Nach EuGH-Urteil: Vattenfalls Kohlemonster Moorburg das Wasser abgraben – BUND fordert: Umweltsenator Kerstan muss handeln!
Nachdem der Europäische Gerichtshof auf Initiative der EU-Kommission Deutschland wegen Mängeln bei der Genehmigung für das 1600 MW Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg verurteilt hat, legt jetzt der BUND Hamburg nach und fordert vom grünen Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan endlich aktiv zu werden. Der Umweltverband klagt seit Jahren gegen die von der Hamburger Umweltbehörde erteilte Genehmigung für das Kraftwerk. Nach einem Erfolg des BUND beim Oberverwaltungsgericht Hamburg hatten die Umweltbehörde und Vattenfall dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.
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Jetzt muss das BVerwG mit dem Urteil des EuGH im Rücken erneut urteilen, ob Vattenfall für die Kühlung des Kohlekraftwerks Elbwasser ziehen darf oder – wie der BUND und zuvor das Oberverwaltungsgericht meinten – dauerhaft nur noch über den Kühlturm betrieben werden darf. Letzteres würde die ohnehin schwer belastete Elbe und Fische schützen und den Betrieb des Kraftwerks für Vattenfall teurer machen. In gleicher Weise hatte auch der EuGH jüngst entschieden. Jetzt fordert der BUND den grünen Umweltsenator Kerstan auf, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen und Vattenfall aufzuerlegen, nur noch den Kühlturm einzusetzen.
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In einer Pressemeldung (hier als Dokumentation) fordert der Hamburger BUND heute:
Kohlekraftwerk Moorburg: Umweltsenator muss Kühlwasserentnahme aus der Elbe stoppen – BUND Hamburg fordert Rücknahme der Revision beim Bundesverwaltungsgericht
Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende April festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg rechtswidrig ist (C-142/16), fordert der BUND Hamburg Umweltsenator Jens Kerstan auf, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe sofort stoppen. Das Kraftwerk darf nach derzeitiger Genehmigungslage bis zu 1,8 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr für Kühlzwecke aus der Süderelbe entnehmen und schädigt damit den Sauerstoffhaushalt und die Fauna des Gewässers massiv.
Die Europäische Kommission hat dem BUND Hamburg in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Kommission zwei Monate nach dem EuGH-Urteil vom 26. April eine Mitteilung erwartet, wie der Mitgliedsstaat Deutschland das Urteil umsetzen wird.
„Umweltsenator Kerstan hat nun genug Zeit gehabt, das Urteil aus Straßburg zu prüfen. Eine Rücknahme der Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe ist überfällig, zumal mit den jetzt ansteigenden Temperaturen die Sauerstoffsituation in der Elbe ohnehin wieder problematischer wird. Jetzt ist Gewässerschutz und nicht mehr Gewinnoptimierung bei Vattenfall angesagt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der BUND fordert die Stadt Hamburg und den Kraftwerksbetreiber Vattenfall auf, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (5 E 11/08 vom 18.01.2013) zurückzunehmen. Das OVG hatte einer Klage des BUND Hamburg stattgegeben und die Kühlwasserentnahme aus der Süderelbe untersagt. Da Hamburg und Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatten, wurde das OVG-Urteil nicht rechtskräftig und Vattenfall konnte die Kraftwerkskühlung weiterhin mit Elbwasser betreiben.
„Die Rücknahme der Revision wäre jetzt ein konsequenter Schritt, um langwierige Streitigkeiten und weitere Gerichtskosten vermeiden. Der Gewässerschutz muss Vorrang haben“, so Manfred Braasch.