Castor-Transporte aus französischer Plutoniumfabrik nach Philippsburg „nicht vor 2023“

Die nächsten Atommüll-Transporte in Castor-Behältern aus der französischen Plutoniumfabrik in La Hague werden frühestens 2023 erfolgen. Ziel ist dann das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Philippsburg. Eine dazu erforderliche Einlagerungsgenehmigung ist noch nicht erteilt. Die dafür benötigten Behälter sollen demnach bei der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) in der Fertigung sein bzw. sich noch in der Fertigung befinden. Das teilte Dr. Michael Hoffmann von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf einer Veranstaltung bereits am 23. April mit. Thema war die Rückführung radioaktiver Abfälle aus der vermeintlichen Wiederaufarbeitung von deutschen Uran-Brennelementen in Frankreich und England, die 2005 per Atomgesetz verboten wurde. Bis dahin wurden verbrauchte hochradioaktive Brennelemente aus Deutschland ins Ausland gekarrt, weil es keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten gab. In Frankreich und England wurde das durch den Reaktoreinsatz in geringem Umfang entstandene Plutonium (unter 5 Prozent) abgetrennt. (Foto: Zwischenlager Philippsburg.)

  • Aus dem abgetrennten Plutonium wurde unter hohem Kostenaufwand und mit den enormen Risiken beim Umgang mit dem auch für Atomwaffen tauglichen Plutonium sogenannte Mischoxid-Brennelemente hergestellt, die als MOX erneut in die AKWs eingesetzt wurden. Alles zum Thema MOX auf umweltFAIRaendern.de

Hoffmann teilte mit Hinweis auf das Zwischenlager Philippsburg mit, dass  „nach derzeitigen Planungen ein Transport nicht vor 2023“ erfolgen soll, schränkte aber ein, dass die BGZ nicht „Herr des Termins“ und auf Informationen der Betreiber angewiesen wäre.

Nicht nur aus Frankreich soll Strahlenmüll per Castor zurück nach Deutschland geholt werden. Bereits Ende 2020 erfolgte ein erster solcher Rücktransport mitten in der Corona-Pandemie aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield über den Hafen von Nordenham nach Biblis. Gegen die Einlagerungsgenehmigung der Bundes-Atommüllbehörde BaSE für das Zwischenlager Biblis hat der BUND Hessen Klage erhoben. Weitere Castor-Transporte aus Sellafield sollen in die Zwischenlager nach Brokdorf und Ohu/Niederaichbach (Isar) bei Landshut gehen.

Zur Fertigung der Transportbehälter für die noch anstehenden Sellafield-Transporte hatte Hoffmann auf der Veranstaltung mitgeteilt, dass er nicht sagen könne, wann diese zur Verfügung stehen. Für weitere Informationen hatte die BGZ an den Hersteller GNS verwiesen.

Atom-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall: Allein über 25 Millionen Euro Rechtsverteidigungskosten

Allein 25,5 Millionen Euro müssen die Steuerzahler:innen für „Rechtsverteidigungskosten“ zahlen, weil der Atomkonzern Vattenfall nach der Fukushima-Katastrophe wegen der Stilllegung der maroden AKWs in Brunsbüttel und Krümmel die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht  (ICSID) in Washington auf Schadensersatz verklagt hat. Diese Summe für Anwalts- und sonstige Kosten allein auf der Seite der Bundesrepublik nannte das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Berichtsbitte von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Beide AKWs waren aufgrund schwerer Sicherheitsmängel bereits seit 2007 nicht mehr am Netz, als im März 2011 der mehrfache Super-Gau in Japan passierte.

Die Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall hatten nach dem Atomausstiegsbeschluss aufgrund der Fukushima-Katastrophe vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung geklagt. Zusätzlich klagte Vattenfall als ausländischer Konzern (Schweden) nach der Energie-Charta in Washington auf Schadenersatz. Runde fünf Milliarden Euro hatte der Konzern eingefordert.

