Lüchow-Dannenberg: BI-Info-Abend am 22. Januar: „Was ist dran am Atomkraft-Hype?“

Ja ist denn schon Wahlkampf? Während am 21.  Januar in Schweinfurt das dortige Antiatom-Bündnis und der BUND zum „Atomunsinn called Renaissance“ mit den Parteien in die Debatte gehen, folgt am Tag drauf die Lüchow-Dannberger AntiAtom-BI mit einem „Info-Abend am 22. Januar: „Was ist dran am Atomkraft-Hype?““ (Foto: Wie KI sich das so vorstellt, mit Atom – Waffen – Müll)

Auf der Homepage der BI ist zu lesen: Union und FDP wollen zurück zur Atomkraft, die AfD sowieso. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hinterfragt, was dran ist am Atomkraft-Hype und setzt auf Aufklärung.

„Abgesehen vom Reaktorrisiko und der Atommüllfrage rechnet sich die Atomkraft einfach nicht. Wir möchten allerdings den Blick erweitern und neben Union, FDP und AfD einige weitere Akteure identifizieren, die zum Atomkraft -„Hype“ beitragen“, sagt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Dr. Peter Widmayer von der Fachgruppe Radioaktivität wird am Mittwoch, den 22.01.25 im Kulturverein Platenlaase einige Player aus dem „Big Tech“-Bereich vorstellen, die auf den ersten Blick im Zusammenhang mit der Atomkraftnutzung nicht gegenwärtig sind.

Ein Infoabend über faktenfreie Atomerzählungen, die Macht der Big Tech Unternehmen und bedrohliche Szenarien. Der Beginn ist 19 Uhr, der Eintritt ist natürlich frei.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 501 56 06

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2025/01/09/fragen-zur-kuenftigen-energiepolitik-und-gorleben-an-die-cdu/

P.S.: Leider gab es zu dieser BI-Anfrage keine Berichterstattung

 

Linke im Bundestag fragt nach: Sicherheitsabbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad?

Kommt es zu einer Absenkung der Sicherheitsstandards bei dem immer noch im Bau befindlichen Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall im Schacht Konrad? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Victor Perlin, Mitglied der Linken-Gruppe, die Bundesregierung befragt, nachdem die Entsorgungskommission in einem Papier verschiedene „Anpassungen“ vorgeschlagen hatte. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet. Bislang könnte in Konrad kein Atommüll eingelagert werden, selbst wenn das alte Eisenbergwerk nach immer neuen Verzögerungen in Betrieb gehen würde. Der Grund: Die radioaktiven Behälter können die Anforderungen der sogenannten „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE)“ bisher nicht erfüllen. Die GwE ist Bestandteil der Genehmigung für das geplante Endlager in Salzgitter, dem Planfeststellungsbeschluss.

Die Serie von Problemen um den Ausbau und die Sicherheit des in einem alten Eisenbergwerk laufenden Arbeiten für ein unterirdisches Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abälle in Salzgitter reißen nicht ab. Erst vor wenigen Tagen hatten Umweltverbände gemeinsam mit Kommunen, Gewerkschaften und anderen Organisationen die Klage gegen die Inbetriebnahme von Konrad auf den Weg gebracht, weil schon bislang massive Bedenken vorliegen, dass die Sicherheit in Konrad nicht ausreichend ist.

Zwar sind die Probleme mit der GwE schon länger bekannt, aber erst jetzt wird mit der Stellungnahme des Beratungsgremiums des Bundesumweltministeriums, der Entsorgungskommission deutlich, wie grundsätzlich das Problem ist: Derzeit könnte kein einziges Atommüllfass eingelagert werden, weil die strahlenden Behälter die Anforderungen nicht erfüllen können. Daher schlägt die ESK Anpassungen vor.

