Meldepflichtige Ereignisse und „Erhebliche Sicherheitsvorfälle im Atomkraftwerk Brokdorf“

Interessant. Ein grüner Abgeordneter aus dem Kreis Steinburg hat im Landtag Schleswig-Holstein eine Kleine Anfrage an die  Landesregierung gerichtet. Es geht um die „meldepflichtigen Ereignisse im Kernkraftwerk Brokdorf“ (er meint das Atomkraftwerk :-)) Malte Krüger kritisiert: „Ich erwarte vom Betreiber PreussenElektra und dem Eigentümer E.ON mehr Sorgfalt und Prävention. Der Konzernleitung von PreussenElektra muss anscheinend wieder klarer werden, dass es hier nicht um den Rückbau eines Abenteuerspielplatzes geht, sondern um ein Atomkraftwerk!“ Immerhin „26 sicherheitsrelevante Vorkommnisse liegen aus den vergangenen vier Jahren vor“, fasst Krüger zusammen und listet einige sicherheitsrelevante Mängel auf.

Das AKW Brokdorf ist bereits Ende 2021 abgeschaltet worden und hat im Oktober 2024 von der Atombehörde in Kiel die Genehmigung zur Stilllegung und zum Rückbau der Anlage bekommen. Doch die Atombehörde in Schleswig-Holstein gilt nicht als die schnellste. Um die Jahreswende 2025/26 gab es Medienberichte, in den PreussenElektra sich öffentlich beschwerte, dass es möglicherweise beim laufenden Rückbau zu Verzögerungen kommen könnte, wenn Kiel die entsprechenden Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt. Es geht im eine „Bereitstellungshalle“, sagt PreussenElektra, die 2027 zur Verfügung stehen soll. Tobias Goldschmidt von der Atombehörde, so der NDR, „hat dafür kein Verständnis: „Diese Bereitstellungshalle – das ist nichts anderes als ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Man muss das auch mal beim Namen nennen.“ (zitiert nach NDR AKW Brokdorf: Streit über Genehmigungstempo für Rückbau)

Im Februar 2026 meldet die SHZ dann allerdings: „Abriss des Atommeilers Atomkraft: Betreiber verklagt Land wegen Untätigkeit beim Rückbau in Brokdorf“  (Paywall)

Über die „meldpeflichtigen Ereignisse“ in bundesdeutschen Atomanlagen aller Art informiert regelmäßig das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Diese Berichte sind hier online zu finden und sie erfolgen auf Grundlage der „Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV).“

Auf Basis dieser Informationen, die über die Betreiber an die Atomaufsichtsbehörden der Länder über das BASE schließlich an das für Atomrecht zuständige Bundesumweltministerium geleitet werden, verfasst dazu auch einen Bericht an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Umweltausschuss) des Deutschen Bundestags (der aktuell mit Gösta Beutin ein Schleswig-Holsteiner von der Linkspartei ist). Der Umweltausschuss mach daraus eine vierteljährlich eine „Ausschussdrucksache“, zuletzt  21(16)108 mit Datum 05.03.2026 über die „Vierteljahreslisten für das IV. Quartal 2025 über „Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland – Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren, deren Höchstleistung 50 kW thermische Dauerleistung überschreitet“ Dieser Bericht vom BASE ist hier online: https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/stoerfallmeldestelle/berichte/monatsberichte/monabundestsberichte_inhalt.html

 

 

Hoch radioaktiv: Atomüll-Transporte Sellafield (UK) – Brokdorf

Während die einen sich neue Atommeiler wünschen und Risiken und Kosten weitgehend ignorieren, bleiben die Probleme mit den Atommüll-Bergen aus der bisherigen Atomstromerzeugung. Allein mehr als 150 Transporte mit den brisanten hoch radioaktiven Abfällen sollen künftig Woche für Woche per LKW quer durch NRW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus. Auch aus dem Atomforschungsreaktor Garching und der ehemaligen Anlage in Berlin soll weiterer Atommüll nach Ahaus. Und noch in diesem Jahr, so die bisherigen Planungen, sollen außerdem sieben weitere Castor-Behälter aus der Plutoniumfabrik im britischen Sellafield zum Zwischenlager nach Brokdorf in Schleswig-Holstein. Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilt die zuständige Genehmigungsbehörde, das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE), jetzt mit: „Die Beförderungsgenehmigung für die Rückführung von Sellafield nach Brokdorf ist noch nicht erteilt worden“. (Foto: BGZ)

  • Aktuelle Infos zu den Atommülltransporten von Jülich nach Ahaus gibt es hier bei der Bürgerinitiative und auch auf umweltFAIRaendern.de (Suchfunktion unten nutzen!)

