Extreme nukleare Sicherheitsanforderungen: Panzerfahrzeuge für hochradioaktive Atomtransporte

Atomanlagen ebenso wie Atomtransporte stehen angesichts der enormen Gefahrenpotentiale auch unter besonderer Beachtung der Sicherheitsbehörden. Aus gutem Grund: Denn nicht nur ein technischer Störfall, sondern auch ein terroristischer Angriff auf einen Reaktor, ein Atommülllager oder einen Castortransport hätte möglicherweise fatale Folgen. Klar ist: Moderne Waffen und schwere Flugzeuge sind ohne weiteres in der Lage, Reaktorgebäude oder Castorbehälter selbst durch dicke Mauern hindurch zu durchschlagen. Angriffe wären heute nicht mehr nur von Staaten zu erwarten. Auch einzelne Gruppen oder „Zellen“ könnte sich die Mittel beschaffen, um erfolgreich derartige Anschläge durchzuführen. In Lubmin/Greifswald muss deshalb ein komplett neues Atommülllager gebaut werden. Und solche Risiken waren einer der Gründe, warum dem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Brunsbüttel per obersten Gerichtsbeschluss die Genehmigung entzogen wurde. Derzeit werden an allen Zwischenlagern sogenannte Härtungen und andere Maßnahmen geplant oder umgesetzt. Wenig ist bekannt, wie die noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerke geschützt werden (können). Doch auch für Atomtransporte müssen erheblich größere Sicherheits- und Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, weil die Risiken von Anschlägen deutlich höher bewertet werden: Panzer-Fahrzeuge, 130 Tonnen schwer, hochradioaktiv und weit mehr als drei Millionen Euro teuer. Ohne Personalkosten für den Begleitschutz. Zuletzt 11.000 Sicherheitskräfte für einen Castortransport von Nordenham nach Biblis.

  • Terrorschutz (Nuklear Sicherheit) und „Sonstige Einwirkungen Dritter“: Alles zum Thema SEWD auf umweltFAIRaendern.de

Neben einer massiven Erhöhung von Polizei- und Sicherheitskräften werden für den Transport z.B. von atomwaffenfähigem und hochradioaktivem Uranbrennstoff aus dem Forschungsreaktor Garching in das Zwischenlager Ahaus neue, extrem gepanzerte Fahrzeuge entwickelt. Mit einem Gewicht von deutlich über 100 Tonnen sollen diese Panzer-Fahrzeuge schwerstens bewacht künftig Atomtransporte durchführen. Zum Einsatz könnten diese Fahrzeuge auch für den Transport von über 150 Castorbehältern aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus (NRW) oder gar für einen Atommüllexport in die USA kommen (dann zum Umschlagshafen in Nordenham). Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte zu diesem Thema jüngst im Rahmen der Haushaltberatungen Fragen auf den Weg gebracht (Siehe hier, insbesondere unter Punkt V).

Das Unternehmen, das diese Panzer-Fahrzeuge später einsetzen will, ist die „DAHER Nuclear Technologies GmbH (DAHER)“. Wie genau diese neunachsigen und ca. 130 Tonnen schwere Fahrzeuge konstruiert sein werden, ist natürlich Geheimsache. Aber sie sind im Zusammenhang mit den Jülicher Transporten bereits „Gegenstand laufender atomrechtlicher Genehmigungsverfahren“, heißt es in den Antworten der Bundesregierung. Auch für die Atomtransporte aus Garching natürlich. „Nach Angaben der JEN mbH ist die Fertigung der Zugmaschinen jedoch grundsätzlich abgeschlossen. Aktuell erfolgten spezielle Umrüstungen, deren Abnahme durch Behörde und Gutachter noch ausstünden. Spezifikationen der Zugmaschinen unterlägen der Geheimhaltung“ heißt es dort weiter. Die JEN ist die staatliche Gesellschaft, die sich um die Beseitigung der verstrahlen Atomanlagen und Materialien des Forschungszentrums Jülich kümmert und damit noch Jahrzehnte beschäftigt sein wird.

  • Alles über DAHER auf umweltFAIRaendern.de

Auch zu den Kosten derartiger Panzer-Fahrzeuge hatte der Linken-MdB gefragt und als Antwort mitgeteilt bekommen: „Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen. Die Kosten sind zu 70 % durch den Bund aus dem Einzelplan 30 und zu 30 % durch das Land NRW zu tragen (Einzelplan des MWIDE).“ Es bleibt nun eher das Geheimnis der Bundesregierung, was denn diese „behördlichen Abnahmekosten“ sein sollen – und warum diese Kosten dann im Konkreten verschwiegen werden.

