Atommüll in Ahaus – Ziemlich lange Zwischenlagerung und eine Einsicht

Bis zum Ende des Jahres 2057 darf der leicht- und mittelradioaktive Strahlenmüll aus den Atommeilern landauf landab der Republik in dem Atom-Lager in Ahaus bleiben. Es ist an Verharmlosung kaum noch zu überbieten, wenn man diesen generationenübergreifenden Zeitraum immer noch niedlich als „Zwischenlagerung“ bezeichnet. Die zuständige Bezirksregierung in Münster, die der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jetzt diese Laufzeitverlängerung – natürlich nach einer total „intensiven Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung“ – erteilt hat, hat angekündigt, dass die Genehmigung in sehr schneller Frist nun bereits am 24. Juli im Internet und in den regionalen Amtsstuben einzusehen sein wird (als Zip-Download gleich hier unten). Großes Kino!

Einen weiteren Knaller zur neuen Genehmigung berichtet „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 17.07.2020 mit: „Bevor neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle nach Ahaus kommen, müsse der Betreiber jeweils nachweisen, dass es sich bei diesen Stoffen tatsächlich um solche handle, die unter die Genehmigung fallen, ergänzte der Sprecher [der Bezirksregierung]“. Das ist natürlich a. beruhigend und b. total erfreulich, wenn nicht länger Atommüll in Ahaus ankommt, der da gar nicht reindürfte. Oder was habe ich jetzt nicht verstanden oder muss man noch mal nachfragen? In Münster bei der Bezirksregierung? Bei der Welt? Oder bei der BGZ?

Es ist eh absurd: Die Laufzeitverlängerung für Ahaus resultiert natürlich unter anderem daraus, dass die Behörden und Verantwortlichen seit Jahren die Risiken im Umgang auch mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen konsequent verharmlosen oder unterschätzen. Davon zeugen nicht nur die immer neuen Skandale um Rost- oder Blähfässer zwischen Brunsbüttel, Gorleben, Lesse und anderswo. Der Schacht Konrad, ein „gebrauchtes“ Bergwerk wie die gescheiterten Atommülllagerprojekte in der ASSE und in Morsleben, verzögert sich immer wieder. Vor 2027 – wenn überhaupt – ist mit einer Inbetriebnahme nicht zu rechnen. Weil ziemlich alles schief läuft, muss nicht nur an den AKW-Abrissbaustellen neuer Stauraum für diese radioaktiven Abfälle neu gebaut werden. In Würgassen soll nun sogar rund 150 Kilometer von Salzgitter entfernt ein neues großes „Pufferlager“ für den Schacht Konrad entstehen. Die Gründe für den Standort Würgassen: Eine Bahnlinie für den bundesweit hier anzuliefernden Atommüll und der Umstand, dass die bestehende Genehmigung für Konrad unter keinen Umstände noch mal mit einem neu zu genehmigenden Lager angefasst und damit beklagbar gemacht werden soll. Denn klar wäre: Klagen könnten das ganze inzwischen vollkommen veraltete Konzept Schacht Konrad endgültig zum Einsturz bringen.

Ahaus:

Dokumentation der Mitteilung der Bezirksregierung Münscher vom 22.07.2020:

Zwischenlager Ahaus: Genehmigung ab dem 24. Juli einsehbar

Münster/Ahaus. Die von der Bezirksregierung Münster am 17. Juli 2020 erteilte Genehmigung, die es der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH erlaubt, bis zum 31. Dezember 2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern, ist ab dem 24. Juli 2020 öffentlich einsehbar.

Die Genehmigung wird an diesem Tag im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und liegt in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen öffentlich aus. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar. Details der Genehmigung wird die Bezirksregierung zudem in einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Ahaus erläutern.

