BUND Hamburg: Frontenwechsel in die Umweltbehörde

Manfred Braasch verlässt den BUND Hamburg, eine Zäsur und ein Frontenwechsel. Runde 25 Jahre lang war der bisherige Geschäftsführer für den Umweltverband das Aushängeschild. Nachdem der BUND am Montag die Mitglieder intern informiert hatte und das Abendblatt bereits berichtete, verkündete die Senatspressestelle am Dienstag: Braasch arbeitet künftig für den neuen Klimabeirat in der grün geführten Umweltbehörde.

Nachdem die bisherige grüne Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömeke im September letzten Jahres zur neuen Vorsitzenden gewählt wurde, wechselt Braasch jetzt in die grün geführte Umweltbehörde. Laut taz dementiert Braasch, „dass das Zusammentreffen zweier Alpha-Tierchen an der BUND-Spitze etwas mit seinem Abgang zu tun habe“.

In der Umweltbehörde übernimmt er ab Juli die Geschäftsführung für den neuen wissenschaftlichen Klimabeirat. Der BUND und Braasch hatten den Hamburger Klimaplan immer wieder deutlich kritisiert und einen Krisen-Klima-Plan gefordert.

Verschnupft reagiert laut Medienberichten der Koalitionspartner SPD und Bürgermeister Tschentscher, der in diese Personalie von der Umweltbehörde offenbar nicht eingebunden war. Das dürfte mehr als nur eine Befindlichkeit sein und auch noch mal daran erinnern, dass ein verbesserter Klimaschutz nicht so sehr am Knowhow oder an willigen oder unwilligen Personen hängt, sondern vor allem von den wirtschaftlichen Interessen bestimmt ist.

Im Abendblatt (hinter der Paywall) ist zu den Reaktionen von SPD und CDU zu lesen: „Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zeigte sich am Dienstag „überrascht“ von der Personalentscheidung des Umweltsenators – zumal Braasch eine „gewisse Vergangenheit in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit“ habe. Aus seiner neuen Rolle ergäben sich nun „Loyalitätspflichten“, so Tschentscher. Fachlichkeit sei „immer gewünscht“, er lege aber Wert darauf, „dass alle ihren Job machen und zwar so, wie es für den öffentlichen Dienst vorgesehen ist“. CDU-Fraktionschef Dennis Thering sagte, die Personalie zeige „die Kluft zwischen SPD und Grünen“ und hinterlasse „mehr als einen faden Beigeschmack“.“

In der Umweltbehörde ist man mit diesem Coup natürlich überaus zufrieden. (Unten ist die PM der Umweltbehörde dokumentiert.) Politisch dürfte der Frontenwechsel von Braasch für den BUND eine echte Herausforderung werden, nicht nur wegen der parteipolitischen Verquickungen. Umweltsenator Kerstan verweist darauf, dass Braasch ein „hervorragender Kenner der Klimapolitik (ist), der in Hamburg alle wesentlichen Akteure kennt“.

Das ist nicht so sehr ein Hinweis auf das fachlich-wissenschaftliche, sondern natürlich auf die politischen Verbindungen in die Klimabewegung. Das könnte dem Senat möglicherweise helfen, das Verständnis für die „Grenzen des Machbaren“ im Bereich Klimaschutz besser zu vermitteln. Ob es zu einer schärferen Gangart in Sachen Klimaschutz in Hamburg kommen wird und Braasch im Senat ernsthafte klimapolitische Verbesserungen erreichen kann, muss er nun zeigen. Die Klimabewegung sollte darauf achten, den Druck zu erhöhen und konkrete Maßnahmen im Blick zu behalten.

