Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat als Referentenentwurf eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Noch bis zum 4. September läuft die Anhörung der Verbände und der Bundesländer. Der Entwurf ist hier als PDF. Danach müssen die Änderungen eingearbeitet werden, bis der Entwurf dann nach einem Beschluss des Kabinetts in den Bundestag eingebracht und beraten und voraussichtlich im Umweltausschuss weiter diskutiert wird.

Vorteil Elbe und Klima – Dumm für Vattenfall: Kohlekraftwerk Moorburg weiter ohne Elbwasser-Kühlung

Die von Vattenfall angestrebte Kühlung des klimaschädlichen Kohlekraftwerks in Moorburg mit großen Mengen Elbwasser bleibt vorerst verboten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt damit zunächst das Urteil in einem vom BUND Hamburg gegen Vattenfall und die Genehmigungsbehörde angestrebten Verfahren. Das berichtet die SHZ. Die Pressemitteilung des OVG ist hier. Das Kohlekraftwerk Moorburg, Norddeutschlands größer Klimakiller, der für die Stromerzeugung im Grunde überflüssig ist und dem Konzern Vattenfall seit Jahren nur Verluste bringt, muss daher weiterhin mit einem Hybrid-Kühlturm betrieben werden. Allerdings stellt das OVG fest, dass „die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden können“.

Die Umweltbehörde als Beklagte teilt mit: „Kühlturm in Moorburg läuft zunächst weiter – Wasserrechtliche Erlaubnis muss nachgebessert werden“. (Siehe vollständig unten). Die von Vattenfall angestrebte und von der Stadt Hamburg erteilte Genehmigung zur Kraftwerks-Kühlung mit großen Mengen Elbwasser hätte die ohnehin belastete Elbe weiter aufgeheizt und so das gesamte Ökosystem Elbe weiter geschädigt.

Der BUND selbst reagiert mir dieser PM auf das Urteil: „Kohlekraftwerk Moorburg: BUND Hamburg gewinnt Prozess gegen Vattenfall und Umweltbehörde – Kraftwerk darf weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser kühlen / BUND fordert Umweltbehörde auf, keine Revision einzulegen, sondern das Urteil im Sinne der Elbe zu akzeptieren.“ Der NDR berichtet hier.

Stephan Jersch, zuständiger Bürgerschaftsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE reagiert ebenfalls mit einer PM, hier und hier: „Die grüne Umweltbehörde muss dafür sorgen, dass eine Durchlaufkühlung auch für die Restlaufzeit von Moorburg nicht möglich wird. Es darf nicht sein, dass der rot-grüne Senat den klimaschädlichen Kohlestrom aus Moorburg für Vattenfall wirtschaftlicher macht.“

Vattenfall selbst verweist auf dieMöglichkeit, dass es nach dem Urteil nun um ein weiteres Verfahren geht, „in dessen Ergebnis eine rechtsfehlerfreie wasserrechtliche Erlaubnis stehen soll.“ Siehe auch Hamburg1

Noch am Sonntag hatten über 500 Menschen gegen das extrem klimaschädliche Vattenfall-Kraftwerk in Moorburg demonstriert. Auf der Kundgebung der Fahrraddemonstration, zu der der BUND und Fridays For Future aufgerufen hatten, sprach auch eine Vertreterin von Ende Gelände und den AntiKohleKids. Parallel protestierten auf der Elbe Klima-Aktivist*innen vor der Anlagestelle für die Kohlefrachter, mit denen das Kraftwerk Moorburg versorgt werden muss. Dazu z.B. der NDR, die MoPo und die Tagesschau.

Die Genehmigung von Moorburg war auch Gegenstand eines intransparenten und fragwürdigen Deals vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington, dass Vattenfall angerufen hatte. Teil des Deals waren vermutlich auch Auflagen, die in diesem Verfahren vom BUND zum Thema gemacht wurden und bis heute geheim gehalten werden. Konzernpolitik, von der sich das rot-grün regierte Hamburg endlich distanzieren sollte. Auch mit Blick auf die noch immer laufende Schadensersatzforderung von Vattenfall in Sachen Atomausstieg, wo das Unternehmen über fünf Mrd. Euro von den Steuerzahler*innen erpresst.

