Gerichtsurteil: Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll dürfen quer durch NRW nach Ahaus – Grünes Scheitern und Verantwortung.

Der BUND NRW hat juristisch alle Register gezogen, um im Eilverfahren die hochgefährlichen über 150 Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus zu verhindern. Von der Landesregierung in NRW und vor allem der zuständigen grünen Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur lässt sich das in keiner Weise behaupten. Dabei stellt der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW fest, dass diese Atomtransporte unnötig sind und zugunsten eines Neubaus eines Atommüllzwischenlagers in Jülich unterbleiben sollten. Und auch die Grünen im Bundestag und im Bundesumweltministerium zu Zeiten der Ampelkoalition waren absolut keine Hilfe. Im Gegenteil. So oder so drohen nun vor der Kulisse höchster Terror-Warnstufen in Folge des Ukraine- und des Kriegs im Nahen Osten Woche für Woche hochriskante Atommülltransporte mit maximalem Polizeischutz über marode Autobahnen quer durch NRW zu rollen. DIE LINKE und die SPD in NRW sehen die Verantwortung auch bei Mona Neubauer als verantwortliche Ministerin, wenn diese „unnötigen“ Atomtransporte nun doch stattfinden. Darüber berichtet u.a. die Taz. (Unten auch: BUND NRW Bewertung – PM des OVG Berlin zum Urteil.) (Foto: Betreiber, JEN)

Erfolg für Grundrechte: OVG Berlin bestätigt im Eilverfahren BUND-Recht zu klagen – Niederlage für Atommüll-Behörde BASE

Der BUND in NRW hatte mit einer Pressemeldung am 2. März auf das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts reagiert. (Siehe unten) Ein wichtiger Erfolg: Das Gericht bestätigt dem BUND die Klagebefugnis, die zuvor das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren in der vorherigen Instanz in Abrede gestellt hatte. Damit war es auch der Auffassung des zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde BASE gefolgt. Das ist nun vom Tisch. Nicht nur für den BUND NRW könnte das Folgen haben.

Der BUND Bundesverband und auch Abgeordnete der Grünen aus dem Landtag in München hatten gegen ähnliche Atomtransporte aus München-Garching nach Ahaus in einem weiteren Genehmigungsverfahren ebenfalls Einsprüche formuliert. Es handelt sich um Widersprüche bei der Behörde, nicht vor Gericht. Aber beim BASE waren sie gescheitert, weil dieses Atommüll-Bundesamt keine Rechtsgrundlage für deren Widersprüche erkennen mochte. Nun ist im Fall NRW aber einstweilen klar: Der BUND NRW darf in solchen Fällen vor Gericht ziehen. Das wäre dann auch eine Niederlage der Atomgenehmigungsbehörde BASE.

Atomgefahren oder alles unter Kontrolle? 

So gut es ist, dass der BUND die gerichtliche Überprüfung rechtsstaatlich beanspruchen darf, sowenig erfolg hatte der Umweltverband in Sachen Risiken- und Gefahrenbewertung durch die Transporte. Der BUND hatte sich für den Verzicht auf die besonders geährlichen Transporte zu gunsten einer weiteren Lagerung des Atommülls in Jülich als die risikoärmere Lösung ausgesprochen.

Allerdings muss man dabei wissen: Ob vor allem die notwendige Sicherheit bzw. Risikoabwehr gegen Terrorangriffe aus der Luft oder mit panzerbrechenden Waffen von Landseite von den Behörden wirklich ausreichend sich, kann das Gericht letztlich nicht überprüfen, da viele Unterlagen dem Gericht nur geschwärzt vorgelegen hatten.

