Keine Enthaftung der Atomkonzerne – Bundestagsfraktion DIE LINKE mit Entschließungsantrag

Gegen die Pläne von GRÜNEN, CDU/CSU und SPD, die Atomkonzerne aus der Haftung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu entlassen, haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE jetzt einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Am Donnerstag soll das Gesetz im Schnellverfahren bereits verabschiedet werden, mit dem die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlungen von der Kosten-Haftung bei der Atommülllagerung befreit und alles Risiken auf die Steuerzahler*innen übertragen werden sollen.

„Für einen Schnäppchenpreis werden die Atomkonzerne von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des atomaren Atommüll-Erbes befreit. Dabei macht DIE LINKE nicht mit“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu der geplanten Neuregelung bei der Finanzierung Atommüll-Entsorgung. Zdebel weiter:

„Wir sind dafür, umgehend einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atom-Rückstellungen einzurichten. Wir sind außerdem dafür, dass ein Haftungssicherungsgesetz klarmacht, dass die AKW-Betreiber und ihre beherrschenden Unternehmen sich nicht per Bad-Bank-Umstrukturierungen aus dem Staub machen können. Aber wir sind entschieden dagegen, dass die Unternehmen sich für lau aus der finanziellen Haftung für die Kosten-Risiken verabschieden dürfen.“

 

Fernwärme-Wende Hamburg: Varianten und Module werden geprüft

Gegen das Klimamonster Moorburg: BUND-Protest zur Inbetriebnahme des Vattenfall-Kraftwerks. Es gab keine Richtungsentscheidung in Sachen künftiger Fernwärmeversorgung in Hamburg und das ist gegenwärtig auch sachgerecht, auch wenn es durchaus dringend ansteht, das marode klima- und umweltschädliche Heizkraftwerk in Wedel zu ersetzen. Für alle Varianten, die derzeit von der Umweltbehörde und im Energienetzbeirat kursieren, fehlt es noch an Vielem. Nicht nur Fragen der Wirtschaftlichkeit sind offen oder wann jeweils welches Modul der vorgesehenen Variante überhaupt realisiert werden könnte. Vor allem aber fehlt es an einer Gesamt-Bewertung, was tatsächlich an CO2-Minderungen am Ende dabei herauskommen wird. Hinzu kommt: Die Südvariante, die derzeit immer wieder genannt wird, birgt ein großes Risiko: Durch die Hintertür könnte Vattenfalls Klimamonster Moorburg in die Fernwärme drängen und das Gegenteil von erneuerbarer Fernwärme zur Folge haben. Die Umweltbehörde hat das heute ausgeschlossen, aber Vorsicht und gründliche Prüfung bleiben erforderlich.

Mehr Informationen und Hintergründe:

Gestern protestierten KlimaschützerInnen vor den Toren in Tiefstack (Foto), wo die Wärme-Hamburg-Gesellschaft über das weitere Vorgehen beriet und dessen Ergebnis heute Umweltsenator Kerstan im Rathaus verkündete. Vattenfall hält an dieser Gesellschaft 75 Prozent, die Stadt Hamburg 25. Künftig soll sie nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vollständig rekommunalisiert werden. Die taz Nord berichtete gestern in diesem Artikel.

Das Abendblatt berichtet jetzt über die heutige PK des Umweltbehörde. Darauf reagiert auch der BUND Hamburg mit dieser Presseerklärung: „Keine Hintertür für Kohlewärme aus Moorburg – BUND Hamburg fordert eine vergleichende CO2-Bilanz der Szenarien für die neue Wärmeversorgung“, die umweltFAIRaendern hier gleich unten dokumentiert.

UPDATE: Die taz.hamburg berichtet über die Pressekonferenz des Umweltsenators unter der Überschrift: „Senat prüft zwei Varianten für Fernwärme – Wärmewende mit Fallstricken. Hamburgs Umweltsenator lässt Szenarien prüfen – ohne das Kohlekraftwerk Moorburg. Sein politisches Schicksal hängt davon ab, ob ihm die Klimaschützer glauben.“

Weiter schreibt Gernod Knödler: „Wie der Senator am Dienstag mitteilte, hat die Gesellschafterversammlung von Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) sechs Millionen Euro für die Planung von zwei Szenarien freigegeben. Im Nordszenario käme die Hälfte der Wärme in Spitzenzeiten aus einem Gasheizwerk am Haferweg in Altona-Nord, im Südszenario der Großteil aus Abwärme und erneuerbaren Quellen im Hafen.“

