Offshore-Regelungspaket muss vollständig überarbeitet werden

Rede von MdB Hubertus Zdebel in der in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 9. Juni 2016 in der ersten Beratung des von der Großen Koalition eingebrachten Entwurfs zur Umsetzung einer europäischen Richtline über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Zdebel-Bundestag18032016Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 12. Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen hatten.

Ziel ist es – so  heißt es in der Richtlinie – „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“

Die Richtlinie hätte bereits zum 19. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen und insofern kommt ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Risiken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur an die Explosion und Öl-und Gasfreisetzung bei der BP-Erdölplattform Deepwater Horizon 2010 im Golf von Mexiko .

Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei.

Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern größtenteils auf dem Weg von Verordnungen.

Grundsätzlich ist DIE LINKE der Meinung: Allgemeine Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festgelegt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben werden. Doch eine entsprechend notwendige und grundsätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von der Großen Koalition systematisch verhindert.

Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht, sind hier die falschen Verordnungen gewählt. Hätte die Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen lassen. Es ist offensichtlich, warum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen Öl und Gaskonzerne privilegiert werden. Denn die an sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Erst vor knapp zwei Wochen, am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.

Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispielsweise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung festgelegt, dass nicht das potentielle Schadensausmaß, sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinderung schwerer Unfälle sein soll. Da das Risiko zentral von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so große Schadensereignisse mit angeblich geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt werden. Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“ verwendet. Da es in Deutschland jedoch keine Risikogrenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zentralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung vollkommen aus: Das Offshore-Fracking. Fracking ist bereits an Land unverantwortbar. Noch weniger beherrschbar sind die Folgen von Offshore Fracking, denn es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das und vieles mehr, was dringend notwendig ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket gar nicht vor.

Aus den genannten Gründen fordert die LINKE, dass die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und grundlegend überarbeitet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

BI Lüchow-Dannenberg kritisiert Gesetzentwurf zum vorgezogenen Nationalen Begleitgremium

m-donat-01
Martin Donat, Vorsitzender der BI Lüchow-Dannenberg, kritisiert Gesetz-Entwurf zum Nationalen Begleitgremium. Foto: Screenshot

Nach der Vorlage eines interfraktionellen Gesetzesantrags zur Einrichtung eines (vorgezogenen) Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche nach einem Dauerlager für hochradioaktive Abfälle kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, dass in dem Entwurf unklar bleibe, „welche Rechte dieses Gremium hat, über welche finanziellen Mittel das Gremium verfügt, wie weit die Akteneinsicht geht, wie auf Augenhöhe mit behördlichen Institutionen zu dieser komplexen Materie gearbeitet werden kann ohne umfassende finanzielle Ausstattung für einen Vollzeitjob und wissenschaftliche Beratung“. Außerdem wird die Besetzung des vorerst neun Personen zählenden Gremiums mit zwei Zufalls-BürgerInnen kritisiert.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs reagieren die Berichterstatter aus den vier Bundestagsfraktionen auf Diskussionen der „Endlager“-Kommission. Während nach der Sommerpause das Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz beginnen soll und im ersten Schritt die Behördenstruktur auf der Basis der Empfehlungen der Kommission mit dem Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung beginnen soll (dazu ist vom Bundesumweltministerium ein weiterer Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause angekündigt), wäre nach StandAG keinerlei Form einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Dies war in der Kommission als „Schwarzes Loch“ der Beteiligung kritisiert worden.  Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf soll – ist im Entwurf zu lesen – ein „Fadenriss“ verhindert werden.

Mit der Beteiligung von zwei ZufallsbürgerInnen und einer Vertretung der Jugend reagieren die Abgeordneten auch auf Vorschläge, die in den Workshopveranstaltungen angeregt worden sind. Außerdem sollen sechs weitere Personen in das Gremium bestimmt werden, die „gesellschaftlich hohes Ansehen genießen“. Außerdem wird festgestellt: „Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören; sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben.“

  • Bereits im April hatte die BI zur Einrichtung dieses NBG während der Diskussionen in der Kommission reagiert: „Wächterrolle oder Beschwerdestelle? Parteienvorstoß in Sachen Endlagersuche“. Siehe zur Debatte in der Kommission z.B. auch diese Drucksache zum Nationalen Begleitgremium. (PDF)
  • Im weiteren Verlauf der Suche nach einem Dauerlager ist im StandAG bereits ein erweitertes Nationales Begleitgremium vorgesehen, dessen Ausgestaltung in der Kommission im Rahmen der Evaluierung stattfindet und das in die kommende Änderung des StandAG von Bundesrat und Bundestag aufgenommen werden soll. Der bisherige Gesamtberichtsentwurf mit Stand 31. Mai 2016 (mit noch vielen offenen Stellen, die noch bis zum 20. Juni (nächste Sitzung) geschlossen werden sollen, ist hier als PDF (Drucksache 202d).

