Hochradioaktiv und waffenfähig: Atomtransporte aus Garching ins Zwischenlager Ahaus

Wie ist der Stand in Sachen geplanter Atomtransporte mit hochradioaktivem und waffenfähigem Atommüll aus dem Forschungsreaktor München Garching in das Zwischenlager Ahaus? Dazu antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

Laut Bundesregierung wird der erste Behälter, in dem die hochradiaktiven Brennelemente für den Transport und die Lagerung verpackt werden, „nicht vor dem 4. Quartal 2019″ beladen. In Nasslager von Garching wären nach Angaben der Bundesregierung noch bis ins nächste Jahr hinein freie Plätze für bestrahlte Brennelemente vorhanden. Der Betreiber wird in diesem Jahr vom Hersteller GNS zwei Behälter vom neuen Typ MTR 3 erhalten. Weitere je zwei Behälter sollen 2021, 2022 und 2023 an das Forschungszentrum geliefert werden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„Der Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Forschungszentrum Garching birgt enorme Gefahren. Dabei stehen Betreiber und Behörden offenbar vor großen Problemen, weil die Anforderungen an den Terrorschutz in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Einzelheiten sind aufgrund der strikten Geheimhaltung von der Bundesregierung nicht zu erfahren.

Das zeigen die Antworten auf meine Kleine Anfrage zu den geplanten Atomtransporten aus Garching in das Zwischenlager nach Ahaus.

Vermutlich erst 2020 dürfte der mit einem über 100 Tonnen schweren speziell gepanzertem Fahrzeug ein Atomtransport mit zwei Behältern stattfinden. Die Kosten allein für das Spezialfahrzeug sollen 1,555 Mio Euro betragen. Offenbar wurde der Betrieb des Forschungsreaktors in Garching so angepasst, dass das Nasslager noch Brennelemente aufnehmen kann.

Statt Atomtransporte nach Ahaus braucht es in Garching ein eigenes Zwischenlager, bis ein Atomüll-Endlager für diese brisanten Abfälle gefunden ist.“

Ostermärsche 2019: Zdebel in Gronau gegen Atomfabriken und Atomwaffen

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) wird sich am kommenden Karfreitag am Ostermarsch in Gronau beteiligen und gegen Aufrüstung und für die Stilllegung aller Atomanlagen demonstrieren. Der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE ruft alle Umwelt- und Friedensbewegten in der Region zur Teilnahme auf:

„Weltweit wachsen die nuklearen Gefahren, sei es in Sachen Atomwaffen, sei es mit Blick auf Atomkraftwerke. Die Trennung zwischen vermeintlich friedlicher und militärischer Nutzung der Atomenergie ist letztlich nicht möglich. In Gronau steht eine Uranfabrik, die ihren Anteil an diesen atomaren Risiken hat, die marode Reaktoren wie Tihange und Fessenheim beliefert, aber auch Uran-Brennstoff in Krisenregionen liefert. Bei URENCO in Gronau könnte technisch sogar atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Eine Stilllegung lehnt die Bundesregierung bislang ab. Das muss sich schnellstens ändern!

 

Immer öfter wird URENCO im Zusammenhang mit militärischen Interessen in Verbindung gebracht. Sei es, wenn URENCO das Uran in Krisengebiete für die neuen Atomkraftwerke der Vereinigten Arabischen Emirate herstellt oder sich als Lieferant von Uran für militärisch genutzte Atommeiler wie Watts Bar 1 in den USA anbietet. Erst vor wenigen Wochen hat URENCO für die USA angekündigt, künftig bis kurz vor die Atomwaffengrenze von 20 Prozent angereichertes Uran herstellen zu wollen. Abschalten heißt abrüsten. Grund genug also, gemeinsam in Gronau für Frieden und gegen Aufrüstung auf die Straße zu gehen!“

Der Ostermarsch in Gronau startet am Karfreitag, den 19. April 2019 um 13 Uhr vor dem Bahnhof in Gronau.