Das Verfahren wird möglicherweise in den nächsten Wochen endgültig beendet, weil die Bundesregierung und die Atomkonzerne sich nach zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen auf ein Verfahren zur Entschädigung geeinigt haben. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen die Konzerne nun noch einmal erhalten. Der Betrag ist so hoch, weil Vattenfall sonst die Klage in Washington nicht zurückziehen würde.

Siehe dazu auch:

DIE LINKE hatte gefragt: „Welche Kosten sind insgesamt durch das Schiedsgerichtsverfahren über den Streitwert hinaus entstanden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland und anteilig für das Schiedsgericht (Bitte grob die wichtigsten Kostenstellen überblicksartig anführen)?“

In der Antwort des BMU (PDF) vom 5. Mai heißt es:

Im Zusammenhang mit dem seit dem 11. März 2021 ruhenden Schiedsgerichtsverfahren  ARB/12/12 sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverteidigungskosten von bislang 25.511.321,88 Euro (Stand 29. April 2021) entstanden.

Nach Jahren aufgeschlüsselt sind die Rechtsverteidigungskosten wie folgt entstanden
(jeweils gerundete Beträge in Euro):

  • 2012: 317.023
  • 2013: 867.344
  • 2014: 3.498.113
  • 2015: 1.761.472
  • 2016: 5.984.686
  • 2017: 3.396.715
  • 2018: 619.302
  • 2019: 2.190.612
  • 2020: 5.685.364
  • 2021: 1.191.913

Nach Ausgabenart aufgeschlüsselt stellen sich diese wie folgt dar:

  • Gerichtskosten: 1.121.908,17 Euro
  • Anwaltskosten inkl. Auslagen: 10.745.868,90 Euro
  • Kosten für Forensic Accountants: 8.815.281,92 Euro
  • Kosten für sachverständige Gutachter: 1.851.760,14 Euro
  • Datenmanagement: 103.762,48 Euro
  • Personalkosten (bis Ende März 2021): 2.518.807,52 Euro
  • Anderes (Kopien, Übersetzung usw.) 353.932,75 Euro
    ______________________________________________________
    Gesamt: 25.511.321,88 Euro

Die angegebenen Personalkosten für die Arbeitseinheit für das ICSID-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 im BMWi beruhen auf der Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen.

Atomausstieg: Bundesregierung knickt ein – Vattenfalls Erpressungsmanöver per Schiedsgerichtsklage finanziell erfolgreich

Bei der Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe versteckt die Bundesregierung die tatsächlichen Kosten für die Steuerzahler*innen, die Vattenfall mit der vermutlich sogar unzulässigen Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington durchgesetzt hat. Allein nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine deutlich geringere Entschädigung zu zahlen. In dieser Sicht sieht sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) jetzt auf Grundlage einer Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfgang Irrek vom Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft der Hochschule Ruhr West bestärkt. In einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) fordert der Abgeordnete mehr Informationen.

Mit der jetzt im Bundestag zur Entscheidung anstehenden 18. Atomgesetzänderung (Drs. 19/28682) und einem zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Drs. 19/29015) sollen insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln an die Konzerne gezahlt werden. Dieser Betrag ist mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich überhöht und nicht nachvollziehbar. Das Gericht hatte in seinem Urteil von Dezember 2016 betont, dass die Entschädigung „nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss“. Auch ein Bericht des Bundesumweltministeriums (BMU) zur letzten Sitzung des Umweltausschusses (siehe unten), mit dem Zdebel und die Fraktion DIE LINKE explizit weitere Informationen verlangt hatten, hat kein Licht in die Sache gebracht.

Daher hat der MdB den Experten Prof. Dr. Wolfgang Irrek um eine Bewertung gebeten. Irrek kommt auf Basis der öffentlich zugänglichen Daten zu dem Fazit: „Nach dieser überschlägigen Abschätzung sind die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Ausgleichszahlungen an RWE und Vattenfall in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar.“

  • Die „überschlägige Abschätzung“ zur „Höhe der Ausgleichszahlung für nicht mehr verstrombare Strommengen im Zuge des deutschen Atomausstiegs“ von Prof. Dr. Wolfgang Irrek ist hier als PDF downloadbar.

