Uranfabriken der URENCO – Bundesregierung an Verkaufsplänen beteiligt

uranwirtschaft-abschalten-robinwoodDie Bundesregierung ist mit dem Verkauf der Uranfabriken der URENCO befasst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF) der Linken Bundestagsabgeordneten Dorotheé Menzner hervor. Die URENCO betreibt in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA Anlagen zur Urananreicherung. Daraus wird anschließend Brennstoff für Atomkraftwerke hergestellt. Die dabei verwendete Zentrifugen-Technik ist aber auch militärisch brisant, weil mit ihr auch Uran für Waffen angereichert werden könnte. Die deutschen Eigentümer E.on und RWE, die gemeinsam ein Drittel der Anteile halten, hatten bereits vor einiger Zeit erklärt, ebenso wie die britischen und niederländischen Eigentümer, die URENCO zu verkaufen.

Betroffen ist davon auch die Enrichment Technology Company (ETC). Die URENCO hält gemeinsam mit dem französischen Konzern AREVA die Hälfte der Anteile. Die ETC ist für die Forschung und Entwicklung der Zentrifugen-Technik sowie für den Vertrieb und die Errichtung solcher Anlagen zuständig. Ziel ist offenbar, die gesamte URENCO zu privatisieren. Unternehmen aus Canada, Frankreich, Russland und anderen Ländern haben bereits Interesse signalisiert. Darunter sind auch Finanzinvestoren und selbst ein Börsengang wird derzeit nicht ausgeschlossen.

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Jetzt teilt die Bundesregierung mit: “Die drei Regierungen sowie die deutschen Anteilseigner sind derzeit in Kontakt, um bei URENCO einen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der den drei Regierungen die Durchsetzbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo auch in der Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern sicherstellt.”

Damit ist gemeint, dass vor einem Verkauf der URENCO geklärt muss, wie das internationale Kontrollregime über die Anlagen organisiert werden muss, wenn es zur Privatisierung der Uranfabriken kommt. Die Zentrifugen-Technik gilt vor allem mit Blick auf ihre militärische Anwendungsmöglichkeit als “hoch sensibel”. Für den Betrieb von Atomkraftwerken muss Uran auf rund 5 Prozent des spaltbaren Anteils Uran235 angereichert werden. Das erfolgt in so genannten Gaszentrifugen, in denen das Natururan in Form von Uranhexafluorid eingespeist wird. Je nach Anreicherungsdurchläufen können aber auch höhere Konzentrationen von Uran235 erreicht und damit grundsätzlich auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Genau aus diesem Grund gibt es um die Urananreicherung im Iran international heftige Auseinandersetzungen. Die iranische Anreicherungstechnologie basiert auf der Technik der URENCO.

Um zu verhindern, dass in den URENCO-Anlagen waffenfähiges Uran hergestellt wird oder die Zentrifugentechnologie weiter verbreitet wird (ETC, gemeinsame Tochter von URENCO und AREVA) haben die drei Staaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande 1970 den Vertrag von Almelo geschlossen und später durch die Verträge von Washington (Bau einer Anlage in den USA)  und Cardiff (Beteiligung von AREVA an der ETC) ergänzt. Die Anlagen unterliegen bis heute strikter Geheimhaltung und werden über Euratom in Zusammenarbeit mit der IAEO überwacht. (Die Links zu den drei Verträgen stehen unten im Text)

Bei einer vollständigen Privatisierung der URENCO-Fabriken stellen sich natürlich erheblich mehr Fragen in Sachen Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnologie. (Angemerkt sei auch: Während Deutschland den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat, laufen die URENCO-Anlage in Gronau sowie die zur AREVA gehörende Brennelementefabrik im benachbarten Lingen ohne jede Befristigung durch das Atomgesetz weiter und beliefern Atommeiler in aller Welt.)

Auch wenn die Bundesregierung das nicht direkt zugibt, macht sie doch in ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage der Linken Menzner deutlich, dass es eine Menge zu lösender Fragen im Falle einer Privatisierung gibt: “Durch einen entsprechenden Rechtsrahmen muss für die künftige Struktur von URENCO klargestellt sein, dass die Durchsetzbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo durch die drei Regierungen auch in der Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern gewährleistet ist. Die Bundesregierung wird deshalb möglichen Änderungen an der Anteilsstruktur von URENCO nur dann zustimmen, wenn vorher durch einen entsprechenden Rechtsrahmen für die künftige Struktur von URENCO klargestellt ist, dass auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt sind.”

Die Bundesregierung gibt auf Nachfrage an, dass es bereits mehrere Gespräche zwischen den beteiligten Regierungen und auch den Betreibern gegeben hat. Die Federführung auf bundesdeutscher Seite liegt demnach beim  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, außerdem wird das Auswärtige Amt in Frage der Nicht-Verbreitung hinzugezogen.

Eine Beteiligung des Bundestages ist bislang offenbar nicht vorgesehen und beabsichtigt. Die Bundesregierung behält sich vor, darüber später zu entscheiden.

Überraschend ist das Statement in Sachen ETC, an der die URENCO sowie AREVA jeweils 50 Prozent halten. Vor allem die ETC verfügt über das technologische Knowhow in Sachen Urananreicherungs-Technologie, ist damit also von entscheidender Bedeutung für die (Nicht)Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik.

Auf Nachfrage teilt die Regierung mit: “Es geht bei den derzeitigen Überlegungen zur Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO ausschließlich um die mögliche Veräußerung von Anteilen an URENCO. Unmittelbare Auswirkungen auf die Firma ETC würden sich dadurch nicht ergeben.”

Weiter heißt es dazu: “Durch eine mögliche Veräußerung von Anteilen an URENCO würde sich nichts an dem bestehenden Aufsichtsregime durch die vier Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, dem Königreich der Niederlande und der Französischen Republik über ETC im Rahmen des 2005 unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrages von Cardiff ändern. Im Rahmen des sogenannten Quadripartite Committee erfolgt dabei ein kontinuierlicher Austausch zwischen den vier Regierungen.”

Gemeint ist damit vermutlich, dass das Regime über die ETC zwischen Frankreich und den anderen Ländern sich nicht verändern müsste, wenn die URENCO durch einen anderen Gesellschafter ausgetauscht ist. Ob das zutrifft und wie diese Haltung der Bundesregierung zu bewerten ist, wäre zu klären.

Was die Frage angeht, ob auch Finanzinvestoren oder gar Hedgefonds als Käufer der URENCO denkbar sind, stellt die Bundesregierung lediglich fest, dass sie sich nicht an Spekulationen beteiligt. Immerhin hatten unterschiedliche Medien berichtet, dass es derartige Interessenten gibt.

Hinweis: Die Staatsverträge von AlmeloWashington und Cardiff (jeweils PDF).

Dirk Seifert

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