Verglaster Atommüll zur Zwischenlagerung: Anträge im ersten Halbjahr 2017 – Rücktransporte folgen 2019

Als gäbe es in Deutschland nicht schon genug Atommüll, dessen Zwischenlagerung immer größere Probleme bereitet. Zusätzlich müssen noch insgesamt 26 weitere Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und England von der Bundesrepublik zurück genommen werden. Ehemals sollten diese in das Zwischenlager Gorleben. Um aber für die „Endlagersuche“ einen Kompromiss zu finden, nachdem auch der Salzstock in Gorleben weiter im Verfahren bleiben kann, einigten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen, diesen WAA-Atommüll künftig in die Zwischenlager der AKWs in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu zu bringen. Dafür müssen die Genehmigungen geändert werden, denn diese besonderen radioaktiven Abfälle dürfen bislang dort nicht eingelagert werden. Die Zwischenlager an den Standorten sind grundsätzlich nur für hochradioaktiven Atommüll in Form von Brennelementen aus dem jeweiligen AKW zugelassen. In der ersten Jahreshälfte 2017, so das Bundesumweltministerium auf eine Nachfrage der Grünen im Bundestag, sollen nun die entsprechenden Anträge von den Betreibern gestellt werden. (Foto: AKW Isar/Ohu)

Die Angaben für diese Terminplanung sollen von den jeweiligen Betreibern der entsprechenden Anlagen stammen, heißt es. Außerdem: „Die Rückführung aus Frankreich bzw. die erste Rückführung aus dem Vereinigten Königreich soll im Jahr 2019 stattfinden. Eine Festlegung dieser Transporte auf bestimmte Quartale im Jahr 2019 kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Beladungen der Behälter in den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague bzw. Sellafield abschließend geklärt sind“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine Frage der Grünen Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Drucksache 18/10827).

Der verglaste Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland stellt mit Blick auf die bisherigen Atomabfälle neue Anforderungen an die weitere Zwischenlagerung. Der Grund: Bislang dürfen lediglich abgebrannte Brennelemente dort eingelagert werden. Sollte es zu Undichtigkeiten bei den Castoren kommen, gäbe es zumindest noch derzeit eine Möglichkeit, diese im vorhandenen Reaktor unter Wasser zu reparieren. Für die verglasten Abfälle ist dies jedoch nicht möglich, weil diese unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Hinzu kommt, dass diese verglasten Abfälle in anderen Behältern eingelagert sind, die z.B. eine andere Deckelkonstruktion haben. (Siehe dazu den Link oben und die Links zum Thema Heiße Zelle.) Dennoch hat das Bundesumweltministerium bereits erklärt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei den neuen Genehmigungsanträgen nicht durchgeführt werden soll, obwohl viele hier eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ der bisherigen Situation sehen.

Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium organisiert Anhörung

Im Bundestag haben die Beratungen über die Umsetzung der Empfehlungen der so genannten „Endlager-Kommission“ in das Standortauswahlgesetz begonnen. Dieses Gesetz soll die Anforderungen und den Ablauf der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens regeln. So jedenfalls der Anspruch. Am 11. Februar will nun das neu eingerichtete Nationale Begleitgremium (NBG) eine „Bürger/innen Anhörung“ in Berlin durchführen. (Zur Anmeldung geht es hier.)

Grundlage für die Diskussion, die das NBG organisiert, ist der vom Bundeskabinett kurz vor Weihnachten beschlossene Entwurf, der derzeit zwischen den Bundestagsfraktionen weiter diskutiert wird. Das NBG hat diesen Beschluss hier veröffentlicht.

Bezogen auf eine Eins zu Eins – Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ gibt es allerdings offenkundige Mängel. Auch diese listet das NBG auf (siehe hier).

Die Suche nach einem solchen Atommülllager „kann nur gelingen und zum bestmöglichen Standort führen, wenn Bürgerinnen und Bürger daran von Anfang an mitwirken. Dazu laden wir Sie herzlich ein“, schreibt das NBG auf seiner Homepage. Das ist richtig und genau  das hat bislang nicht stattgefunden.

Schon die Entstehung des Gesetzes fand weitgehend unter Ausschluss der (kritischen) Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen statt und führte dazu, dass vor allem die Initiativen und Verbände aus der Anti-Atom-Bewegung (sowie die LINKE) das Gesetz ablehnten (siehe den Antrag: Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füsse stellen (PDF)). Der „Endlager-Kommission“, deren Empfehlungen jetzt zur Umsetzung anstehen, ist es zu keiner Zeit wirklich gelungen, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit zu beteiligen.

Mit dem StandAG soll angeblich eine ergebnisoffene und vergleichende Suche auf einer „weißen Landkarte“ erfolgen, bei der alle in Frage kommenden Wirtsgesteine (Ton, Kristallin, Salz) gleichberechtigt untersucht werden sollen. Ob das am Ende gelingt? Schon jetzt mobilisieren die Bundesländer Bayern und Sachsen massiv gegen die vorgeschlagenen Regelungen. Sie hatten entsprechende Sondervoten zum Kommissions-Bericht formuliert und mobilisieren jetzt laut dpa/Welt, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“ Das Ziel: Die Kristallin-Vorkommen in den beiden Ländern möglichst auszuklammern.

