Radioaktiv durch Hamburg – 41 mal in drei Monaten – Umschlagsverbot im Schneckentempo

Atomtransporte unterwegs durch Hamburg. Seit Ende August bis Ende November waren 12 Transporte mit angereichertem Uran (Kernbrennstoffe) durch die Hansestadt unterwegs. Weitere radioaktive Transporte fanden 29 mal statt, also insgesamt 41 Atomtransporte in den rund drei Monaten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsfraktion hervor. Zum siebten Mal haben die beiden Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch die Statistik radioaktiver Transporte in dieser Legislatur abgefragt. Was einen Verzicht auf Atomtransporte im Hafen angeht, wie er im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart ist, hat es ein erstes Gespräch mit Hafenunternehmen gegeben. Von einer Umsetzung eines freiwilligen Umschlagsverbots für Atombrennstoffe ist das noch weit entfernt.

Während in Bremen der rot-grüne Senat schon vor Jahren auf dem Rechtsweg Umschläge mit Kernbrennstoffe in seinen Häfen untersagt hat, kommt die Geschichte in Hamburg nicht wirklich voran. Rot-Grün in Hamburg lehnt eine rechtliche Regelung ab, will stattdessen eine freiwillige Vereinbarung mit den Hafenunternehmen erreichen. Nicht einmal bei den Unternehmen im städtischen Eigentum ist das bislang umgesetzt. Der Senat teilt den Linken Abgeordneten Hackbusch und Jersch zur Umsetzung eines Atomtransporte-Verbots nun mit: „Im Dezember 2016 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit Vertretern eines Umschlagsunternehmens sowie einer Reederei das Thema Selbstverzicht besprochen. Weitere Gespräche werden folgen.“ Das wars dazu.

Atomtransporte gehen trotz der schrittweisen Abschaltung von AKWs in Deutschland in Hamburg in kaum unverminderter Anzahl weiter. Das hängt vor allem mit den internationalen Uran-Geschäften zusammen und besonders mit den beiden Uranfabriken in Gronau (URENCO) und in Lingen (AREVA). Diese Anlagen versorgen weltweit AKWs mit dem erforderlichen Brennstoff und sind vom Atomausstieg ausgenommen.

Bei radioaktiven Transporten hat die Wasserschutzpolizei mehrfach Mängel festgestellt, teilt der Senat mit: „Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie ein nicht ordnungsgemäß deklariertes Messgerät festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910), bei dem Messgerät um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2910 und UN/2911. Diese festgestellten Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Diese sind in der Anlage 3 aufgeführt.“

Außerdem heißt es: „Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 30. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 143 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 84 Kontrollen ohne Beanstandungen, 58 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 51 Mängeln formaler und 20 Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt. Ein großer Anteil von als sicherheitsrelevant eingestuften Mängeln ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken und einem nicht ordnungsgemäß deklariertem Messgerät zurückzuführen (sieben von 21 insgesamt festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln); siehe auch Antwort zu 1. bis 11.“

Weitere Einzelheiten sind der oben per Link verknüpften Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft zu entnehmen.

GRÜNE, CDU/CSU und SPD beschenken Atomkonzerne – LINKE für weitere Haftpflicht!

Die Atomkonzerne müssen in der Pflicht bleiben, dauerhaft für die Finanzierung der Atommülllagerung zu haften, fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE mit einem Entschließungsantrag in der heutigen Debatte zur „Neuordnung kerntechnische Entsorgung“ im Bundestag. Gegen eine Einmalzahlung wollen GRÜNE, CDU/CSU und SPD die Konzerne von dieser Verantwortung befreien. Zdebel sprach von einer „Wette auf die Zukunft“, die für die Bürgerinnen und Bürger zu einer teuren Bruchlandung werden kann. Das Verursacherprinzip müsse auch bei den Atomkonzernen gelten.

Siehe auch den Beitrag der energiepolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Eva Bulling-Schröter (YouTube)

Die Rede im Wortlaut:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Atomkonzerne nichts mehr verdienen können oder wenn hohe Kosten drohen, muss der Staat ran. Nach diesem ewig gleichen Prinzip wollen nun im großen Schulterschluss CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verstaatlichung der gesamten Atommüllentsorgung besiegeln und dabei den Steuerzahlern die wesentlichen Risiken aufbürden. Das macht die Linke nicht mit.