Siehe außerdem:

 

URENCO-Uran und Atomgeschäfte im Nahen Osten

Das teilweise deutsche Uranunternehmen URENCO liefert zwar den atomaren Brennstoff für die demnächst in einer Krisenregion in Betrieb gehenden Atomreaktoren der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Über eine angestrebte nukleare Zusammenarbeit der URENCO mit Saudi-Arabien sind der Bundesregierung bislang aber (noch?) „keine Absichten bekannt, dass solche Dienstleistungen in Erwägung gezogen würden“. „Jede etwaige Bestrebung der Urenco in eine solche Richtung müsste zuvor vom trilateralen Regierungsausschuss der Partnerstaaten Vereinigtes Königreich, Niederlande und Deutschland geprüft und einstimmig genehmigt werden. Dasselbe würde auch für ein etwaiges Engagement der ETC gelten“, heißt es in der Antwort auf eine entsprechende Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

Zdebel hatte die Bundesregierung zu URENCO befragt, nachdem bekannt wurde, dass die USA Export-Genehmigungen für Atomtechnik für Saudi-Arabien (Spiegel) erteilen wollen, die im weiteren auch der Herstellung von Atomwaffen dienen könnten. Mit Blick auf die kritischen Uranlieferungen für die insgesamt vier Atommeiler in den VAE heißt es in der Antwort der Bundesregierung lapidar: „Im Hinblick auf die Sicherheit ihrer kerntechnischen Anlagen arbeiten die Vereinigten Arabischen Emirate eng mit der IAEO zusammen.“

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Der teilweise deutsche Urankonzern URENCO mit Sitz unter anderem in Gronau liefert atomaren Brennstoff für den Einsatz in der Krisenregion des Nahen Ostens für AKWs der Vereinigten Arabischen Emirate. Vor diesem Hintergrund ist es trotz der Antwort der Bundesregierung nicht auszuschließen, dass demnächst auch Saudi-Arabien auf der Kundenliste der URENCO auftauchen wird, denn spätestens 2020 sollen dort die ersten Bauaufträge für Atomkraftwerke erteilt werden. Die USA bringen sich dafür gerade massiv ins Gespräch.

Schon heute gehören Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate zu den weltweit größten Waffenimporteuren und führen aktuell Krieg im Jemen. Deswegen müssen Waffenlieferungen in die Regionen gestoppt werden. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland nicht länger dazu beiträgt, das atomare Risiko in Form von Super-Gau und Herstellung von Atomwaffen zu verbreiten, und von seinem Vetorecht im Gemeinsamen Ausschuss gemäß des Vertrages von Almelo Gebrauch macht. Statt Beihilfe zum Bau von Atomanlagen dort zu leisten, müssen Uranfabriken in Deutschland und in der Welt geächtet und abgeschaltet werden.“

Urananreicherer URENCO

Die teilweise deutsche URENCO betreibt in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in New Mexico (USA) Urananreicherungsanlagen zum Einsatz in Atomkraftwerken. Die deutschen Konzerne E.on und RWE halten gemeinsam ein Drittel des Unternehmens, Großbritannien und die Niederlande je ein weiteres Drittel. Weil die Anreicherung in den URENCO-Zentrifugen auch die Herstellung von waffenfähigem Uran ermöglicht, ist die URENCO von extremer militärischer Brisanz und unterliegt einem Kontrollsystem im Rahmen des Vertrages von Almelo (1970). Die Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands sind gemäß diesem Vertrag durch einen sogenannten Gemeinsamen Ausschuss mit Vetorecht an der Aufsicht über das Unternehmen beteiligt.

Die URENCO-Anlage in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen. Stilllegungs-Anträge der Fraktion DIE LINKE sind jüngst im Bundestag abgelehnt worden.

URENCO beliefert marode Alt-Reaktoren wie in Fessenheim und Tihange mit Uranbrennstoff. Auch Atomreaktoren in Krisenregionen wie der Ukraine oder den Vereinigten Arabischen Emiraten gehören zu den Kunden der URENCO. Teilweise wird das Uran direkt aus der deutschen Anlage in Gronau hergestellt und geliefert.

Atomprogramm Saudi-Arabien

Saudi-Arabien will in den nächsten Jahren bis zu 16 Atomkraftwerke bauen und ist derzeit dabei, die Aufträge für die ersten beiden Reaktoren zu vergeben. In der Summe soll es um Atomgeschäfte im Umfang von 80 Mrd. Dollar gehen. Neben Südkorea sind die USA, Russland und China unter den Anbietern.

In den USA ist es laut zahlreichen Medienberichten jüngst zu politischen Auseinandersetzungen gekommen, nachdem die Trump-Administration möglicherweise unter Bruch gesetzlicher Bestimmungen in sieben Fällen die Ausfuhr von Nukleartechnik für Saudi-Arabien genehmigt haben soll.

Der Bundesregierung liegen laut Nachfragen von Hubertus Zdebel keine Informationen, welcher Art diese Nukleartechnik-Exporte sind (siehe unten).

Ein erster Atomforschungsreaktor – geliefert von Argentinien – soll Medienberichten (Bloomberg) zu Folge möglicherweise bereits Ende des Jahres in der Nähe von Riad in Betrieb gehen. Erforderliche Safeguard-Maßnahmen (Kontrollen) durch die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) der UN sind aber offenbar noch nicht im geforderten Rahmen beschlossen.

