Gorleben: Verwaltungsgericht bestätigt Veränderungssperre – nächste Runde folgt

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg teilt mit: „Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.“

  • Die Atommüll-Kommission hat sich mit der Veränderungssperre für den Standort Gorleben ausführlich befasst. Es geht darum, dass Gorleben mit diesem Instrument als einziger bundesdeutscher Atommüll-Lager-Standort benannt ist und damit die bei der „Endlager“-Suche titulierte „Weiße Landkarte“ nicht wirklich weiß ist. Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt… Als Ergebnis der „Verhandlungen“ in der Kommission, die sich mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre aussprach, hatten sich Bundesrat und Bundesregierung auf eine verkürzte Verlängerung geeinigt: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“

Weiter heißt es in der PM der BI: „Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI). Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe ab 50 Metern (in Teilen ab 100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!“
Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.“

BUND berichtet über Ergebnisse der Atommüll-Kommission

Konflikt? Ab in die AG. Foto: Dirk Seifert
Kommission – Atommüll und einige neue Ergebnisse und Beschlüsse. Der BUND informiert… Foto: Dirk Seifert

Einiges wurde hier schon über die letzte Sitzung der Atommüll-Kommission berichtet, für anderes reichte die Zeit nicht aus. Dafür gibt es ja den BUND, der in gewohnter Eleganz auf seiner Homepage eine Zusammenfassung bietet, die ich hier gern dokumentierend übernehme und zur freundlichen Kenntnisnahme empfehle. Das Original ist hier zu finden. Hier also der Bericht über die Sitzung der Atommüll-Kommission am 18. Mai…

Veränderungssperre Gorleben: Verzicht soll geprüft werden

Nach einer erneuten intensiven Diskussion in der AG Evaluierung am 11.5. zu dem Thema Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben hat die AG der Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt. In der Diskussion ist klar geworden, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht alternativlos ist. Es ist den AG-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper gelungen, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der AG einen Konsensvorschlag zu machen.

Dieser Vorschlag wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Viele CDU-Vertreter, die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften und auch das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Verlängerung der Veränderungssperre verteidigt. Dennoch hat die Kommission mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Dieser Beschluss wird jetzt an Bundesregierung und Bundesrat übermittelt. Die Chance, dass der Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmt, dürfte durch diesen Beschluss gewachsen sein.

Zum Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das von der auf E-Patizipation spezialisierten Agentur Demos/Prognos zusammen mit der AG Beteiligung entwickelte Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommülllager-Suche wurde vorgestellt und intensiv diskutiert. Es gab konkrete Änderungsvorschläge. Es war aber auch ersichtlich, dass einige in der Kommission sich mit einer intensiven und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit schwertun. Außerdem gab es den Wunsch, die Machbarkeit des Konzepts noch weiter zu prüfen. Der BUND hat dafür geworben, dass es eine grundsätzliches o.k. für das Konzept gibt, aber unbedingt auch die Ergebnisse der Dialogveranstaltung am 20.6. in das finale Konzept einfließen müssen.

Im Ergebnis hat die Kommission das vorliegende Konzept grundsätzlich bestätigt. In der Sitzung der AG 1 am Freitag soll das Konzept weiter präzisiert werden. Danach wird es in der Runde der AG- und Kommissions-Vorsitzenden auf realistische Belastungen für die Kommissionsmitglieder geprüft. Die Ergebnisse der Veranstaltung am 20.6. sollen aufgenommen werden und das Konzept dann final am 3.7. von der Kommission beschlossen werden.

Export von Atommüll: Wohin mit dem Müll aus Jülich?

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) berichtete in der Kommission über den aktuellen Stand in Jülich. Er stellte mündlich ein Gutachten des TÜV vor, das sich mit den drei Optionen für den Müll aus Jülich (Verbleib, Transport nach Ahaus, Export in die USA) beschäftigt hat. Hauptergebnis scheint zu sein, dass die USA-Option unwahrscheinlicher wird, weil diese am längsten braucht und die größten Risiken birgt. Aber das Land NRW trifft keine konkrete Entscheidung, sondern gibt diese an das Forschungszentrum Jülich zurück.

