SPD Hamburg und die eigene Position: Neoliberal mit Vattenfall oder demokratisch mit Energiewende und Klimaschutz

Hat die SPD Hamburg und ihre Vertretung im Senat und in der Bürgerschaft eine eigene Position zur anstehenden Rekommunalisierung der Fernwärme-Versorgung? Damals – 2013 – war die SPD samt Führungsspitze um Olaf Scholz (Ex-Bürgermeister) und Andreas Dressel (Ex-Fraktionschef) gegen die vom Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ angestrebte Rekommunalisierung der Energie- und Wärmenetze und setzte auf einen Deal mit Vattenfall und E.on. Im September 2013 votierten die HamburgerInnen dann mehrheitlich für die Rekommunalisierung. Für die SPD – immer wieder gern betont – ist dieses Ergebnis verbindlich! Aber inhaltlich scheint sie im Kern weiterhin ein Bündnis mit Vattenfall zu favorisieren und sowohl Klimaschutz als auch demokratische öffentliche Kontrolle niedrig zu bewerten. In der Sache versteckt sie das hinter einem Gutachten, welches einen gesunkenen Unternehmenswert für die Vattenfall-Wärme-Gesellschaft ermittelt hat und hinter einer Landeshaushaltsordnung, die angeblich nur enge Spielräume lässt. Noch werde geprüft, heißt es. Was prüft die SPD da eigentlich? Alte neoliberale Positionen oder eine Kursänderung für demokratische Erneuerung und Umwelt- und Klimaschutz?

Die SPD verliert Stimmen und gesellschaftliche Bedeutung. Trotzdem hat sie sich im Bund auf den Spagat eingelassen, zu regieren und will angeblich trotzdem eine inhaltliche Erneuerung voran bringen. Keine einfache Aufgabe, auch nicht im Bundesland Hamburg. Dort steht die Rekommunalisierung der bislang noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme an. Eine Mehrheit der HamburgerInnen hatte das 2013 per Volksentscheid beschlossen. Die ersten Schritte, die Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze, sind bereits umgesetzt. Nun also die Fernwärme.

Die SPD war gemeinsam mit Vattenfall, E.on, mit der Handelskammer, der CDU und der FDP damals gegen den Volksentscheid angetreten und setzte u.a. mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent weiterhin auf die Atom- und Kohlekonzerne. Hinweise, dass die SPD diese damalige Position inzwischen inhaltlich korrigiert hat, gibt es eigentlich nicht. Obwohl die Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze bislang nur Vorteile zeigt, ist eine nachlesbare Korrektur der früheren SPD-Position in dieser Frage bislang nicht zu vernehmen gewesen.

Nach der Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze sollte nach den Verhandlungen zwischen dem damals allein regierenden SPD-Senat und Vattenfall die Fernwärme zum Januar 2019 an die Stadt übergehen können. Dafür hatte man sich auf einen Mindestkaufpreis geeinigt. Der wurde schon damals als zu hoch kritisiert, die entsprechenden Gutachten wurden aber als geheim eingestuft und konnten nicht überprüft werden. Klar aber war: Der Preis war nicht allein betriebswirtschaftlich begründet, sondern auch politisch bzw. rechtlich.

Immer wieder hatten Scholz und Dressel gegen die Volksentscheids-Befürworter vor großen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vattenfall vor allem bei der Fernwärme gewarnt. Jahrelange Hängepartien wurden von der SPD-Spitze vorhergesagt (hier z.B. in einer PM von Andreas Dressel: http://www.andreas-dressel.de/index.php?id=660&tx_wfpresse_pi1[showUid]=27517&cHash=aa99ec8458bbbd24c02d15fc07518a6d).

Klar also: Der vereinbarte Verkaufspreis war also auch ein Deal mit Vattenfall und möglicherweise sogar darauf angelegt, dass er zum Zeitpunkt der Umsetzung zu einer Debatte führen würde, ob die Stadt sich das leisten kann und darf, den Bürgerwillen umzusetzen. Es gibt also gute Gründe, warum der heutige Finanzsenator Andreas Dressen endlich auch mal öffentlich zu diesem politischen bzw. juristischen Preis – dessen Rahmenbedingungen er damals als Fraktionsvorsitzender mitgestaltet hat – sagen würde. Auch das gehört zur Glaubwürdigkeit.

