Von Fracking-Verbot keine Spur

20.11.2014 – „Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Fracking fällt deutlich hinter die im Juli von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Die Fracking-Gaslobby hat sich durchgesetzt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE. „Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden.“ Zdebel weiter:

„Noch im Juli 2014 hatten Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks (beide SPD) ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein. Ursprünglich sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein bis 2021 zu kommerziellen Zwecken komplett verboten und nur für Forschungsprojekte erlaubt werden. Nun ist den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen ab 2019 in Aussicht gestellt.Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern. Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich also gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

GroKo bereitet Fracking-Betrug vor: LINKE bleibt bei bundesweitem Verbot ohne Ausnahmen!

Laut „Spiegel“ haben sich das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt auf Regelungen verständigt, mit denen die umstrittene Fracking-Methode erlaubt werden kann.

Auch wenn es dabei bliebe, dass Fracking oberhalb einer Tiefe von 3.000 Metern verboten werden soll, wie jetzt die zuständigen Minister Gabriel und Hendricks (beide SPD) entgegen der anderslautenden Spiegel-Berichterstattung betonen: Die Große Koalition bereitet einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung den Weg.

Statt angekündigtem Fracking-Verbot eine weitreichende Erlaubnis

Anders als von der Bundesregierung suggeriert, weisen laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) insbesondere die Tongesteine des Unterkarbon, die in Tiefen bis weit über 5.000 Meter versenkt sein können, große Schiefergaspotenziale auf, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter. Ein erheblicher Teil dieser tiefliegenden Gesteinsschichten befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Große Mengen Schiefergas wären also von den geplanten Gesetzesänderungen ausgenommen. Auch Fracking zur Förderung von Tight-Gas wie in Niedersachsen bleibt weiterhin möglich. Hier von einem „Fracking-Verbot“ zu sprechen ist Augenwischerei: Statt des angekündigten Verbots schafft die Regierung eine weitreichende Fracking-Erlaubnis.

Auch bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb: Wasserführende Schichten werden in jedem Fall durchquert, und es gibt keinerlei Garantien, dass Methan, Frac-Flüssigkeit sowie sogenanntes natürlich vorhandenes Lagerstättenwasser, das Schadstoffe wie radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, durch Unfälle an den Bohrleitungen oder durch aufgebrochene Gesteinsschichten in das Grund- und Trinkwasser gelangen.

Lobbyarbeit des BDI hat sich gelohnt

Waren die im Juli von Gabriel und Hendricks angekündigten Fracking-Regelungen schon windelweich, wurden seitdem nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ immer mehr Aufweichungen vorbereitet. So soll in Natura 2000-Gebieten kein Fracking-Verbot gelten und ist eine ständige Überwachung des Oberflächen- und Grundwassers bei der Versenkung von Lagerstättenwasser und Flowback offensichtlich nicht mehr vorgesehen.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich jedenfalls gelohnt. Die Große Koalition ist offenbar bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.

LINKE will Fracking ohne Ausnahme gesetzlich verbieten

Angesichts der vielen Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Anstatt die Gasförderung in Deutschland per Gesetz auszuweiten, spricht sich DIE LINKE für eine Beschleunigung der Energiewende, den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und die konsequente Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking nicht durch die Hintertür ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.

linksfraktion.de, 17. November 2014

Fragestunde im Bundestag: Gefahrenprävention bei der Gasförderung

Hubertus_Herbert_Fragestunde_2Gemeinsame Stellungnahme von Herbert Behrens (DIE LINKE.) und Hubertus Zdebel zur Fragestunde des Bundestages am 5.11. zum Thema „Gefahrenprävention bei der Gasförderung“. Im Rahmen der Fragestunde an die Bundesregierung am Mittwoch, den 05.11.14, war die Gefahrenprävention bei der Erdgasförderung erneut Thema im Deutschen Bundestag.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hat das Thema auf die Agenda gebracht und wollte vor allem wissen, ob die Bundesregierung in ihrer geplanten gesetzlichen Neuregelung des Frackings eine Beweislastumkehr vorsieht für Fälle, in denen mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung aufgetreten ist. Der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer, gab an, dass eine solche Beweislastumkehr nur für „typische Bergschäden“ nicht aber für gesundheitliche Schäden gelte.

