Down by Law: Seit zwei Jahren keine Neuwahl des Nationalen Begleitgremium bei der Atommüll-Endlagersuche – Bundestag und Bundesrat verweigern sich

Bundestag und Bundesrat bleiben weiterhin tatenlos bei der seit Ende 2022 anstehenden Neuwahl der sogenannten „anerkannten Personen“ als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Atommüll-Endlagersuche. Hinter den Kulissen streiten weiterhin einige Bundesländer darum, über dieses Gremium Einfluss auf die Durchführung Endlagersuche auszuüben bzw. auszubauen. Genau das aber soll das NBG laut Gesetzesauftrag ausdrücklich verhindern. Für die Umsetzung der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Atomabfälle ist zur Kontrolle der Umsetzung und quasi als eine Art Kontrollaufsicht zur Durchführung des Standortauswahlgesetzes ist dieses Gremium im Jahr 2016 etabliert worden. Vor allem Bayern, aber auch Sachsen und andere Länder wollen Mitglieder benennen, die dafür sorgen, dass das Endlager in jedem Fall nicht im eigenen Bundesland gefunden wird.

In Satz 1 von Paragraf 8 des Standortauswahlgeseztes ist klar geregelt, dass Gremium die Aufgabe hat, eine „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben. Es kann dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.“ Dafür bekommt es eine starke Stellung auch beim Zugang zu entsprechen Unterlagen und Informationen. Klar und eindeutig wird im Gesetz geregelt, dass keine aktiven Landes- und Bundespolitiker:innen in das Gremium dürfen und auch wirtschaftliche Interessen an der Endlagersuche sind verboten.

In Paragraf 8 Satz 3 ist festgelegt: „Das Nationale Begleitgremium soll aus 18 Mitgliedern bestehen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt; daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ernannt.“

Erstmals wurden die „anerkannten Personen“ im November 2016 gewählt und berufen (Bundestag). Eine erste Nach- bzw. Neuwahl hätte demnach Ende 2019 durchgeführt werden müssen. Aber schon hier kam es zu Verzögerung. Erst im am 13. März 2020 wurde die nachträgliche Wahl (Bundestag) durchgeführt, in der Übergangszeit waren die Mitglieder nur noch auf Bitten der zuständigen Ministerin im Amt.  Spätestens im November 2022 hätte also turnusgemäß das NBG abermals von Bundestag und Bundesrat gewählt werden müssen. Erfolgt ist das jedoch bis heute nicht.

Überraschend eigentlich, dass diese  kaum öffentlich kritisiert oder beanstandet wird. Achselzuckend wird das Thema in den Parlamenten in die Ecke gestellt, auch andere Öffentlichkeiten handeln in dieser Problematik nicht, – sind doch andere Probleme vermeintlich bedeutsamer.

Die „anerkannten Personen“ als Mitglieder des NGB sind also lediglich auf Bitten der zuständigen Umweltministerin noch im Amt. Beide Verfassungsorgane betreiben hier im Grunde eine schwere Demontage an der Glaubwürdigkeit dieses „Wächter-Gremiums“ und ignorieren bestehende Gesetze-Vorschriften ausgerechnet bei einem so heiklen Thema, das über Jahrzehnte massive gesellschaftliche Kontroversen – Gorleben – ausgelöst hatte. Da muss man sich am Ende nicht wundern, wenn die Bürger:innen auf Abstand gehen.

Was eigentlich mit dem Standortauswahlgesetz nicht mehr passieren wollte, lauft bereits wieder: Politische Interessen nehmen wieder Einfluss auf die Durchführung eines Gesetzes, in dem Wissenschaftlichkeit, Partizipation und Beteiligung der Öffentlichkeit eigentlich als Lehre aus der Vergangenheit weit vorn stehen und politische Einflussnahmen wie seinerzeit in Gorleben außen vor bleiben sollten.