Der linke Bundestagsabgeordnete Victor Perli, der aus dem Atomerbe-Eck ASSE/Konrad stammt hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage mitzuteilen, „welche Position bezieht sie (die Bundesregierung) insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards“ bezieht. umweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die Frage des Abgeordneten und die Antwort von Dr. Jan-Niclas Gesenhues, dem Parlamentarischer Staatssekretär (Mitglied des Deutschen Bundestages) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Zweifel daran, dass ausreichend Konservativitäten hinsichtlich der Sicherheitspuffer und Raum für andere „Anpassungen“ vorhanden sind, hat die AG Schacht Konrad bereits formuliert (siehe oben). Erhöhte Schutzanforderungen, die im Laufe der Jahre zum Thema Wasser eingeführt wurden, würden nun die Einlagerung blockieren. Daher müsste Korrekturen in den Berechnungsmodellen kommen, heißt es von Seiten der ESK und der Bundesregierung:

Frage 12/456
„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Entsorgungskommission (ESK), wonach sämtliche für das geplante Endlager Schacht Konrad vorgesehenen Atommüll-Abfallgebinde die rechtlichen Anforderungen aus Endlagerungsbedingungen und wasserrechtlichen
Regelwerken nicht erfüllen und damit nicht eingelagert werden können bzw. „mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Stellungnahme_BEKO_ESK118_24102024.pdf, S. 7), und welche Position bezieht sie insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards (vgl. ebd. S. 8 und 12 sowie www.ag-schacht-konrad.de/news/newsuebersicht/schacht-konradentsorgungskommission-fordert-missachtung-von-grund-und-trinkwasserschutz-1)?“

Antwort Dr. Jan-Niclas Gesenhues

„Der im Jahr 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GwE) zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen.

Diese GwE beschreibt neben dem radioaktiven Inventar auch die zulässigen nichtradioaktiven Stoffe und deren Massen entsprechend der Grundwasserverordnung bzw. des Niedersächsischen Wassergesetzes. Zur Umsetzung der Anforderungen der GwE wurde eine grundsätzliche Vorgehensweise ausgearbeitet und in einem Projektbericht festgehalten. Die wasserrechtliche Aufsicht hat dieser Vorgehensweise am 15. März 2011 zugestimmt. In dem Projektbericht ist u. a. festgehalten, dass bei Änderungen relevanter Grenz-
werte (wie z. B. in der Grundwasserverordnung oder Trinkwasserverordnung) diese Änderungen unmittelbar berücksichtigt werden müssen.

Dass die betreffenden Abfallgebinde derzeit noch nicht die Einlagerungsvoraussetzungen erfüllen, liegt darin begründet, dass der Großteil der zur stofflichen Beschreibung der Abfallgebinde nach dem Projektbericht erforderlichen Stofflisteneinträge infolge von Änderungen in der Trinkwasserverordnung derzeit gesperrt ist. Die Arbeiten zur (Wieder-)Freigabe der Stofflisteneinträge dauern an. Neben den Arbeiten an den einzelnen Stofflisteneinträgen prüft die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch weitergehende Verbesserungsmöglichkeiten in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anforderungen aus den Endlagerungsbedingungen oder wasserrechtlichen Regelwerken nicht erfüllt werden.

Die Entsorgungskommission (ESK) hat aufgrund einer Eigenbefassung eine Stellungnahme zu „fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinden für das Endlager Konrad“ erarbeitet. Sie empfiehlt in der in Bezug genommenen Stellungnahme, das aus Sicht der ESK stark vereinfachende Modell, welches dem eingangs genannten Projektbericht zugrunde liegt, unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und bestehende Konservativitäten zu quantifizieren und zu bewerten. Weiterhin empfiehlt die ESK in ebendieser Stellungnahme, Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Zustimmung der wasserrechtlichen Aufsicht auf ihre Anwendbarkeit auf das Endlager Konrad zu überprüfen. Sofern diese Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte angewendet werden müssen, sind sie nach Auffassung der ESK dahingehend zu überprüfen, ob sie durch die quantifizierten Konservativitäten sicher abgedeckt sind.