(Beifall bei der LINKEN – Ute Vogt (SPD): Wie? Ihr wollt keine Verstaatlichung? – Gustav Herzog (SPD): Revolutionär! – Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Linke will die Atomrisiken lieber privat haben!)

CDU/CSU und SPD sowie – unter Trittin als Umweltminister – die Grünen hatten Jahrzehnte Zeit, die Probleme bei der Organisation und Finanzierung der Atommülllagerung zu regeln. Das haben sie – freundlich formuliert – verpennt, als die Milliardengewinne für die Atomkonzerne noch sprudelten.

Lassen Sie mich kurz aus einer Studie im Auftrag der Grünen aus dem Jahre 2010 zitieren – nachzulesen auf der Homepage von Bärbel Höhn -:

Insgesamt machten die drei Konzerne E.ON, RWE und EnBW im Jahr 2009 einen Gewinn von mehr als 23 Milliarden Euro, seit 2002 von über 100 Mrd. Seit dem Jahr 2002 haben sich die Gewinne vervierfacht. Und für 2010 deutet sich ein weiteres Rekordjahr an …

Das zeigt deutlich: Die Konzerne haben Milliardengewinne gemacht. Jetzt sagen Sie, man müsse sofort handeln; wenn man jetzt nichts tue, sei das Geld weg.

(Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Geld ist schon weg!)

Hätten Sie mal eher gehandelt!

(Beifall bei der LINKEN)

Sicherlich – das räumen wir ein, und das sehen wir auch; wir sind ja keine Surrealos –

(Volker Kauder (CDU/CSU): Aber Irrealos!)

stecken die Konzerne in einer schweren Strukturkrise. Aber sie sind weiterhin potent genug, um den Umbau in Richtung erneuerbare Energien zu schultern. Auf den Weg haben sie sich jetzt auch gemacht. Gucken Sie sich die Fernsehwerbung von Eon und RWE an! Da ist nicht mehr von Atom und Kohle, sondern nur noch von erneuerbaren Energien die Rede.

(Christine Lambrecht (SPD): Das ist doch gut so! Das ist das, was wir wollen! – Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Was wollen Sie denn haben?)

Sie werden ihre Marktmacht darauf verwenden, das auszunutzen. Deswegen bestehen wir Linken darauf, dass die Verursacher dauerhaft in der weiteren atomaren Haftung bleiben und für den atomaren Dreck geradestehen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen sollen die Konzerne nach dem Willen einer supergroßen Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen für einen Schnäppchenpreis von 23 Milliarden Euro von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des Atommüllerbes befreit werden.

(Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Unerträglich!)

Das ist skandalös!

(Beifall bei der LINKEN)

In Wirklichkeit zahlen die Konzerne diese 23 Milliarden Euro nämlich gar nicht, sondern eigentlich nur 17 Milliarden Euro. Denn der vermeintlich so hart abgerungene Risikoaufschlag von 6 Milliarden Euro, der der Öffentlichkeit als Erfolg verkauft wird, wird bei den Konzernen durch den von Ihnen gewollten Wegfall der Brennelementesteuer zum Jahresende eingespart. Damit gleicht sich das de facto wieder aus. Das sind Taschenspielertricks, die mit uns Linken nicht zu machen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Gesetzentwurf der drei Fraktionen sieht ferner eine Aufhebung des Verursacherprinzips durch die Festlegung eines für den Steuerzahler höchst riskanten Festpreises für die Entsorgungskosten vor. Die dem zugrundeliegenden Kostenschätzungen sind auf Sand gebaut. Nach allen Erfahrungen werden die Kosten der Entsorgung deutlich steigen. Ob die prognostizierte langfristige 4-prozentige Verzinsung der in den Fonds einzuzahlenden 23 Milliarden Euro tatsächlich eintritt, weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand. Eine Nachschusspflicht der AKW-Betreiber ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen: einmal zahlen, und der Atommüll ist aus den Bilanzen der Konzerne verschwunden.