Auch das Abendblatt (hinter der Paywall) berichtet: „Beim BUND hatte es in Hamburg zuletzt bereits andere personelle Veränderungen gegeben. So hatten die Mitglieder Ende 2020 die frühere Grünen-Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömeke zu ihrer neuen Vorsitzenden gewählt. Blömeke hatte gleich in den ersten Monaten gezeigt, dass sie ihre Rolle in der Öffentlichkeit aktiver auszufüllen gedenkt als ihre Vorgängerin – was nach Ansicht mancher Beobachter auch auf Kosten des bisher als Gesicht des BUND geltenden Braasch hätte gehen können.“ Auch hier betont das Abendblatt das entsprechende Dementi. Das habe mit der Entscheidung von Braasch zum Wechsel in der Umweltbehörde nichts zu tun. Von welchen „Beobachtern“ hier die Rede ist, bleibt unklar. Ebenso, warum andere mögliche Verbands-Gründe nicht erwähnt werden.

Vor dem Hintergrund dieses Wechsels ist eine weitere Personalie zu erwähnen: Denn im neuen Klimabeirat des Senats trifft der bisherige BUND-Geschäftsführer auch ein BUND-Vorstandsmitglied. Seit letztem Jahr ist Jörg Knieling, Professor und Leiter des Fachgebiets Stadtplanung und Regionalentwicklung von der HafenCity Universität Hamburg, im Vorstand des BUND – und seit kurzem auch in den neuen Klimabeirat berufen.

Dokumentation: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wissenschaftlicher Klimabeirat Leitung der Geschäftsstelle wird hochkarätig besetzt

Ende April fand die konstituierende Sitzung des wissenschaftlichen Klimabeirats des Hamburger Senats statt – nun konnte die Leitung der Geschäftsstelle des Klimabeirats mit Manfred Braasch, dem langjährigen Geschäftsführer des BUND Hamburg (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hamburg e.V.), hochkarätig besetzt werden. Die Geschäftsstelle des Klimabeirats ist in der Leitstelle Klima, die für die Koordination der Klimapolitik Hamburgs zuständig ist, angesiedelt.

Manfred Braasch hat sich erfolgreich auf die Leitung der Geschäftsstelle des wissenschaftlichen Klimabeirates des Hamburger Senats in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beworben. Er konnte sich im Auswahlverfahren gegen eine Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern durchsetzen. Herr Braasch bringt nicht nur umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in Umwelt- und Klimaschutzthemen mit, sondern hat auch weitreichende Erfahrungen in Gremienbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen.

Umweltsenator Jens Kerstan: „Es ist uns gelungen, Manfred Braasch für die Umweltbehörde und für wichtige Aufgaben im Klimaschutz zu gewinnen. Das freut mich außerordentlich. Manfred Braasch ist ein engagierter Klimaschützer mit Herz, ein hervorragender Kenner der Klimapolitik, der in Hamburg alle wesentlichen Akteure kennt. Das sind beste Voraussetzungen, um den neu eingerichteten wissenschaftlichen Klimabeirat geschäftsführend zu betreuen und darüber hinaus Grundsatzfragen des Klimaschutzes zu bearbeiten und in konkrete  Vorschläge für unsere Stadt zu übersetzen. Hamburg kann und will seinen Beitrag leisten, um das 1,5 Grad Ziel zu erfüllen. Manfred Braasch wird hier einen wertvollen Beitrag für die Stadt leisten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Die Große Koalition verschiebt (vorerst) die geplante 17. Atomgesetznovelle, die in Sachen Terrorschutz und Atomanlagen eine Neuregelung für den Umgang mit geheimen Schutzmaßnahmen für Gerichte und Kläger:innen anstrebt. Bereits der Bundesrat hatte sehr deutlich der Regierungsvorlage widersprochen und Änderungen verlangt. Nach einer Anhörung im Umweltausschuss, bei der sich beinahe alle Sachverständigen mindestens indirekt gegen die von der Bundesregierung geplante Variante ausgesprochen hatten, haben die Mehrheitsfraktionen angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung die weitere Befassung im Umweltausschuss und im Plenum des Bundestags vorerst ausgesetzt.

Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die atomrechtliche Einführung eines In-Camera-Verfahrens vereinbart. Das hatte die Regierung dann aber mit einem Entwurf Ende 2020 verworfen. Stattdessen sollte dann einseitig die Stellung der Behörden bzw. des Staates gegen die Rechte von Gerichten und Kläger:innen verstärkt werden. Der Bundesrat hatte in einer klaren Stellungnahme gegen diesen Versuch Stellung bezogen. Mindestens müsse ein – allerdings auch umstrittenes – „In-Camera-Verfahren“ eingerichtet werden, damit sich die Gerichte ein Bild über die geheimen Daten machen könnten. Bei den derzeit diskutierten Modellen wären aber die Kläger:innen weiterhin außen vor, die keinen Einblick erhalten sollen.

Verfassungsrechtlich sind alle Ansätze derzeit fragwürdig und würden einen deutlichen Grundrechte-Abbau bedeuten. Ob es angesichts der extremen rechtlichen Probleme noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt, ist unklar. Experten hatten auch die Auffassung vertreten, dass es keinen erkennbaren bzw. notwendigen Regelungsbedarf gäbe und die verfassungsrechtlichen Probleme derart groß sind, dass es keinen Schnellschuss geben darf. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion hatte den Sachverständigen Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen berufen.

Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Die Große Koalition verschiebt (vorerst) die geplante 17. Atomgesetznovelle, die in Sachen Terrorschutz und Atomanlagen eine Neuregelung für den Umgang mit geheimen Schutzmaßnahmen für Gerichte und Kläger:innen anstrebt. Bereits der Bundesrat hatte sehr deutlich der Regierungsvorlage widersprochen und Änderungen verlangt. Nach einer Anhörung im Umweltausschuss, bei der sich beinahe alle Sachverständigen mindestens indirekt gegen die von der Bundesregierung geplante Variante ausgesprochen hatten, haben die Mehrheitsfraktionen angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung die weitere Befassung im Umweltausschuss und im Plenum des Bundestags vorerst ausgesetzt.

Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die atomrechtliche Einführung eines In-Camera-Verfahrens vereinbart. Das hatte die Regierung dann aber mit einem Entwurf Ende 2020 verworfen. Stattdessen sollte dann einseitig die Stellung der Behörden bzw. des Staates gegen die Rechte von Gerichten und Kläger:innen verstärkt werden. Der Bundesrat hatte in einer klaren Stellungnahme gegen diesen Versuch Stellung bezogen. Mindestens müsse ein – allerdings auch umstrittenes – „In-Camera-Verfahren“ eingerichtet werden, damit sich die Gerichte ein Bild über die geheimen Daten machen könnten. Bei den derzeit diskutierten Modellen wären aber die Kläger:innen weiterhin außen vor, die keinen Einblick erhalten sollen.

Verfassungsrechtlich sind alle Ansätze derzeit fragwürdig und würden einen deutlichen Grundrechte-Abbau bedeuten. Ob es angesichts der extremen rechtlichen Probleme noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt, ist unklar. Experten hatten auch die Auffassung vertreten, dass es keinen erkennbaren bzw. notwendigen Regelungsbedarf gäbe und die verfassungsrechtlichen Probleme derart groß sind, dass es keinen Schnellschuss geben darf. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion hatte den Sachverständigen Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen berufen.