In der heutigen Pressemitteilung titelt die BI „Nationales Begleitgremium – Honoratioren treffen Zufallsbürger_innen“ und schreibt dann weiter (Dokumentation):

„Man stelle sich vor: das Telefon klingelt. Am Apparat ist der Sprecher des Umweltbundesamtes und beglückwünscht Sie, denn Sie sind einer der Zufallsbürger oder der Zufallsbürgerinnen, die zu einem Planzellenseminar eingeladen wurden. „Eine nach Zufallsprinzip eingeladene, nach Geschlecht und Alter vielfältige Gruppe erörtert in einer Workshopreihe die gesellschaftlichen Fragen der Endlagerung. Anschließend veröffentlichen die Teilnehmer ihre Empfehlungen und wählen ihre – zwei – Vertreter für das nationale Begleitgremium. Das Vorgehen sichert ab, dass die Personen aus der Bürgerschaft und der Jugend sowohl qualifiziert als auch unabhängig sind.“

So stellt sich das die Allparteienkoalition aus Union, SPD, der Linken und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein einem Gesetzentwurf vor. Die „Sieger“ der Workshopreihe gehören dann für die nächsten drei Jahre dem „nationalen Begleitgremium“ an, das die Brücke schließen soll zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und dem beginnendem Standortauswahlverfahren.

Ein solches Szenario kann durchaus Wirklichkeit werden, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), sollte der Bundestag diese  Gesetzesinitiative beschließen. Im Antragstext heißt es: „Das nationale gesellschaftliche Begleitgremium muss bereits unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichtes eingesetzt werden, um einen Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung zu verhindern und den gesellschaftlichen Dialog nicht abreißen zu lassen.“

Das Gremium soll demnach 9 Mitglieder umfassen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen „gesellschaftlich hohes Ansehen genießen“, heißt es im Antragstext. Daneben sind jene zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation. „Unvorstellbar“, meint die BI, denn wie sollen diese drei Personen ohne Fach- und Hintergrundwissen den anderen Paroli bieten können?“

Unbeantwortet bleibt bei dem Gesetzentwurf vor allem, welche Rechte dieses Gremium hat, über welche finanziellen Mittel das Gremium verfügt, wie weit die Akteneinsicht geht, wie auf Augenhöhe mit behördlichen Institutionen zu dieser komplexen Materie gearbeitet werden kann ohne umfassende finanzielle Ausstattung für eine Vollzeitjob und wissenschaftliche Beratung, hinterfragt die BI.

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine wirksame Verfahrenskontrolle nur durch substantielle Klagerechte und ergebniswirksame Beteiligung der Bevölkerung sicher gestellt werden kann. Diese fundamentalen Elemente sollen aber gerade zugunsten des neuen Gremiums beschnitten werden“, stellt der BI-Vorsitzende Martin Donat fest.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke sekundiert: „Die entscheidenden Fragen bleiben wieder einmal ungeklärt. Dringender als ein Honoratiorengremium mit einem Touch Bürgerbeteiligung braucht es eine umfassende gesellschaftlichen Debatte der Atommüllproblematik mit viel Zeit, statt einem kleinen Zirkel Aufgaben aufzubürden, die er so nicht schultern kann.““

Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium kommt früher!

Mit einem am gestrigen Donnerstag in den Bundstag eingebrachten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU,SPD, DIE LINKE. und den Grünen wird im Rahmen der Vorbereitungen für die Suche nach einem Atommüll-Dauerlager jetzt ein (vorgezogenes) „Nationales Begleitgremium“ auf den Weg gebracht. Hubertus Zdebel, Berichterstatter für die Fraktion DIE LINKE in der „Endlager“-Kommission: „Auch wenn wir das Standortauswahlgesetz als Fraktion grundsätzlich ablehnen: Mit dieser Gesetzesänderung wird ein Gremium für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der „Endlager“-Suche mit sofortiger Wirkung eingeführt und damit eine große Lücke geschlossen.“ Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Weiter sagte der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete: „Die frühzeitige Einsetzung des „Nationalen Begleitgremiums“ beseitigt zwar in keiner Weise die bestehenden grundsätzlichen Mängel im Standortauswahlgesetz, unterstützt aber hoffentlich die Möglichkeiten einer kritischen Debatte für die Öffentlichkeit. Diese Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Diskussionen in der „Endlager“-Kommission, die die derzeit bestehende Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung als „schwarzes Loch“ kritisiert hatte.

Trotz der Zustimmung zu diesem Gesetz stellte Zdebel allerdings auch fest: „Solange Gorleben als Standort für ein „Endlager“ im Suchverfahren bleibt, gibt es kaum eine echte Aussicht auf den angestrebten Konsens im Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen.“

×