Der BUND hatte bereits am vergangenen Montag einen Vorschlag für ein generelles Exportverbot von Atommüll vorgelegt. Dieses werden wir jetzt weiter in der AG 2 voranbringen.

Zum Bürgerdialog Standortsuche am 20.6.

Das Konzept für die Dialogveranstaltung wurde wie von der Arbeitsgruppe 1 vorgeschlagen beschlossen. Ab sofort sind Anmeldungen möglich.

Mehrere Gutachten vergeben

Die Kommission hat beschlossen, die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg zu bringen.

Außerdem wurde beschlossen, Gutachten zu den Themen „Langfristige Oberflächenlagerung“ und „Transmutation“ auf den Weg zu bringen. Zu dem Thema  „Tiefe Bohrlöcher“ soll es zunächst eine Anhörung in der AG 3 geben, dann eventuell noch ein Gutachten. Eine konkrete Gutachtenvergabe dazu hat noch nicht stattgefunden.

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Prüfauftrag hauchzart – Veränderungssperre Gorleben soll fallen

Es geht um Millimeter-Arbeit in der sogenannten Atommüll-Kommission, wenn das nicht schon übertrieben ist. Die Bundesregierung hat für August 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat auf einer seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er dies unterstützt oder nicht. Mit einer überaus knappen Entscheidung nach langen Wochen der Diskussion hat sich die „Endlager-Kommission“ gestern mit 12 dafür, 11 dagegen bei drei Enthaltungen dafür ausgesprochen, Bundesregierung und Bundesrat sollen prüfen, auf die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben zu verzichten.

„Eigentlich gehört der Salzstock in Gorleben längst nicht mehr auf die Liste der möglichen Standorte für eine dauerhaftes unterirdischen Atommülllager. Mit Gorleben im Suchverfahren ist ein Neustart  und ein gesellschaftlicher Konsens nicht erreichbar. Die Verlängerung der Veränderungssperre würde eine einseitige Festlegung auf den Standort Gorleben bedeuten – das Gegenteil von weißer Landkarte. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission und der Aufforderung, der Bundesrat möge auf eine Verlängerung verzichten, würde diese Bevorzugung von Gorleben zumindest weiter reduziert. Deshalb habe ich für die Beschlussvorlage gestimmt. Es ist höchste Zeit, endlich einen großen Schlussstrich unter Gorleben als dauerhaftes Atommülllager zu ziehen“. So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglieder der Kommission die gestrige Entscheidung.

Im Rahmen langer und intensiver Diskussion unter Beteiligung zahlreicher Experten hatte sich in der Kommission gezeigt, dass eine Verlängerung der Veränderungssperre nicht erforderlich ist. Grundlage könnte stattdessen § 48 Abs. 2 BundesBergGesetz sein. Auf diese Weise wäre eine rechtliche Gleichstellung von Gorleben gegenüber anderen potentiellen Standortregionen grundsätzlich möglich.

Zdebel weiter: „Die langen Debatten der letzten Monate und die denkbar knappe Entscheidung in der Kommission machen deutlich, wie tief der Konflikt um Gorleben geht. Wenn es wirklich gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, dann bleibt es weiterhin notwendig, dass Gorleben endlich von der Standortliste gestrichen wird und eingestanden wird, dass dort zu viele politische Fehler gemacht  und wissenschaftliche Kriterien nicht beachtet wurden. Das alles ist nicht heilbar, Gorleben ist politisch verbrannt. Ein gesellschaftlicher Konsens kann daher nur ohne Gorleben gelingen.“

 

Endlager-Kommission fordert Sicherung potenzieller Standorte – Bundesrat soll später über Gorleben-Veränderungssperre abstimmen

BUND-Atommuell-AlarmDie große Atommüll-Kommission hat getagt. Und einige Abstimmungen durchgeführt. Einzelheiten dazu folgen. Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Kommission zu ihrer Tagung: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat sich für eine umfassende Sicherung potenzieller Endlagerregionen ausgesprochen. In einem einstimmigen Beschluss formulierte das Gremium am Montag die Bitte an die Bundesregierung, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht“. Die Kommission aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und des Bundesrates forderte zudem mit großer Mehrheit bei fünf Gegenstimmen die Länderkammer auf, ihre im Mai geplante Abstimmung über die Gorleben-Veränderungssperre um einen Monat zu verschieben.

