Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen

„Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager des Vattenfall AKW Brunsbüttel muss jetzt weitreichende Konsequenzen haben. Ein weiter so, kann es jetzt nicht mehr geben“, sagt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomaussstieg der Fraktion Die Linke. „Die in Brunsbüttel höchstricherlich festgestellten Defizite bei den Sicherheitsnachweisen betreffen nicht nur auch alle anderen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Auch die Atomreaktoren selbst sind betroffen. Das Urteil des OVG Schleswig macht auch klar: Die Risiken der Atomenergie bedrohen den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Immer mehr Geheimschutzmaßen, die nicht mehr gerichtlich überprüft werden können, gefährden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

An die Bundesregierung kann ich nur appelieren: Die Zeit der Trickserein ist endgültig vorbei. Für den Umgang mit den hochgefährlichen Atomabfällen braucht es einen schonungslosen Neuanfang. Dazu braucht es jetzt mehr denn je ehrliche Maßnahmen, die das Vertrauen in der Bevölkerung zurück gewinnen können. Wenn die Bundesregierung dies nicht endlich einsieht, torpediert sie jedes Bemühen, zu guten und möglichst sicheren  Lösungen für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen zu kommen. Das gilt auch für die Atomkonzerne.

Für Hubertus Zdebel ergeben sich die folgenden Konsquenzen auf dem Urteil:

1. An allen Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente an den Atomkraftwerken müssen jetzt neue Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Sicherheitsziele und Maßnahmen rechtsstaatlich und gerichtlich zu überprüfen. Bis dahin muss an allen Zwischenlagern gelten, was auch in Brunsbüttel von der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein angeordnet wurde: Die weitere Einlagerung von Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen ist bis dahin zu untersagen.

2. Dies muss auch für die zentralen Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Lubmin gelten, denn es ist davon auszugehen, dass diese erhebliche größere Defizite aufweisen, als die dezentralen Standort-Zwischenlager.

3. Auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ist davon auszugehen, dass sie gegen Terrorangriffe mit schweren Flugzeugen und modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend gesichert sind. Grundsätzlich sind schwere Kernschmelzunfälle wie in Fukushima in den Reaktoren nicht auszuschließen. Schon deshalb ist ihre umgehende Abschaltung erforderlich. Dass auch die Behörden diese Risiken sehen, zeigt die Vielzahl von Geheimschutzmaßnahmen , die sich gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ richten. Diese Geheimschutzmaßnahmen müssen jetzt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gerichtlich überprüfbar gemacht werden.

Das Brunsbüttel-Urteil macht klar, dass die gesamte bisherige Atommüll-Politik gescheitert ist. Forderungen, nach neuen Zwischenlagern machen das deutlich. Es ist jetzt höchste Zeit für einen wirklichen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll. Das betrifft auch die Arbeit der sogenannten „Endlager-Kommission“ im Rahmen des Standortauswahlgesetz. Sie muss sich jetzt selbst neu definieren.

Wer wirklich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den enormen Atommüll-Problemen will, der muss jetzt endlich bereit sein, das ganze Desaster auf den Tisch zu legen. Ein solcher Neustart muss ohne Vorbedingungen und mit allen gesellschaftlichen Akteuren in einem offenen Prozeß erfolgen. Und vermutlich muss am Anfang die Frage stehen, wie es zu diesem Desaster gekommen ist und wer dafür die Verantwortung trägt.“

Zdebel kündigte an, in den nächsten Tagen entsprechende Gespräche zu führen und  parlamentarische Maßnahmen vorzubereiten.

Dse4Zdebel

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