BUND fordert: Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

DOKUMENTATION Pressemitteilung BUND: „Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am  Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umzusetzen. Der Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge der Kommission, sagte Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

„Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz“, sagte Weiger. So sei durch das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ein Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht ausgeschlossen. „Insbesondere die Regelungen zu Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen dringend nachgebessert werden“, so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen sowie ein öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die Vorschläge der Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der nötige Vertrauensaufbau für das Standortauswahlverfahren nicht gelingen können. Bislang fehle etwa eine Rechtsschutzmöglichkeit in der wichtigen ersten Phase des Standortauswahlverfahrens. Außerdem sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl untertägiger Untersuchungen vor. „Dringend erforderlich ist eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie Granit, Ton und Salz“, forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des Suchverfahrens auf hochradioaktiven Müll zu verankern. „Das Suchverfahren für hoch radioaktiven Atommüll darf nicht mit zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der Urananreicherung belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss unverzüglich ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden“, forderte der BUND-Vorsitzende.“

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes: www.bund.net/standag-novelle<http://www.bund.net/standag-novelle>

Interaktive Grafik zum Atomendlager-Suchverfahren mit BUND-Kritik: www.atommuell-lager-suche.de<http://www.atommuell-lager-suche.de>

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, E-Mail: thorben.becker@bund.net<mailto:thorben.becker@bund.net> bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net<mailto:presse@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>

 

Greenpeace zur Atommüll-Endlager-Suche: Handlungsempfehlung längerfristige Zwischenlagerung

Zu der für Mittwoch geplanten Anhörung im Bundestag zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommission für eine neue „Endlager“-Suche erneuert Greenpeace in einer Stellungnahme die Forderung, angesichts zahlloser Unzulänglichkeiten das komplette Standortauswahlgesetz schlicht zurückzunehmen und einen tatsächlichen Neustart zu versuchen. In dem Papier schlägt Greenpeace angesichts des verkorksten Gesetzes und der unzureichenden Empfehlungen vor, das „Offenkundige“ zu tun: Wenn sich ohnehin die Suche und Einrichtung eines „Endlagers“ um längere Zeiträume verschieben dürfte, dann muss alle Aufmerksamkeit den Zwischenlagern gelten. Dort sollen dann nicht nur die hochradioaktiven Abfälle länger gelagert werden, sondern auch die für den ebenfalls ungeeigneten Endlagerstandort Schacht Konrad, also die leicht. und mittelradioaktiven Abfälle. Um Atomtransporte zu begrenzen, sollten diese neuen Lager am besten dort entstehen, wo sie jetzt sind, ausgestattet auch mit heißen Zellen zur Reparatur und Wartung der Castoren. (Foto: Castoren, GNS)

In dem Papier stellt Mathias Edler für Greenpeace fest: „Da niemand heute sagen kann, wie sich die Überschreitung des bisher geplanten und genehmigten Zwischenlager-Zeitraums von 40 Jahren auf Stabilität und Integrität der Atommüll-Behälter und der in ihnen enthaltenen Brennelemente oder HAW-Kokillen auswirkt, sind neue Zwischenlagerbauwerke mit entsprechenden Wartungs- und Umverpackungseinrichtungen („Heiße Zelle“) nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu entwickeln und zu errichten.

Die neuen Zwischenlager müssen so ausgelegt sein, dass sie

1. für einen Zeitraum von mind. 100 Jahren dafür sorgen, dass der sicherheitstechnische Zustand der Behälter sich nicht verändert,

2. ein Mehrbarrierensystem gegen mechanische und thermische Einwirkungen besitzen,

3. die Behälter wirksam vor allen denkbare n Umwelteinflüssen schützen (Erdbeben, Überflutung, Feuer, Sturm, Starkregen etc.),

4. wirksamen Schutz vor terroristischen und kriegerischen Aktivitäten bieten,

5. die Möglichkeit zum Öffnen der Behälter zwecks Kontrolle, Instandhaltung und Reparatur bieten (so genannte „Heiße Zelle“).

Ob es sich dabei um stark verbunkerte Gebäude auf der Erdoberfläche wie in den Niederlanden oder um entsprechende Gebäude oberflächennah unter der Erde handelt, hängtu.a. jeweils von den regionalen Gegebenheiten ab und sollte Gegenstand von zügig zu initiierenden Forschungsprojekten sein. Um ein Transportrisiko zu minimieren, plädieren wir für die Entwicklung entsprechender Zwischenlagerbauwerke an jedem Standort, an dem heute hochradioaktive Abfälle lagern.

