Gorleben und der Atommüll: „Zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen“

Stundenlang debattierten wir gestern in der AG2 der „Endlager-Kommission“ über die (Nicht-)Verlängerung der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben, die im August wirksam werden soll. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre würde weiterhin Gorleben einseitig als Atommülllager-Standort bevorzugt. Mit der vermeintlichen „weißen Landkarte“ hätte das also auch in Zukunft nichts zu tun.

Fast möchte man schmunzeln, wenn in der Presseerklärung der Kommission zu der teilweise recht leidenschaftlichen Kontroverse dazu genau zwei Sätze zu finden sind: „Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission befasste sich unterdessen erneut mit der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben, deren Verlängerung die Bundesregierung beschlossen hat. Dabei wurden in der AG zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen deutlich.“

Während das Bundesumweltministerium, Vertreter der Atomkonzerne und andere die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für erforderlich halten, haben verschiedene Beiträge in der nun seit Wochen andauernden Diskussion dargelegt, dass es dieser weiteren Bevorzugung gar nicht braucht. Im Rahmen einer Anhörung, aber auch mit weiteren Beiträgen aus Niedersachsen und z.B. von Kommissionsmitglied Hartmut Gassner wurde deutlich, dass es auch auf Basis des Bergrechts ausreichend möglich ist, den Standort zu „sichern“, ohne ihn weiter zu bevorzugen. Die Beiträge sind als Drucksachen auf der Homepage der Kommission zu finden.

Sicher, diese Diskussion um Gorleben ist absurd. Denn eigentlich gehört dieser Standort aufgeben. Für einen wirklichen Neustart kann Gorleben nach 30 Jahren Trickserein und politischen Eingriffen nicht mehr in Frage kommen, wenn man wirklich einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung will. Wenn man aber die Verfechter des Standortauswahlgesetzes – gegen das wir als Fraktion DIE LINKE gestimmt haben – beim Wort nimmt, dann muss diese Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben vom Tisch. Gorleben steht als einziger konkreter Standort in diesem Gesetz. Schon das ist ein extremer Webfehler des Gesetzes, der dem angestrebten gesellschaftlichen Konsens im Weg steht. Jetzt noch die Veränderungssperre zu verlängern würde das vermeintliche Ziele, die „Endlagersuche“ auf einer „weißen Landkarte“ zu betreiben nicht näher bringen!

Am kommenden Montag, den 18. Mai wird die Kommission das Thema noch einmal aufgreifen. Zu hoffen ist, dass es dann zu der Einsicht kommt, dass die Veränderungssperre nicht verlängert werden darf.

Unabhängig davon entscheidet möglicherweise der Bundesrat aus seiner Sitzung im Juni zu dieser Frage. Ohne Zustimmung wäre die Veränderungssperre auch vom Tisch.

 

Dse4Zdebel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert