Radioaktiver Vorfall: „Eilbedürftiges Ereignis“ (Kategorie E) bei Eckert & Ziegler in Braunschweig

Die FR und vermutlich andere berichten über einen nuklearen Unfall der offenbar in die Kategorie Eilt eingeordnet ist. Es handelt sich um eine Nuklear-Fabrik in Braunschweig. Die Meldung ist hier online nachzulesen. Demnach kam es zu einer Überschreitung von Grenzwerten für das radioaktive C14. Der Kohlenstoff 14 hat eine Halbwertszeit von rund 5730 Jahren. Die Reichweite der Betastrahlung von C-14 soll in der Luft weniger als 0,5 Meter betragen und im Wasser weniger als 1 Millimeter. Was das aber konkret gesundheitlich bedeuten kann, wird offenbar untersucht.

PI 117/2024

Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft stellte das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fest, dass für den Monat September 2024 die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 überschritten wurde.

Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich meldepflichtig. Sie wurde dem Ministerium als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.

Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.

Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2024 wird voraussichtlich unterschritten und damit der Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung eingehalten.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat veranlasst, dass die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH die Produktionsprozesse in allen Arbeitsbereichen, deren Abluft über Kamin 4 geführt wird, untersucht und daraus gegebenenfalls resultierende Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Ableitungen radioaktiver Stoffe darlegt.

Kein Atommüll für Schacht Konrad: „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ nicht anwendbar – Inbetriebnahme nur mit Schönrechnen?

Die Serie von Katastrophen-Meldungen im Zusammenhang mit dem geplanten Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter reißen nicht ab. Längst sollte das in den 1980er Jahren auf den Weg gebrachte Endlager in Betrieb sein. Doch immer wieder kam und kommt es zu Verzögerungen beim Ausbau. Derzeit wird über eine Inbetriebnahme nach 2030 spekuliert. Jetzt aber meldet die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung eine weitere Art von Mayday. Obwohl sich der leicht- und mittelradioaktive Atommüll an den zahlreichen AKW-Standorten auftürmt, gibt es immer noch keine befüllten „Konrad-Behälter“, die den Einlagerungsanforderungen für Konrad entsprechen. Selbst wenn Konrad also in Betrieb wäre, könnte keine einzige Tonne Atommüll eingelagert werden: „Als Ergebnis der im Anhang zusammengefassten Anhörungen wird festgestellt, dass mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (S. 7)  heißt es in dem Papier der Entsorgungskommission. Die mögliche Folge: Noch mehr Zwischenlager für diese Abfälle müssten an den vielen AKW-Standorten neu gebaut werden und würden den Rückbau weiter verzögern.

„Seit 2007 arbeitet die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) bzw. inzwischen die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am Um- und Ausbau des Endlagers Konrad, um ab der Inbetriebnahme die radioaktiven Abfälle unter Tage einzulagern. Nach mehreren Verschiebungen des Termins der Inbetriebnahme hat die BGE 2024 mitgeteilt, dass die Einlagerung zu Beginn der 2030er Jahre beginnen soll. Der auslegungsgemäße Betrieb des Endlagers Konrad sieht eine jährliche Einlagerungskapazität in der Größenordnung von 10.000 m3 pro Jahr vor. Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

Eines der Probleme ist derzeit die Bauartprüfung für die jeweils zum Einsatz kommenden Behälter zur Einlagerung im Endlager. Wesentlich bedeutsamer sind aber die Probleme im Zusammenhang mit der „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis“ (GwE), die mit dem Planungsfeststellungsbeschluss, der Genehmigung für den Schacht Konrad, verbunden ist. Dieser Anhang 4 ist eine von vier wasserrechtlichen Erlaubnissen, die dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) angefügt sind. Natürlich muss in einem Atommülllager sichergestellt werden, dass die eingelagerten radioaktiven Abfälle nicht mit Wasser in Kontakt kommen und sich Wege an die Oberfläche suchen können. Die in den Genehmigungsanhängen festgelegten Vorgaben können die Abfallerzeuger, zunächst die AKW-Betreiber oder Betreiber staatlicher Forschungsanlagen derzeit nicht erfüllen.

