Atommülllager Morsleben: „Einfallstor für Misstrauen“ – Nichts geht vorwärts – Nationales Begleitgremium fordert Bürgerbeteiligung

Atommülllager Morsleben: „Einfallstor für Misstrauen“ – Nichts geht vorwärts – Nationales Begleitgremium fordert Bürgerbeteiligung

37.000 Kubikmeter Atommüll lagern im maroden Salzstock Morsleben bei Magdeburg/Helmstedt. Nach der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik das Lager von der DDR übernommen. Während sonst alles im Osten abgeschaltet und eingemottet wurde: Die westdeutsche Atomwirtschaft unter der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel übernahm dankbar diese Atommüllstätte. Mehr als die Hälfte der dort nun lagernden radioaktiven Abfälle stammt aus den westlichen Atomreaktoren. Seit Mitte der 90er Jahre läuft das Verfahren, diesen maroden Salzstock als Atommüll-Endlager zu schließen. Doch trotz aller bisheriger Maßnahmen kann der Nachweis nicht erbracht werden, dass das Bergwerk dauerhaft dich bleiben wird. Jetzt droht sogar der Abbruch des bisherigen Genehmigungsverfahrens und eine besondere Absurdität: Der bisherige Antragsteller könnte künftig zur Genehmigungsbehörde werden. Letzte Woche tagte das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche in Magdeburg, um sich über die Lage in Morsleben zu informieren. Der Co-Vorsitzende Klaus Töpfer forderte, eine Bürgerbeteiligung für Morsleben einzuführen: „Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnten leicht der Eindruck einer Grauzone und ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.“ (Foto: Morsleben, BfS)

Während das Standortsuchverfahren für eine dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktiven Abfall angelaufen ist, ist das mit dem neuen Standortauswahlgesetz eingerichtete unabhängige Nationale Begleitgremium inzwischen mächtig bei der Arbeit. Das aus derzeit neun unabhängigen gesellschaftlichen Personen bestehende Gremium, das in 2018 auf insgesamt 18 Mitglieder erweitert wird, ist derzeit dabei, sich einen Überblick über die derzeitigen Atommülllager und die dortigen Probleme zu verschaffen. Zuletzt tagte das NBG z.B. in München, um sich über den Umgang mit den hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Abfällen aus dem Forschungsreaktor Garching zu informieren. Anschließend besuchten die Mitglieder das Atommülllager ASSE II, das vom Einsturz gefährdet ist und in dem unkontrolliert Wasser eindringt. Am 10. November war das NBG nun in Magdeburg, um die bis heute ungelösten Probleme in Morsleben kennen zu lernen. (Zum 6. Dezember lädt das NBG nach Berlin zu einer Veranstaltung über die Anforderungen an Unabhängigkeit und Bürgerbeteiligung beim Umgang mit der Atommülllagerung. Am 13. Januar folgt dann eine Fachtagung zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Karlsruhe.)

Zentrales Problem derzeit: Um das vom Einsturz bedrohte Atommülllager Morsleben langfristig verschließen zu können, mussten zahlreiche bautechnische Maßnahmen ergriffen werden, die ein späteres Eindringen von Wasser und Einstürze verhindern sollen. Den Nachweis aber, dass diese vorgenommenen Baumaßnahmen tatsächlich den behaupteten Zweck erfüllen, konnte der bisherige Antragsteller, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), bis heute gegenüber der Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt nicht erbringen. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung im Rahmen des Standortauswahlgesetzes ist nunmehr die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Betreiber geworden. Diese neue vollständig staatliche Gesellschaft bedient sich beim Personalaufbau – wie auch das ebenfalls neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – aus dem bisherigen BfS. Das BfE ist nach neuer Rechtslage quasi eine Art Genehmigungsbehörde für die Lagerung aller Arten von Atommüll. Alle diese neuen Ämter sind beim Bundesumweltministerium angesiedelt.

