Linke scheitert mit Antrag Planungen für Exporte von Atommüll aus Jülich in die USA zu beenden

Die Vorbereitungen für einen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem nach Störfällen stillgelegten AVR-Atomreaktor Jülich in die USA werden weiterhin mit staatlichen Millionenbeträgen vom Bund und von NRW finanziert. Ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Finanzierung dieser Planungen zu beenden, ist im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushaltsplanentwurfs für das Jahr 2021 an der Mehrheit der anderen Fraktionen gescheitert. Die Antworten des Bundesregierung auf Nachfragen der LINKEN zeigen, dass es trotz der Sicherheitsrisiken und fehlender atomrechtlicher Genehmigungen seit Jahren keine echten Fortschritte gibt, ohne dass die zuständigen Behörden eingreifen. (Die Fragen und Antworten unten im Text.)

Zuletzt hatte der staatliche Betreiber „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH“ (JEN) vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz ein Urteil erstritten, dass 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugeln aus dem AVR-Reaktor in die USA exportiert werden dürfen, um dort weitere Untersuchungen durchzuführen. Diese Exporte lehnt Hubertus Zdebel ab: „Der Atommüll ist in Deutschland erzeugt worden und darf nicht exportiert werden. Daher braucht es auch keine Forschung und Experimente in den USA, auf Kosten der Bürger*innen.“

Der hochaktive Atommüll lagert in Jülich ohne ausreichende Sicherheit. Aufgrund einer Weisung des Landes NRW muss der Betreiber das sogennannte „AVR-Behälterlager“ räumen, kommt aber seit Jahren zu keinen belastbaren Ergebnissen. Eine der verfolgten Optionen ist der Plan, den Atommüll in die USA zu exportieren. Statt gefährlicher Atomtransporte fordert die LINKE hingegen den Neubau eines verbesserten Zwischenlagers vor Ort.

Die Bundesregierung antwortete auf Fragen der Linksfraktion zum Einzelplan 30 (Bundesforschungsministerium) im im Berichterstattergespräch am 07. Oktober 2020.

Berichtsbitte Bundestagsfraktion DIE LINKE:

Bezug: Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die wesentlichen
Fortschritte bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen sowie den erwarteten Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2021“ (Haushaltsausschuss-Drucksache 19(8)6216)

Wir bitten um einen umfassenden und detaillierten Sachstandsbericht (der aussagekräftig und für Nicht-Expertinnen und -Experten nachvollziehbar und verständlich ist) über die
Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände der einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“ informiert und diese einzelnen Optionen auch jeweils mit den dafür geplanten Kosten benennt und die Maßnahmen benennt, die sowohl im laufenden Jahr sowie in 2021 erfolgen sollen. Dabei bitte darstellen Entwicklung und Stand der Dinge zu:

I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten,

II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen,

III. Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

Schriftliche Antworten der Bundesregierung:

Im Rahmen des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ verfolgt die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Betreiberin zur Umsetzung der von der zuständigen Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), am 02.07.2014 erlassenen Räumungsanordnung die folgenden drei Optionen:

• Verbringung der Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus (sog. Ahaus-Option),
• Verbringung der Brennelemente in die USA zur dortigen schadlosen Verwertung (sog. USOption),
• Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich (sog. Neubau-Option).

Die von der JEN verfolgten Optionen sind Gegenstand eines dem MWIDE aufgrund der atomrechtlichen Räumungsanordnung vom 02.07.2014 vorgelegten und seither verfolgten Räumungskonzeptes.

Die JEN mbH wird als Zuwendungsempfängerin mit Bundesmitteln aus dem Einzelplan 30 und Landesmitteln bezüglich des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ im Verhältnis 70:30 gefördert. Die Gesellschaftsanteile der JEN werden von der Bundesgesellschaft EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) gehalten; der Bund wird als Gesellschafter der EWN durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vertreten.

Die wesentlichen Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände sowie Kosten zu den einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“, werden – unter Nennung der relevanten (Genehmigungs-) Behörden bzw. sonstigen Akteure – zu den Fragen I. bis VI. dargestellt. Insbesondere zu den Fragen III. bis VI. verfügt das BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH jedoch nur über begrenzte Erkenntnisse. Gerade Fragen zu Transportwegen, Details von Transportfahrzeugen oder relevanten Durchführungszeitpunkten sind dem BMBF als Zuwendungsgeber (z. T. aus Geheimschutzgründen) nicht oder allenfalls fragmentarisch bekannt.

Als Zuwendungsgeber ist das BMBF gehalten, der JEN mbH die für die atomrechtlich gebotene Umsetzung der Räumungsanordnung erforderlichen Finanzmittel bundesseitig rechtzeitig bereitzustellen. Welche Voraussetzungen hierfür im Einzelnen zu schaffen sind, unterliegt jeweils der Feststellung durch die atom- und strahlenschutzrechtlich zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Im Rahmen der nachgelagerten Verwendungsnachweisprüfung obliegt dem BMBF wiederum die Prüfung eines ggf. tatsächlich wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes durch die JEN.

Zu I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten, „Bestehendes AVR-Behälterlager“ Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstige Akteure

• Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE): Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung gem. § 6 Atomgesetz (AtG).

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die JEN mbH hat einen Antrag auf eine Aufbewahrungsgenehmigung für die weitere Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im AVR-Behälterlager für einen Zeitraum von neun Jahren gestellt. Zz. werden weitere erforderliche Unterlagen beim BASE eingereicht. Hierbei steht nach aktueller Auskunft der JEN mbH die Begutachtung von Nachweisen zum Lastfall Erdbeben im Mittelpunkt; darüber hinaus sind bereits eingereichte Unterlagen zu aktualisieren und an das zwischenzeitlich novellierte strahlenschutzrechtliche Regelwerk anzupassen.

Die bestehende atomrechtliche Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zur weiteren Aufbewahrung der Brennelemente im AVR-Behälterlager ist bis zu einer unverzüglichen Räumung des bestehenden AVR-Behälterlagers gültig.

Zu II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen, „Neubau Option“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Forschungszentrum Jülich (FZJ): Hinsichtlich potentieller Neubauflächen betroffen.
• MWIDE NRW: Anordnungsbehörde der Räumungsanordnung, Atomaufsichtsbehörde.
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW): Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• RWE Power AG: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• BASE: Genehmigungsbehörde für ein späteres § 6 AtG-Genehmigungsverfahren.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die Genehmigungsunterlagen für eine Antragstellung nach § 6 AtG für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers für die Aufbewahrung der Behälter mit bestrahlten AVR-Brennelementen sind noch nicht fertiggestellt. Hierzu ist nach Angaben der JEN mbH der im Vorfeld einer Antragstellung zwischen den o. g. Akteuren eingeleitete Abstimmungsprozess zunächst noch weiter fortzuführen. Dabei gehe es darum, das potentiell für einen Zwischenlagerneubau in Betracht genommene Gelände für einen Neubau nutzbar zu machen; dies betreffe u.a. neben der vorrangigen Klärung eigentumsrechtlicher Fragen auch die Erarbeitung von Lösungen zur Berücksichtigung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange.

Zu III: Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

„US-Option (hier: unbestrahlte Brennelemente)“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Genehmigungen nach der sog. EU Dual-Use Verordnung Nr. 428/09 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie nach § 3 AtG.
• BASE: Genehmigungsbehörde für eine (spätere) Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die von der JEN mbH beantragte Genehmigung nach § 3 AtG zum Export von 33 unbestrahlten Brennelementen hat das BAFA noch nicht erteilt. Hierzu ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ein Rechtsstreit der JEN gegen die Genehmigungsbehörde anhängig. Am 24. Juni 2020 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Gericht hat in der Verhandlung weitere Schriftsätze bis zum 31. August 2020 erbeten, die auch eingereicht wurden. Ein Urteil ist bislang nicht ergangen. Anhand der unbestrahlten Brennelemente soll in den USA in der Savannah River Site (SRS) ein Behandlungsverfahren zur Ermöglichung einer ggf. späteren schadlosen Verwertung der bestrahlten Brennelemente aus Jülich weiterentwickelt werden.

Zu IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

„Ahaus-Option“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für das Transportgenehmigungsverfahren gem. § 4 AtG; zuständig für die Festsetzung der Deckungsvorsorge.
• Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ): Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus.
• BMF: Zuständig für die Ausreichung von Garantieurkunden des Bundes zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• BMBF: Zuständig für die Beantragung der Ausreichung der Garantieurkunden beim BMF zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• Behörden des Landes NRW: U.a. zuständig für die Sicherung der Transporte nach Ahaus.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Aufbewahrungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus, § 6 AtG:

Die Klagen der Stadt Ahaus und einer Privatperson beim OVG NRW in Münster, vom 12. Dezember 2017 gegen die bereits erteilte Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG (8.Änderungsgenehmigung) sind weiterhin anhängig und noch nicht entschieden worden.

