Transparente Endlagersuche? Wirtschaftliche Interessen statt Öffentlichkeit?

Viel zu spät hatte die Bundesregierung das überfällige Gesetz Anfang März in den Bundestag eingebracht, mit dem sichergestellt werden muss, dass die Öffentlichkeit bei der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle die versprochene Einsicht in alle für Entscheidungen relevante Vorgänge erhält. In diesem Fall geht es um die geologischen Daten, die z.B. für den anstehenden Teilgebiete-Bericht genutzt werden, in dem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Vorschlag vorlegen wird, welche Regionen künftig bei der weiteren Standortsuche eine Rolle in der weiteren Erkundung spielen sollen. Um deren Empfehlungen nachzuvollziehen, müssen die Bürger*innen nachvollziehen können, warum ihre Region in Frage kommen könnte. Doch statt angesichts des hohen öffentlichen Interesses an einem solchen Atommülllager einfach klar zu stellen, dass die Datenfreigabe zulässig ist, hat die Bundesregierung den Unternehmen aus der Erdgas- und Ölbranche einen hohen Schutz für ihre Geodaten eingeräumt. Erst nach einer Anhörung im Bundestag kam es zu einigen Nachbesserungen durch die Fraktionen der Großen Koalition. Doch selbst mit etwas gutem Willen, wird aus einer schwachen Vorlage kein Transparenzgesetz. Nachdem die Grünen in Atomfragen in den letzten Jahren in Sachen Atommüll viele Maßnahmen der Bundesregierung mitgetragen haben, wollen sie jetzt auf der kommenden Sitzung am Freitag im Bundesrat auf deutliche Verbesserungen drängen. Auch das Nationale Begleitgremium hat auf die bisher im Bundestag beschlossene Fassung kritisch reagiert. Vom unabhängigen Wächter werde das NBG nun zur Partei im Verfahren, heißt es dort in einer Stellungnahme.

Strahlenbedingte Krebserkrankung? Streit um Anerkennung als Berufskrankheit

Krebserkrankungen durch berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atomanlagen? Und wie ist das für Betroffene hinsichtlich der Anerkennung einer solchen Erkrankung durch die Berufsgenossenschaften? Über einen solchen Fall berichtet in einem Artikel aus dem März das Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie. Es geht in dem Aufsatz von Rainer Frentzel-Beyme, Inge Schmitz-Feuerhake und Roland Wolff um drei Beschäftigte, die möglicherweise durch die Tätigkeit bei der Stilllegung einer ehemals von Siemens betriebenen Nuklearanlage im hessischen Hanau am Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) erkrankt sind. Neben Uran war dort auch Plutonium eingesetzt worden. Wolff hat jüngst in einer Pressemitteilung auf diese Problematik und den Aufsatz dazu hingewiesen (siehe unten als Dokumenation). Bis heute streiten die betroffenen Mitarbeiter darum, diese Erkrankung als beruflich verursacht anerkannt zu bekommen.

Dokumentation: Krebsfälle beim Rückbau in der Kerntechnik in Deutschland

27.04.2020 – Pressemitteilung von: Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)

Dipl.-Phys. Roland Wolff, Sachvertändiger Strahlenschutz (DGuSV)

Bremen. In Deutschland sind drei Neuerkrankungsfälle von Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) bei Arbeitern, die im Rückbau kerntechnischer Anlagen beschäftigt waren, aufgetreten. Darüber berichtet das Zentralblatt für Arbeitsmedizin im März auf seinem Online-Portal. Die betroffenen Arbeiter erkrankten an einem B-Zell-Lymphom im Alter zwischen 46-52 Jahren. NHL sind in dieser Altersgruppe nur sehr selten zu erwarten. Alle drei Patienten waren mit Abrissarbeiten u.a. bei derselben ehemaligen Brennelementefabrik beschäftigt, wo neben Uran auch Plutonium verarbeitet wurde. Beides spricht gegen ein spontanes oder zufälliges Auftreten der Lymphome. Inkorporiertes Uran wurde in zwei Fällen, inkorporiertes Plutonium in einem Fall nachgewiesen. Allgemein wird das Knochenmark bei Lymphomen als Risikoorgan angesehen, NHL gehen jedoch vornehmlich von peripheren Lymphozyten aus. Aus der Literatur folgt, dass sich Uran- und Plutoniumverbindungen in den Lymphknoten anreichern. Dort führt die kurzreichweitige Alphastrahlung zu einer lokal hohen Strahlenexposition. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die unzureichende Berücksichtigung von Plutonium sowie das gängige Stoffwechselmodell mit Knochenmark als Risikoorgan die berufliche Strahlendosis unterschätzt. Die Dosis aufgrund der amtlichen Personendosimetrie kann daher in den drei Fällen lediglich eine untere Grenze für die berufsbedingte Strahlenexposition sein. Inkorporierte Radionuklide durch Stäube beim Abriss kerntechnischer Anlagen sollten daher bei der Anerkennung von Berufskrankheiten stärker in Betracht gezogen werden.