Der Spiegel berichtet: „Mithilfe von Atomexperten und anhand von Satellitenaufnahmen wies das Portal [Bloomberg, siehe oben] nach, dass die Bauarbeiten an Saudi-Arabiens erstem Kernreaktor weit fortgeschritten sind. Die Anlage könnte binnen einem Jahr einsatzbereit sein, schätzte Robert Kelley, ehemaliger Inspekteur der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO.“

Ein entsprechendes Zusatzprotokoll für Safequard-Maßnahmen der IAEO in solchen Forschungsanlagen habe Saudi-Arabien bislang nicht unterzeichnet, berichtet der Spiegel.

URENCO Uran für die Atomreaktoren in den Vereinigten Arabische Emiraten

Im Jahr 2012 vermeldeten diverse Medien (u.a. Nuklearforum Schweiz), dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Brennstoffversorgung für die geplanten vier Atomkraftwerke gesichert hätten. Zu den Versorgern gehört auch die URENCO, die Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken anreichert (siehe auch World Nuclear News).

URENCO liefert demnach nicht direkt in die Emirate, sondern liefert das angereicherte Uran an die südkoreanische KEPCO, die die Atomkraftwerke in den VAE baut. Ende dieses Jahres soll der erste bereits fertiggestellte Reaktor in Betrieb gehen; drei weitere in Bau befindliche Reaktorblöcke sollen dann folgen.

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Dokumentation der genannten mündlichen Fragen des MdB Hubertus Zdebel (Plenarprotokoll 19/94 der Fragestunde vom 11. April)

Kenntnis der Bundesregierung über Atomtechnik-Exporte der USA für Saudi-Arabien und Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Knowhow

Frage 56

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, für welche Art von Nukleartechnik zum Bau von Atomreaktoren, mit denen sich laut „Der Spiegel“ „in einem zweiten Schritt auch Plutonium
herstellen“ ließe, die US-Regierung Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung an Saudi-Arabien erteilt (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-liefern-nuklear-technologie-nach-saudi-arabien-a-1260259.html), und welche grundsätzliche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Lieferung von Nukleartechnik nach Saudi-Arabien vor dem Hintergrund wachsender Proliferationsrisiken in der Region auch hinsichtlich des von den USA einseitig aufgekündigten Iran-Atomvertrags und der geplanten Inbetriebnahme von neuen, mit von Urenco angereichertem Uran versorgten Atomkraftwerken in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die in der Vergangenheit möglicherweise bereits wegen der Beteiligung der Vereinigten Arabischen Emirate am Krieg gegen den Jemen Ziel eines Raketenangriffs waren (www.focus.de/politik/ausland/bericht-von-tv-sender-jemens-huthi-rebellen-feuern-raketeauf-kernreaktor-in-abu-dhabi_id_7930549.html), und insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Vereinigten Arabischen Emirate heute neben Saudi-Arabien zu den größten Waffenimporteuren der Welt zählen (www.spiegel.de/politik/ausland/diese-arabischen-laender-treiben-atom-programmevoran-a-1197608.html)?

Antwort:

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über aktuelle Genehmigungen der US-Regierung zur Lieferung von Nukleartechnik an Saudi-Arabien. Der Nukleare  Nichtverbreitungsvertrag (NVV) erlaubt Saudi-Arabien die Nutzung von Nukleartechnologien zu zivilen Zwecken, einschließlich Kernenergie. Aus Sicht der Bundesregierung ist von zentraler Bedeutung, dass sich Saudi-Arabien an seine NVV-Verpflichtungen zur Nichtverbreitung hält und sein Nuklearprogramm den Verifikationen („Safeguards“) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstellt.

Auch den Vereinigten Arabischen Emiraten erlaubt der NVV die Nutzung von  Nukleartechnologien zu zivilen Zwecken. Im Hinblick auf die Sicherheit ihrer kerntechnischen Anlagen arbeiten die Vereinigten Arabischen Emirate eng mit der IAEO zusammen.

Uranlieferungen der URENCO für Saudi-Arabien?

Frage 58
Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Welche Kenntnisse über mögliche angestrebte Lieferungen von angereichertem Uran oder von Technologie zum Aufbau eigener Möglichkeiten zur Urananreicherung seitens Unternehmen mit deutscher Beteiligung – wie zum Beispiel Urenco oder die Enrichment Technology Company (ETC) oder mit diesen in Verbindung stehende Unternehmen – hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Bau und Betrieb von  Atomkraftwerken in Saudi-Arabien (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-liefern-nuklear-technologienach-saudi-arabien-a-1260259.html), und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Unternehmen mit Standorten in Deutschland oder deutscher Beteiligung angesichts der Risiken von Atomunfällen und des militärischen Missbrauchs keine Atomtechnik bzw. Kernbrennstoffe wie bis jetzt in Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder künftig nach Saudi-Arabien liefern dürfen (www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/vae-barakah-brennstoffversorgung-sichergestellt; https://urenco.com/global-operations/urenco-deutschland)?