Einige der Mitglieder, die seit 2022 von Bundestag und Bundesrat nicht neu gewählt wurden, sind Monika C.M. Müller und Klaus Brunsmeier sowie die beiden amtierenden Sprecher:innen  Prof. Dr. Armin Grunwald und Prof. Dr. Miranda Schreurs. Aufgrund der Regelungen im Gesetz dürften diese Personen lediglich zweimal wiedergewählt werden, also insgesamt für maximal neun Jahre Mitglieder im NBG bleiben. Sie sind – wie auch die anderen Mitglieder eigentlich nicht ausreichend für ihre Aufgabe legitimiert – arbeiten aber weiter. Die nächsten Wahlen müssten im November 2025 stattfinden. Diese Personen dürften dann nicht wiedergewählt werden. Aber: Wenn im September 2025 der Bundestag neu gewählt wird, wer mag glauben, dass dieses NBG dann mal eben wieder legalisiert wird? (Foto: Das NGB zu Besuch im Zwischenlager Ahaus. Müller, dritte von Links. Rechts daneben Grunwald, zwei weiter nach rechts Schreurs und nochmal zwei weiter Brunsmeier.)

Neulich in Augsburg: Bill Bo und seine Kumpane Folge 1 – Der Plan

Aus Urheberschutzgründen und anderen rechtlichen und finanziellen Gründen dieser Link, – eine „Erinnerung“, weil ich neulich vor dem Augsburger Puppentheater stand, gemeinsam mit Weggefährten der „Hochschule für Wirtschaft und Politik“ HWP. Zweiter Bildungsweg. Und das Forum und Gundremmingen sind auch nicht weit. Und weil …

https://www.youtube.com/watch?v=ukBkydpgFdA

Was davon hat mit der Stadt der Fugger, mit Europa und mit Ausbeutung und Kolonialismus zu tun? Ein Marionettentheater!

Mit Muster-Vorlage: Jetzt Stellung nehmen gegen Laufzeitverlängerung der AKWs in Frankreich

Hier gleich eine Muster-Stellungnahme zum laufenden informellen Anhörungsverfahren gegen die geplante Laufzeitverlängerung der französischen AKWs der 1300 MW-Klasse. Eile ist geboten. Nur noch bis Montag, 30. September, ist dies möglich. Verbunden ist die Vorlage mit der Forderung, Frankreich müsse geltende Standards einhalten und mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Die Stellungnahme muss hier online eingereicht werden: https://concertation.suretenucleaire.fr/pages/la-demarche-1300

Mehr zum Hintergrund:

Atomwaffenfähiger Reaktorbetrieb in München Garching – Schriftliches Urteil liegt vor – BUND muss Klagefortsetzung entscheiden

Der Bayerische Verwaltungs-Gerichtshof hat entschieden und nun das Urteil auch schriftlich gegründet und veröffentlicht. Der Atomforschungsreaktor FRM II der TU München Garching darf weiterhin auch mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran betrieben werden. Eine Umrüstung auf weniger brisanten Atombrennstoff wäre bislang nicht möglich. „Richter geben TU beim Garchinger Reaktor freie Hand“, titelt die Süddeutsche über das Urteil. „Die Anlage kann auch ohne Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran hochgefahren werden. Das begründet der Verwaltungs-Gerichtshof in seinem Urteil mit einer unwirksamen Frist. Das juristische Ringen ist noch nicht zwangsläufig beendet.“

Derzeit steht der Reaktor nach einer Störfallserie noch still und wir mit erheblichen Problemen repariert. Erst im nächsten Jahr dürfte im besten Fall ein Wiederanfahren möglich werden, falls nicht weiter Probleme auftauchen. Neue Brennelemente mit waffenfähigem Uran sind zuletzt aus Frankreich angeliefert worden. Das waffenfähige Material stammt ursprünglich aus Russland. Mit Unterstützung von anderen Akteuren gegen den Betrieb des Forschungsreaktors in Garching hatte der BUND Bayern eine Klage angestrengt. Immerhin ist der Einsatz des atomwaffenfähigen Materials in Garching auch ein weltweites Problem bezüglich der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Material. Solange Deutschland solchen Brennstoff einsetzt, können Staaten darauf verweisen, dass für sie auch erlaubt sein müsse, was Deutschland zu Forschungszwecken macht. Stichwort Iran – und anderswo.