Da auch die neue BGE wie schon zuvor das BfS bei den Langzeitsicherheitsnachweisen nicht voran kommt, wird derzeit über einen kompletten Neustart des Verfahrens nachgedacht. Der Clou dabei: Nach neuer Rechtslage könnte dann der Fall eintreten, dass die bisherige Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ihre Zuständigkeit verliert und an das neue BfE übergeben muss. Dann würde aus dem bisherigen Antragsteller also direkt die neue Genehmigungsbehörde. Dass ein solcher Übergang erheblich zum Misstrauen in der Öffentlichkeit und bei anderen Beteiligten beitragen würde, liegt auf der Hand.

In einem Infoflyer vom Juni 2017 hat die BI Morsleben (die Homepage ist sehr veraltet) einen groben Überblick über die aktuelle Lage gegeben und ihre Anforderungen an den künftigen Umgang mit den in dem Salzstock eingelagerten Atomabfällen dargelegt. Der Flyer steht hier beim Endlagerdialog (der ausführlich über Morsleben berichtet) und hier zum download als PDF und kann hier im folgenden weiter gelesen werden:

22.6.2017 – BI Morsleben – Initiative gegen das Atommüll-Endlager Morsleben e.V.

Morsleben-Stilllegung: Plangenehmigung light?

25 Jahre schleppt sich die Planfeststellung zur Stilllegung des Atommülllagers Morsleben nun dahin. Das Bundesamt für Strahlenschutz tat sich sehr schwer damit, eine gesicherte Planung vorzulegen. Bisher hat das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt den Prozess als Genehmigungsbehörde begleitet. Sollte die jetzt für Betrieb und Stilllegungsplan zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE den Plan zurückziehen, würde das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE Genehmigungen erteilen.

So könnten die Magdeburger schlicht ausgebootet werden, um eine leichter zu beeinflussende Bundesbehörde an ihre Stelle zu setzen. Betrieb, Antragstellung und dann auch die Genehmigung lägen dann ausschließlich im Wirkungsbereich des Bundes; das betroffene Bundesland wäre außen vor.

Nach den Erfahrungen mit anderen Atomprojekten ist dann auch zu befürchten, dass auf die bislang geforderte konkrete Darstellung geprüfter Maßnahmen, der Gegebenheiten und Risiken verzichtet wird. Wir halten nichts davon, wolkige Konzeptstudien zu einer Plangenehmigung light zu verarbeiten. Nötig sind detaillierte Festlegungen und konkrete Nachweise über die technische Machbarkeit und den langzeitsicheren Verschluss des Atommülls.

Die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE als aktueller Betreiber ist so zu organisieren, dass sie die Planung der Stilllegung zügig aktualisieren und geprüfte technische Maßnahmen oder auch die komplette Rückholung vorschlagen kann. Nur so kann das Atommülllager in absehbarer Zeit stillgelegt und größtmögliche Sicherheit für Mensch, Umwelt und Natur erreicht werden.

Atommüllkippe Morsleben stilllegen – aber richtig!

In der Atommüllkippe Morsleben ERAM befinden sich 37.000 m³ radioaktive Abfälle mit einer Aktivität von ca.6×1014 Bq. Der größte Teil ist in bundesdeutscher Regie eingelagert worden. Neben großen Fasslagern, eines davon sogar noch zusätzlich ohne Genehmigung eingerichtet, geht es besonders um wild „verstürzte“ mittelaktive Abfälle und einzelne hochaktive Strahlenquellen.

Das ehemalige Salzbergwerk ist für Atommülll denkbar ungeeignet. Der Stilllegungsplan will mit viel Beton die geologischen Mängel ausgleichen. Allerdings sind inzwischen schon zwei Großversuche, die nach dem Still- legungsplan notwendigen horizontalen Abdichtungen im „Anhydrit“ und im Salzgestein herzustellen, gescheitert.

Atommüll-Produktion stoppen – Atomanlagen abschalten!

⦁ Einbeziehung aller Stilllegungs- varianten wie der (Teil-/Komplett-) Rückholung
⦁ Behälter mit hochaktiven Stoffen wie Radiumfass sofort auslagern
⦁ Erweitertes Umgebungs- Messprogramm
⦁ Faire Beteiligung der betroffenen Menschen und der Öffentlichkeit, Einrichtung einer Morsleben- Begleitgruppe
⦁ Maximale Sicherheit für Bevölkerung und Beschäftigte
⦁ Daueranlagen-Schutzziel 10 mikroSievert/Jahr einhalten!