Hintergrund: 40 Jahre Atomenergienutzung und bis heute ist vollkommen unklar, wohin es dauerhaft mit den hochradioaktiven Abfällen soll. Gegen jede Vernunft und ohne jede vergleichende Untersuchung haben frühere Bundesregierungen und die Atomindustrie an Gorleben als bis heute einzigen Ort festgehalten. Das hat sich auch mit dem Standortauswahlgesetz nicht geändert. Einer der vielen Gründe, warum die LINKS-Fraktion dieses Gesetz seinerzeit als Mangelhaft abgelehnt hatte. Im Sommer 2016 hatte eine umstrittene „Endlager-Kommission“ im Auftrag von Bundestag und Bundesrat nach zwei Jahren arbeit Vorschläge für eine Novellierung dieses Gesetzes vorgelegt. Der Bericht enthält zwar einige Verbesserungen, hat aber grundlegende Fragen weiterhin offen gelassen. Deshalb hatten der Umweltverband BUND und auch die Fraktion DIE LINKE das Ergebnis in der Summe abgelehnt und Sondervoten formuliert.

Illegale Castor-Zwischenlagerung Brunsbüttel? „Bereitstellung“ hat begonnen

Greenpeace hält das für rechtswidrig und bezichtigt Robert Habeck, Schleswig-Holsteins Energieminister, der Beihilfe zu strafbaren Handlungen beim Umgang mit hochradioaktivem Material in Brunsbüttel. Denn trotz einer durch oberste Gerichte aufgehobenen Genehmigung lagert Vattenfall mit der Zustimmung der Kieler Atomaufsicht Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im Zwischenlager Brunsbüttel ein. Statt Zwischenlagerung – die nicht genehmigt ist – nennt das Kieler Ministerium dies nun „Bereitstellung“ und gibt dafür grünes Licht. Greenpeace nennt das einen Taschenspielertrick und hat per Rechtsgutachten eine massive Kritik formuliert. Inzwischen sollen zwei Castoren aus dem Reaktor Brunsbüttel in dieser Weise rechtswidrig ins Zwischenlager „bereitgestellt“ sein, wie die SHZ berichtet. (Foto: Vattenfall, Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel)

Die SHZ berichtet: „Am Ende könnte Vattenfallmanager Pieter Wasmuth und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sogar Haft drohen. Einem von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenen neuen Gutachten zufolge ist die bereits laufende Einlagerung von 517 Brennelementen aus dem Reaktor des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel in Castoren im direkt daneben liegenden Zwischenlager rechtswidrig. Denn für die Halle gibt es nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das 2015 rechtskräftig wurde, keine Genehmigung mehr.“

Habeck sieht die von Greenpeace per Rechtsgutachten formulierten Kritikpunkte nicht und weist diese laut SHZ zurück: „„Das Greenpeace-Gutachten verkennt, dass es hier nur um eine zeitlich befristete Bereitstellung und noch nicht um eine Zwischenlagerung geht.“ Für diese längerfristige Zwischenlagerung sei unstreitig eine neue Genehmigung erforderlich, die auch schon beantragt ist. „Sollte diese für das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht erteilt werden, müsste sie für ein anderes Lager beantragt werden“, so Habeck.“

Dass Habeck damit die Rechtsprechung sowohl des Oberverwaltungsgerichts Schleswig als auch des Bundesverwaltungsgerichts praktisch außer Kraft setzt, scheint den Minister nicht weiter zu stören. Der Jurist Ullrich Wollenteit, der die Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel seinerzeit erfolgreich vertreten hatte und jetzt zur „Castor-Bereitstellung“ für Greenpeace das Rechtsgutachten verfasst hat, sieht mit diesem Vorgehen durch die grün-geführte Behörde in Kiel einen Präzedenzfall, mit dem die Sicherheitsstandards des Atomrechts auf fragwürdige Weise unterhöhlt werden und die auch an vielen anderen Standorten künftig bestehende Sicherheitsmängel zu umgehen ermöglicht.

Die SHZ berichtet außerdem: „Seit dem Sommer hat Vattenfall rund 150 Brennelemente umgelagert, zwei Castoren stehen bereits im Zwischenlager. Dazu kommen weitere neun Castoren mit 468 Brennelementen, die dort nach dem Urteil per Verfügung der Atomaufsicht geduldet sind.“

Konferenz GENUG für ALLE: Hubertus Zdebel im Interview

Wie bekommen wir den dringend notwendigen sozial-ökologischen Umbau zum Schutz der Umwelt und für Gerechtigkeit hin? Dazu findet am kommenden Wochenende in Essen die Konferenz GENUG für ALLE statt. In einem Interview in der Jungen Welt sagt Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss, worum es geht: „Wir wollen mit Referenten aus der Umwelt- und Klimabewegung, aus der Wissenschaft und aus den Gewerkschaften diskutieren, wie die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorangetrieben werden kann. Ganz konkret geht es darum, die harten Brocken des sozialökologischen Umbaus zu diskutieren.“

Zum Beispiel die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen. Wir wollen auch über die Verkehrspolitik sprechen oder darüber, wie genau der Umbau in den Kernindustrieregionen in Nordrhein-Westfalen aussehen muss, in denen besonders viele betroffene Menschen leben und arbeiten.“

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