Dokumentation: Karl Heinz Roth über die HEW im Faschismus und in den Folgejahren
Über die heute teilweise zu Vattenfall bzw. inzwischen wieder der Stadt Hamburg gehörenden “Hamburgischen Electricitäts Werke” (HEW) veröffentlichte Karl Heinz Roth in der Monatszeitung “ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis” im April 1990 einen Artikel, in dem er sich ausführlich mit dem Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus und den Folgejahren in der BRD befasste. Teile des Artikels waren Grundlage für die 1994 aus Anlass des 100-jährigen Geburtstags der HEW von zahlreichen Anti-Atom-Gruppen veröffentlichte Broschüre “100 Jahre HEW – ein alternativer Bericht”. Bedeutsam waren z.B. die Recherchen von Karl Heinz Roth zur Zwangsarbeit bei HEW und der Hinweis auf die Untersuchungen von John Hopp über die “Hölle in der Idylle” beim Bau des HEW-Kraftwerks in Alt Garge.
- umweltFAIRaendern dokumentiert den in “ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis”, Nr. 318 am 30.04.1990 unter dem Titel “Die HEW – ein Nazikonzern” veröffentlichten Text von Karl Heinz Roth in voller Länge. Die Zeitung ist online unter www.akweb.de und per E-Mail unter redaktion@akweb.de zu erreichen.
- Über die genannte Broschüre und Zwangsarbeit beim Bau des Kohlekraftwerks der HEW in Alt Garge siehe auch hier: Stromkonzern im Nationalsozialismus – Zwangsarbeit bei HEW. Dort auch zahlreiche weiterführende Links.
“Die HEW – ein Nazikonzern” von Karl Heinz Roth, 1990
Aus Anlaß einer neuerlichen Stromsperre, die die Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW) gegen die Hafenstraßen-Häuser im Sommer 1989 verhängt hatten, referierte Karl Heinz Roth auf einer Versammlung der Hafenstraßenbewohner und des Initiativkreises Hafenstraße über die Bedeutung dieses Konzerns. Wegen des grundsätzlichen Charakters seiner Aussagen publizieren wir diesen Text, der allerdings aus Platzgründen von uns stark gekürzt werden mußte.
Die HEW ist ein Granitpfeiler wirtschaftlicher Macht im Herrschaftsgefüge der Hamburger Region. Sie war führend dabei, als in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre ganze Polizeiarmeen gegen den Massenprotest der AKW-Gegner mobilgemacht wurde. Sie hat eine Prozeßlawine gegen die Initiativen zum Strompreisboykott (Strobo-Initiativen) losgetreten und sie innerhalb von zwei Jahren kaputtprozessiert. Im Verein mit den übrigen Aktiengesellschaften des bundesdeutschen Stromkartells hat die HEW 1981 den damaligen Hamburger Bürgermeister Klose gestürzt. Jetzt steht sie in vorderster Front gegen die Hafenstraße- und Schanzenviertelbewegung und greift sie mit den Mitteln ihres Strom- und Wärmemonopols kompromißlos an. Ihre Taktiken richten sich jeweils nach den Widerstandsmöglichkeiten des Gegners. Sie kauft Rechtsgutachten, operiert mit gefälschten Planungsunterlagen und gezielten Desinformationen, prozessiert durch alle Instanzen und setzt immer wieder ihr wichtigstes Erpressungsmittel ein, die Stromsperre. So vielfältig wie ihre Widersacher sind die Taktiken, mit denen sie sie in Schach hält. Auf allen Ebenen agiert sie kaltschnäuzig und skrupellos.
So operiert nur ein Konzern, der sich für völlig unangreifbar hält. Woher kommt diese Macht? Wie ist sie ins Funktionieren gekommen? Wo liegen die Schnittpunkte und Arbeitsteilungen mit den politischen Machtträgern? Wer steht überhaupt hinter der Konzernmacht HEW?
Um diese Fragen zu klären, müssen wir uns die HEW als einer geschichtlich gewachsenen Konzernstruktur nähern. Der kritisch-historische Rückblick ist unverzichtbar. Im Gegensatz zu meinen ersten hypothetischen Annahmen müssen wir sogar weit hinter die Zeit der Nazidiktatur zurückgehen.
Kampf um das Verteilermonopol
Die Hamburgische Electricitäts-Werke AG ist 1894 als rein privatkapitalistisches Unternehmen entstanden. Vorausgegangen war ein Jahr zuvor ein Konzessionsvertrag des Hamburger Senats mit dem künftigen Betreiber, der Schuckert & Co., einem der Vorläufer des heutigen Siemens-Konzerns. Die HEW, an deren Grundkapital Schuckert & Co. mit 84,7 Prozent beteiligt war, hatte in einer Laufzeit von 30 Jahren fünf Stadtbezirke zu elektrifizieren. Neben einer Produktionsabgabe erhielt der Hamburgische Staat eine Gewinnbeteiligung zugesichert. Diese Gewinnbeteiligung hatte den Ausschlag gegen andere Mitbewerber gegeben, die ansonsten mit weitaus günstigeren Konditionen aufgewartet hatten. Schuckert & Co. beherrschte nur die Gleichstromtechnik. Gleichstrom aber kann nicht über längere Freileitungen geschickt werden, womit eine rasche Elektrifizierung des konzessionierten Stadtgebiets von vornherein in Frage gestellt war.
Unmittelbar vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs war dieser Zustand nicht mehr länger aufrechtzuerhalten. Das gesamtkapitalistische Interesse einer mehr großindustriell orientierten Standortentwicklung und Elektrifizierung setzte sich nach jahrelangen Machtkämpfen durch. Im Jahr 1914 wurde der Konzessionsvertrag erneuert; bei dieser Gelegenheit erwarb die Stadtregierung eine fünfzigprozentige Beteiligung. Das konzessionierte Versorgungsgebiet wurde aufs gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und überall auf die Wechselstromtechnik umgestellt. Den wichtigsten Einschnitt brachte die Reorganisation der Strompreistarife: es wurde neben den Tarifen Licht und Kraftstrom (A und B) ein neuer Sondertarif für großgewerbliche Abnehmer eingeführt (C). So begann 1914 eine Scherenentwicklung in der Preisgestaltung, die sich im Kern bis heute erhalten hat.