Der BUND und andere haben inzwischen aufgezeigt, dass die Haushaltsordnung einen sehr großen Spielraum für das Handeln von Senat und Bürgerschaft lassen. In einem Kurzgutachten werden große Vorteile für Stadtentwicklungsplanung, Daseinsvorsorge, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und regionale Wertschöpfung aufgezeigt. Die zu heben setzt bei der SPD voraus, dass es klare politische und strategische Positionen bzw. Grundlagen gibt. (Hier das Gutachten zur Landeshaushaltsordnung und Rückkauf Fernwärme als PDF)

Die Fachpolitikerinnen der SPD und bei den Grünen, Monika Schaal und Ulrike Spahr, haben sich für die Rekommunalisierung ausgesprochen und das nicht nur 2017 mit einem Antrag in der Bürgerschaft unterstrichen, sondern vor wenigen Wochen auch im Energienetzbeirat diesen Schritt bekräftigt (PDF).

Und auch der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) macht klar, dass sich die Rekommunalisierung für die BürgerInnen, die Energiepolitik und den Klimaschutz lohnen wird. Endlich wird auch hier auf die Potentiale der Rekommunalsierung von Strom, Gas und Wärme hingewiesen, das Wassernetz ist schon lange städtisch und außerdem gibt es ja noch den städtischen Öko-Stromer Hamburg Energie. All das ermöglicht der Stadt, also dem Parlament, dem Senat und der Öffentlichkeit eine strategische Energiepolitik zu entwickeln – ohne dabei privatwirtschaftliche Interessen von z.B. Vattenfall bedienen zu müssen. Hier ließe sich durchaus etwas entwickeln, dass einem modernen Modell von Stadtwerken entsprechen könnte.

Per PM teilte Umweltsenator Kerstan im August mit: „Mögliche Vorteile für Hamburg werden geprüft – Neues Gutachten entwirft Unternehmenskonzept für städtische Fernwärme“. Unter anderem heißt es dort: „Dabei wird insbesondere betrachtet, wie sich die klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt wirtschaftlich realisieren ließen. In die Untersuchung fließen alle betriebswirtschaftlichen Aspekte mit Einfluss auf Kosten und Nutzen ein, die sich bei einem Netz unter öffentlicher Führung ergeben. Dazu zählen die betriebswirtschaftlich relevanten Synergieeffekte, die entstehen, wenn alle drei Energienetze in öffentlicher Hand liegen und mit anderen öffentlichen Unternehmen wie Hamburg Wasser, Hamburg Energie und Stadtreinigung kooperieren. Gegenstand der Prüfung ist zudem die Möglichkeit, als städtisches Unternehmen auf günstigere Finanzierungen zugreifen zu können.“

Kaufen. Das ist und bleibt die richtige Entscheidung. Weil es sich lohnt.

Diesen Denkansatz hätte man gern direkt bereits nach dem Volksentscheid verstärkt ins Visier nehmen sollen und damit den Richtungswechsel von einer liberalisierten Konzernpolitik hin zu einer demokratischen kontrollierten und auf erneuerbare Energie ausgerichteten Politik unterstreichen können.

UmweltFAIRaendern hatte das immer mal wieder angemahnt (Stadtwerke 4.0) oder auch hier: Sozial – demokratisch – klimaverträglich: Energiewende Hamburg nach dem Volksentscheid – Kommunale Netze und ein Stadtwerk.

