AKWs stilllegen – Sicherheit, Transparenz und Beteiligung
Bundesweit sind acht Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt worden. Verniedlichend sprechen die Atomkonzerne gern von „grüner Wiese“ – doch die atomaren Hinterlassenschaften werden noch für viele Jahrtausende ein hohes ökologisches Risiko darstellen. Wie sieht der Prozess der Stilllegung aus? Welche Verfahren gibt es? Wie werden BürgerInnen und Öffentlichkeit beteiligt? Welche Gefahren sind damit verbunden? Und was passiert mit dem ganzen Atommüll?
Für die acht Atomkraftwerke, die nach Fukushima per Atomgesetz abgeschaltet wurden, ist die Betriebserlaubnis zur kommerziellen Stromerzeugung faktisch erloschen. Derzeit befinden sich die Reaktoren in der so genannten Nachbetriebsphase. Jetzt müssen die Betreiber entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Grundsätzlich stehen ihnen dazu bislang zwei Wege offen: Sie können entweder den Rückbau der Anlagen sofort beginnen oder zunächst den sog. sicheren Einschluss durchführen und den Rückbau dann erst später starten.
Welchen Weg die AKW-Betreiber gehen, ist im Atomgesetz nicht geregelt, grundsätzlich kommen daher derzeit beide Wege in Frage. Die neue Landesregierung in Kiel, die den sofortigen Rückkbau bevorzugt, hat aber inzwischen angekündigt, dass sie eine Gesetzesinitiative starten will, mit der das Atomgesetz künftig den Rückbau vorschreibt.
Im Koalitionsvertrag, der Grundlage für die seit Juni 2012 regierende Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, heißt es dazu: „Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden.“ (S.38)
Für die jetzt anstehenden Diskussionen und Entscheidungen in Sachen Stilllegung der AKWs gibt es bereits Erfahrungen. Wolfgang Neumann von der Intac aus Hannover (früher Gruppe Ökologie): „Es wurden bereits 19 Atomanlagen endgültig abgeschaltet
bzw. befinden sich in Stilllegung.“
Im Strahlentelex vom November 2011 findet sich ein ausführlicher Artikel von Neumann, in dem er über die grundsätzlichen Fragen einen Überblick gibt, aber auch zu derzeit laufenden Stilllegungsverfahren konkrete Hinweise gibt. (eine gekürzte Fassung gibt es hier als PDF). Bereits 1999 hat sich Neumann in der Zeitung ak-analyse+kritik ausführlich mit der Frage nach Einschluss oder Rückbau auseinandergesetzt. (PDF)
Im Strahlentelex kommt Neumann zu einer kritischen Bilanz: „Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden abgeschwächt und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausgehöhlt.“ Er verweist vor allem auf das Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim in Baden-Württemberg. Mit seiner Kritik steht er nicht allein. Bürgerinitiativen rund um Obrigheim haben inzwischen gegen den Rückbau des Atommeilers Klage eingereicht. Die Klage zielt auch darauf, dass bundesweit verbindliche Regelungen her müssen, in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Rückbau- und damit verbundenen Gehnehmigungsschritten sicher gestellt werden.
Inzwischen hat die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Kritik der AtomkraftgegnerInnen reagiert und im Mai 2012 per Pressemitteilung zugesagt, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten „als vorgeschrieben“ und beteuert, dass die Sicherheit beim Rückbau „höchste Priorität“ habe.
Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller versucht die Kritik abzuwiegeln: „Im Gegenteil, sagte der Umweltminister, die EnBW Kernkraftwerk GmbH (EnKK) tue sogar mehr als rechtlich erforderlich, um die Bevölkerung insbesondere in der Region am unteren Neckar zu informieren und einzubeziehen. Franz Untersteller: „Die EnKK führt vor der Erteilung der dritten Abbaugenehmigung freiwillig eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durch. Und wir wollen neue Aspekte, die sich eventuell bei dieser Veranstaltung ergeben, im weiteren Verfahren berücksichtigen.“
Aber genau hier zeigt sich das Problem: Die rechtlichen Ansprüche für eine umfangreiche Beteiligung sind derzeit zu vage und es hängt vom Good-Will einer Landesregierung oder Atomaufsicht ab, wie weit sie in Sachen Bürgerbeteiligung geht. Und wenn der AKW-Betreiber nicht will, hat er derzeit gute rechtliche Möglichkeiten, die Beteiligung auf einen schmalen Rahmen zu begrenzen.
Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat per Koalitionsvertrag erklärt: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ (S.38)
Was das genau bedeutet und in welcher Weise die neue Landesregierung die Bevölkerung nicht nur informieren wird, sondern ihr auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Stilllegung rechtliche Einflussmöglichkeiten einräumen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird auf der Veranstaltung der Stadt Geesthacht am 13. September 2012 über die Stilllegung des AKW Krümmel darüber mehr zu erfahren sein, denn dann könnte der Leiter der Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, Wolfgang Cloosters, dazu einiges darlegen. Inzwischen ist auch klar, wer für Vattenfall an dieser Veranstaltung teilnehmen wird: Dr. Neuhaus und Torsten Fricke vertreten das Unternehmen.
Auch für das AKW in Brunsbüttel ist die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständig.
Für die beiden Atommeiler in Biblis hat RWE vor kurzem die Anträge für den Rückbau beim hessischen Umweltministerium eingereicht. Das HMU hat darüber öffentlich informiert und hat auf seiner Homepage auch einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht, der einen Überblick über den derzeit geplanten Ablauf und Umfang des Genehmigungsverfahrens und des anschließenden Rückbaus gibt.
In den Fragen/Antworten werden in Frage 4 zwar indirekt Hinweise gegeben, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen wird, zumindest im ersten Schritt. Unklar bleibt aber, wie sich das „gestufte Genehmigungsverfahren“ im einzelnen konkret darstellt und ob an allen einzelnen Schritten die Öffentlichkeit beteiligt wird. Genau das war beim Rückbau des AKW Obrigheim zum Problem geworden, wo ledliglich im ersten Schritt eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, nicht aber mehr im zweiten.
Ein wichtiger Hinweis auf die Sicherheitsfrage wird in der Antwort zur Frage 10 geliefert. Da es bundesweit an Castor-Behältern mangelt, stehen alle AKW-Betreiber derzeit vor dem Problem, dass die hochradioaktiven Brennelemente nicht schnell aus den Nasslagern und dem Reaktor herausgeholt und in Castorbehältern in die vorhandenen Standortzwischenlager transportieren werden können. Deshalb scheinen die Betreiber zu planen, den Rückbau zu beginnen, auch wenn die hochradioaktive Fracht noch im Reaktor steht. Das stellt ein enormes Risiko dar! Nicht nur in Biblis, auch in den AKW Krümmel und Brunsbüttel, Unterweser etc. dürfte es hier zu gravierenden Problemen kommen. Sicherer wäre in jedem Fall, das die Brennelemente vor einem Rückbau ausgelagert sind!
Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).