Antwort:

Saudi-Arabien gehört nicht zu den Empfängerstaaten von (Anreicherungs-) Dienstleistungen der Urenco-Gruppe. Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, dass solche Dienstleistungen in Erwägung gezogen würden. Jede etwaige Bestrebung der Urenco in eine solche Richtung müsste zuvor vom trilateralen Regierungsausschuss der Partnerstaaten Vereinigtes Königreich, Niederlande und Deutschland geprüft und einstimmig genehmigt werden. Dasselbe würde auch für ein etwaiges Engagement der ETC gelten.

Hinsichtlich der Vereinigten Arabischen Emirate ist der Bundesregierung bekannt, dass dort ein Konsortium der koreanischen Firma Kepco den Auftrag zur Errichtung kommerzieller Kernkraftwerke übernommen hat.

 

 

Atommülllager Jülich: Interessenskonflikte unter Ministerien statt Sicherheit

Sichere Atommülllagerung in Jülich? Gibt es derzeit nicht. 152 Castorbehälter lagern seit Jahren ohne ausreichende atomrechtliche Erlaubnis. Doch statt mit aller Kraft und gemeinsam an einer möglichst risikoarmen Lösung zu arbeiten, sind zwischen den Ministerien und Beteiligten massive Interessenskonflikte ausgebrochen. Das zeigen Antworten der Bundesregierung auf Nachfragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel.

Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, warum die in Jülich zuständige Entsorgungsgesellschaft das zum Bundesumweltministerium gehörende Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft wegen Untätigkeit verklage und warum ein Standort für den erforderlichen Neubau eines Zwischenlagers nicht mehr zur Verfügung stehe? (Siehe unten im Wortlaut.)

Der für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel erklärt mit Blick auf die Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen: „Hier werden ganz massiv Interessenskonflikte zwischen den staatlichen Stellen ausgetragen, statt die bestmögliche Sicherheit beim Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll herbeizuführen.

Gibt es endlich bei der Prüfung der Sicherheit vor Ort positive Ergebnisse, steht plötzlich eine für den Bau eines neuen Zwischenlagers notwendige Fläche kurzerhand nicht mehr zur Verfügung. Und in einem anderen Fall verklagt ein zum Bundesforschungsministerium und zu NRW gehörendes Unternehmen ein wiederum zum Umweltministerium gehörendes Bundesamt,  – statt miteinander über ein gemeinsames Vorgehen zu reden. Und dabei sind angesichts wachsender Terrorgefahren die Anforderungen an die Zwischenlagerung und den Transport hochradioaktiver Atomabfälle enorm angewachsen.“

Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums (NBG) wird im Bericht über eine Veranstaltung der Geschäftsführer der für die Atommüllentsorgung in Jülich zuständigen Gesellschaft mit Blick auf die gewachsenen Terrorrisiken so wiedergegeben: „Die rechtlichen und technischen Probleme, die es zu überwinden gilt, haben es in sich. Ein Beispiel: Im Juli 2017 hat das Bundesumweltministerium höhere Anforderungen für die Sicherung von Atomtransporten in Kraft gesetzt. So erfordere das neue Regelwerk mit seinen Auflagen die Konzeption neuer Fahrzeuge, erläuterte Printz. Hier komme man an technische Grenzen. Ein Transport nach Ahaus wäre ein logistischer Kraftakt.“ Printz ist Geschäftsführer der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) und für die sichere Lagerung des hochradioaktiven Atommülls verantwortlich.

Der staatliche Umgang mit der Atommülllagerung wird immer mehr zu einer unverantwortlichen Groteske. In Lubmin muss aufgrund bestehender Sicherheitsmängel ein neues Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll gebaut werden. In Brunsbüttel hat ein Gericht dem dortigen Zwischenlager die Genehmigung komplett entzogen, der Müll lagert dort geduldet und die Genehmigungsbehörde beschwert sich öffentlich, dass Vattenfall erforderliche Sicherheitsgutachten nicht liefert.

Und auch in Jülich lagert der hochradioaktive Atommüll seit Jahren ohne ausreichende Sicherheit und nur noch geduldet. Der jetzige Betreiber, die mehrheitlich zum Geschäftsbereich des Bundesforschungsministeriums gehörende Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), soll das derzeitige Lager schnellstmöglich räumen. Als mögliche Option zur Räumung kommen offiziell in Frage: Export der 152 Castoren in die USA, Transport ins Zwischenlager Ahaus oder Neubau eines verbesserten sicheren neuen Lagers in Jülich selbst.