Zum Hintergrund hier mehr Informationen:

Atom-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall: Allein über 25 Millionen Euro Rechtsverteidigungskosten

Allein 25,5 Millionen Euro müssen die Steuerzahler:innen für „Rechtsverteidigungskosten“ zahlen, weil der Atomkonzern Vattenfall nach der Fukushima-Katastrophe wegen der Stilllegung der maroden AKWs in Brunsbüttel und Krümmel die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht  (ICSID) in Washington auf Schadensersatz verklagt hat. Diese Summe für Anwalts- und sonstige Kosten allein auf der Seite der Bundesrepublik nannte das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Berichtsbitte von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Beide AKWs waren aufgrund schwerer Sicherheitsmängel bereits seit 2007 nicht mehr am Netz, als im März 2011 der mehrfache Super-Gau in Japan passierte. (Dieser Text ist übernommen von der Homepage des MdB Hubertus Zdebel)

Die Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall hatten nach dem Atomausstiegsbeschluss aufgrund der Fukushima-Katastrophe vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung geklagt. Zusätzlich klagte Vattenfall als ausländischer Konzern (Schweden) nach der Energie-Charta in Washington auf Schadenersatz. Runde fünf Milliarden Euro hatte der Konzern eingefordert.

Das Verfahren wird möglicherweise in den nächsten Wochen endgültig beendet, weil die Bundesregierung und die Atomkonzerne sich nach zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen auf ein Verfahren zur Entschädigung geeinigt haben. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen die Konzerne nun noch einmal erhalten. Der Betrag ist so hoch, weil Vattenfall sonst die Klage in Washington nicht zurückziehen würde.

Siehe dazu auch:

DIE LINKE hatte gefragt: „Welche Kosten sind insgesamt durch das Schiedsgerichtsverfahren über den Streitwert hinaus entstanden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland und anteilig für das Schiedsgericht (Bitte grob die wichtigsten Kostenstellen überblicksartig anführen)?“

In der Antwort des BMU (PDF) vom 5. Mai heißt es:

Im Zusammenhang mit dem seit dem 11. März 2021 ruhenden Schiedsgerichtsverfahren  ARB/12/12 sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverteidigungskosten von bislang 25.511.321,88 Euro (Stand 29. April 2021) entstanden.

Nach Jahren aufgeschlüsselt sind die Rechtsverteidigungskosten wie folgt entstanden
(jeweils gerundete Beträge in Euro):

  • 2012: 317.023
  • 2013: 867.344
  • 2014: 3.498.113
  • 2015: 1.761.472
  • 2016: 5.984.686
  • 2017: 3.396.715
  • 2018: 619.302
  • 2019: 2.190.612
  • 2020: 5.685.364
  • 2021: 1.191.913

Nach Ausgabenart aufgeschlüsselt stellen sich diese wie folgt dar:

  • Gerichtskosten: 1.121.908,17 Euro
  • Anwaltskosten inkl. Auslagen: 10.745.868,90 Euro
  • Kosten für Forensic Accountants: 8.815.281,92 Euro
  • Kosten für sachverständige Gutachter: 1.851.760,14 Euro
  • Datenmanagement: 103.762,48 Euro
  • Personalkosten (bis Ende März 2021): 2.518.807,52 Euro
  • Anderes (Kopien, Übersetzung usw.) 353.932,75 Euro
    ______________________________________________________
    Gesamt: 25.511.321,88 Euro

Die angegebenen Personalkosten für die Arbeitseinheit für das ICSID-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 im BMWi beruhen auf der Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen.

Atomausstieg: Bundesregierung knickt ein – Vattenfalls Erpressungsmanöver per Schiedsgerichtsklage finanziell erfolgreich

Bei der Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe versteckt die Bundesregierung die tatsächlichen Kosten für die Steuerzahler*innen, die Vattenfall mit der vermutlich sogar unzulässigen Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington durchgesetzt hat. Allein nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine deutlich geringere Entschädigung zu zahlen. In dieser Sicht sieht sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) jetzt auf Grundlage einer Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfgang Irrek vom Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft der Hochschule Ruhr West bestärkt. In einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) fordert der Abgeordnete mehr Informationen. (Die Text ist übernommen von der Seite des MdB Hubertus Zdebel.)