Frentzel-Beyme, R., Schmitz-Feuerhake, I. & Wolff, R. Non-Hodgkin-Lymphome bei strahlenexponierten Arbeitnehmern. Zbl Arbeitsmed (2020).
https://doi.org/10.1007/s40664-020-00391-w

Bremen, 26.04.2020 – Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.

Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)
Dipl.-Phys. Roland Wolff, Lausanner Strasse 47, 28325 Bremen, Tel: 0421 98500688,
https://wolff-roland.dgusv.de/

Dipl.-Physiker Roland Wolff ist anerkannter und zertifizierter Sachverständiger für Strahlenschutz, Medizinphysik und Strahlenphysik des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes (DGuSV). Herr Wolff hat ein Studium der Physik und der Medizinphysik abgeschlossen und besitzt die Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten.

Moratorium, Endlagersuche, Bürgerbeteiligung, ein Bericht und ein Virus

Der BUND, das Nationale Begleitgremium und andere fordern eine Verschiebung für den bislang zum dritten Quartal 2020 angekündigten „Teilgebiete-Bericht“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Darin sollen diejenigen Regionen ermittelt werden, die künftig für die Endlagersuche nicht mehr in Frage kommen oder aber künftig in das weitere Verfahren offiziell einbezogen werden sollen. Dieser Vorschlag soll dann in einer Teilgebiete-Konferenz mit Betroffenen in drei Sitzungen innerhalb eines halben Jahres diskutiert werden. Anschließend soll der Bundestag das Ergebnis per Beschluss festlegen. Weil die staatlichen Einrichtungen offenbar in jedem Fall diesen Beschluss noch im Sommer 2021 vor der Bundestagwahl im September haben wollen, gibt es Zeitdruck. Da kommen Verschiebungsforderungen gar nicht gut an. So haben die BGE und auch das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung (BASE) entsprechende Forderungen kurzerhand zurückgewiesen. Selbst die massiven Einschränkungen und Probleme für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Corona-Krise sind für die Behörden und Gesellschaften keinerlei Problem. Dabei ist genau Transparenz und Bürgerbeteiligung mit einem sehr hohen Stellenwert als Konsequenz aus dem Desaster in Gorleben in das neue Gesetz geschrieben worden.

Der Antwortbrief von BASE an das NBG ist hier online. Der BUND wird in einem gemeinsamen Schreiben von BASE und BGE abgefertigt.

Eilantrag für Abschaltung Heizkraftwerk Wedel

Anwohner*innen haben jetzt im Eilverfahren die Abschaltung des Heizkraftwerks Wedel vor Gericht beantragt. Anlass sind die seit längerem andauernden Streitigkeiten über Emissionen von laut Gutachten gesundsheitschädlichen Partikeln. Jahrelang hat der ehemalige Eigentümer Vattenfall Probleme bestritten. Inzwischen gehört das kohlebefeuerte Uralt-Kraftwerk im Zuge der Rekommunalisierung wieder der Stadt Hamburg. Doch am Umgang gegenüber den besorgten Menschen hat sich offenbar nichts geändert. Der NDR berichtet hier. Bis ins letzte Jahr wird hier von der Bürgerinitiative über die Kontroverse berichtet. Der Linke Bürgerschaftsabgeordnete Stephan Jersch kommentiert hier in einer PM, warum die Bürger*innen zu einer solchen Klage gezwungen werden und welche Folgen eine gerichtlich angeordnete Abschaltung hätte. Seit vielen Jahren läuft parallel zu den Klima- und Gesundheitsrisiken ein Prozess, das alte Kraftwerk zu ersetzen. Auch hier kommt es unter der Regie von ehemals Vattenfall und jetzt rot-grünem Senat nicht wirklich voran.

BGZ über 100 Jahre verlängerte Zwischenlagerung: Was ist zu tun?

Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls wird in Deutschland länger dauern, als ehemals von Behörden und Unternehmen geplant und den Bürger*innen versprochen. Nachdem CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne die Atomkonzerne von der (finanziellen) Verantwortung für diese Abfälle befreit haben, ist die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) zuständig. Ende Oktober hatte diese BGZ mit Blick auf die verlängerten Zwischenlagerzeiten einen Workshop veranstaltet, um die wissenschaftlichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Fragen genauer zu analysieren und zu klären, welche Anforderungen entstehen, für die es weiterer Forschung bedarf. Jetzt ist der Bericht der BGZ zu dieser Veranstaltung hier veröffentlicht (PDF). (Auch hier direkt.)

Außerdem zum Thema:

 

 

×