Doch schon seit Jahren tobt zwischen dem Bundesforschungsministerium und dem Bundesumweltministerium darüber ein Streit, was eine vernünftige und sichere Lösung sein soll. Anti-Atom-Gruppen und Hubertus Zdebel fordern statt gefährlicher Atomtransporte den Neubau eines Lagers in Jülich, im BMU wäre man eher mit Ahaus zufrieden.

Vor allem im Bundesforschungsministerium, aber auch in Landesbehörden in NRW und in dem ehemaligen staatlichen Kernforschungszentrum Jülich würde man es am liebsten sehen, wenn der Atommüll aus Jülich komplett in die USA verfrachtet wird. Um diese sogenannte US-Option weiter offen zu halten, statt vor Ort endlich ein mögliches neues Zwischenlager zu bauen, klagt jetzt die zum Geschäftsbereich des Forschungsministeriums gehörende JEN als Verwalter des Jülicher Atommüllerbes gegen das fachlich dem Bundesumweltministerium unterstehende Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA), um eine Genehmigung für den Export von Brennelementekugeln zu erhalten. In den USA sollen diese Kugeln – ein Gemisch aus Brennstoff und Graphit – dazu dienen, ein Verfahren zur Wiederaufarbeitung zu entwickeln. Technische Lösungen, mit dem Atommüll aus Jülich in den USA umzugehen, müssen derzeit noch entwickelt werden.

Dokumentation der Antworten der Bundesregierung auf Fragen des MdB Hubertus Zdebel

1. Schriftliche Frage Drucksache 19/8806 (PDF), Frage 171. Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.)

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass das im Bereich des Bundesforschungsministeriums angesiedelte staatliche Forschungszentrum Jülich (FZJ) laut eines Berichts des Nationalen Begleitgremiums (NBG) der ebenfalls staatlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im Jahr 2012 zunächst ein Grundstück für den möglichen Neubau eines Zwischenlagers für die hochradioaktiven AVR-Brennelement-Kugeln (AVR –Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) überlassen hatte und diese Überlassung des Grundstücks im November 2018 schließlich zurücknahm, nachdem die JEN erfolgreich Voruntersuchungen und ein Bodengutachten vorgelegt hatte,in denen gezeigt werden konnte, dass bislang fehlende Nachweise in Sachen Erdbebensicherheit erbracht werden könnten und damit die Möglichkeit zum Neubau eines Zwischenlagers vor Ort inJülich statt Atomtransporte in die USA oder nachAhaus deutlich verbessert würde (www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzberichte/DE/ Kurzbericht_26_Sitzung_19.02.2019.html; jsessionid=694D632A50B9D36918D82D88603 D7187.1_cid331)), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass umgehend der JEN das Grundstück wieder zur Verfügung gestellt wird, um die Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers als eine Option zur Herstellung einer sicheren Lagermöglichkeit für die AVR-Brennelemente zu beschleunigen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 19. März 2019

Richtig ist, dass die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) 2012 einen möglichen Standort auf dem FZJ-Gelände für ein potenzielles neues Zwischenlager ausgewählt hat. Eine Überlassung dieses Grundstücks an die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) fand damals indes nicht statt. Die Geschäftsführung des FZJ hat unlängst Überlegungen zur anderweitigen Nutzung des Geländes angestellt, dessen Eigentümerin das Land Nordrhein-Westfalen ist. Damit verbundene Fragen befinden sich zurzeit in einem Klärungsprozess. Richtigzustellen ist ferner, dass sich die geologischen Bodenuntersuchungen im Auftrag der JEN nicht auf das FZJ-Gelände, sondern auf das bestehende AVR-Brennelemente-Zwischenlager beziehen.

2. Mündliche Frage Drucksache 19/79 (PDF)

Frage 69 des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über den – laut Sachstandsbericht des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr . Andreas Pinkwart, vom 27 . Juni 2018– von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN) gestellten Antrag auf Export der verbrauchten AVR-Brennelemente in die USA entscheiden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf), und welche Anhaltspunkte sind nach jetziger Kenntnis vorhanden, die zu einer Ablehnung einer solchen Exportgenehmigung führen können?

Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, Bundesumweltministerium:

Die atomrechtlichen Prüfungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind aufwendig sowie umfangreich und dauern an. Grundlage der vertieften Prüfung sind im Wesentlichen das Atomgesetz, die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung– AtAV) sowie die einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Der benötigte Zeitbedarf kann aufgrund der Komplexität der Prüfung noch nicht sicher festgestellt werden.