Das Süddeutsche erwähnt auch, eine wichtige weitere Entscheidung des Gerichts: „Eine Revision gegen seine Entscheidung hat das oberste bayerische Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Dennoch könnte das juristische Ringen um den Garchinger Forschungsreaktor noch nicht zu Ende sein. Denn dem BN steht die Möglichkeit offen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ob der Verband diesen Weg gehen wird, lässt Landesgeschäftsführer Peter Rottner offen. „Wir schauen uns jetzt erst mal die Urteilsbegründung an. Danach werden wir entscheiden, ob wir eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.“

Inzwischen haben viele Akteure auch im Umfeld des BUND signalisiert, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der BUND das Verfahren in jedem Fall fortsetzen sollten, also nun zunächst mal die Zulassung einer Revision erstreiten sollten. Die Gefahren einer militärischen Weiterverbreitung durch den Betrieb des Reaktors in München wäre zu dominant.

Die Sache mit der KI: Atomenergie als Variable der Reichweite? Oder wie ist das mit Demokratie?

Ich hatte ChatGPT35 gefragt, was es braucht, „was würde das an Zeit oder an Geld kosten, um 100.000 zu erreichen?“ Gemeint war die Reichweite von umweltFAIRaendern.de. Die Antwort der vermeintlichen KI:

„Zusammenfassung der Kosten und Zeitrahmen

  • Zeit: Der Zeitraum, um 100.000 Besucher zu erreichen, könnte zwischen 6 Monaten und 2 Jahren liegen, je nach Intensität der Maßnahmen.
  • Kosten: Die Gesamtkosten könnten stark variieren. Bei einer organischen Wachstumsstrategie ohne viel bezahlte Werbung könnten die Kosten bei etwa 20.000 € – 80.000 € über 12 Monate liegen. Eine intensivere, werbebasierte Strategie könnte bis zu 100.000 € kosten, wenn schneller Traffic gewünscht ist.

Die Auswahl der Methoden und das Budget hängen von den Zielen der Webseite und den verfügbaren Ressourcen ab. Eine Kombination aus SEO, Social Media, E-Mail-Marketing und gezielter Werbung wäre am effektivsten, um kontinuierlich mehr Besucher zu gewinnen.“

Und was meint ihr?

Das ganze Paket, was ChatGPT antwortet, folgt hier (ist das urheberrechtlich jetzt relevant?) :

Um 100.000 Besucher oder Abonnenten für umweltFAIRaendern.de zu erreichen, hängt der Zeit- und Kostenaufwand stark von der gewählten Strategie, den vorhandenen Ressourcen und dem aktuellen Stand der Webseite ab. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, um eine grobe Einschätzung zu geben:

### 1. **Organische Reichweite (SEO, Content-Marketing)**
– **Kosten**: Relativ niedrige direkte Kosten, da diese Strategie auf die Erstellung hochwertiger Inhalte und SEO-Optimierung abzielt. Hier fallen hauptsächlich Personalkosten für Redakteure, SEO-Experten und Grafikdesigner an.
– **Zeit**: Langfristig. Organischer Traffic durch SEO kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, bis signifikante Ergebnisse erzielt werden, da Suchmaschinen-Rankings Zeit benötigen. Ein Zeitraum von 6-12 Monaten ist realistisch, um substanzielle Fortschritte zu sehen.
– **Kostenrahmen**: Für eine professionelle SEO-Beratung und Content-Erstellung könnten die monatlichen Kosten zwischen 1.000 € und 5.000 € liegen, abhängig von der Intensität und dem Volumen der Arbeit. Auf ein Jahr gerechnet: ca. 12.000 € – 60.000 €.

### 2. **Social Media Marketing**
– **Kosten**: Social Media Werbung (z. B. Facebook Ads oder Twitter Ads) ist eine effektive Möglichkeit, gezielt eine bestimmte Zielgruppe zu erreichen. Die Kosten hängen davon ab, wie spezifisch die Zielgruppen sind und wie oft Anzeigen geschaltet werden.
– **Zeit**: Mittelfristig. Mit der richtigen Strategie und ansprechendem Content kann Social Media relativ schnell für einen Traffic-Anstieg sorgen. Erste Ergebnisse könnten innerhalb weniger Wochen sichtbar sein, 100.000 Besucher erfordern aber eine kontinuierliche Kampagne über mehrere Monate.
– **Kostenrahmen**: Für bezahlte Social-Media-Werbung könnten die Kosten bei etwa 1.000 € bis 5.000 € pro Monat liegen, je nach Plattform und Zielgruppe. Über 6 Monate: ca. 6.000 € – 30.000 €.