Die JEN mbH hat mitgeteilt, dass nach ihrer Informationslage die in 2017 begonnenen und voraussichtlich bis 2023 andauernden Härtungs- und Nachrüstmaßnahmen am Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) grundsätzlich keinen Einfluss auf eine Annahmemöglichkeit der Behälter aus Jülich im TBL-A hätten.

Transportgenehmigungsverfahren, § 4 AtG:

Die seitens der JEN mbH beantragte Transportgenehmigung nach § 4 AtG wurde vom BASE noch nicht erteilt. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Verfahren die zwischenzeitlich novellierte SEWD-Richtlinie „Beförderung Kernbrennstoffe“ zur Anwendung kommt, sind zu deren Erfüllung nach Aussage der JEN noch weitere Arbeiten erforderlich, deren positiver Abschluss terminlich schwer zu prognostizieren sei.

BASE hat im März 2020 die Anforderungsgerechtigkeit der beantragten baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich bestätigt. Nach Auffassung der JEN kann erst, wenn das technische Sicherungskonzept ausreichend abgesichert ist, eine Fertigungsfreigabe für Trailer und Schutzhaube sowie weitere logistische Bausteine erfolgen. Im Übrigen liegen dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH keine Erkenntnisse zu einem Zeitplan betreffend die genehmigungsrelevanten konkreten behördlichen Prüfschritte vor.

Im Hinblick auf eine spätere (Begleit-)Sicherung von Transporten sind vor einer Finalisierung konkreter Transportplanungen auch die Sicherheitsbehörden des Landes NRW rechtzeitig einzubeziehen.

Zu V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

„Ahaus-Option & US-Option; Transportfahrzeuge/-konfiguration“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.
• DAHER Nuclear Technologies GmbH (DAHER): Vorgesehener Transporteur.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN liegen keine detaillierten Kenntnisse zu Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVRBrennelemente sowie zur Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge vor. Diese Fragen sind Gegenstand laufender atomrechtlicher Genehmigungsverfahren.

Nach Angaben der JEN mbH ist die Fertigung der Zugmaschinen jedoch grundsätzlich abgeschlossen. Aktuell erfolgten spezielle Umrüstungen, deren Abnahme durch Behörde und Gutachter noch ausstünden. Spezifikationen der Zugmaschinen unterlägen der Geheimhaltung.

Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport
Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen.

Die Kosten sind zu 70 % durch den Bund aus dem Einzelplan 30 und zu 30 % durch das Land NRW zu tragen (Einzelplan des MWIDE).

Zu VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

„Dauer des Anordnungsverfahrens zur Räumung des Behälterlagers“
(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die für die Dauer des Anordnungsverfahrens relevanten Entscheidungsprozesse vollziehen sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMBF: Das BMBF ist als Zuwendungsgeber lediglich für die Sicherstellung der Finanzierung der atomrechtlich gebotenen Maßnahmen zur Umsetzung der Räumungsanordnung verantwortlich. Welche Maßnahmen konkret zur Umsetzung der Anordnung atomrechtlich geboten sind, unterliegt den Feststellungen durch die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auf der Grundlage entsprechender Anzeigen bzw. Anträge der JEN mbH als Betreibergesellschaft (vgl. auch Vorbemerkung und Antwort zu Frage e.).

Zur Umsetzung der Räumungsanordnung ist die Betreiberin JEN mbH nach eigenem Bekunden atomrechtlich gehalten, alle drei Räumungsoptionen (Transport ins TBL-A; US- Option; Neubau) parallel zu bearbeiten: Keine der Optionen sei so weit entwickelt, dass bereits eine finale Entscheidung zugunsten einer Option getroffen werden könne; dies sei auf bei allen Optionen vorhandene relevante Umsetzungsrisiken zurückzuführen. Derzeit sei die Ahaus-Option in den Vorbereitungen allerdings am weitesten gediehen und erscheine ihr am schnellsten umsetzbar zu sein.

Bundesumweltministerium Haushalt 2021: Atommüll-Anträge der Linksfraktion abgelehnt

Anträge von Hubertus Zdebel und der Linksfraktion im Zusammenhang mit der Zwischen- und Endlagerung hoch-, mittel- und leichtradioaktiver Atomabfälle sind von der Mehrheit der Bundestagsfraktionen im Zuge der Beratungen für den Etat 2021 des Bundesumweltministeriums abgelehnt worden. Die Anträge zielten darauf, den Ausbau des für ein Endlager nicht geeigneten Schacht Konrad zu stoppen. Außerdem sollten für die dringend notwendige gesellschaftliche Debatte über erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle Finanzmittel eingestellt werden. Die Linksfraktion forderte außerdem eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung für das Atomlager Morsleben und die umgehende Stilllegung und den Rückbau des „Projekt Gorleben“ noch in 2021.

