschaftlicher Meinungen. Die Gutachter der BGE stützen ihre Bewertungen jedoch wesentlich auf die zum Zeitpunkt der Begutachtung gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die längst überholten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle von 1983. Dadurch werden die Ergebnisberichte zur ÜsiKo Phase 1 dem selbst gestellten Anspruch eines Vergleichs mit dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht und gehen am Thema vorbei.

Beispielsweise hat sich seit dem Planfeststellungsbeschluss 2002 die Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch Radon erhöht. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist auf seiner Webseite darauf hin, dass rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in der deutschen Bevölkerung natürlich vorkommenden Radon zugeschrieben werden können. Diese Bewertung durch das BfS wird in den Berichten gar nicht erwähnt. Die Neubewertung durch die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP seien für die Bewertung gegenwärtig nicht relevant, so die ÜsiKo, weil es noch keine neuen rechtlichen Regelungen in Deutschland dazu gäbe.

Die Gutachten kranken außerdem daran, so Neumann, dass die Auswirkungen der Änderungen des Einlagerungskonzeptes, des Radionuklidinventars und weiterer Faktoren, die der Betreiber seit dem Planfeststellungsbeschluss vorgenommen hat, nicht betrachtet wurden. Sowohl Neumann als auch Kreusch kritisieren, dass ohne Prüfung davon ausgegangen wurde, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses dem damaligen Stand von W&T (2002) entsprochen hätten. Dies sei jedoch schon damals falsch gewesen.

Der Geologe Jürgen Kreusch kritisiert, dass die Gutachter der ÜsiKo sich nicht die naheliegende Frage gestellt haben, wie man nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) beim Langzeitsicherheitsnachweis für das geplante Endlager Konrad vorgehen würde. Dann könnte man beispielsweise die bei Konrad seit Jahrzehnten umstrittene Frage nach Art, Anzahl, Repräsentativität und Aussagekraft der benötigten konkreten Daten für den Langzeitsicherheitsnachweis entsprechend W&T (damals und heute) beantworten. Es würde sich dann beispielsweise auch die Frage stellen, ob das bereits seit Beginn der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts vorliegende Modellgebiet die realen Verhältnisse ausreichend gut abbildet oder ob man zu einem realitätsnäheren Modellgebiet käme, wenn man beispielsweise die heute übliche hochauflösende 3-D-Seismik einsetzen würde. Und es würde sich die Frage nach der Aussagekraft der Materialproben aus den viele Jahrzehnte alten Explorationsbohrungen stellen, die eine ganz andere Zielsetzung hatten als Fragen der Langzeitsicherheit eines Endlagers Konrad zu beantworten. Bei KONRAD gibt es zudem keinen einschlusswirksamen Gebirgsbereich, wie er heute nach W&T gefordert wird, denn das geologische System ist nach Nordosten hin offen.

Kreusch kritisiert, dass im ÜsiKo-Gutachten am Bewertungsmaßstab von 0,3 mSv/a aus 1983 festgehalten wird, anstatt den neuen Maßstab des Bundesumweltministeriums von 0,01 mSv/a für wahrscheinliche und 0,1 mSv/a für weniger wahrscheinliche Entwicklungen des Endlagersystems (Szenarienanalyse) zugrunde zu legen. Kreusch: Es ist schon sehr verwunderlich, wenn für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ein anderer Dosisgrenzwert gelten soll als für die wärmeentwickelnden Abfälle. Die Aufgabe eines gemeinsamen Grenzwertes für die radioaktive Strahlung von Endlagern mit unterschiedlichen Inventaren wäre ein Rückschritt, weil die radiologische Wirkung auf Mensch und Umwelt unabhängig vom Inventar des Endlagers abzuleiten ist. Zudem fehlt eine systematische Szenarienanalyse, wie sie heute nach Stand von W&T gefordert wird. Auch ein Verweis auf Unsicherheiten bei der Langzeitsicherheitsprognose, wie in der ÜsiKo, ist nicht hilfreich. Beim Endlager Konrad wurde beispielsweise eine Strahlenexposition (effektive Dosis) für einen Säugling von maximal 0,26 mSv/a berechnet. Bei der Genehmigung eines Endlagers ist der Bewertungsmaßstab für die radiologische Belastung von entscheidender Bedeutung, und er entscheidet wesentlich über Genehmigung oder Nichtgenehmigung. Konrad ist bei einem Grenzwert von 0,01 bzw. 0,1 mSv/a nicht genehmigungsfähig.

Ulrich Löhr, Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land dazu: „Es ist schon absurd, wenn wir Landwirte nach häufig kaum evaluierten neuen Erkenntnissen zusätzliche Produktionseinschränkungen bekommen und zeitgleich für die Einlagerung in Schacht KONRAD die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Anforderungen von 1983 gelten, obwohl es in den letzten 40 Jahren wichtige Fortschritte in diesem Bereich gegeben hat.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: Die Auswirkungen, die sich aus der Nähe zu den Großbetrieben in der Region mit ihren sich dynamisch entwickelnden Produktionsprozessen wie die Wasserstoff basierte Produktion bei der Salzgitter AG und die Batteriezellenfertigung bei VW ergeben, sind bisher überhaupt nicht untersucht worden, auch in der ÜsiKo nicht. Es ist absurd und verantwortungslos, ein Atommülllager mitten in einem Industriegebiet neben Störfallbetrieben errichten zu wollen.

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: Im Zuge des Standortauswahlverfahrens wird überlegt, an dem Standort für hochradioaktive Abfälle auch einen Teil der schwach und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Dieses Lager soll den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen, Schacht KONRAD aber nicht. Das ist es nicht gerecht. Deshalb fordern wir, endlich das Projekt KONRAD aufzugeben und alle Arten radioaktiver Abfälle in das laufende Standortauswahlverfahren einzubeziehen oder eine eigene Standortsuche für schwach- und mittel radioaktive Abfälle zu starten.

Unter dem Link www.salzgitter.de/baustopp-konrad sind die Stellungnahmen von Jürgen Kreusch und Wolfgang Neumann einzusehen.

Für Rückfragen: Ursula Schönberger, Tel. 05341 / 63123, schoenberger@ag-schacht-konrad.de

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Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Hier sind die beiden Entwürfe der 18. Atomgesetznovelle und des öffentlich-rechtlichen Vertrages jeweils als PDF.

Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd. Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Weitere Informationen zur den Begünstigungen für die Atomkonzerne:

DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

Siehe zum aktuellen Thema auch:

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