Rekommunalisierung und Kohleausstieg bei der Hamburger Fernwärme – Moorburg soll draußen bleiben

Wie steht es bei der Rekommunalisierung der noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme in Hamburg? Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat 2013 verbindlich geregelt, dass die Stadt Hamburg den 100 prozentigen Rückkauf betreiben muss. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz, Gegner der Rekommunalisierung, hatte in Folge des Volksentscheids einen schon damals für viele erstaunlich hohen Rückkaufpreis mit Vattenfall vereinbart. Ein Argument für den hohen Preis damals: Damit keine langjährigen Klagen über die Rechtmäßigkeit einer Rekommunalisierung von Vattenfall für die Beschäftigten zur Hängepartie würden, wurde dieser Streit bzw. der Klage-Verzicht von Vattenfall eingepreist.  Heute ist davon nicht mehr die Rede. Stattdessen kommen Wirtschaftsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Fernwärme-Gesellschaft in nur fünf Jahren runde 300 Millionen Euro an Wert verloren hat. Dennoch bleibt es dabei: Die Fernwärme ist nicht nur ein wichtiges Instrument für mehr Klimaschutz. Auch lassen sich mit der Fernwärme weiterhin ordentliche Gewinne einfahren. Eben deshalb fährt Vattenfall einen Konfliktkurs gegen die Stadt und den Volksentscheid, um den Verkauf zu torpedieren. Und Vattenfall will weiter den Kohleausstieg blockieren und das Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden.

Alles zum Thema Rekommunalisierung und Fernwärme auf umweltFAIRaendern

Der heutige Finanzsenator und damalige Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bürgerschaft, Andreas Dressel, äußert sich eher zurückhaltend. Er wolle natürlich den verbindlichen Volksentscheid umsetzen, aber nicht um jedem Preis. Über die politischen Gründe für den Preis allerdings schweigt er heute. Beim NDR sagte er vor kurzen: „Laut Volksentscheid muss die Stadt das Fernwärmenetz von Vattenfall zurückkaufen. Allerdings dürfe die Stadt dürfe „nicht mal eben 300 Millionen Euro zu viel zahlen“, so Dressel. Ein Gutachten hatte ergeben, dass das Fernwärmenetz nur noch einen Wert 645 Millionen Euro hat. Ein Dilemma für den Senat, denn dieser hatte 2013 einen Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro mit Vattenfall vereinbart. „Die Stadt wird nur verpflichtet zu rechtlich zulässigen Maßnahmen. Und genau das loten wir aus. Wir fühlen uns dem Votum des Volkes verpflichtet. Aber wir werden das ordentlich machen und in diesem Rahmen verhandeln“, sagte Dressel.“

Jens Kerstan, grüner Umweltsenator hatte jüngst angekündigt, bis 2025 den Kohleausstieg in der Fernwärme vollziehen zu wollen. Damit legt er sich mit Vattenfall an. Denn der Konzern will unter allen Umständen das Kohle-Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden, wenn die bisherigen Heizkraftwerke in Wedel und Tiefstack entweder abgeschaltet oder auf Gas als Brennstoff umgestellt werden.

Druck macht auch die erfolgreiche Volksinitiative Tschüss Kohle, mit der sich Senat und Bürgerschaft jetzt parallel zur anstehenden Rekommunalisierung der Fernwärme befassen müssen. Der rot-grüne Koalitionsvertrag hat eine klare Ansage: Moorbug darf in der Fernwärme keine Rolle spiele. Eben das hat Kerstan jüngst erneut der Welt in einem Interview noch einmal in die Feder diktiert:

Die WELT fragte nach, wie der Stand der Verhandlungen mit Vattenfall ist, bei denen es zwei Streitpunkte gäbe: „Die Frage, ob das Kohlekraftwerk Moorburg an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. Und die Frage, wie viel das Fernwärmenetz kosten wird. Vertraglich vereinbart sind 950 Millionen Euro, ein Gutachten beziffert den Wert des Netzes aber nur auf 640 Millionen Euro …“

Kerstan sprach von erwartet schwierigen Gesprächen, weil „Vattenfall kein einfacher Partner“ wäre. Explizit sprach er die Vorgängerregierung und deren Vertragsverhandlungen mit Vattenfall an: „Von daher muss man schon sagen, dass die Verträge, die der Vorgängersenat geschlossen hat, eine schwierige Hürde darstellen, die nicht einfach zu nehmen ist.“