  • Der Umweltausschuss hatte bei Enthaltung der Grünen die Anträge der Linksfraktion am 4. November abgelehnt. Der Änderungsantrag der Linksfraktion ist hier als PDF online. Am Dienstag (8.12.) diskutiert der Bundestag über den Umweltetat, am Freitag (11.12.) soll der Bundeshaushalt beschlossen werden.

Weitere Informationen:

Wie Atomenergie schön geredet wird – Faktencheck gegen Verharmlosung und medialen Lobbyismus

Seit Monaten ist deutlich spürbar: Die Atomenergie wird in vielen Medien neu in Stellung gebracht. Nicht nur die AfD oder Nuklearia versuchen, Atommüll und Super-GAU-Risiken zu verharmlosen. Da werden seit Jahrzehnten andauernde Forschungstätigkeiten mal eben zu neuen Wunder-Reaktoren hochgeschrieben und trotz aberwitziger Kosten die Atomenergie immer wieder als vermeintlicher Klima-Retter präsentiert. Lobbyismus in den Medien ist nicht neu. Allein das Anzeigengeschäft schafft in gewisser Weise Abhängigkeiten. Das hatte vor knapp einem Jahr exemplarisch eine Spiegel-Titelstory zur Atomenergie gezeigt (zu den „Spiegel-Gates“ siehe hier). Aber auch die schlechten Arbeitsbedinungen für Journalist*innen tragen bei, dass Berichte schlecht recherchiert oder per Copy and Paste veröffentlicht werden. Und immer wieder ist es auch schlicht eben kein unabhängier Journalismus, sondern Politik oder Interessensvertretung. Auch die öffentlich-rechtlichen Medien sind davon natürlich nicht frei. In einem vorzüglich recherchierten Beitrag reagiert Eva Stegen im Blog der Wochenzeitung FREITAG jetzt auf eine Story, die im ZDF-Format „Kurzgesagt“ produziert worden ist. Die unverantwortlichen zivilmilitärischen Risiken braucht kein Mensch, der für eine nachhaltige und gute Zukunft eintritt. Das zeigt der Beitrag „Atom-Spin auf dem Klimakrisen-Trittbrett„.

Mehr zum Thema auf umweltFAIRaendern:

Harrislee: Proteste gegen die Ablagerung gering belasteter Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen

Beim laufenden Rückbau der Atomkraftwerke fallen große Mengen von Reststoffen an, die nach dem Gesetz kein Atommüll sind, aber dennoch in geringem Umfang radioaktiv oder kontaminiert sind. Obwohl belastet, dürfen diese Abfälle entweder freigemessen oder freigegeben werden. Daher ist es möglich, solche Reststoffe für den Straßenbau zu verwenden (und damit großflächig zu verteilen) oder aber auf normalen Deponien abzulagern. Nicht nur in Harrislee im Norden Schleswig-Holsteins zur dänischen Grenze regt sich dazu seit langem Protest. Die dortige Landesregierung will möglicherweise per Zwangszuweisungen eine Deponierung erzwingen. Von dem jüngsten Protest gibt es hier bei der Bürgerinitiate aus Harrislee ein Video mit den Reaktionen der Betroffenen vor Ort. 1.500 Menschen hatten an der Demonstration teilgenommen. Protest gibt es auch in der Region Schwandort in Bayern bzw. der Oberpfalz, nachdem dort bekannt wurde, dass Abfälle aus Grafenrheinfeld dort seit Jahren verbrannt werden und die örtliche Politik dies den Bürgeriniativen zunächst nicht mitgeteilt hatte. Darüber berichtet die Bürgerinitiative BüfA Regensburg und hier die Büwaana.