Der Artikel schildert die Komplexität der Aufgabe, die Fernwärme in Hamburg CO2-neutral zu betreiben und kommt dann dazu: „Das Südszenario hat aus Sicht des Hamburger Energietischs, der die Umsetzung des Volksentscheids kritisch begleitet, eine doppelte Schwäche: Zum einen sieht es vor, Wärme aus der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm statt zu den Ölwerken Schindler in die Stadt zu leiten. Die Ölwerke bekämen ihre Fernwärme dann aus Moorburg. Zum anderen ermögliche es netztechnisch eine Durchleitung der Fernwärme aus Moorburg in die Stadt.

Kerstan versicherte: „Das Kraftwerk Moorburg spielt in unseren Szenarien keine Rolle und war auch kein Gegenstand von Diskussionen oder Beschlüssen im Aufsichtsrat.“ „Wenn es einen neuen Senat gibt, ist das nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt worden ist“, sagte Gilbert Siegler vom Energietisch. Seien die erneuerbaren Anlagen erst mal gebaut, werde auch ein CDU-FDP Senat diese nicht abreißen, nur damit Vattenfall seine Wärme loswerde, hielt Kerstan dagegen.“

Was in der Darstellung fehlt: Die Zeitschiene, bis wann die jeweiligen Varianten überhaupt realisiert werden können. Kaum jemand geht derzeit davon aus, dass sie – egal welche Variante – vor 2021 am Start sein könnte. Dann aber gibt es einen anderen Senat als den jetzigen, denn 2020 finden die nächsten Bürgerschaftswahlen statt. Die taz zitiert auch den BUND: „Der Umweltverband BUND, der den Volksentscheid unterstützte, sieht drei Möglichkeiten, Moorburg auszuschließen: das Kraftwerk nicht mit der Leitung in die Stadt zu verbinden; langfristige Lieferverträge für erneuerbare Wärme zu schließen oder ein Wärmegesetz, das Kohle in der Fernwärmeerzeugung verbietet. „Wenn die Option Moorburg nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Protest programmiert“, warnte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Um die Szenarien bewerten zu können, müsse der Senat jetzt seine Gutachten veröffentlichen und eine genaue CO2-Bilanz vorlegen.“

In seiner Presserklärung von heute schreibt der Umweltverband BUND:

Keine Hintertür für Kohlewärme aus Moorburg

„Die heute verkündete Freigabe von Planungsmitteln für die Einbindung innovativer erneuerbarer Anlagen in das Fernwärmenetzwertet der BUND Hamburg als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch das Bekenntnis zu einer „Wärmewende“ im Rahmen der Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel findet die Zustimmung des BUND.

„Wir freuen uns über die klare Aussage von Umweltsenator Kerstan, dass das Kohlekraftwerk Moorburg in den künftigen Wärmeszenarien Hamburgs keine Rolle spielen soll“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Wir werden den Umweltsenator beim Wort nehmen und fordern auch Bürgermeister Olaf Scholz auf, sich öffentlich zur Energiewende in der Wärmeversorgung zu bekennen. Das bedeutet insbesondere, einen Anschluss des Kraftwerks Moorburg an das Fernwärmenetz kategorisch auszuschließen“, so Braasch.

Dies sei von besonderer Bedeutung, da in dem derzeit favorisierten „Szenario-Süd“ die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) eine zentrale Rolle spielt. Diese Anlage gehört zu 55 Prozent dem Unternehmen Vattenfall, das gleichzeitig Eigentümer des Kohlekraftwerks Moorburg ist. Die Nutzung von Wärme aus Kohle würde aber den klimapolitisch notwendigen Kohleausstieg bis 2030 konterkarieren.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die beste Lösung in der Wärmeversorgung müsse die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eine vergleichende CO2-Bilanz der diskutierten Szenarien vorlegen sowie alle aktuellen Gutachten öffentlich zugänglich machen.“

AKW Gundremmingen B und C: Reststrommengen

Die Reststrommengen der beiden AKW Blöcke B und C in Gundremmingen reichen nur noch bis zum Frühjahr 2017. Darauf verweist das „Zwischenlager-Forum“ mit Bezug auf eine Meldung des „Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE), vormals bekannt als Bundesamt für Strahlenschutz. Doch zu einer an sich äußerst sinnvollen Abschaltung wird es nicht kommen, da die Betreiber RWE und E.on kurzerhand Strommengen von anderen abgeschalteten Atommeilern übertragen dürfen. Nach den Regelungen zum Atomausstieg nach Fukushima darf der Block B noch bis Ende 2017 und der Block C bis Ende 2021 in Betrieb bleiben.