Eine Forderung nach einer Absenkung sicherheitsrelevanter und wasserrechtlicher Standards vermag die Bundesregierung in dieser Empfehlung nicht zu erkennen.“

Dokumenation der PM der AG Schacht Konrad:

Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz

(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“

Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123

Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen

Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten!

(Presseerklärung 09.01.2025) Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht KONRAD als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.

Dazu erklären die Klägerinnen, Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftrage des NABU-Landesverbandes Niedersachsen: „Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich. Für alle anderen potenziellen Endlagerstätten für radioaktive Abfälle gelten die 2020 verabschiedeten Endlager-Sicherheitsanforderungen und die werden – wie vom Umweltministerium Niedersachsen in seinem Bescheid bestätigt – von Schacht KONRAD nicht eingehalten. Deshalb klagen wir auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses.“

Rechtsanwältin Dr. Michéle John erklärt dazu aus juristischer Sicht: „Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vor, denn es sind nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die diesen rechtfertigen. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten oder zu bewerten haben. Dazu gehört ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik beispielsweise bei der systematischen Szenarienanalyse, den neuen Dosiskoeffizienten und dem notwendigen einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG). Es bleibt auch dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen ist.“

Für das Bündnis gegen Schacht KONRAD, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird, erklärt Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Die Anforderungen an die Sicherheit und den Langzeitsicherheitsnachweis müssen für alle schwach und mittelradioaktiven Abfälle gleich sein, ob sie nun in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen oder an einem anderen Standort. Die derzeitige Ungleichbehandlung führt zu deutlich weniger Sicherheit am Standort KONRAD. Das kann nicht richtig sein. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Deshalb muss die Genehmigung aufgehoben werden.“

Klagebegründung im Wortlaut (Server AG SK)  und direkt auch ier als PDF.

Atomforschungsreaktor Garching: Fast 13 Millionen Euro für Entwicklung neuer Uranbrennelemente

Seit rund fünf Jahre liegt der angeblich so unverzichtbare Atomforschungsreaktor in München Garching, betrieben von der TU, still. Nach einem Störfall und Corona und vor allem, weil ein zentral bedeutsames Bauteil defekt ist und Neubeschaffung und Einbau immer wieder zu erheblichen Verzögerungen sorgten. Möglicherweise noch in diesem Jahr will die TU den FRM II wieder in Betrieb nehmen. Umstritten ist der Reaktor auch, weil er immer noch mit atomwaffenfähigem Uran mit einer Anreicherung von über 90 Prozent betrieben wird. Der Brennstoff wird bislang in einer russisch-französischen Kooperation hergestellt. Der BUND in Bayern klagt gegen diesen Brennstoff und fordert die Stilllegung. Für die Entwicklungen eines neuen Uranbrennstoffs unterhalb der Atomwaffen-Fähigkeits-Schwelle, der aber frühestens Anfang der 2030er Jahre einsatzfähig sein könnte, gibt es jetzt neue Forschungsgelder, teilt der Betreiber mit: Die EU, das Bundesforschungsministerium und das Land Bayern sorgen mit zusammen 12,8 Millionen Euro dafür, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten fortgesetzt werden können. Unter anderem sollen demnächst Bestrahlungsversuche in Belgien stattfinden.

Dokumentation: PM der TU, Betreiber des FRM II:

Grünes Licht für weitere Forschungsprojekte an niedrig angereicherten Uran-Kernbrennstoffen: Europa, der Bund und der Freistaat Bayern finanzieren zwei entsprechende wissenschaftliche Programme an der Forschungs-Neutronenquelle FRM II der Technischen Universität München (TUM). Das bayerische Wissenschaftsministerium und das Bundesforschungsministerium teilen sich eine Fördersumme von 5,2 Millionen Euro. Und die EU gibt 7,6 Millionen Euro, wovon eine Million Euro direkt an die TUM als europäische Konsortialführerin fließen.