War die HEW den industriellen Standortinteressen entgegengekommen, so verschaffte sie sich ihrerseits freie Hand beim Vorgehen gegen die Betreiber von Blockanlagen, die gezwungen werden, HEW-Strom abzunehmen. Der Kampf um das Verteilermonopol ging jahrzehntelang weiter. Erst die Nazis verhalfen der HEW zu einem uneingeschränkten Verteilermonopol. Genau im Jahr 1938, der zeitlichen Konzessionsgrenze des erneuerten Vertrags von 1914, wurde die letzte große HEW-unabhängige Blockzentrale stillgelegt.
HEW und Nazidiktatur
Trotz einiger Teilerfolge war die HEW von ihrem selbstgesetzten Ziel, “Groß-Hamburg” energiepolitisch vorwegzunehmen, bis 1933 noch weit entfernt. Die Weltwirtschaftskrise hatte Hamburg besonders intensiv getroffen. Auch vom bald nach der Übergabe der politischen Macht an die Nazis einsetzenden wirtschaftspolitischen Erholungsprozeß war in Hamburg 1934/35 wenig zu spüren. Es stand schlecht um die Hamburger Reeder, Werftkapitalisten und Handelsgesellschaften, und auch die HEW hatte angesichts drastisch geschrumpfter Stromabgaben um ihr Überleben zu kämpfen.
Am 26. Januar 1937 wurde das Groß-Hamburg-Gesetz verkündet (1). Im Austausch gegen einige kleine preußische Enklaven wurden Altona, Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und weitere Randgebiete Hamburg einverleibt. Diese langersehnte “Zentralisation der Verwaltung” kam fast über Nacht. Für die HEW-Spitze war eine langfristig angelegte Option in Erfüllung gegangen. Sei machte sich unverzüglich daran, aus der politischen Absichtserklärung ökonomische Fakten zu machen. Die wirtschaftspolitischen Voraussetzungen dafür, nämlich der Ausbau und die Neuansiedlung energieintensiver Rüstungssektoren in der Region Groß-Hamburg, waren 1937/38 rasch geschaffen. Im Rahmen der naziimperialistischen Expansionspläne in Richtung Südost- und Osteuropa, Lateinamerika und die früheren Kolonien war Hamburg als zentraler Überseehafen, als “Tor zur Welt”, vorgesehen. Zur Erweiterung der Hafen- und Werftkapazitäten gesellten sich neue Rüstungsbetriebe der metallverarbeitenden Industrie und der Mineralölverarbeitung.
Gestützt auf das Energiewirtschafts-und das Groß-Hamburg-Gesetz sowie einige schneidige Erlasse des Groß-Hamburger Reichsstatthalters und Gauleiters Karl Kaufmann ging die HEW- Direktion 1937/38 in die Offensive. Sie begann eine Serie von Transaktionsverhandlungen, die die Übernahme der gemeinde- bzw. stadteigenen Kraftwerksanlagen von Altona, Harburg- Wilhelmsburg und Lokstedt durch die HEW zum Ziel hatten und war damit erfolgreich.
1940 bzw. 1942 erneuerte die Hansestadt Hamburg ihren Konzessionsvertrag mit der HEW. Da 1938 der letzte lokale Blockanlagenkonkurrent stillgelegt worden war, schien es selbstverständlich, der HEW jetzt auch vertraglich zu bescheinigen, daß sie allein für die öffentliche Stromversorgung Hamburgs zuständig war. Der regionale Kartellmonopolist HEW hat Groß-Hamburg seit 1940 unbeschränkt energiepolitisch im Griff. Daß seine innere und äußere Expansionsstrategie so reibungslos aufging, hatte er ausschließlich den Nazis zu verdanken. Selbst in einer im Jahr 1982 veröffentlichten systemloyalen historischen Studie heißt es lakonisch: “Der verbleibende Zeitraum bis heute läßt sich demzufolge als eine Zeit der Fortentwicklung auf der Basis der im Jahre 1940 erreichten Struktur charakterisieren.” (2)
Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge für die HEW
Seit 1937/38 ging es mit der HEW wieder steil aufwärts. Praktisch alle Hamburger Haushalte waren an des HEW-Netz angeschlossen, und fast zwei Drittel der gesamten Stromabgabe gingen wieder an die Industrie. Der Neubau eines weiteren Großkraftwerks wurde 1938/39 erforderlich. Im Wissen um den bevorstehenden Krieg hielt es die HEW-Führung für ratsam, eine bombengeschützte Kraftwerksanlage in einem größeren Abstand von Hamburg zu bauen. Die HEW wich in den Gau Ost-Hannover aus und entschied, die neue Kraftwerkszentrale 60 km südöstlich von Hamburg in Alt-Garge an der Elbe – Lauenburg gegenüber zu bauen. Es handelte sich dabei um eine supermoderne Anlage, die vom Rüstungsministerium als Einheitskraftwerksmodell übernommen und erst im Jahr 1974 von der HEW stillgelegt wurde.
Mit den Bauarbeiten wurde 1941 begonnen. Die Arbeitskräfte waren zu dieser Zeit extrem verknappt, aber die HEW verstand es, sich Abhilfe zu verschaffen. Just in Alt-Garge hatte das Kriegsgefangenenwesen der Wehrmacht ein Lager für etwa 1000 kroatische, serbische und slowenische Kriegsgefangene aufgemacht. Diese jugoslawischen Gefangenen wurden im Herbst 1941 nach der Ausrufung NS-loyaler Satellitenstaaten auf jugoslawischem Boden teilweise in einen “Fremdarbeiter”-Status überführt. Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene stellten somit die ersten Kolonnen für die Planierungsarbeiten und den Aufbau des neuen HEW- Werks. Über ihr Schicksal ist bis heute fast nichts bekannt. Wir wissen nur, daß sie innerhalb des Gemeinschaftslager-Komplexes der HEW in eigenen umzäunten und bewachten Lagern (“Kroatenlager”) untergebracht waren. Die Existenz des “Kroatenlagers” wird zum letztenmal in einer Aktennotiz der HEW-Baustelle erwähnt, und zwar in einem Bericht des “Lagerführers”, der am 6. Oktober einen von zwei mit “entwendeten Äpfeln” unter dem Lagerzaum zurückgekrochenen kroatischen Zwangsarbeitern angeschossen hatte (3). Das “Kroatenlager” ist spätestens im Frühjahr oder Sommer 1944 aufgelöst worden.
