Hamburger Energienetzbeirat: Erneuerbar ohne Vattenfalls Kohlekraft

Die sechste Sitzung des Energienetzbeirates, der als Folge des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Netze für Strom, Fernwärme und Gas etabliert worden ist, fand am 23. März statt. Die Top-Themen weiterhin: Ersatz des Kohleheizkraftwerks in Wedel, die Neuausrichtung der Fernwärme mit erneuerbaren Energien und die Frage, wie geht das am besten? Das Ganze als öffentliche Veranstaltung in der Hamburger Umweltbehörde.

Der Streit um das klima- und umweltschädliche Heizkraftwerk in Wedel und die Frage, wann dieses bislang für die Fernwärme von Hamburg bedeutsame Kraftwerk ersetzt werden kann, beschäftigt die Stadt schon einige Zeit. Verschärft wird die Situation, weil inzwischen auch die Schadstoffe, die aus dem Kraftwerk freigesetzt werden, immer mehr zum Politikum werden. Dazu trägt auch der Wahlkampf zu den Landtagswahlen im Mai in Schleswig-Holstein bei. Denn vor Ort machen Aktive und Anwohner reichlich Druck und vor allem die bisherige Tatenlosigkeit der SH-Grünen sorgte für viel Unmut. Die örtliche Initiative kritisierte die zuständige Aufsichtsbehörde im Schleswig-Holsteiner Energieministerium über das Wedel-Kraftwerk mehrfach, viel zu lasch mit dem Betreiber umzugehen. (Zu den Schadstoffbelastungen lädt die Ini für den 30. März zu einer Veranstaltung in den Ratssaal der Stadt Wedel, Beginn: Ab 18:00 Uhr. Eingeladen ist der Gutachter Herr Tebert (Fa. Ökopol, Freiburg), die Fa. Vattenfall und die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel (LLUR).)

In den Medien wird über die strittigen Debatten zur Neuausrichtung der Hamburger Fernwärme viel geschrieben. Das Manager-Magazin spricht gar von „Hamburgs Wärme-Revolution: Radikale Energiewende – Hamburg zapft Firmen an“. Ziel ist es, die Fernwärme von Vattenfall spätestens 2018 zu übernehmen, wie es der Volksentscheid fordert. Auf dem Weg dorthin soll die bislang mit Kohle aus Wedel versorgte Fernwärme auf möglichst viel klimafreundliche, erneuerbare Energien umgestellt werden. Dabei mischt natürlich auch Vattenfall weiter kräftig mit. Immerhin betreibt Vattenfall das 1.600 MW Kohlekraftwerk in Moorburg und ist bemüht, dessen wirtschaftliche Perspektive nach Milliarden-Verlusten in den vergangenen Jahren zu verbessern. Ein Weg, dies zu erreichen: Möglichst viel der Wärme aus Moorburg in die Kraft-Wärmekopplung bringen, weil das Fördergelder bringt und die Auslastung der Anlage verbessert.

Genau hier liegt eines der größten Probleme im Umbau der Hamburger Wärme. Ein Ausbau der Fernwärme südlich der Elbe müsste mit einer großen Warmwasserleitung über die Elbe hinweg in den Norden der Stadt transportiert werden. Eine Leitung, die für Vattenfalls Kohlemonster in Moorburg ein Sprungbrett für neue Kunden wäre. Hinzu kommt: Jetzige Pläne aus dem Hause des grünen Umweltsenators Jens Kerstan sehen vor, dass die Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm, mehrheitlich von Vattenfall betrieben, ihre Wärme künftig in den Norden liefern soll. Ein bislang mit dieser Wärme belieferter Industriebetrieb würde dann seine Wärme-Versorgung über das Kohlekraftwerk Moorburg organisieren.

Nicht nur bei einigen Journalisten verfängt die Vattenfall-Argumentation: Wenn Moorburg ohnehin Wärme erzeugt und dabei die Klimakatastrophe anheizt, dann sollte die Warme doch besser genutzt, als „in die Elbe gekühlt“ zu werden. Energietechniker können über eine solche Frage wunderbar lange streiten und sich allerlei Werte und Betriebsfahrweisen vor- und nachrechnen. Bedeutsam aber beim Umbau der Wärmeversorgung ist: Das Zeitalter der Kohle muss schnellstens beendet werden, wenn es gelingen soll, die weitere Erderwärmung durch die viel zu hohen CO2-Emissionen zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist wirtschaftlicher Druck auf Vattenfall natürlich eindeutig die bessere Möglichkeit, um den Ausstieg aus Moorburg zu fördern.