Die bisherige Genehmigung war auf 10 Jahre befristet und lief am 20. Juli 2020 aus. Der Erteilung der neuen Genehmigung war eine intensive Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung vorangegangen. Insgesamt dauerte das Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss rund vier Jahre. Die Bezirksregierung hat in dem Verfahren fortlaufend öffentlich kommuniziert, dass die Entscheidung über eine neue Genehmigung rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Genehmigung am 20. Juli 2020 getroffen werden muss.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH hatten bereits im August 2016 einen Antrag auf Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Form der Zwischenlagerung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die Antragsunterlagen lagen ab Januar 2019 bis zwei Monate lang zur Einsichtnahme aus. Der Erörterungstermin zum Zwischenlager Ahaus fand an zwei Tagen im Juni 2019 im Audimax (Dorf Münsterland) in Legden statt.

Atomenergie: Hessen erteilt Abrissgenehmigung für AKW Biblis Block B – BUND kritisiert mangelnde Transparenz

Auch der zweite Block des Atomkraftwerks im hessischen Biblis hat nun vom zuständigen Umweltministerium in Wiesbaden die Zustimmung zum Rückbau erhalten. Der Umweltverband BUND in Hessen kritisiert mangelnde Transparenz im Genehmigungsverfahren. Während Betreiber und Ministerien immer gern von einer „Grünen Wiese“ sprechen: Die Wirklichkeit ist, dass große Mengen radioaktiv belasteter oder kontaminierter Abfälle übrigbleiben, die für viele Generationen weiter strahlen und eine Gefährdung für Mensch und Umwelt bleiben.

Endlager existieren derzeit weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle, die sich bereits heute an vielen Stellen der Republik auftürmen. Auch für die besonders brisanten hochradioaktiven Abfälle, die zum Beispiel in den unzureichend gesicherten Castor-Zwischenlagern aufbewahrt werden, gibt es bislang weltweit keine sichere Langfristlagerung. Während sich das geplante und im Bau befindliche Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter (Niedersachsen) immer wieder verzögert und nun frühestens 2027 in Betrieb gehen soll, hat ein neuer Anlauf für ein zu findendes Endlager für hochradioaktive Abfälle erst vor kurzem begonnen. Jahrelang war einseitig von der Atomwirtschaft und der großen Politik von CDU, SPD und FDP am ungeeigneten Standort Gorleben festgehalten worden.

Jahrzehntelange massive gesellschaftliche Proteste und die Katastrophe von Fukushima führten schließlich zu einem neuen Suchverfahren, in dem auch Alternativen zu Gorleben geprüft werden sollen. Im Herbst sollen erste Standortregionen für die künftige Lagerung hochradioaktiver Abfälle benannt werden. Frühestens in den 2050er Jahren soll ein solches unterirdisches Atommülllager zur Verfügung stehen. Experten gehen sogar davon aus, dass es erst ab den 2080er Jahren zur Inbetriebnahme kommen kann. Bis dahin lagern die hochradioaktiven Abfälle in Castor-Behältern überall in Deutschland verteilt oberirdisch in sogenannten Zwischenlagern.

Alles zum Thema „Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung“ auf umweltfairaendern und:

Der BUND in Hessen kritisiert die mangelnde Transparenz im Genehmigungsverfahren. Der Umweltverband ist nicht nur seit Jahren für den Ausstieg aus der Atomenergie aktiv. Er versucht mit zahlreichen Aktivitäten auch darauf hinzuwirken, dass die Lagerung der anfallenden Atomabfälle so sicher wie irgend möglich erfolgt und auch beim Rückbau der Atommeiler nicht wirtschaftliche Interessen der Betreiber, sondern der Schutz von Mensch und Umwelt vor radiologischen Gefahren einen möglichst hohen Stellenwert bekommt. Dazu gehört auch mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Genehmigungsverfahren. Der BUND Hessen informiert hier über den Abriss des AKW Biblis und den damit verbunden Problemen.