Nach Prüfungen und Anhörungen beklagt die ESK nun, dass viele Aspekte damals falsch und unzureichend ermittelt und festgelegt worden sind: „Die Bewertung der zur Einlagerung vorgesehenen Massen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers erfolgte – gegenüber der Bewertung der einzubringenden Radionuklide in der Langzeitsicherheitsanalyse – nach einem sehr vereinfachten außerordentlich konservativen Modell“, heißt es denn auch auf Seite 4 der Stellungnahme. Auch in einem weiteren Punkt ist die ESK mit den Regelungen offenbar unzufrieden: „Die aus den Abfällen in das Grundwasser eingebrachte Masse an wassergefährdenden Stoffen wird gemäß GwE durch die o. g. genannten Konservativitäten überschätzt. Im Rahmen der Antragsunterlage des BfS [10] wird dargestellt, dass dieser außerordentlich konservative Ansatz eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt
und zur Erhöhung der Akzeptanz beiträgt.“ (Seite 5)

So oder so: Die ESK erklärt im Grundsatz, dass man damals aus unterschiedlichen Gründen viel zu hohe Sicherheitsanforderungen festgelegt habe, die es eigentlich gar nicht braucht – auch weil viele Dinge nicht beachtet worden seien. Sie verweist außerdem auf die Problematik der Finanzierung beim Umgang mit dem Atommüll und der Endlagerung und verweist auf die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) von 2015. Problempunkt offenbar: Die AKW-Betreiber können sich erst von der Kostenverantwortung bei den leicht- und mittelaktiven Abfällen verabschieden, wenn diese endlagerfähig verpackt an die dann zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) übergeben sind. Ist nichts einlagerungsfähig, bleibt der Atommüll und die Kosten bei den AKW-Betreibern.

Mit Blick auf die Bauartzulassungen kommt die ESK in der Folge dann zu dieser Aussage: „Somit empfiehlt die ESK, die Verfahren der Bauartzulassung auf die wesentlichen sicherheitsrelevanten Fragestellungen zu fokussieren (Gewährleistung der sicheren Einlagerung und Schutzzielorientierung) und formale Sachverhalte und nebensächliche Anforderungen zügig abzuarbeiten.“ Fokussieren auf die wesentlichen! sicherheitsrelevanten! Fragestellungen. Wo fängt der Abbau von Sicherheit an?

Und dann kommt nach weiteren Ausführungen der durchaus komplexen Sachverhalte dieses Fazit: „Von allen Ablieferungspflichtigen (inklusive BGZ) sowie der BGE wurde die „nicht-anwendbare“ Umsetzung der GwE neben den Verzögerungen der Bauartprüfungen als der Hauptgrund für die fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinde genannt. Dies führt in den nächsten Jahren

  • zu Kapazitätsengpässen in den bestehenden Zwischenlagern,
  • zur Neubeantragung und Errichtung von weiteren Zwischenlagern und
  • zur Verzögerung des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen.

Außerdem führt es bei der Inbetriebnahme des Endlagers dazu, dass der Einlagerungsbetrieb nicht aufgenommen und die Zwischenlager nicht geleert werden können.“ (Seite 10)

Update/Dokumentation: Als Reaktion auf die Berichterstattung hier auf umweltFAIRaendern hat die AG Schacht Konrad diese PM auf den Weg gebracht:

(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“

Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123

Atomausstieg: Showdown im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Beitragsserie zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlprozess für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle

In Würzburg wird gerade über den Stand und die Entwicklung bei der Suche nach einem möglichst sicheren Endlager für hoch radioaktive Atomabfälle debattiert, bilanziert und Ausblick gehalten. Nicht nur technische oder geologische Fragen sind dabei relevant. Auch die Sozialwissenschaften sind gefragt, wenn es um Öffentlichkeitsbeteiligung und gesellschaftlichen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften in Staat und Gesellschaft geht. Achim Brunnengräber und sein Team gehören seit Jahren – auch im Rahmen staatlich geförderter Forschung zu dem Thema – zu den Wissenschaftlter:innen, die immer wieder genau hinschauen und analysieren, wie es um die vom Gesetz als sehr bedeutsam eingeordnete Beteiligung der Öffentlichkeit bestellt ist. UmweltFAIRaendern dokumentiert eine Sammlung von Aufsätzen der Wissenschaftsautor:innen, die vor kurzem veröffentlicht worden sind.