  • UmweltFAIRaendern hat über das Problem mit dem „Freimessen/Freigabe“ gering belasteter Abfälle aus der Stilllegung und dem Rückbau von Atomanlagen mehrfach berichtet.

umweltFAIRaendern dokumentiert:

Pressemeldung BAESH.de vom 31.10.2020

Bei der heutigen Fahrzeug-Demo „Atomschutt-Blockade“ haben 1.500 Menschen aus der Grenzregion gegen mögliche Zwangszuweisungen von schwach radioaktiven Abfällen auf die Deponie Balzersen in Harrislee protestiert. Die Deponie an der dänischen Grenze und ist eine von vier Deponien in Schleswig-Holstein, die zeitnah mit einer Zwangsdeponierung von Atomschutt aus dem AKW Brunsbüttel rechnen müssen.

Die Demonstranten versperrten die Zufahrtsstraße zur Deponie mit Autos, Traktoren, Wohnmobilen und Fahrrädern. Mit der symbolischen Blockade sendeten sie eine klare Botschaft an das Umweltministerium in Kiel: „Zwangszuweisung? Damit kommt Ihr nicht durch!“

Die Bürgerinnen und Bürger stehen damit im Schulterschluss mit den Gemeindevertretungen Harrislee und Handewitt, der Stadt Flensburg sowie der dänischen Kommune Apenrade und auch dem Betreiber der Deponie, die die Annahme von AKW-Schutt ablehnen. Sogar Bürger anderer Deponie-Standorte zeigten sich solidarisch und nahmen teil.

In Schleswig-Holstein werden in den kommenden Jahren insgesamt vier Atomanlagen nahezu zeitgleich abgerissen. Dabei sollen nach aktueller Gesetzeslage schwach radioaktive Abrissabfälle aus dem direkten Reaktorumfeld wie konventioneller Bauschutt auf Müll-Deponien verbracht werden. Laut eigenen Angaben bereitet das Umweltministerium in Kiel aktuell die erste Zuweisung vor.

BI-Sprecherin Angela Wolff zur Protestaktion und zur geplanten Zwangszuweisung:

„Dass sich trotz der aktuell angespannten Lage und der Einreisebeschränkung aus Dänemark so viele Menschen auf den Weg gemacht haben, um gegen die Zwangsdeponierung zu protestieren, zeigt sehr deutlich, dass die Bewohner der Grenzregion nicht bereit sind, die Atomschutt-Pläne des Umweltministeriums in Kiel widerstandslos hinzunehmen.

Mit der geplanten Zwangszuweisung verantwortet Umweltminister Jan Philipp Albrecht eine „Basta-Politik“, die sich rigoros über den Willen der betroffenen Kommunen, der Deponie-Betreiber und der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzt. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Seit Jahren ignoriert das Umweltministerium in Kiel die Expertise von Fachgremien wie dem Deutschen Ärztetag und Umweltorganisationen wie dem BUND, die vor den Risiken für Mensch und Umwelt warnen, wenn strahlendes Abrissmaterial über die konventionelle Abfallwirtschaft entsorgt wird. Alternative Lagerungskonzepte, die für die AKW-Betreiber zwar teurer wären, dafür aber mehr Sicherheit versprechen, liegen längst vor. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bevölkerung vermeidbare Gesundheitsrisiken zugemutet werden, damit die Atomkonzerne bei der Stilllegung ihrer Kraftwerke Kosten sparen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wissenschaft nicht zu einer einheitlichen Bewertung der Strahlenrisiken kommt. Epidemiologische Studien wie die KiKK-Studie legen nah, dass die Gefahren der Niedrigstrahlung weithin unterschätzt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist es unverantwortlich, Material über den Weg der Deponie unwiderruflich in der Umwelt zu verteilen.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat die Möglichkeit, in der Atomschutt-Frage einen alternativen Weg einzuschlagen und damit einen Konflikt zu beenden, der sich nicht nur an Deponiestandorten in Schleswig-Holstein zunehmend verhärtet, sondern bundesweit wächst. Er sollte diese Chance endlich nutzen.“

Die Bürgerinitiative startet Anfang November eine Unterschriften-Sammlung gegen die Lagerung von radioaktiven AKW-Abrissabfällen auf der Deponie. Die Unterschriften wird sie im kommenden Jahr sowohl der Landesregierung übergeben, als auch den Direktkandidaten des Wahlkreises Flensburg-Schleswig bei der Bundestagswahl 2021.

