Jede Menge Atommüll: Bundesregierung über Umgang und Behandlung atomarer Abfälle

Wenige Wochen bevor das Suchverfahren für ein dauerhaftes unterirdisches Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in die „heiße Phase“ kommt, liegt jetzt mit Blick auf EU-Vereinbarungen der aktuelle „Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ vor. Das Kabinett hat den Bericht aus dem zuständigen Bundesumweltministerium zugestimmt. Natürlich ist alles unter Kontrolle, auch wenn es bis heute keine wirklichen Lösungen gibt und immer neue Zwischenschritte verkündet werden müssen.

Der Bericht der Bundesregierung führt alle Arten von radioaktiven Abfällen auf, die in Deutschland erzeugt und gelagert werden müssen. Nicht nur die hochradioaktiven Abfälle z.B. in Form der abgebrannten Brennelemente sind damit gemeint. Auch andere hochradioaktive Abfälle, aber auch die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle z.B. aus dem Betrieb der Atommeiler sind hier genannt.

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung dieser Atomabfälle weitgehend ungeklärt. Von einer Zwischenlagerung zur nächsten Zwischenlösung werden diese brisanten und gefährlichen Abfälle seit Jahrzehnten nur hin und her verschoben. Wie diese für eine Million Jahre dauerhaft und sicher von der Umwelt und den Menschen abgeschirmt werden können, ist bis heute weltweit ungeklärt.

Der Schacht Konrad in Salzgitter, vorgesehen für leicht- und mittelradioaktive Abfälle hat sich aufgrund immer neuer Probleme immer wieder verzögert. Weil das so ist, müssen landauf landab neue vermeintliche Zwischenlager gebaut werden. In den „Endlagern“ ASSE II muss aufgrund der Gefahr von Wassereinbrüchen und einstürzenden Salzkammern die Rückholung organisiert werden und in Morsleben kommt die geplante Schließung aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise bis heute nicht voran.

Das ehemals in Gorleben geplante Endlager für hochradioaktiven Atommüll war bislang nicht durchsetzbar. Einerseits geologisch nicht geeignet, andererseits politisch verbrannt, musste die „große Politik“ nicht nur von CDU/CSU, SPD und Atomwirtschaft nach der Fukushima-Katastrophe aufgrund der heftigsten Proteste im Wendland einen neuen Anlauf entwickeln. Dieses neue Verfahren ist mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) seit 2017 am Start. Ende September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlager mbH nun einen sogenannten Teilgebiete-Bericht, in dem erstmals Regionen miteinander verglichen werden sollen. Anders als früher in Gorleben, soll es dabei jetzt trotzdem wieder in Gorleben und aber auch anderswo transparent, nach wissenschaftlichen Kriterien und mit vermeintlich sehr viel Bürger*innenbeteiligung ablaufen.

Rot-Grüner Hamburger Senat verteidigt Vattenfalls wirtschaftliche Interessen – Demo gegen Moorburg

Es klingt wie ein schlechter Film: Der rot-grüne Senat in Hamburg verteidigt am 1. September vor dem Oberverwaltungsgericht Vattenfalls wirtschaftliche Interessen für das 1.600 MW-Kohlekraftwerk in Moorburg gegen den BUND. Der Umweltverband will mit einer Klage verhindern, dass der Atom- und Kohle-Konzern Vattenfall für das überflüssige Kohlemonster in Moorburg ungehemmt Kühlwasser aus der Elbe ziehen darf und damit nicht nur das Klima weiter ruiniert, sondern auch dem ohnehin schwer belasteten Fluss noch weiter schädigt. Während Aktivist*innen von Ende-Gelände Hamburg mit einer Paddelaktion gegen Vattenfall am 30. August auf der Elbe demonstrieren, rufen der BUND und FRIDAY FOR FUTURE gleichzeitig zu einer Fahrraddemonstration mit Kundgebung vor das Kraftwerk Moorburg auf.

