Statistikfehler: Bundesamt bestätigt Genehmigung und Atomtransport von Lingen nach Oskarshamn

Atomkraftgegnern von SAND in Hamburg war bei den Abfragen von Daten über Atomtransporte durch den Linken Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch aufgefallen, dass die Hamburger Umweltbehörde einen Atomtransport von frischen Uranbrennelementen der LKW von der ANF Lingen nach Oskarshamn in Schweden anführte. In der Liste des für die Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte durch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) war dieser Transport vom 3. März 2025 jedoch nicht angegeben und eine entsprechende Genehmigung war nicht verzeichnet. Auch Nachfrage bestätigte BASE nun einen Fehler in der online verfügbaren Liste, erklärte aber wie zuvor der Hamburger Senat, dass ein solcher Atomtransport durchgeführt worden ist. Allerdings: Auch beim für den Export von Kernbrennstoffen zuständigen Bundes-Ausfuhramt BAFA  bzw. einer beim BMU geführten Liste (siehe dazu hier (Daten ab 2019 bis ohne das jeweils aktuelle Jahr bzw. für das jeweils aktuelle Jahr hier) fehlt eine solche Genehmigung bzw. die zusätzliche Erwähnung von Oskarshamn. (FOTO ca. 1990, Behälter auf dem Gelände der ANF Lingen)

Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle bei BASE mit, dass die Beförderungsgenehmigung 7873 zwei Bestimmungsorte hätte enthalten müssen. Es war jedoch bislang nur Östhammar (AKW Forsmark) genannt worden. Es fehlte tatsächlich aber der Hinweis auf Oskarshamn. „Wir haben unserer Webseite entsprechend aktualisiert, sodass beide Bestimmungsorte jetzt in unserer Online-Liste angegeben sind,“ sagt die Pressestelle.

Laut Angaben von BASE habe das Amt von diesem Defizit erst durch die Nachfrage von umweltFAIRaendern.de erfahren.

Eine zwischenzeitlich erfolgte Nachfrage per Kleiner Anfrage durch Stephan Jersch beim Hamburger Senat löste eine solche Klärung der Behörden auf dem Dienstweg offenbar nicht aus. Der Hamburger Senat bestätigte seine Angaben auf Nachfrage, dass am 3. März ein Transport nach Oskarsham stattgefunden habe und bezog sich als Beleg auf die sogenannte 48-Stunden-Meldung, die vor der Durchführung eines solchen Transports an die zuständigen Lagezentren der Länder übermittelt werden muss, damit im Notfall bekannt ist, dass möglicherweise radioaktive Stoffe in einem Unfall verwickelt sein könnten. Eine Rückkopplung mit BASE erfolgte offenbar aber nicht.

Wann rollen die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Bericht von NRW-Ministerin an den Landtag

Der BUND in NRW hat gegen eine Genehmigung für hoch radioaktive Atomtransporte mit waffenfähig angereichertem Uran aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht. Weil die Behörde den Sofort-Vollzug erteilt hat, zielt die Klage im Eilverfahren zunächst darauf, zu verhindern, dass die Atomtransporte durchgeführt werden, bevor eine gründliche Sicherheits-Prüfung durch die Gerichte stattgefunden hat. Erwartet wird, dass kein Transport vor der Eil-Entscheidung stattfinden wird, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Bevor es dann aber zu Transporten von Jülich nach Ahaus kommen wird, wird die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Dialogveranstaltung in Ahaus durchführen. Ein Termin dafür ist noch nicht benannt. (Foto: JEN)

Auf diese Veranstaltung hatte auch die für Atomfragen in NRW zuständige grüne Ministerin Mona Neubaur noch mal in einem Bericht für den Landtag hingewiesen: „Gleichwohl ist gemäß der Pressemitteilung vom 25. August 2025 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus vorgesehen, vor Beginn der ersten Transporte zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einzuladen. Ein genauer Termin steht aktuell noch aus.“ (Seite 4, diese PDF) Die für die Atomanlagen in NRW zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bezieht sich auf diese Aussage der BGZ: „Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen.“

In diesem Bericht aus dem Hause Neubaur auch diese Erklärung des Scheiterns: „Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes ist nicht finanzierbar. Zudem würde dies die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der JEN nicht sachgerecht abbilden. Für einen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, welches durch die JEN bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht eingeleitet wurde.“ Allerdings wirft dieses Statement Fragen auf:

1. Wieso hat Neubaur öffentlich immer wieder betont, dass sie auch nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im November 2022, der ihr offenbar bekannt war, noch an einer Neubau-Option festhielt, obwohl diese für das Land NRW, wie es jetzt heißt, „nicht finanzierbar“ war. Zu keinem Zeitpunkt nach diesem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Ministerin sich derart klar geäußert. Weder hat es offenbar in dieser Sache weitere Gespräche mit dem Bund gegeben, noch informierte die Ministerin die Öffentlichkeit.

