Atommülllager Schacht Konrad? Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen. Ein Kleine Anfrage im Bundestag

Wie geht es weiter mit der umstrittenen Genehmigung für den Bau eines Atommüllendlagers für leicht- und mittel radioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter? Immer wieder neue Probleme. Immer wieder verschiebt sich die Inbetriebnahme. Immense Kosten sind die Folgen. Für das Projekt „Endlager Schacht Konrad“ und für die AKW-Standorte, deren Rückbau immer neue Atommüll-ZWISCHEN-Lager erfordert. In vielen Punkten fummelt die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an den veralteten Vorgaben herum, um mit neuen oder vermeintlichen Realitäten die Wirklichkeit mit der Genehmigungslage übereinander zu bringen. Ob das vernünftig ist? Lässt sich bezweifeln.

Aber: Würde die BGE eine Situation herbeiführen, die die bisherigen Vorgaben (juristisch: Planfeststellungsbeschluss) zu einer rechtlichen Neufassung zwingen, wäre das Projekt Schacht Konrad erledigt. Da sind sich alle einig. Mit heutigen Anforderungen wäre Konrad nicht mehr genehmigungsfähig und das Atommülldesaster perfekt. Denn vermutlich würde z.B. ein einfaches wissenschaftlich vernünftiges Standortauswahlverfahren dazu führen, dass der Schacht Konrad nicht geeignet wäre.  Wie lange noch hält das Atomrecht der 1980er Jahre, auf dem das Konzept Konrad steht?

Der Abgeordnete Cem Ince und die Linksfraktion im Bundestag brechen diese Problematik auf die fachliche Ebene und fragen die Bundesregierung und das Umweltministerium: Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2917)

Über die Kleine Anfrage berichtet auch „Heute im Bundestag“ und schreibt auf der Seite des Bundestags (Hier als Dokumentation):

12.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 397/2026

Linke: Fragen zum Grundwasserschutz in Schacht Konrad

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/5858(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erneut den Grundwasserschutz und die wasserrechtlichen Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad. So will sie unter anderem erfahren, wie die Bundesregierung ihre frühere Aussage begründet, dass die Berechnungsgrundlagen identisch mit denen seien, die in der gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis (gwE) verwendet wurden. Mit der „Einführung des Deklarationsschwellenwertes größer als 100 für wasserunlösliche Stoffe und der Relativierung durch die ‚maximale Fracht‘ für wasserlösliche Stoffe“ sei es aber möglich, dass die in der gwE definitiv festgelegten Einlagerungshöchstmengen ohne Bilanzierung überschritten werden, so die Abgeordneten.

Sie fragen auch, ob der Bundestag, der Niedersächsische Landtag und die Öffentlichkeit darüber informiert wurden, dass Stoffe, die nach der gwE mengenmäßig streng begrenzt waren, durch die seit 2010/2011 übliche „Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Umsetzung der Nebenbestimmung 1 der gwE zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad“ nicht mehr bilanziert wurden.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2798(Dokument, öffnet ein neues Fenster). Die Bundesregierung hatte darin erklärt, es seien „keine grundsätzlich neuen Methoden“ verwendet worden und die „Berechnungsgrundlagen“ entsprächen denen der gwE.

Nukleare Katastrophe dauert an: 40 Jahre Atomkatastrophe Tschernobyl

26. April 1986 – Super-GAU in einem Reaktorblock des AKWs Tschernobyl, unweit von Kiew in der Ukraine, damals Teil der Sowjetunion. Eine Explosion, ein anhaltendes Feuer trägt enorme Mengen radioaktiver Strahlung zunächst in die nähere Umgebung und nach Weißrussland. Dann weiter mit dem Wind über Nord- und Westeuropa. Dort, wo es regnet, werden große Landstriche verstrahlt. Lebensmittel werden radioaktiv belastet, der Verzehr wird verboten. Um das lodernde Feuer im Reaktor zu löschen werden viele Tausend Menschen aus der Armee und andere Hilfskräfte – sogenannte Liquidatoren – eingesetzt. (Foto: IAEA) „Nukleare Katastrophe dauert an: 40 Jahre Atomkatastrophe Tschernobyl“ weiterlesen

Afd nutzt nukleare Vorlagen der CDU/CSU im Bundestag – Antrag und Aktuelle Stunde

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag gestellt, der direkt auf die Äußerungen der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in der letzten Woche Bezug nimmt. Sie hatte davon gesprochen, dass der Atomausstieg in Deutschland ein Fehler war. Und auch die Forderungen eines bayerischen Ministerpräsidenten Söder sind mit drin, wenn es um neue Reaktorkonzepte called SMR geht. Am 19. März 2026 geht der Antrag ins Plenum des Bundestags. Außerdem hat die AfD für die Aktuelle Stunde eine Aussprache über den von Macron initiierten Atomenergiegipfel in Paris auf die Tagesordnung setzen lassen. Titel des Antrags ist: „Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren“ (21/4749) vor. „Afd nutzt nukleare Vorlagen der CDU/CSU im Bundestag – Antrag und Aktuelle Stunde“ weiterlesen

Meldepflichtige Ereignisse und „Erhebliche Sicherheitsvorfälle im Atomkraftwerk Brokdorf“