„Für die betroffene Bevölkerung im Umfeld von Gasförderstätten ist diese Aussage ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie für eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen vollständig aus ihrer Verantwortung entlässt? Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr, die explizit auf die Gefährdung von Mensch und Natur durch die Gasindustrie anwendbar ist,“ fordert Hubertus Zdebel.

Herbert_Hubertus_Fragestunde_3Der niedersächsische Abgeordnete Herbert Behrens, in dessen Wahlkreis Osterholz-Verden bereits gefrackt wurde, kritisiert vor allem, dass sich die Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben. „Angesichts der nachweislichen Verschmutzung von Böden im Umkreis von Gasförderstellen im Landkreis Rotenburg brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Gefahrenprävention, die auch das Entziehen bestehender bergrechtlicher Genehmigungen ermöglichen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht dafür die gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht gegeben. Dem widerspricht der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und behauptet die konkrete Umsetzung: Der Gefahrenprävention sei Ländersache. Um Klarheit zu schaffen, brauchen wir dringend eine nähere Gefahrenbestimmung im Bundesberggesetz“, so Herbert Behrens.

Die beiden Abgeordneten kritisieren auch die Einschätzung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, dass ein Zusammenhang zwischen Fracking und erhöhten Leukämieraten nicht gegeben sei, obwohl es bisher noch keine Untersuchungen in dieser Richtung gibt. „Besonders dreist ist die Aussage des Staatssekretärs, es habe im Umkreis Bothel erst einen Frack gegeben. In Wahrheit können wir von mindestens 10 Fracks im Umkreis von 10 km ausgehen. Die eingesetzten Chemikalien sind überwiegend nicht bekannt. Außerdem gibt es im benachbarten Söhlingen eine Verpressbohrung für bei Gasbohrungen hochgefördertes Lagerstättenwasser, das neben Frack-Chemikalien üblicherweise auch natürlich vorhandene Schadstoffe enthält. Auf diesen Aspekt der Lagerstättenwasserproblematik ist der Staatssekretär gar nicht erst eingegangen. Wir brauchen dringend auch strengere Auflagen für die konventionelle Gasförderung,“ so Hubertus Zdebel.

Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?

Hubertus Zdebel und Herbert Behrens: Über die Risiken von Fracking in Lüneburg

Am Donnerstag, 30. Oktober, 18 Uhr laden Herbert Behrens und Hubertus Zdebel (MdB, DIE LINKE) zum Thema „Fracking stoppen! Wege des Widerstandes“ ins Foyer der Lüneburger Volkshochschule (Haagestraße 4) ein. Referent ist Oliver Kalusch vom Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Behrens und Zdebel waren im Sommer in den Landkreisen Rotenburg und Verden unterwegs, um sich ein Bild von den Aktivitäten der Gasindustrie zu machen. „Bereits ohne den Einsatz von Fracking gibt es zahlreiche Probleme im Bereich der Gasförderung“, sagt Herbert Behrens. „Immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen toxisches Lagerstättenwasser austritt. Auch durch das Abfackeln von Gas und erhöhte seismische Aktivitäten sind die Menschen enormen Belastungen ausgesetzt. Aktuell beschäftigt uns in Rotenburg die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen der Gasförderung und der erhöhten Zahl von Leukämiefällen gibt.“

Zdebel warnt vor einer Irreführung der Bevölkerung durch die Bundesregierung: „Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel behaupten, dass sie in ihrem geplanten Gesetzesentwurf Fracking verbieten. In Wahrheit wollen sie nur die Förderung von Schiefergas vorläufig verbieten, Fracking in Sandsteinformationen soll erlaubt bleiben.“

Das sogenannte Tight-Gas soll entgegen der sprachlichen Regelung in allen bisherigen Gutachten plötzlich in den Bereich der konventionellen Gasförderung fallen und erlaubt bleiben. „Wir lassen uns auf dieses Verwirrspiel nicht ein und fordern ein Frackingverbot in sämtlichen geologischen Formationen. Wir brauchen außerdem schärfere Auflagen für die konventionelle Gasförderung, vor allem bei der Entsorgung des Lagerstättenwassers. Ein entsprechender Antrag von uns kommt noch in diesem Jahr auf den Tisch“, kündigt Zdebel an.

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