NBG in Magdeburg: Bürgerbeteiligung und Räumung zwischengelagerter Abfälle

Vor diesem Hintergrund tagte das NBG in Magdeburg, hatte dazu Genehmigungsbehörde, Antragsteller, Vertreter der BI Morsleben und andere eingeladen. Auf der Homepage des NBG heißt es zu den wesentlichen Inhalten der Sitzung:

„Zum Verfahren zur Stilllegung des Endlagers nahm in der Gremiumssitzung in Magdeburg Andreas Fox für die „Bürgerinitiative Morsleben“ und der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt Ralf Meyer Stellung. Nach ihrer Auffassung lässt sich die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht gewährleisten. Sie verlangten, die bislang zwischengelagerten Abfälle aus dem Bergwerk zu entfernen und verneinten die Rechtmäßigkeit der Einlagerung von Abfällen im erst nach der deutschen Wiedervereinigung aufgefahrenen Ostfeld des Bergwerks. Sie regten die Einsetzung einer Gruppe von Bürgervertretern zur Begleitung des Stilllegungsprozesses an.

Einen Überblick über das 1992 beantragte und 1997 auf Stilllegung beschränkte Planfeststellungsverfahren für das Endlager gab der Staatssekretär im sachen-anhaltischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Klaus Rehda. Der 2005 eingereichte Plan zur Stilllegung sehe die Stabilisierung des Bergwerkes durch die Verfüllung großer Teile der Grube, die Abdichtung der Schächte und die Abdichtung der Abfälle innerhalb der Grube vor. Im Laufe des Verfahrens habe sich der Stand von Wissenschaft und Technik allerdings fortentwickelt. Es fehlten bislang noch umfangreiche technische Nachweise zur Abdichtung des Lagers, und zumindest Teile der Antragsunterlagen müssten ersetzt werden.

Im Februar 2017 habe der Antragsteller in einem Fachgespräch erklärt, er überlege den Genehmigungsantrag zurückzuziehen, Rehda weiter. Das Land wolle eine Ende der Hängepartei und das Genehmigungsverfahren möglichst schnell zum Abschluss bringen. Falls es zu einem Rückzug des Genehmigungsantrages kommen und dann das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Genehmigungsbehörde werde, wolle das Land weiter über das Genehmigungsverfahren ins Benehmen gesetzt werden. In dem einmaligen Verfahren müsse das angestrebte Sicherheitsniveau erreicht werden. Bei der Bürgerbeteiligung könne man aber durchaus noch besser werden.

Auch der Projektleiter Morsleben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Matthias Ranft, betonte das Ziel, im Stilllegungsverfahren Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren sicherzustellen. Derzeit arbeite die BGE als Antragsteller an der Anpassung der Verfahrensunterlagen. Sie könne als Antragsteller entscheiden, inwieweit Unterlagen zurückgezogen und erneuert werden müssten. Das Endlager Morsleben könne sicher stillgelegt werden. Ranft schilderte, wie nach der Änderung der Anforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Anfälle auch für die Stilllegung des Endlagers Morsleben zusätzliche Nachweise verlangt wurden.

Das Mitglied des Begleitgremiums Klaus Brunsmeier wies darauf hin, dass man nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik in einem zur Salzgewinnung errichtetem Bergwerk kein Endlager mehr einrichten könne. Wenn das gesamt Stilllegungsverfahren nicht scheitern solle, müsse man die bislang nur zwischengelagerten Abfälle vor der Stilllegung aus dem Bergwerk entfernen.

Verschiedene Gremiumsmitglieder verlangten, eine Gruppe zur dauerhaften Begleitung des Morsleben-Genehmigungsverfahrens durch Bürgervertreter einzurichten. Der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Klaus Töpfer, hob das Interesse des Gremiums hervor, aus den Schwierigkeiten des Genehmigungsverfahrens für Morsleben zu lernen. Auch er sprach sich für ein von Bürgern begleitetes Genehmigungsverfahren aus. Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnten leicht der Eindruck einer Grauzone und ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.“

Dirk Seifert

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