(Ulrich Freese (SPD): Das stimmt ja nicht!)

Zusätzlich will sich die Super-GroKo jetzt auch noch auf eine Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Konzernen einlassen, mit dem sich diese sozusagen für die Ewigkeit vor künftigen Neuregelungen schützen wollen. Erschreckend, dass sich die Grünen darauf einlassen!

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Jürgen Trittin sagt: Die Chancen, dass dieses Modell funktioniert, stehen fifty-fifty. – Mit anderen Worten: Sie wollen uns zu einem Flug einladen, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent in einer Bruchlandung enden wird –

(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich nicht gesagt! – Hubertus Heil (Peine) (SPD): Hat er nicht gesagt! – Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war ein anderes Modell!)

einer Bruchlandung, deren Folgen die Bürger dieses Landes ausbaden müssen. Diese Einladung zum Harakiri lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen fordern wir schon seit Jahren die längst überfällige Neuordnung der bisherigen Praxis der Entsorgungsrückstellungen. Sie setzen weiter quasi auf diese betriebswirtschaftliche Rückstellungspolitik. Wir wollen sie durch eine Rücklagenpolitik ersetzen. Nur Rücklagen schaffen in den Unternehmen eine hinreichende liquide Finanzierungsmasse. Das ist jahrzehntelang versäumt worden, und deswegen haben wir jetzt den Salat.

Ferner fordern wir die schnellstmögliche gesetzliche Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die verantwortlichen Unternehmen sofort 24 Milliarden Euro einzuzahlen haben. Ebenso braucht es ein wirksames Nachhaftungsgesetz, aber vor allen Dingen eine weitere Nachschusspflicht für die Atomkonzerne, wenn die eingezahlten Beträge nicht ausreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie können heute in namentlicher Abstimmung deutlich machen, was Sie von diesem Gesetzentwurf der Super-GroKo halten.

Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen: Der Umgang mit der Linken in diesem ganzen Verfahren war skandalös und schäbig.

(Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): War sachgerecht!)

Sie haben uns von Anfang an aus der KFK herausgehalten. Das sagt sehr viel über Ihr Demokratieverständnis aus.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Proteste gegen den Atommüll-Deal und das Weihnachtsgeschenk für die Atomkonzerne

Gegen das Vorhaben von Grünen, CDU/CSU und SPD, die Atomkonzerne aus der Haftung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu entlassen und damit das Verursacherprinzip abzuschaffen, regt sich Protest. Heute haben Umweltverbände gemeinsam Stellung gegen dieses Weihnachtsgeschenk für die Atomkonzerne genommen. Sie fordern, die Beschlussfassung am morgigen Donnerstag auszusetzen. Der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hatte heute morgen im Wirtschaftsausschuss eine Nichtbefassung des Gesetzespakets verlangt und das Schnellverfahren kritisiert, mit dem es durch das Parlament gejagt werde. Erst gestern Abend hätten die drei Fraktionen einen 44-seitigen Änderungskatalog am bisherigen Gesetzentwurf vorgelegt, der ernsthaft im Ausschuss und im Plenum nicht mehr angemessen diskutiert werden könne. Gegen das Gesetzespaket haben die Linken einen Entschließungsantrag eingebracht.

In einer gemeinsamen Presserklärung äußern sich das Münchener Umweltinstitut und .ausgestrahlt und kündigen für morgen eine Aktion vor dem Bundestag an, bei der sie auch die Forderung nach einer Verlängerung der Uran-Brennelementesteuer in Form von fast 300.000 Unterschriften übergeben wollen (PM siehe unten). Unter anderem heißt es dort:

„Die Vorstände der Energiekonzerne können sich über ein gigantisches Weihnachtsgeschenk freuen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Für den vergleichsweise lächerlich geringen Risikoaufschlag in Höhe von sechs Milliarden Euro dürfen sich die AKW-Betreiber von den immensen Kostenrisiken bei der Lagerung des Atommülls freikaufen. Dieser Deal wird die SteuerzahlerInnen noch viele Milliarden Euro kosten.“