Darauf verweist auch Manfred Braasch vom Hamburger BUND in der Welt: „Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen allerdings wollen unbedingt verhindern, dass die Atomkraft für eine Übergangszeit ausgerechnet durch Kohlestrom ersetzt wird. „Der BUND hält aus Klimaschutzgründen einen konsequenten Kohleausstieg bis spätestens 2030 für zwingend“, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer der Umweltorganisation in Hamburg. „Das Kraftwerk Moorburg muss also in 13 Jahren vom Netz. Teure Investitionen und eine ökonomische Stabilisierung des Kraftwerkes Moorburg lehnen wir daher ab. Die zukünftige Nutzung von ,Kohlewärme‘ aus Moorburg zum Beispiel im Hamburger Fernwärmesystem würde zudem klimafreundliche und innovative Lösungen blockieren.““

Außerdem verweist die Welt in ihrem Artikel darauf, dass der BUND noch mit zwei Klagen zu Vattenfalls Kohle-Monster am Start ist. Zum einen geht es um ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo es um die Kühlung des Kraftwerks und die Elbe geht. Genauer: Wie oft und wann muss Vattenfall den Hybridkühlturm einsetzen, statt das aufgeheizte Kühlwasser direkt in die Elbe einzuleiten? Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine Belastung der Elbe minimiert werden muss, wäre das für Vattenfall und das Klimamonster Moorburg fatal, stellt die Welt fest: „Dürfte Vattenfall allerdings ausschließlich den Kühlturm des Kraftwerks nutzen, könnte das Unternehmen die Anlage nicht mehr wirtschaftlich betreiben.“

Ein weiteres Verfahren steht beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Es geht darum, ob die von Vattenfall bei Geesthacht errichtete Fischtreppe als Ausgleich für tote Fische in Moorburg anerkannt werden darf. Dieses Verfahren ist von der EU-Kommission in Gang gesetzt worden. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Ausgleichsmaßnahme nicht korrekt ist. „Auch dieses Verfahren könnte dazu führen, dass das Kraftwerk mit dem Hybridkühlturm gekühlt werden muss“, sagt Braasch der Welt.

Deutsche Uranlieferungen für marode Reaktoren in Tihange 2 und anderswo untersagen

Aus deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen wird der Brennstoff für die maroden Atomreaktoren entlang der französischen und belgischen Grenze geliefert, darunter auch der mit tausenden von Rissen behaftete störfanfällige Reaktor 2 des AKW in Tihange. Das hatten Anfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) bereits im September letzten Jahres gezeigt. Letzte Woche hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE daher den Antrag eingebracht: „Ausfuhr von Uran-Brennstoffen für den Betrieb störanfälliger Atomkraftwerke im Ausland stoppen“ (Drucksache 18/11596)

Zdebel: „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung es zulässt, dass aus deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau marode Atomreaktoren entlang der französischen und belgischen Grenze mit Brennstoff versorgt werden, darunter auch der mit tausenden von Rissen behaftete störfanfällige Reaktor 2 des AKW in Tihange. Nicht nur rund um Aachen und in NRW sorgen sich die Menschen  vor einer Atomkatastrophe aus dem maroden Block 2 des AKW Tihange und den anderen altersschwachen Reaktoren. Damit muss endlich Schluss gemacht werden, die Bundesregierung muss die Ausfuhrerlaubnis für derartige Uranlieferungen untersagen. Dazu haben wir als Fraktion DIE LINKE in der letzten Woche einen Antrag im Bundestag gestellt, der in nun auf der Tagesordnung im Umweltausschuss stehen wird.“

Hintergrund:

Die Informationen über die Urantransporte aus deutschen Brennstofffabriken in Gronau und Lingen basieren auf den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des für Atomausstieg zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel vom September 2016 mit den Drucksachen-Nummern: BT-Drs 18/9502 (Kleine Anfrage) sowie BT-Drs 18/9636 (Antwort) und BT-Drs 18/9747 (Antwort).