Dokumentation: BUND-Kommentar: Genehmigung zum Rückbau im AKW Biblis Block B mangelt an Transparenz, 15. Juli 2020


„Radioaktiv!“ – Das AKW in Biblis. (Foto: Niko Martin/ Vorstand BUND Hessen)

Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert die Genehmigung des Hessischen Umweltministeriums zum Rückbau von Block B im Atomkraftwerk Biblis:

„So gut es ist, dass der Rückbau die Atomkraft beendet, so verwerflich ist die mangelnde Transparenz im Genehmigungsverfahren. Denn in der zweiten Genehmigung wird mit dem Reaktordruckbehälter und dem biologischen Schutzschild der Rückbau der am stärksten belasteten Anlagenteile ermöglicht, ohne dass eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann.

Anlässlich des heutigen Startschusses zum Rückbau des Atomkraftwerkes Biblis bekräftigt der BUND Hessen seine Kritik an der Vorgehensweise beim Abriss, da es nicht für alle Phasen des Rückbaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt. Diese wäre vor allem wichtig, um den höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung vor zusätzlicher radioaktiver Belastung zu gewährleisten.“

Weitere Informationen:

Dokumentation der PM des hessischen Umweltministeriums: Umweltministerium erteilt zweite Abbaugenehmigung für Block B

15.07.2020: „Das Hessische Umweltministerium hat heute der RWE Nuclear GmbH Biblis die zweite Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Biblis, Block B erteilt. Der fortschreitende Abbau des Kernkraftwerks Biblis ist ein deutliches Zeichen für die Energiewende in Hessen. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien, auf deren Ausbau wir uns konzentrieren“, erklärte Umweltstaatssekretär Oliver Conz heute in Wiesbaden.

Genehmigt wurde der Abbau aller Anlagenteile, die noch nicht von der ersten Genehmigung umfasst waren. Dazu gehören insbesondere der Reaktordruckbehälter und das biologische Schild. Die entsprechende Genehmigung für Block A war bereits am 28. April 2020 erteilt worden. Beide Blöcke sind bereits seit letztem Jahr frei von Kernbrennstoffen.

Mit diesen beiden Genehmigungen wird der Abbau der beiden Blöcke zügig aber unter strengen Sicherheitsbestimmungen fortgesetzt.

Hintergrund: Mit dem Abbau wurde nach Erteilung der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen Mitte 2017 begonnen. Die bisher durchgeführten Abbaumaßnahmen haben gezeigt, dass die mit den Genehmigungen getroffenen Regelungen ein hohes Sicherheitsniveau beim Abbau gewährleisten und keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt besteht. Die Abbaumaßnahmen an den Blöcken am Standort Biblis werden nach Einschätzung von RWE noch bis 2032 andauern.

Der Genehmigungsbescheid kann als PDF-Dokument auf der Internetseite des Umweltministeriums eingesehen werden und wird auch nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Umweltministerium und der Gemeinde Biblis ausgelegt.

Links: Genehmigungsbescheid

Ahaus in NRW: Atommüll-Zwischenlagerung immer länger

Im sogenannten Zwischenlager Ahaus in NRW lagern nicht nur hochradioaktive Atomabfälle, sondern auch jede Menge leicht- und mittelradioaktiver Strahlenmüll. In beiden Fällen ist ungewiss, wie lange dieses Zwischenlagern dauern kann. Im Falle der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gilt jetzt nach einigen schon erfolgten Fristverlängerungen das Jahr 2057 als vorläufig ultimatives Zwischenlager-Endzeit-Datum. Das hat jetzt die zuständige Bezirksregierung genehmigt.

Ob das Zeug aber tatsächlich aus Ahaus wegkommt, hängt vor allem davon ab, ob das im Schacht Konrad geplante Endlager tatsächlich irgendwann in Betrieb geht. Auch hier gilt: Nach zahlreichen Verzögerungen hofft die Bundesregierung auf eine Inbetriebnahme im Jahr 2027. Weil Zweifel durchaus berechtigt sind und der AKW-Rückbau in Verbindung mit den Verspätungen überall zu Müll-Ansammlungen führt, braucht es nicht nur in Ahaus länger Zwischenlagerungen. Ein neues „Pufferlager“ soll außerdem auch noch in Würgassen entstehen. Über die neue Genehmigung zur Atommülllagerung siehe hier die Borkener-Zeitung. (Foto: Betreiber)