    • Noch bis zum 23. Dezember läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung des Block B von Gundremmingen. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, um mehr Sicherheit zu erreichen und überhaupt mitreden zu können: AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung. Dort finden sich auch Muster-Einwendungen zum download.
    • Veranstaltung: Stilllegung + Abbruch des AKW Gundremmingen – Do. 15. Dez. 16 ab 19:30 Uhr, Landgasthof Sonne, 89423 Gundelfingen, Hauptstr. 56  (1,1 km v. Bhf.  Fahrpläne). Die Bürgerinitiative FORUM hat einen kritischen Fachmann für Atommüllfragen eingeladen. Der Berliner Physiker Wolfgang Neumann wird über vier Fragen referieren: 1. Wie läuft die Beteiligung der BürgerInnen am Genehmigungsverfahren für den Abbruch eines AKW? 2. Welche Risiken sind bei Stilllegung und Abbruch zu beachten? 3. Was sind bei den Gundremminger Siedewasserreaktoren die speziellen Probleme? 4. Wo wird voraussichtlich der Gundremminger Atommüll in den für das Abklingen notwendigen Jahrhunderttausenden gelagert werden – in Gundremmingen, woanders in Schwaben oder Süddeutschland?

    „Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger (hier als PDF direkt) hingewiesen“, teilt die BI aus der Nähe von Augsburg in ihrer PM mit und erläutert im weiteren die Hintergründe zu den gesetzlichen Regelungen, wie es mit der Übertragung von Strommengen von einem AKW zum anderen funktioniert (siehe unten die vollständige PM als Dokumentation).

    Die Regelungen nach Fukushima aber bedeuteten ausgerechnet für Gundremmingen faktisch eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem vorherigen Model der Reststrommengen, die im rot-grünen „Atom-Konsens“ Anfang der 2000er Jahre vereinbart waren. Darauf verweist Raimund Kamm vom Forum in der genannten PM: „>Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.“ Die beiden Blöcke in Gundremmingen gelten als besonders störanfällig, weil es sich um die letzten der sogenannten Siedewasserreaktoren handelt, also vom gleichen Typ wie die AKWs in Brunsbüttel und Krümmel. „Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.“

    Der Reststrom für Gundremmingen kommt vermutlich vor allem aus dem schon in den 90er Jahren abgeschalteten AKW Mülheim-Kärlich. Erst jüngst machte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu den Atomklagen der Konzerne wieder auf diese Variante aufmerksam. „Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!,“ schreibt das Forum dazu. Nicht vergessen werden sollte: An der Seite von Gerhard Schröder stand seinerzeit der Grüne Jürgen Trittin als Umweltminister.

    Atomkonzerne und Entschädigung: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

    Die Südwestpresse berichtet, dass die Betreiber von Gundremmingen vorhaben, weitere Reststrommengen auf die Blöcke B und C zu übertragen: „„RWE Power und PreussenElektra, die beiden Gesellschafter unseres Kraftwerks, werden rechtzeitig dafür sorgen, dass ausreichend Strommenge übertragen wird, um die Gundremminger Blöcke bis zu den gesetzlich geregelten Abschaltdaten betreiben zu können“, sagt Tobias Schmidt, Pressesprecher des Kernkraftwerks. Der Betreiber darf Block B und C entsprechend des Atomgesetzes noch bis Dezember 2017 beziehungsweise Dezember 2021 laufen lassen. Die Übertragung stelle kein Problem dar, denn es stehe genügend Reststrommenge zur Verfügung, berichtet Schmidt. Dafür bedarf es auch keiner Zustimmung durch das Bundesumweltministerium, die Übertragung ist lediglich anzuzeigen.“

    Dokumentation:


    Bundesamt weist darauf hin:
    Block B und Block C des AKW Gundremmingen
    müssen Anfang 2017 abgeschaltet werden

    Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger hingewiesen.