Wie akut die Problem mit dem Terrorschutz bei den Atomanlagen und -Transporten inzwischen sind, zeigt auch eine jetzt geplante Atomgesetznovelle, zu der die Verbändeanhörung auf Basis eines Referentenentwurfs gerade beendet wurde. Offenbar wollen das für Genehmigungen zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesumweltministerium – vermutlich im Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden – den  Terrorschutz jetzt in das Atomgesetz schreiben – mit der Folge, dass Klagen von Anwohner*innen kaum noch möglich sein werden und selbst Richter und Gerichte keine wirkliche Überprüfung mehr durchführen könnten. Greenpeace und der BUND kritisieren massiv, abgestützt auf ein Gutachten des Atom-Rechts-Experten Ulrich Wollenteit, dass die Bundesregierung eine „Entmachtung der Gerichte“ plane. Bei Umweltorganisationen fordert in einem scharfen Ton, dass dieser Entwurf in keinem Fall Gesetz werden darf. Auch der Anwalt Wollteit kritisiert das Gesetzesvorharben scharf und bezeichnet Teile des Referentenentwurfs als verfassungswidrig.

Es geht um gravierende Regelungen, die an die Grenz der Rechtstaatlichkeit gehen. Wollenteit schreibt: „Die in dem Referentenentwurf vorgenommene Konkretisierung des Funktions-vorbehaltsvorbehalts konstruiert für den Bereich von SEWD einen Raum, der letztlich jedweder Rechtskontrolle entzogen ist. Der Entwurf verstößt damit gegen Art. 19 Abs. 4 GG und ist deshalb verfassungswidrig.“

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Biblis – Urteilsbegründung des Eilverfahrens

Im Eilverfahren um die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver verglaster Atomabfälle aus der Plutoniumfabrik in Sellafield im hessischen Biblis hatte der BUND bislang keinen Erfolg. Der Umweltverband hatte gegen die vom zuständigen „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) erteilte Einlagerungs-Genehmigung geklagt und auf erhebliche Sicherheitsmängel hingewiesen. Damit ist aber das Verfahren in der Hauptsache nicht entschieden. Die Begründung für die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (6. Senat) mit dem Aktenzeichen 6 B 2381/20.T ist hier online und hier direkt als PDF.

Anfang Dezember erfolgte der mit rund 11.000 Polizeikräften gesicherte Atomtransport (siehe hier). Wegen der Corona-Pandemie hatten die Polizeigewerkschaft und auch der niedersächische Innenminister auf eine Verschiebung gedrängt. Bereits im Frühjahr war der Castor-Transport deshalb abgesagt worden. Relevant ist dieses Klage-Verfahren auch, weil ähnliche spezielle Atomabfälle auch noch in die Zwischenlager von Brokdorf und Isar/Niederaichbach per Castor transportiert und eingelagert werden. Aus Frankreich kommen außerdem Atomabfälle per Castor zum Zwischenlager nach Philippsburg.

Bislang befinden sich mit Ausnahme von Gorleben in den bundesdeutschen Zwischenlagern abgebrannte hochradioaktive Brennelemente. Verglaster Atommüll stellt besondere Anforderungen an Behälter und vor allem an die Reparaturkonzepte, für den Fall, dass die Behälter undicht werden. Die Klage des BUND Hessen bekommt möglicherweise auch mit Blick auf eine vom BaSE und BMU angestrebte Atomgesetz-Änderung: Mit der 17. AtG-Novelle sollen die Regelungen zum Terrorschutz und „Sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) massiv verschärft werden. Die Klagerechte würden damit massiv eingeschränkt und die Befugnisse der Gerichte erheblich eingeschränkt.