Die geforderte neue gesetzliche Regelung soll Standortregionen, die für eine Endlagerung von hoch radioaktiven Abfallstoffen infrage kommen, vorübergehend vor Eingriffen durch Bergbau, Erdwärmegewinnung oder etwa auch Fracking schützen. Bislang gilt nur für den Salzstock Gorleben eine Veränderungssperre, die solche Eingriffe untersagt. Die Bundesregierung hat die Verlängerung der im August auslaufenden Sperre beschlossen. Der Bundesrat muss über die Sperre noch beraten.

In der intensiven Debatte über die Veränderungssperre und eine neue gesetzliche Regelung sei der Wille der Kommission deutlich geworden, „möglichst schnell eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte, einschließlich des Salzstocks Gorleben, zu erreichen“, sagte die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser.

Die Kommission debattierte zudem über die Bewertung denkbarer Wege zur sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe. Ein zur Diskussion stehendes Papier der Kommissions-Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien“ teilt alle Entsorgungsoptionen in drei Kategorien ein. Optionen der Kategorie C sind demnach von der Kommission nicht weiter beraten,  Optionen der Kategorie B weiter zu beobachten. Die Arbeitsgruppe schlug vor, Optionen der Kategorie A „detailliert auszuarbeiten, um dem Bundestag eine Standortsuche zu empfehlen“. In die Kategorie A ordnete die AG nur die Einlagerung der Abfälle in ein Endlagerbergwerk in Salz, Tonstein oder Kristallingestein ein. Die Kommission nahm das Papier der AG einstimmig zur Kenntnis und forderte sie auf, unter Aufnahme noch strittiger Punkte in dessen Sinne weiterzuarbeiten.

Medienanfragen beantwortet:  Jürgen Voges,  Pressereferent, Kommission  Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, juergen.voges@bundestag.de“

Atommülllager Gorleben: Veränderungssperre bereits im Mai im Bundesrat?

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDer Bundesrat wird möglicherweise bereits am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben entscheiden, um den Standort für eine künftige Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu sichern. Während die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission noch nach Alternativen sucht, um die Bevorzugung von Gorleben bei der Suche nach einem Atommülllager zu beenden (gleichwohl im Verfahren zu belassen), hatte die Bundesregierung vor wenigen Wochen die Verlägerungs-Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben beschlossen.

Damit entsteht für die Arbeit der Atommüll-Kommission enormer Druck. Die bisherige Veränderungssperre läuft im August aus. Bislang war erwartet worden, dass der Bundesrat sich auf seiner Sitzung im Juli mit dem Thema befasst. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, ohne dass es auch vergleichbare Regelungen für andere mögliche Standorte gibt, wäre für die atom-kritischen VertreterInnen in der Kommission sicherlich eine nur schwer hinzunehmende Situation.

Am kommenden Montag, den 20. April, tagt die Kommission und wird die heutige Anhörung in der AG2 auswerten und einen Beschluss zur Veränderungssperre und den Möglichkeiten der Sicherung anderer Standorte fassen. Die Tagesordnung ist hier zu finden.

Heute hat die AG2 der Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. (Die Beiträge werden hier veröffentlicht) Während Niedersachsen und andere Vertreter der Auffassung sind, dass es eine Veränderungssperre aufgrund der Regelungen im StandAG gar nicht brauche, haben zwei der drei Fachleute für eine solche Veränderungssperre gesprochen.

Große rechtliche Probleme gibt es auch, andere potentielle Standorte in der Weise zu sichern, dass diese nicht durch entsprechende Maßnahmen für ein Atommülllager unbrauchbar werden, in dem die Kommunen oder Dritte durch Bohrungen oder andere Dinge die unterirdische Formation „beschädigen“. Eine kurzfristige Sicherung auch dieser noch nicht benannten Standorte würde – das zeigte die heutige Anhörung und Diskussion in der AG – auch neue gesetzliche Regelungen im Bergrecht und an anderen Stellen sinnvoll machen bzw. erfordern.

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