Der Grund für diese drastische Erhöhung der Entschädigung liegt in dem hohen Preis, den die Bundesregierung für die Reststrommengen mit den Atomkonzernen verabredet hat. In seiner Bewertung kommt Prof. Dr. Wolfgang Irrek bei diesen Zahlungen zu der Feststellung: „Sie liegen mit 33,22 Euro/MWh (vor Steuern) für die nicht mehr verwertbaren Strommengen mehr als doppelt so hoch wie der hier abgeschätzte entgangene Zahlungsüberschuss (vor Steuern) in Höhe von 15,59 Euro/MWh und auch  deutlich höher als die hier grob abgeschätzten entgangenen Deckungsbeiträge in der Spanne zwischen 13,73 Euro/MWh und 24,47 Euro/MWh.“

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (PDF) fordert Zdebel jetzt mehr Transparenz. Dazu gehört insbesondere die Veröffentlichung einer in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnten Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton, die dem Wirtschaftsministerium vorliegt, um die Ausgleichzahlungen zu bewerten. (Siehe dazu auch den Bericht des BMU unten.)

Für Hubertus Zdebel ist bislang klar: „Ohne dass die Bundesregierung das kenntlich macht, erhöht sich die Entschädigung vor allem für Vattenfall und RWE um fast das Doppelte als nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil erforderlich. Dafür ist vor allem die Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht verantwortlich. Dieser Investorenschutz ist unanständig und gehört endlich abgeschafft. Dass diese Kosten verschleiert werden, ist ein deutlicher Hinweis, dass die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD offenbar auch in Zukunft diesen nicht zu rechtfertigenden Investorenschutz erhalten wollen.“

  • Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten bereits zur letzten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht von der Bundesregierung zur Höhe der Entschädigung verlangt. Der Bericht für die Umweltausschusssitzung am 5. Mai 2021 ist hier als PDF online.

Zum Hintergrund: 

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte die damalige CDU/CSU und FDP-Bundesregierung 2011 die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für AKW’s revidiert und den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Als Reaktion darauf klagten die Atomkonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Entschädigung. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall klagte zusätzlich nach der Energie-Charta auch vor einem fragwürdigen internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) in Washington. Die EU-Kommission hatte die Klage kritisiert, weil ein Unternehmen aus einem EU-Staat gegen Maßnahmen von EU-Staaten nicht vor dem ICSID klagebefugt sei.

Im Dezember 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Atomausstieg rechtlich einwandfrei wäre, aber den Unternehmen in begrenztem Umfang Entschädigungen zustünden.

Eine dafür beschlossene 16. Atomgesetz-Novelle ist von Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht – erfolgreich – beklagt worden. Dieses Urteil vom November 2020 soll angeblich nun mit der 18. Novelle abgearbeitet werden.

 

AKW Brokdorf war noch eine Wiese: PRESSEERKLÄRUNG DER BÜRGERINITIATIVEN UMWELTSCHUTZ UNTERELBE vom 3.12.1976:

Ende des Jahres wird das AKW Brokdorf endgültig stillgelegt. Seit den Bauplänen für den Meiler an der Unterelbe ab Anfang der 1970er Jahre kam es zu massiven politischen Auseinandersetzungen und großen Demonstrationen. In einer Nacht- und Nebelaktion wurde 1976 der Bauplatz von Polizei und Bundesgrenzschutz mit Nato-Draht gesichert. Massive Demonstrationen folgten, bei der die Polizei auch gewaltsam gegen Demonstrant:innen vorging, Tränengasgranaten aus Hubschraubern auf die Menschen abgeworfen. Die staatliche Gewalt mündete in den schärfsten Auseinandersetzungen, die bis dahin Nachkriegsdeutschland erschütterten. Überall im Norden entstanden Gruppen unter dem gemeinsamen Dach als Bürgerinitiativen Umweltschutz Unterelbe (BUU), die gegen den atomaren Wahnsinn und gegen Polizeigewalt mobilisierten. Der Widerstand nicht nur auf der Straße, sondern in vielen gesellschaftlichen Kreisen wie Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und Kirche war enorm.