Der Umweltsenator zur Welt: „Unser Eindruck ist, dass Vattenfall das Unternehmen nicht verkaufen möchte, sondern dass der Konzern den Wärmebereich sowohl in Deutschland als auch in Europa gerne ausbauen möchte. Und weil das so ist, kann Vattenfall hier in Hamburg auch gut damit leben, dass der Unternehmenswert unter dem vereinbarten Mindestpreis liegt, weil das unsere Verhandlungsposition als Stadt deutlich schwieriger macht.“ Noch laufen die Verhandlungen, bis November muss eine Entscheidung getroffen sein. Für uns ist allerdings klar, dass wir kaufen wollen. Insofern geht es jetzt darum zu sehen, inwieweit es vertretbar ist, den Mindestpreis von 950 Millionen Euro zu zahlen. Wenn es dafür eine rechtliche Möglichkeit gibt, kann es darüber keine Diskussion geben. Aber ganz unabhängig davon, ob wir kaufen oder nicht, ist für uns ganz klar: Der Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel wird durch unser innovatives und ökologisches Konzept erfolgen, ohne die Einbindung von Moorburg. Alles andere ist mit den Grünen nicht zu machen.“

Das ist nicht nur für Vattenfall, sondern auch an die Adresse der SPD eine klare Ansage mit dem Hauch einer angekündigten Regierungskrise für den Fall, dass der rote Koalitionspartner sich in alter Tradition doch erneut eher an den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall orientiert und am Ende Volksentscheid, Klimaschutz und Daseinsvorsorge über Bord gehen lassen will. Wie war das doch mit der Erneuerung bei der SPD?

Hamburg: Kommunales Stromnetz Gewinn für Arbeitsplätze, Investitionen und Energiewende – wann folgt Fernwärme-Rekommunalisierung?

Trotz noch laufender Anpassungen nach der Übernahme von Vattenfall: Die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze, wie sie der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ durchgesetzt hat, ist ein Gewinn. Nicht nur für die Steuerung der Energiewende, sondern auch in finanzieller Sicht. Etwas über 20 Millionen Euro erbrachte das nun zu 100 Prozent in städtischer Hand befindliche Stromnetz. Damit leistete das Stromnetz auch seinen Beitrag für die regionale Wertschöpfung, sicherte Arbeitsplätze und soziale Standards. Noch in diesem Jahr steht die Rekommunalisierung der noch mehrheitlich zu Vattenfall gehörenden Fernwärme an. Damit können wichtige und entscheidende Maßnahmen für die Energiewende, den Klimaschutz und den Kohleausstieg gesteuert werden. Selbst ein heute möglicherweise verteuerter Rückkauf würde künftig neben den großen Steuerungseffekten auch strategische Synergien mit sich bringen, wenn die Stadt Hamburg über alle bedeutsamen Versorgungssysteme wieder Verfügung: Wasser, Strom, Gas und Wärme aus öffentlich, demokratisch kontrollierter Hand. Das wäre eine gute Sache für Hamburg – wie die bislang umgesetzte Rekommunnalisierung der Netze für Gas- und Strom zeigen.

Dokumentation der PM Montag, 18. Juni 2018

Gute Fi­nanz­zah­len beim städ­ti­schen Netz­be­trei­ber – Um­welt­se­na­tor Jens Ker­stan un­ter­zeich­net die Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung 2.0

2017 war ein gutes Jahr für den kommunalen Stromnetzbetreiber. Der neue Geschäftsbericht zeigt für das vergangene Jahr positive Ergebnisse. So wurden 22,5 Mio. Euro erwirtschaftet und ein Gewinn nach Steuern von 21,6 Mio. Euro an die Hamburger Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, abgeführt. 266 Mio. Euro flossen in dieser Zeit in den Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen. Dieses hohe Investitionsniveau wird kontinuierlich auch in den kommenden Jahren für die Netzerneuerung und in neue Messeinrichtungen beibehalten.

Die zweite Standortbilanz in 2017 zeigt vielversprechende Effekte auf die Wirtschaftskraft und Arbeitsmarkt-entwicklung für Hamburg und die Metropolregion. Die regionalökonomische Bedeutung in konkreten Kennzahlen: Durch die Arbeit der eigenen 1.200 Mitarbeiter werden zusätzliche Arbeitsplätze generiert, so dass rund 4.000 Mitarbeiter auf die Geschäftstätigkeit von Stromnetz Hamburg zurückzuführen sind. Die Gesamtwertschöpfung für die Region in Höhe von 467,5 Mio. Euro, das heißt 234 Mio. Euro direkt und 233,5 Mio. Euro als Effekt über den Wirtschaftskreislauf, kann sich sehen lassen. Stromnetz Hamburg kann so aufzeigen, was es für die Region erwirtschaftet hat und seine ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung wissenschaftlich fundiert unter Beweis stellen.

Zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an wichtigen Hauptverteilungs- und Umspannwerken sowie Kabelerneuerungen aller Spannungsebenen sind über ganz Hamburg verteilt. Sie finden grundsätzlich im laufenden Betrieb statt, um den Kunden eine Unterbrechung zu ersparen. Ein stetig wachsendes fernsteuerbares Mittelspannungsnetz ermöglicht schon heute eine Halbierung der Unterbrechungsdauer in den umgerüsteten Netzringen. Das spiegelt sich auch in der Versorgungsqualität wider. Sie verbesserte sich für unsere Kunden von 11,3 Minuten in 2016 auf 9,4 Minuten in 2017 und zeigt die durchschnittliche Störungsdauer pro Kunde und Jahr auf. Kooperationen mit wichtigen Partnern aus den verschiedenen Branchen bieten eine Systemunterstützung und damit zusätzlichen Schutz für die kritische Infrastruktur.

Neben den klassischen Aufgaben eines Verteilungsnetzbetreibers werden weitere Themen vorangetrieben:

– Weiterer Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf 1.000 Ladepunkte bis Ende 2019 und eines intelligenten Lademanagements, um den Ausbau des notwendigen Netzes so gut wie möglich zu minimieren.
– Die Digitalisierung der Energiewende nimmt Fahrt auf. Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen hat sich aufgrund fehlender Hardware etwas verzögert, ist jetzt aber offiziell in diesem Monat für die erstgenannten Systeme gestartet.
– Bau eines neuen Ausbildungszentrums für die technische Berufsausbildung auf dem eigenen Gelände in Bramfeld. Fertigstellung im September 2019.
– Ausbau der Zusammenarbeit mit anderen städtischen Unternehmen zu Themen wie IT-Service, Bauvorhaben, gemeinsame Meldestelle und Kundenbeirat.

Christian Heine, Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH: „Die größte Anstrengung ist und bleibt auch in den folgenden Jahren die Modernisierung unseres städtischen Stromnetzes. Dafür bringen wir alle Ressourcen, die zur Umsetzung nötig sind, zusammen und stellen uns damit für die urbane Energiewende neu auf. Mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung 2.0 zeigen wir deutlich auf, wie schnell wir unsere Rolle und die damit verbundenen Aufgaben als städtische Gesellschaft angenommen“.

Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung 2.0, v.l.n.r. Tho­mas Volk, Se­na­tor Jens Ker­stan, Karin Pfäff­le, Chris­ti­an Heine.

Mit der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung 2.0 präsentiert Senator Jens Kerstan, Behörde für Umwelt und Energie, gleichzeitig eine positive Zwischenbilanz der seit vier Jahren bestehenden Kooperation zwischen Stadt und Stromnetz Hamburg.

Umweltsenator Jens Kerstan: „Stromnetz Hamburg ist ein Treiber der Energiewende in unserer Stadt und ein gutes Beispiel dafür, wie der Rückkauf von Energienetzen erfolgreich umgesetzt wird. Mit der neuen energiepolitischen Kooperationsvereinbarung setzen wir den Weg gemeinsam im Sinne einer sicheren, modernen und umweltfreundlichen Stromversorgung fort.“

Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Anette Polkehn-Appel, Stromnetz Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg, Telefon: 040 49202 8333, E-Mail: presse@stromnetz-hamburg.de

Hamburger Volksinitiative Tschüss Kohle: Mehr als 20.000 für Kohleausstieg und gegen Vattenfall