Der BUND hat noch am Sonntag über die Aktionen berichtet (siehe auch unten im Text). Zum Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung siehe auch hier.

Moorburg Demonstration 2020

 

 

 

 

 

PM Umweltbehörde Hamburg: 2. September 2020
Kühlturm in Moorburg läuft zunächst weiter – Wasserrechtliche Erlaubnis muss nachgebessert werden

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat im Verfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis am Kraftwerk Moorburg entschieden. Nach einem langen Rechtsstreit und mehreren höchstrichterlichen Urteilen herrscht jetzt Klarheit.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begrüßt diese Klarheit. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kraftwerk muss nachgebessert werden. Für eine genaue Beurteilung des Richterspruchs und seiner Folgen müssen wir die Urteilsbegründung abwarten. Wenn die Wiederaufnahme der Durchlaufkühlung beantragt wird, müssen die Auswirkungen für das Ökosystem der Elbe genau betrachtet und geprüft werden. Die Bundesregierung hat den Kohleausstieg beschlossen, deshalb hat die Kohleverstromung in Moorburg so oder so eine begrenzte Restlaufzeit. Bis auf Weiteres wird am Kraftwerk Moorburg der Kühlturm laufen.

PM des BUND Hamburg zum Urteil: Kohlekraftwerk Moorburg: BUND Hamburg gewinnt Prozess gegen Vattenfall und Umweltbehörde:

02. September 2020 | Kraftwerk darf weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser kühlen / BUND fordert Umweltbehörde auf, keine Revision einzulegen, sondern das Urteil im Sinne der Elbe zu akzeptieren

Der BUND Hamburg hat am Dienstag erneut ein Urteil für den Schutz der Tideelbe erstritten. Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg nach einer Klage des BUND die Erlaubnis für die umstrittene Entnahme von bis zu 64,4m³/s für den Betrieb des Kraftwerkes über eine Durchlaufkühlung aufgehoben. (Az. 5 E 11/08). Die für die wasserrechtliche Erlaubnis zuständige Umweltbehörde legte daraufhin gemeinsam mit dem Betreiber Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches das Verfahren im Frühjahr 2018 an das OVG zurückverwies. Das OVG hat gestern nun klargestellt, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2010 gegen geltendes Recht verstößt.

„Ein wirklich guter Tag für die Tideelbe! Das Vattenfall-Kraftwerk ist nicht nur ein gigantischer Klimakiller, sondern schädigt massiv die Fischfauna der Elbe, wenn es mit Elbwasser gekühlt wird. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen, dass z.B. die Bestände des Stints, der noch vor einigen Jahren als „Massenfisch“ in der Elbe galt, dramatisch zurückgegangen sind“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Das OVG Hamburg ist der Auffassung des BUND gleich in mehreren wichtigen Punkten gefolgt. So seien die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungs¬verbots sowie des FFH-Gebiets¬chutzrechts (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und des „besonderen Artenschutzrechts“ der Europäischen Union nicht eingehalten worden. Insbesondere für wandernde Fischarten und die den Aalen ähnlichen Neunaugen fehlten Untersuchungen zu schädigenden Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs. Die Richter sahen zudem die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit verletzt.

„In der Summe haben die Behörde und der Energiekonzern Vattenfall erneut eine Klatsche kassiert. Wir hoffen sehr, dass sie das Urteil zum Wohl der Elbe nach nunmehr zwölf Jahren Prozessdauer akzeptieren und nicht erneut in Revision gehen. Allein vor dem Hintergrund der Klimakrise muss das ohnehin defizitäre Kohlekraftwerk schnellstmöglich abgeschaltet werden. Bürgermeister Peter Tschentscher hat in Aussicht gestellt, dafür zu sorgen, dass die Kohleverbrennung in Moorburg bis 2025 eingestellt wird. Nun hat er einen Grund mehr, sein Wort zu halten“, kommentiert Manfred Braasch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Die Urteilsbegründung wird für den Oktober erwartet. Der BUND Hamburg wurde im Verfahren von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte (federführend verantwortlich: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck, LL.M) vertreten.