Prof. Christian Pfleiderer, Wissenschaftlicher Direktor des FRM II, betont: „Diese Finanzierungszusagen sind enorm wichtige Signale aus der Politik an die Forschung. Damit können wir die führende Position Bayerns, Deutschlands und Europas in der Kerntechnik nachhaltig stärken und die wichtige Forschung mit Neutronen in die Zukunft führen.“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Forschungsstärke und Technologieoffenheit ohne ideologische Scheuklappen sind Voraussetzung für eine gute und sichere Zukunft. Wir wollen Deutschlands leistungsfähigsten Forschungsreaktor zukünftig mit dem innovativen niedrig angereicherten Brennstoff betreiben – und zwar bei gleicher wissenschaftlicher Leistung wie bisher. Dass Forschung und Entwicklung für die Umrüstung im EU-weiten Projekt maßgeblich am TUM Center for Nuclear Safety and Innovations stattfinden, zeigt: Die bayerische Expertise in diesem Bereich hat Weltformat. Der Freistaat hat traditionell eine Vorreiterrolle bei der Kernforschung – und das gilt auch in Zukunft.“

Programm EU-CONVERSION

Wie der FRM II haben sich auch andere Forschungsreaktoren in Europa zur Umrüstung ihrer Brennelemente von hoch auf niedrig angereichertes Uran verpflichtet. Institute und Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Belgien und Tschechien haben sich daher im Projekt EU-CONVERSION zusammengeschlossen. Langfristiges Ziel der Kooperation und Grundlage für die Beteiligung der EU über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist die sichere Versorgung Europas mit medizinischen Radioisotopen.

„Die TUM wird sich in diesem Forschungsverbund auf die Entwicklung von Simulationen und Experimenten zur Qualifizierung der neuen Brennelemente konzentrieren“, erläutert Dr. Bruno Baumeister, Projektleiter der FRM II-Umrüstung und Koordinator von EU-CONVERSION. Hinzu kommt ein internationales Masterprogramm mit führenden europäischen und internationalen Universitäten mit dem Ziel die Ausbildung in kerntechnischen Themen signifikant zu verbessern.

Passender Brennstoff für den FRM II

Im Rahmen des von Bund und Land bis Mitte 2027 geförderten Projekts FRM2427 sollen Forschende am FRM II unter anderem einen optimierten Entwurf für ein Brennelement mit niedrig angereichertem Uran entwickeln und wichtige Validierungsexperimente durchführen. Damit setzen sie ihre langjährige gemeinsame Förderung der Umrüstung fort. „Wir wollen für den FRM II das bestmögliche Brennelement zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Christian Reiter, Leiter des TUM Center for Nuclear Safety and Innovation. „Schließlich geht es hier um eine Großforschungsanlage von Weltrang, die unter anderem für Medizin, Materialwissenschaften und Grundlagenforschung von enormer Bedeutung ist.“

Weitere Informationen und Links

Beteiligte des EU-Projekts:

  • Technische Universität München (Deutschland)
  • Framatome (Frankreich)
  • Institut Laue-Langevin (Frankreich)
  • Studiecentrum voor Kernenergie (Belgien)
  • Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives (Frankreich)
  • Université Grenoble Alpes (Frankreich)
  • Centrum Vyzkumu Rez (Tschechien)
  • Statni Ustav Radiacni Ochrany (Tschechien)
  • Societé technique pour l’énergie atomique Technicatome (Frankreich)

Technische Universität München

Corporate Communications Center

  • Ulrich Meyer

Kontakte zum Artikel:

Prof. Dr. Christian Pfleiderer
Wissenschaftlicher Direktor des FRM II
Technische Universität München
Tel. +49 89 289-14965
Christian.Pfleiderer@frm2.tum.de

 

UPDATE: SMR – Temelin – (Vorlage für) Stellungnahme gegen neue Atomreaktoren

Gestern war auf umweltFAIRaendern.de umfangreich über die Pläne der Tschechischen Republik zum Neubau von neuartigen Atomreaktoren berichtet worden. SMRs, die es eigentlich noch nicht gibt. Hier folgt als Update und Ergänzung die kurze, aber klare Stellungnahme von Global2000 aus Österreich und von Calla aus der Tschechischen Republik. Die Stellungnahmen ließen sich sicherlich ein wenig bearbeiten und bei Interessen als persönliche oder Sammel-Stellungnahme auf den Weg bringen, um als Einwendung gegen die Pläne für neue nukleare Risiken wirksam zu werden.