Entstanden unter der wechselnden Autorschaft von: Achim Brunnengräber | Albert Denk | Maria Rosaria Di Nucci | Lucas Schwarz | Jan Sieveking | Dörte Themann – Analyse, Kritik und Handlungsempfehlungen: Beitragsserie zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlprozess für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle. Erschienen im Forschungsjournal Soziale Bewegungen, bei der Stiftung Leben & Umwelt und beim Nationalen Begleitgremium (NBG)

Die folgenden Texte sind hier in dieser PDF nachzulesen.

• Themann, Dörte; Di Nucci, Maria Rosaria; Brunnengräber, Achim (2021): Alles
falsch gemacht? Machtasymmetrien in der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Endlagersuche, in: FJSB plus, 34 (1). (Online Version)
• Themann, Dörte; Schwarz, Lucas; Di Nucci, Maria Rosaria; Brunnengräber,
Achim (2021): Power over, power with und power to bei der Standortsuche
für ein Endlager, in: FJSB plus 34 (3). (Online Version)
• Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim (2021): Von
Machtasymmetrien zu flachen Hierarchien im Standortsuchprozess für ein
Endlager?, in: FJSB plus, 34 (3). (Online Version)
• Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim (2021): Räume
erobern, öffnen und verteidigen. Über die Wirkung von Macht beim dritten
Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete, in FJSB plus, 34 (4).
(Online Version)
• Brunnengräber, Achim; Denk, Albert; Themann, Dörte (2024): Hemmnisse
zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation im Standortauswahlverfahren – Ein
Diskussionsbeitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Forum
Endlagersuche. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen Plus. 37 (1).
(Online Version)
• Brunnengräber, Achim; Denk, Albert (2024): Instrumentalisierte Öffentlichkeit.
Drei Jahre Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für die langfristige
Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle. In: Forschungsjournal Soziale
Bewegungen Plus. 37 (3). (Online Version)
• Sieveking, Jan; Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim
(2022): Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat. Gelingende Beteiligung bei
der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
in Deutschland, Hannover: Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung
Niedersachsen. (Online Version)
• Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim; Denk, Albert; Schwarz, Lucas
(2023): Handlungsempfehlungen und Thesen – Vorgetragen bei der 77.
Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 12. September 2023 in Berlin.
(Online Version)

Siehe außerdem auf umweltFAIRaendern:

Atomaustieg oder genehmigt Bundesregierung Atomkooperation von Russland und Frankreich? Erörterungstermin startet

Im emsländischen Lingen will der französische Atomkonzern Framatome in seiner dortigen Uranfabrik mitten im Ukraine-Krieg mit dem russischen Staatskonzern Rosatom einen Atomdeal der besonderen Art unter Dach und Fach bringen. Im laufenden Atom-Genehmigungsverfahren beginnt am 20. November der Erörterungstermin in Lingen. In russisch-französischer Kooperation soll Deutschland genehmigen, dass in Lingen die Fertiung von Uran-Brennelementen vom Typ VVER / WWER für den Einsatz in Atommeilern russischer Bauweise vor allem in Osteuropa möglich gemacht wird. Das hat nicht nur nichts mit bundesdeutschem Atomausstieg zu tun: Auch das Gerede von Sanktionen gegen Russland würde damit weiter zur Farce. Der Clou: Für die Genehmigung zuständig ist das grüne Umweltministerium in Niedersachsen, in sogenannter Auftragsverwaltung für das Bundesumweltministerium. Das letzte Wort dürfte aber – nach den Bundestagswahlen im Februar 2025 – das Bundeskanzleramt haben.

