Atommüll-Alarm: BUND droht mit Klage gegen Castor-Export aus Jülich in die USA
Nach Greenpeace (Wollenteit, PDF) hat nun auch der BUND in NRW eine Rechts-Studie über den geplanten Atommüllexport (auch hier, PDF) von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorgelegt. Ergebnis: Illegal. Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf war heute auch der Anti-Atom-Aktivist Tom Clements dabei. Clements kommt aus der Nähe der Savannah River Site, einem Atomkomplex in South Carolina, wohin der Atommüll aus Jülich nach bisherigen Planungen der Bundesregierung und der Landesregierung in NRW abgeschoben werden soll. Er berichtete, dass auch in den USA der Widerstand wächst. Bereits 250 Millionen sollen für die Vertrags- und Transportkosten im Haushalt des Bundesforschungsministeriums bis 2018 bereit gestellt werden. Insgesamt wird mit Kosten von einer Milliarde Euro gerechnet. Sollten die Pläne weiter verfolgt werden, will der BUND in NRW Klage gegen den Export und die Atomtransporte erheben. (Foto: Tom Clements, Aktivist aus den USA: Kein Atommüll aus Jülich in die USA. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG)
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Pressemitteilung des BUND NRW: Düsseldorf, 22.09.2014 | Zahlreiche nordrhein-westfälische und bundesweite Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände haben sich gegen den geplanten Atommüllexport aus Jülich und Ahaus gewandt. Vor Pressevertretern in Düsseldorf erläuterten die Aktivisten ihre Kritik und stellten ein neues Rechtsgutachten vor. Anlass ist der Deutschland-Besuch von Tom Clements, des Direktors der „Savannah River Site Watch“, einer großen Umweltinitiative im Bereich des US-Atomwaffenzentrums im Bundesstaat South Carolina.
„Die Bemühungen um den illegalen Atommüllexport aus Jülich und Ahaus zum Standort ‚Savannah River Site‘ (SRS) in South Carolina des US-Energieministeriums sind nicht akzeptabel, weil SRS kein Atommülllager ist oder gar eine Deponie für die Abfälle von kommerziell betriebenen Atomreaktoren. Deutschland muss sich schon zuhause um eine Atommülllagerung kümmern und die Probleme nicht auf uns abschieben“, ist die zentrale Aussage von Tom Clements. Er verwies auf die breite Ablehnung in der Bevölkerung, die dortige Anlage in eine Langzeit-Atommülldeponie auf kommerzieller Basis zu verwandeln. Selbst nach US-amerikanischem Recht sei SRS als Atommülllager nicht geeignet.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellte heute ein neues Rechtsgutachten zu den rechtlichen Aspekten des Atommüllexports auf deutscher und europäischer Ebene vor. Der Umweltverband hatte damit den renommierten Professor für Öffentliches Recht an der Universität Rostock Dr. Felix Ekardt und den Rechtsanwalt Raphael Weiland (Hamburg) beauftragt. „Demnach ist eine Abschiebung des Kugelhaufen-Atommülls aus Jülich – und natürlich auch aus Ahaus – unabhängig von der Reaktoreigenschaft rechtlich nicht möglich“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Michael Harengerd. „Eine solche Entsorgung stellt schon grundsätzlich keine schadlose Verwertung im Sinne des Atomgesetzes dar.“ Abgesehen von allen anderen Vorschriften aus dem Atomgesetz, der EURATOM-Richtlinie und der atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung verwies Harengerd auch darauf, dass schon „die umweltrechtlichen Grundsätze aus dem Vertrag über die Europäische Union vom 1.12.2009 gegen eine Aufarbeitung der Brennelementekugeln im Ausland sprechen.“
Rainer Moormann, früher selbst beim Forschungszentrum Jülich beschäftigter und inzwischen längst rehabilitierter Kritiker der Kugelhaufen-Reaktortechnik, kritisierte die von schwerwiegenden Zwischenfällen und gezielten Desinformationen der Bevölkerung geprägte Vorgehensweise der Betreiber des „Atomversuchsreaktors Jülich“ (AVR): „Die Atommüllprobleme sind seit 40 Jahren bekannt, aber in Jülich nie angemessen bearbeitet worden; denn sie waren hinderlich für die Vermarktung der Kugelhaufenreaktoren.“ Moormann stellte klar, dass sowohl der AVR Jülich als auch der Thorium-Hochtemperaturreaktor bei Hamm Leistungs- und keine Forschungsreaktoren gewesen seien: „In Forschungsreaktoren findet überwiegend eine Neutronenproduktion für medizinische und sonstige forschungsbezogene Zwecke statt. Das war in Jülich und Hamm nicht der Fall.“
Scharfe Kritik an der Bundes- und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen entstand vor allem an der Absichtserklärung („Statement of Intent“) zwischen den beiden Forschungsministerien und dem US-Energieministerium über die beabsichtigte Verschiebung des Atommülls in die USA: „Hier wurde das geltende Recht ganz bewusst mit Füßen getreten“, so die Atomkraftkritiker.
In den nächsten Tagen wird Tom Clements – begleitet von seinen deutschen Mitstreitern – sowohl in Ahaus als auch in Jülich seine öffentlichen Auftritte fortsetzen, die ihn am Schluss der Reise bis nach Berlin führen werden.
Materialien:
- „Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA“. Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW). Erstellt von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Leipzig und Rechtsanwalt Raphael Weyland, Hamburg
- „Atommüllexport in die USA“. Hintergrundpapier zur Landespressekonferenz am 22.09.2014 in Düsseldorf
- Redebeitrag von Tom Clements
- Redebeitrag von Michael Harengerd
- Redebeitrag von Rainer Moormann
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