Bereits im Jahr 2024 hatte das BASE die Einlagerung des Atommülls aus Sellafield für das Zwischenlager Brokdorf genehmigt. Die ebenfalls notwendige Transportgenehmigung steht aber noch aus.

Die flüssigen hoch radioaktiven Abfälle wurden in Sellafield in Glaskokillen eingeschmolzen. Für den Transport nach Brokdorf in das dortige Zwischenlager der BGZ wurden diese Glasblöcke in Castor-Behälter verpackt. In diesen Behältern bleibt der Atommüll auch während der gesamten oberirdischen Zwischenlagerung. Da sich die Planungen zur Endlagersuche wieder einmal verschoben haben, könnte das noch viel weitere Jahrzehnte andauern.

Kalterprobung: Tests mit leeren Castor-Behälter

Die für die Zwischenlagerung zuständige BGZ in Brokdorf hatte nach eigenen Angaben bereits in 2024 eine sogenannte Kalterprobung mit einem leeren Castor-Behälter, wie er für den Atommüll aus Sellafield eingesetzt wird, durchgeführt. Der Behälter stammte aus dem Zwischenlager Isar bei Landshut, wo er ebenfalls zu Testzwecken eingesetzt war.

Das BASE teilt auf Nachfrage von umweltFAIRaendern mit: „Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde keine Kalthandhabung durchgeführt. Zu Fahrten mit leeren Behältern liegen keine Informationen vor.“ Mit anderen Worten: Für die Genehmigungserteilung durch das BASE sind diese Kalthandhabungen offenbar nicht vorgeschrieben.

Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde teilte das in Schleswig-Holstein zuständige „Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur“ aktuell auf mehrfache Nachfragen auch zum Umfang der Kalthandhabung lediglich mit, dass diese auf dem Gelände der BGZ stattgefunden hat: „Die Kalthandhabung wurde erfolgreich durchgeführt.“ Für weiteres, so die Kieler Pressestelle, wäre das BASE zu befragen. 

Für die Durchführung des Transports von Sellafield nach Brokdorf ist PreussenElektra zuständig, also der Betreiber des stillgelegten AKW Brokdorf. PreussenElektra wiederum hat für die Durchführung die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) beauftragt. Dieses Unternehmen stellt auch die Castor-Behälter her, die für den Transport und die Zwischenlagerung eingesetzt werden. In diesem Fall sind Behälter vom Typ HAW28M im Einsatz.

Auf Anfragen von umweltFAIRaendern im März 2025 zu Umfang und Ergebnissen bei der Kalthandhabung hatte die GNS mitgeteilt: „Bitte haben Sie darüber hinaus Verständnis dafür, dass wir – auch um späteren Missverständnissen oder Spekulationen vorzubeugen – keine Angaben über die Logistik rund um die Kalthandhabungen machen können.“ Die GNS bestätigte dabei auch, dass die Behälter in Sellafield bereits beladen sind.

UmweltFAIRaendern hatte mit Bezug auf Genehmigungsbehörde BASE im Zusammenhang mit den sogenannten Rücktransporten aus Sellafield nach Bayern folgendes veröffentlicht: Ziel Bayern – Isar: Hochaktiver Atommüll aus England darf ins Zwischenlager bei Niederaichbach transportiert werde Dort hatte BASE auch Auszüge zur erteilten Transportgenehmigung veröffentlicht.

Atomüll-Erbe: Hochaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland

Der Atommüll, um den es hier geht, stammt aus der sogenannten Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente von westdeutschen Atomkraftwerken im Ausland (Sellafield GB und LaHague, F). Die damals von der Wirtschaft vereinbarten und von der Bundesregierung bestätigten Verträge beinhalteten auch die Rücknahme der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle. Bis Anfang der 2010er Jahre ist dieser Atommüll nach Gorleben geschickt worden. Dort befindet sich ein oberirdisches Zwischenlager. Außerdem war Gorleben in einer politischen Entscheidung nach einem Gerichtsurteil in den 1970er Jahren als einziger Endlagerstandort für hoch radioaktiven Atommüll festgelegt worden. Als Teil der Atomenergienutzung und der ungelösten Endlagerung führte das zu immer wieder zu erheblichen Protesten in der Bevölkerung und Aktionen der Anti-Atom-Bewegung.