Ein Bündnis von Anti-Atom-Gruppen rund um .ausgestrahlt und auch vom BUND ist seit Monaten aktiv gegen die russisch-französische Atomkooperation aktiv. Dazu siehe aktuelle PMs aus Anlass des bevorstehenden Erörterungstermins.

In einigen osteuropäischen Ländern, in der Ukraine und auch in Finnland werden Atommeiler russischer Bauweise betrieben, für die es besonders geformte Uranbrennelemente braucht. Die stammten bislang vom russsichen Atomgiganten Rosatom, der sowohl für das Atomprogramm zur Stromerzeugung, aber auch für das Atomwaffenprogramm zuständig ist. Der Atomwaffenstaat und AKW-Betreiber Frankeich kooperiert seit vielen Jahren mit Russland. Auch seit dem Angriff Russland auf die Ukraine hat sich daran kaum etwas geändert. Es geht um Milliarden-Summen und um den Ausbau des Atomgeschäfts im asiatischen Raum und mit China. Diese Geschäfts-Freundschaft zweier Atomstaaten soll nun in Lingen ausgebaut und erweitert werden.

Denn es gibt Konkurrenz: Der in Schweden ansässische us-stämmige Konzern Westingouse hatte schon vor Jahren in Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ost-Staaten begonnen, die besonderen Uran-Brennstäbe für den Einsatz in russischen Reaktoren nachzubauen. Allerdings ohne jede Zusammenarbeit mit Rosatome. Daher musste Westinghouse auch für jeden Schritt neue Lizenzen und Genehmigungen beantragen, um den Einsatz in den AKWs zu ermöglichen. Dieses Geschäftsfeld Russlands wollte Frankreich lange Zenicht offenbar nicht „angreifen“. Nach der Annektion der Krim war dann eine verstärkte wirtschaftliche Kooperation zu beobachten. Vermutlich auch, weil Frankreich enorme Schuldenberge im Nuklearbereich aufgebaut hat.

Dokumentation PMs von BUND und darunter Bündnis rund um ausgestrahlt:

Brennelementefabrik Lingen: BUND fordert Absage an russischen Atomkonzern

19. November 2024 | Atomkraft, Energiewende, Umweltpolitik (NI)

Anlässlich der öffentlichen Verhandlung am 20. November 2024 über die geplante Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen macht der BUND Niedersachsen heute deutlich: Die Beteiligung des russischen Staatskonzerns Rosatom stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – sowohl technisch als auch geopolitisch – und muss gestoppt werden.

Susanne Gerstner, Vorsitzende BUND Niedersachsen: „Sicherheits- und Rechtsexpert*innen warnen vor immensen Risiken einer Kooperation mit Rosatom. Zudem öffnet die Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom die Türen für potenzielle Sabotageakte und ermöglicht Russland einen strategischen Zugriff auf kritische Infrastruktur. Das niedersächsische Umweltministerium muss den geplanten Ausbau der Brennelementefabrik deshalb untersagen. Das Geschäft mit Rosatom dient allein den unternehmerischen Interessen von ANF auf Kosten unserer Sicherheit. Anstatt dubiose Partnerschaften fortzuführen, sollte die EU endlich auch Sanktionen gegen den russischen Atomsektor erlassen.“

Der BUND Niedersachsen fordert seit Jahren eine Schließung der Atomfabriken in Lingen und Gronau. Die Anlage in Lingen ist bereits 45 Jahre alt und weist zahlreiche meldepflichtige Ereignisse und Mängel auf.

Beim Niedersächsischen Umweltministerium gingen 11.000 Einwendungen gegen das Vorhaben ein – ein beeindruckender, gesellschaftlicher Widerstand. Beim morgigen Erörterungstermin diskutieren Einwender*innen und die Betreiberin Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) mit dem Ministerium. Der BUND Niedersachsen hat im Verfahren eine detaillierte Stellungnahme eingebracht, in der Nuklearsicherheitsexpertin Oda Becker 40 schwerwiegende Argumente gegen die Erweiterung aufführt.

