Atommüllkonferenz Nr 11: Strahlenrisiken und Sicherheitsmängel bei der Zwischenlagerung

Atommüllkonferenz Nr 11: Strahlenrisiken und Sicherheitsmängel bei der Zwischenlagerung

Am kommenden Samstag treffen sich Anti-Atom-Initiativen zur 11. Atommüllkonferenz in Kassel und haben jede Menge Risiko-Themen auf dem Programm. Angesichts wachsender Bedrohungslagen geht es um die Terrorgefahren bei Atomanlagen. Außerdem steht die Kritik am neuen Strahlenschutzgesetz auf der Tagesordnung. In den nachfolgenden AGs werden Sicherheitsanforderungen bei der
Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle diskutiert und Fragen zum Umgang mit den niedrig strahlenden Abrissabfällen beim Rückbau der Atommeiler behandelt. Thema auch: Der Umgang mit den Begleitprozessen bei der Atommülllagersuche.

Die Atomkonzerne werden künftig nicht mehr für die radioaktiven Abfälle zuständig sein. Dank einem Gesetz zur Neuordnung der Atommüllentsorgung, das mit den Stimmen der Grünen, der SPD und der CDU/CSU im letzten Dezember im Bundestag gegen die Stimmen der Linken verabschiedet wurde, werden E.on, Vattenfall und Co ihren Atommüll an neue staatliche Einrichtungen übergeben, die dann für die Sicherheit der Atommülllagerung zuständig sein werden. Entsprechende neue staatliche Gesellschaften befinden sich derzeit im Aufbau.

Nicht nur die bis heute ungelöste Endlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Problem. Auch bei der Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll zeigt sich, wie unverantwortlich die Atomenergienutzung war und ist.

Wachsende Terrorgefahren und deutlich längere Laufzeiten für die bislang auf 40 Jahre ausgelegten Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll werfen neue Sicherheitsfragen auf. Wie lange werden die Castor-Behälter dicht bleiben? Was passiert mit dem radioaktiven Inventar in den Behältern? Wie können Castorbehälter repariert werden, wenn sie undicht werden? Wie können Angriffe mit panzerbrechenden Waffen oder gezielten Flugzeugabstürzen bei den bestehenden Zwischenlager-Hallen abgewehrt werden? An allen bestehenden Zwischenlagern laufen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Nachrüstungen. Ob die ausreichen? In staatlichen Bund-Länder-Gremien und Beratungseinrichtungen wird sicherheitshalber schon mal über den Neubau verbesserter Zwischenlager diskutiert, deren Anzahl dann von derzeit 16 auf vielleicht 3 – 6 reduziert werden soll. “Konsolidierte” Zwischenlagerung nennt sich das dann. Und in den Anhängen des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) der Bundesregierung wird auch schon mal ein neues “Eingangslager” in den Blick genommen, in dem ab Mitte der 2030er 500 der insgesamt etwa 1900 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll eingelagert werden könnten.

Wachsende Proteste gibt es auch beim Umgang mit den gering radioaktiven Abfällen, die beim Rückbau der Atommeiler anfallen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, die auf die Beschlüsse der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahrtausends zurückgehen, erlauben unterhalb eines bestimmten Richtwerts die Freigabe in normale Abfall- und Recyclingkreisläufe oder auf Hausmülldeponien und tragen damit dazu bei, dass die Strahlung unkontrolliert großflächig in der Umwelt verteilt wird.

Beim leicht- und mittelradioaktiven Atommüll wächst der Druck auf das im Schacht Konrad in Salzgitter im Bau befindliche “Endlager”. Immer wieder ist es zu Verzögerungen beim Ausbau gekommen, auch weil das ehemalige Eisenerzbergwerk sich anders verhält, als von den Planern gedacht. Weil die Inbetriebnahme, die derzeit nicht vor 2022-24 erhofft wird, in jedem Fall verspätet kommt, werden an vielen der Abriss-Meiler neue Zwischenlager für derartige radioaktive Abfälle geplant. Auch die Debatte über ein zentrales Eingangslager für den Konrad-Müll ist immer noch im Gange.

Damit nicht genug: Mit dem radioaktiven Erbe aus dem gescheiterten Atommüllprojekt in der ASSE und der immer noch vom Atomausstieg nicht erfassten Urananreicherung in Gronau kommt möglicherweise noch einmal die Menge Atommüll hinzu, für die der Schacht Konrad derzeit genehmigt ist. Wohin diese Abfälle sollen, ist vollkommen unklar.

Und wie sieht es mit dem Schutz vor den radioaktiven Strahlen aus? Im Frühjahr hat der Bundestag den Strahlenschutz neu und als Gesetz geregelt. Die Kritik – auch vom BUND: Neue Erkenntnisse zur Wirkungsweise radioaktiver Strahlen bleiben unberücksichtigt mit der Folge, dass die Grenzwerte viel zu hoch bleiben.

Die neu anlaufende Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktiven Atommüll – bei der Gorleben weiterhin als Standort im Verfahren bleibt – soll ergebnisoffen, transparent und mit Bürgerbeteiligung laufen. Kritik an den dazu im Standortauswahlgesetz beschlossenen Regelungen gibt es vielfach, auch vom BUND, der als ehemaliges Mitglied der Kommission “Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe” am Ende den Bericht wegen diverser Mängel nicht mitgetragen hat.

Als unabhängiger Wächter wurde mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes das Nationale Begleitgremium etabliert, das während des Suchverfahrens sicher stellen soll, dass auch wirklich alles ergebnisoffen, transparent und mit Bürgerbeteiligung läuft.

Die Anti-Atom-Bewegung ist skeptisch: An den AKW-Standorten ist von einer solchen Transparenz und Beteiligung an keiner Stelle etwas zu spüren. In nahezu allen Genehmigungsverfahren an den Atommeilern machen Aktive die Erfahrung, dass ihnen Informationen vorenthalten werden und Beteiligungsangebote lediglich im gesetzlichen Mindestrahmen stattfinden. Hinzu kommt die Frage, ob Beteiligungsformate, wie sie im Standortauswahlgesetz jetzt vorgesehen sind, am Ende nicht nur die BürgerInnen über den Tisch ziehen sollen.

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüllkonferenz Nr 11: Strahlenrisiken und Sicherheitsmängel bei der Zwischenlagerung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert