Fracking-„Verbot“ der Regierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz

Hubertus Zdebel

 Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zu Beginn ihrer Amtszeit sprach Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) davon, Fracking gesetzlich verbieten zu wollen, und führte zurecht die Gefahren für Mensch und Umwelt an, die durch die Gasförderung entstehen. Inzwischen spricht die SPD-Ministerin nur noch von einem Fracking-Moratorium bis 2021. Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) bereitet sie ein Paket an Gesetzesentwürfen vor und hat nun angekündigt, dass es die angeblich „strengsten Regeln weltweit“ enthalten solle – doch faktisch laufen die geplanten Regelungen auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon lange darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles“ Erdgas mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Bei Fracking werden große Mengen Wasser mit Sand und zum Teil hochgiftigen Chemikalien versetzt und unter hohem Druck in die Tiefe gepresst, um Gas tragendes Gestein aufzubrechen.

Geplante Regelungen ermöglichen Fracking

Wenngleich Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt hat, ist aus ihren Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich längst hinfällige Regelungen anstrebt. Im Kern soll den Energiekonzernen aber während des Fracking-Moratoriums erlaubt werden, „Probebohrungen“ vorzunehmen sowie unterhalb von 3000 Metern zu fracken. Lediglich die Erdgasförderung oberhalb von 3000 Metern und in Wasserschutzgebieten sollen verboten werden.

Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) mindestens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich bedeuten die Vorschläge eine weitreichende Fracking-Erlaubnis. Damit sind die beiden sozialdemokratisch geführten Ministerien einmal mehr vor den Industriekonzernen eingeknickt.

Fracking-Lobby führt Propagandafeldzug

Die Fracking-Lobby setzt alles daran, in einem öffentlichen Propagandafeldzug die Gefahren von Fracking kleinzureden und das Vorhaben der Regierung zu unterstützen. So ist es den Frackingkonzernen inzwischen gelungen, die bisher Fracking-kritische Wasserwirtschaft dazu zu bewegen, sich nicht mehr gegen eine Erlaubnis von Fracking zu positionieren. Sowohl Wasserwirtschaft als auch Frackingkonzerne sind im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) organisiert und haben sich auf eine gemeinsame Position verständigt: „Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen“, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, in einem Pressebericht zitiert.

In den letzten Tagen häuften sich prompt Fracking-freundliche Medienberichte, in denen erklärt wurde, dass die Gefahren angeblich übertrieben wären. Angeblich habe etwa ExxonMobil inzwischen eine Frac-Flüssigkeit ohne giftige Chemikalien entwickelt und damit seien die Vorbehalte gegen den Einsatz von Fracking hinfällig. Doch durch Fracking droht auch weiterhin die Verunreinigung des Trinkwassers durch Methan und giftiges Lagerstättenwasser aus unteren Gesteinsschichten. Diese können durch Unfälle sowie undichte Bohrlochabdichtungen in das Grundwasser gelangen.

Es gibt kein sauberes Fracking

Zudem fällt bei Fracking sogenanntes „Flowback“, eine Mischung aus dem natürlich vorhandenen Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, an. Dieses Flowback enthält neben einer Vielzahl an möglichen Frac-Chemikalien häufig auch natürlich vorhandene radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol. Für die Entsorgung des Flowback-Wassers ist noch keine Lösung in Sicht. Zum Teil wird es einfach wieder in sogenannte Versenkbohrungen zurückgepresst, was zu Erdbeben führen kann und bereits geführt hat. So bebt die Erde in Fracking-Regionen etwa in Niedersachsen und in den Niederlanden häufiger als vor dem Beginn der Gasförderung.

„Sauberes“ Fracking kann es also nicht geben. Angesichts der Risiken für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.

DIE LINKE: Deutsch-niederländische Vernetzung gegen Fracking

Der Kreisverband Borken der Partei DIE LINKE organisiert gemeinsam mit der niederländischen Schwesterpartei Socialistische Partij (SP) am kommenden Samstag ein Seminar zum Thema Fracking und seinen Auswirkungen. An dem Seminar, das im niederländischen Winterswijk stattfindet, nehmen als Referenten der niederländische Geologe und Anti-Fracking-Aktivist Prof. Van Huissteden, der niederländische SP-Abgeordnete Eric Smaling sowie der linke NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Münster) teil. Das Seminar starte um 10 Uhr im Theater Astoria (Wooldsweeg 5, HT Winterswijk).

Wegen der unbeherrschbaren Risiken der Fracking-Technologie fordert Zdebel ein gesetzliches Fracking-Verbot. „Wir LINKEN sind uns mit unserer niederländischen Schwesterpartei Socialistische Partij (SP) einig: Fracking muss sowohl in den Niederlanden wie in Deutschland gesetzlich verboten werden.“

Zdebel weiter: „Die niederländische Regierung hat angekündigt, unkonventionelle Gasvorräte nutzen zu wollen und dazu Fracking zu prüfen. Zu den betroffenen Regionen zählen auch weite Teile der an Deutschland grenzenden Provinzen Limburg, Noord-Brabant, Gelderland und Overijssel. In Deutschland hat Umweltministerin Hendricks (SPD) gerade angekündigt, einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde. Dabei gehört das Münsterland zu den Regionen mit der geologischen Voraussetzung für Schiefergasvorkommen.

Während Gaskonzerne auf Gasförderung durch Fracking drängen, ist diese Technologie mit hohen Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Die niederländische Regierung geht mit dem aktuellen Verfahren einen Schritt weiter in Richtung Fracking, obwohl im September 2013 nach heftigen Protesten ein Moratorium verhängt wurde. In den Niederlanden haben sich bisher 167 Kommunen und neun der zwölf Provinzen gegen Fracking ausgesprochen. Die niederländische Regierung hat in dem vorgelegten Entwurf zur ‚Strukturvision Schiefergas‘ angekündigt, die Gasvorräte optimal nutzen zu wollen und dazu Fracking zu prüfen. Dieses Prüfverfahren kann dazu führen, Probebohrungen und Fracking ab 2015 zuzulassen. Fracking ist mit hohen Risiken insbesondere für das Trinkwasser verbunden. Das Oberflächen- und Grundwasser kann bei Unfällen und durch den Aufstieg von Fracking-Flüssigkeit, Methan oder Lagerstättenwasser verschmutzt werden.“

Hendricks gibt Industrie nach – Gesetzliches Fracking-Verbot muss ohne Ausnahmen kommen

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

Zdebel weiter: „Unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes soll eine Regelung durchgesetzt werden, die Fracking jedoch weitgehend erlauben würde. Bei dieser Regelung von einem Fracking-Verbot zu sprechen, ist reine Augenwischerei. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Geologie und Rohstoffe würde die vorgesehene Beschränkung die Förderung der Hälfte aller unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland erlauben, nämlich mehr als sechs Billionen Kubikmeter. Auch Fracking zur Förderung konventioneller Öl- und Gasvorkommen bleibt damit möglich. Die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund geht die Regierung augenscheinlich ebenfalls nicht an.

Aus der Ankündigung der Ministerin ist erkennbar, dass sie kein generelles Fracking-Verbot, sondern eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstrebt. Damit gibt sie den Forderungen der Industrie nach, die sich inzwischen über den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl Wasserwirtschaft wie auch Frackingkonzerne organisiert sind, auf eine gemeinsame Position verständigt haben: ‚Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen‘, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, zitiert.

Angesichts der genannten Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.“

Umweltbundesamt täuscht Widerstand gegen Fracking vor

Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon länger darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles Erdgas“ mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Nachdem Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) und Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) Anfang Juli einen Gesetzesentwurf zu Fracking angekündigt haben, läuft die Fracking-Lobby erst richtig Sturm.

Wenngleich Gabriel und Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt haben, ist aus ihren bisherigen Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstreben. In ihrem Eckpunktepapier von Juli schlagen die SPD-Minister vor, Fracking für Bohrungen nach unkonventionellem Gas oberhalb von 3.000 Metern und in Wasserschutzgebieten zu verbieten. Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) wenigstens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich laufen die Vorschläge auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus.

Fracking auf mehr als 75 Prozent aller Flächen in Deutschland erlaubt?

Auch das in der vergangenen Woche vorgestellte (zweite) Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes stellt einen weiteren Baustein dar, um einmal mehr unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes eine Regelung durchzusetzen, die Fracking weitgehend erlauben würde.

Zwar nannte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, die Technologie zurecht „unbeherrschbar“ und „wenig sinnvoll“. Das spiegelt sich aber in dem vorgelegten Gutachten so nicht wieder, im Gegenteil.

Was Krautzberger verschweigt: Die Vorkommen an Tight-Gas und Tight-Öl, im festen Sandstein eingeschlossenes Erdöl und Erdgas, das nur mit erheblichem Fracking gefördert werden kann, werden in dem Gutachten des Umweltbundesamtes zu „konventionellen Lagerstätten“ umdefiniert. Damit wäre Fracking auf mehr als 75 Prozent aller dafür in Frage kommenden Flächen in Deutschland erlaubt. Die Fracking-Konzerne können sich freuen; mit dieser Umdefinierung wäre eines ihrer Hauptanliegen umgesetzt.

Analyse der Umweltgefahren fehlt

Völlig zu Recht bezeichnete der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Gutachten des Umweltbundesamtes als „verpasste Chance für eine tiefgehende Analyse der Umweltgefahren des gefährlichen Gasbohrens“. Nach Einschätzung des BBU fehlen weiterhin Sicherheitskonzepte zum Umgang mit dem Rückflusswasser, der Erdbebengefährdung und zur Sicherung des Grundwassers. Insgesamt liege „nach wie vor kein schlüssiges Konzept vor, um die Risiken durch Fracking systematisch zu ermitteln und zu bewerten oder die Auswirkungen von Schadensereignissen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, wirksam zu begrenzen“.

Angesichts der Gefahren für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Dabei wären damit bestenfalls nach heutigem Kenntnisstand marginale zwei bis drei Prozent des deutschen Energiebedarfs zu decken. Beim Einsatz der Fracking-Technik gelangt das oft mit natürlich vorhandenen giftigen Stoffen vermischte Lagerstättenwasser an die Oberfläche und wird einfach wieder in den Boden verpresst, was zu toxischen Austritten und Erdbeben führen kann. Zudem kommt es beim Fracking immer wieder zu unkontrollierbaren, toxischen und klimabelastenden Methan-Austritten, die das Grundwasser erheblich verunreinigen können. Deshalb setzt DIE LINKE sich nach wie vor für ein allgemeines Fracking-Verbot ein, ob innerhalb oder außerhalb der Parlamente.

Druck von unten auf die Bundes- und Landesregierungen ist für die Durchsetzung eines kompromissloses Fracking-Verbots entscheidend. Beim Atomausstieg 2011 haben wir gesehen, dass eine gesellschaftlich breit getragene Protestbewegung die Grenzen des vermeintlich politisch Möglichen verschieben kann. Es gibt keinen Grund, weshalb dies nicht auch in Sachen Fracking möglich ist.

(Quelle: Linksfraktion – Im Wortlaut  , 8. August 2014)

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