Da auch die so genannte Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen bisher ungeklärt ist und sich die Probleme an nahezu allen Zwischenlagerstandorten häufen, sind diese Abfälle in o.g. Überlegungen mit einzubeziehen.“

Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA: US-Umweltorganisation kritisiert vorgesehene Gesetzesregelung

Im Bundestag läuft derzeit eine Diskussion über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle aus Forschungsreaktoren (siehe unten). Anlass ist die geplante Novellierung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission in das Standortauswahl- und in das Atomgesetz. Die Fraktion DIE LINKE trägt diesen Entwurf derzeit nicht mit. Die Kommission hatte mit Blick auf 152 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen, die von Jülich aus in die USA verschoben werden sollen, ein generelles Verbot vom Bundestag gefordert. Jetzt erreichte den Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) eine Stellungnahme der us-amerikanischen Umweltorganisation Savannah River Site Watch, in der sich deren Sprecher Tom Clements kritisch mit den möglichen Schlupflöchern des bestehenden Regelungsvorschlags beschäftigt und deren Folgen betrachtet. (Foto: Tom Clements (rechts) nach einem Treffen mit Hubertus Zdebel 2014 im Bundestag, Mitte Peter Bastian, Sofa Münster)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, und Tom Clements lehnen derartige Exporte strickt. Für Zdebel braucht es eine glasklare Regelung des Export-Verbots ohne Schlupflöcher. Er setzt sich dafür ein, dass es keinerlei Atomtransporte gibt, sondern in Jülich für diese Abfälle ein neues und sicheres Lager gebaut werden muss.

Bislang wurde von dem staatlichen Betreiber des Forschungszentrums in Jülich und vom Bundesministerium für Forschung ein Export in die USA geplant, ohne dass bei der dortigen Bearbeitung entstehende Abfälle von Deutschland wie in anderen Fällen üblich, zurück genommen werden müssten. Gegen solche Exporte hatte sich die „Endlager“-Kommission klar ausgesprochen.

In dem jetzigen Vorschlag zur Umsetzung des von der Kommission geforderten Exportverbots ist nun aber zum Beispiel die Rede davon, dass Exporte ins Ausland möglich wären, wenn eine Konditionierung für das Ziel einer Endlagerung in Deutschland erforderlich wären. Unter anderem damit setzt sich Tom Clements in dem Papier auseinander und zeigt auf, welche Auswirkungen das hätte.

SRS-Watch lehnt derartige Atomtransporte in die USA grundsätzlich ab. Die Organisation verweist in ihrem Papier darauf, dass es ein neues Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben müsste, sollten Atomtransporte aus Jülich zur „Konditionierung“ mit entsprechenden Rückführungen nach Deutschland tatsächlich ins Auge gefasst werden.

Um diesen Vorschlag für die anstehende Gesetzesnovelle geht es:

Artikel 2, Änderung des Atomgesetzes
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S.1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 3 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde. Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nach Satz 1 nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind.“

Veränderungssperre nur für Gorleben wird nicht verlängert

Die vor kurzem vom Bundesumweltministerium angekündigte Verlängerung der bis Ende März noch bestehenden Veränderungssperre für Gorleben als Endlagerstandort wird nicht vorgenommen. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Ministerium jetzt zurückgezogen. Nach den Plänen des Bundestages soll in den nächsten Wochen das Standortauswahlgesetz novelliert und mit einer Regelung ausgestattet werden, die künftig alle möglichen Standorte unter diesen Schutz stellt. Damit wäre das bisherige Alleinstellungsmerkmal für Gorleben an dieser Stelle aufgehoben und der Standort wie alle anderen auch formal gleich behandelt. Darüber berichtet unter anderem der Berliner Tagesspiegel. Ziel derartiger Maßnahmen ist es, einen möglichen Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle davor zu „schützen“, dass er durch entsprechende Eingriffe für diesen Zweck verhindert wird.

