Finanzierung der Atommüllkosten: „Politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Ende letzten Jahres haben CDU/CSU, SPD und die GRÜNEN den Atomkonzernen Milliardenschwere Risiken für die Finanzierung der Atommülllagerung per Gesetzbeschluss abgenommen und diese auf die BürgerInnen verlagert. „Neuordnung der Atommüllentsorgung“ nennt sich das verniedlichend. Angeblich musste gehandelt werden, weil die armen Atomkonzerne in der Krise sind und später nichts mehr zu holen wäre. Eine Behauptung, die nicht zutreffend ist! „Jetzt erhalten die Energieriesen ein weiteres Milliarden-Geschenk von der Bundesregierung, ausgerechnet mit Zustimmung der Grünen, die ihre Gründung als Partei der Anti-AKW-Bewegung verdanken. In den Vorstandsetagen der „Big-4″ sind die Champagnerkorken geflogen“, schreibt jetzt Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau. Bontrup war von der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu der Gesetzanhörung als Experte eingeladen worden. Er ist Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule und Direktor des Westfälischen Energieinstituts.

Auch wenn die Atomkonzerne in der Krise sind, von einer Insolvenz sind sie weit entfernt, schreibt Bontrup und widerspricht damit den Darstellungen von CDU/CSU, SPD und den Grünen: „Warum machen die Bundesregierung und die Grünen aber den „Big-4“ ein solches Geschenk? Sie befürchten, völlig unbegründet, ein Insolvenzrisiko der Unternehmen. Zwar haben die „Big-4“ selbstverschuldete wirtschaftliche Probleme, weil sie schlicht aus Machtarroganz die Energiewende ignoriert haben. Sie aber mit einer Insolvenz in Verbindung zu bringen, ist völliger Unsinn. Zusammen verfügen sie noch über ein bilanzielles Reinvermögen von 81,3 Milliarden Euro.“

Darauf hatte auch Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, wiederholt in den Beratungen des Gesetzes hingewiesen. Zdebel hatte für die Fraktion die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds gefordert. Im Unterschied zu den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und den Grünen hatte er aber darauf bestanden, dass die Atomkonzerne auch in Zukunft für die Kosten-Risiken haften müssten. (siehe dazu: Keine Enthaftung der Atomkonzerne – Bundestagsfraktion DIE LINKE mit Entschließungsantrag)

Für RWE, E.on und die anderen Atomkonzerne hätte es kaum zu einem besseren Deal kommen können, siehe dazu auch: Atommüll und die Kosten: Wunderheilung bei RWE – Klagen der Konzerne laufen weiter

Bontrup kritisiert massiv die jahrzehntelange Praxis, die die Politik den Atomkonzernen erlaubte: Statt reale Rücklagen bilden zu müssen, konnten sie mit reinen Bilanzmaßnahmen über Rückstellungen ihre Vorteile optimieren, zum Schaden der BürgerInnen. Und obwohl die Probleme dieser Rückstellungen nun deutlich werden, belassen es CDU/CSU, SPD und Grüne dabei: Denn für den Rückbau der Atomanlagen bleibt die Verantwortung und die Finanzierung bei den Konzernen.

  • Ausgerechnet was die Sicherung dieser Rückstellungen für den AKW-Abbau angeht, hat das beschlossene Gesetzespaket eine massive Lücke, wie in der Anhörung Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt ausführte: Hermes stellt in seiner Stellungnahme fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse: Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“ Siehe dazu: 18(9)1059 – SV Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt

Bontrup in der FR: Diese Rücklagen hätten von Anfang an entweder als eine  unternehmensinterne Fondsbildung mit konkreter Zweckbindung geschaffen oder gleich in einen Staatsfonds eingezahlt werden müssen. Beides fand aber nicht statt, sondern den „Big-4″ wurde in Sachen Atommüll eine völlig untaugliche Rückstellungspolitik erlaubt, die jetzt auch noch für den Rückbau der AKWs den Energieriesen weiter ermöglicht wird. Lediglich soll für mehr Rückstellungstransparenz gesorgt werden. Hier ist politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Plutonium in Lingen: Letzter MOX-Einsatz im AKW Emsland

Die letzten 12 Plutonium-Brennelemente (sogenannte Mischoxid-Brennelemente) sind im Januar während der Revision im AKW Emsland eingesetzt worden. Damit befinden sich derzeit 40 solcher Plutonium-Brennelemente im Reaktor. Das Plutonium in diesen Brennstäben stammt aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und England. Mit dem Einsatz in Lingen ist laut Behördenangaben nunmehr das gesamte Plutonium erneut im Einsatz. Weitere werden für deutsche Reaktoren nicht mehr hergestellt, sodass es auch keine weiteren derartiger Atomtransporte geben wird. Insgesamt, so die niedersächsische Atomaufsicht, wurden während des Stillstands 24 der insgesamt 193 Brennelemente gegen neue ausgetauscht. Auch der Betreiber RWE informierte in einer PM am 21. Dezember über den MOX-Einsatz (siehe auch hier Osnabrücker Zeitung). Der Brennelementewechsel Ende Dezember/Anfang Januar wurde erforderlich, damit RWE soweit möglich die Uran-Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 auslief, sparen konnte. Bereits Ende Mai 2016 war der Reaktor zur Revision runtergefahren worden. Dabei wurden lediglich 16 Brennelemente (davon vermutlich 12 MOX) ausgetauscht.

Bereits im Juli 2015 hatte die Osnabrücker Zeitung über die MOX-Brennelemente für das AKW Emsland berichtet: „Osnabrück. Transporte von umstrittenen Mischoxid-Brennelementen (MOX) soll es laut dem niedersächsischen Umweltministerium künftig nicht mehr geben: Der Behörde zufolge sei die letzte Ladung des plutoniumhaltigen Materials Ende Juni zum Atomkraftwerk Emsland geliefert worden. Das AKW Emsland habe insgesamt 24 der MOX-Brennelemente erhalten, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Demnach habe die Herstellerfirma Areva angekündigt, nach der erfolgten Auslieferung die Montagestätte im belgischen Dessel zu schließen. Um den Einsatz der Elemente, die unter anderem Plutonium enthalten, hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben.“ (Bereits 2014 wurden letztmalig MOX-Brennelemente im AKW Grohnde eingesetzt.)

In dem eingangs erwähnten Bericht der OZ heißt es zu BE-Wechsel auch: „Beim zweiten Wechsel von Brennelementen in diesem Jahr werden laut Kraftwerksleiter Jürgen Haag 24 der 40 Brennelemente ausgetauscht. Mitte dieses Jahres hatte RWE im Zuge der turnusmäßigen Kraftwerksrevision die übrigen 16 Elemente gewechselt. Als Grund für den „Doppelwechsel“ nannte Haag eine bessere Ausnutzung der Elemente: „Wir können die Einsatzplanung für die letzten sechs Betriebsjahre des Kraftwerkes auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimieren.““

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