Interessant. Ein grüner Abgeordneter aus dem Kreis Steinburg hat im Landtag Schleswig-Holstein eine Kleine Anfrage an die  Landesregierung gerichtet. Es geht um die „meldepflichtigen Ereignisse im Kernkraftwerk Brokdorf“ (er meint das Atomkraftwerk :-)) Malte Krüger kritisiert: „Ich erwarte vom Betreiber PreussenElektra und dem Eigentümer E.ON mehr Sorgfalt und Prävention. Der Konzernleitung von PreussenElektra muss anscheinend wieder klarer werden, dass es hier nicht um den Rückbau eines Abenteuerspielplatzes geht, sondern um ein Atomkraftwerk!“ Immerhin „26 sicherheitsrelevante Vorkommnisse liegen aus den vergangenen vier Jahren vor“, fasst Krüger zusammen und listet einige sicherheitsrelevante Mängel auf.

Das AKW Brokdorf ist bereits Ende 2021 abgeschaltet worden und hat im Oktober 2024 von der Atombehörde in Kiel die Genehmigung zur Stilllegung und zum Rückbau der Anlage bekommen. Doch die Atombehörde in Schleswig-Holstein gilt nicht als die schnellste. Um die Jahreswende 2025/26 gab es Medienberichte, in den PreussenElektra sich öffentlich beschwerte, dass es möglicherweise beim laufenden Rückbau zu Verzögerungen kommen könnte, wenn Kiel die entsprechenden Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt. Es geht im eine „Bereitstellungshalle“, sagt PreussenElektra, die 2027 zur Verfügung stehen soll. Tobias Goldschmidt von der Atombehörde, so der NDR, „hat dafür kein Verständnis: „Diese Bereitstellungshalle – das ist nichts anderes als ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Man muss das auch mal beim Namen nennen.“ (zitiert nach NDR AKW Brokdorf: Streit über Genehmigungstempo für Rückbau)

Im Februar 2026 meldet die SHZ dann allerdings: „Abriss des Atommeilers Atomkraft: Betreiber verklagt Land wegen Untätigkeit beim Rückbau in Brokdorf“  (Paywall)

Über die „meldpeflichtigen Ereignisse“ in bundesdeutschen Atomanlagen aller Art informiert regelmäßig das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Diese Berichte sind hier online zu finden und sie erfolgen auf Grundlage der „Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV).“

Auf Basis dieser Informationen, die über die Betreiber an die Atomaufsichtsbehörden der Länder über das BASE schließlich an das für Atomrecht zuständige Bundesumweltministerium geleitet werden, verfasst dazu auch einen Bericht an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Umweltausschuss) des Deutschen Bundestags (der aktuell mit Gösta Beutin ein Schleswig-Holsteiner von der Linkspartei ist). Der Umweltausschuss mach daraus eine vierteljährlich eine „Ausschussdrucksache“, zuletzt  21(16)108 mit Datum 05.03.2026 über die „Vierteljahreslisten für das IV. Quartal 2025 über „Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland – Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren, deren Höchstleistung 50 kW thermische Dauerleistung überschreitet“ Dieser Bericht vom BASE ist hier online: https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/stoerfallmeldestelle/berichte/monatsberichte/monabundestsberichte_inhalt.html

 

 

Nukleare Katastrophen und Krieg: 15 Jahre Fukushima, 40 Jahre Tschernobyl und heute Krieg um Atomanlagen

Am 11. März jährt sich die mehrfache Atomkatastrophe von Fukushima in Japan zum 15. Mal. Am 26. April ist der Super-Gau von Tschernobyl 40 Jahre her. Und noch immer sind beide Atomruinen hoch radioaktiv verstrahlt und stellen weiterhin ein immenses Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt dar. Noch für weitere Jahrzehnte werden Milliarden-Summen für die Aufräumarbeiten und die Sicherung vor weiteren radioaktiven Freisetzungen ausgegeben werden müssen. Hunderttausende Menschen haben durch die Katastrophen ihr Leben verloren, erkrankten an den Folgen der Strahlung, mussten ihre Heimat verlassen oder haben in anderer Weise massive Eingriffe in ihr Leben durch die nuklearen Katastrophen durchmachen müssen.

Dennoch setzen Selbstvergessene und politisch oder wirtschaftlich Interessierte weiterhin auf diese unverantwortliche Technologie. Nicht nur Katastrophen. Atomstrom heißt auch im unfallfreien „Normalbetrieb“ jede Menge Atommüll, dessen Lagerung tausende Generationen funktionieren muss, was weltweit ungeklärt ist.

„Technologieoffen“ geht anders!

Und dann ist da noch die Sache: Wer Atomkraftwerk sagt, muss auch Atombombe sagen. Denn genau das ist es, was die nukleare Maschine antreibt und wozu es einen Atomwaffensperrvertrag braucht. Doch der wird immer fragiler. Und dann sind Atomanlagen heutzutage Angriffsziele. In der Ukraine, wieder Tschernobyl, und Saporischschja, Europas größtes Atomkraftwerk. Oder die Atomanlagen im Iran. Bald sollen 25 Staaten über Atomwaffen verfügen, sagt die Agentur, die deren Verbreitung verhindern soll. Atomkraft? NEIN DANKE!

×