    Das Atomgesetz, AtG, befristet die Betriebserlaubnisse der deutschen AKW mit zwei Grenzen. Wenn sie die ihnen im Jahr 2002 gesetzlich zugestandenen Reststrommengen aufgebraucht haben, erlischt die Betriebsgenehmigung. Sie erlischt auch, wenn die im Jahre 2011 ins AtG neu eingefügten endgültigen Abschaltzeitpunkte erreicht sind. Diese sind für den Block B der 31.12.2017 und für Block C der 31.12.2021.

    Die rotgrüne Regierung (1998-2005) hatte mit den Atomkonzernen im Jahr 2000/2001 vertraglich vereinbart, dass die Laufzeiten der AKW befristet werden. Im Gegenzug wurde den AKW-Betreibern die Pflicht zum Entsorgungsnachweis gelockert und der Bau neuer Zwischenlager an den AKW-Standorten ermöglicht. So wurde vor eineinhalb Jahrzehnten der Atommüllnotstand noch einmal aufgeschoben.

    Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Atomkonzernen ging von einer grundsätzlichen Betriebszeit eines AKW von 32 Jahren aus. Schon dies empörte damals Umweltschützer, weil die AKW sehr gefährlich sind und weder eine risikogerechte Haftpflichtversicherung noch eine Entsorgung hatten. Und alle AKW nach 19 Jahren abgeschrieben waren. Die Atomkonzerne baten darum, dass die 32 Betriebsjahre in Strommengen umgerechnet würden, so dass bei Stillstand infolge Störungen die Betriebszeit sich verlängere. Die Schröder-Fischer-Regierung ging hierauf ein.

    In Gundremmingen waren der Block B im Sommer 1984 und der Block C Ende 1984 in Betrieb gegangen. Durchschnittlich erzeugte ein Block 10 bis 10,5 Milliarden Kilowattstunden (kWh) im Jahr. So billigte man dem Block B ab Anfang des Jahres 2000 noch 160,9 Milliarden kWh als Reststrommenge zu. Dem Block C noch 168,4 Milliarden kWh. Siehe Bekanntmachung des BfE v. 1.11.16 im Anhang.

    Im Dezember 2010 hat die Mehrheit aus CDU/CSU/FDP im Bundestag den AKW zusätzliche große Reststrommengen zugebilligt, um ihre Laufzeit um durchschnittlich weitere 12 Jahre zu verlängern.

    Nach dem Beginn der Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 sprach man dann wieder über den Atomausstieg, strich die zusätzlich übertragenen Reststrommengen und setzte außerdem Endtermine für die Betriebsgenehmigung. Jetzt begrenzten das Aufbrauchen der Reststrommengen oder dieser Endtermin die Laufzeit. Für das AKW Gundremmingen bedeuteten diese neuen Endtermine eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem rotgrünen Ausstiegsgesetz. Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.

    Deswegen wurden in einem geheimen Geschacher dem AKW Gundremmingen bereits Reststrommengen vom schon stillgelegten AKW Unterweser übertragen. Und auch welche vom AKW Mülheim-Kärlich bei Koblenz, das noch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Kohl (1969 – 1976) genehmigt worden war aber nach 2 ½ Jahren Betrieb für immer abgeschaltet werden musste, da Umweltschützer geklagt hatten, dass das AKW in einem Erdbebengebiet des Rheingrabens gebaut worden war.

    Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!

    Vermutlich wird jetzt der RWE-Atomkonzern erneut Reststrommengen zum AKW Gundremmingen übertragen. Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.

