Wie geht es weiter mit der umstrittenen Genehmigung für den Bau eines Atommüllendlagers für leicht- und mittel radioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter? Immer wieder neue Probleme. Immer wieder verschiebt sich die Inbetriebnahme. Immense Kosten sind die Folgen. Für das Projekt „Endlager Schacht Konrad“ und für die AKW-Standorte, deren Rückbau immer neue Atommüll-ZWISCHEN-Lager erfordert. In vielen Punkten fummelt die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an den veralteten Vorgaben herum, um mit neuen oder vermeintlichen Realitäten die Wirklichkeit mit der Genehmigungslage übereinander zu bringen. Ob das vernünftig ist? Lässt sich bezweifeln.
Aber: Würde die BGE eine Situation herbeiführen, die die bisherigen Vorgaben (juristisch: Planfeststellungsbeschluss) zu einer rechtlichen Neufassung zwingen, wäre das Projekt Schacht Konrad erledigt. Da sind sich alle einig. Mit heutigen Anforderungen wäre Konrad nicht mehr genehmigungsfähig und das Atommülldesaster perfekt. Denn vermutlich würde z.B. ein einfaches wissenschaftlich vernünftiges Standortauswahlverfahren dazu führen, dass der Schacht Konrad nicht geeignet wäre. Wie lange noch hält das Atomrecht der 1980er Jahre, auf dem das Konzept Konrad steht?
Der Abgeordnete Cem Ince und die Linksfraktion im Bundestag brechen diese Problematik auf die fachliche Ebene und fragen die Bundesregierung und das Umweltministerium: Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2917)
- Zuvor: Die Kleine Anfrage: Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad, Drucksache 21/2798 (PDF).
- und die Antworten der Bundesregierung als Drucksache 21/2917 (PDF)
- Atomenergie erzeugt Risiken und Nebenwirkungen.
- Alles über den Schacht Konrad und Atommüll auf umweltFAIRaendern.de
Über die Kleine Anfrage berichtet auch „Heute im Bundestag“ und schreibt auf der Seite des Bundestags (Hier als Dokumentation):
12.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 397/2026
Linke: Fragen zum Grundwasserschutz in Schacht Konrad
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/5858(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erneut den Grundwasserschutz und die wasserrechtlichen Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad. So will sie unter anderem erfahren, wie die Bundesregierung ihre frühere Aussage begründet, dass die Berechnungsgrundlagen identisch mit denen seien, die in der gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis (gwE) verwendet wurden. Mit der „Einführung des Deklarationsschwellenwertes größer als 100 für wasserunlösliche Stoffe und der Relativierung durch die ‚maximale Fracht‘ für wasserlösliche Stoffe“ sei es aber möglich, dass die in der gwE definitiv festgelegten Einlagerungshöchstmengen ohne Bilanzierung überschritten werden, so die Abgeordneten.
Sie fragen auch, ob der Bundestag, der Niedersächsische Landtag und die Öffentlichkeit darüber informiert wurden, dass Stoffe, die nach der gwE mengenmäßig streng begrenzt waren, durch die seit 2010/2011 übliche „Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Umsetzung der Nebenbestimmung 1 der gwE zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad“ nicht mehr bilanziert wurden.
Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2798(Dokument, öffnet ein neues Fenster). Die Bundesregierung hatte darin erklärt, es seien „keine grundsätzlich neuen Methoden“ verwendet worden und die „Berechnungsgrundlagen“ entsprächen denen der gwE.