Während in Berlin die sogenannte Kohlekommission nun langsam an den Start geht, hat die Hamburger „Volksinitiative Tschüss Kohle“ heute Vormittag 22.494 Unterschriften für einen zügigen Kohleausstieg in Hamburg bei der Senatskanzlei eingereicht. Damit haben weit mehr als die erforderlichen 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger die Volksinitiative, den ersten Schritt zum Volksentscheid, unterstützt. Nun wird sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf der Initiative befassen.“ So heißt es in der PM der VI. Die Forderung an den rot-grünen Senat: Übernahme der angestrebten Maßnahmen im Klimagesetz, damit es aber 2025 kein klimaschädliches Kohlefeuer mehr in der Fernwärmeversorgung der Hansestadt gibt. Das Hamburger Abendblatt titelt sogar: „Aus für Moorburg?“ und meint damit, dass die Pläne von Vattenfall, das Klimamonster künftig für die Fernwärme einzusetzen, scheitern dürften. Denn auch der rot-grüne Koalitionsvertrag lässt das nicht zu. Der BUND Hamburg stellt fest: „Klares Signal für den Kohleausstieg“. (FOTO: Tschüss Kohle Übergabe Unterschriften Rathaus (c) Daniel Müller)

Mehr zum Hintergrund:

UmweltFAIRaendern dokumentiert im folgenden die PM der Volksinitiative und darunter die vom BUND Hamburg:

Pressemitteilung Tschüss Kohle

Hamburger Volksinitiative Tschüss Kohle übergibt 22.494 Unterschriften

Bürgerschaft soll Gesetzentwurf übernehmen

Hamburg – Die Volksinitiative Tschüss Kohle hat heute Vormittag 22.494 Unterschriften für einen zügigen Kohleausstieg in Hamburg bei der Senatskanzlei eingereicht. Damit haben weit mehr als die erforderlichen 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger die Volksinitiative, den ersten Schritt zum Volksentscheid, unterstützt. Nun wird sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf der Initiative befassen.

Die Initiator*innen fordern die Abgeordneten der Bürgerschaft dazu auf, den Gesetzentwurf direkt als Gesetz zu übernehmen. „Nachdem die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs mit vielen Unterschriften eindrucksvoll für Kohleausstieg und Klimaschutz votiert haben, erwarte ich, dass die Hamburger Bürgerschaft baldmöglichst ein entsprechendes Gesetz beschließt,“ Dr. Ulf Skirke, Zukunftsrat Hamburg.

Die Vertrauenspersonen und viele Aktive der Initiative haben ihrer Forderung nach „Tschüss Kohle“ in großen Lettern auf dem Rathausmarkt Nachdruck verliehen. Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, Dirk Kienscherf, und der Grünen, Anjes Tjarks, waren bei der Übergabe zugegen und haben symbolisch Ordner mit Unterschriften entgegengenommen. Anschließend erfolgte die Übergabe der Unterschriften im Rathaus an eine Mitarbeiterin der Senatskanzlei.

Wiebke Hansen, Sprecherin Tschüss Kohle: „Hamburg steht jetzt vor der Entscheidung: Klimaschutz oder noch viel zu lange Kohle verbrennen. Tschüss Kohle ist eine starke, gut vernetzte Bewegung geworden. Wir gehen den Weg raus aus der Kohle weiter. Danke an die vielen Aktiven und die Hamburgerinnen und Hamburger für die tolle Unterstützung!“

Ulrike Eder, Zentrum für Mission und Ökumene in der Nordkirche: „Der Klimawandel bedroht Milliarden Menschen weltweit – heute und in Zukunft. Die Stadt Hamburg muss ihren Teil zum Klimaschutz beitragen und den Kohleausstieg schnell umsetzen.“

Sollte die Bürgerschaft die Volksinitiative nicht annehmen, folgen das Volksbegehren im Spätsommer 2019 und der Volksentscheid ab Mitte 2020.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und des Wegerechts, der von Juristen erarbeitet wurde, sieht einen Ausstieg aus der Kohleverbrennung für Fernwärme bis 2025 und bei der Stromproduktion bis 2030 vor. Nach In-Kraft-treten kann der Gesetzentwurf neue Leitungen für Wärme aus Kohleverbrennung verhindern, auch die von Vattenfall beantragte Wärmeleitung vom Kohlekraftwerk Moorburg zum Fernwärmenetz, und so den Weg für eine klimaschonende Wärmeversorgung frei machen.