Das Atomgesetz regelt, dass in besonderen Terrorfragen auch Gerichte nicht mehr Einblick in die Sicherheits- und Sicherungskonzepte und Maßnahmen nehmen dürfen. 2017 hatte die Neuregelung des Atomgesetzes im Bundestag zu massiven kontroversen geführt. Daher bleibt am Ende das rechtstaatlich fragwürdige Prinzip Vertrauen: Haben die zuständigen Behörden die Risiken hinsichsichtlich teschnischem Versagen, Unfallrisiken und Terrorangriffen oder sonstigen Einwirkungen tatsächlich angemessen betrachtet und Vorsorge getroffen? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Im politischen Focus NRW: Die grüne Ministerin und ein Koalitionsvertrag

Die Taz widmet sich in einem aktuellen Bericht auch der politischen Seite dieses Verfahrens für die Landespolitik NRW. Die Vermeidung unnötiger Atomtransporte durch NRW ist in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. Damit sind u.a. diese geplanten Atomtransporte von Jülich nach Ahaus gemeint. Kaum war die neue Landesregierung in NRW am Start, kam es im November 2022 im Haushaltsausschuss des Bundestags zum Showdown.

Die Fraktion-Vertreter*innen der Regierungskoalition, also auch die der Grünen – sowie die jeweils beteiligten Ministerien – also auch das Grüne Umweltministerium – beschlossen auf Vorlage einer Empfehlung der Ministerien die vermeintlich „kostengünstigere“ Transportvariante von Jülich nach Ahaus zu favorisieren. Gleichzeitig umfasste der Beschluss die Mitteilung, dass der Bund nicht wie sonst üblich die Kosten in Höhe von 70 Prozent in Sachen Atommüll NRW-AVR-Jülich übernehmen wird, sondern das Land NRW allein die vollständigen Kosten für ein neues Atommülllager in Jülich zu übernehmen hätte, also ohne jeglichen Bundeszuschuß.

Zu diesem Beschluss schwieg die grüne NRW-Landesministerin legte meines Wissens keine öffentlich wahrnehmbaren „Protest“ ein. Bis heute gibt es keine Erklärung der Grünen, wie es im Bundestag zu dieser Verhaltensweise gegen die eigene Landesregierung in NRW kommen konnte. So oder so: Das Schweigen der Landesministerin ist kaum nachzuvollziehen.

(Wenn meine Information stimmen, dann hatte die CDU in der Haushaltssitzung im November 2022 sich gemeinsam mit der Linken in der Abstimmung dazu enthalten – während Grüne, SPD und FPD den genannten Beschluss fassten und damit die Weichenstellungen für die Atomtransporte nach Ahaus favorisierten. Wer sich wundert: Der Haushaltsausschuss – wie viele Ausschüsse des Deutschen Bundestages  – tagt bis heute Nicht-Öffentlichkeit.)

Die Taz berichtet in einem Artikel von Andreas Wyputta: „SPD und Linkspartei in Nordrhein-Westfalen kritisieren die anstehenden Transporte. Die schwarz-grüne Landesregierung verstoße gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag, der die „Minimierung von Atomtransporten“ versprochen habe, sagt der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, André Stinka. „Ich bleibe dabei: Spätestens wenn der erste Castor rollt, ist der Rücktritt der für die Atomaufsicht zuständigen grünen Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur überfällig“, sagt auch Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linkspartei in NRW.“

Wichtig auch ein Hinweis der Taz auf die Perspektive der Polizei und ihrer Gewerkschaft in NRW, die nicht zu vernachlässigen sein dürfte: „Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, Patrick Schlüter, nennt die Transporte dagegen schlicht „Wahnsinn“ mit „Folgen für die Sicherheit im Land“.“

Die Hintergründe um den politischen Irrsinn hinter diesem irren Atommüll aus Jülich, der hochradioaktiven Atommüll und auch noch atomwaffenfähig angereichertes Uran enthält – also extrem kritikalitätsanfällig – sind extrem komplex. Dafür verantwortlich in seiner Entstehung vor allem die SPD in NRW. Und es ist nicht lange her, dass ein SPD-geführtes NRW-Wirtschaftsministerium diese Atommüll sogar – noch aberwitziger – in die USA exportieren wollten und damit auch einen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich selbst blockiert hatte. Und bald ist Wahlkampf für einen neuen Landtag in NRW.

Dokumentation PM des BUND NRW zu dem Urteil des OVG Berlin:

CASTOR-Transporte: Gericht lehnt Eilantrag des BUND ab

02. März 2026 | Umweltverband kritisiert verbleibende Zweifel an der Sicherheit – 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen dürfen nun von Jülich nach Ahaus verbracht werden.