Im August 1944 wurde ein zweites Lager, das “Lager B”, als Außenkommando des KZ Neuengamme eröffnet. Am 25. August kam ein erster Transport mit 500 polnischen Widerstandskämpfern an, die am Warschauer Aufstand teilgenommen hatten und dann nach kurzem Zwischenhalt im KZ Sachsenhausen nach Alt-Garge deportiert worden waren. Für sie, die zunächst gehofft hatten, als Kriegsgefangene behandelt zu werden, gab es ein böses Erwachen. Unzureichend verpflegt und bekleidet, mußten sie schwerste körperliche Arbeiten leisten, wobei mindestens 50 Häftlinge durch Entkräftung, Mißhandlungen und Arbeitsunfälle ums Leben kamen. Weder von den SS-Wachmannschaften noch von den HEW-“Meistern” hatten sie etwas zu erwarten. Etwa die Hälfte der KZ-Häftlinge war nach drei Monaten derart entkräftet und krank, daß sie in das KZ Neuengamme abtransportiert wurden. Als Ersatz kamen Häftlinge verschiedener Nationalität, darunter etwa 20 norwegische und 70 dänische Widerstandskämpfer. John Hopp und Grit Petersen haben, überwiegend gestützt auf die Berichte überlebender Häftlinge, das Schicksal der Zwangsarbeiter des KZ-Außenkommandos Alt-Garge detailliert aufgezeichnet. (4)
Als Generalunternehmer des Bauvorhabens Alt-Garge war die HEW für das Schicksal der Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge unmittelbar verantwortlich. Die Leitung der HEW- Kraftwerksbaustelle rechnete den “Arbeitseinsatz” der KZ-Häftlinge direkt mit der Lagerkasse des KZ Neuengamme ab. Noch im Januar 1945 berichtete ihr “Werksbeauftragter Osthannover”, Heinemann, an das Rüstungsministerium, daß das SS-Wirtschaftsverwaltungs-Hauptamt beabsichtigte, die noch etwa “350 in Osthannover eingesetzten Sträflinge zur anderweitigen Verwendung abzuziehen. Die HEW (…) haben sofort schriftlich bei dieser Stelle Einspruch erhoben und gebeten, die Häftlinge bis zum 15.3.45 im Einsatz zu lassen. Sie werden sich inzwischen bemühen, Polen und Italiener als Ersatz zu bekommen. Ich bitte Sie, die Bemühungen der HEW dadurch zu unterstützen, daß Sie sich mit dem zuständigen Herrn der Amtsgruppe D, Standartenführer Maurer, in Verbindung setzen und Verlängerung des Einsatzes befürworten.” (5)
Trotz dieser und anderer Beweise für ihre direkte Verantwortung als Generalunternehmer hat die HEW-Leitung bis heute gegenüber Entschädigungsforderungen ehemaliger KZ-Häftlinge eine Haltung eingenommen, wie sie zynischer nicht sein kann. Im November 1985 hatte die HEW- Hauptverwaltung Post von einem ehemaligen KZ-Häftling erhalten, der in Alt-Garge unbezahlt und “bei völlig unmenschlichen Bedingungen” für die HEW ausgebeutet worden war: “Selbst die Deutsche SS äußerte sich, daß bei dieser Ernährung und den Strapazen der schweren Arbeit, kein Gefangener es länger als 3 Monate überlebt.” (6) Die HEW-Direktion antwortete im Dezember 1985 folgendermaßen: “Gewiß sind Sie mit uns der Meinung, daß Sie zu keiner Zeit bei unserem Unternehmen beschäftigt waren und auch kein Mitarbeiter unseres Unternehmens Ihnen Schaden zugefügt hat.”
Tatsächlich befanden sich die KZ-Häftlinge in keinem “ordentlichen Arbeitsverhältnis” mit den sie ausbeutenden Firmen, weil das nazistische “Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit” sie aufgrund besonderer Zusatzerlasse in rassistischer Diskriminierungsabsicht von der “Betriebsgemeinschaft” ausschloß. Dieses Gesetz ist 1945 vom Alliierten Kontrollrat als typisch nazistisches Gesetz annuliert worden. Und auf diese nazirassistische Diskriminierung berief sich die HEW-Direktion in ihrer Korrespondenz mit dem ehemaligen polnischen KZ-Häftling, ohne sie allerdings offen beim Namen zu nennen. Die HEW-Hauptverwaltung hat sich noch 1985/86 als eine Konzernspitze präsentiert, die bewußt und planvoll an ihrer Nazivergangenheit festhält. Warum soll auch eine Konzernführung, deren ökonomische Macht ungebrochen vom Nazismus herkommt, im Hinblick auf die rassistischen arbeitspolitischen Diskriminierungen eine Ausnahme machen?
Konsolidierung und Wiederaufschwung seit 1945
In den ersten Nachkriegsjahren war die HEW-Leitung intensiv mit der Reparatur ihrer bombengeschädigten Erzeuger-und Verteileranlagen beschäftigt. Dabei verfügte sie allerdings über ein gewichtiges Faustpfand: das supermoderne Großkraftwerk Alt-Garge, das bis Kriegsende fast fertiggestellt war, war völlig unbeschädigt geblieben und ging 1946 ans Hamburger Netz. Die Ausbeutung der Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge machte sich erst jetzt richtig bezahlt. Das HEW-Kraftwerk Osthannover hat bis tief in die sechziger Jahre die Hauptmasse des von der HEW verteilten Grundlaststroms geliefert.