Nach den massiven Demonstrationen kam es zu einem Baustopp-Urteil: Da die Endlagerung der beim Betrieb eines AKWs anfallenden hochradioaktiven Stoffe nicht geklärt war, so das Gericht damals, könne nicht weitergebaut werden. Die Bundesregierung war aufgefordert, die Entsorgung zu klären. Das Urteil von Brokdorf führte zu der in aller Eile herbeigeführten Entscheidung der Bundesregierung, Gorleben als Standort für ein Endlager zu benennen. Ende 1980 wurde das Baustopp-Urteil schließlich aufgehoben.

PRESSEERKLÄRUNG DER BÜRGERINITIATIVEN UMWELTSCHUTZ UNTERELBE vom 3.12.1976:

Weil wir wissen, daß Atomanlagen unser Leben gefährden erklären wir:

Wir wollen kein Atomkraftwerk in Brokdorf oder anders wo.

Wir haben erfahren, daß wir durch Verhandlungen, Gesprächen mit Politikern, Podiumsdiskussionen und Erörterungsterminen allein unser Recht nicht bekommen. Wir halten es deshalb für unser legitimes Recht, den Bau des AKW am Platz zu verhindern und bereiten uns darauf vor. Wir wissen, daß unser Gegner nicht die Polizei ist, sondern die Verantwortlichen in Kiel und Bonn und in der Industrie. Unsere Kraft sind die richtigen Argumente, die Entschlossenheit großer Teile der Bevölkerung und ihre offene Entrüstung.

Unsere Forderung sind unverändert:

Unsere Forderungen sind unverändert:

ABZUG DER POLIZEI

ABZUG DES WERKSCHUTZES

WEG MIT DEN BAUMASCHINEN

KEINE VERHANDLUNGEN BEVOR DER BAU GESTOPPT
IST, UND NUR ÖFFENTLICHE VERHANDLUNGEN

EINSTELLUNG ALLER ERMITTLLUNGSVERFAHREN UND
STRAFVERFOLGUNGEN

SCHLUSS MIT DEN BÜRGEHKRIEGSMANÖVERN

KEIN AKW IN BROKDORF UND AUCH NICHT ANDERSWO

KEINE WIEDERAUFBEREITUNGSANLAGE

Wir fordern alle Gruppen und Einzelpersonen auf,
sich auf eine Großkundgebung Anfang Februar 77
am Bauplatz in Brokdorf vorzubereiten.

DER BAUPLATZ MUSS WIEDER ZUR WIESE WERDEN! ! ! ! !
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Wir unterstützen den Aufruf der Bürgerinitiativen Umweltschutz
Unterelbe vom 3. 12. 76, zu einer Großkundgebung
am Bauplatz in Brokdorf Anfang Februar 77 zu kommen
NAME ADRESSE, TELEFON UNTERSCHRIFT

Anhörung Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Atomanlagen müssen gegen Terrorangriffe und sonstige Einwirkungen Dritter geschützt werden. Hinter den „normalen“ Sicherheitsfragen von Atomanlagen, die gegen technisches Versagen auszulegen sind, bedarf es sozusagen einer „zweiten“ geheimen Genehmigung. Dabei spielen auch die polizeilichen Sicherheitsbehörden eine maßgebliche Rolle. Mit der 17. Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung den Umgang mit diesen geheimen Maßnahmen neu regeln und die Stellung der Behörden im Atomrecht maßgeblich stärken. Zum Schaden von Gerichten und Grundrechten. Hier im Anschluss der Bericht aus der Anhörung zu dieser komplexen Materie, wie er auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurde, mitsamt dem Video der Vorträge der Sachverständigen und der Debatte im Umweltausschuss. Außerdem unten die Beiträge der Sachverständigen zum download. Alle Links führen auf die Seite des Bundestages. Der Gesetzentwurf soll noch im Mai in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen werden.

