Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Auf der Homepage von Zdebel sind weitere Informationen:

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht. (Alle Links führen auf die Seite des Bundestagsabgeordneten.)

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

  • Alles zum Thema HALEU auf der Seite von Hubertus Zdebel.

Nachgefragt: Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht.

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

Endlagersuche: BUND kritisiert NBG Geodaten-Gutachten

Im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Atomabfälle hat der BUND in einem Schreiben ein Gutachten im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums scharf kritisiert: „NBG-Gutachten zur Verfügbarkeit geologischer Daten unzureichend. Sorgfältiger und umfangreicher Blick in den Datenraum essentiell“, heißt es in dem Brief. (Foto: Schacht Konrad, Salzgitter) UPDATE 29042021: Das NBG hat nach seiner gestrigen Sitzung heute eine PM zu den Geologiedaten veröffentlicht, die umweltFAIRaendern gleich unten dokumentiert. Darin erklärt das NBG seine Aufgaben in diesem Feld und stellt mehrere Studien zu diesem Thema vor.

Derzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ersten Phase der Endlagersuche. Im Herbst hatte das die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt, der die geologisch geeigneten Formationen in der Bundesrepublik darstellen sollen. Dabei würde über 50 Prozent des geologischen Untergrunds als geeignet bezeichnet. Eine zweite Fachkonferenz Teilgebiete debattiert den Bericht im Juni und August, unterstützt durch Arbeitsgruppen, die derzeit parallel stattfinden.

Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist nach dem Standortauswahlgesetz eine Art Überwacher des Verfahrens, aber auch zuständig, um geschützte geologische Daten und ihre Bewertung durch die Behörden bzw. Bundesgesellschaften gegenüber der Öffentlichkeit zu prüfen. Weil teilweise an den geologischen Daten Industrieunternehmen aus der Öl- und Gasbranche Rechte haben, werden diese nicht veröffentlicht, sondern nur in einem Datenraum zur Verfügung gestellt, wo zur Verschwiegenheit verpflichtete Sachverständige des NBG Einsicht nehmen dürfen. Daher kommt einem solchen Gutachten, wie in diesem Fall, ein hoher Stellenwert zu.

Berlin, 29. April 2021

Dokumentation: Nationales Begleitgremium, Pressemitteilung Nr.: 11/2021

Endlagersuche für Atommüll

NBG-Sachverständige nehmen vertrauliche Geologiedaten unter die Lupe

Das Geologiedatengesetz regelt seit dem letzten Jahr die Veröffentlichung geologischer Daten, die die Grundlage für die Auswahl eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle bilden. Da noch nicht alle Daten veröffentlicht werden können, weil z.B. Rechte Dritter an ihnen bestehen, sieht das Gesetz vor, dass das Nationale Begleitgremium fünf Sachverständige benennen kann, die diese Daten einsehen und der Öffentlichkeit Bericht erstatten: Wurden alle wichtigen Daten verwendet? Wurden Sie sachgerecht verwendet? Nun liegen die ersten Gutachten vor.

Das Nationale Begleitgremium hat durch einen öffentlichen Aufruf fünf wissenschaftlich hochkarätige Sachverständige gewinnen können, die im März mit den ersten Aufträgen betraut wurden. Gegenstand war zum einen die Nachvollziehbarkeit der sogenannten verbalargumentativen Bewertung. Sie ist der letzte von drei Schritten auf dem Weg der Ermittlung von Teilgebieten, also Gebiete, die potentiell für einen Endlagerstandort in Frage kommen. Diesem Schritt voran gingen der Ausschluss von Gebieten, die per se nicht für ein Endlager in Frage kommen, weil dort z.B. Erdbeben auftreten können und die Ausweisung von Gebieten in der verbliebenen Fläche, in denen die Wirtsgesteine Tongestein, Kristallingestein und Steinsalz vorkommen. Anhand von Abwägungskriterien wurden diese Gebiete hinsichtlich ihrer Eigenschaften für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle untereinander verglichen. Diese Abwägung erfolgt nicht etwa quantitativ nach einer Punkteskala, sondern qualitativ in einer beschreibenden Art und Weise, also verbalargumentativ.

NBG-Sachverständige: Geologische Datengrundlage immens, umfängliche Sichtung nur mit weiteren Institutionen möglich

Ergebnis der Untersuchungen: Wie die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dabei vorgegangen ist, halten die Sachverständigen grundsätzlich für nachvollziehbar. Sie äußern aber auch Empfehlungen für das weitere Verfahren. Die Datengrundlage für die Bewertung sei immens groß und eine umfängliche Sichtung wäre wohl nur in Arbeitsteilung und Kooperationen mit weiteren Institutionen möglich. Außerdem könnte bei der enorm großen Datenmenge der Einsatz von Big-Data-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz hilfreich sein. Zu dem Schluss kommt auch ein Gutachten, in dem es um die öffentliche Verfügbarkeit der geologischen Daten ging. Außerdem ist festzustellen, dass bisher etwa 50 % der von der BGE verwendeten geologischen Daten öffentlich verfügbar sind.

NBG-Vorsitzende: „Anregungen aus der Öffentlichkeit für künftige Aufträge willkommen!“

Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, freut sich, dass die Sachverständigen ihre Arbeit aufgenommen haben, weist dabei aber auch auf den Verbesserungsbedarf hin, den die Gutachten herausstellen: „Ich denke, dass die Einschätzungen der erfahrenen Geologen einen wertvollen Beitrag im lernenden Verfahren leisten können.“

Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums: „Wir freuen uns, dass die Sachverständigen nun zum ersten Mal Einsicht in den Datenraum der BGE nehmen konnten und wir hoffen, dass die Beauftragung der Sachverständigen zur Transparenz im Verfahren beitragen kann. Dabei sind auch Anregungen für Aufträge aus der Öffentlichkeit willkommen!“

Pressekontakt

Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium
Venio Quinque
Generalsekretär
Buchholzweg 8
13627 Berlin

Tel.: 030 8903 5655
presse@nationales-begleitgremium.de

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