In der „Endlager“-Kommission und im Bundesrat hatte es zuletzt intensive Debatten um diese Veränderungssperre gegeben, weil damit weiterhin eine Alleinstellung für diesen Standort gegeben wäre. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Beteiligten mit der Bundesregierung verständigt, die Verlängerung nur noch bis Ende März 2017 zu bewilligen und an der Stelle nach dem Prinzip der Gleichstellung einen Vorschlag zu unterbreiten, der alle relevanten Standorte gleichermaßen unter diesen Schutz stellt. Ein Vorschlag ist im StandAG-Entwurf enthalten. Nach der Befassung im Bundestag soll der Bundesrat am 31. März darüber befinden.

Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz dazu: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesumweltministerin einlenkt und auf eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben verzichten will. Die Atommüll­kommission hatte eine Lösung gefordert, die das alte Recht für Gorleben beendet. Das Ziel ist der Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Lager für hoch radioaktive Abfälle. Dieser Prozess soll ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparent geführt werden.“

Greenpeace hat gegen die bestehende Regelung, die am 31. März ausläuft, Klage eingereicht. Noch im März soll sich das zuständige Gericht mit dieser Klage erneut befassen.

Weniger Lärm: BUND Hamburg will Nachtflüge einschränken

Mit einer Volkspetition will der BUND in Hamburg das bestehende Nachtflugverbot am Flughafen erweitern und Ausnahmen strenger kontrollieren lassen. „Wir fordern den Hamburger Senat und die Bürgerschaft auf, die Betriebserlaubnis für den Hamburg Airport so zu beschränken, dass werktags von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr keine Flüge mehr stattfinden. Für Sonn- und Feiertage muss das Nachtflugverbot von 22 bis 8 Uhr gelten“, heißt die Forderung. Wenn diese von 10.000 WahlhamburgerInnen unterschrieben wurde, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen. Die Stadt kann als Mehrheitseignerin des Flughafens eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragen, die Wirtschaftsbehörde müsste dieser stattgeben. Mit einer Aktion am Flughafen hatte der BUND Hamburg diese Lärmschutz-Kampagne in der letzten Woche gestartet. In Wien hat ein Gericht vor kurzem den Neubau einer Start- und Landebahn sogar aus Klimaschutzgründen (Tagesspiegel) untersagt. (*)

Der AK Flugverkehr des BUND ist ziemlich sauer: „Die Lärmsituation am Hamburger Flughafen ist für die Anwohner*innen kaum noch zu ertragen. Insbesondere die Zahl der besonders störenden Flugbewegungen in der Nacht nach 22 Uhr ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich angestiegen – und dies trotz der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ von Senat und Flughafen.“

Nach Einschätzung des Umweltverbands stört der Flugverkehr in Hamburg die Nachtruhe von bis zu 100.000 Menschen in der Stadt und dem nördlichen Umland empfindlich. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen und verminderte Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern sind die Folgen. Geschäftsführer Manfred Braasch ergänzt: „Es gibt ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, aber kein Recht auf Mobilität zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Flugbetrieb am Hamburger Airport ist schon tagsüber eine enorme Belastung. Eine konsequente Nachtruhe von 22–6 Uhr ist schlicht ein Gebot der Fairness gegenüber den Menschen, die dort leben“.

Martin Mosel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises „Luftverkehr“, ergänzt: „Jeder Rasenmähereinsatz ist stärker reglementiert als der Flugbetrieb am Airport Hamburg.  Bislang haben alle Ankündigungen zur Lärmminderung, auch der 16-Punkte-Plan von Senat und Flughafen, die Lage eher verschlechtert als verbessert.“

Bereits im Januar hatte der Hamburger BUND auf die wachsenden Lärmbelastungen durch den Hamburger Flughafen aufmerksam gemacht und kritisiert: „Fluglärm macht krank und es wird immer lauter am Airport. Die Lebensqualität vieler Hamburger wird den Interessen des Flughafens untergeordnet. Die groß angekündigte Pünktlichkeitsoffensive von Airport und Airlines hat erkennbar nichts gebracht und die politischen Beschwichtigungsversuche laufen ins Leere. Jetzt hilft nur ein klares Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr“, so Braasch.

In der Januar-PM ist weiter zu lesen: „Das Lärmkontingent beschreibt die flächenmäßige Ausbreitung des Fluglärms oberhalb von 62 dB (A) Dauerschall und wird in Hamburg seit 1999 genormt berechnet. In 2016 umfasste die Fläche, in der Anwohner dieser Dauerbelastung ausgesetzt sind, 13,96 Quadratkilometer gegenüber 13,1 km² im Jahr 2000.