Oda Becker, Nuklearsicherheitsexpertin: „Die Betreiberin ANF lässt eklatante Sicherheitsfragen im Antrag auf die Erweiterung der Produktionsstätte unbeantwortet. Das betrifft neben technischen Aspekten zum Zustand und zur Sicherung der Anlage. Ihre veraltete Infrastruktur sowie unzureichende Sicherheitskonzepte erhöhen das Risiko von Störfällen erheblich. “

Hintergrund:

Die Brennelementefabrik in Lingen wird von der ANF betrieben, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der französischen Framatome GmbH. Sie produziert seit Jahrzehnten Brennelemente für verschiedene Reaktortypen. Durch eine Unternehmenskooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom soll die Produktion erweitert werden.

ANF hat beantragt, Brennelemente in hexagonaler Form für Reaktoren russischer Bauart zu produzieren. Die Reaktoren des Typs WWER werden unter anderem in fünf osteuropäischen EU-Staaten betrieben. Lange Zeit wurden diese aufgrund der speziellen hexagonalen Bauweise der Brennelemente ausschließlich aus russischer Produktion beliefert. Durch die französisch-russische Kooperation sollen nun auch Brennelemente für osteuropäische Atomkraftwerke in Lingen gefertigt werden. Zwar kaufen die Staaten dann nicht mehr aus Russland, letztlich würden die Brennelemente aber in Deutschland mithilfe Russlands produziert. ANF will die WWER-Brennelemente mit russischer Lizenz fertigen.

Kontakt:
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende BUND Niedersachsen, susanne.gerstner(at)bund.net

BUND-Pressestelle:
Lara-Marie Krauße (Pressesprecherin), Tel. 0511 965 69 32, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

11/19/24:

Keine Zusammenarbeit mit Rosatom

Erörterungstermin zum Ausbau der Brennelementefabrik Lingen am 20.11.

Zum morgigen Auftakt des Erörterungstermins zum beantragten Ausbau der Brennelementefabrik Lingen veranstalten Anti-Atomkraft-Organisationen vor dem Tagungsort in den Emslandhallen, Lindenstr. 24a, in Lingen ab 8.30 Uhr eine Mahnwache und um 9 Uhr eine Protestaktion. Ab 10 Uhr werden dann in den Emslandhallen unter Leitung des niedersächsischen Umweltministeriums die mehr als 11 000 Einwendungen gegen das Vorhaben des französischen Atomkonzerns Framatome verhandelt, zusammen mit dem Kreml-Konzern Rosatom Brennelemente russischer Bauart für Osteuropa zu fertigen. Das Umweltministerium hat bis zu drei Tage Verhandlungsdauer angesetzt.

Hierzu erklärt Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*innen im Emsland:
„Die Brennelementefabrik Lingen darf nicht zum nuklearen Vorposten des Kreml in Westeuropa werden. Auch viele Bürger*innen in Lingen machen sich diesbezüglich Sorgen. Schon die heimlichen Schulungen von Framatome-Mitarbeiter*innen im Frühjahr haben Rosatom und damit der russischen Regierung direkten und persönlichen Zugang in Lingen verschafft. Die Passivität der deutschen Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang ist fatal. Auch deshalb ist der jetzige Erörterungstermin so wichtig.“

Dr. Angelika Claußen von der atomkritischen Ärzt*innenorganisation IPPNW erklärt:
„Rosatom spielt als russische Atombehörde auch für das russische Militär eine wichtige Rolle. Der Großkonzern verwaltet und verantwortet die Einsatzfähigkeit der Atomwaffen, ist als Besatzer des Atomkraftwerks Saporischschja am Ukraine-Krieg beteiligt und mit der Entwicklung des atomaren Marschflugkörpers Burevestnik beauftragt, von dem sich Russland einen strategischen Rüstungsvorteil gegenüber dem Westen verspricht. 2019 starben fünf Rosatom-Mitarbeiter bei einem Test dieser neuartigen Waffe. Während Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen droht und weitere Waffen mit nuklearen Komponenten entwickeln lässt, lädt Framatome den verantwortlichen Konzern in Lingen als Produktionspartner für Brennelemente für überalterte Atomkraftwerke in Osteuropa ein! Das ist völlig inakzeptabel und muss von der Bundesregierung zurückgewiesen werden.“