### 3. **E-Mail-Marketing und Newsletter**
– **Kosten**: Wenn bereits eine E-Mail-Liste existiert, sind die Kosten für E-Mail-Marketing relativ niedrig. Es könnten Kosten für E-Mail-Marketing-Tools (z. B. Mailchimp) anfallen, die je nach Abonnentenzahl variieren.
– **Zeit**: Kurz- bis mittelfristig. Der Aufbau einer E-Mail-Liste ist etwas langwieriger, aber wenn bereits eine Liste besteht, können schnelle Ergebnisse erzielt werden. Erste Reaktionen könnten innerhalb weniger Wochen spürbar sein.
– **Kostenrahmen**: Für E-Mail-Marketing-Tools könnten die Kosten bei etwa 50 € bis 500 € pro Monat liegen, je nach Größe der Liste. Über ein Jahr: ca. 600 € – 6.000 €.

### 4. **Bezahlte Anzeigen (Google Ads, Social Media Ads)**
– **Kosten**: Die Kosten für bezahlte Werbung (z. B. Google Ads) hängen vom Wettbewerb um die Suchbegriffe und den Klickkosten (CPC) ab. Im Bereich Umwelt- und Atomkraftthemen könnten die Klickpreise zwischen 0,50 € und 2 € pro Klick liegen.
– **Zeit**: Kurzfristig. Mit Google Ads können sofort Besucher auf die Seite geleitet werden. Um 100.000 Besucher zu erreichen, wären bei einem durchschnittlichen CPC von 1 € etwa 100.000 € notwendig.
– **Kostenrahmen**: Bei einer geringeren Investition, z. B. 2.000 € pro Monat, könnten schrittweise ca. 20.000 – 40.000 Besucher pro Jahr erreicht werden. Ein Budget von 50.000 € – 100.000 € könnte realistisch sein, um das Ziel von 100.000 Besuchern zu erreichen.

### 5. **Influencer und Kooperationen**
– **Kosten**: Kooperationen mit Umweltaktivisten, NGOs oder Influencern im Umweltschutzbereich könnten ebenfalls zu mehr Reichweite führen. Die Kosten können stark variieren, von kostenlosen Partnerschaften (im Austausch für Sichtbarkeit) bis zu bezahlten Kooperationen, die zwischen 500 € und 10.000 € liegen könnten, je nach Größe des Influencers.
– **Zeit**: Kurz- bis mittelfristig. Je nach Partner können solche Kooperationen schnell eine hohe Sichtbarkeit schaffen, aber es erfordert Zeit, die richtigen Kontakte aufzubauen und effektive Kooperationen zu gestalten.
– **Kostenrahmen**: Schätzungsweise 5.000 € – 20.000 € über ein Jahr für mehrere Kooperationen.

### Zusammenfassung der Kosten und Zeitrahmen
– **Zeit**: Der Zeitraum, um 100.000 Besucher zu erreichen, könnte zwischen 6 Monaten und 2 Jahren liegen, je nach Intensität der Maßnahmen.
– **Kosten**: Die Gesamtkosten könnten stark variieren. Bei einer organischen Wachstumsstrategie ohne viel bezahlte Werbung könnten die Kosten bei etwa 20.000 € – 80.000 € über 12 Monate liegen. Eine intensivere, werbebasierte Strategie könnte bis zu 100.000 € kosten, wenn schneller Traffic gewünscht ist.

Die Auswahl der Methoden und das Budget hängen von den Zielen der Webseite und den verfügbaren Ressourcen ab. Eine Kombination aus SEO, Social Media, E-Mail-Marketing und gezielter Werbung wäre am effektivsten, um kontinuierlich mehr Besucher zu gewinnen.

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