AKW Krümmel mit geringeren radioaktiven Ableitungen beim Rückbau

Nachdem in mühseligen Verhandlungen Vattenfall dazu bewegt werden konnte, die radioaktiven Ableitungen beim Rückbau des AKW Brunsbüttel (Link zur Vattenfall-Seite) gegenüber den bisherigen Emissionen deutlich zu reduzieren, wird es jetzt auch zu entsprechenden Reduzierungen beim AKW Krümmel kommen. Das hat unter anderem das Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LAgA) auf seiner Homepage in einer Stellungnahme bekannt gemacht. Vattenfall hat das hier bestätigt. Vorausgegangen waren entsprechende Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltgruppen, weil der Konzern zunächst angestrebt hatte, mit den gleichen Ableitungen wie beim Reaktor-Betrieb in den Rückbau zu gehen. Nach Mitteilung von Vattenfall befinden sich im AKW Krümmel seit Ende 2019 keine Kernbrennstoffe. Damit ist der Reaktor gemeint. Der Rückbau dürfte möglicherweise 15 Jahre dauern. Im benachbarten Zwischenlager stehen die bestrahlten Brennelemente in Castoren verpackt und verbleiben dort vermutlich bis weit über die 2050er Jahre. Etwa bis Mitte der 2040er Jahre ist die Zwischenlagerung bislang genehmigt. Unweit vom AKW befindet sich außerdem die ehemalige Atomforschungsanlage GKSS (heute Helmholtz-Zentrum, HZG). Die Anlage ist schon seit Anfang der 2000er Jahre stillgelegt. Der seit Jahren beantragte Rückbau ist aber bis heute nicht genehmigt.

 

AKW Brokdorf: Mitreden in Sachen Stilllegung – Erörterungstermin im Februar 2021

Noch bis Ende 2021 soll das AKW Brokdorf Atomstrom produzieren. Mit Erlaubnis der zuständigen Atomaufsicht sogar noch mal mit Volldampf, denn Leistungsbeschränkungen, die in den letzten Jahren den Betrieb limitierten, wurden in der Schlussrunde aufgehoben. Die von den grünen geführte Atombehörde hat nun angekündigt (siehe auch unten), dass der im Rahmen der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehene Erörterungstermin bereits Anfang Februar 2021 stattfinden soll. Aus derzeitiger Sicht ist klar, dass angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie die Durchführung des Erörterungstermin per Videokonferenz stattfinden wird. Das wird nach den bisherigen Erfahrungen mit derartigen „Ersatzmaßnahmen“ eine ernsthafte Diskussion der von PreussenElektra/E.on zur Genehmigung vorgelegten Planung deutlich erschweren.

Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (PDF)

• zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) sowie
• zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zum Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe

Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Vorhaben findet gemäß § 8 AtVfV am Montag, den 15. Februar 2021, im Elbeforum, Von-Humboldt- Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ein Erörterungstermin mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin wird ggf. an den darauffolgenden Tagen bis zum 19. Februar 2021 fortgesetzt. Er beginnt jeweils um 09:30 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr). Eine persönliche Ladung der Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin erfolgt nicht.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. In dem Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AtVfV nicht öffentlich. Teilnehmer, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, müssen sich beim Einlass ausweisen können (z.B. durch Per- sonalausweis).

Aus organisatorischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die in Zusammenhang mit COVID-19 erforderlichen infektionsschützenden Maßnahmen, bitten wir dringend um Ihre vorherige Anmeldung zum Erörterungstermin. Sofern Sie teilnehmen möchten, senden Sie Ihre schriftliche Anmeldung bitte bis zum 11.01.2021 an folgende Adresse:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisie-rung des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

Alternativ können Sie sich bis zum 11.01.2021 auch per E-Mail an uvp.sagkbr@melund.landsh.de anmelden. Geben Sie in Ihrer Anmeldung bitte Ihren Vor- und Nachnamen an.

Soweit die Durchführung des Erörterungstermins in Anbetracht der Entwicklung der COVID19-Pandemie nicht tunlich erscheint, wird seitens der Reaktorsicherheitsbehörde eine digitale Erörterung in Form einer Online-Konsultation angestrebt. In diesem Fall erfolgt rechtzeitig eine erneute öffentliche Bekanntmachung über das Verfahren und die terminliche Abfolge.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Veranstaltung über die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben und Hygienebestimmungen (z. B. Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase, Abstandsregeln etc.). In diesem Zusammenhang ist insbesondere den Vorgaben aus der Ver- ordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung Folge zu leisten. Die entsprechenden Vorschriften sind unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

abrufbar. Bitte beachten Sie im Veranstaltungsgebäude darüber hinaus auch unbedingt die allgemeinen Hygieneregeln (siehe beispielsweise Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder auf infektionsschutz.de) und die vor Ort gegebenen Hinweise.