Der staatliche Betreiber, die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (NGZ) kommentiert die Genehmigung hier. Die BI Ahaus ruft mit Blick auf die neue Genehmigung zu einer Protestaktion auf. Dort ist zu lesen: „Sonntag, 26. Juli: Mahnwache gegen Verlängerungsgenehmigung im Atommüllzwischenlager Ahaus.“

Weiter ist dort zu lesen: „Mitten in den Sommerferien hat die Bezirksregierung Münster die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen bis 2057 genehmigt, obwohl das Zwischenlager vertraglich auf das Jahr 2036 befristet ist. Davon sind zunächst einmal seit 10 Jahren bestehende Einlagerungen betroffen, deren Behältersicherheit nach den seinerzeitigen Ausführungen der Entsorgungskommission 20 Jahre – also nur bis 2030 – beträgt.

Darüber hinaus geht es um weitere neue bevorstehende Einlagerungen, die sowohl über die Befristung des Lagers 2036 als auch über die 20-jährige Behältersicherheit hinausgehen. Das soll alles nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sein? Alles deutet auf massive Bestrebungen hin, das Lager auch für den hochradioaktiven Teil über das vereinbarte Datum 2036 zu verlängern und es somit zu einem Dauerlager werden zu lassen. Dagegen haben sich weit über 10.000 Bürgerinnen und Bürger in der Ahauser Erklärung gewandt und auch Rat und Verwaltung der Stadt Ahaus kämpfen dagegen.“

Forderungen nach atomarer Laufzeitverlängerung oder Dummheiten der Vergangenheit für die Zukunft erneuern!

Laufzeitverlängerung für deutsche Atommeiler, um den Kohleausstieg zu beschleunigen? Dazu rufen in der Zeit gerade die Historikerin und Nuklearia-Autorin Anna Veronika Wendland und der ehemalige Mitarbeiter im Kernforschungszentrum Jülich Rainer Moormann auf. Ein Memorandum haben sie auch noch verfasst. Bezeichnenderweise auf „Save Germany 6“ erklären sie „Warum wir die deutschen Kernkraftwerke jetzt noch brauchen“. Eigentlich wäre das nun keine sonderliche Meldung. Forderungen, die Atomenergie wieder zu aktivieren, kommen in den letzten Monaten immer wieder aus den Reihen des extrem rechten Wirtschafts-Flügels der CDU oder gleich direkt aus den Reihen der AFD. Letztere sehen zwar keine Klimakatastrophe, aber Atomenergie hilft ja bekanntlich so ziemlich gegen alles. Bemerkenswert ist der Aufruf für Insider, weil Co-Autor Rainer Moormann als Whistleblower (Preisverleihung 2011) für Aufsehen sorgte, als er die Öffentlichkeit über zahlreiche Vertuschungs-Aktionen der Betreiber des sogenannten AVR-Reaktors Jülich alarmiert hatte und deshalb als Atomkritiker galt.

Eine Erwiderung zum Zeit-Artikel hat Wolfgang Pomrehn bei Telepolis verfasst. Und – Update und Ergänzung, weil es unbedingt auch dazu gehört und man wird das ja noch mal sagen dürfen: Ohne Atomstrom gehen natürlich dann auch die Lichter aus!

Dass es schon vor einigen Jahren in Sicherheitsfragen mit Moormann durchaus Kontroversen gab, ist nur wenig beachtet worden. Wendland ist bei der Pro-Atom-Truppe „Nuklearia“ aktiv, wo sich auch Leute tummeln, die sich rund um eine Konzept-Idee namens Dual-Fluid-Reaktor versammeln und keinerlei Probleme in ihrem Verhältnis zur AFD haben.

Die beiden Autoren Wendland und Moormann fordern die atomare Laufzeiverlängerung von der Bundesregierung, weil die Energiewende mit Wind und Solar nicht so richtig vorankommt und CO2-Emissionen von Kohlekrafwerken schneller abgeschaltet werden könnten, wenn sechs noch verbliebene Atommeiler entsprechend länger laufen würden. Atomare Risiken durch deren Betrieb? Das soll der Staat streng regeln.