Derzeit sind am Hamburger Flughafen Flüge zwischen 22 und 23 Uhr erlaubt, verspätete Landungen sind auch zwischen 23 und 24 Uhr möglich. Die für die Menschen besonders belastenden Flugbewegungen zwischen 22 und 24 Uhr lagen im Jahr 2012 noch bei 5.165, im letzten Jahr waren es bereits 7.088. Dies entspricht einer Zunahme von fast 30 Prozent. Die gesundheitlichen Folgen von gestörter Nachtruhe sind erheblich. Der Zusammenhang zwischen Fluglärm und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Depressionen ist wissenschaftlich belegt.

Der BUND Hamburg sieht zudem das enorme Wachstum des Flughafens kritisch. Seit 2013 kommen jedes Jahr rund eine Millionen Passagiere hinzu. Trotz größerer Flugzeuge ist dies zwangsläufig mit mehr Lärm und einer größeren Belastung für die Anwohner verbunden. Der Passagierzuwachs von einer Million verursachte eine Zunahme von ca. 10.000 Flügen. „Ein innerstädtischer Flughafen kann nicht grenzenlos wachsen.“ Betreiber und Senat müssen darauf eine nachhaltige Antwort finden und nicht noch mehr Billigflieger nach Hamburg locken“, so Manfred Braasch.“

Flugverkehr ist nicht nur Lärm

Im Tagesspiegel berichtet Dagmar Dehmer aktuell auch über ein Urteil, das europaweit von großem Interesse sein dürfte: „Der Sprecher der Flughafen Wien AG, Peter Kleemann, kann es noch immer kaum fassen, was das Bundesverwaltungsgericht Wien am 2. Februar entschieden hat: Die dritte Start- und Landebahn des Flughafens Wien darf aus Gründen des Klimaschutzes nicht gebaut werden. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Vorhaben zu Errichtung und Betrieb der dritten Piste widerspricht den öffentlichen Interessen des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes.“ Und weiter: „Grundsätzliche Rechtsfragen haben sich in dem Verfahren nicht gestellt, eine ordentliche Revision wurde daher nicht zugelassen.““

In Österreich selbst hat es heftige Reaktionen auf dieses Urteil gegeben: „Flughafen Wien: Harte Kritik an „politischem Urteil“. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die dritte Piste zu untersagen, wird von Umweltorganisationen bejubelt. Kritiker halten sie für eine „Themenverfehlung““, heißt es beispielsweise bei Die Presse. Die Stadt Wien hat erklärt, mit allen Mitteln gegen dieses Urteil vorzugehen.

Die Berliner Journalistin hat einige Anwälte gefragt, ob derartige Urteile auch in Deutschland denkbar wären: „Wäre ein Urteil wie das in Wien auch in Deutschland möglich? Darüber sind die Meinungen unter Umweltjuristen geteilt. Roda Verheyen sagt ohne lange nachzudenken: „Ja. Natürlich ist das möglich.“ Ein weiterer Anwalt wird erwähnt: „Der Berliner Umweltanwalt Remo Klinger kann sich nicht recht vorstellen, dass ein Urteil wie in Wien in Deutschland nach bisheriger Praxis der Gerichte möglich wäre.“ Ausführlich lässt Dehmer den Anwalt Hartmut Gassner zu Wort kommen, der meint, dass es nicht länger „zur Verfehlung der Reduktionsziele auf der einen Seite und der Zulassung klimaschutzschädlicher Großvorhaben auf der anderen Seite kommen“ dürfe und kommt zu der abwägenden Aussage: „Im Ergebnis hätte aber auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht dieselben Kritikpunkte anführen können.“ In Deutschland hätte es allerdings nicht den Bau der dritten Start- und Landebahn verbieten können, sondern hätte das Verfahren lediglich an die „zuständige Planfeststellungsbehörde“ zurückverweisen können. Er glaubt, dass der „europarechtlich gebotene und in Deutschland nachvollzogene Ausbau der Rechtsschutzmöglichkeiten für Verbände“ den Rechtsschutzrahmen aufzeige, „der vergleichbare Entscheidungen auch in Deutschland in Zukunft eröffnen kann“.“

So oder so verweist das Urteil auf einen wichtigen Aspekt, der künftig mit Blick auf die wachsenden Klimabelastungen des Flugverkehrs sicher eine Rolle spielen werden.

(*) Der Autor ist Mitglied im Landesvorstand des BUND Hamburg

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