Bundesregierung will Fracking in Deutschland erlauben – Teil 4

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie den vierten Teil.

Noch im Juli 2014 haben Bundesminister Gabriel und Hendricks „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ angekündigt, als sie ihre Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Erdgas- und -öl mittels Fracking vorgestellt haben. Davon kann bei den nun vorliegenden Referentenentwürfen der Bundesregierung keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Änderungen, u.a. des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. So würde in Deutschland einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung der Weg bereitet.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt wird die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gegen die Entwürfe stimmen und hat einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking ist mit immensen negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden. Besonders zu erwähnen seien an dieser Stelle:

  • die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in das Grundwasser gelangen. Dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht ausgeschlossen werden kann, bestätigen auch Studien des Umweltbundesamts und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen;
  • die ungeklärte und unfallträchtige Entsorgung des hochgiftigen Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, der neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält;
  • unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
  • die Gefahr von durch Fracking oder der Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
  • die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ist.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

Regierung agiert mit leeren Versprechen

Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Darauf macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen zurecht aufmerksam. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.

Überdies kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine sechsköpfige Kommission dies mehrheitlich als unbedenklich einstuft. Diese Expertenkommission hat eine deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter. Die Zivilgesellschaft ist nicht vertreten. Kritische Aspekte einzubringen, wird so bereits durch die Zusammensetzung der Kommission weitgehend unterbunden.

Vergleiche mit Wohnbebauungsabstandsregelungen aus den USA und Australien zeigen zudem, dass die geplanten deutschen Bestimmungen weit hinter diesen zurückbleiben. Während dort Abstände von mehreren hundert Metern bis 2.000 Metern festgelegt sind, sehen die Referentenentwürfe der Bundesregierung keine Mindestabstände vor.

Die Behauptung also, bei der deutschen Fracking-Gesetzgebung würde es sich um „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ handeln, steht in deutlichem Widerspruch zur Realität, selbst wenn man Fracking-Verbote wie in Frankreich ausnimmt. Tatsächlich wurde den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen bereits ab Juli 2018 in Aussicht gestellt.

Nur die Energiekonzerne gewinnen

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die einzigen wirklichen kurzfristigen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.

Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist dementgegen nicht zu erkennen. Dies bestätigt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Bericht: „Es besteht (…) kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.“

Die Gasvorkommen in Deutschland sind im internationalen Vergleich gering. Selbst eine umfassende Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas könnten höchstens 2-3 Prozent des Gasbedarfs in Deutschland decken. Dieser Anteil der Energieversorgung kann problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 2. Februar 2015

Fortsetzung folgt. Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

Gesetzentwurf: Von Fracking-Verbot keine Spur

„Mit dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zur Anwendung der Fracking-Technologie hat die Bundesregierung der Gas und Öllobby ein schönes Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Jetzt ist es amtlich: Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. Zdebel weiter:

„Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist.

Die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten, die BMWi und BMUB jetzt gemeinsam veröffentlicht haben, fallen deutlich hinter die im Juli 2014 von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Noch im Juli 2014 hatten Gabriel und Hendricks ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein.

Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze, oberhalb der nicht gefrackt werden darf, ohnehin nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb. Völlig zu Recht macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen darauf aufmerksam, dass durch das von der Bundesregierung geplante Fracking-Gesetz 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen bedroht seien, falls die Bundesregierung an ihren Fracking-Plänen festhalte.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

Fragestunde im Bundestag: Gefahrenprävention bei der Gasförderung

Hubertus_Herbert_Fragestunde_2Gemeinsame Stellungnahme von Herbert Behrens (DIE LINKE.) und Hubertus Zdebel zur Fragestunde des Bundestages am 5.11. zum Thema „Gefahrenprävention bei der Gasförderung“. Im Rahmen der Fragestunde an die Bundesregierung am Mittwoch, den 05.11.14, war die Gefahrenprävention bei der Erdgasförderung erneut Thema im Deutschen Bundestag.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hat das Thema auf die Agenda gebracht und wollte vor allem wissen, ob die Bundesregierung in ihrer geplanten gesetzlichen Neuregelung des Frackings eine Beweislastumkehr vorsieht für Fälle, in denen mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung aufgetreten ist. Der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer, gab an, dass eine solche Beweislastumkehr nur für „typische Bergschäden“ nicht aber für gesundheitliche Schäden gelte.

„Für die betroffene Bevölkerung im Umfeld von Gasförderstätten ist diese Aussage ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie für eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen vollständig aus ihrer Verantwortung entlässt? Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr, die explizit auf die Gefährdung von Mensch und Natur durch die Gasindustrie anwendbar ist,“ fordert Hubertus Zdebel.

Herbert_Hubertus_Fragestunde_3Der niedersächsische Abgeordnete Herbert Behrens, in dessen Wahlkreis Osterholz-Verden bereits gefrackt wurde, kritisiert vor allem, dass sich die Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben. „Angesichts der nachweislichen Verschmutzung von Böden im Umkreis von Gasförderstellen im Landkreis Rotenburg brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Gefahrenprävention, die auch das Entziehen bestehender bergrechtlicher Genehmigungen ermöglichen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht dafür die gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht gegeben. Dem widerspricht der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und behauptet die konkrete Umsetzung: Der Gefahrenprävention sei Ländersache. Um Klarheit zu schaffen, brauchen wir dringend eine nähere Gefahrenbestimmung im Bundesberggesetz“, so Herbert Behrens.

Die beiden Abgeordneten kritisieren auch die Einschätzung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, dass ein Zusammenhang zwischen Fracking und erhöhten Leukämieraten nicht gegeben sei, obwohl es bisher noch keine Untersuchungen in dieser Richtung gibt. „Besonders dreist ist die Aussage des Staatssekretärs, es habe im Umkreis Bothel erst einen Frack gegeben. In Wahrheit können wir von mindestens 10 Fracks im Umkreis von 10 km ausgehen. Die eingesetzten Chemikalien sind überwiegend nicht bekannt. Außerdem gibt es im benachbarten Söhlingen eine Verpressbohrung für bei Gasbohrungen hochgefördertes Lagerstättenwasser, das neben Frack-Chemikalien üblicherweise auch natürlich vorhandene Schadstoffe enthält. Auf diesen Aspekt der Lagerstättenwasserproblematik ist der Staatssekretär gar nicht erst eingegangen. Wir brauchen dringend auch strengere Auflagen für die konventionelle Gasförderung,“ so Hubertus Zdebel.

Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?
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