Doku von der BUND Seite zur Demo vom 30. September: Kein Steuergeld für Moorburg / Kraftwerk erneut vor Gericht

30. August 2020 | Kohlekraftwerk Moorburg, Kohle, Klimaschutz

Fridays for Future, der BUND Hamburg und die BUNDjugend demonstrieren in Moorburg und fordern schnelle Abschaltung des Kohlekraftwerks ohne Entschädigung. Nicht die Bevölkerung, sondern Vattenfall selbst hat die drei Milliarden teure Fehlentscheidung zu verantworten.

Mehr als 500 Menschen sind heute dem Aufruf des BUND Hamburg, der BUNDjugend und Fridays for Future gefolgt und zogen in einem großen Fahrradkonvoi von der Umweltbehörde in Wilhelmsburg zum Kohlekraftwerk Moorburg. Dort protestierten sie lautstark gegen die Kohleverbrennung und forderten den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher auf, spätestens bis zum Jahr 2025 für die Abschaltung des Kraftwerks zu sorgen.

„Der Ankündigung der Bürgermeisters, die Kohleverbrennung im Kraftwerk Moorburg möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu stoppen, müssen schnell Taten folgen“, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dem Energiekonzern Vattenfall den Ausstieg zu vergolden und große fossile Alternativen etwa in Form einer Umrüstung auf Gasverbrennung aufzubauen. „Nicht die Steuerzahler*innen, sondern der Konzern selbst hat den Bau und damit die drei Milliarden teure Fehlentscheidung zu verantworten“, so Braasch.

„Während Hamburg mit 90 Prozent fossiler Energieerzeugung im bundesweiten Vergleich eines der Schlusslichter ist, hat allein Moorburg, seit wir im Dezember 2018 mit unseren Streiks begonnen haben, ca. zwölf Millionen Tonnen CO2 produziert. Als strukturstarkes Bundesland muss Hamburg jetzt eine radikale Kehrtwende in der Klimapolitik vollziehen, den Klimaplan überarbeiten und bis 2025 aus der Kohle aussteigen um bis 2035 klimaneutral zu sein“, fordert Annika Rittmann von Fridays for Future Hamburg.

„Das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ist ein Kohleverlängerungsgesetz, weil es den Weiterbetrieb bis 2038 und hohe Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken ermöglicht“, ärgert sich Sophia-Marie Schreiber von der BUNDjugend Hamburg. „Wir befürchten, dass der Energiekonzern Vattenfall pokert und das Kraftwerk trotz Unwirtschaftlichkeit laufen lässt, um ein Stück vom Entschädigungskuchen abzubekommen.“, so Sophia-Marie Schreiber.

Derweil verhandelt das Hamburger Oberverwaltungsgericht am 1. September eine Klage, mit der der BUND sich für eine „Elbe-verträglichere“ Kühlung des Kraftwerks einsetzt. Gegner im Verfahren sind in unheilvoller Allianz Vattenfall und die Umweltbehörde. Die Aktivist*innen hoffen, dass die richterliche Entscheidung im Sinne das BUND und damit für die Ökologie der Elbe ausfällt. „Die Stadt sieht sich offenbar immer noch verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen Vattenfalls zu schützen. Klima und Umwelt dürfen aber nicht länger den Wirtschaftsinteressen der Konzerne untergeordnet werden“, sind sich die Kohlegegner*innen einig.

Für Rückfragen vor Ort:
Manfred Braasch, BUND-Landesgeschäftsführer, mobil 0172 408 34 01
Franka Warszawa, Fridays for Future Hamburg, mobil 0157 83504017
Sophia-Marie Schreiber, BUNDjugend Hamburg, mobil 0157 50146317

Atomtransporte Hamburg: BUND fordert schärferes Vorgehen vom rot-grünen Senat

Der rot-grüne Senat in Hamburg rühmt sich, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit den Hafenbetrieben dafür gesorgt zu haben, dass Atomtransporte mit sogenannten „Kernbrennstoffen“ nicht mehr durchgeführt werden. Anfragen der Links-Fraktion aber zeigen: Die Zahl der Atomtransporte mir radioaktiven Stoffen hat sich nicht wesentlich geändert. Der BUND in Hamburg hat deshalb den rot-grünen Senat aufgefordert, mehr gegen die für den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken erforderlichen Atomtransporte zu unternehmen. (Foto: Extreme Umweltzerstörung: Uran aus den Minen in Namibia darf weiter ohne Einschränkungen durch den Hafen Hamburg gehen.)