Nachgefragt: Hochradioaktiv, waffenfähig, riskant – Atomtransporte aus Garching nach Ahaus

Wie steht es um die Durchführung und die Sicherheit der geplanten Atomtransporte mit hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus (NRW)? Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu von der Bundesregierung mehr erfahren.

Hier der Entwurt der Kleinen Anfrage mit dem Hintergrund und Anlass und daran anschließend den Fragen an die Bundesregierung:

„Transporte mit atomwaffenfähigen abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors München-Garching in das Zwischenlager Ahaus (NRW)“

(Drucksache 19/9063)

Die Planungen, hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren, laufen laut Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) weiter (vgl. https://bgz.de/standort/ahaus-projekte/, vergleiche auch die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel u.a. mit dem Titel: „Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching“, (Bundestagsdrucksache 19/3442)).

Eine laut Atommüllreport (vgl. https://www.atommuellreport.de/daten/forschungsreaktor-garching-frm-ii.html) für den FRM II bestehende Genehmigungsauflage sieht vor, dass eine Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors bis Ende 2018 auf den Einsatz von Brennstoff unter 50 Prozent angereichertem Uran erfolgen solle. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist diese Umstellung nicht erfolgt.

Der für diese Transporte erforderliche neue Castor-Behälter MTR 3 hat laut des Betreibers des FRM II  im Januar 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die verkehrsrechtliche Zulassung erhalten (http://www.frm2.tum.de/aktuelles-medien/presse/newsarchiv/news-single-view/article/transport-und-lagerbehaelter-fuer-brennelemente-zugelassen/).

Ein abgebranntes Brennelement des Garchinger Forschungsreaktors enthält etwa 8,3 Kilogramm mit immer noch 87,5 Prozent hochangereichtem und damit atomwaffenfähigem Uran-235 (vgl. Umweltinstitut München, http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2018/offener-brief-garchinger-reaktor-abruesten.html). Ein Castor-MTR 3-Behälter kann demnach fünf Brennelemente aufnehmen und damit ausreichend spaltbares Material, um mindestens eine Uran-Atombombe herstellen zu können.

Die Brennelemente des Forschungsreaktors Garching und die geplanten Atomtransporte dieser Brennelemente nach Ahaus stellen damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein enormes Sicherheitsrisiko dar.

Obwohl ein Gutachten im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) zu dem Ergebnis kommt, dass vor der weiteren Zwischenlagerung dieser hochradioaktiven Abfälle aus Gründen des Terrorschutzes und der Proliferationssicherheit eine Abreicherung des Urans erfolgen muss, (Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM‐II), Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien, Wolfgang Liebert, Friederike Friess, Klaus Gufler und Nikolaus Arnold (vgl. http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.html) widerspricht die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/3442 mit Verweis auf den Nachweis der Unterkritikalität.

Auf die Risiken von Diebstahl und die Folgen eines Anschlages beim Transport oder der weiteren Zwischenlagerung dieser hochangereicherten Brennelemente geht die Bundesregierung in ihrer Antwort in der genannten Drucksache aber nicht ein.

Vor einem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht sinnvollen Abtransport aus Garching in Richtung Ahaus müssen aber noch einige rechtliche und praktische Dinge erfüllt werden. Dazu gehören nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Basis von Medienberichten unter anderem eine Einlagerungsgenehmigung durch das BfE für das Zwischenlager Ahaus, ein Behälterschutz für den MTR 3 während des Transports, die Fertigstellung spezieller gepanzerter Fahrzeuge und eine Genehmigung der Straßentransporte durch das BfE. (https://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/ahaus/reaktorbetreiber-aus-garching-sehen-fuer-atommuell-nur-den-weg-nach-ahaus-plus-1352615.html).

Laut Medienberichten wird es Klagen gegen diese Atomtransporte und die Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus geben (siehe z.B. https://www.wz.de/nrw/ahaus-will-den-juelicher-atommuell-nicht_aid-34319633.

