„Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission
Flasbarth, Cloosters, Hart (linke Bildseite): Vertreter des Bundesumweltministeriums während einer Sitzung der Atommüll-Kommission

„Wann konkret und in welcher Form die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) gesetzlich umgesetzt werden, bleibt vorerst unklar.“ Das ist tatsächlich die Zusammenfassung aus der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags (28.9.), die weit entfernt von einer Sternstunde des Parlamentarismus blieb. Geladen war die Kommission, es sollte ein Fazit aus der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung gezogen werden (an der lediglich 111 aktive Nutzer beteiligt waren) und erwartet wurde vom Bundesumweltministerium ein Fahrplan zur gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission, die im Juli ihren Abschlussbericht nach zwei Jahren Tätigkeit vorgelegt hatte. Im Bericht auf der Homepage des Bundestages wird ergänzt: „Das Bundesumweltministerium (BMUB) will aber noch in diesem Jahr zumindest Textvorschläge vorlegen. Deutet sich hier die Bruchladung der Arbeit der Kommission nun im Bundestag an? Eine gemeinsame Initiative von Bundestag und Bundesrat soll das verhindern.

(Dieser Artikel wurde mit neuen Quellen nach der Erstveröffentlichung überarbeitet)

Weiter heißt es im Bericht auf der Homepage des Bundestags zur Sitzung: „Eine gesetzliche Umsetzung könne dann noch „deutlich“ vor der Sommerpause im kommenden Jahr erfolgen, sagte ein Vertreter des Ministeriums während eines öffentlichen Fachgespräches des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) mit den ehemaligen Mitgliedern der Endlagerkommission. Noch nicht geklärt sei, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringe oder das den Bundestagsfraktionen überlasse. Die Endlagerkommission hatte Ende Juni nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht (18/9100) vorgelegt. Darin werden unter anderem Empfehlungen zu wissenschaftlich-technischen Kriterien sowie zur Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Suchverfahrens formuliert.“

Ein Schelm, wer angesichts derartiger Aussagen böses denkt: Für viele gilt, dass eine Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen schnell erfolgen muss, wenn diese nicht im Wahlkampf 2017 untergehen soll. Im September nächsten Jahres wird gewählt und bereits Anfang 2017 könnte eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes bereits am beginnenden Wahlkampf scheitern. Auch wenn die erwähnten Textvorschläge faktisch vermutlich Vorschläge für ein Artikelgesetz sein dürften. Etwas früher als Ende des Jahres sollten die schon auf dem Tisch liegen, wenn es nicht auf eine fulminante Beerdigung hinauslaufen soll. Bei aller Kritik an den Kommissions-Ergebnissen: Gegenüber dem jetzigen Zustand des Standortauswahlgesetzes und anderer betroffener Regelungen wären einige der Empfehlungen allemal etwas ambitionierter.

Passend dazu: Das Nationale Begleit-Gremium, eine Art gesellschaftliches Wächterorgan, wird vermutlich erst im November seine Arbeit aufnehmen können, weil erst dann die „Zufalls-Bürger“, die Mitglied in diesem Gremium sein werden, ermittelt sind. Arbeitsfähig wäre man dann vermutlich im Dezember, irgendwie kurz vor Weihnachten.

Ebenso vage wie zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist das BMUB heute in der Sitzung zum Thema: „Veränderungssperre für den Standort Gorleben“. Auf der BT-Homepage heißt es weiter: „Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie die Veränderungssperre für den Standort Gorleben weiter geregelt wird. Sie läuft Ende März 2017 ab. Es sei eine gesetzliche Regelung geplant, die sich nicht nur auf Gorleben beziehe, sondern auch auf weitere mögliche Standorte für ein Endlager, sagte der BMUB-Vertreter.

Dazu müsse wirtsgesteinspezifisch ausgearbeitet werden, welche Vorhaben negative Auswirkungen auf einen möglichen Standort haben könnten. In welchem Gesetz diese Regelung umgesetzt und ob dieses Gesetzgebungsverfahren individuell oder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen angegangen wird, ist laut BMUB-Vertreter ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.“ Allerdings soll sichergestellt werden, dass eine spätere gesetzliche Regelung rückwirkend gelten soll.

Na dann. Wohl ahnend, dass es in der Bundesregierung haken könnte, wollen nun Bundestag und Bundesrat enger zusammen arbeiten und gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen. Zwei Niedersachsen machten dazu im Umweltausschuss Vorschläge: „Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission, forderte eine enge Einbeziehung des Bundesrates bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte insbesondere, wenn der Entwurf von den Fraktionen eingebracht werde, da dieser dann nicht vor der parlamentarischen Behandlung dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sprach sich für „neue Formen der Zusammenarbeit“ aus, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass alte Frontstellungen wieder aufbrächen.“

Energate“ greift dies auf uns spricht sogar von einer Beschleunigung: „Es zeichne sich ab, dass die Novelle dadurch beschleunigt wird, dass nicht die Bundesregierung einen Entwurf dazu vorlegt, sondern die Fraktionen des Bundestages, erklärte der Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel (Grüne). Das werde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Außerdem plädierte er dafür, die Bundesländer bereits bei der Erstellung des Entwurfs einzubeziehen. So könne vermieden werden, dass die ganze Diskussion im Bundesrat nochmals geführt werde.“ Auch Probleme werden dort genannt. „Indes wurden auch Bedenken laut: Der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass es noch Unklarheiten gebe. So lasse der Bericht der Kommission offen, welcher Atommüll eigentlich eingelagert werden soll. Er plädiert für den Mut, ein zweites Suchverfahren für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufzusetzen. Das hätten die Atomkonzerne bislang blockiert. Nachdem die Finanzierungspflichten der Konzerne geklärt seien, stehe diese Frage wieder an.“

Dirk Seifert

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