    • Gericht erkennt Klagerecht für Umweltverbände an
    • Transporte dürfen nun rollen
    • Demonstrationen gegen Transporte geplant

Berlin/Düsseldorf | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in der am Montag herausgegebenen Entscheidung das umstrittene Klagerecht gegen die Genehmigung von CASTOR-Transporten anerkannt, jedoch den Eilantrag des nordrheinwestfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Aussetzung der Durchführbarkeit der Transportfahrten im Ergebnis abgelehnt. Damit dürfen 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus verbracht werden. Diese Entscheidung trifft auf große Enttäuschung seitens des Verbands, da aus Sicht des BUND weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Durchführung der Transporte bestehen. Besonders kritisch sieht der Verband, dass zentrale Teile der Genehmigungsunterlagen geschwärzt sind und die Sachlage daher von den Gerichten nur unvollständig geprüft werden konnte.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wir sind fassungslos: Trotz offener Fragen und verbleibender Zweifel in Sicherheitsfragen sollen nun hochradioaktive Transporte quer durchs Land rollen. Wenn wesentliche Teile der Akten geheim bleiben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar sind, bleibt ein Rest an Unsicherheit bestehen. Transparenz sieht anders aus.“

Das OVG ist zwar in eine eigene – sogenannte summarische – Prüfung der Sach- und Rechtslage eingestiegen, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass es für die Bewertung der Sicherheit nicht auf die Kenntnis der geschwärzten Passagen ankomme. Unverständnis äußert der BUND zudem über die vom Gericht betonte besondere Bedeutung einer zeitnahen Durchführung der Transporte. Eine solche Dringlichkeit ist angesichts der Tatsache, dass der Rechtszustand der Lagerung der CASTOR-Transporte im Zwischenlager Jülich seit zwölf Jahren ohne dringenden Handlungsbedarf hingenommen wurde, nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des Verbandes ist nicht ersichtlich, warum mit den Transporten nicht bis zur endgültigen Klärung noch offener Sach- und Rechtsfragen gewartet werden kann.

Erfolg hatte der BUND mit der Geltendmachung seines Zugangs zu gerichtlicher Prüfung der Genehmigung und deren sofortiger Vollziehbarkeit. Dies hatte das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz noch verkannt und daher keine inhaltliche Entscheidung über den Eilantrag getroffen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun klar bestätigt, dass Umweltvereinigungen berechtigt sind, eine gerichtliche Überprüfung solcher Verwaltungsentscheidungen zu beantragen.

„Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist ein Kernbestandteil des Rechtsstaats“, betont Ciesla. „Gerade bei hochriskanten Vorhaben wie Atomtransporten muss es möglich sein, behördliche Entscheidungen umfassend überprüfen zu lassen. Dass das OVG unseren Zugang zu dieser Kontrolle ausdrücklich bestätigt hat, ist von grundsätzlicher Bedeutung.“

Gerade vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen über die Rolle von Umweltverbänden unterstreicht die Entscheidung, dass anerkannte Umweltvereinigungen eine wichtige Funktion bei der Wahrung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit wahrnehmen.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag, der wiederum als „unzulässig“ abgelehnt wurde. Deshalb legte der BUND beim OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde ein.

Hinweis: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 7. März in Ahaus auf. Sie beginnt um 11.30 Uhr am Rathaus. Weiter Infos unter www.bundnrw.de/termine/.

Dokumentenation Urteil PM Oberverwaltungsgericht Berlin: OVG bestätigt: CASTOR-Transporte dürfen stattfinden – 14/26

Pressemitteilung vom 02.03.2026

Die Beschwerde des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem Eilantrag gegen den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus hat keinen Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am heutigen Tag entschieden.

Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, dass ein Schutz der CASTOR-Behälter gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, insbesondere durch Drohnen, nicht gewährleistet sei. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist diese Entscheidung im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar darf der Antragsteller, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, gerichtlich gegen die Beförderungsgenehmigung vorgehen. Die entsprechende Vorschrift des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist weit zu verstehen und erfasst auch einen Gefahrguttransport. Der Antrag ist aber unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich – dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen ist – überwiegt das Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Rechtsmittel gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigung ist ungeachtet des Umstands, dass einzelne Teile der Verwaltungsakten unter anderem aus Sicherheitsgründen nur geschwärzt zur Verfügung stehen, nicht offensichtlich rechtswidrig. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Gefahr von Drohnenangriffen auf die Transporte unterschätzt haben könnte. Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zu Lasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Beschluss vom 2. März 2026 – OVG 7 S 2/26 –
(Vorinstanz: VG Berlin, Beschluss vom 8. Januar 2026 – VG 10 L 474/25 – ; s. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 1/2026)

Uranfabriken in Deutschland – Kleine Anfragen von Linksfraktion im Bundestag

Zwei Kleine Anfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Uran-Fabriken in Gronau und Lingen, die vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen sind, sind von der Linksfraktion an die Bundesregierung unterwegs und warten auf Antwort. Bei der URENCO in Gronau – wo die extrem anspruchsvolle Urananreicherung betrieben wird, geht es um die internationale Expansion des Unternehmens und den Ausbau am bundesdeutschen Standort in Gronau. Nach dem Ukraine-Krieg Russlands hat das Unternehmen strategisch und geopolitisch hohe Bedeutung für die westlichen Atomprogramme. In Lingen will der französischen Atomkonzern Framatome gemeinsam mit dem russischen Atomkonzern Rosatom künftig spezielle Uran-Brennelementen herstellen, die in AKWs russischer Bauweise in Osteuropa eingesetzt werden sollen. Bei Anlagen in Deutschland fördern also unmittelbar die Nutzung der Atomenergie.

Dieser Tage erscheint eine neue Fassung des URAN-Atlas, mit vielen Beiträgen über die Risiken und Nebenwirkungen durch den Einsatz von Uran als Brennstoff in Atomkraftwerken. Siehe dazu hier eine Ankündigung.

Zum Hintergrund

Neue US-Studie: Erhöhte Krebssterblichkeit in der Nähe von Atomkraftwerken – Fachtagung der Ärzt*innen der IPPNW

Seit Jahren warnen Expert*innen, darunter auch der mit einem Nobelpreis ausgezeichneten Ärzt*innen der IPPNW, vor den gesundheitlichen Risiken auch im Normalbetrieb von Atomkraftwerken. Denn unweigerlich kommt es beim Betrieb der Atommeiler zu radioaktiven Abgaben an die Umwelt, z.B. über das Kühlwasser oder über den Kamin in die Luft. So gering diese radioaktiven Abgaben sein mögen: Schon Anfang der 2000er Jahre zeigte eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Kinder auch. Jetzt zeigt auch eine neue Harvard-Studie: Die Nähe zu Kernkraftwerken ist mit einer erhöhten Krebssterblichkeit verbunden.“ Am 7. März findet aus Anlass der Jahrestage der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima eine Fachtagung der IPPNW statt. Dort werden die gesundheitlichen Folgen der Atomenergienutzung und der radioaktiven Strahlen im Focus stehen.

Über die Folgen von radioaktiver Strahlung, auch im Bereich der sogenannten Niedrigstrahlung bestehen seit Jahrzehnten Kontroversen, obwohl die Forschungen in Zusammenhang mit den Atombomben-Abwürfen 1945 in Japan, die Forschungen nach Tschernobyl 1986 und vielen anderen Anlässen deutlich die Risiken aufzeigen. Es gibt keine ungefährliche Radioaktivität oder gar einen Grenzwert. Und vor allem auf Kinder wirkt radioaktive Strahlung schädlich ein.

Eine amtliche Studie kam 2003 nach einer umfassenden Untersuchung zu der Feststellung, dass es ein erhöhtes Krebsrisiko für Kleinkinder in der Umgebung von Atomanlagen in Deutschland gibt. Interessierte Kreise bestritten diese Fakten mit dem Hinweis, dass das aufgrund der niedrigen radioaktiven Abgaben nicht sein können.