Nach dem beschlossenen Atomausstieg und den Atomkatastrophen von Tschernobyl und schließlich Fukushima kam es schließlich Anfang der 2010er Jahre zu einer neuen politischen Verständigung, um die Suche nach einem Atommüllendlager neu zu starten. Dazu wurde das Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht. Dazu war es auch erforderlich, diese Atommülltransporte aus dem Ausland nicht weiter nach Gorleben zu bringen, sondern sie auf weitere Bundesländer zu verteilen. Daher wurden die Zwischenlager in Biblis (Hessen), in Philippsburg (Baden-Württemberg), in Niederaichbach bei Landshut (Bayern) und in Brokdorf (Schleswig-Holstein) neben den bereits in Gorleben befindlichen Behältern als weitere Standorte benannt. Zu den vorgenannten Standorten haben die Atomtransporte bereits stattgefunden. umweltFAIRaendern.de hat dazu umfangreich berichtet. Einfach die Suchfunktion nutzen, um mehr Hintergründe zu erfahren.

Hintergrund: Ungelöste Entsorgung und Plutoniumwirtschaft

Die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung ist ohne große Mengen einer Vielzahl von radioaktivem Atommüll nicht denkbar. Bis zu einer Million Jahre müssen diese radioaktiven Abfälle aufgrund ihrer tödlichen Wirkung sicher von der Biosphäre abgeschirmt gelagert werden. Auch bei den derzeit viel beschworenen neuen Reaktorkonzepten bleibt das so.

Um von diesem Problem der ungelösten Entsorgung radioaktiver Abfälle abzulenken, hatte die bundesdeutsche Atompolitik und -wirtschaft in den 1970er Jahren damit begonnen, die hoch radioaktiven Brennelemente aus den Reaktoren nach ihrem Einsatz zur sogenannten Wiederaufarbeitung zu transportieren. Als Zwischenlösung wurde dieser Atommüll daher von den bundesdeutschen AKW-Standorten in die Plutoniumfabriken in Frankreich und Großbritannien per Zug und Schiff transportiert. Damit verbunden war die Vereinbarung, dass die Bundesrepublik nicht nur das Plutonium und Uran zurücknehmen musste, sondern auch die bei der Verarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle.

Geplant war, im bayerischen Wackersdorf eine deutsche Plutoniumfabrik zu bauen. Doch sowohl die enormen Kosten und Sicherheitsrisiken sorgten für massiven Widerstand aus der Bevölkerung gegen die sogenannte „Plutoniumwirtschaft“. Im Jahr 2005 schließlich wurde die Wiederaufarbeitung beendet.

Alle Projekte, die im Rahmen der Plutoniumwirtschaft geplant waren, scheiterten nicht zuletzt aufgrund der enormen Risiken und extremen Kosten. So wurde die Plutonium-Brennelemente-Fabrik in Hanau nach Störfällen geschlossen, der Plutoniumreaktor in Kalkar kurz vor der Fertigstellung aufgegeben und die Plutoniumfabrik in Wackersdorf nicht weiter gebaut. Plutonium-Forschungsanlagen waren aber z.B. in Karlsruhe in Betrieb und haben Atommüll erzeugt.

 

 

Nukleare Katastrophen und Krieg: 15 Jahre Fukushima, 40 Jahre Tschernobyl und heute Krieg um Atomanlagen

Am 11. März jährt sich die mehrfache Atomkatastrophe von Fukushima in Japan zum 15. Mal. Am 26. April ist der Super-Gau von Tschernobyl 40 Jahre her. Und noch immer sind beide Atomruinen hoch radioaktiv verstrahlt und stellen weiterhin ein immenses Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt dar. Noch für weitere Jahrzehnte werden Milliarden-Summen für die Aufräumarbeiten und die Sicherung vor weiteren radioaktiven Freisetzungen ausgegeben werden müssen. Hunderttausende Menschen haben durch die Katastrophen ihr Leben verloren, erkrankten an den Folgen der Strahlung, mussten ihre Heimat verlassen oder haben in anderer Weise massive Eingriffe in ihr Leben durch die nuklearen Katastrophen durchmachen müssen.

Dennoch setzen Selbstvergessene und politisch oder wirtschaftlich Interessierte weiterhin auf diese unverantwortliche Technologie. Nicht nur Katastrophen. Atomstrom heißt auch im unfallfreien „Normalbetrieb“ jede Menge Atommüll, dessen Lagerung tausende Generationen funktionieren muss, was weltweit ungeklärt ist.

„Technologieoffen“ geht anders!

Und dann ist da noch die Sache: Wer Atomkraftwerk sagt, muss auch Atombombe sagen. Denn genau das ist es, was die nukleare Maschine antreibt und wozu es einen Atomwaffensperrvertrag braucht. Doch der wird immer fragiler. Und dann sind Atomanlagen heutzutage Angriffsziele. In der Ukraine, wieder Tschernobyl, und Saporischschja, Europas größtes Atomkraftwerk. Oder die Atomanlagen im Iran. Bald sollen 25 Staaten über Atomwaffen verfügen, sagt die Agentur, die deren Verbreitung verhindern soll. Atomkraft? NEIN DANKE!

Nucleare Sicherheit, Tschernobyl und EU – Es mangelt an Strategie und solider Überwachung

Nucleare Sicherheit: Der Rechnungshof der EU hat einen „Sonderbericht 08/2026“ vorgelegt, in dem auch von der Atomkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 und den Bemühungen, die Umwelt und Menschen vor den Risiken der hoch radioaktiven Atomruine zu schützen, die Rede ist: „Internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit – Die Kommission ist nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur, es mangelt jedoch an einer umfassenden Strategie und solider Überwachung.“ (Foto: Screenshot Titelseite EU-Rechnungshof Bericht Tschernobyl Schutzhülle)

Der Bericht macht deutlich, warum die Nutzung der Atomenergie internationale Zusammenarbeit braucht, zeigt aber auch deutlich Mängel auf, die zu relevanten Kostensteigerungen führen. Fast 40 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl in der Ukraine ist das von großer Bedeutung. Umso mehr, als im Kriegsgeschehen die erst vor wenigen Jahren fertiggestellte neue Schutzhülle durch Drohnen und Sprengstoff zerstört worden ist. 

Aus der EU-Seites heißt es: „Der Rechnungshof prüfte, ob die Kommission – gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst – die nukleare Sicherheit in Drittländern wirksam verbessert hat. Insgesamt gelangt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Kommission nach wie vor ein wichtiger Akteur bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit ist, da sie dazu beigetragen hat, ein breites Spektrum von Maßnahmen durchzuführen, die teilweise groß angelegt und komplex waren. Diese Ergebnisse sind gegenüber der ursprünglichen Planung jedoch häufig verzögert und mitunter kostspieliger. Bei einigen Maßnahmen stellt die langfristige Nachhaltigkeit nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Die Wirksamkeit der Kommission wird zudem durch das Fehlen einer umfassenden und aktuellen Strategie und einer soliden Priorisierung der Vorschläge sowie durch Mängel bei der Überwachung der finanzierten Maßnahmen beeinträchtigt. Der Rechnungshof legt Empfehlungen für diese Bereiche vor.

Im Presseportal – siehe oben – heißt es außerdem: In dem Bericht werden der EU-Rahmen, die Zuweisung und Überwachung der EU-Gelder sowie die Ergebnisse untersucht, die mit den EU-finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in der Ukraine, in Iran, Armenien, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan erzielt wurden.

Hintergrund

Foto: Screenshot aus der EU-Rechnungshof-Studie mit Quellenhinweis.

Der Unfall von Tschernobyl im Jahr 1986 und der Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 gaben Anlass zu großer Besorgnis über die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in den neuen unabhängigen Staaten. Spätere Entwicklungen und Ereignisse wie der Unfall in Fukushima (2011) und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (seit 2022) haben weitere Risiken vor Augen geführt. Die Energienachfrage steigt jedoch weltweit weiter an, und der Anteil der Kerntechnologien an der Energieversorgung nimmt zu. Da diese Technologien weit verbreitet sind und die Strahlung im Falle einer Fehlfunktion weitreichende Folgen hat, ist Sicherheit hier entscheidend.

In der Vergangenheit hat sich die EU aktiv für internationale Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit eingesetzt. Mit Finanzhilfen aus dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Euratom-Darlehen wurde ein breites Spektrum von Tätigkeiten unterstützt, von der Aus- und Weiterbildung über die Bereitstellung von Fachwissen, sicherheitsrelevanter Ausrüstung und Infrastruktur bis hin zu Sanierungsarbeiten. In den langfristigen EU-Haushalten für 2014–2020 und 2021–2027 wurden Finanzhilfen in Höhe von jeweils rund 300 Millionen Euro für diese Zusammenarbeit bereitgestellt. Außerdem wurde zwischen 2017 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro an die Ukraine ausgezahlt.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Mittwoch, dem 4. März 2026, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Marek Opioła.
  • Interviews sind (je nach verfügbaren Terminen) möglich.
  • Für Statements und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Contact: ECA press office: press@eca.europa.eu“

  • Der komplette Sonderbericht ist hier als PDF online. Oder auch direkt hier online.
  • Außerdem gibt es über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit ANTWORTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DES EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENSTES AUF DEN SONDERBERICHT DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS – hier als PDF. Oder direkt auch hier.
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