Der rot-grüne Senat hat zwar im Koalitionsvertrag verabredet, den Ausstieg aus Moorburg bis 2025 auf den Weg zu bringen. Ein Block des Kohlekraftwerks soll bis dahin abgeschaltet, der andere auf Gas umgestellt werden. Fachleute sehen derzeit nicht, wie das wirtschaftlich machbar sein soll. Daher will der Senat eine Machbarkeitsstudie auf den Weg bringen. Kurios: Das Kraftwerk gehört Vattenfall und nicht dem Senat. Doch über die Gespräche oder Verhandlungen schweigt sich der Senat aus. Das zeigen die Antworten des Senats auf Schriftliche Kleine Fragen des Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (siehe dort die Spiegelstriche oder auch hier direkt vom Server der Bürgerschaft: Drucksache 22/861 hier als PDF und die Nachfragen in der Drucksache 22/1008 ist hier als PDF online.)

Allerdings hat der Senat dem Linken Abgeordneten bestätigt, dass Teile des Vattenfall-Kraftwerks auf öffentlichen Grundstücken der Hansestadt gebaut sind und der Senat damit auf Vattenfall einwirken könnte.

Vor diesem Hintergrund findet nun der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht statt, in dem es um Vattenfalls wirtschaftliche Interessen gegen den Schutz der Umwelt geht. Vattenfall will die kostengünstigere Kühlung des Kohlekraftwerk über die direkt Wasserentnahme aus der Elbe erreichen. Der BUND hatte zuvor gerichtlich durchgesetzt, dass bislang ein Hybrid-Kühlturm von Vattenfall eingesetzt werden muss. Der schont war in erheblichem Umfang Elbe und Fische, verringert aber die Effizienz des Kraftwerks mit entsprechenden wirtschaftlichen Verlusten für Vattenfall. Die von Jens Kerstan geführte Umweltbehörde streitet in der Sache an der Seite von Vattenfall gegen den BUND.

Über das Gerichtsverfahren hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet:

Dokumentation von der BUND Seite: FAHRRADDEMO zum Kohlekraftwerk Moorburg – 30. August 2020 – 12:00 Uhr – vor der Umweltbehörde in Wilhelmsburg

Fridays for Future, der BUND Hamburg und die BUNDjugend rufen dazu auf, gemeinsam ein Zeichen gegen den schleppenden Kohleausstieg, die Klimakrise und die Unternehmenspolitik des Vattenfall-Konzerns zu setzen. Das Kohlekraftwerk Moorburg ist Norddeutschlands Klimakiller Nummer 1.

    • Wann? Sonntag, 30. August 2020 – Start 12 Uhr
    • Wo? Vor der Umweltbehörde, Neuenfelder Straße 19 in Wilhelmsburg
    • Kundgebung: vor dem Kohlekraftwerk Moorburg

Das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ist es ein Kohleverlängerungsgesetz, weil es den Weiterbetrieb bis 2038 und hohe Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken ermöglicht.

Die Ankündigung von Bürgermeister Peter Tschentscher, das Kraftwerk vorzeitig auf andere Technologien umzurüsten, darf nicht dazu führen, dem Vattenfallkonzern den Ausstieg zu vergolden. Nicht die Steuerzahler*innen, sondern der Konzern selbst muss den Bau und damit die drei Milliarden teure Fehlentscheidung verantworten.

Die Politik will es offensichtlich anders: am 1. September verhandelt das Hamburger Verwaltungsgericht eine Klage, mit der der BUND sich für eine „Elbe-verträglichere“ Kühlung des Kraftwerks einsetzt. Gegnerin ist die Umweltbehörde, die damit – wie sie selbst zugibt – u.a. die wirtschaftlichen Interessen Vattenfalls vertritt.

Deshalb und gegen die klimazerstörende Kohleverbrennung gehen wir am 30. August 2020 auf die Straße! Schnapp dein Fahrrad und komm mit!

*Teilnahme nur mit Fahrrad möglich (oder mit den „Anti-Kohle-Kidz“ per Kanu – Info auf allen social media Kanälen der Gruppe)

Uran-Brennstoffexporte: Klage gegen die Bundesregierung

Atomkraftgegner*innen haben heute Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomkreaktoren eingereicht. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Die Fraktionen von DIE LINKE und Die Grünen haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge abgelehnt. In Niedersachsen (Lingen) und in Nordrhein-Westfalen (Gronau) haben allerdings lange Jahre auch mitregierende Grüne wenig gegen die Uranfabriken unternommen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die PM der Kläger vom 13.8.2020

Klage gegen Exportgenehmigung für Brennelemente: Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt – „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“ – Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor.

Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.

„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.

Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.

Hintergründe:

Der Betrieb von Doel 1 und 2 wird, obwohl rechtswidrig, bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird vom staatlichfranzösischen Atomkonzern EDF-Framatome betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Sie verfügt bislang trotz des beschlossenen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken.
Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 wird die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist ebenso wie die Brennelementefabrik vom Atomausstieg in Deutschland bislang ausgenommen.
Gegen beide Atomanlagen gibt es seit Jahren immer wieder Proteste, zuletzt in Gronau am 9. August zum 75. Jahrestag der Atombombenabwürfe über Nagasaki und Hiroshima.

Herausgeber*innen:

  • Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
  • AntiAtomBonn
  • Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
  • IPPNW – Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/ Ärzte in sozialer Verantwortung
  • SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
  • Stop Tihange Deutschland e. V.
  • Umweltinstitut München e.V.

Weitere Infos:

Atomstadt Lingen

Sofortiger Atomaustieg Münster

Stop Tihange Deutschland e.V.

Export von Uran-Brennstoff: Abgeordneter begrüßt Klage

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE. NRW) begrüsst die heute von Atomkraftgegner*innen eingereichte Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomreaktoren. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge wiederholt abgelehnt.

Moorburg: Vattenfalls Kohlemonster steht teilweise auf öffentlichem Grund

Kaum noch 500 Millionen Euro ist nach wiederholten Verlustabschreibungen das Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg wert. Jetzt teilt der Hamburg Senat auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stephan Jersch mit (Drucksache 22/861, siehe auch hier (PDF)), dass Teile des Kraftwerks auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind. Die rot-grüne Koalition in Hamburg hatte im Koalitionsvertrag (hier als PDF) angekündigt, zu prüfen, wie das 1.600 MW Vattenfall-Kraftwerk bis 2025 abgeschaltet und teilweise auf einen anderen Brennstoff umgerüstet werden könnte. Außerdem hatte der Bürgerschaftsabgeordnete zur Klage des BUND Hamburg gegen das Kraftwerk Moorburg nachgefragt. Gemeinsam mit Vattenfall steht die Grün geführte Umweltbehörde gegen das BUND-Anliegen, die Kühlung des Kohlekraftwerks mit Elbwasser zu untersagen, um den Fischbestand und den Zustand der ohnehin schwer belasteten Elbe nicht weiter zu gefährden: „Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin,“ heißt es u.a. in der Antwort des rot-grünen Senats.

  • Vattenfall Chaos: Herbe Verluste mit Moorburg-Kohlestrom – Chef-Etage geht – Kommt rot-grüne Rettung?
  • Vattenfalls Klimakiller Moorburg muss weg!
  • Das Hamburger Abendblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 11. August 2020 unter der Überschrift: „Linke fordert Härte gegen Vattenfall – Teile des Kraftwerksgeländes in Moorburg gehören Stadt. Das müsse Hamburg nutzen.“ Darin zitiert Jens Meyer-Wellmann den Linken-Politiker Jersch: „Einer der größten Klimasünder Hamburgs, das Kohlemonster in Moorburg, steht teilweise auf Grund und Boden im Eigentum der Hansestadt. Zuvor hieß es noch, der Senat habe keinen Einfluss auf das Vattenfall gehörende Kraftwerk“ , so Jersch. Und außerdem: „Es sei nun wichtig, „dass die Stadt auch in den Gesprächen mit Vattenfall diesen Punkt zur Durchsetzung der Energiewende auf den Tisch bringt“, so der Linken-Politiker … Dass dieser Punkt bisher nicht kommuniziert wurde, ist erneut ein Zeichen für eine viel zu defensive Haltung gegenüber Vattenfall. Wer die Energiewende ernst nimmt, muss auch gewillt sein, seine Joker auszuspielen.“