Bettina Ackermann von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ergänzt:
„Ein Einstieg Rosatoms in die Brennelementefertigung in Lingen gefährdet die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Er öffnet Tür und Tor für gefährliche Manipulationen und gibt dem Kreml neue Druckmittel in die Hand. Durch die Zusammenarbeit mit Framatome/ANF könnte Rosatom zudem zukünftige EU-Sanktionen umgehen. Das Projekt ist schlicht verantwortungslos. Bundes- und Landesregierung müssen diesen Irrsinn jetzt stoppen und die beantragte Genehmigung verweigern.“

Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen erklärt:
„Die weitere Nutzung der Atomenergie ist für Framatome als einem der führenden westeuropäischen Atomkonzerne anscheinend nur noch als Juniorpartner von Rosatom denkbar. Die Atomenergie ist eine Sackgasse. Wir fordern eine Abkehr von diesem gefährlichen atomaren Irrweg und stattdessen die massive Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, um für die EU eine nachhaltige, zukunftsfähige und unabhängige Energieversorgung sicherzustellen.“

Hintergrund:

Der Atomkonzern Framatome will in Lingen in Lizenz und unter Mitwirkung des russischen Staatskonzerns Rosatom künftig auch Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart in Osteuropa produzieren. Framatome hat dazu mit der Rosatom-Tochter TVEL ein Joint Venture in Frankreich gegründet. Bereits im Frühjahr waren Rosatom-Mitarbeiter mehrere Wochen lang unkontrolliert in Lingen tätig, um mit einer bislang unbekannten Anzahl von Framatome-Mitarbeitern in täglichem, persönlichem Kontakt in einer ehemaligen Möbelfabrik die Anlagen zur Herstellung der „russischen“ Brennelemente aufzubauen und dann die Framatome-Mitarbeiter daran zu schulen. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben hier tatenlos zugeschaut.

Rosatom ist direkt dem Kreml unterstellt und unter anderem im von Russland militärisch besetzten ukrainischen AKW Saporischschja aktiv am Krieg gegen die Ukraine beteiligt. Zu den gravierenden Sicherheitsproblemen, die ein Einstieg der russischen Regierung in die Brennelementefertigung in Lingen mit sich bringt, verliert Framatome bislang kein Wort. Nicht berücksichtigt werden auch Erkenntnisse der Bundesregierung und der deutschen Geheimdienste, die beständig vor der wachsenden Gefahr russischer Spionage und Sabotage warnen. Die Bundesregierung wollte 2022 die Genehmigung des zunächst in Deutschland geplanten Gemeinschafts¬unternehmens mit Rosatom verweigern, hält die Gründe dafür aber bis heute geheim.

Kontakte:
Alexander Vent, Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner:innen im Emsland, Tel. 0157 59 69 00 00
Bettina Ackermann, .ausgestrahlt, Tel. 0176 21 95 15 19
Dr. Angelika Claußen, IPPNW, Tel. 0172 588 27 86
Matthias Eickhoff, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Tel. 0176 646 99 023

Weitere Informationen:
Vorläufige Tagesordnung des Erörterungstermins vom Umweltministerium
Einwendung der IPPNW

Während des Erörterungstermins stehen wir Ihnen am Tagungsort (Emslandhallen Lingen) ab 8.30 Uhr für Fragen und Interviews zur Verfügung. Jeweils in der Mittagspause gegen 13 Uhr ist zudem ein Pressegespräch mit einer Bewertung aus Sicht der Anti-Atom-Organisationen geplant. In Lingen werden Vertreter*innen des Lingener Bündnis AgiEL, von .ausgestrahlt, BUND, IPPNW, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen sowie von weiteren Anti-Atom-Organisationen anwesend sein.

×