Update: Stellungnahme Bundesumweltamt Österreich, hier als Dokumentation (Auszug)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Fachstellungnahme (Jänner 2025)

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.

  • Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.

  • Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.

  • Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.

  • Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.

Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025

„SMR“ heißt eines der Kürzel, mit dem Atomfreunde für eine massive Ausweitung der nuklearen Stromerzeugung hausieren gehen – obwohl es bis heute solche Small.Modular.Reaktoren noch gar nicht gibt. Eine Vielzahl von Typen sind in der Entwicklung. Allen gemeinsam: Sie dürften extrem kostspielig sein, sind bislang weit davon entfernt, funktionsfähig sein und bergen vor allem auch aufgrund der besonderen Brennstoffe mit erheblichen Risiken im militärischen Bereich. Ein System auf Basis erneuerbarer Energie wäre global nicht nur gefahrloser, sondern auch erheblich kostengünstiger zu etablieren und wesentlich umwelt- und klimaverträglicher. Doch Vernunft spielt offenbar in Sachen Atomenergie keine Rolle. Für solche SMR-Fantasien führt jetzt die Tschechische Republik mit einem  Scoping-Verfahren (Vorverfahren) einen ersten Schritt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch. Deutschland, vertreten durch das Bundesland Bayern, ist über die Espoo-Leitstelle informiert worden und hat Einwendungen erhoben. Noch bis zum 20. Januar 2025 läuft die Einspruchsfrist. (Bild: KI-generiert mit der Aufgabe: Ein Bild mit dem Schriftzug „SMR – Reaktoren Temelin“ mit einer Baustelle und einem alten Atomreaktor in der Tschechischen Republik)

Das bayerische Umweltministerium verweist ausdrücklich auf eine Fristverlängerung, nach Bürger*innen noch bis zum 20. Januar Zeit haben, gegen die Pläne der Tschechen Einsprüche zu formulieren: „Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz oder postalisch an: Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic zu übermitteln.“

In der Dokumentation Nr. 3 (unten) sind verschiedene Links zu PDF-Unterlagen und Übersetzungen. Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

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Dokumentation 1: Text des BMUV zu dieser Beteiligung:

Das BMUV erhielt die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“.

Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“ mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.

Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.

28.11.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024
Dokumentation 2 – Bayerische Einwendungen zum Verfahren in Sachen SMR in Temelin:

Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik werden am Standort Temelín derzeit zwei Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. In den Jahren 2012/2013 führte die tschechische Regierung am Standort Temelín ein UVP-Verfahren zur Errichtung von zwei weiteren großen Kernkraftwerksblöcken durch, an dem sich Bayern beteiligt hat (s.u.Temelín).

Derzeit ist unklar, ob und wann diese beiden geplanten Reaktoren gebaut werden. Die tschechische Regierung hat kürzlich mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere SMR-Kernkraftanlage (small modular reactor) zur Stromerzeugung errichten möchte. Als ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren (Vorverfahren) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch.

Bayern hat sich dafür entschieden, auch an diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.

Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:

Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic

zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.

Weiterführende Informationen

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Dokumentation Nr. 3 – Weitere Informationen zu den SMR-Planungen, Unterlagen und Einwendungen mitsamt Übersetzungen vom Bayerischen Umweltministerium (Siehe oben als Zip-File alle Dateien der hier im folgenden verlinkten Dokumente auf den Severn des Ministeriums). Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik

Ausgangslage

In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.

Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung

Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.

Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.

Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:

  • Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
  • Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
  • größtmögliche Transparenz.

Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau

Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.

Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.

  • auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
  • die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
  • den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
  • die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.

Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.

Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.

Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)

Weitere Schritte

Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.

Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.

Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.

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