„Es ist zwar zu begrüßen, dass die Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden sollen“, so Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. „Völlig unverständlich ist aber, warum das gleiche nicht für die Rückstellungen in Höhe von 21 Milliarden Euro für den AKW-Rückbau gilt. Geht eines der Unternehmen pleite, so sind die Gelder für den Abriss der Reaktoren verloren und müssen noch zusätzlich vom Staat aufgebracht werden. Am Ende können so weitere Milliardenzahlungen auf die Allgemeinheit zukommen.“

Auch der BUND äußerte sich heute warnend (PM ebenfalls unten). Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: «Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen, dürfen nicht leichtfertig und  verbunden mit weiteren Folgekosten verabschiedet werden.» Wenn die Energiekonzerne per Gesetz aus der Gesamtverantwortung für ihren Atommüll entlassen werden, müssten sie zuvor noch aufrecht erhaltene Klagen gegen den Staat zurückziehen.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die beiden Presseerklärungen:

PM des BUND:

Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Bundestag aufgefordert, die für morgen geplante Verabschiedung des „Gesetzespakets zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ zu vertagen. Das Mindeste was die AKW-Betreiber zuvor tun müssten sei die verbindliche Rücknahme sämtlicher Atom-Klagen gegen den Staat, sagte Weiger.

 „Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen, dürfen nicht leichtfertig und verbunden mit weiteren Folgekosten verabschiedet werden“, sagte Weiger. „Die Energiekonzerne sind in der Bringschuld. Entlässt man sie per Gesetz aus der Gesamtverantwortung für ihren Atommüll, dann müssen sie zuvor ihre Klagen gegen den Gesetzgeber und die Bundesregierung zurückziehen“, forderte der BUND-Vorsitzende.

Inakzeptabel sei auch, dass die Regierungskoalition mit Schützenhilfe der Grünen plane, das Verursacherprinzip aufzuweichen. „Der Bundestag darf nicht zulassen, dass sich die Energiekonzerne gegen Zahlung eines Risikoaufschlags in einen Fonds aus der Haftung für die Folgekosten der Atommüllentsorgung freikaufen“, so Weiger.

„Die von den Energiekonzernen in den geplanten Fonds einzuzahlenden knapp 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls dauerhaft zu finanzieren. Die AKW-Betreiber dürfen keinen Ablass erhalten, über Jahrzehnte haben sie hohe Profite eingefahren und Rückstellungen genutzt, um Steuern zu sparen“, sagte der BUND-Vorsitzende. „Es ist fahrlässig, die Konzerne zulasten der Steuerzahler weitgehend von den Folgekosten der Atomenergie und späteren Haftungsrisiken zu befreien“, so Weiger.

Der zu dem Gesetzespaket gehörende Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und Grünen sehe außerdem vor, die neuen gesetzlichen Regelungen auf die Betreiber weiterer kerntechnischer Anlagen zu übertragen. „Die Aufweichung des Verursacherprinzips darf keine Nachahmer finden“, forderte Weiger. „Der Sündenfall einer Haftungsübernahme durch den Staat muss die absolute Ausnahme bleiben. So etwas darf nicht auf andere Atommüllverursacher ausgeweitet werden“, sagte der BUND-Vorsitzende.

 

Dokumentation PM von Münchener Umweltinstitut und .ausgestrahlt:

Bundestag schnürt Weihnachtspaket für die Atomkonzerne

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Neuregelung der Finanzierung der Atom-Folgekosten. Die Anti-Atom-Organisationen .ausgestrahlt und Umweltinstitut München kritisieren das Gesetzespaket.

„Die Vorstände der Energiekonzerne können sich über ein gigantisches Weihnachtsgeschenk freuen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Für den vergleichsweise lächerlich geringen Risikoaufschlag in Höhe von sechs Milliarden Euro dürfen sich die AKW-Betreiber von den immensen Kostenrisiken bei der Lagerung des Atommülls freikaufen. Dieser Deal wird die SteuerzahlerInnen noch viele Milliarden Euro kosten.“