Endlagersuche und Expertentätigkeit auf allen Seiten – BUND kritisiert mangelnde Aufklärung

Endlagersuche, Experten und klare Aufgabentrennung: Ein heikles und sensibles Feld, denn es geht um Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit gegenüber politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Oftmals sind Experten gleich auf allen Seiten aktiv und werden dafür auch bezahlt. Bei Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und Analysen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle hat der ehemalige Chef des Öko-Instituts, Michael Sailer, an der Erstellung dieser Verordnungsentwürfe mitgearbeitet und ist über die GRS vom Bundesumweltministerium dafür bezahlt worden: „Dies ergibt Gesamtkosten für die Sachverständigenarbeit i.H.v. 32.278 € zzgl. 7 % MWSt, dazu kommen Reisekosten i.H.v. 994,06 € (brutto)“, heißt es in einem Antwortschreiben des Ministeriums auf eine Nachfrage des BUND, die der Anti-Atom-Verband heute veröffentlicht hat. Nun ist Sailer für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig, also für diejenige Einrichtung, die die Verordnungen künftig anzuwenden hat: „Für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2019 hat Herr Sailer als Beratungshonorar für die Bundesgesellschaft für Endlagereung mbH sowie Reisekosten in Höhe von rund 22.000 Euro in Rechnung gestellt.“ Weitere rund 360.000 Euro soll Sailer für seine künftige Beratertätigkeit in den kommenden Jahren noch erhalten. Der BUND kritisiert die mangehafte Aufklärung beim Bundesumweltministerium in dieser Sache.

Siehe auch:

UmweltFAIRaendern dokumentiert BUND:
Atommülllager: Umweltministerium muss personelle Zweifel schnellstmöglich ausräumen

17. Juli 2020 | Atomkraft, BUND

Glaubwürdigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Atommülllagersuche. So ist es aus Sicht des BUND wichtig, etwaige personelle Verflechtungen aufzuklären und Zweifel auszuräumen.

Das langjährige Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts, Michel Sailer, hat im August 2019 einen gut dotierten Beratervertrag bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) (umwelFAIRandern: Hier als PDF) angenommen. Zuvor arbeitete der renommierte Chemiker noch maßgeblich an der Ausar­beitung der Verordnung für die Sicherheitsan­forderungen mit, die ein potentielles tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen muss.

Aus Sicht des BUND ist dies problematisch, denn die u.a. von Michel Sailer erarbeiteten Sicherheitsanforderungen dienen der weiteren Arbeit der BGE. Es stellt sich die Frage: Hatte Michael Sailer schon während der Ausarbeitung der Anforderungen bereits seine zukünftige Beratertätigkeit im Blick? Um etwaige Zweifel auszuräumen, bat der BUND die übergeordnete Behörde, das Bundesumweltministerium, um Prüfung des Falls. Schließlich ist Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Kriterien in dem Verfahren.

Transparenz und eine solide wissenschaftliche Grundlage, sowie eine umfangreiche Öffentlich­keits­beteiligung sind als Kernkriterien in Artikel 1 des Standortauswahlgesetzes festgehalten. Doch anstatt eine Prüfung durchzuführen, verwies das BMU lediglich darauf, dass Michael Sailer seinen Posten als Leiter der Entsorgungskommission aufgegeben habe und damit eine klare Trennung bestehe. Eine rückblickende Überprüfung fand nicht statt. Der BUND hält das für einen Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss.

Im September diesen Jahres wird die Standortsuche erstmals wirklich konkret, da die BGE dann den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlich, in dem erstmals potentielle Standorte benannt werden. Gleichzeit folgt am 17./18. Oktober die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der „Fachkonferenz Teilgebiete“, an der alle Bundesbürger*innen teilnehmen können.

Anstatt durch Ungereimtheiten die Standortsuche unnötig frühzeitig zu belasten, fordert der BUND das Bundesumweltministerium auf, besagte Zweifel bis dahin eingehend zu prüfen und auszuräumen.

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