Das Standortauswahlgesetz zum vermeintlichen Neustart bei der „ergebnisoffenen Suche“ nach einem Lager für die dauerhafte Aufbewahrung „insbesondere“ hochradioaktiver Strahlenabfälle verstößt mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gegen das EU-Recht. Zu dem Ergebnis kommen zwei von der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags beauftragte Studien. In einem Beschluss heißt es: „Die Kommission stellt fest, dass das StandAG ein Rechtsschutzdefizit… Atommülllager-Suche und Öffentlichkeit: Standortauswahlgesetz verstößt gegen EU-Recht weiterlesen