„Das Betriebsgelände des Heizkraftwerks Moorburg umfasst zahlreiche Flurstücke; ein Großteil dieser Flurstücke gehört der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, einige wenige Teilflächen/Flurstücke gehören der Hamburg Port Authority AöR und der Stromnetz Hamburg GmbH.“ So antwortet der Senat auf die entsprechende Frage 5 des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Stefan Jersch. Diese Eigentumsverhältnisse machen auch klar, dass der Hamburger rot-grüne Senat bei den auch nach Vattenfall Ankündigungen anstehenden Veränderungen in Moorburg ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Das klimaschädliche Kohlekraftwerk ist für Vattenfall zu einem wirtschaftlichen Desaster geworden. Immer neue Bauverzögerungen und der enorme Preisdruck durch die günstige Stromerzeugung mit den Erneuerbaren Energien haben zu immer neuen Verlustabschreibungen geführt. Auch wenn der Senat gegen Jersch behauptet, keine konkreten Informationen „zur aktuellen betriebswirtschaftlichen Situation des Kraftwerkes Moorbug“ zu haben, teilt der mit, „dass sich die wirtschaftliche Situation von Kohlekraftwerken bei steigenden Kosten für CO2 und zunehmender Einspeisung Erneuerbarer Energien allgemein ungünstig entwickeln wird.“

Die rot-grüne Koalition hat eine Machbarkeitsstudie vereinbart (PDF, siehe auch hier), mit der die Umrüstung und Stilllegung von Moorburg bis zum Jahr 2025 geprüft werden soll. „Die Bekanntmachung der Ausschreibung für eine „Machbarkeitsuntersuchung zur Umwandlung des Kraftwerkes Moorburg und Aufbau einer großen Elektrolyseanlage“ wurde am 21. Juli 2020 in der EU veröffentlicht. Die Ausschreibung sieht als Termine für die Vergabe den 30. November 2020 und für den Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung Mitte des Jahres 2021 vor. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchung trägt die zuständige Behörde.“ (Die umfangreichere EU-Ausschreibung ist hier als PDF.)

Dass die Stadt Hamburg eine Studie finanziert, wie ein Kraftwerk, das ihr gar nicht gehört, umgebaut werden kann, ist schon interessant und ein Hinweis, dass die Eigentumsverhältnisse der Stadt offenbar mehr Einfluss gegenüber Vattenfall ermöglichen, als bislang bekannt war. Diese Eigentumsverhältnisse dürften vermutlich auch mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ in Verbindung stehen, denn laut Senatsantwort gehört ein Teil der Flurstücke in Moorburg dem inzwischen von Vattenfall rekommunalisierten Stromnetz Hamburg. Jersch hat angekündigt, diesen Sachverhalten in einer weiteren Kleinen Anfrage nachzugehen. Der BUND in Hamburg hat den Senat aufgefordert, die Karten auf den Tisch zu legen und für Transparenz zu sorgen.

Dabei soll das „neue“ Moorburg auch in der Wärmeerzeugung eine Rolle spielen: „Die leitungsgebundene Wärmeversorgung ist eine wesentliche Maßnahme des Hamburgischen Klimaplans. Ohne diese Maßnahme lassen sich die Klimaschutzziele der Stadt nicht realisieren. Ziel des Klimaplans ist es, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs über leitungsgebundene Wärmeversorgung zu decken. Ausgehend von der derzeitigen Nutzung von 25 Prozent bedeutet das in den nächsten zehn Jahren ein Wachstum der leitungsgebundenen Wärmenutzung von einem Prozentpunkt pro Jahr.“

In seiner Antwort auf die Fragen von Jersch macht der Senat aber auch klar, dass die Planungen für den im Dradenau-Hafen geplanten „Energiepark“, der das veraltete Kohle-Heizkraftwerk Wedel ersetzen soll, von den angestrebten Veränderungen für Moorburg nicht betroffen sind: „Die Planungen für den Energiepark Hafen als Ersatz für das Kraftwerk Wedel sind weit fortgeschritten und gehen noch 2020 in die Umsetzung.“

