Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung ist alter Wein in neuen Schläuchen

Am Donnerstag, den 29.6.2017 hat DIE LINKE im Deutschen Bundestag gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung gestimmt.

Sein NEIN bei der Abstimmung begründete der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der LINKEN im Umweltausschuss, mit einer persönlichen Erklärung. Darin heißt es unter anderem: „Zentrale Defizite des Rechts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden nicht behoben. Neue Entwicklungen und bisherige Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt. So stellt das Verfahren zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit weiterhin kein eigenständiges Verwaltungsverfahren dar. Damit bleibt die UVP wie bisher nur eine vermeintlich lästige Pflicht der Betreiber und Behörden innerhalb eines Trägerverfahrens.“

Weiter führt Zdebel aus: „Die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung der Umweltverträglichkeit ergeben sich zudem weiterhin lediglich direkt aus den fachgesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass eine UVP keine schärferen Anforderungen stellen kann, als es das Fachrecht bereits vorsieht. Damit gibt es keinen eigenständigen materiellen Wert der UVP.“ Die angebliche Modernisierung des UVP-Rechts ist daher nur alter Wein in neuen Schläuchen.

Die kurzfristig am Vortag der Abstimmung vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Regierungsentwurf noch verschlechtert. „Ein Beispiel dafür ist die Zielsetzung, § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auszuhebeln, der eine weitgehende Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsieht. Hier hat die Koalition dem Drängen der Industrie nachgegeben, die auf allen Ebenen gegen den § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz kämpft“, heißt es in der persönlichen Erklärung.

Ebenfalls abgelehnt hat DIE LINKE einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit diesem soll erreicht werden, dass für bestimmte Vorhaben eine UVP unterbleiben kann. „Dies ist eine völlig inakzeptable Aufweichung des Umweltrechts“, erklärt Hubertus Zdebel.

DIE LINKE wird sich auch künftig für eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit ambitionierten, über das Fachrecht hinausgehenden Bewertungsmaßstäben einsetzen, ein eigenständiges UVP-Verfahren verlangen und die Veröffentlichung aller Unterlagen im Internet fordern.

 

Dse4Zdebel

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