Mit der jetzt im Bundestag zur Entscheidung anstehenden 18. Atomgesetzänderung (Drs. 19/28682) und einem zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Drs. 19/29015) sollen insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln an die Konzerne gezahlt werden. Dieser Betrag ist mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich überhöht und nicht nachvollziehbar. Das Gericht hatte in seinem Urteil von Dezember 2016 betont, dass die Entschädigung „nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss“. Auch ein Bericht des Bundesumweltministeriums (BMU) zur letzten Sitzung des Umweltausschusses (siehe unten), mit dem Zdebel und die Fraktion DIE LINKE explizit weitere Informationen verlangt hatten, hat kein Licht in die Sache gebracht.

Daher hat der MdB den Experten Prof. Dr. Wolfgang Irrek um eine Bewertung gebeten. Irrek kommt auf Basis der öffentlich zugänglichen Daten zu dem Fazit: „Nach dieser überschlägigen Abschätzung sind die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Ausgleichszahlungen an RWE und Vattenfall in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar.“

  • Die „überschlägige Abschätzung“ zur „Höhe der Ausgleichszahlung für nicht mehr verstrombare Strommengen im Zuge des deutschen Atomausstiegs“ von Prof. Dr. Wolfgang Irrek ist hier als PDF downloadbar.

Der Grund für diese drastische Erhöhung der Entschädigung liegt in dem hohen Preis, den die Bundesregierung für die Reststrommengen mit den Atomkonzernen verabredet hat. In seiner Bewertung kommt Prof. Dr. Wolfgang Irrek bei diesen Zahlungen zu der Feststellung: „Sie liegen mit 33,22 Euro/MWh (vor Steuern) für die nicht mehr verwertbaren Strommengen mehr als doppelt so hoch wie der hier abgeschätzte entgangene Zahlungsüberschuss (vor Steuern) in Höhe von 15,59 Euro/MWh und auch  deutlich höher als die hier grob abgeschätzten entgangenen Deckungsbeiträge in der Spanne zwischen 13,73 Euro/MWh und 24,47 Euro/MWh.“

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (PDF) fordert Zdebel jetzt mehr Transparenz. Dazu gehört insbesondere die Veröffentlichung einer in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnten Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton, die dem Wirtschaftsministerium vorliegt, um die Ausgleichzahlungen zu bewerten. (Siehe dazu auch den Bericht des BMU unten.)

Für Hubertus Zdebel ist bislang klar: „Ohne dass die Bundesregierung das kenntlich macht, erhöht sich die Entschädigung vor allem für Vattenfall und RWE um fast das Doppelte als nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil erforderlich. Dafür ist vor allem die Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht verantwortlich. Dieser Investorenschutz ist unanständig und gehört endlich abgeschafft. Dass diese Kosten verschleiert werden, ist ein deutlicher Hinweis, dass die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD offenbar auch in Zukunft diesen nicht zu rechtfertigenden Investorenschutz erhalten wollen.“

  • Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten bereits zur letzten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht von der Bundesregierung zur Höhe der Entschädigung verlangt. Der Bericht für die Umweltausschusssitzung am 5. Mai 2021 ist hier als PDF online.

Zum Hintergrund: 

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte die damalige CDU/CSU und FDP-Bundesregierung 2011 die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für AKW’s revidiert und den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Als Reaktion darauf klagten die Atomkonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Entschädigung. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall klagte zusätzlich nach der Energie-Charta auch vor einem fragwürdigen internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) in Washington. Die EU-Kommission hatte die Klage kritisiert, weil ein Unternehmen aus einem EU-Staat gegen Maßnahmen von EU-Staaten nicht vor dem ICSID klagebefugt sei.

Im Dezember 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Atomausstieg rechtlich einwandfrei wäre, aber den Unternehmen in begrenztem Umfang Entschädigungen zustünden.

Eine dafür beschlossene 16. Atomgesetz-Novelle ist von Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht – erfolgreich – beklagt worden. Dieses Urteil vom November 2020 soll angeblich nun mit der 18. Novelle abgearbeitet werden.

 

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