Kiel, den 20.11.2020

Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte

Mit der 17. Atomgesetznovelle will die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium offenbar die ohnehin begrenzten Einspruchs- und Klagemöglichkeiten für Anwohner*innen und Betroffene und die Überprüfungsmöglichkeiten der Gerichte weiter einschränken. Um Atomanlagen vor Terrorangriffen oder „Sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) zu schützen, ergreifen die Behörden immer mehr Maßnahmen, die vor der Bevölkerung und selbst den Gerichten geheimgehalten werden. Damit wäre eine Überprüfung – z.B. ob diese Maßnahmen wirksam oder ausreichend sind – kaum noch möglich. Untermauert mit einer Stellungnahme des angesehenen Atom-Juristen Ulrich Wollenteit haben BUND und Greenpeace heute in einer PM (siehe unten) von einer „Entmachtung der Gerichte“ gesprochen und gefordert, diese Novelle nicht umzusetzen. Bis heute lief die Frist der sogenannten Verbändeanhörung. In der Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass Teile der Novelle gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Der AtG-Entwurf wird möglicherweise Anfang nächsten Jahres  in den Bundestag kommen.

  • Der Referentenentwurf aus der Verbändeanhörung ist hier als PDF.
  • Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit für den BUND und für Greenpeace (siehe hier (PDF) und unten im Text)

Seit Beginn der Atomenergienutzung ist der Schutz vor Anschlägen eine zentrale Notwendigkeit und Aufgabe staatlichen Handelns, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Nicht nur technisches Versagen einzelner Komponenten oder Systeme in den Atomanlagen, sondern auch Angriffe – z.B. mit Flugzeugen oder panzerbrechenden Waffen – könnten zu gravierenden Freisetzungen von Radioaktivität führen. In Zeiten der Digitalisierung – das zeigen Angriffe z.B. auf die Urananreicherungsanlage im Iran – kommen weitere Möglichkeiten von Angriffen auf Nuklearanlagen hinzu, die nicht einmal Waffen benötigen, um Katastrophen auszulösen.

Die Friedensbewegung diskutierte in den 1980er Jahren dieses Problem auch unter dem Begriff der „strukturellen Verteidigungsunfähigkeit“. Ein Land, in dem es eine hohe Zahl überaus gefährlicher Chemie- und Atomanlagen gibt, ist selbst dann extrem gefährdet, auch wenn der Gegner über keine größeren Mittelstrecken-Raketen oder gar Atomwaffen verfügt. Jedes Land mit solchen Anlagen mache sich erpressbar. In der Dimension sind Staaten, die Atomanlagen betreiben, kaum noch demokratisch zu gestalten. Die Gefahrenpotentiale der Nuklearenergie sind derart umfassend, dass jeder und jede Bürger*innen zumR Täter*in wird. So entsteht ein totalitärer Überwachungsstaat, – der Atomstaat, wie Robert Jungk das Ende der 1970er darlegte.

Mit den Anschlägen von 911 im Jahr 2001 – bei denen auch ein Atomkraftwerk zunächst als Ziel zur Auswahl stand – kam eine neue Erkenntnis hinzu: Die Täter beanspruchen bei einem solchen Anschlag nicht, dass sie überleben müssten. Doch statt angesichts der Bedrohungslage und den offenkundigen Gefahren die Atomanlagen umgehend abzuschalten, wurde einerseits auf Verharmlosung und Geheimhaltung und andererseits auf zum Teil hilflose Aktionen und Maßnahmen gesetzt. So wurde über großräumige Vernebelungsmaschinen (nein, nicht die Öffentlichkeitsabteilungen!) „nachgedacht“. An vielen AKWs wurden Gerüste auf freie Flächen in der Nähe der Reaktoren montiert, damit dort keine Hubschrauber landen können. Abschalten war keine Option.

Seit Jahren laufen an allen Zwischenlagern für hochradioaktive Atomabfälle sogenannte Härtungsmaßnahmen, mit denen die Sicherheit bzw. Sicherung der Anlage erhöht werden soll. Eine unabhängige Prüfung gibt es nicht. Die Behörden führen diese Verfahren sämtlich ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Liste von derartigen Genehmigungen, die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – und damit ohne Öffentlichkeit – auskommen wächst seit Jahren an. Darauf hatte der Brokdorf-Kläger Karsten Hinrichsen neulich hingewiesen. (Siehe hier einen Auszug als PDF, von der neuen Plattform www.uvp-portal.de)

Anzunehmen ist, dass diese AtG-Novelle nun auch kommt, weil der BUND in Hessen eine Klage gegen die Einlagerung von verglastem Atommüll aus Sellafield angestrengt hat und weitere Zwischenlager ebenfalls neue Genehmigungen benötigen. Dazu zählen unmittelbar die Zwischenlager in Isar, Philippsburg und Brokdorf, aber auch der Neubau in Lubmin.