„Es ist zwar zu begrüßen, dass die Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden sollen“, so Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. „Völlig unverständlich ist aber, warum das gleiche nicht für die Rückstellungen in Höhe von 21 Milliarden Euro für den AKW-Rückbau gilt. Geht eines der Unternehmen pleite, so sind die Gelder für den Abriss der Reaktoren verloren und müssen noch zusätzlich vom Staat aufgebracht werden. Am Ende können so weitere Milliardenzahlungen auf die Allgemeinheit zukommen.“

Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge soll die finanzielle Verantwortung für den AKW-Rückbau samt den zugehörigen Rückstellungen bei den Energiekonzernen verbleiben. Die bisher für die langfristige Atommülllagerung gebildeten Rückstellungen in Höhe von 17 Milliarden Euro sollen hingegen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen werden. Gegen die zusätzliche Zahlung eines Risikoaufschlags in Höhe von sechs Milliarden Euro sollen die AKW-Betreiber aus der Haftung für die zu erwartenden zukünftigen Kostensteigerungen in diesem Bereich entlassen werden.

Ebenfalls am Donnerstag wird im Bundestag über die Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer debattiert. Die seit 2011 bestehende Steuer auf atomaren Brennstoff läuft Ende des Jahres aus, sofern sich die Regierungskoalition nicht auf eine Entfristung verständigen kann. Mit dem Wegfall der Brennelementesteuer entgehen dem Fiskus bis 2022 fast sechs Milliarden Euro.

„Es ist blanker Hohn, wenn die Regierung die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke sang- und klanglos auslaufen lässt“, kritisiert Franziska Buch. „Denn auf diesem Weg zahlt sie den Energiekonzernen den sogenannten Risikoaufschlag für die Finanzierung der Atommülllagerung in Höhe von sechs Milliarden Euro umgehend wieder zurück. Damit löst sich sogar diese minimale Gegenleistung für die Übertragung der Milliardenrisiken der Atomkraft auf die Gesellschaft in Luft auf.“

Jochen Stay fügt hinzu: „Entgegen vorheriger Ankündigungen verlangt die Bundesregierung von den Energiekonzernen im Rahmen des Atom-Deals nicht die Rücknahme aller Schadenersatzforderungen. Sind die AKW-Betreiber mit den verbleibenden Klagen erfolgreich, können sie dem Staat bis zu zwölf Milliarden Euro aus der Tasche ziehen. So zerrinnt dem Fiskus das Geld für die Finanzierung der Atom-Folgekosten zwischen den Fingern. Die Rechnung zahlen am Ende die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.“

Hinweis für die Redaktionen: Am Donnerstag, den 15.12., um 10.45 Uhr findet vor dem Reichstagsgebäude (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) eine Übergabe von fast 300.000 Unterschriften für die Verlängerung der Brennelementesteuer statt. Dort können Sie auch direkt mit Franziska Buch und Jochen Stay sprechen.

Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

ASSE Atommüll im Bundestag – Öffentliches Fachgespräch im Januar

Radioaktives Erbe – Wie geht das mit der Bergung des Atommülls in der ASSE? Am 18. Januar 2017 wird es dazu im Umweltausschuss des Bundestages auf Initiative von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ein öffentliches Fachgespräch geben, zu dem auch drei Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe eingeladen werden.

Wie geht das mit der gesetzlich festgelegten Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem von Einsturz und Wasser bedrohten Salzstock? Welche Maßnahmen zur Sicherung des Bergwerks sind notwendig, um die Rückholung zu ermöglichen? Welche könnten dies gefährden?

Seit Monaten gibt es eine scharfe Kontroverse um die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) angestrebte Verfüllung eines Bereichs auf der 750 Meter-Sohle. Eine Maßnahme, die aus Sicht regionaler VertreterInnen die Rückholung der radioaktiven Abfälle massiv gefährden könnte, die das BfS zur Stabilisierung der ASSE aber für unerlässlich ansieht.

Viele Fragen, so die Vorwürfe des A2B seien bislang ungeklärt. Daher forderten sie – bislang ohne Erfolg – ein Moratorium für diese Verfüllungsmaßnahmen. Auch der A2K, der Koordinationskreis der Initiativen und der BUND in Niedersachsen haben sich für ein solches Moratorium ausgesprochen. Die Arbeiten für diese Verfüllung sollen bereits jetzt im Dezember beginnen.

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