Fracking: DIE LINKE fordert Beweislastumkehr für Bergschäden

Am Mittwoch, 5. November werden Hubertus Zdebel und Herbert Behrens (MdB, DIE LINKE) erneut die Fragestunde des Bundestages nutzen, um die Aufklärung von Schadensfällen in Gasförderregionen zu beschleunigen.

„In Gasförderregionen sind verstärkte seismische Aktivitäten zu beobachten. Es muss schnellstmöglich von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob im niedersächsischen Bothel ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Krebsraten und der Gasförderung besteht. Das ist die Politik den Menschen vor Ort schuldig. Wenn sich der Verdacht erhärtet, müssen bestehende bergrechtliche Genehmigungen umgehend entzogen werden“, sagt Herbert Behrens.

„Wir brauchen ein neues Berggesetz, das die Interessen von Mensch und Natur in den Vordergrund stellt und nicht die Interessen der Öl- und Gaskonzerne“, sagt Hubertus Zdebel. „Die Beweislast für mögliche Schäden durch die Gasförderung muss den Unternehmen auferlegt werden. Dazu muss im Gesetz auch der Gefahrenbegriff präzisiert werden. Die Einstellung der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich. Die zuständige Staatssekretärin behauptete bei unserer letzten Anfrage, dass das Berggesetz in seiner jetzigen Form bereits ausreichende Instrumente der Gefahrenprävention biete. Ich finde da allerdings nur schwammige Formulierungen und keine konkreten Vorgaben für die Unternehmen.“

Mündliche Einzelfragen an die Bundesregierung:

  1. Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsraten in Gasförderregionen (Vgl. http://www.berliner-zeitung.de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank-,10808018,28775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrechtliche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schäden für Mensch und Natur verursacht haben?
  2. Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (Drucksache 18/2702 Frage 59) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (Zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?

Hubertus Zdebel und Herbert Behrens: Über die Risiken von Fracking in Lüneburg

Am Donnerstag, 30. Oktober, 18 Uhr laden Herbert Behrens und Hubertus Zdebel (MdB, DIE LINKE) zum Thema „Fracking stoppen! Wege des Widerstandes“ ins Foyer der Lüneburger Volkshochschule (Haagestraße 4) ein. Referent ist Oliver Kalusch vom Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Behrens und Zdebel waren im Sommer in den Landkreisen Rotenburg und Verden unterwegs, um sich ein Bild von den Aktivitäten der Gasindustrie zu machen. „Bereits ohne den Einsatz von Fracking gibt es zahlreiche Probleme im Bereich der Gasförderung“, sagt Herbert Behrens. „Immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen toxisches Lagerstättenwasser austritt. Auch durch das Abfackeln von Gas und erhöhte seismische Aktivitäten sind die Menschen enormen Belastungen ausgesetzt. Aktuell beschäftigt uns in Rotenburg die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen der Gasförderung und der erhöhten Zahl von Leukämiefällen gibt.“

Zdebel warnt vor einer Irreführung der Bevölkerung durch die Bundesregierung: „Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel behaupten, dass sie in ihrem geplanten Gesetzesentwurf Fracking verbieten. In Wahrheit wollen sie nur die Förderung von Schiefergas vorläufig verbieten, Fracking in Sandsteinformationen soll erlaubt bleiben.“

Das sogenannte Tight-Gas soll entgegen der sprachlichen Regelung in allen bisherigen Gutachten plötzlich in den Bereich der konventionellen Gasförderung fallen und erlaubt bleiben. „Wir lassen uns auf dieses Verwirrspiel nicht ein und fordern ein Frackingverbot in sämtlichen geologischen Formationen. Wir brauchen außerdem schärfere Auflagen für die konventionelle Gasförderung, vor allem bei der Entsorgung des Lagerstättenwassers. Ein entsprechender Antrag von uns kommt noch in diesem Jahr auf den Tisch“, kündigt Zdebel an.

×