    Dem AKW Gundremmingen weitere Strommengen zu übertragen, und so die Laufzeit zu verlängern, ist unverantwortlich! Für die Stromversorgung in Deutschland wird das AKW nicht benötigt. Es stehen große Gaskraftwerke wie in Irsching unbeschäftigt in Reserve. Und mit mehr PV- und Windkraftzubau kann dennoch die Emission von Treibhausgasen verringert werden


    Raimund Kamm – Vorstand

    Handelskammer und Volksentscheid Energienetze: OVG-Urteil bestätigt rechtswidriges Agieren der HK ohne Fakten

    Das Agieren der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war und bleibt illegal. „Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2015 abgelehnt.“ Mit diesem Satz lehnt das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November (5 Bf 40/16.Z+17 K 4043/14) die Berufung der Handelskammer mit Ausnahme eines einzigen Tatbestands komplett ab. Als „Kampfverband“ hatte das Verwaltungsgericht das von der Handelskammer (und Vattenfall) getragene Bündnis in seinem erstinstanzlichen Urteil bezeichnet und gleich in fünf Punkten festgestellt, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

    Das OVG ist nach einem Blick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich: „Diesen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Sachlichkeit werden die genannten Veröffentlichungen nicht gerecht.

    Die Erklärungen gehen über möglicherweise noch zulässige „deutliche“, „pointierte“ oder „zugespitzte“ Äußerungen hinaus, weil sie polemisch sind (Synonyme für polemisch nach www.duden.de: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, geharnischt, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, unsachlich). Sie enthalten keinerlei sachliche Äußerungen wie etwa Fakten, Informationen, Argumente oder ähnliches. Vielmehr wird das Thema des Netzrückkaufs durch die plakative Frage „2 Milliarden € Schulden für Netzkauf ?“ und die resolut formulierten Antworten „Nicht mit meinem Geld  bzw. meiner Zukunft“ sowie die Aufforderung „NEIN am 22. September“ völlig verkürzt und überspitzt dargestellt. Die Veröffentlichungen stellen einen möglichen Netzrückkauf in schonungsloser und übersteigerter Form als erhebliche Gefahr für die Zukunft und den Wohlstand der Hamburger Bürgerinnen und Bürger dar, dem es entgegenzutreten gilt.“ (Seite 12 des Urteils)

    Auf insgesamt 33 Seiten legen die Richterinnen Dr. Daum, Knierim und Dannemann in dem Urteil gegen die Berufung der Handelskammer dar, dass rechtliche Grenzen deutlich überschritten wurden und bestätigt damit weitgehend das Verwaltungsgericht.

    Über das Urteil berichtet auch das Abendblatt und ergänzt: „Unterdessen musste die Kammerführung aufgrund des Transparenzgesetzes angeben, wieviel Geld sie zuletzt für Prozesse ausgegeben hat. So hat das Verfahren wegen der widerrechtlichen Beteiligung an der Initiative gegen den Netzrückkauf die Pflichtmitglieder bisher fast 64.000 Euro gekostet. Der verlorene Prozess wegen der allgemeinpolitischen Äußerungen von Präses Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede 2015 beim „Ehrbaren Kaufmann“ schlug schon jetzt mit satten 101.000 Euro zu Buche.“

    Diese Beträge muss man sich vor dem Hintergrund der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ noch mal vor Augen halten: Allein die heutigen Prozesskosten der Handelskammer liegen schon fast auf der Höhe, was die Initiative damals an Spenden für die zweite Stufe beim Volksbegehren insgesamt an Spendenmitteln eingesetzt hatte! Laut dem Rechenschaftsbericht (Drucksache 20/10673, PDF) lagen die Aufwendungen bei rund 84.000 Euro. Inzwischen musste die Handelskammer auch zu weiteren Gerichtsverfahren Angaben zu den Kosten machen. Die sind hier als PDF online auf FragdenStaat.

    Nur in einem Punkt hat das OVG eine Berufung zugelassen: Eine Berufung wird lediglich wegen eines Fehlers des Verwaltungsgerichts zugelassen, der im Zusammenhang mit einer Anzeige steht, die kurz vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ veröffentlicht wurde (siehe Foto oben). Während das VG in seinem Urteil davon spricht, das Logo der Handelskammer wäre hier eingesetzt gewesen, was aber nicht der Fall war. Dazu das OVG: „Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ rechtswidrig war.