Über 70 Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, die sich als „fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist“ zur Atommüllkonferenz zusammen geschlossen haben, berichten in einem Positionspapier vom November 2018, in dem unter anderem auf die 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den Forschungsreaktor Bezug genommen wird  (vgl. http://www.atommuellkonferenz.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Zwischenlagerung_hoch_radioaktiver_Abfaelle.pdf):

„Beim Forschungsreaktor FRM II in Garching wurde sich über internationale Vereinbarungen zur Abrüstung (Abreicherung von Uran in Forschungsreaktoren) hinweggesetzt. Auch hier ist der Atommüll von besonderer Brisanz, da die abgebrannten Brennelemente noch eine Urananreicherung von 87 Prozent haben und damit waffenfähig sind. Auflagen, den Brennstoff abzureichern wurden mehrfach ignoriert.“ Das bayerische Wissenschaftsministerium erklärte sogar, dass die Auflage „keine Rechtswirkung“ mehr entfalte. Bislang ist geplant, dass dieser Atommüll bis zu seiner Endlagerung unkonditioniert in das Zwischenlager Ahaus kommen soll. Jüngst veröffentlichte Gutachten, die vom Nationalen Begleitgremium zur Lagerfähigkeit des brisanten Atommülls beauftragt wurden, kommen zu dem Schluss, dass vor einer Einlagerung eine Abreicherung der Brennelemente erfolgen muss. […] Trotzdem ist ein erster Transport aus Garching für 2019 geplant, da das Nasslager nach 14-jährigem Betrieb nahezu voll ist“.

Die Initiativen fordern im genannten Positionspapier daher: „Schließung des FRM II wegen wiederholter Nichterfüllung der Genehmigungsauflagen. Errichtung eines Standort-Zwischenlagers und Entwicklung von Technologien zur Abreicherung des Urans in Garching.“