DOKUMENTATION.

Video der öffentlichen Anhörung vom 5. Mai 2021 – 11 – 13 Uhr

Die geplante Änderung des Atomgesetzes ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter von Umweltverbänden kritisierten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten öffentlichen Anhörung den Entwurf der Bundesregierung eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659), während sich andere Juristen grundsätzlich zustimmend äußerten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Novelle betrifft Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten und dabei insbesondere den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Mit diesem Begriff sind in erster Linie Terrorangriffe gemeint.

Im Zentrum steht dabei der sogenannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive. Dieser besagt, dass die Risikoabschätzung durch die Behörden nur eingeschränkt von Gerichten überprüft werden darf. Bisher ist der Funktionsvorbehalt nicht ausdrücklich im Atomgesetz verankert.

„Heutige Rechtslage hat absurde Folgen“

Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte Dr. Herbert Posser von der Rechtsanwaltskanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners. Denn die heutige Rechtslage habe „absurde“ Folgen: Weil die Behörden bei Prozessen ihre maßgeblichen Dokumente wegen der Geheimschutzanforderungen nicht offenlegen dürften, stünden sie vor der Wahl zwischen (strafbewehrtem) Geheimnisverrat oder Prozessverlust.

Grundsätzlich sei es im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen, dass der atomrechtliche Funktionsvorbehalt jetzt im Atomgesetz verankert werde, sagte auch Dr. Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held. Positiv bewertete er den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Vorschlag, in der atomrechtlichen Hauptsache ein In-Camera-Verfahren einzuführen. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem geheime Unterlagen zwar einem eigens eingerichteten Fachsenat vorgelegt werden, nicht aber dem Gericht der Hauptsache und den Prozessbeteiligten.

„Ein eklatanter Eingriff in die Gewaltenteilung“

Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive stelle „einen eklatanten Eingriff in die Gewaltenteilung“ dar, kritisierte Juliane Dickel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Sie lehnte die Novelle in dieser Form ab und schlug vor, die Thematik gründlich zu diskutieren und erst in der nächsten Wahlperiode darüber zu entscheiden.

Für den Gesetzentwurf sprach sich Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Weissleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus. Niemand könne die Gefahr von Terrorangriffen besser beurteilen als die Experten der Behörden. In Bezug auf das In-Camera-Verfahren äußerte Ewer erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem widersprach Linda Compagnini vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einführung des In-Camera-Verfahrens in der Hauptsache würde laut ihrer schriftlichen Stellungnahme „aus rechtlicher Sicht die Stärkung des effektiven Rechtsschutzes bedeuten“. Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts in Paragraf 44 begrüßte sie.

„Thema derzeit nicht regelungsbedürftig“

Keinen Handlungsbedarf sah hingegen Dr. Ulrich Wollenteit von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, der im Rahmen der Verbändebeteiligung im Auftrag von Greenpeace und BUND eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hatte. Die Atomkraftwerke würden demnächst ohnehin abgeschaltet, sodass das Thema derzeit nicht regelungsbedürftig sei. Außerdem sei ihm kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde vor den Alternativen Geheimnisverrat oder Prozessverlust gestanden habe.

Dr. Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Büttner Held begrüßte die Novelle, regte aber an, dem Vorschlag des Bundesrats für ein In-Camera-Verfahren zu folgen. Harald Thielen von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) äußerte sich als einziger Sachverständiger nicht zu juristischen Aspekten, sondern schilderte die Richtlinien, die den Nachweis zum Schutz vor SEWD regeln. (chb/05.05.2021)

Tagesordnung

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