    Ein weiteres Ärgernis aus dem Netze-Volksentscheid beschäftigt die Handelskammer bis heute noch viel mehr. Aufgrund der harten Linie der HK gegen den Volksentscheid hatten sich 2013 erstmals UnternehmerInnen zu einer Opposition unter dem Namen „Kammer sind WIR“ zusammengeschlossen und waren sofort ins Plenum gewählt worden. Im kommenden Februar wird das Plenum der Handelskammer nun neu gewählt und seit Monaten tobt eine heftige Auseinandersetzung über mangelnde Transparenz, überhöhte Gehälter und immer wieder über die Grenzüberschreitungen der derzeitigen Spitze um Präses Melsheimer und Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Über die „Kammer sind WIR“: Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung

    Atom-Deal: Grüne, SPD, CDU, CSU zum Vorteil der Konzerne

    Die GRÜNEN sind wie die CDU/CSU und die SPD dafür: Der Atommüll und die Kostenrisiken seiner künftigen Lagerung werden verstaatlicht – die Atomkonzerne sind diese Sorge ab kommenden Donnerstag los. Dafür zahlen sie einmalig eine Summe von knapp über 23 Mrd. Euro in einen neuen öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Reicht dieser Betrag nicht, um die künftigen Kosten der Atommülllagerung zu zahlen, wird die SteuerzahlerIn zur Kasse gebeten (dpa-Meldung hier oder tagesspiegel). Einzig die Fraktion DIE LINKE verweigert diesem Atom-Deal im Bundestag die Zustimmung. Kritisch setzt sich auch der „Atommüllreport“ mit dem Gesetz und seinen Folgen auseinander.

    Wie sehr der anstehende Atom-Deal bei den Konzernen begrüßt wird, zeigt ihre Reaktion vom vergangenen Freitag, als sie 20 anstehende Klagen zu Atom-Themen für erledigt erklärten (taz). Diese würden für den fraglichen Fall, dass sie erfolgreich für die Konzerne wären, eine Entschädigung von maximal 800 Mio. Euro bringen, vermutlich aber deutlich weniger. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nach dem weitgehenden Scheitern ihrer Verfassungsklage ebenfalls kaum Schadensersatz erhalten werden. Allerdings: Die Klagen gegen die Uran-Brennelemente-Steuer (ca. 6 Mrd. Euro) und die Vattenfall-Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington sind nicht für erledigt erklärt. Der Vorteil für die Atomkonzerne aus dem jetzt anstehenden Deal zur Verstaatlichung der Atommüllrisiken ist derart bedeutsam, dass auch vorstellbar ist, dass diese beiden Klagen noch in nächster Zeit für erledigt erklärt werden. Das auch, weil Vattenfall nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche seine „Grund-Rechte“ als ausländisches Unternehmen wahrnehmen konnte (die Klage überhaupt zugelassen wurde) und damit in Washington eher geschwächt dasteht. Außerdem spricht viel dafür, dass die Uran-Brennelementesteuer ebenfalls korrekt ist und die Klage der Konzerne scheitern dürfte.

    Während einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 2.12. kritisierten auch Thorben Becker (BUND) und der Ökonom Prof. Dr. Bontrup, Direktor des Westfälischen Energieinstituts in der Westfälischen Hochschule, das vorliegende Gesetzespaket, das im Rekordtempo durch den Bundestag und Bundesrat katapultiert wird. Becker sprach in seinen Beiträgen von „Unabsehbare Risiken“ und meinte damit nicht nur die dauerhaften Kosten-Risiken durch den zu geringen Betrag, den die Konzerne in den Fonds einzuzahlen hätten. Er verwies auch darauf, dass es in dem Verfahren zur Verstaatlichung jede Menge Risiken gäbe, die sich die Atomkonzerne zu Nutze machen könnten, um ihre Dienstleistungen in der Übergangszeit mit überhöhten Preisen gegenüber dem Fonds abzurechnen. Bontrup sprach von einem „hundertprozentigen Politikversagen“ und kritisierte die absurde Regelung mit den Rückstellungen scharf. Für einen nicht verantwortbaren Festpreis würden die Konzerne aus der Verantwortung entlassen.

    Schwere Kritik gab es auch zum Artikel zur Nachhaftung der Konzerne im Falle von Unternehmensabtrennungen, kurz Bad-Bank genannt. Bontrup und auch der Rechtsexperte Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt (PDF, Stellungnahme aus hier downloadbar) bemängelten an den bisherigen Entwürfen, dass ausgerechnet für die Rückstellungen, die für die Stilllegung des AKWs unter der Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen, keine Sicherung vorgenommen werde. Doppelter Vorteil für die Atomkonzerne.

    Hermes stellt in seinem Papier fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ und schreibt „Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“

    Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden:

    Alle Dateien als Zip hier.
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