Derzeit werden in Hamburg noch 60% der Fernwärme und 85% des Stroms in drei Steinkohlekraftwerken erzeugt. Die Verbrennung von Kohle trägt massiv zum CO2-Ausstoß bei, der für den Temperaturanstieg auf der Erde hauptverantwortlich ist. Außerdem wird die Luft durch weitere Schadstoffe wie Quecksilber, Blei, Nickel, Arsen und Cadmium verschmutzt.

Die Volksinitiative Tschüss Kohle ist eine gemeinsame Initiative von 45 Bündnispartner*innen und Unterstützerorganisationen.

Pressekontakt:
Wiebke Hansen
wiebke.hansen@tschuess-kohle.de
0176 712 21 555

Homepage:
www.tschuess-kohle.de

Fotos:
https://www.tschuess-kohle.de/presse/#fotos

BUND Hamburg: Klares Signal für den Kohleausstieg

BUND fordert schnelle gesetzliche Regelung und Rücknahme des Fernwärmenetzes in die öffentliche Hand

Die Volksinitiative „Tschüss Kohle“ hat heute bei der Senatskanzlei deutlich über
20.000 Unterschriften für einen gesetzlich geregelten Kohleausstieg in Hamburg
abgegeben. Das Wegerecht und das Hamburger Klimaschutzgesetz sollen so geändert
werden, dass ab 2025 keine Kohle mehr für die Fernwärme und ab 2030 keine Kohle
mehr für die Stromproduktion verbrannt werden darf.

Dazu Dirk Seifert, stv. Vorsitzender des BUND Hamburg:

„Diese Volksinitiative, an der auch der BUND Hamburg beteiligt ist, kommt zur
richtigen Zeit. Über 20.000 Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben ein klares
Bekenntnis für den Kohleausstieg abgegeben und damit den aktuellen Plänen von
Vattenfall eine Absage erteilt, die Kohleverbrennung in Hamburg über Jahrzehnte
festzuschreiben. Gerade diese jüngste Kampfansage des Konzerns macht deutlich, dass
es in Hamburg eine schnelle gesetzliche Regelung für den Kohleausstieg braucht und
dass die Stadt alles dafür tun muss, um die per Volksentscheid im Jahr 2013
festgelegte Rücknahme des Fernwärmenetzes gegen alle Widerstände umzusetzen.

Der BUND sieht in der erfolgreichen Volksinitiative auch ein klares Signal an die
Bundesregierung, die Arbeit in der soeben berufenen Kohlekommission zügig
aufzunehmen und bundesweit einen schnellen Kohleausstieg festzuschreiben. „Wenn
die Bundesregierung verhindern will, dass im Norden die Windkraftanlagen immer öfter
stillstehen, weil der Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken die Netze verstopft, muss
sie dem Hamburger Beispiel folgen. Das Zeitalter der fossilen Energien ist vorbei. Es
kann nicht sein, dass Vattenfall und Konsorten noch über Jahrzehnte auf Kosten von
Energiewende und Klimaschutz ihre Kassen füllen dürfen“, so Seifert.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

Darf Vattenfall mit Kohle-Moorburg Elbe aufheizen? BUND-Klage wird neu verhandelt

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg gehen in eine neue Runde. Der BUND Hamburg will erreichen, dass Vattenfall zur Kühlung für das Klimamonster nicht per Durchlaufkühlung die Elbe aufheizt und die ohnehin schon hohen Belastungen verschlimmert – sondern möglichst dauerhaft einen Kühlturm einsetzt, der die Wasserentnahme aus der Elbe drastisch reduziert. Für Vattenfall ist diese Art Umweltschutz allerdings teurer. Deshalb lehnt der Konzern die Forderung ab und hat – mit der grünen Umweltbehörde an der Seite – die Revision auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision angenommen und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen. Darüber berichten z.B. die Welt und der NDR. Vattenfalls klimaschädliche Kohle-Politik ist auch Anlass für die Volksinitiative Tschüss Kohle und Auseinandersetzungen um die vollständige Rekommunalisierung der Fernwärme in der Hansestadt.