Eine weitere Überprüfung der sogenannten Kik-Studie des BfS von Anfang der 2000er Jahre kam im Jahr 2008 zu diesem Ergebnis über den Zusammenhang von Kinderkrebserkrankungen in Verbindung den Standorten von Atomkraftwerken (hier als PDF beim Bundesamt für Strahlenschutz): „Die Studie umfasste 1.592 an Krebs erkrankte Kinder und 4.735 nicht erkrankte Kinder unter fünf Jahren. Bei den nicht erkrankten Kindern handelt es sich um so genannte Kontrollen, deren Lebensumstände den erkrankten Kindern möglichst gleichen. Untersucht wurden für den Zeitraum von 1980 bis 2003 die 41 Landkreise in der Umgebung der 16 Standorte der insgesamt 22 Atomkraftwerke in Deutschland. Das Risiko, an einem Krebs oder an Leukämie zu erkranken, steigt danach statistisch signifikant mit der Nähe
des Wohnortes zum Standort eines Atomreaktors an. Dieser Befund ist hauptsächlich auf Leukämien bei den unter fünf Jahre alten Kindern zurückzuführen.“ (Siehe ausführlich auch hier beim BfS)

Andere Studien haben z.B. ein erhöhtes Krebsrisiko für Beschäftigte in britischen Atomanlagen aufgezeigt etc. Auch die Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges IPPNW zeigen mit ihren Studien immer wieder die Risiken der radioaktiven Niedrigstrahlung auf.  Mit Blick auf die genannten Kinderkrebsstudie stellte die IPPNW schon 2007 fest: „Es ist Zeit zu handeln. (PDF)

Dokumentation der o.g. PM hier:

For immediate release: February 23, 2026

Boston, MA—U.S. counties located closer to operational nuclear power plants (NPPs) have higher rates of cancer mortality than those located farther away, according to a new study led by Harvard T.H. Chan School of Public Health.

The study is the first of the 21st century to analyze proximity to NPPs and cancer mortality across all NPPs and every U.S. county. The researchers emphasized that the findings are not enough to establish causality but do highlight the need for further research into nuclear power’s health impacts.

The study was published Feb. 23, 2026, in Nature Communications.

Numerous studies on the potential link between NPPs and cancer have been conducted around the world, with conflicting results. In the U.S., these studies have been rare and limited in their scope, focused on a single NPP and its surrounding community.

To expand the evidence base, the researchers conducted a national assessment of NPPs and cancer mortality between 2000 and 2018 using “continuous proximity.” They used advanced statistical modeling that captured the cumulative impact of all nearby NPPs, rather than just one. The locations and dates of operation of U.S. NPPs—as well as some nearby in Canada—were obtained from the U.S. Energy Information Administration, and county-level data on cancer mortality was obtained from the Centers for Disease Control and Prevention. The researchers controlled for potential confounders in each county, including educational attainment, median household income, racial composition, average temperature and relative humidity, smoking prevalence, BMI, and proximity to the nearest hospital.

The study found that U.S. counties located closer to nuclear power plants experienced higher cancer mortality rates, even after accounting for socioeconomic, environmental, and health care factors. The researchers estimated that over the course of the study period, roughly 115,000 cancer deaths across the U.S. (or about 6,400 deaths per year) were attributable to proximity to NPPs. The association was strongest among older adults.

“Our study suggests that living near a NPP may carry a measurable cancer risk—one that lessens with distance,” said senior author Petros Koutrakis, Akira Yamaguchi Professor of Environmental Health and Human Habitation. “We recommend that more studies be done that address the issue of NPPs and health impacts, particularly at a time when nuclear power is being promoted as a clean solution to climate change.”

The researchers noted that the results are consistent with the results of a similar study they conducted in Massachusetts, which identified elevated cancer incidence among populations living closer to NPPs.

They also noted some limitations to the study, including that it did not incorporate direct radiation measurements and instead assumed equal impact by all NPPs.