Am 1. September wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Hamburg erneut eine Klage des BUND Hamburg verhandelt. Der Verband hatte geklagt, um die enorm große Wasserentnahme aus der Elbe zur Kühlung des Kohlekraftwerks Moorburg zu verhindern. Beim Ansaugen des Wassers würden Fische „geschreddert“, vor allem aber würde das ohnehin vorbelastete Elbwasser weiter aufgeheizt, was wiederum den Sauerstoffgehalt absenke. Gerade in den wärmeren Sommermonaten würde das die Lebewesen in der Elbe massiv gefährden. Der BUND hat zunächst durchgesetzt, dass Vattenfall diese Art der Kühlung vom Gericht untersagt wurde. Stattdessen musste ein Hybrid-Kühlturm gebaut und eingesetzt werden. Der schont zwar Umwelt und Elbe, geht aber zu lasten der Wirtschaftlichkeit für Vattenfall, denn der hohe Eigenstromverbrauch reduziert die Effizienz des Kraftwerks. Gemeinsam mit Vattenfall hat die Umweltbehörde dem Anliegen des BUND widersprochen und den Vorgang vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Diese höchste Gericht hat das Verfahren zur erneuten Prüfung an das OVG zurücküberwiesen.

Auf Nachfragen von Jentsch, warum die Umweltbehörde diesen umweltschädlichen Anliegen von Vattenfall gegen den BUND Hamburg unterstützt, teilt der Senat nun mit: „Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz führt eine Verletzung von bestimmten Rechtsvorschriften nur dann zur Aufhebung einer Erlaubnis, wenn der Fehler nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 festgestellt, dass der vom Europäischen Gerichtshof gerügte Fehler geheilt werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 – 7 C 18/17 (7 C 7/16, 7 C 6/13) –, juris, Rn. 35). Das BVerwG hat deshalb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom 28. Januar 2013, mit dem die Erlaubnis zur Wasserentnahme für die Durchlaufkühlung aufgehoben wurde, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.“

Und außerdem antwortet der Senat: „Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Das OVG Hamburg hatte die wasserrechtliche Erlaubnis im Jahr 2013 zum Teil aufgehoben, weil es einen Verstoß gegen Wasserrecht angenommen hatte. Das BVerwG hat das Urteil des OVG Hamburg aufgehoben, soweit es der Klage des BUND stattgegeben hatte, und die Sache, wie in der Antwort zu 9 ausgeführt, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist auf den 1. September 2020 angesetzt.“

So oder so: Der grünen Behörde ist derzeit nicht anzumerken, ob sie sich in irgendeiner Weise gegen die weitere Elbe- und Umweltschädigung durch Vattenfall stemmt. Auch konkret zum Thema Fische und Moorburg-Kraftwerk kommt mit Blick die Folgen, sollten die FFH und Vattenfall gegen den BUND gewinnen, eher nichtssagende Hinweise. Jersch fragt: „Laut BioConsult-Gutachten zur Situation des Stints in der Tideelbe vom Februar 2020 wurden 2015 durch den Betrieb des Kraftwerks Moorburg unter Nutzung der zulässigen Durchlaufkühlung Fischverluste in einer Größenordnung von circa 87 t (vor allem Fischlarven und junge Stinte) festgestellt. Hält die BUKEA eine Durchlaufkühlung trotzdem für zulässig im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie?“

Die wenig engagierte Antwort aus dem Hause eines grünsen Umweltsenators: „Die Frage wird gegebenenfalls Gegenstand der behördlichen Prüfung im Rahmen des in der Antwort zu 9 genannten ergänzenden Verfahrens sein. Eine Wasserentnahme zum Zwecke der Durchlaufkühlung findet derzeit nicht statt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die sofortige Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis aufgehoben hat. Der Senat hat sich mit der Frage noch nicht befasst.“

Angeblich müsse die Umweltbehörde so handeln, weil Vattenfall sonst die Stadt wegen Unterlassung auf Schadensersatz verklagen könnte. Selbst wenn das so wäre: Ein grüner Umweltsenator sollte hier eine härtere Gangart gegen ein Unternehmen an den Tag legen, welches Umwelt und Klima schädigt. Ein solches Unternehmen sollte – auch für die SPD – derzeit schlicht kein „Partner der Stadt“ mehr sein. Und klar ist auch: Ein Unternehmen wie Vattenfall ist vom Good-Will einer Stadt wie Hamburg äußerst abhängig. Das zeigt sich ja erneut an den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden des Klimakillers in Moorburg. Von Filz will da natürlich niemand sprechen.

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