Dessenungeachtet gab es wie nach dem Ende des ersten Weltkriegs eine zeitlang Sozialisierungsprobleme. Im Jahr 1947 verhandelte der Senat der Hansestadt mit der Britischen Militärregierung über die Verstaatlichung mehrerer formal gemischtwirtschaftlicher Hamburger Betriebe, darunter auch der HEW. Die HEW-Direktion spielte zusammen mit den freien Aktionären auf Zeitgewinn, denn sie wußte, daß die Zeit für sie und gegen die Verstaatlichungsabsichten des Senats arbeitete. Solange sich der Verstaatlichungsversuch ausschließlich auf den Aktienbesitz beschränkte und die technologischen und Managementstrukturen der HEW unangetastet ließ, bestand keine reale Gefahr.
Erst im August 1949 blies die freie HEW-Aktionärsgruppe zum Gegenangriff, während der HEW- Vorstand sich offiziell zurückhielt. Sie schickte den Hamburger Juraprofessor Hans Peter Ipsen vor, der mit einem im September 1949 veröffentlichten Gutachten alles daransetzte, für die Kontinuität des Nazimonopols eine rechtlich tragfähige Argumentationsbrücke zu stiften. (7) Bei diesem seinem Verdikt blieb es, der politische Wind hatte sich längst gedreht.
Die HEW und die regionale Entwicklungseuphorie der sechziger und siebziger Jahre
Ende der fünfziger Jahre war die HEW ein profitables und gut gepolstertes Unternehmen. Auch die Hansestadt war wieder reich geworden. Noch nie hat eine Stadt- und Landesregierung über derart riesige Einkünfte verfügt wie das Bundesland Hamburg in den sechziger Jahren. Und noch nie hat ein Senat die aus diesen Ressourcen hervorgegangenen Handlungsspielräume derart vertan. Er hat unter dem beherrschenden Einfluß des Energiemonopolisten HEW entwicklungspolitische Weichen gestellt, die der Region Unterelbe gigantische Investitionsruinen, überdurchschnittliche Arbeitslosenziffern und eine langfristige Strukturkrise ungeheuren Ausmaßes beschert haben.
Am 5. Mai 1955, dem Tag der Aufhebung des westalliierten Besatzungsstatuts mit seinen Beschränkungen im Bereich der Atomforschung und Atomwirtschaft, trafen sich ehemalige Aktivisten und Wissenschaftler des nazistischen Atombombenprogramms in Hamburg, um unter Beteiligung der HEW und der Wirtschaftsbehörde eine Gesellschaft zur Förderung der Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt zu gründen. Zwei Jahre später wurde das zunächst auf den Schiffbau begrenzte Projekt auf die Planung von Atomkraftwerken erweitert. Dabei nahm die HEW zusammen mit ihren norddeutschen Verbundpartnern NWK und Preußenelektra von vornherein das Heft in die Hand: die HEW übernahm 16,67 Prozent des Kapitals der Studiengesellschaft für Kernkraftwerke GmbH. Mit billigem Atomstrom sollte der drohende Einbruch der konkurrierenden Erdgaslieferanten genauso abgewehrt werden wie der übermächtige westdeutsche Energieriese Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG (RWE), der mit seinem billigen Braunkohlestrom die norddeutsche Verbundgruppe bislang erfolgreich auf Distanz gehalten hatte.
Es ist wichtig festzuhalten, daß die HEW im Rahmen ihres norddeutschen Verbunds der historisch entscheidende Impulsgeber für den Einstieg des gesamten bundesdeutschen Energiekartells in die Atomwirtschaft war. Auch sollte heute in Erinnerung gerufen werden, von welchen Kapazitäts- und Kostenrechnungen die HEW damals ausging, als sie auf Atomkraftwerke setzte. Die HEW- Spitze rechnete damit, innerhalb eines Jahrzehnts ihre gesamte Grundlasterzeugung auf einen Selbstkostenpreis von 1,1 bis 2,5 Pfennig pro Kilowattstunde senken zu können. Daraus errechnete sie die Chance riesiger energiebedingter Standortvorteile für ihr monopolisiertes Versorgungsgebiet. Sie brauchte lediglich das bisherige Groß-Hamburg-Konzept auf die gesamte Unterelberegion auszuweiten, wo- für ja aufgrund des Kartellverbunds mit NWK und Preußenelektra die Voraussetzungen geschaffen waren. Man mußte sich nur entsprechend beeilen und das neue Energiekonzept derart schnell durchpeitschen, daß der daraus erhoffte komparative Standortvorteil gegenüber der RWE und der süddeutschen Verbundgruppe, die ja beide noch vor dem Einstieg in die Atomwirtschaft zurückschreckten, mindestens ein Jahrzehnt bestand. Unter diesen Voraussetzungen entwickelte der HEW-Vorstand in den sechziger Jahren ein Investitionsprogramm, das darauf abzielte, in den letzten drei Jahrzehnten dieses Jahrhunderts die bis Ende der sechziger Jahre erreichte Eigenleistungskapazität jeweils zu verdoppeln, wenn nicht gar bis zum Jahr 2000 zu versechsfachen.
Im damaligen Wirtschaftssenator Helmuth Kern hatte er rasch einen Bündnispartner gefunden, der alle Bedenken beiseiteräumte. Damit dabei das von der HEW entwickelte Modell des atomwirtschaftlich abgesicherten Energiepreisdumping auch voll zum Tragen kam, einigte man sich auf die Allokation besonder energieintensiver Unternehmen der Grundstoffindustrie, wobei die Palette von der Aluminium- und Stahlindustrie bis zur Petrochemie reichte. Mit Investitionshilfen, infrastrukturellen Vorleistungen und Sonderstromtarifen auf der Basis der hochgerechneten Selbstkostenpreise der künftigen Atomkraftwerke kamen Reynolds (jetzt Hamburger Aluminiumwerke), die Hamburger Stahlwerke, Dow Chemical, die VEBA-Chemie und die Bayer AG an die Unterelbe, und die Hafenstruktur wurde in einem aberwitzigen Wettlauf mit den zentralen EG-Häfen an die Umwälzungen der Transportkette angepaßt.