In der DRS 18/9747 wird angegeben, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  bereits am 7. Juli die Ausfuhr von 68 unbestrahlten Brennelementen genehmigt hat. Diese Genehmigung ist für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Atomgesetz § 3 Abs. 3 Nr. 2 erforderlich. Zusätzlich muss das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) den Transport genehmigen.

Anhörung Strahlenschutzgesetz: Bei Dosiswerten schon jetzt veraltet

Auf der Homepage des Bundestages wird nach der Anhörung im Umweltausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Strahlenschutz von „überwiegender Zustimmung“ gesprochen. Doch es gab auch deutliche Kritik, z.B. von dem Sachverständigen des BUND, der auf Einladung von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE an der Anhörung teilnahm.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann erläuterte für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW auf Fragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, warum die beiden Oranisationen die Absenkung der Dosiswerte im Strahlenschutzgesetz-Entwurf um einen Faktor 10 fordern (siehe Statement hier, PDF).

Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf eine Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt.

Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“

Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.

Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würden die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht.

Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.

Atommüll und Standortauswahlgesetz: Sachsen beantragt Vermittlungsausschuss

Atommülllager-Suche? Das Bundesland Sachsen und auch Bayern haben damit irgendwie Probleme. Letzte Woche ist das Gesetz zum Standortauswahlverfahren für ein Lager für hochradioaktive Atomabfälle mit den Stimmen der CDU/CSU, Grünen, SPD und gegen die LINKE im Bundestag beschlossen worden. Am 31. März muss auch noch der Bundesrat abstimmen. Nun soll aber das Land Sachsen im Bundesrat den Antrag gestellt haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ist empört und nennt das auf Twitter „unverschämt und verantwortungslos“.

UPDATE 28/3/17: Nicht überraschend sind Bayern und Sachsen mit ihren Anträgen im Bundesrat gescheitert, meldet die Junge Welt.

Über Sachsens Probleme mit der Atommülllager-Suche schreibt die Freie Presse. Und schon vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes ging es im Landtag in Sachsen hoch her. Bereits in der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, auf deren Bericht die jetzige Gesetzesnovellierung des StandAG im Wesentlichen basiert, hatten die Länder Sachsen und Bayern ein Sondervotum formuliert. Vor allem die Regelungen, mit denen der dortige Granit in das Suchverfahren einbezogen werden soll, halten die beiden Bundesländer nicht für korrekt.

Aber nicht nur in Sachen Granit als Wirtsgestein für ein zu findendes „Endlager“ gibt es Widerspruch. Auch die Regelungen zur so genannten Veränderungssperre, mit der verhindert werden soll, dass geeignete Standorte durch Bohrungen verhindert werden, gibt es Bedenken.

Bestätigungen dafür, dass Sachsen einen solchen Antrag im Bundesrat gestellt hat, sind bislang online nicht zu finden. Weder auf der Seite des Bundesrats noch bei der sächsischen Staatsregierung sind Antrag oder Meldungen online. Der Vermittlungsausschuss ist zuständig, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet: „Findet ein Gesetzesbeschluss nicht die Billigung des Bundesrates, so kann dieser nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen“, heißt es auf der Homepage des Ausschusses. Ob ein Antrag aus Sachsen, vielleicht mit Unterstützung aus Bayern, jedoch eine Mehrheit bekommt, ist sicherlich fraglich. (Siehe auch hier zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung)

Sachsen hat ein weiteres Problem: Hochradioaktiver Atommüll aus dem ehemaligen Forschungsreaktor Rossendorf aus DDR-Zeiten wollte das Bundesland vertragsgemäß nach Russland zur „Endlagerung“ schicken. So war das seinerzeit mit der Sowjetunion vereinbart. Doch gegen die Pläne, das hochradioaktive Material in eine der abenteuerlichsten Nuklearanlagen in Majak zu verschieben, regte sich massiver Protest, der schließlich zu einer Art Export-Verbot führte. Das Bundesland Sachsen wurde vom Bund dazu gezwungen, die radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren. Dafür, so heißt es aus Regierungskreisen in Sachsen, müsse das Bundesland nun Jahr für Jahr runde 100.000 Euro an Zwischenlagergebühren zahlen.

Auf diese Problematik reagierte die „Endlager-Kommission“ und sprach seinerzeit an die Adresse der Bundesregierung die Empfehlung aus, mit dem Bundesland Sachsen in dieser Sache Gespräche zu führen. Ein Vorschlag, der es zwar nicht in das Standortauswahlgesetz schaffte, der aber im Haushaltsausschuss in der letzten Woche aufgegriffen und mit einer Aufforderung an die Bundesregierung bekräftigt wurde: Demnach solle die Bundesregierung mit Sachsen hier zu einer Kompensationslösung kommen.

Doch nicht nur die Kosten für die Zwischenlagerung sind für Sachsen ein Ärgernis. Da das Zwischenlager in Ahaus nur bis 2036 genehmigt ist, müssten die Sachsen bis dahin eine andere Lösung finden und gar ein eigenes Atommülllager in Sachsen errichten.

Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe

Auf fast 500 Seiten legt die Bundesregierung einen Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz (PDF) vor. Lediglich 90 Minuten haben Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestages morgen, am 27. März 2017, Zeit, die sieben Sachverständigen zu diesem überaus wichtigen und komplexen Gesetzentwurf zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen in öffentlicher Anhörung zu befragen.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer EU-Richtlinie (2013/59/Euratom), die 2014 in Kraft getreten ist und die laut Bundesregierung jetzt lediglich 1 zu 1 umgesetzt werden soll. Insgesamt über 30 Gesetze oder Verordnungen sind von dieser Neuregelung betroffen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Das Strahlenschutzgesetz ist in vielerlei Hinsicht wenig ambitioniert und muss an vielen Stellen, vor allem auch bei den zu hohen geltenden Dosiswerten, nachgeregelt werden.“

Betroffen von dieser Neuregelung sind unter anderem die Bereiche Medizin (Röntgen, CT, etc.), Forschung, Radon und der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima. Außerdem geht es um die Problematik der Freigabe von gering radioaktiven Reststoffen, die bei der Stilllegung und dem Rückbau von Atomanlagen anfallen. Bedeutsam sind natürlich auch Regelungen hinsichtlich der Dosisgrenzwerte für die radioaktive Belastung der Bevölkerung und der beruflich Strahlenexponierten.

Grundsätzlich ist die Zusammenfassung bisherigen Regelungen und Verordnungen in einem Strahlenschutzgesetz zu begrüßen. Nicht ausreichend ist, dass sich hinsichtlich der Schutz-Werte die Umsetzung jetzt im Wesentlichen auf Empfehlungen der „Internationalen Strahlenschutzkommission“ (ICRP) aus dem Jahr 2007 stützt und selbst neuere IRCP-Publikationen aus 2010 und 2012 keine Anwendung finden.

Weiterhin werden viele Studien, die zum Ergebnis kommen, dass geringere Strahlendosen mindestens ebenso Bedeutsam sind, wie höhere Dosen, nicht herangezogen. Auch Studien zu den Wirkungen niedriger Strahlendosen z.B. für Kinder (KiKK-Studie) oder bei Beschäftigten der Nuklear-Wirtschaft in Frankreich, Großbritannien und den USA, werden zu wenig beachtet.

Die Strahlenschutzkommission des BUND sowie die internationale Ärzteorganisation IPPNW haben ein umfassendes Positionspapier zur Gesetzesnovelle vorgelegt.(Hier als PDF.) Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben deshalb Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald als Sachverständigen des BUND für die Anhörung eingeladen.

In der Stellungnahmen fordern BUND und IPPNW u.a. aufgrund von Änderungen bei den Gewebe- und Strahlungswichtungsfaktoren eine Neuberechnung der effektiven Dosen, was im Wesentlichen zu einer Absenkung vieler Strahlenschutzwerte um den Faktor 10 führen sollte. Außerdem kritisieren die beiden Verbände in ihrer Stellungnahme zum Strahlenschutzgesetz viele weitere Regelungen, z.B. hinsichtlich der Freigabeverfahren für gering radioaktive  Abfallstoffe aus dem Rückbau von Atomanlagen, zur Radon-Belastung in Wohnungen und Arbeitsstätten und anderes mehr.

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