2. Was von Neubaur auch nicht gesagt wird: Es waren bei dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag z.B. auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Steffi Lemke beteiligt sowie Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion. Diese hatten sich übergreifend mit den damaligen Ampelfraktionen SPD und FDP auf einen Beschlussvorschlag verständigt: Auch als Reaktion auf den Bundesrechnungshof, der die jahrelangen Stillstände und hin und her Schiebereien der Behörden kritisiert hatte.

Mit den Grünen Stimmen entschied die Ampel im Haushaltsausschuss im November 2022 einen Zwischenlager-Neubau in Jülich nicht mitfinanzieren zu wollen, und beschloss, dass der Bund als Miteigentümer weiterhin 70 Prozent der Kosten übernimmt (und NRW dann nur 30 Prozent), wenn der Atommüll aus Jülich als vorzugswürdige Variante nach Ahaus transportiert wird.

Die Aussagen von Neubaur in dem Bericht für den Landtag NRW vom 5. September 2025 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 10. September 2025 sind daher durchaus brisant. Denn sie machen eigentlich klar: Die Grünen im Bundestag und BMU sorgten mit ihren Entscheidungen dafür, dass der Abtransport des Atommülls aus Jülich entgegen den Zielen der schwarz-grünen Landesregierung in NRW durchgesetzt werden konnte. Die Grünen in NRW, in der Landesregierung, im Parlament, in der Partei und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur schwiegen dazu!

Der Bericht der Ministerin ist im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss bislang nicht diskutiert worden. Derzeit ist im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW eine Befassung am 29. Oktober geplant.

Endlagersuche und Neuwahlen beim Nationalen Begleitgremium? Länderregierungs-Chef:innen beraten

Mit einigen Jahren Verspätung könnte es nun endlich dazu kommen, dass die Vertreter:innen des „Nationalen Begleitgremiums“ (NBG) bei der Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle endlich wieder vom Bundesrat und Bundestag ordnungsgemäß gewählt werden. Das geht aus der vorläufigen Tagesordnung zur „Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. bis 24. Oktober 2025 in Mainz (Stand: 07.10.2025) hervor. Auch Bundesumweltminister Schneider hatte jüngst gegenüber der Bundestagspräsidentin auf den Missstand und erforderliche Neuwahl hingewiesen, nachdem die CO-Vorsitzenden des NBG im Umweltausschuss des Bundestags dazu informiert hatten.

Nach einer Verständigung bei der Jahreskonferenz könnten dann Bundesrat und Bundestag möglicherweise zur Wahl schreiten, um das NBG wieder nach den gesetzlichen Vorschriften zu legitimieren. Zuletzt ist die dritte Wahl dieses Gremiums nicht mehr zustande gekommen, weil Länderstreitigkeiten vor allem aus Süddeutschland das verhinderten. Nur durch Bitten von Minister:innen blieben die Mitglieder, die sogenannten „anerkannten Persönlichkeiten“, vorerst weiter im Amt.

Das NBG überwacht die Endlagersuche und soll die Umsetzung kontrollieren. Es besteht aus 18 Mitgliedern, umfassen – zwölf „anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“, wie es im Standortauswahlgesetz heißt, die jeweils für drei Jahre vom Bundestag und Bundesrat zu bestimmen. Außerdem sind sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören, die in einem Auswahlverfahren bundesweit ermittelt werden.

Zur Jahreskonferenz wird hier berichtet. Die vorläufige Tagesordnung der o.g. Jahreskonferenz ist hier bei Table.Media zu finden (PDF), zum NBG ist der TOP 18.1 unter Verschiedenes angeführt:

TOP 18.1 Nationales Begleitgremium
Berichterstatter: Rheinland-Pfalz (als Vorsitzland)

Bezug: EP CdSK vom 11.09.2025, TOP 15.1
Schreiben PStSin BMUKN vom 13.08.2025
EP CdSK/ChefBK vom 21.11.2024, TOP 15
EP CdSK vom 21.11.2024, TOP 1.15

Schreiben der Vorsitzenden des NBG vom 23.10.2024
EP MPK vom 15.06.2023, TOP 2
EP CdSK vom 09.05.2023, TOP 4
Beschluss MPK vom 16.03.2023, TOP 8
Umlaufbeschluss MPK vom 04.11.2020
Beschluss MPK vom 12.03.2020, TOP 7

Feature Online: Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren – Atompoker mit Russland

Unter dem Dach des Deutschlandfunks und des WDR geht jetzt ein Feature von Maike Hildebrand und Karl Amannsberger online, das die Pläne einer französisch-russischen Atomkooperation zur Herstellung von speziellen Brennelementen für osteuropäische Atomkraftwerke in der deutschen Uranfabrik in Lingen umfassend beleuchtet. Auf der Plattform Hoerspiel und Feature ist der Beitrag online.

„Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren

Atompoker mit Russland

Die Firma ANF im niedersächsischen Lingen produziert Brennelemente für Atomkraftwerke in Westeuropa – beliefert mit russischem Uran. Jetzt soll eine direkte Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom auf den Weg gebracht werden.
Das russische Uran wird über den Rotterdamer Hafen bis zur Brennelemente-Fabrik ins Emsland transportiert – ganz legal, denn Sanktionen für Uran hat die EU bisher nicht beschlossen. Trotz des Krieges in der Ukraine steigen die Mengen. ANF ist eine Tochter des französischen Kernenergiekonzerns Framatome, weltweit einer der größten im Nukleargeschäft. Um zukünftig auch osteuropäische Reaktoren beliefern zu können, will Framatome mit Rosatom kooperieren.
Ein stark umstrittenes Projekt. Denn bei der Produktion von Brennelementen könnten Spionage und Sabotage drohen, mit katastrophalen Auswirkungen. Über den Antrag von Framatome/ANF muss nun die Politik entscheiden. Dabei geht es um mehr als ein Geschäftsprojekt. Diese Entscheidung dreht sich um die Frage: Wird Deutschland seine innere und äußere Sicherheit aufs Spiel setzen?

Atompoker mit Russland
Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren
Von Maike Hildebrand und Karl Amannsberger

Regie: Anna Panknin
Es sprachen: Daniel Berger und die Autoren
Ton und Technik: Michael Morawietz und Malte Wiegert
Redaktion: Lena Rocholl
Deutschlandfunk/WDR 2025

Langzeitbetrieb Schweizer AKWs – Über Risiken wird in Hamburg gesprochen

In der Schweiz sollen die Uralt-Atomreaktoren deutlich länger als ehemals geplant am Netz bleiben. „Gefährdung Süddeutschland – Grenzenloses Risiko durch Schweizer Atomkraftwerke“ warnt deshalb der „Trinationale Atomschutzverband“ (Tras). Auch .ausgestrahlt, die IPPNW sowie der BUND informieren über die wachsenden nuklearen Risiken. Mit einer Reihe von Veranstaltungen und einer Online-Unterschriften-Aktion rufen sie zum Protest auf. Jetzt soll die „Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)“ vom 27. bis zum 29. Oktober ausgerechnet in Hamburg auf seiner 43. Hauptsitzung stattfinden und nach Angaben des Bundesumweltministeriums sich auch mit dem Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke befassen.

Auch in der Schweiz, z.B. bei der Energiestiftung SES, wird vor der weiteren Verlängerung von AKK-Laufzeiten und die angestrebte Aufhebung des Verbots für AKW-Neubauten mobilisiert. Die Schweizer Behörden weigern sich, internationale Standards bei der weiteren Nutzung der Atommeiler einzuhalten. Nicht einmal eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Rahmen der Aarhus-Konvention/ESPOO international vereinbart sind, wollen die Schweizer Behörden zulassen.

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilt das Bundesumweltministerium mit, dass die kommende Sitzung der DSK vom 27. bis zum 29. Oktober im „Empire Riverside Hotel“ stattfinden wird, in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Sprecher teilte zur Tagesordnung mit: „Im Rahmen der DSK tauschen sich die Delegationen u.a. zu aktuellen Themen in Bezug auf die Sicherheit sowie den Stand kerntechnischer Einrichtungen aus. Davon umfasst ist nicht zuletzt auch der Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke.“

Weiter teilt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen von  umweltFAIRaendern: „Insbesondere auch der Übergang des Atomkraftwerks Leibstadt in den Langzeitbetrieb wird sowohl durch die angrenzenden Bundesländer als auch das BMUKN aufmerksam beobachtet. Wir nehmen zudem wahr, dass unabhängig von umfangreichen Nachrüstungen ein Betrieb der Schweizer Atomkraftwerke deutlich über die ursprünglich geplante Betriebsdauer hinaus für Unruhe auch bei der deutschen Bevölkerung sorgt. Daher haben das BMUKN und das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg (UM BW) bereits mehrfach darum gebeten, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung Deutschlands durchzuführen sowie die zuständigen deutschen Behörden entsprechend zu notifizieren. Zuletzt hat das UM BW formal mit Schreiben vom 20. August 2025 eine Notifizierung durch das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) eingefordert. Begleitend hat auch das BMUKN am 27. August 2025 schriftlich um Beteiligung der zuständigen deutschen Behörde gebeten und das Vorgehen des UM BW ausdrücklich unterstützt.“

Auch Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hatte vor den Risiken immer älterer Atommeiler rund um Deutschland gewarnt (siehe Berliner Morgenpost) „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“.

Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Siehe hier: Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Siehe außerdem:

 

 

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