Pressekontakt: Angela Wolff, Sprecherin der Bürgerinitiative baesh.de, Tel. 0178-6635576

Kohlemonster Moorburg wird abgeschaltet – Vattenfall bekommt Steuergelder für nichts

Vattenfall wird das 1.600 MW Klimakiller-Kraftwerk in Hamburg Moorburg stilllegen. Heute hat der Konzern den Zuschlag bei einer entsprechenden Auktion von der Bundesregierung bekommen. Das Kohlekraftwerk in Moorburg ist für Vattenfall seit Jahren ein wirtschaftlicher Totalschaden. Enorme Bauverzögerungen, völlig überdimensioniert und angesichts der Energiewende und den Erneuerbaren Energie viel zu teuer. Der BUND Hamburg hatte bereits mit der Entscheidung zum Bau eines solchen Kraftwerks vor einer Fehlinvestition gewarnt. Der Umweltverband, der bis zuletzt auch mit Klagen den Betrieb von Moorburg zum Schutz für für die Umwelt gegen Vattenfall reagiert mit dieser Pressemeldung (siehe Dokumentation unten). Auch der Bundesverband des BUND reagierte mit einer PM. Stephan Jersch von der Linksfraktion in Hamburg forderte vom Senat, nun den Kohleausstieg für Wedel und Tiefstack zu beschleunigen.

Immer wieder musste Vattenfall hohe Verlustabschreibungen für das Kohlemonster vornehmen. Eine schwere Belastung für den Konzern, der das Kraftwerk mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vom Netz genommen hätte, wenn es keine Steuergelder gegeben hätte. Für den Klimaschutz ist diese Entscheidung positiv, auch wenn die beiden Moorburg-Blöcke aufgrund der geringen Auslastung und Stillständen meist deutlich unterhalb der maximalen Wert von über acht Millionen Tonnen CO2 bei maximaler Stromerzeugung geblieben sind. Unklar bleibt, was mit der Anlage weiter passieren wird. Der rot-grüne Senat hat Gutachten in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten untersuchen lassen. Allerdings gehört die Anlage nicht dem Senat, sondern Vattenfall. Möglicherweise wird Vattenfall im Rahmen einer Umrüstung abermals verdienen.

Für die Beschäftigen in Moorburg, die vom Konzern über die mögliche Stilllegung direkt vor dem Auktions-Antrag informiert worden waren, stehen derzeit vor noch unklaren Verhältnissen. Seit geraumer Zeit ist zu hören, dass die Stadt Hamburg, die nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg unser Netz“ die Energienetze komplett übernommen hat, möglicherweise einspringt, um die ehemals Vattenfall-Beschäftigten in die rekommunalisierten städtischen Unternehmen für Wärme, Strom- und Gasnetz „aufzunehmen“. Allerdings dürfte das auch mit Blick auf die schwierige Situtation für die Arbeitnehmer*innen bei AIRBUS ein Problem bzw. eine „Herausforderung“ sein. Mit Blick auf die Stilllegung teilte Noch-Vattenfall-Chef Hatakka lediglich mit, der Konerrn werde „unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen (zu) unterstützen bzw. in verantwortungsvoller Weise andere Optionen (zu) vereinbaren“.

Dass es schon vor dem Baubeginn für Moorburg massive Kritik an derartigen Planungen gab, zeigt auch dieser Artikel auf „Telepolis“.

Die Welt berichtet: „Das Steinkohlekraftwerk von Vattenfall in Moorburg stellt im Juli 2021 seinen Regelbetrieb ein. Von Anfang des kommenden Jahres an wird das Kraftwerk seinen Strom nicht mehr an der Strombörse vermarkten. Das teilten die Bundesnetzagentur und Vattenfall am Dienstag mit. Der schwedische Energiekonzern hatte das Kraftwerk, das erst 2015 in Betrieb gegangen war, im September zu einer Auktion der Bundesnetzagentur angemeldet. In der ersten Auktion dieser Art sollen im Zuge des Kohleausstiegs Steinkohlekraftwerke vor allem in Norddeutschland vom Netz genommen werden.“

Möglicherweise könnte Vattenfall sogar noch mehr Steuergelder bzw. Geld von den Stromkund*innen für ein überflüssiges Kraftwerk erhalten. Es könnte passieren, dass das Kraftwerk Moorburg für eine begrenzte Zeit noch als strategische Reserve genutzt würde. Darüber entscheiden die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze zu Beginn 2021. Vattenfall erwähnt das in seiner Reaktion auf das Auktionsergebnis (siehe unten auch als Dokumentation): „Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden bis Anfang März 2021 über die Systemrelevanz von Moorburg entscheiden. Sollte Moorburg als nicht systemrelevant eingestuft werden, wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt. Sollte Moorburg vom Übertragungsnetzbetreiber als systemrelevant eingestuft werden und die Bundesnetzagentur diese Einschätzung bestätigen, muss das Kraftwerk für einen noch zu bestimmenden Zeitraum in Reserve gehalten werden.“ Auch für diese Reserve würde Vattenfall über den Strompreis von den Kund*innen noch weiter Geld verdienen.

