Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor
(Update mit dem Bericht des BMUB zum Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen auf Forschungs- und Prototyp-Anlagen) Die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission hat sich heute unter der Leitung von Hubert Steinkemper für ein Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren und Demonstrations-Anlagen ausgesprochen und wird sich auf der nächsten Sitzung der Gesamt-Kommission für einen entsprechenden Beschluss einsetzen. Das angestrebte Export-Verbot geht auf eine Initiative des BUND in der Kommission zurück. Im Zentrum stehen Pläne, 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA abzuschieben. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium über den derzeitigen und geplanten Status der entsprechenden Forschungsreaktoren und Demonstrations- bzw. Prototyp-Anlagen berichtet.
- Zu einer Diskussion über die Typisierung der Forschungsreaktoren und der Versuchsanlagen wie dem AVR ist es in der AG2 nicht gekommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass alle Anlagen unter ein Export-Verbot fallen sollen, nicht verwunderlich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Export-Verbot vor allem deshalb zum Thema wurde, weil die Bundesregierung den zu kommerziellen Zwecken errichteten AVR Jülich mit Blick auf den beabsichtigten US-Export zum Forschungsreaktor kurzerhand umdefiniert hat. Bislang sortierte z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz den AVR als kommerziellen Reaktor ein. Typischerweise sind Forschungsreaktoren vor allem auf die Neutronen-Erzeugung ausgerichtet und haben mit Stromerzeugung nichts zu tun. Siehe auch: Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst
- Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA
In der Kommission berichtet Peter Hart vom BMUB über den Stand der Dinge zu diesem Thema. Demnach wäre für den Forschungsreaktor in Berlin, der 2019 stillgelegt wird, noch ein Export von hochradioaktivem Atommüll bis 2017 in die USA vorgesehen. Dafür gäbe es entsprechende Verträge. Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 bestehen derartige Verträge mit den USA nicht. Sie werden aber vom Betreiber angestrebt, so Hart. Eine Einlagerung wäre – sollten die USA den Vertrag nicht verlängern – für das Zwischenlager in Ahaus vorgesehen.
Auch zu dem Forschungsreaktor TIGRA in Mainz, dem Reaktor in Graching sowie den Brennelementen aus Rossendorf etc. macht der Bericht des BMUB weitere Angaben über den derzeitgen Verbleib der radioaktiven Abfälle und die künftigen Planungen.
Ebenso berichtet das BMUB in der Vorlage über den Verbleib der Brennelemente aus bereits stillgelegten Anlagen im Bereich Forschung, Demonstration und Prototypen.
Der Bericht ist hier als PDF veröffentlicht. Außerdem wird er auf der Seite der Atommüll-Kommission zu finden sein.
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