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wo genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Brennelemente für den Einsatz im FRM II in München Garching hergestellt (Firma, Standort)?
  2. Wo genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung das dabei eingesetzte Uran 235 mit jeweils welchem Anteil angereichert, abgereichert bzw. verarbeitet (Firma, Standort)?
  3. Welche Verträge bezüglich der bisherigen Lieferungen von geeignetem Uran bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen welchen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden) auf deutscher Seite und welchen russischen beziehungsweise welchen französischen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden), und handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um angereichertes oder abgereichertes Uran?
  4. Welche Verträge mit welchen Lieferanten für welche Mengen (in Kilogramm und Anreicherungsgrad) angereichertes Uran für die künftige Herstellung von Brennelementen für den Reaktor in Garching existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und für wie lange wäre damit der Betrieb des FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
  5. Hat das Ausgangs-Uran für die Herstellung von Brennelementen für den FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise mit dem Einsatz in Nuklearwaffen zu tun beziehungsweise stammt es aus Abrüstungsbeständen? Wenn ja, was ist genau der Ursprung?
  6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Merkmale des neuen Castor-Behälters vom Typ MTR 3 im Vergleich zu seinem Vorgängermodell und was waren die Gründe für die Verzögerungen bei der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters?
  7. Welcher Art von Angriffen mit welchen Waffentypen und welcher Art von Unfällen soll der Behälter nach Kenntnis der Bundesregierung standhalten können?
  8. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung mit Prototypen des MTR 3 reale Versuche hinsichtlich Waffenbeschuss oder Transportunfällen gegeben? Wenn nein, in welcher Weise konnte nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen werden, dass der Behälter Angriffen und Unfällen tatsächlich standhält und dicht bleibt?
  9. Wie viele Behälter vom jetzt zugelassenen Castor Typ MTR 3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen vom Betreiber des FRM II beim Hersteller Gesellschaft für Nuklear Service (GNS) bestellt worden und bis wann sollen diese jeweils fertiggestellt und ausgeliefert sein?
  10. Welche Anforderungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Garching noch erfüllt werden, bis es zu einer Beladung der Behälter für den Abtransport kommen kann (bitte detailliert auflisten, welche Nachweise oder Geräte im Einzelnen noch geliefert, genehmigt, fertiggestellt werden müssen etc., bevor eine Beladung möglich ist)?
  11. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Plan die Beladung der Behälter MTR 3 in Garching vorgesehen?
  12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Forschungsreaktor FRM II in Garching in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Entsorgungsvorsorgevorschriften abgeschaltet werden muss, wenn ein Abtransport von verbrauchten Brennelementen aus dem Nasslager sich bis ins Jahr 2020 verzögern würde? Wenn nein, was ist dann zutreffend bzw. wie mit welchen Einschränkungen könnte der Forschungsreaktor trotzdem weiter betrieben werden, wenn es zu Verzögerungen des Abtransports verbrauchter Brennelemente aus dem Nasslager käme?
  13. Auf welcher rechtlichen Basis würde gegebenenfalls eine weitere Zwischenlagerung in Form einer Bereitstellung zum Transport in Garching selbst erfolgen können und wo genau würden die Behälter dann für welche Zeiträume maximal weiter gelagert bzw. bereitgestellt werden können?
  14. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf eine weitere Lagerung in Form der Bereitstellung zum Transport bereits gestellt oder der zuständigen Behörde bekannt, dass ein solcher Antrag erfolgen wird?
  15. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein derartiges Vorgehen wie in Frage 13 skizziert bereits anderenorts vergleichbar gegeben?
  16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft worden, welche Transportmöglichkeiten (Schiene, Straße) in Frage kommen und was waren die ausschlaggebenden Gründe für den jetzt vorgesehenen Straßentransport?
  17. Wie viele der neuen gepanzerten Spezialfahrzeuge für Straßentransporte werden derzeit hergestellt bzw. umgerüstet und wie viele dieser Fahrzeuge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplanten Transporte von Garching nach Ahaus insgesamt eingesetzt werden?
  18. Wie viele Behälter können nach Kenntnis der Bundesregierung von einem solchen gepanzerten Spezialfahrzeug jeweils transportiert werden und wie viele Behälter sollen jeweils mit einem Transport nach Ahaus gebracht werden?
  19. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen gepanzerten Spezialfahrzeugen, die für die Transporte von Garching nach Ahaus eingesetzt werden sollen, um die gleichen Fahrzeuge, die gegebenenfalls auch für Transporte mit Castoren aus Jülich nach Ahaus oder zum Export in die USA eingesetzt werden sollen?
  20. Wie hoch ist beim aktuellen Planungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung das Gewicht dieser Fahrzeuge ohne und mit den Behältern mit hochradioaktiven Abfällen und sind alle Straßen und Brücken entlang der geplanten Transportstrecken für dieses Gewicht geeignet und zugelassen?
  21. Welche Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Sicherung müssen diese Spezialfahrzeuge (Zugmaschine und Aufleger) aufgrund der hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atomabfälle erfüllen?
  22. In welcher Weise wird der Behälter MTR 3 während des Transportes unabhängig vom Fahrzeug selbst geschützt beziehungsweise gesichert?
  23. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentümer dieser Spezialfahrzeuge, wer trägt die Kosten und wie hoch sind die (geplanten) Kosten je fertiggestelltem Fahrzeug?
  24. Wo genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau/Umbau der benötigten Spezialfahrzeuge und bis wann sollen diese einsatzbereit sein?
  25. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicherheits- oder Sicherungsgründen während des Transports der atomaren Abfälle aus Garching nach Ahaus – wie 2005 bei den Atomtransporten von Rossendorf – Autobahnen bzw. Straßen für den sonstigen Verkehr gesperrt? Wenn ja, in welcher Weise wird dies jeweils wo für wie lange erfolgen?
  26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der üblichen Vorschriften des Straßenverkehrs besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Transport-Spezialfahrzeuge mit dem Atommüll aus Garching auf dem Weg von Garching nach Ahaus und wenn ja, welche (bitte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Autobahnen, bei Ortsdurchfahrten etc. angeben)?
  27. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen während der Transporte entlang der geplanten Strecken zwischen Garching und Ahaus in irgendeiner Weise zu Einschränkungen für die Bevölkerung kommen? Wenn ja, welche wären das und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (z.B. Zufahrtssperren, Einschränkungen beim Mobilfunk, Verlassen von Wohnungen/Häusern etc.)?
  28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bevölkerung entlang der Transportstrecken von Garching nach Ahaus über die geplanten Atomtransporte von den zuständigen Stellen informiert und auf mit den Transporten verbundene Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Einschränkungen hingewiesen?
  29. Ist das Zwischenlager Ahaus genehmigungsrechtlich (abgesehen von Einlagerungs- oder Transportgenehmigung) derzeit schon annahmebereit für den Atommüll aus Garching? Wenn nicht, welche Maßnahmen oder Voraussetzungen müssen noch jeweils geschaffen oder hergestellt werden, bis das der Fall ist, und wann soll das erledigt sein?
  30. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand jeweils hinsichtlich der erforderlichen Einlagerungs- und der Transportgenehmigung? Sind die entsprechenden Anträge inzwischen gestellt bzw. bis wann soll das erfolgen?
  31. Welche Maßnahmen für die Annahmebereitschaft im Zwischenlager Ahaus stehen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt mit der hohen Urananreicherung des Abfalls aus Garching im Zusammenhang (bitte einzeln auflisten)?
  32. Hat es oder wird es seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Bundesbehörden vor den geplanten Transporten von Garching nach Ahaus öffentliche/nichtöffentliche Gespräche, Informationen, Veranstaltungen oder ähnliches geben, um über die Atomtransporte, ihre Risiken, die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beispielsweise die interessierte Öffentlichkeit, die Presse oder Behörden zu informieren? Wenn ja, wann?

Berlin, den …

Frist: 18.04.2019

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