Für die strukturelle Anpassung und Diversifikation der gewachsenen Industriestruktur war bald kein Geld mehr da, und die Weltwirtschaftskrise besorgte schließlich seit 1973/74 den Rest. Die Strukturplaner und politischen Machthaber hatten sich die Hochrechnungen der HEW zu sehr zu eigen gemacht, als daß sie in der Lage gewesen wären, den einmal begonnenen Marsch in die wohl schwerwiegendste und folgenreichste Strukturkrise der bisherigen Hamburger Geschichte zu stoppen.
Seit der Vergabe des Bauauftrags für das Atomkraftwerk Stade begannen jetzt für die HEW heroische Zeiten. Zwei Jahre später, im Jahr 1969, folgte der Bauauftrag für das AKW Brunsbüttel, wobei sich die HEW im Gegensatz zur Kernkraftwerk Stade GmbH (ein Drittel) jetzt an zwei Dritteln des Kapitals beteiligte. Als 1972 das AKW Stade ans Netz ging, nahm die HEW mit 50 Prozent des Kapitals sowie einem Beherrschungsvertrag an der Gründung der Kernkraftwerk Krümmel GmbH teil, und 1975 beteiligte sie sich unter den gleichen Kapitalvoraussetzungen an der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH. Damit war Hamburg innerhalb von acht Jahren von vier Atomkraftwerksprojekten eingekreist. Die Erhöhung der Grundlastkapazität stellte seit 1972 alles bisher Dagewesene in den Schatten, wobei allein die neuen Energiefresser Reynolds und Hamburger Stahlwerke mit 200 bzw. 110 Megawatt direkt beliefert wurden. Seit Mitte der siebziger Jahre muß die HEW erhebliche Überkapazitäten weit unter den eigenen Grenzkosten an ihre norddeutschen bzw. bundesdeutschen Verbundpartner verkaufen, während sie schon 1973 allein bei der Belieferung von Reynolds zum Sondertarif von 2,8 Pfennig pro Kilowattstunde jährlich etwa 50 Millionen DM Verlust machte, weil sich die Selbstkosten des AKW Stade auf 6,3 Pfennig pro Kilowattstunde beliefen. Es ist dem HEW- Management bis heute erfolgreich gelungen, einen Großteil dieser aus einer selbstverantworteten Überkapazität resultierenden Defizite durch Preissteigerungen bei den Haushalts- und Kleinabnehmertarifen wieder auszugleichen.
Nimmt man den Durchschnitt der sechziger Jahre als Ausgangspunkt, so stiegen die Stromkosten der durchschnittlichen Hamburger Dreizimmerhaushalte bis 1981 auf das knapp Dreieinhalbfache, während sich der Strombezug lediglich verdoppelte. Zusammen mit konzerninternen Rationalisierungsmaßnahmen und belegschaftsbezogen stagnierenden Lohnkosten wurde auf diese Weise das wertmäßige Durchschlagen einer katastrophalen Technologie- und Investitionspolitik auf die Bilanz verhindert. Voraussetzung dafür war eine Kostenrechnungspolitik gegenüber den Haushalten, die die Stromkostenentwicklung für sie zu einem unüberschaubaren Dickicht machte, während der HEW-Vorstand seine Wertverluste gegenüber den großindustriellen Abnehmern und seinen Verbundbeziehern gleich völlig geheimhielt (die Sondertarif- und Verbundpreise liegen etwa 35 bzw. 20 Prozent unter den konzernintern errechneten Grenzkosten).
Anläßlich der Preiserhöhung von 1960 war es noch möglich, den Anstieg der Arbeits- und Grundpreise für Haushalt und Gewerbe (außerhalb der Sonderbezieher) einigermaßen zu überblicken. Dann kam der Übergang zum Jahresinkasso und 1972 eine weitere Aufsplitterung der Kostenstruktur, indem die bisherigen Grundpreise in Verrechnungspreise und Bereitstellungspreise differenziert wurden. Seither ist es praktisch nur noch HEW-intern möglich, die tatsächlichen monatlichen Haushaltungskosten zu rekonstruieren. 1974 trat bundesweit eine Bundestarifordnung Elektrizität (BTO) in Kraft. Obwohl in sie wesentliche Aspekte des HEW-Systems eingingen, ist es danach nur, “soweit es elektrizitätswirtschaftlich sinnvoll ist, auch für das Hamburger Versorgungsgebiet eingeführt” worden.(8) Hier sieht man, was bedeutet, wenn ein Versorgungsmonopolist in der Lage ist, die von ihm abhängige Beziehergruppe mit Hilfe EDV-gesteuerter Kostensimulationsmodelle virtuos zu entwaffnen und diktatorisch in seine Konzernstrategie einzubauen.
Der Widerstand seit Mitte der siebziger Jahre
Es ist schwer, sich distanziert-kritisch zu jenen Widerstandskampagnen zu verhalten, an denen man selbst aktiv teilgenommen hat. Dies gilt insbesondere für solche Aktionserfahrungen, die Massencharakter hatten, und die sich deshalb auch nur durch den kollektiven Erfahrungsaustausch historisch rekonstruieren lassen. Die Anti-AKW-Bewegung hat uns alle mehr oder weniger intensiv geprägt, und sie hat ja auch durchaus politische Folgen gehabt. Wir haben seit dem Vorbild von Wyhl jahrelang gegen die Atomkraftwerke der HEW und ihrer norddeutschen Verbundpartner gekämpft. Situationen liegen hinter uns, die die etablierten Medien als “bürgerkriegsähnliche Zustände” abgebucht haben. Der Polizeiaufmarsch war gewaltig, den die HEW an exponierter Stelle mitorganisiert hat. Keines der vier fertiggestellten bzw. aufgebauten Atomkraftwerke wurde bis heute stillgelegt, eine Reihe weiterer HEW-Projekte kam freilich zum Stillstand. Seit Beginn der achtziger Jahre hat sich der Widerstand auf die Wiederaufbereitungsanlage und die Kernbrennstofferzeuger verlagert. Wir müssen zugeben, daß die HEW alles in allem ziemlich glimpflich davongekommen ist, aber auch, daß wir uns über das historisch gewachsene und kaltschnäuzig-elitäre Machtbewußtsein der Manager der HEW und ihrer Kartellpartner in der Zeit der Konfrontationsjahre seit 1975/76 kein rechtes Bild gemacht haben. Dessen ungeachtet war die Zeit der Massenaktivitäten der wichtigste Bezugspunkt für den sozialen und politischen Widerstand in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre.