Ein Grund, für die weiter hohe Zahl von Atomtransporten ist: Die Atomunternehmen verlagern einen Teil der Transporte vom Seeweg auf die Straße und gehen dann über andere Häfen, z.B. in Rostock. Das passiert bei den sogenannten Kernbrennstoffen, in denen angereichertes Uran verwendet wird. Ohne jede Einschränkung können aber auch viele andre radioaktive Stoffe weiter über den Hafen transportiert werden, solange sie nicht als Kernbrennstoff gelten. Meist sind das radioaktive Stoffe, die erst im nächsten oder übernächsten Verarbeitungsschritt z.B. im westfälischen Gronau zu einem Kernbrennstoff umgewandelt werden.

  • Alles über die deutschen Uranfabriken auf umweltFAIRaendern.

Ein Beispiel? Uran aus Namibia kommt immer wieder als „sonstiger radioaktiver Stoff“ nach Hamburg. Hier wird das Uranerz, sogenanntes Yellow Cake auf Güterzüge verladen und geht nach Südfrankreich. Dort wird es mit Fluor versetzt und danach geht die Reise weiter in eine Urananreicherungsanlage, z.B. im südlichen Frankreich an der Rhone oder nach Gronau in Westfalen. Wenn es diese Anreicherungsanlagen verlässt ist aus einem radioaktiven Stoff Kernbrennstoff geworden. Der Grund: Das für die Kernspaltung erforderliche Uran-Isotop 235 ist jetzt nicht mehr auf dem natürlichen Niveau von rund 0,7 Prozent, sondern nun auf drei bis fünf Prozent erhöht. Schon ab dieser Anreicherung ist das Material wesentlich einfacher für eine nukleare Kettenreaktion – wie man sie im Atomkraftwerk braucht – zu verwenden. Und damit wird es auch für Missbrauch interessanter. Daher werden Kernbrennstoffe gegenüber sonstigen radioaktiven Stoffen einem erheblich schärferen rechtlichen Kontroll-System unterworfen. Mit der Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt hat das aber nicht unbedingt etwas zu tun.

In einem Brief an den rot-grünen Senat und an die Bürgerschaftsfraktionen fordert der BUND Hamburg jetzt vom rot-grünen Senat mehr Engagement. Er soll intensiver gegen Atomtransporte und z.B. über den Bundesrat auch gegen die damit oft im Zusammenhang stehen Uranfabriken in Gronau und Lingen vorgehen. Deren Betrieb ist bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und tragt zum weltweiten AKW-Betrieb bei.

Insgesamt 19 Kernbrennstoff-Transporte sind von Ende April bis Ende Juli 2020 per LKW über Hamburgs Straßen – nicht über den Hafen – abgewickelt worden. In den meisten Fällen waren das frische Uran-Brennelemente aus Schweden für z.B. Atomkraftwerke in Frankreich und Deutschland oder aus Lingen für Atomkraftwerke z.B. in Schweden. Außerdem spielte die Uranfabrik in Gronau mit angereichertem Uranhexafluorid in Richtung Schweden eine Rolle.

In 14 Fällen gingen außerdem radioaktive Stoffe, die meist mit dem späteren Einsatz in Atomkraftwerken zusammenhängen, über den Hamburger Hafen.

Dokumentation BUND-Forderung: Atomtransporte raus aus Hamburg, 26. August 2020 | Atomkraft

Wenn Deutschland aus der Atomkraft aussteigen will, müssen auch konsequent alle Atomtransporte eingestellt werden. Die Transporte durch Hamburg dienen weiterhin der Versorgung von Atomkraftwerken in aller Welt.