Zuletzt:

Hinweis: Vattenfall, die in Schweden weiterhin Atomkraftwerke betreibt und auch am AKW Brokdort beteiligt ist,  klagt vor einem Internationalen Schiedsgericht gegen die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von deutlich über fünf Milliarden Euro. Letzte Woche fanden dazu öffentliche Anhörungen in Washington statt. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagt Vattenfall, um nach dem Atomausstieg Schadensersatz für nicht erzeugten Atomstrom zu kassieren.

Dokumentation BUND Hamburg: BUND: Abschaltung des Kohlekraftwerks Moorburg ist ein Erfolg für den Klimaschutz

Aus für Kraftwerk belegt gravierende Fehlentscheidung des Energiekonzerns und des Hamburger Senats

Der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute von der Bundesnetzagentur verkündete Abschaltung des Kohlekraftwerkes Moorburg. Der Energiekonzern Vattenfall hatte sich an der ersten Ausschreibungsrunde auf Grundlage des Kohleausstiegsgesetzes beteiligt und nun den Zuschlag erhalten. Bereits ab dem 01.01.2021 darf kein Strom mehr aus dem Kraftwerk verkauft werden. Bereits verkaufte Strommengen dürfen noch bis Mitte 2021 produziert werden, die Kohlefeuerung wird also verpflichtend zur Jahresmitte eingestellt. Die Bundesnetzagentur zieht mit der heutigen Entscheidung deutschlandweit eine Kraftwerksleistung von insgesamt 4.787 MW aus elf Kraftwerken aus dem Markt, allein das Kohlekraftwerk Moorburg ist daran mit 1.600 MW beteiligt. Für den Klimaschutz bedeutet dies, dass in Hamburg bis zu acht Millionen Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre geblasen werden.

„Die Abschaltung von Norddeutschlands Klimakiller Nr. 1 ist nur konsequent und eine richtige Antwort auf die Klimakrise. Der Zuschlag der Bundesnetzagentur belegt, dass das Kraftwerk nicht systemrelevant ist und nach nur fünf Jahren Betrieb als eine der größten energiepolitischen Fehlinvestitionen in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen wird“, sagt Christiane Blömeke, Landesvorsitzende des BUND Hamburg. „Die Tatsache, dass bereits in der ersten Ausschreibungsrunde eines der modernsten Steinkohlekraftwerke Deutschlands von Netz genommen wird, zeigt aber auch, dass der Kohleausstieg in Deutschland wesentlich schneller möglich ist, als bislang bis zum Jahr 2038 in Aussicht gestellt“, so die Vorsitzende weiter. Ältere Kraftwerke dürften bis dahin erst recht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein.

BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch sieht neben der guten Nachricht für den Klimaschutz aber einen deutlichen Wermutstropfen. „Nun wird der wirtschaftliche Totalschaden Moorburg vom Netz genommen. Weil der Kohlestrom aus Moorburg zu teuer ist, hat Vattenfall wiederholt hohe Verluste für das Kraftwerk abschreiben müssen und eine Besserung war nicht in Sicht. Die Fehlentscheidung von Vattenfall und des damaligen Hamburger Senats, dieses Kraftwerk überhaupt zu bauen, wird jetzt mit dem Geld der Steuerzahler*innen“ vergoldet, so Braasch. Der BUND habe den Kraftwerksbau am Standort Hamburg-Moorburg von Anfang an kritisiert und für falsch gehalten. Auf keinen Fall dürfe es jetzt weitere Entschädigungen von Seiten der Stadt Hamburg geben, wenn der Standort Moorburg einer anderen Nutzung zugeführt werde.

Aus Sicht des BUND muss es jetzt darum gehen, in Hamburg und im gesamten Norden die Energiewende weiter konsequent voranzubringen. Dazu gehört der Ausbau der Windstromerzeugung ebenso wie eine Wärmeversorgung ohne den Einsatz von Kohle.