Die vorerst gute Nachricht laut NDR: „Der Kühlturm muss in Betrieb bleiben“ heißt es dort und „Damit bleibt es vorerst beim Stand aus dem vorigen Jahr: Das Kraftwerk wird statt mit Elbwasser in einem kostspieligeren Verfahren über einen Kühlturm gekühlt. 2017 hatte die Hamburger Umweltbehörde die sogenannte Durchlaufkühlung untersagt, nachdem in einem anderen Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks die Umweltfolgen nicht ausreichend geprüft wurden.“

Nicht nur der BUND Hamburg hat sich per Klage gegen die Elb-Wasserkühlung in Moorburg ausgesprochen. Auch die EU-Kommission hatte gegen die Genehmigung bedenken und vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend verklagt.

Der NDR berichtet: „Das Verfahren sei aus ökologischer Sicht „extrem kritisch“, sagte der BUND-Vorsitzende Manfred Braasch. Fischeier und -larven und kleine Fische würden von der Anlage angesaugt und kämen dabei um. Zudem veränderten sich die Sauerstoffwerte im Wasser, und die Temperatur steige an. Der BUND hat gegen die „wasserrechtliche Erlaubnis“ geklagt. 2013 bekamen die Umweltschützer vor dem OVG zunächst Recht. Hamburg und der Kraftwerksbetreiber Vattenfall legten jedoch Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde.“

Das Bundesverwaltungsgericht verwies in seiner heutigen Entscheidung, dass es vorhergehende OVG-Urteil wäre aufgehoben und müssen neu verhandelt werden, da sich in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt habe. In einer Presseerklärung erläuterte das Gericht seine heutige Entscheidung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert.

Bundesverwaltungsgericht PressemitteilungNr. 35/2018 vom 29.05.2018

Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg muss sich erneut mit der Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt. Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße in dieser Hinsicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot. Die geltend gemachten naturschutzrechtlichen Einwendungen rechtfertigten demgegenüber nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren hat wegen zweier Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zunächst geruht. Mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) hat der EuGH über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden, und im Urteil vom 26. April 2017 (Rs. C-142/16) hat er festgestellt, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde.

Aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH und der nachfolgenden weiteren Klärung der wasserrechtlichen Maßstäbe durch den Senat im Urteil vom 9. Februar 2017 (BVerwG 7 A 2.15; „Elbvertiefung“) steht fest, dass das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in seinen entscheidungstragenden Ausführungen zum Verschlechterungsverbot gegen Bundesrecht verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass das Urteil aus anderen Gründen, insbesondere wegen der im Urteil des EuGH vom 26. April 2017 aufgezeigten Verstöße gegen die Bestimmungen des europäischen Naturschutzrechts, im Ergebnis richtig ist. Das Urteil des EuGH entfaltet zwar Bindungswirkung. Eine Heilung der darin aufgeführten Rechtsfehler ist jedoch nicht ausgeschlossen, so dass insoweit nicht die Aufhebung, sondern die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Erlaubnis in Betracht kommt. Hierzu bedarf es tatsächlicher Feststellungen durch das Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 29. Mai 2018 – BVerwG 7 C 18.17 –

Vorinstanz: OVG Hamburg, 5 E 11/08 – Urteil vom 18. Januar 2013 –

Außerdem ist beim Bundesverfassungsgericht zu dem Verfahren zu lesen:

BVerwG 7 C 18.1729. Mai 2018, 09:30 Uhr

Kohlekraftwerk Moorburg

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt.

Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße insoweit gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, weil diese Art der Kühlwassernutzung eine Sauerstoffmangelsituation in der Elbe entstehen lasse. Die geltend gemachten habitatrechtlichen Einwendungen rechtfertigten hingegen nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Bezogen auf die oberhalb der Staustufe Geesthacht gelegenen Schutzgebiete liege ein Verstoß gegen die maßgeblichen Schutzvorschriften nicht vor. Durch den Bau und den Betrieb einer zweiten Fischaufstiegsanlage an der Staustufe würden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermieden.

Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren wegen zweier beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig gemachter Verfahren zunächst ausgesetzt. Nachdem der EuGH im Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden und im Urteil vom 27. April 2017 (Rs. C-142/16) festgestellt hat, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde, ist nunmehr über die Revisionen zu entscheiden.

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