Der BUND-Arbeitskreis Energie hat sich in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden und Umweltbeauftragten der Parteien SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE und FDP gewandt mit der Bitte dafür zu sorgen, dass Atomtransporte über Hamburger Gebiet baldmöglichst eingestellt werden.

Nur ein Teil der über den Hamburger Hafen stattfindenen Atomtransporte ist von dem bisher freiwilligen Verzicht der Umschlagsunternehmen betroffen. Auch über Hamburgs Straßen laufen Transporte mit Kernbrennstoffen, weil diese nach Atomrecht nicht von einem Bundesland eingeschränkt werden können.

Viele dieser Transporte stehen mit dem unbefristeten Betrieb der Urananreicherung und der Brennelemente-Herstellung  in Gronau und Lingen in Verbindung. Beide Anlagen sind vom Atomausstieg bislang ausgenommen, dienen aber der Versorgung von Atomkraftwerken in aller Welt.

Der BUND fordert daher den Hamburger Senat auf, sich im Bundesrat für eine Stilllegung dieser Uranfabriken einzusetzen, um so den tatsächlichen Ausstieg Deutschlands aus der Atomindustrie voranzutreiben.

Stilllegung AKW Brokdorf – Mehr Sicherheit auch beim Rückbau gefordert

Insgesamt über 800 Einwender*innen – darunter die BUND Landesverbände von Schleswig-Holstein und Hamburg (dort ist auch die umfassende Einwendung online) – fordern auf Initiative von „Brokdorf-Akut“ von der Landesregierung in Schlewswig-Holstein mehr Sicherheit beim geplanten Rückbau des noch bis Ende 2021 am Netz befindlichen Atomkraftwerk Brokdorf. Darüber berichtet unter anderem der NDR oder das Neue Deutschland. Zuvor hatte die grüne geführte Atomaufsicht in Kiel die Öffentlichkeitsbeteiligung für die atomrechtliche Abbaugenehmigung in Corna-Zeiten mitten in den Sommerferien gestartet. Die Behörde wird sich nun mit den Einwendungen befassen und dann zu einem Erörterungstermin einladen, auf dem die Argumente für mehr Sicherheit diskutiert werden. Die Frage ist, ob die Behörde damit so verfährt, dass erst ein möglichst späterer Termin erfolgt, um eine „Vor-Ort-Live“-Diskussion möglich zu machen. Wegen der Corona-Regelungen könnte auch eine Video-Veranstaltung oder gar keine angeordnet werden. Für besondere Eile gibt es in dem Verfahren angesichts des geplanten Abschalttermins eigentlich keinen Grund. Es stünde einem grünen Atomministerium natürlich gut zu Gesicht, die ohnehin mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt unter den Coronoa-Einschränkungen nicht noch weiter zu beschneiden.

Endlagersuche hochradioaktive Abfälle: Bundesamt eiert zu ersten Einsichten

Nach viel Kritik über den geplanten Ablauf des Suchverfahrens nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle kommt das zuständige Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung langsam zur Besinnung. Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Ende September nun den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete vorlegt und darin erstmal für ein solches Atommüll-Endlager geeignete Regionen benennt, wird Mitte Oktober in Kassel nun wohl doch nur eine Infoverstaltung stattfinden – und noch nicht wie bisher vom BASE gegen massiven Protest beschleunigt vorangetrieben, die nach Gesetz auf sechs Monate befristete Teilgebiete-Konferenz. Unklarheiten aber bleiben beim wenig transparenten Kurs von BASE. Aber das ist vermutlich auch Folge der Gesichtswahrung beim zurück rudern? Und ein neuer Vorschlag für die Präsens-Veranstaltung in Kassel, zu der nun maximal 200 Gäste zugelassen werden sollen – und einer ingesamt per Video-Konferenz geplanten Veranstaltung – dürfte noch heftige Diskussionen angesichts des brisanten Themas zur Folge habe. Immerhin gilt es, eine Eskalation wie jahrzehntelang um den bislang einzigen (ehemaligen oder auch wieder künftigen) Standort Gorleben zu verhindern. Ohnehin keine leichte Aufgabe. Aber im Zeichen von Corona ganz sicher noch ein gutes Stück schwerer.

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