Exemplarisch – darauf wurde hier auf umweltFAIRaendern wiederholt hingewiesen – ist die gerichtliche Auseinandersetzung um die Sicherheit des Zwischenlagers für hochradioaktiven Atommüll am AKW Brunsbüttel. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hob das Oberverwaltungsgericht auf Klage der Familie Dreckmann und mit Unterstützung von Rechtsanwalt Wollenteit die Genehmigung für das Castor-Lager auf, weil diverse Sicherheitsnachweise nicht oder fehlerhaft erbracht worden wären.

Bis heute tun die Behörden und Betreiber aber so, als ob im Grunde alles gut wäre, aber der notwendige Geheimschutz eben verhindere, den Gerichten die tollen Gutachten zur Terror-Abwehr/Sicherung zeigen zu können. Schon diese Vorgehensweise des heutigen Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE), gestützt vom BMU, wirft massive Fragen auf. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zur 17. AtG-Novelle machen sie aber klar: Elementare Sicherheitsbelange sollen jetzt der Überprüfung durch Anwohner*innen und Gerichte noch weitgehender als bisher schon entzogen werden.

Dokumentation der Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020 

BUND und Greenpeace lehnen 17. Novelle des Atomgesetzes ab: Gesetzgeber darf Gerichte nicht entmachten

Berlin. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt, das die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern und die Stellung der Gerichte stark beschneidet. Dies unterstreicht ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Beide Organisationen fordern, die Novelle ersatzlos zu streichen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Anwohnenden. Zwei deutsche Zwischenlager haben bereits seit 2013 nach Gerichtsurteilen keine Betriebsgenehmigung mehr. Dennoch werden sie auf behördliche Anordnung weiter betrieben. Der Gesetzgeber würde sich durch dieses neue Gesetz lästigen Klagen Anwohnender entziehen, die größtmögliche Vorsorge erwirken wollen. Gleichzeitig kratzt der Gesetzentwurf an der Glaubwürdigkeit des Standortauswahlverfahrens für ein Atommülllager. Denn während hier Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung propagiert werden, werden da Rechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten.“

Heinz Smital, Greenpeace-Atomexperte: „Der vorliegende Gesetzentwurf hebelt die Rechte von Bürgern, Bürgerinnen und Umweltschutzorganisationen aus. Damit will die Behörde künftig Gerichtsentscheidungen umgehen, die ihr Versagen bei der Sicherung von Atomanlagen offenbaren. So weigert sich der Bund seit den Terrorangriffen 2001, den möglichen Absturz großer Verkehrsflugzeuge auf Atomkraftwerke in die Planungen mit einzubeziehen und den Betreibern entsprechende Auflagen zur zusätzlichen Sicherung der Anlagen vorzuschreiben. Stattdessen soll nun mit einer Gesetzesänderung der jahrelange fahrlässige Umgang mit neuen Bedrohungslagen nachträglich legalisiert werden.“

Der Gesetzentwurf formuliert einen sogenannten Funktionsvorbehalt, der die Spielräume der Behörden beziehungsweise der Exekutive erweitern und die Gerichtsbarkeit stark einschränken soll. Dies würde, so das Rechtsgutachten von Ulrich Wollenteit, den „Schutz gegen Einwirkungen Dritter“ verfassungswidrig der Rechtskontrolle entziehen, einzig zur Befriedigung der Bedürfnisse der Exekutive.

BUND und Greenpeace lehnen die 17. Novelle des Atomgesetzes in dieser Form kategorisch ab. Stattdessen sollte sich der Gesetzgeber, wie vom Bundesverfassungsgereicht Ende September 2020 gefordert, umgehend mit der Überarbeitung der 16. AtG Novelle befassen.

Mehr Informationen:
Stellungnahme zur 17. AtG-Novelle von Rechtsanawalt Dr. Ulrich Wollenteit: www.bund.net/atomgesetz-stellungnahme
Greenpeace: „Bundesverfassungsgericht: Entschädigungen für AKW-Betreiber werden neu geregelt – Beim Ausstieg geschlampt“: https://www.greenpeace.de/themen/energiewende/atomkraft/beim-ausstieg-geschlampt
BUND Studie „Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle“: www.bund.net/zwischenlagerstudie-2020

 

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