Aus dem Massenprotest sind seit 1977/78 vielfältige Aktivitäten kleinerer Gruppen hervorgegangen. Auf eindrucksvoll einfache wie effektive Weise wurden Stromleitungen von und zu den Atomkraftwerken gekappt. Als Beispiel für gewaltfreie Widerstandsformen sei auf die Initiativen zum Strompreisboykott hingewiesen (Strobo-Initiativen), denen sich zwischen 1978 und 1980 in Hamburg zeitweilig über 400 Haushalte der “links-alternativen Szene” angeschlossen haben. Von den Strompreisen wurden zehn Prozent aus Protest gegen den AKW-Kurs der HEW einbehalten und auf ein Sperrkonto überwiesen. Die HEW kündigte umgehend Stromabschaltungen an. Eine Wohngemeinschaft bemühte daraufhin die Justiz um eine einstweilige Verfügung. Die aber unterblieb, und es kam stattdessen zu 80 Gerichtsverfahren, bei denen die HEW unangefochten obsiegte. Seit 1980 hat sie unter Berufung auf den Ausgang dieser Verfahren den Strobo-Wohngemeinschaften den Strom einfach abgeschaltet.
Kritische Aktionäre und AKW-Gegner, die sich um eine HEW-Anstellung bemühen, um auf Belegschaftsebene weiterzukämpfen, mußten bald zur Kenntnis nehmen, daß der Monopolist bei Aktionären und Behörden noch immer über eine unerschütterliche Loyalitätsbasis verfügt. Dagegen fanden die vielen Einkommenslosen – monatlich oft mehr als 3000 – , denen die HEW wegen Zahlungsschulden kommentarlos den Strom abschaltet, kaum Kontakt zu den vielfältigen Initiativen des dezentralisierten Widerstands. Dieser Aspekt der Stromsperre als Entzug eines elementaren Existenzrechts ist erst seit 1986 durch das Vorgehen der HEW gegen die besetzten Häuser in der Hafenstraße politisiert worden.
Entnazifizierung durch dezentrale Sozialisierung
Ich hoffe, verständlich gemacht zu haben, warum sich die HEW seit Jahren als Vorreiter im Kampf gegen links-alternative Wohngemeinschaften, Strompreisboykotteure, Einkommenslose und die Kollektive besetzter Häuser betätigt. Sie attackiert sie schon im Vorfeld, da, wo mit dem Bezug von Elektrizität und Wärme ein elementares Existenzrecht anfängt. Für Einkommenslose ist die Stromabschaltung oft eine existenzielle Katastrophe. Ihnen wird nichts gestundet, und es gibt keine Rabatte. Den privaten Haushalten wird das Sechs- bis Zehnfache der “Sonderkunden” abverlangt. Der Preistarif ist in den Augen des Monopolisten eine reine Machtfrage.
Trotzdem ist der Widerstand bis heute zersplittert. Überlagert von der Massenbewegung gegen die Kernkraftwerke, haben die vielfältigen Ansätze des Protests gegen die Kostensteigerungen und den brutalen Umgang mit den einkommenslosen Strombeziehern bis heute nicht zusammengefunden. Vielleicht bietet das provokante Vorgehen gegen die Hafenstraße- und Schanzenviertelbewohner einen neuen Ansatzpunkt. Aus dieser jüngsten Konfrontation lassen sich unschwer einige Forderungen herleiten, die unmittelbar einsehbar und zu vermitteln sind und das Zeug in sich haben, den zersplitterten Widerstand zusammenzubringen:
- Entschädigung der Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge von Alt-Garge;
- kostenloser Strombezug für Einkommensschwache;
- Umkehrung der diskriminierenden Stromtarife, d.h. drastische Kostensenkungen für Haushalte und Kleinverbraucher, Abschaffung der Sondertarife für die Großwirtschaft und die Verbundbezieher;
- Stilllegung der Atomkraftwerke.
Damit kann es aber nicht sein Bewenden haben. Die Geschichte der HEW lehrt uns, daß sie sich erst mit Hilfe der Nazis im Rahmen einer allgemeinen privatkapitalistischen Kartellierung zum regionalen Kartellmonopolisten entwickelt hat, und daß die gesamte, von der HEW führend mitverantwortete technokratische Planungskatastrophe der sechziger und siebziger Jahre auf diesen nazistischen Machtstrukturen aufbaute. Sie sind in diesen Jahrzehnten buchstäblich insGigantomanische überhöht worden, und auch wir haben genauso wie die übrige Bevölkerung noch jahrzehntelang an den Folgen zu tragen. Deshalb müssen wir einen Weg finden, der den linken Widerstand langfristig offensiv zusammenfaßt.