Article information

“National Analysis of Cancer Mortality and Proximity to Nuclear Power Plants in the United States,” Yazan Alwadi, Barrak Alahmad, Carolina L. Zilli Vieira, Philip J. Landrigan, David C. Christiani, Eric Garshick, Marco Kaltofen, Brent Coull, Joel Schwartz, John S. Evans, Petros Koutrakis, Nature Communications, February 23, 2026, doi: 10.1038/s41467-026-69285-4

 

Protokoll Landtag NRW. Ausschuss. Wirtschaftsministerin – Zeche zahlt deutscher Kohlestandort – Ein nuklearer Hoffnungsträger THTR Hamm auf dem Atommüll-Schrotthaufen

Vermutlich ist der Titel zu kompliziert. Aber das ist diese ganze Atomsache nun mal. Auch wenn derzeit oft eher verniedlichend von den Perspektiven gesprochen wird, ohne die Risiken zu betrachten. Nicht klug. Ein solches Desaster und WEM es WAS kostet passiert gerade wenig beachtet in Hamm in NRW. Eigentlich müssten die damaligen Betreiber des Atommeilers unter Führung von RWE den Rückbau des Ende der 1980 Jahre stilllegten AKWs bezahlen. Dumm nur, das diese Gesellschaft mit begrenzter Haftung GmbH irgendwie Pleite gegangen ist, weil mit dem sogenannten Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor THTR einfach kein Geld zu verdienen war, weil er einfach nicht funktionierte. Trotz allen offiziellen und nicht-offiziellen „Experten“. Der THTR wurde maximal gehypte damals. Möglicherweise ähnlich, wie heute das herbeireden der Atomfusion, obwohle wir derzeit ganz andere Probobleme haben. Aber: Mehr als eine Milliarde Euro könnte dieser atomare Blödsinn aus den 1970er Jahren kosten, den die damaligen Volksparteien immer mit Unterstützung der FDP gegen alle aufkommenden Widerstände durchgesetzt hatten. Die Zeche zahlt entweder ein Kohleland-Steuerzahler in NRW oder einer aus der Bundesrepublik inkl. exDDR. Eine Grüne Ministerin Mona Neubaur erzählt das Desaster im zuständigen Ausschuss des Landtags NRW im Dezember 2025 so …

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung aus der Parlamentsdokumentation NRW, hier mit dem Link zur dortigen Quelle, als PDF:

9 Aktuelle Entwicklungen beim THTR-300 (Bericht auf Wunsch der Landesre-
gierung)

Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) berichtet:

Seit dem 1. Dezember 2025 befinden wir uns daher nun in der in der Bundesrepublik
Deutschland historisch einmaligen Situation, die Sicherheit des Betriebs eines im
sicheren Einschluss befindlichen Kernkraftwerks im Wege der Ersatzvornahme ge-
währleisten zu müssen. Das bedeutet, dass die Atomaufsicht des Ministeriums für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mithilfe des fachkundigen Unterneh-
mens „RWE Nuclear“ die sicherheitstechnisch notwendigen Aufgaben und Maßnah-
men durchführt.

Die anfallenden Kosten werden zuerst vom MWIKE getragen. Ein entsprechender
Titel wurde vorsorglich in den Haushalt 2025 aufgenommen. Dieser Titel steht mei-
nem Haus auch für das Jahr 2026 und die weiteren Jahre zur Verfügung.“

To Neil Armstrong and Buzz Aldrin. Artemis2 auf der Startrampe

Es ist die Reflektion von Neil Armstrong im Visier von Buzz Aldrin. Der erste Mann auf dem Mond fotografiert den zweiten Mann auf den Mond. Gerade hatte Buzz Aldrin von Apollo 11 seinen 96. Geburtstag begangen. Die Crew von Artemis2 gratulierte. Fly me to the moon Michael Collins. Es begann bei der Saturn-Rakete der Apollo-Mission mit der V2-Rakete der Nazis. Nun steht wieder ein Flug von Menschen zum Mond auf der Startrampe. Am Anfang war Dürer. Am ersten Ende: Armstrong, Aldrin und Collins. Wohin geht die Reise, Heise:

https://www.heise.de/news/Happy-Birthday-Buzz-Mond-Crew-gratuliert-Aldrin-zum-96-Geburtstag-11152761.html

Dort auch: Ex-Astronauten kritisieren Nasa für Hitzeschild der Orion-Kapsel bei Artemis-2

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