Außerdem fordert der Umweltverband das Unternehmen Vattenfall auf, das gerade erst beantragte Revisionsverfahren zur Wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kühlung des Kraftwerks umgehend zurückzunehmen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

Hintergrund

Bereits im Januar 2010 hatte sich der BUND vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gegen Vattenfall durchgesetzt und die damals geplante Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona verhindert. Mit dieser Wärmeleitung hätten nicht nur hunderte Bäume in den Altonaer Parks gefällt werden müssen. Der Anschluss des Kraftwerks Moorburg hätte auch bedeutet, dass die klimaschädliche Kohlefeuerung in der Hamburger Fernwärmeversorgung für Jahrzehnte festgeschrieben worden wäre. Gut drei Jahre später erwirkte der BUND Hamburg im Herbst 2013 per Volksentscheid, dass die lukrativen Versorgungsnetze von Strom, Gas und Fernwärme, die zu großen Teilen im Besitz Vattenfalls waren, in die Öffentliche Hand zurückgeführt werden mussten.

Erst im September 2020 hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerkes aus dem Jahr 2010 gegen geltendes Recht verstößt und damit einer Klage des BUND stattgegeben. Danach darf das Kraftwerk weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser gekühlt werden, sondern muss den kostenintensiveren Kühlturm ganzjährig nutzen. Gegen dieses Urteil hat Vattenfall in der vergangenen Woche fristgerecht Revision eingelegt. **

Dokumentation Vattenfall: Kraftwerk Hamburg-Moorburg erhält Zuschlag im Auktionsverfahren und steht schon 2021 vor der Stilllegung

(Anmerkung VORWEG: Vattenfall schafft es im besten Sinn von Greenwashing in seiner Stellungnahme die ernormen Verluste durch den Betrieb von Moorburg darzustellen und damit deutlich zu machen, dass die Stilllegung ausschließlich wirtschaftliche Motive hat. Mit dem Monsterkraftwerk sollte damals die aufkommenden Erneuerbare-Bürger-Energiewende durch enorme Mengen vermeintlicher billiger Kohle blockiert werden. Ein Plan, der Vattenfall beinahe den Hals gekostet hatte. Doch es geht eben auch jetzt um wirtschaftliche Interessen eines Unternehmens und entsprechend ist das folgende Werbung: )

Die Bundesnetzagentur hat heute, 01.12.2020, mitgeteilt, dass das Kraftwerk Hamburg-Moorburg mit beiden Blöcken im ersten Auktionsverfahren zur Reduzierung der Steinkohleverstromung den Zuschlag erhalten hat. Dies bedeutet, dass das Kraftwerk schon 2021 stillgelegt wird.

Vattenfall hat sein Gebot im Rahmen der ersten Versteigerungsrunde zur Reduzierung der Steinkohleverstromung in Deutschland abgegeben, die am 01.09.2020 endete. Betreiber von Kohlekraftwerken in Norddeutschland waren eingeladen worden, Gebote für ein Volumen von insgesamt 4 Gigawatt abzugeben.

„Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ermöglicht es uns, das Kraftwerk Moorburg früher als bisher geplant vom Netz zu nehmen. Obwohl das Kraftwerk, das 2015 in Betrieb genommen wurde, eines der modernsten in Deutschland ist, entspricht die frühzeitige Stilllegung sowohl den Plänen der deutschen Bundesregierung, die Emissionen aus der Kohleverstromung zu reduzieren, als auch der Strategie von Vattenfall, innerhalb einer Generation ein Leben ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen“, sagt Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall.

„Vor dem Hintergrund des deutschen Kohleausstiegsgesetzes haben wir mehrere Alternativen für Moorburg sorgfältig geprüft, einschließlich eines Brennstoffwechsels und des Verkaufs des Kraftwerks. Jetzt werden wir die Planungen für die vorzeitige Schließung vorantreiben. Dazu gehört auch, unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen bzw. in verantwortungsvoller Weise andere Optionen zu vereinbaren“, sagt Tuomo Hatakka, Deutschland-Chef von Vattenfall.

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden bis Anfang März 2021 über die Systemrelevanz von Moorburg entscheiden. Sollte Moorburg als nicht systemrelevant eingestuft werden, wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt. Sollte Moorburg vom Übertragungsnetzbetreiber als systemrelevant eingestuft werden und die Bundesnetzagentur diese Einschätzung bestätigen, muss das Kraftwerk für einen noch zu bestimmenden Zeitraum in Reserve gehalten werden.

In Übereinstimmung mit dem Kohleausstiegsgesetz legen die an den Auktionen teilnehmenden Unternehmen die Ausgleichsbeträge nicht offen, da es sich dabei um sensible Informationen in einem wettbewerbsorientierten Markt handelt.

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