Wie wäre vorzugehen? Wenn wir uns auf diese Frage einlassen, tauchen die zentralen ungelösten Fragen der revolutionären und sozialistischen Strategiedebatten wieder auf. Klar ist: der Energiemonopolist muß sozialisiert, “in Volkes Hand” überführt werden, um einmal diese heroische Parole zu gebrauchen. Aber wie? Eine privatkapitalistische Entflechtung im Sinn der Aufhebung der Kartellstruktur und der Auflösung in kleine privatkapitalistische Einheiten scheidet aus, da sich der inneren kapitalistischen Logik zufolge über kurz oder lang die heutige Monopolsituation restaurieren würde. Aber auch eine Verstaatlichung würde nichts bringen. Die politische Macht würde lediglich verstärkt, die diktatorische Monopolfunktion würde verlagert, aber nicht abgebaut. An der technokratischen Gigantomanie würde sich nichts ändern, und selbst in der seit Tschernobyl geänderten Gesamtkonstellation bliebe beispielsweise der Ausstieg aus der Atomenergie fraglich. Vielleicht werden wir sehr bald Gelegenheit haben, diese Annahme praktisch zu überprüfen. Die HEW wird wegen der auch nach dem Sturz Kloses andauernden machtinternen Kontroversen um Brokdorf von den norddeutschen Verbundpartnern zunehmend “abgekoppelt”. Spätestens seit 1985 hat, sichtbar anhand der zunehmenden Verringerung der Verbundlieferungen, ein Prozeß der Ausgrenzung begonnen. Vielleicht wird der Prozeß des schleichenden “Ausblutens” bald zu einer Kontroverse führen, bei der sich die Verstaatlichung der HEW als Alternative zur Übernahme durch die Preußenelektra durchsetzen könnte. Sozialdemokraten “sozialisieren” bekanntlich immer nur Verluste.
Klar ist folglich: wir haben keinen Anlaß, auf irgendeine institutionelle Lösungsperspektive zu warten und unser Schicksal dem politisch-ökonomischen Machtpoker zu überlassen. Wir sollten eine langfristige sozialistische Gegenplanung aufmachen und ausgehend von den taktischen Akutforderungen den Kampf für den Ausstieg aus der Atomenergie mit einer Strategie der dezentralen Sozialisierung verbinden. Das Erzeuger- und Verteilermonopol der HEW muß zerschlagen werden. Statt des durch die AKWs nur potenzierten Großtechnik-Konzepts sollten wir Technologien durchsetzen, die dezentral einsetzbar sind (Energieboxen usw.). Dieses dezentrale und auf Stadtteilebene sozialistisch selbstverwaltete System der Energieversorgung sollte auf Bezirksebene an das mittlere Verteilernetz angeschlossen werden, während die AKWs und mit ihnen die 380-Kilovolt-Sammelschiene verschwinden. Auf diese Weise würde es möglich, den Monopolriesen mit Hilfe eines zur sozialistischen Linken herübergezogenen Teils der Belegschaft zu zerschlagen, ohne daß wir und die Bevölkerung auch nur vorübergehend im Dunkel und in der Kälte sitzen müßten. Gleichzeitig wäre es möglich, im Rahmen der dezentral-sozialistischen Perspektive eine ökologisch ausbalancierte Energiepolitik in Gang zu bringen.
Vom Kampf für den Strom-Nulltarif für Einkommenslose, für die Senkung der allgemeinen Haushaltstarife und für den Ausstieg aus der Atomwirtschaft ist es ein weiter Weg bis zur dezentralen Sozialisierungspolitik. Aber vergessen wir nicht, daß Tausende von den Stromabschaltungen der HEW bedroht und daß wir bis jetzt nur durch Zufall von einer Reaktorkatastrophe a` la Harrisburg und Tschernobyl verschont geblieben sind. Es sind konkrete Überlebensfrage, wenn wir fordern, die HEW endlich durch eine wohlüberlegte Politik der Sozialisierung zu entnazifizieren.
Nachtrag
Auf unerwartete Weise sind unsere Überlegungen zur Auseinandersetzung mit der HEW wieder akut geworden. Im November 1988 hatte die HEW ihre gegen die Häuser der Hafenstraße gerichtete Stromsperre wieder aufgehoben und lieferte wieder elektrische Energie auf Rechnung der Lawaetz-Stiftung. Der Stromlieferungsvertrag mit der Lawaetz-Stiftung wurde Anfang Mai 1989 von deren Nachfolger, der Voscherau-Konstruktion “Verwaltungsgesellschaft Hafenrand mbH”, übernommen. Diese neue Beteiligungsgesellschaft der Senatsholding HGV (Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung) hat bekanntlich die Aufgabe, die BewohnerInnen der Häuser St. Pauli Hafenstraße 106 bis 114 mit “rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln” zu vertreiben. Die Hafenrand mbH nutzte dabei den übernommenen Stromlieferungsvertrag mit der HEW folgendermaßen für ihre Ziele aus. Zunächst machte sie die neu zu schließenden bzw. zu bestätigenden Mietverträge davon abhängig, daß innerhalb von 14 Tagen gültige Stromtarifverträge abgeschlossen wurden. Dann hintertrieb die HEW den Abschluß dieser Stromtarifverträge, um für die Hafenrand mbH die Mietverträge nicht wirksam werden zu lassen bzw. es ihr zu ermöglichen, die Mietverträge zu kündigen. Diese Kündigungen sind inzwischen erfolgt und Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ende Juni wurde dann auch der Stromlieferungsvertrag mit der HEW zum 31. Juli 1989 gekündigt.
Bis hierher hält sich das Ganze noch im Rahmen der üblichen Schweinereien, mit denen Miet- und Stromverträge in wechselseitiger Kopplung gekündigt werden, um Häuser unbewohnbar zu machen und Bewohner zu vertreiben. Die neueste Strompreiskündigung der HEW enthält jedoch noch eine zusätzliche Pointe: es werden beispielsweise in der St. Pauli Hafenstraße 112 auch solche Strombezieher abgeschaltet, die seit über 20 Jahren dort in Miete leben und ihre Stromrechnungen bezahlt haben. Begründung: sie müßten mit dran glauben, “weil die Verwaltungsgesellschaft Hafenrand mbH davon ausgeht, daß bei Abschaltung der Häuser 106 bis 110 (der ehemals besetzten Häuser, KHR) in erheblichem Umfange Strom aus dem Anschluß des Hauses St. Pauli Hafenstraße 112 gestohlen werden wird.” (9) Dieser Zynismus ist selbst für hiesige Verhältnisse beispiellos. Abgesprochen wurde er im Rahmen der Senatsholding HGV, der u.a. die HEW und die neue Verwaltungsgesellschaft Hafenrand mbH als Beteiligungsgesellschaften angehören.
Schon einmal hat die HEW einen solchen zynischen Part gespielt. Im Jahr 1934 wurde von den Nazi-Machthabern der Abriß des Gängeviertels geplant und durchgeführt, um ein Zentrum des proletarischen und kommunistischen Widerstands zu beseitigen. Betroffen von diesen Plänen war auch die jüdische Gemeinde von Hamburg-Neustadt und -St. Pauli, die am Kohlhöfen eine Synagoge, eine Talmud-Tora-Schule und eine Bäckerei unterhielt. Diese Bäckerei lieferte ungesäuertes Brot (Mazzoth) für jüdische Feste, hatte in den Jahren der Weltwirtschaftskrise aber auch die verarmte proletarische Bevölkerung des Viertels mit Brot versorgt. Jetzt wurde die jüdische Gemeinde gezwungen, ihr Grundstück am Kohlhöfen an den Hamburgischen Staat zu verkaufen.
Interessanterweise war zunächst nur die Mazzoth-Bäckerei zum Abriß vorgesehen, die Zerstörung der Synagoge und der Talmud-Tora-Schule ließ sich durch die Sanierungsplanung nicht legitimieren. Um auch an sie heranzukommen, schalteten Baubehörde und Senat die HEW ein. Zunächst wurde Ende Oktober 1934 die Mazzoth-Bäckerei abgerissen. Die aber war durch ein gemeinsames Stromkabel mit der Synagoge verbunden. Dies nutzte die HEW als Vorwand, um mit dem Beginn des Abrisses der Bäckerei die Stromzufuhr zur Synagoge vertragswidrig und gewaltsam zu sperren. Die Synagoge war “unbenutzbar” geworden, und nach dieser “Amtshilfe” durch die HEW konnte sie nun ebenfalls der Spitzhacke überlassen werden. (10)
Schon immer war die HEW zur Stelle, wenn es galt, Vorwände für Abrißstrategien zu schaffen, mißliebige Bewohner zu zermürben und der Zerstörung ein Mäntelchen von “Rechtsstaatlichkeit” umzuhängen. Wie lange noch?
Anmerkungen
1) Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 1937, in: Hamburgisches Staatsamt (Hg.), Hamburg im Dritten Reich, Arbeiten der Hamburgischen Verwaltung in Einzeldarstellungen, Heft 9, Hamburg 1939. Vgl. auch Michael Bose und Elke Pahl-Weber, Regional- und Landesplanung im Hamburger Planungsraum bis zum “Groß-Hamburg-Gesetz 1937”, in: Michael Bose u.a., “… ein neues Hamburg entsteht …”, Planen und Bauen von 1933-1945, Hamburg 1986, S. 12ff.
2) Rainer Schubach (wie Anm.1), S. 262
3) Undatierter und unsignierter Aktenvermerk des Gemeinschaftslagerführers Alt-Garge über die Festnahme der kroatischen Zwangsarbeiter Ostoja Zlojutor und Jovan Dragisic am 6.10.1943. Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte, Konzernarchiv, HEW/1. Wir danken John Hopp für die freundliche Überlassung der Kopie.
4) John Hopp, Grit Petersen, Die Hölle in der Idylle. Das Außenkommando Alt-Garge des KZ-Neuengamme. Hamburg: VSA- Verlag, 1987. Dieses überaus wichtige Buch war schon im Sommer 1988 wieder vergriffen.
5) Fernschreiben des HEW-Werksbeauftragten Osthannover Heinemann vom 15.1.1945 an das Rüstungsministerium, Btr. Sträflingseinsatz in Osthannover. HSG, Konzernarchiv, HEW/1.
6) Schreiben eines ehemaligen polnischen KZ-Häftlings vom 8.11.1985 an die Hauptverwaltung der HEW (auszugsweise Abschrift). HSG, Konzernarchiv, ebenda. Die folgenden Zitate ebenda. Wir danken den Mitarbeitern des Neuengamme-Projekts der
Hamburger Stiftung für Wissenschaft und Kultur für die Überlassung dieser Abschrift.
7) Hans Peter Ipsen, Aktionär und Sozialisierung in Verkehrs- und Energiewirtschaft. Rechtsgutachten zu den Verordnungen Nr. 95 und 148 der Britischen Militärregierung und den hamburgischen Gesetzentwürfen über Umtausch und Enteignung von Aktien der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburgischen Elektrizitäts-Werke AG vom 3.8.1949, erstattet im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft der Schutzvereinigungen für Wertpapierbesitz, Hamburg 1949.
8) Antrag der HEW auf Strompreisänderung 1974, S. 16.
9) Ebenda, S. 2.
10) Synagoge Kohlhöfen wird geschlossen, in: Hamburger Familienblatt für die israelitischen Gemeinden Hamburg, Altona, Wandsbek und Harburg, Nr. 41 vom 11.10.1934.
© a.k.i Verlag für analyse, kritik und information GmbH, Rombergstr. 10, 20255 Hamburg
Weiterveröffentlichung in gedruckter oder elektronischer Form bedarf der schriftlichen Zustimmung von a.k.i.
Auf Kommentare, Anregungen und Kritik freuen sich AutorInnen und ak-Redaktion
ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis
www.akweb.de E-Mail: redaktion@akweb.de
Im Zusammenhang mit der Durchführung des VE müssen wie als darauf achten, dass die Stromversorgungsgesellschaft weder ein Monopol erhält noch von der Politik missbraucht wird, über die Stromversorgung andere Zuiel zu verfolgen.
Es muss also in die Gesellschaftszwecke aufgenommen werden, dass die Gesellschaft den einzigen Zweck hat, Strom an die Hamburger zu liefern, sozial gerecht, aus erneuerbaren Quellen und demokratisch kontrolliert.